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2 Das Attraktive Zuschüsse für private Haushalte Die Steigerung der Energieeffizienz und die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien sind erklärtes Ziel der saarländischen Landesregierung. Um die Finanzierung der notwendigen Investitionen zu unterstützen, fördert das Saarland private Haushalte mit attraktiven Zuschüssen. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Wärmedämmmaßnahmen im Gebäudebestand Austausch von Fenstern und Türen Optimierung bestehender Heizungsanlagen Neu: Außerbetriebnahme von Elektro-, Öl- oder Kohleeinzelöfen Neu: Einbau von Blockheizkraftwerken Neu: Installation von Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung Installation von Kleinwindkraftanlagen Fotovoltaikanlagen für besondere architektonische Gestaltung Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht förderfähig. Die Antragsformulare und die rechtsgültige Richtlinie mit Detailinformationen erhalten Sie unter Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich gerne an die kostenfreie Hotline: 0681/

3 1. Wärmedämmmaßnahmen im Wohngebäudebestand Achten Sie für Ihre Sanierungsmaßnahme auf die Einhaltung der folgenden Förderkriterien: Fördervoraussetzungen für die Wärmedämmung folgender Bauteile Wärmeleitfähigkeit der Dämmschicht in [W/m*K] 0,022 0,024 0,032 0,035 0,040 0,045 erforderliche, zusätzliche Dämmschichtdicke in cm oder max. U-Wert 1 [W/m²*K] Zuschuss je m² Außendämmung von Außenwänden Kerndämmung von Außenwänden Dämmung Decke nach unten gegen Außenluft Dämmung Dächer (Schrägdächer) ,20 7, ,20 4, ,20 7, ,20 6, 00 Dämmung Flachdach ,14 6, 00 Dämmung oberste Geschossdecke ,20 4, 00 Dämmung Kellerdecke ,25 4, 00 Dämmung Boden, Wände gegen Erdreich ,25 4, 00 1 Sachverständigen-Nachweis erforderlich! 2. Austausch von Fenstern und Türen in Wohngebäuden Zum Austausch der Fenster und Haustüren sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Fördervoraussetzungen bei folgenden Bauteilen U-Wert [W/m²*K] Zuschuss je m² Erneuerung der Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster mit Wärmeschutzverglasung mit max. U W -Wert 1,10 1 5,00 Erneuerung der Hauseingangstüren mit max. U-Wert 1,40 5 0,00 Die Förderung für Fenster und Fenstertüren ist grundsätzlich nur in Verbindung mit einer Dämmung der zugehörigen Außenwand förderfähig. Es sei denn, der U-Wert der vorhandenen Außenwand ist nachweislich geringer als derjenige der neuen Fenster und beträgt maximal 1,0 W/m²*K.

4 Wichtige Merkpunkte für einen erfolgreichen Förderantrag zu Gebäudedämmung und Fensteraustausch: Baujahr vor 1995 (Bauantrag/Bauanzeige vor ) Die Maßnahme wird durch das Fachhandwerk ausgeführt Das Vorhaben ist nicht begonnen (keine Auftragserteilung) Die neue Wärmedämmung erfüllt die Anforderungen der Tabelle oben Ein Angebot des ausführenden Fachunternehmens bzw. ein Nachweis über die U-Werte durch einen Sachverständigen liegt bei Ein Foto der maßgeblichen Bauteile liegt dem Antrag bei Die Fördersätze werden auf das 1,5-fache erhöht, wenn die Maßnahmen nachweislich zu einer Senkung des Jahres-Heizwärmebedarfs um mindestens 50% gegenüber dem Ist-Zustand führen. Ebenfalls wird der erhöhte Fördersatz bei der Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen gewährt. Bei beiden Voraussetzungen ist damit der 2,25-fache Fördersatz möglich. Der maximale Zuwendungsbetrag für ein Vorhaben zur Sanierung der thermi- Die Förderung kann grundsätzlich mit Mitteln aus den KfW-Programmen kombiniert werden.

