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1 Sie befinden sich hier: Chance Quereinstieg / Quereinstiegsmöglichkeiten / Hessen (Stand ) Fachschulausbildungsformen Die Erzieher/innenausbildung findet in Hessen an Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik statt und wird in drei unterschiedlichen Formen angeboten. Es gibt in Hessen mehrere Möglichkeiten, die unterschiedlichen Erzieher/innenausbildungsformen zu verkürzen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung auf dieser Webseite. Erstens gibt es die vollzeitschulische Ausbildungsform. Diese dauert in der Regel drei Jahre und gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren an der Fachschule und ein anschließendes Berufspraktikum mit schulischer Begleitung von bis zu einem Jahr, das in entsprechenden Praxiseinrichtungen abgeleistet wird. Zweitens ist die Erzieher/innenausbildung in Hessen auch in Teilzeitform möglich. In diesem Fall kann die fachtheoretische Fachschulausbildung auf bis zu vier Jahre verteilt werden. Anschließend findet ein Berufspraktikum mit schulischer Begleitung von bis zu einem Jahr statt, das in entsprechenden Praxiseinrichtungen abgeleistet wird. Die Wahl der Organisationsform obliegt der jeweiligen Schule. In dieser Ausbildungsform kann die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, mit einer Tätigkeit verknüpft werden, die nicht im sozialpädagogischen Arbeitsfeld sein muss (z.b. im alten Beruf). Einige Fachschulen verlangen allerdings eine begleitende Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung während der Ausbildung. Drittens gibt es für einen gewissen Personenkreis auch eine Ausbildung in verkürzter Teilzeitform. In dieser - in der Regel zweijährigen Ausbildung - steigt man direkt in die einjährige Oberstufe der fachtheoretischen Ausbildung ein. Die Teilnehmer/innen sind parallel einschlägig im sozialpädagogischen Bereich tätig. Anschließend findet ein Berufspraktikum mit schulischer Begleitung von bis zu einem Jahr statt, das in entsprechenden Praxiseinrichtungen abgeleistet wird. Als Teilnehmer/innen kommen dreijährig einschlägig Ausgebildete und Absolventinnen/Absolventen einschlägiger Studiengänge in Frage. Abbrecher/innen pädagogischer Studiengänge können unter Umständen auch als Teilnehmer/innen zugelassen werden. Altersgrenzen zur Aufnahme der drei genannten Ausbildungsformen gibt es nicht. Die Aufteilung zwischen Theorie und Praxis kann von den Fachschulen innerhalb der jeweiligen Ausbildungsformen unterschiedlich organisiert werden. Vergütung Kindertagesstättenträger können geeignete Bewerber/innen im Rahmen des Personalschlüssels einsetzen, soweit diese gleichzeitig, d. h. berufsbegleitend an der Teilzeitausbildung teilnehmen. Geeignete Bewerber/innen können neben einschlägig ausgebildeten Personen (beispielsweise Sozialassistent/innen) auch Personen sein, die zwar keine abgeschlossene einschlägige Ausbildung vorweisen können, aber stattdessen die Feststellungsprüfung einer Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik bestanden haben. Teilzeit-Fachschüler/innen, die auf den Personalschlüssel angerechnet werden, erhalten eine Vergütung. Berufspraktikum In den Anlagen zur Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialwesen (Anlage 10a,

2 ab Seite 73) sind die Richtlinien für das Berufspraktikum aufgeführt: Hessische Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Link Hier folgt ein Auszug aus der Verordnung: Das Berufspraktikum ist ein vergütungs- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Für Ausbildungsstellen in öffentlicher Trägerschaft bemisst sich die Vergütung der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten nach dem Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten für Berufe des Sozialund Erziehungsdienstes in der jeweils geltenden Fassung. Wird das Berufspraktikum in Ausbildungsstellen abgeleistet, deren Träger nicht vom Geltungsbereich eines Tarifvertrages erfasst werden, richtet sich die Praktikantenvergütung nach 19 des Berufsbildungsgesetzes bzw. nach den Festlegungen der Vergütung durch entsprechende Regelungen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder der Kirchen. Über die Höhe der Vergütung sollten Sie sich im Vorfeld bei dem Träger erkundigen, bei dem Sie das Berufspraktikum absolvieren möchten. Weitere Informationen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes während einer Ausbildung zum/zur Erzieher/in finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite. Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während berufsbegleitender Erzieher/innenausbildungen bundesweit vergleichen können, haben wir eine Tabelle erstellt: Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit Download Zulassungsvoraussetzungen Für die Ausbildung in Teilzeitform gelten grundsätzlich die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie bei der regulären vollzeitschulischen Ausbildung. Jedoch wird bei der Ausbildung in Teilzeitform von einzelnen Fachschulen eine zusätzlich Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung gefordert. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an hessischen Fachschulen für Sozialwesen -Fachrichtung Sozialpädagogik finden Sie im 3 der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialwesen vom 23. Juli 2013 (ABl. S. 554) Hessische Fachschulverordnung Link Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik setzt folgende Nachweise voraus: 1. die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder ein Zeugnis des mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (in Zweifelsfällen entscheidet über die Gleichwertigkeit das Staatliche Schulamt), 2. den Nachweis beruflicher Erfahrung durch: a) einen Berufsabschluss aufbauend auf dem mittleren Abschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder als Staatlich geprüfter Sozialassistent oder b) den Abschluss einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Berufsausbildung aufbauend auf dem mittleren Abschluss von mindestens zweijähriger Dauer 3. Den Nachweis der gesundheitlichen Eignung Feststellungsprüfung Abweichend von Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) und b) kann zugelassen werden, wer in einer Feststellungsprüfung (wird von der jeweiligen Fachschule durchgeführt, bei der man aufgenommen werden möchte) eine gleichwertige berufliche Vorbildung nach Art und Dauer der einzelnen Tätigkeiten nachgewiesen hat. Wer die Feststellungsprüfung besteht, erwirbt das Recht, bereits während einer Ausbildung in Teilzeitform auf den Personalschlüssel angerechnet werden zu können. Das Verfahren der Feststellungsprüfung regeln die Fachschulen in eigener Verantwortung und teilweise sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich direkt bei Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik über die jeweiligen Bedingungen der Feststellungsprüfung. Für die Aufnahme von Inhaber/innen im Ausland erworbener Abschlüsse sind zusätzlich zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen unseres Wissens nach ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen. Gesonderte Zulassungsvoraussetzungen der Ausbildung in verkürzter Teilzeitform Als Teilnehmer/innen kommen dreijährig einschlägig Ausgebildete und Absolventinnen/Absolventen einschlägiger Studiengänge in Frage. Abbrecher/innen pädagogischer Studiengänge können unter Umständen auch als

3 Teilnehmer/innen in Betracht kommen. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen/-akademien sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Schleswig-Holstein gibt es noch weitere Bundesländer, in denen Quereinstiegsinteressierte mit einer fachfremden Berufsausbildung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt in die Fachschule aufgenommen werden können. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Erfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen Download Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Auf der rechten Seite dieser Webseite halten wir Informationen zu weiteren Bundesländern bereit. ESF-Bundesmodellprogramm Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas Das Bundesland Hessen beteiligt sich mit drei Standorten am ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas". Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Es richtet sich an Kita-Träger und Fachschulen bzw. -akademien, die für Berufswechslerinnen und Berufswechsler eine vergütete, erwachsenengerechte und geschlechtersensible Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin (weiter)entwickeln wollen. Mit Beginn der drei Jahre dauernden Ausbildung werden die teilnehmenden Personen sozialversicherungspflichtig angestellt. Die Berufstätigkeit am Lernort Kindertageseinrichtung wird mit mindestens 1250 Euro Arbeitgeber/innenbrutto (Achtung: das Arbeitnehmer/innenbrutto ist geringer) im Monat vergütet. Falls Sie Interesse an einer Teilnahme an dem ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas" haben, empfehlen wir Ihnen, sich in folgenden Verteiler einzutragen. Ihre Daten werden ausschließlich dafür genutzt, Sie über allgemeine und regionale Neuigkeiten zu Quereinstiegsmöglichkeiten sowie die Standorte dieses Bundesmodellprogramms zu informieren. zum Verteiler Weitere Informationen rund um das Thema Quereinstieg in den Erzieher/innenberuf können Sie auch in unserem Newsletter nachlesen. zum Newsletter Alle Informationen dieser Webseite herunterladen Download In den folgenden Rubriken