Stephan Gerwing Rechtsanwalt und Justiziar
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- Jens Wagner
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1 Stephan Gerwing Rechtsanwalt und Justiziar Kooperationen von Wohnungsunternehmen mit anderen Unternehmen im Energiebereich Ein allgemeiner Überblick Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November 2017
2 VdW südwest - Kurzportrait Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e. V. (kurz: VdW südwest) wurde im Jahr 1903 gegründet (Zielsetzung: Errichtung billiger Wohnungen) Heute genossenschaftlicher Prüfungsverband (Genossenschaftsprüfungen, Unternehmensprüfungen, betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung) und Interessensvertretungsverband (rechtliche und technische Beratung, Angebote in Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie politische Interessenvertretung) Verbandsgebiet: Hessen und südliches Rheinland-Pfalz (ehem. Regierungsbezirk Montabaur und Regierungsbezirk Rheinhessen- Pfalz) Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November
3 VdW südwest - Kurzportrait Heutige Mitgliederzahl: 196 Unternehmen (ca Mieter) Zusammensetzung: 115 Genossenschaften, 52 Kapitalgesellschaften, 25 Fördermitglieder, 4 Sonstige Einbindung in Verbandsstruktur der wohnungswirtschaftlichen Verbände Dachverband: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (Berlin) und 14 Regionalverbände Rund Wohnungsunternehmen (WU) mit ca. 13 Millionen Mietern Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November
4 Bezug zur Energieversorgung Ein Mitglied ist Energiegenossenschaft (Energiegenossenschaft Darmstadt-Dieburg) In anderen Regionalverbänden zum Teil deutlich höhere Zahl Inhaltlich: Energie- und Wärmeversorgung ist für Mitgliedsunternehmen von zentraler Bedeutung Sichere und zuverlässige Versorgung der Mieter/Bestände Bezahlbarkeit von Strom- und Wärme (Heiz- und Wasserwärme), da Zweck der im VdW vertretenen Unternehmen die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November
5 Königsweg Mieterstrom? Nicht Eigenstrom, der weitest begünstigt ist, da Versorger und Abnehmer nicht identisch Mieterstrom: Vermieter produziert Strom (lässt Strom produzieren) und versorgt die Mieter mit diesem Oder anders: Eine Energieerzeugungsquelle am Gebäude versorgt genau das Gebäude oder - seit Inkrafttreten MieterstromG in auch Gebäude in engem räumlichen Zusammenhang Politisch und gesellschaftlich stark propagiert (deutliche Ausweitung von Bundes- und Landesfördermitteln) Energetisch wertvoll, da Nutzung regenerativer Energiequellen (Windkraft, Geothermie, Sonne/PV und ggf. BHKWs/Pellets o. ä.) Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November
6 Königsweg Mieterstrom? Aber Vorteile kompensieren in der Regel Nachteile nicht: Vorteile: - Förderung (siehe neues Förderprogramm des hessischen Wirtschaftsministeriums) - Mieterstromzuschläge nur PV, nicht BHKW (hier: KWKG- Zuschläge) - Einspeisevergütung für überschüssigen Strom Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November
7 Königsweg Mieterstrom? Nachteile: - Steuerschädlichkeit (steuerbefreite Vermietungsgenossenschaft nach KStG 10 %-Grenze; Verlust der Inanspruchnahme der erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei Eigenbetrieb oder durch Tochter, auch bei Flächenvermietung) - Zahlung EEG-Umlage Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November
