Die Alpenkonvention Vorgaben für die Entwicklung des Wintertourismus
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- Paulina Zimmermann
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1 Die Alpenkonvention Vorgaben für die Entwicklung des Wintertourismus Wolfger Mayrhofer Ständiges Sekretariat der Alpenkonvention Fachtagung des Bundes Naturschutz in Bayern Wintersport in Zeiten des Klimawandels , Garmisch-Partenkirchen
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4 Klimawandel in den Alpen Klimawandel betrifft die Alpen überdurchschnittlich stark Durchschnittliche Erwärmung im letzten Jahrhundert fiel hier doppelt so stark aus wie im Durchschnitt der Nordhalbkugel Effekte der Erwärmung in den Alpen Verkürzung der Dauer durchgängiger Schneebedeckung Rückzug der Gletscher und des Permafrosts Verstärkung von Wetterextremen, wie Starkniederschläge, Stürme und Dürreperioden Häufung von Naturereignissen, wie Überschwemmungen, Schlammlawinen, Felsstürze Verschiebung der Vegetationszonen Ökonomische Folgewirkungen
5 Klimawandel in den Alpen Die Alpen sind ein Frühwarnsystem in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels Vom Klimawandel in den Alpen besonders betroffene Bereiche Tourismus Land- und Forstwirtschaft Energiewirtschaft Verkehrsinfrastrukturen und Siedlungen Biodiversität Gesundheit
6 Klimawandelempfindlichkeit des Wintertourismus
7 Klimawandel in den Alpen Skigebiete in den Alpen reagieren empfindlich auf Veränderungen der Schneebedingungen Einige Gewinner, einige Verlierer Deutschland am stärksten betroffen: 1 o C Erwärmung > 60% weniger schneesichere Skigebiete Schweiz am wenigsten betroffen: 1 o C Erwärmung > 10% weniger schneesichere Skigebiete Gewinner: Graubünden, Wallis, Savoyen Verlierer: Seealpen, Steiermark, Friaul-Julisch- Venetien Anpassungsstrategien sind kostspielig und haben Grenzen
8 Allgemeines Einziges internationales Rechtsinstrument zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums Rahmenkonvention, die allgemeine Ziele festlegt und Durchführungsprotokolle, deren Bestimmungen diese Ziele konkretisieren Vertragsparteien: Acht Alpenstaaten und die Europäische Gemeinschaft
9 Verkehr Energie Protokolle Raumplanung und nachhaltige Entwicklung Bodenschutz Naturschutz und Landschaftspflege Berglandwirtschaft Bergwald Tourismus
10 Protokolle Protokolle und Rahmenkonvention sind selbständige völkerrechtliche Verträge Nicht für alle in der Rahmenkonvention genannten Themenbereiche wurden Protokolle ausgearbeitet Regelungsdichte ist unterschiedlich Überprüfungsverfahren und Streitbeilegungsverfahren gewährleisten die Einhaltung der Bestimmungen
11 Nicht nur Protokolle Ministerdeklaration zum Klimawandel in den Alpen, Alpbach, November Aktionsplan, Evian, März 2009 mit konkreten Maßnahmen zur Milderung des Klimawandels und zur Anpassung an dessen Auswirkungen. Ministerdeklaration zum Thema Bevölkerung und Kultur, Alpbach, November Ruft zu Initiativen in einem weiten Feld von Themen auf, im Mittelpunkt steht die lokale und regionale Ebene.