werden detaillierte Informationen über die Erzieher/innenausbildung in Hessen zur Verfügung gestellt, die Quereinstiegsinteressierte besonders interessieren könnten. Berufsbegleitende bzw. Teilzeitausbildung Die Erzieher/innenausbildung wird in Hessen an Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik absolviert und kann in drei unterschiedlichen Formen angeboten werden. Es gibt in Hessen mehrere Möglichkeiten, die unterschiedlichen Erzieher/innenausbildungsformen zu verkürzen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in dieser Rubrik unter der Überschrift Übersicht der Verkürzungsmöglichkeiten in Hessen. Erstens gibt es die dreijährige vollzeitschulische Ausbildungsform, zweitens eine vier- bis fünfjährige Ausbildung in Teilzeitform (die Dauer der Ausbildung hängt von der jeweiligen Fachschule ab) und drittens eine zweijährige verkürzte Ausbildungsform. Zum Ende der Ausbildungen wird ein in der Regel einjähriges Berufspraktikum absolviert. Altersgrenzen zur Aufnahme der drei genannten Ausbildungsformen gibt es nicht. Die Aufteilung zwischen Theorie und Praxis kann von den Fachschulen innerhalb der jeweiligen Ausbildungsform unterschiedlich organisiert werden. In der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite finden Sie wichtige Informationen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes während der Erzieher/innenausbildung in Hessen. Kontaktdaten zur weiteren Beratung finden Sie der Rubrik Ansprechpartner/innen. Ausbildung in vollzeitschulischer Form Die Erzieher/innenausbildung an Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik kann in Hessen in vollzeitschulischer Form absolviert werden. Diese Ausbildungsvariante dauert in der Regel drei Jahre und gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren an der Fachschule und ein anschließendes Berufspraktikum mit schulischer Begleitung von bis zu einem Jahr, das in entsprechenden Praxiseinrichtungen

4 abgeleistet wird. Wenn die individuellen Förderbedingungen vorliegen, können sind die ersten beiden Ausbildungsjahre dieser Ausbildungsvariante über einen Bildungsgutschein finanziert werden. Weitere Informationen zu einer über Bildungsgutschein finanzierten Umschulung finden Sie in der Rubrik Umschulung auf dieser Webseite. Ausbildung in Teilzeitform In Hessen ist eine Ausbildung zum/zur Erzieher/in auch in Teilzeitform möglich. In diesem Fall kann die fachtheoretische Fachschulausbildung auf bis zu vier Jahre verteilt werden. Anschließend findet ein Berufspraktikum mit schulischer Begleitung von bis zu einem Jahr statt, das in entsprechenden Praxiseinrichtungen abgeleistet wird. Die Wahl der Organisationsform obliegt der jeweiligen Schule. In dieser Ausbildungsform kann die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher mit einer Tätigkeit verknüpft werden, die nicht im sozialpädagogischen Arbeitsfeld sein muss (z.b. im alten Beruf, aber auch in einer Kita oder mit einer erziehenden Familientätigkeit). Einige Fachschulen verlangen allerdings eine begleitende Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung während der Ausbildung. Ausbildung in verkürzter Form Ein gewisser Personenkreis kann eine Ausbildung in verkürzter Teilzeitform absolvieren. In dieser in der Regel zweijährigen Ausbildung steigt man direkt in die einjährige Oberstufe der fachtheoretischen Ausbildung ein. Die Teilnehmer/innen sind parallel zum einjährigen Fachschulbesuch einschlägig im sozialpädagogischen Bereich tätig. Anschließend findet ein Berufspraktikum mit schulischer Begleitung von bis zu einem Jahr statt, das in entsprechenden Praxiseinrichtungen abgeleistet wird. Als Teilnehmer/innen kommen dreijährig einschlägig Ausgebildete und Absolventinnen/Absolventen einschlägiger Studiengänge in Frage. Abbrecher/innen pädagogischer Studiengänge können unter Umständen auch als Teilnehmer/innen in Betracht kommen. Übersicht der Verkürzungsmöglichkeiten in Hessen Es gibt in Hessen mehrere Möglichkeiten, die Gesamtausbildungszeit der Erzieher/innenausbildung zu verkürzen: 1. Staatlich geprüfte Sozialassistent/innen mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder Personen mit einschlägig anerkannter Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer können auf schriftlichen Antrag ein halbes Jahr des praktischen Anteils auf das Berufspraktikum der Fachrichtung Sozialpädagogik angerechnet bekommen. 2. Des Weiteren können Teilzeit-Fachschüler/innen, die in Ihrer Ausbildungszeit eine einschlägige berufliche Tätigkeit ausüben, eine individuelle Verkürzung des Berufspraktikums erreichen. 