5 3. Optimierung bestehender Heizungsanlagen Gefördert wird die normgerechte Durchführung eines Heizungschecks inkl. hydraulischen Abgleichs an Bestandsanlagen mit einem Inbetriebnahmezeitpunkt vor mindestens 2 Jahren bis maximal 20 Jahre. Es sind zwei verschiedene Messverfahren möglich, die einzeln oder kombiniert durchgeführt werden können. Der Kesselaustausch ist nicht förderfähig. Die Förderquote beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500 im Ein- / Zweifamilienhaus (bei Mehrfamilienhäusern maximal ). Wichtige Merkpunkte für einen erfolgreichen Förderantrag: Darlegung des personellen Aufwands für die Berechnung, Dokumentation und Durchführung des Heizungschecks inkl. hydraulischen Abgleich mit Angabe der Lohn- und Materialkosten für eingebaute Pumpen und Thermostatventile Die Optimierung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal unter Einhaltung der DIN-Vorschriften gemäß Richtlinie oder mittels spezieller Messeinrichtung zur automatisierten Datenerfassung (Referenzmessung) Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahme 4. Neu: Außerbetriebnahme von Elektro-, Heizöl- und Kohleeinzelöfen Das Saarland fördert den Abbau und die fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicherheizungen mit und von Öl- und Kohleeinzelöfen mit je Gerät. Voraussetzung ist, dass eine neue Zentralheizung auf Basis einer Öl- oder Gasbrennwertheizung, Holzhackschnitzel oder -pelletsanlage, gasbetriebener Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz errichtet wird. Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung erfolgt durch den Entsorger (Elektroheizung) bzw. den Installateur der neuen Heizanlage (Öl-/Kohleöfen). Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahme. nvv-ag.de haassohn.com ofenbernd.de

6 5. Neu: Einbau von Blockheizkraftwerken Blockheizkraftwerke sind durch die gemeinsame Erzeugung von Elektro- und Nutzwärmeenergie eine besonders effiziente und damit umweltfreundliche Technik. Das Saarland fördert den Einbau von wärmegeführten Blockheizkraftanlagen bis zu einer Leistung von max. 20 kw el im Gebäudebestand in folgender Höhe: Staffelung BHKW-Zuschuss Zuschuss je kw el bis 1 kw el bis 4 kw el bis 10 kw el bis 20 kw el 1 00 Bundesfördermittel des BAFA werden immer gegengerechnet. Wichtige Merkpunkte für einen erfolgreichen Förderantrag: Der Bauantrag/die Bauanzeige für das Gebäude war vor 2009 Das BHKW steht nicht in Konkurrenz zu einem Nah- oder Fernwärmeanschluss Es ist ein ausreichend großer Pufferspeicher vorgesehen (min. 70 l/kw th ) Es wird ein Vollwartungsvertrag mit dem Hersteller abgeschlossen Das Vorhaben ist nicht begonnen (keine Auftragserteilung) 6. Neu: Installation von Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung Gefördert wird die Installation einer Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung mit einem Zuschuss von pauschal (Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. (mind. drei Wohneinheiten). Zu beachten sind folgende Punkte: Der Bauantrag/die Bauanzeige des Gebäudes war vor 2009 Die Anlage ist mind. 5 m² (Gebäude bis zwei Wohneinheiten) bzw. 8 m² (Gebäude ab drei Wohneinheiten) groß Die Anlage weist die -KEYMARK- auf Das Vorhaben ist nicht begonnen (keine Auftragserteilung) kreutner-massivbau.de.

7 7. Installation von Kleinwindkraftanlagen Kleinwindkraftanlagen werden abhängig von der Leistungsklasse mit einem Pauschalbetrag je Anlage gefördert. Für die Anlage muss bei einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s eine Leistungsabgabe von mindestens 500 W nachgewiesen werden. elektr. Leistung (bei 10 m/s) mehr als 0,5 kw: mehr als1 kw: mehr als 5 kw bis zu max. 10 kw: Zuschuss nord-ostsee-magazine.blog.de Wichtige Merkpunkte für einen erfolgreichen Förderantrag: Der Nachweis zur elektrischen Nennleistung des Herstellers liegt vor Das Vorhaben ist nicht begonnen (keine Auftragserteilung) 8. Fotovoltaikanlagen für besondere architektonische Gestaltung Gefördert werden netzgekoppelte Fotovoltaikanlagen als Entwicklungs-, Pilotund Demonstrationsvorhaben für besondere architektonische Gestaltung ab einer installierten Spitzenleistung von 2 Kilowatt. Bundesverband Bausysteme e. V. Die Förderhöhe beträgt bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max.. Einnahmen aus der Einspeisevergütung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes werden gegengerechnet.

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