8 Königsweg Mieterstrom Weitere Nachteile: - Reduzierungen Einspeisevergütungen - Zukauf von Energie in Spitzenlastzeiten - Quartierslösungen auch nach Novelle kein Mieterstrom - Für Quartiere eigenes Stromnetz erforderlich (hohe Netzentgelte) - Bei Zukauf Separierung der Strommengen technisch erforderlich (entsprechende Messtechnik und Zähler müssen vorgehalten werden) - Keine vertragliche Bindung des Mieters über ein Jahr hinaus (maximal stillschweigende Verlängerung um ein Jahr) - WU = Energieversorger nach EnWG? Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November
9 Praxismodelle Mieterstrommodell daher allenfalls für nicht steuerbegünstigte WU (nur ca. 700 WU von insgesamt 3000 WU bundesweit) denkbar Kooperationen mit örtlichen Energieversorgern ( Stadtwerke ) Häufig politische und wirtschaftliche Vorgaben für kommunale WU (rund 740 WU bundesweit und ca. 40 im VdW südwest) Regelfall: Energieversorgung unter Schwestern Anteil der nicht steuerbegünstigten Genossenschaften noch geringer Das heißt: Weit überwiegende Praxis ist Energieversorgung durch Dritte PV-Anlagen in meisten Fällen als Einspeisemodell, oft nur Vermietung/Verpachtung der Dachflächen Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November
10 Besondere und neuere Kooperationen Joint Venture aus WU und Energiedienstleister kauft Stadtwerke (Berlin) WU und Stadtwerke gründen Joint Venture zwecks Energie- und Wärmeversorgung (Köln) Wohnungsgenossenschaft und regionaler Energieversorger (kommunal) gründen gemeinsames Energiedienstleistungsunternehmen (Mecklenburg-Vorpommern) Genossenschaft und Dienstleister gründen Joint Venture (50:50) (Schleswig-Holstein) Versorgungsverträge zwischen WU und kommunalem Versorger mit besonderen Zielsetzungen, z. B. vergünstigter Öko-Strom (Darmstadt) Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November
11 Übliche Kooperationsmodelle Betrieb eines BHKW über Fullcontracting, d. h. Errichtung und Betrieb der Anlage erfolgt über das Dienstleistungsunternehmen Wärmeversorgung des Gebäudes/der Gebäude und Strom wird eingespeist/in den Gebäuden verbraucht Nahwärmeversorgung/Quartierslösungen: auch hier erfolgen Errichtung, Betrieb und Versorgung regelmäßig durch den Dienstleister/ durch das Versorgungsunternehmen Einkaufsgemeinschaften mehrerer WU Bei größeren Unternehmen: Energieversorgungsbetrieb über eigenes Tochterunternehmen Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November
12 Zahlen und Fakten WU, in deren Beständen Strom erzeugt wird: - 28 % bundesweit aus GdW-Jahresstatistik (weitere Unterteilung: 74 % PV, 45 % BHKW, 1 % Windräder und 2 % Sonstige) - 47,3 % WU im Rahmen einer Regionalumfrage des IWU (Hinweis, dass Anteil der in diesem Bericht tätigen WU sehr hoch gewesen ist) Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November
13 Sonstiges Energiegenossenschaften spielen für die Wohnungswirtschaft (bislang) kaum eine Rolle Privilegien der Energiegenossenschaften können nur mittelbar genutzt werden Unmittelbare Nutzung würde Mitgliedschaft aller Mieter erfordern, was faktisch ausgeschlossen ist Bekanntheitsgrad von Energiegenossenschaften und derer Zusammenschlüsse eher gering Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November
14 Sonstiges Marketingaspekt Genossenschaft spielt unverständlicherweise keine Rolle: Genossenschaftsmerkmal ist Werbe- und Sympathieträger, die bei einer Kooperation von Wohnungs- mit Energiegenossenschaft verdoppelbar ist Genossenschaften stehen für Nachhaltigkeit, Sicherheit, Transparenz, Kostengünstigkeit und Verlässlichkeit Insolvenzsicherste Rechtsform (Prüfungsfolgen) Basisdemokratische Rechtsform (Mitglieder lenken die Geschicke) Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rechtsanwalt Stephan Gerwing Telefon: Telefax: Zukunftsforum Energiewende Kassel, 28./29. November
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