3. Zudem existieren für Bewerber/innen, die bereits umfangreiche Vorerfahrungen in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern haben, auch die Möglichkeit eines Einstiegs in das zweite Ausbildungsjahr. Eine Verkürzung liegt jedoch in der ausschließlichen Entscheidungskompetenz der aufnehmenden Schule und wird von dieser nach einer entsprechenden Überprüfung entschieden. Berufspraktikum In den Anlagen zur Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialwesen (Anlage 10a, ab Seite 73) sind die Richtlinien für das Berufspraktikum aufgeführt: Hessische Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Link Hier folgt ein Auszug aus der Verordnung: Das Berufspraktikum ist ein vergütungs-und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Für Ausbildungsstellen in öffentlicher Trägerschaft bemisst sich die Vergütung der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten nach dem Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten für Berufe des Sozialund Erziehungsdienstes in der jeweils geltenden Fassung. Wird das Berufspraktikum in Ausbildungsstellen abgeleistet, deren Träger nicht vom Geltungsbereich eines Tarifvertrages erfasst werden, richtet sich die Praktikantenvergütung nach 19 des Berufsbildungsgesetzes bzw. nach den Festlegungen der Vergütung durch entsprechende Regelungen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder der Kirchen. Über die Höhe der Vergütung sollten Sie sich im Vorfeld bei dem Träger erkundigen, bei dem Sie das Berufspraktikum absolvieren möchten. Weitere Informationen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes während einer Ausbildung zum/zur Erzieher/in finden Sie in der Rubrik Finanzierung auf dieser Webseite. Zulassungsvoraussetzungen Für die Ausbildung in Teilzeitform gelten grundsätzlich die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie bei der regulären

5 vollzeitschulischen Ausbildung. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an hessischen Fachschulen für Sozialwesen -Fachrichtung Sozialpädagogik finden Sie im 3 der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialwesen vom 23. Juli 2013 (ABl. S. 554). Hessische Fachschulverordnung Link Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik setzt folgende Nachweise voraus: 1. die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder ein Zeugnis des mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (in Zweifelsfällen entscheidet über die Gleichwertigkeit das Staatliche Schulamt), 2. den Nachweis beruflicher Erfahrung durch: a) einen Berufsabschluss aufbauend auf dem mittleren Abschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder als Staatlich geprüfter Sozialassistent oder b) den Abschluss einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Berufsausbildung aufbauend auf dem mittleren Abschluss von mindestens zweijähriger Dauer 3. Den Nachweis der gesundheitlichen Eignung. Feststellungsprüfung Abweichend von Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) und b) kann zugelassen werden, wer in einer Feststellungsprüfung (wird von der jeweiligen Fachschule durchgeführt, bei der man aufgenommen werden möchte) eine gleichwertige berufliche Vorbildung nach Art und Dauer der einzelnen Tätigkeiten nachgewiesen hat. Wer die Feststellungsprüfung besteht, erwirbt das Recht, bereits während einer Ausbildung in Teilzeitform auf den Personalschlüssel angerechnet werden zu können. Das Verfahren über die zu erfüllenden Zulassungsvoraussetzungen für die Feststellungsprüfung regeln die Fachschulen in eigener Verantwortung und teilweise sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich direkt bei Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik über die jeweiligen Bedingungen der Feststellungsprüfung. Die Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen/-akademien sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Neben Hessen gibt es noch weitere Bundesländer, in denen Quereinstiegsinteressierte mit einer fachfremden Berufsausbildung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Vorerfahrungen direkt in die Fachschule aufgenommen werden können. Damit Sie vergleichen können, in welchen Bundesländern Quereinstiegsinteressierte mit Berufsausbildung/-erfahrung auch ohne oder mit wenig pädagogischen Erfahrungen direkt die Erzieher/innenausbildung beginnen können, haben wir eine Vergleichstabelle erstellt: Übersicht attraktive Zulassungsbedingungen für Berufswechsler/innen Download Ein Blick auf die Ausbildungsmodelle, Zulassungsvoraussetzungen und Finanzierungsmöglichkeiten in anderen (z.b. angrenzenden) Bundesländern kann sich durchaus lohnen. Auf der rechten Seite dieser Webseite halten wir Informationen zu weiteren Bundesländern bereit. ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas"

6 Das Bundesland Hessen beteiligt sich mit drei Modellprojekten am ESF-Bundesmodellprogramm "Quereinstieg - Männer und Frauen in Kitas. Weitere Standorte werden nicht mehr hinzukommen. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Es richtet sich an Kita-Träger und Fachschulen bzw. -akademien, die für Berufswechslerinnen und Berufswechsler eine vergütete, erwachsenengerechte und geschlechtersensible Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin (weiter)entwickeln wollen. Mit Beginn der drei Jahre dauernden Ausbildung werden die teilnehmenden Personen sozialversicherungspflichtig angestellt. Die Berufstätigkeit am Lernort Kindertageseinrichtung wird mit mindestens 1250 Euro Arbeitgeberbrutto (Achtung: das Arbeitnehmer/innenbrutto ist geringer) im Monat vergütet. Nähere und verbindliche standortspezifische Informationen beispielsweise zum Bewerbungsverfahren oder ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen (in Wiesbaden und Frankfurt werden im Vorfeld der Ausbildung zusätzlich pädagogische Praxiserfahrungen verlangt) erhalten Sie direkt von den jeweiligen Standorten. Standorte bundesweit Kontaktdaten Zugangsvoraussetzungen Link (siehe Frage 1) Berufsbegleitendes Studium Einen bundesweiten Überblick und weiterführende Informationen über früh- bzw. kindheitspädagogische Studiengänge erhalten Sie auf den Webseiten der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte: Anerkannte Abschlüsse für die Arbeit in Kitas Zur Anerkennung pädagogischen Personals in hessischen Kitas empfehlen wir Ihnen die Lektüre des 25b im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) Link Kontaktdaten zur weiterführenden Beratung finden sich in der Rubrik Ansprechpartner/innen weiter unten auf dieser Webseite. Im Ausland erworbene Qualifikationen Zuständig für die Prüfung und Anerkennung im Ausland erworbener Studienabschlüsse sind in Hessen das Staatliche Schulamt und als oberste Aufsichtsbehörde das Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Kontaktdaten dieser Behörden finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. Über das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen finden Sie bundesweit weitergehende Kontaktdaten und Informationen. Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: anabin Infoportal der Kultusministerkonferenz Link Umschulung Die Finanzierung einer Umschulung zum/zur Erzieher/in über einen Bildungsgutschein ist in Hessen grundsätzlich möglich. Die ersten zwei Ausbildungsjahre können über den Bildungsgutschein finanziert werden. Das dritte Ausbildungsjahr kann dann durch eine Vergütung während des Berufspraktikums finanziert werden. Fachschulen für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik müssen über eine sogenannte AZAV-Zertifizierung verfügen, um Bildungsgutscheine annehmen zu dürfen. Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik mit AZAV-Zertifizierung finden Sie unter: in der Rubrik Fachschule finden Ob über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Bildungsgutschein bewilligt werden kann, erfahren Sie von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die zuständige Geschäftsstelle der Agentur

7 für Arbeit oder des Jobcenters beraten lässt und die für eine Förderung nötigen individuellen Voraussetzungen erfüllt. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Berufspraktikum Das Berufspraktikum im dritten Jahr der Ausbildung wird von den Anstellungsträgern finanziert. In den Anlagen zur Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialwesen (Anlage 10a, ab Seite 73) sind die Richtlinien für das Berufspraktikum aufgeführt: Hessische Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Link Hier folgt ein Auszug aus der Verordnung: Das Berufspraktikum ist ein vergütungs- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Für Ausbildungsstellen in öffentlicher Trägerschaft bemisst sich die Vergütung der Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten nach dem Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten für Berufe des Sozialund Erziehungsdienstes in der jeweils geltenden Fassung. Wird das Berufspraktikum in Ausbildungsstellen abgeleistet, deren Träger nicht vom Geltungsbereich eines Tarifvertrages erfasst werden, richtet sich die Praktikantenvergütung nach 19 des Berufsbildungsgesetzes bzw. nach den Festlegungen der Vergütung durch entsprechende Regelungen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder der Kirchen. Über die Höhe der Vergütung sollten Sie sich im Vorfeld bei dem Träger erkundigen, bei dem Sie das Berufspraktikum absolvieren möchten. Externenprüfung In Hessen gibt es die Möglichkeit, an einer Externenprüfung teilzunehmen, die den Erwerb des Abschlusses Staatlich anerkannte/r Erzieher/in ermöglicht. Externenprüfungen sind in Hessen nur an öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik möglich. Eine Zulassung zur Externenprüfung an einer öffentlichen Fachschule für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik ist nur bei Erfüllung der entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen möglich. Informationen zur Externenprüfung in Hessen finden Sie in den 30 bis 36 der Hessischen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Link Wir empfehlen dringend, sich bei Interesse an einer Externenprüfung frühzeitig Beratung durch das Staatliche Schulamt des Landes Hessen einzuholen. Das Staatliche Schulamt gibt auch nähere Auskünfte zu der Frage, ob nach nicht bestandener Wiederholungsprüfung noch eine Chance besteht, eine Erzieher/innenausbildung im Bundesland Hessen aufzunehmen. Die Kontaktdaten des Staatlichen Schulamts finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner/innen auf dieser Webseite. Vorbereitungskurse zur Externenprüfung Vorbereitungskurse für die Prüfung zum/zur Erzieher/in gibt es unseren Informationen nach in Hessen zurzeit nicht (Stand Oktober 2016). Grundsätzlich könnten Vorbereitungskurse auf eine Externenprüfung zum/zur Erzieher/in in Hessen ausschließlich durch Fachschulen und Bildungsträger angeboten werden, die über eine AZAV-Zertifizierung verfügen und damit Bildungsgutscheine annehmen dürfen. Interessierten an einem solchen Vorbereitungskurs würden wir empfehlen, sich bei dem jeweiligen Bildungsanbieter darüber zu erkundigen, wie viele Teilnehmer/innen vorheriger Vorbereitungskurse die anschließende Prüfung bestanden haben. Interessierte sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um prüfen zu lassen, ob für sie die Möglichkeit besteht, einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen. Bundesweit können wohnortnahe Bildungsanbieter in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchiert werden (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht gewährleistet), siehe: Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Finanzierung

8 An den hessischen staatlichen Fachschulen für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik wird kein Schulgeld erhoben. Kosten können allerdings für Lernmittel entstehen. An Fachschulen in privater und freier Trägerschaft wird dagegen Schulgeld fällig. Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung kann nach dem BAföG gewährt werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Vergütung während der Ausbildung in Teilzeit zum/zur Erzieher/in Kindertagesstättenträger können geeignete Bewerber/innen im Rahmen des Personalschlüssels einsetzen, soweit diese gleichzeitig, d. h. berufsbegleitend an der Teilzeitausbildung teilnehmen. Geeignete Bewerber/innen können neben einschlägig ausgebildeten Personen (beispielsweise Sozialassistent/innen) auch Personen sein, die zwar keine abgeschlossene einschlägige Ausbildung vorweisen können, aber stattdessen die Feststellungsprüfung einer Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik bestanden haben. Teilzeit-Fachschüler/innen, die auf den Personalschlüssel angerechnet werden, erhalten eine Vergütung. Damit Sie die Verdienstmöglichkeiten während berufsbegleitender Erzieher/innenausbildungen bundesweit vergleichen können, haben wir eine Tabelle erstellt: Übersicht Verdienstmöglichkeiten bundesweit Download Vergütung während des Berufspraktikums Während des Berufspraktikums soll von den Anstellungsträgern eine Vergütung gezahlt werden. Über die Höhe der Vergütung sollten Sie sich im Vorfeld bei dem Träger erkundigen, bei dem Sie das Berufspraktikum absolvieren möchten. Vergütung während des ESF-Bundesmodellprogramms Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas Die Teilnehmer/innen an einer Ausbildung im Rahmen des ESF-Bundesmodellprogramms Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas können während der gesamten Ausbildungszeit mit einer monatlichen Vergütung in Höhe von mindestens circa Euro brutto rechnen. BAföG Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für alle anderen Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern. Informationen zu den Voraussetzungen zum Bezug von BAföG, zur Förderhöhe und der Antragstellung finden Sie hier: Link Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie bundesweit über diesen Link: Link Aufstiegs-BAföG Zum 01. August 2016 traten grundlegende Änderungen in dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Kraft. Dieses Förderinstrument ist unter dem Namen Meister-BAföG allgemein bekannt. Nun wird es Aufstiegs-BAföG genannt. Einen Überblick der erneuerten Fördermöglichkeiten finden Sie in einer von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebenen Publikation: Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG Link Die Informationen der Publikation beziehen sich beispielsweise auf Förderhöhen von Fortbildungskosten, Unterhaltsbedarfen sowie Obergrenzen von Einkommens- und Freibeträgen. Zudem werden Ihnen Verlinkungen zu den regional zuständigen Förderämtern, Antragsformularen und Kontaktdaten zu einer kostenfreien Hotline zur Verfügung gestellt. In dem Bereich Fragen und Antworten der Webseite: Link finde sich detaillierte Darstellungen der Unterstützungsmöglichkeiten. So können beispielsweise Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 130 Euro erhalten. Dieser Zuschuss wird während der gesamten Maßnahme gewährt und ist unabhängig davon, ob die Fortbildung in Volloder Teilzeit erfolgt. Bildungskredit

9 Bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres kann ein Bildungskredit in Anspruch genommen werden, der jedoch verzinst in voller Höhe zurückgezahlt werden muss und auch nur in den letzten 24 Monaten einer Ausbildung bezogen werden kann. Informationen zum Bildungskredit finden Sie hier: Link Umschulung über Bildungsgutschein Die Finanzierung einer Umschulung zum/zur Erzieher/in über einen Bildungsgutschein ist in Hessen grundsätzlich möglich. Die ersten zwei Ausbildungsjahre können über den Bildungsgutschein finanziert werden. Das dritte Ausbildungsjahr kann dann durch eine Vergütung während des Berufspraktikums finanziert werden. Fachschulen für Sozialwesen - Fachrichtung Sozialpädagogik müssen über eine sogenannte AZAV-Zertifizierung verfügen, um Bildungsgutscheine annehmen zu dürfen. Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik mit AZAV-Zertifizierung finden Sie unter: in der Rubrik Fachschule finden Ob über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein Bildungsgutschein bewilligt werden kann, erfahren Sie von der örtlich zuständigen Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Bildungsgutscheine können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn man sich vor Beginn der Teilnahme durch die zuständige Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten lässt und die für eine Förderung nötigen individuellen Voraussetzungen erfüllt. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. des zuständigen Jobcenters. Link Vorbereitungskurs zur Externenprüfung über Bildungsgutschein Vorbereitungskurse für die Prüfung zum/zur Erzieher/in gibt es unseren Informationen nach in Hessen zurzeit nicht (Stand Oktober 2016). Grundsätzlich könnten Vorbereitungskurse auf eine Externenprüfung zum/zur Erzieher/in in Hessen ausschließlich durch Fachschulen und Bildungsträger angeboten werden, die über eine AZAV-Zertifizierung verfügen und damit Bildungsgutscheine annehmen dürfen. Interessierten an einem solchen Vorbereitungskurs würden wir empfehlen, sich bei dem jeweiligen Bildungsanbieter darüber zu erkundigen, wie viele Teilnehmer/innen vorheriger Vorbereitungskurse die anschließende Prüfung bestanden haben. Interessierte sollten zudem einen Termin bei der örtlichen Agentur für Arbeit / dem Jobcenter vereinbaren, um prüfen zu lassen, ob für sie die Möglichkeit besteht, einen Vorbereitungskurs gefördert zu bekommen. Bundesweit können wohnortnahe Bildungsanbieter in Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit recherchiert werden (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht gewährleistet), siehe: Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche und geben Sie dann das Bildungsziel "Erzieher" ein. Anschließend wählen Sie ein Bundesland und wählen dann bei der Rubrik "Förderung" die Kategorie "mit Bildungsgutschein" aus. Ergänzende Leistungen Inwieweit zur Deckung des Lebensunterhaltes zusätzlich oder anstelle der oben genannten staatlichen Förderleistungen bzw. zu Ihrem Gehalt ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht, kann über die regionalen Jobcenter individuell geprüft werden. Link Fachschüler/innen, die mit eigenen Kindern im selben Haushalt leben, haben zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung (und auch während eines Praktikums oder einer regulären Berufstätigkeit) möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag (zu beantragen bei der Familienkasse). Familienkasse Link Fachschüler/innen haben ggfls. auch einen Anspruch auf Wohngeld/Mietzuschuss (im Falle von Wohneigentum: Lastenausgleich), sofern dem Grunde nach kein Anspruch auf Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialgeld oder BAföG besteht. Leitfaden zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung der Stiftung Warentest Ein kostenloser Leitfaden der Stiftung Warentest bietet einen Überblick von Förderungs- und Steuersparmöglichkeiten für Arbeitnehmer/innen, Menschen ohne Erwerbseinkommen, Berufsrückkehrer/innen oder Selbstständige, die sich beruflich fortbilden möchten. Es werden unterschiedliche Zuschusstöpfe von Bund und Ländern dargestellt, auf die zugegriffen werden, sofern die individuellen Fördervoraussetzungen vorliegen. Vor allem bei Lehrgängen über mehrere

10 Jahre handelt es sich oft um Aufstiegsfortbildungen, die auf unterschiedliche Weise vom Staat unterstützt werden können. Leitfaden Weiterbildung finanzieren der Stiftung Warentest Link Ausbildungsstätten Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik In Hessen besteht an vielen Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik die Möglichkeit der Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher/in in Teilzeitform. Auf diese Weise kann die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher mit einer beruflichen Tätigkeit (z.b. im alten Beruf, aber auch in einer Kita) verknüpft werden. Es besteht ebenso die Möglichkeit während der Ausbildung in Teilzeitform weiterhin der erziehenden Familientätigkeit nachzugehen ohne eine berufliche Tätigkeit auszuüben). Eine Auflistung hessischer Fachschulen, die die Ausbildung in Teilzeitform anbieten, kann immer nur aktuell für das bestehende oder das vorherige Schuljahr abgefragt werden. Ein Angebot für eine Teilzeitausbildung kann immer nur dann eröffnet werden, wenn genügend Anmeldungen vorliegen. Es lohnt sich daher, sich bei den Schulen zu melden, auch wenn diese im Vorjahr ggf. kein Teilzeitangebot geführt haben. Fachschulen für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik finden Sie unter: in der Rubrik Fachschule finden Standorte ESF-Bundesmodellprogramm Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas Die Kontaktdaten aller Standorte im Rahmen des ESF-Bundesmodellprogramms Quereinstieg Männer und Frauen in Kitas finden Sie über folgenden Link: Standorte Link Hochschulen Übersicht über berufsbegleitende Studienmöglichkeiten in der Frühpädagogik sind zu finden über den Suchfilter: Studiengänge / Bundesland. Vorbereitungskurse zur Externenprüfung In Weiterbildungsdatenbanken, wie der der Bundesagentur für Arbeit kann man über die "erweiterte Suche" bundesweit wohnortnahe Bildungsanbieter recherchieren. (Achtung: Eine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben kann leider nicht gegeben werden.) Wählen Sie zunächst die erweiterte Suche. Geben Sie dann je nach Bildungsziel "Erzieher", "Sozialhelfer" oder "Kinderpfleger" ein, wählen Sie das Bundesland und bei "Förderung" "mit Bildungsgutschein" aus. Ansprechpartner/innen Ausbildung Auskunft zu einzelnen Ausbildungs- und Fortbildungsangeboten erteilen die zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) Kontakte unter Ausbildungsstätten. Für übergeordnete Fragestellungen Für übergeordnete Fragestellungen oder wenn bei den zuständigen Bildungsinstitutionen (Fachschulen, Berufsfachschulen, Hochschulen, etc.) keine ausreichenden Auskünfte erhalten werden, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme jeweils zuständigen Behörden. Zur Anerkennung von im in- und Ausland erworbenen Abschlüssen, Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen der Ausbildung, zur Externenprüfung oder Umschulungen empfehlen wir eine Kontaktaufnahme zu den regional zuständigen unteren Schulaufsichtsbehörden, den Staatlichen Schulämtern: Kontaktdaten der Staatlichen Schulämter Link Bei der Vergabe von Bildungsgutscheinen gibt es mehrere Zuständigkeiten. verantwortlich für die Vergabe von Bildungsgutscheinen: Agentur für Arbeit und Jobcenter

11 Link Verantwortlich für die Fachschulen ist das Hessische Kultusministerium, verantwortlich für die Übernahme der Kosten für die AZAV-Zertifizierung der Fachschulen ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration. Oberste Schulaufsichtsbehörde Hessisches Kultusministerium Referat III 3 Luisenplatz Wiesbaden zum Organigramm des Kultusministerium Link Zuständige oberste Behörde bei Fragen zur AZAV-Zertifizierung der Fachschulen Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat II 2 Dostojewskistraße Wiesbaden zum Organigramm des Ministeriums für Soziales und Integration Link Zuständige oberste Behörde bei Fragen zur Ausbildung elementarpädagogischer Studiengänge und der Anerkennung im Ausland erworbener Studienabschlüsse Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Referat III 4 Rheinstraße Wiesbaden Telefon: Zum Organigramm des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Link Die regional zuständigen Stellen für Anerkennungsverfahren im Ausland erworbener Bildungs- und Berufsabschlüsse finden Sie bundesweit unter Link Ein Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz finden Sie über: anabin Infoportal der Kultusministerkonferenz Link

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