12 Anwendungsbereich
13 Umsetzung Rechtliche Umsetzung durch Gesetzgeberische Tätigkeit der Vertragsparteien Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten Überprüfung der Einhaltung eingegangener Verpflichtungen durch die Vertragsparteien Praktische Umsetzung durch Projekte auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene Erfahrungsaustausch und Kooperation, insbesondere im Rahmen der bestehenden alpinen Netzwerke Informations- und Bewusstseinsbildungsaktivitäten
14 Entwicklung des Tourismus Ausrichtung der touristischen Entwicklung (Art. 6 Tourismus) Vorgaben für die Tourismusförderung für den intensiven und den extensiven Tourismus, Orientierung der Förderungen auf landschaftsund umweltschonende Projekte Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des naturnahen Tourismus Angestrebt wird in Gebieten mit starker touristischer Nutzung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen intensiven und extensiven Tourismusformen Naturräumliche Entwicklungsgrenzen und Ruhezonen (Art. 9 und 10 Tourismus) Abstimmung der touristischen Entwicklung auf die umweltspezifischen Besonderheiten und die verfügbaren Ressourcen des jeweiligen Ortes oder der jeweiligen Region Nach ökologischen Gesichtspunkten vorgenommene Ausweisung von Ruhezonen, in denen auf touristische Erschließungen verzichtet wird
15 Skipisten Genehmigungen für den Bau und die Planierung von Skipisten in Schutzwäldern nur in Ausnahmefällen und mit Ausgleichsmaßnahmen, keine solchen Genehmigungen in labilen Gebieten - Art. 14(1) Bodenschutz Bau, Unterhalt und Betrieb von Skipisten möglichst landschaftsschonend und unter Berücksichtigung der natürlichen Kreisläufe - Art. 14(1) Tourismus Begrenzung von Geländekorrekturen und Begrünung der umgestalteten Flächen vorrangig mit heimischen Pflanzenarten - Art. 14(1) Tourismus Abbau und Entfernung nicht mehr gebrauchter Anlagen und Renaturierung nicht mehr benutzter Flächen vorrangig mit heimischen Pflanzenarten bei neuen Betriebsbewilligungen - Art. 12(2) Tourismus
16 Künstliche Beschneiung Beschneiungsanlagen können zugelassen werden, insbesondere um exponierte Zonen zu sichern, wenn die jeweiligen hydrologischen, klimatischen und ökologischen Bedingungen es erlauben - Art. 14(2) Tourismus Chemische und biologische Zusätze für die Pistenpräparierung werden zugelassen, wenn sie nachgewiesenermaßen umweltverträglich sind - Art. 14(2) Bodenschutz
17 Heliskiing (Art. 16 Tourismus und 12(1) Verkehr) Verpflichtung der Vertragsparteien außerhalb von Flugplätzen das Absetzen aus Luftfahrzeugen für sportliche Zwecke so weitgehend wie möglich zu begrenzen oder erforderlichenfalls zu verbieten Snowmobil, Quad & Co. (Art. 15(2) Tourismus) Verpflichtung der Vertragsparteien die Ausübung motorisierter Sportarten so weitgehend wie möglich zu begrenzen oder erforderlichenfalls zu verbieten, es sei denn, es werden hiefür bestimmte Zonen ausgewiesen
18 Siedlungsentwicklung und Verkehr Flächen sparende Bodennutzung (Art. 9(3) Raumplanung und Art. 7(1 und 2) Bodenschutz) Angemessene und haushälterische Abgrenzung von Siedlungsgebieten, einschließlich Maßnahmen zur Gewährleistung deren tatsächlicher Bebauung Begrenzung des Zweitwohnungsbaus Siedlungsentwicklung vorrangig im Innenbereich und Begrenzung des Siedlungswachstums nach außen Einrichtung und Ausbau öffentlicher Verkehrssysteme (Art. 9 und 13 Verkehr, Art. 13(2) Tourismus) Förderung von Maßnahmen zur Einschränkung des motorisierten Verkehrs in touristischen Zentren (Art. 13(1) Tourismus, Art 13(2) Verkehr)
19 Gletscherschutz Keine explizite Bestimmung zum Gletscherschutz im Vertragswerk Gletscher in bestehenden Naturschutzgebieten sind gemäß Art. 11(1) Naturschutz zu erhalten Ob Gletscher labile Gebiete im Sinn des Art. 14 Bodenschutz sind, ist umstritten Vorgaben der Art. 3 und 9 Raumplanung sind jedenfalls zu beachten
20 Wintersportgroßveranstaltungen Bei der Prüfung der Raum- und Umweltverträglichkeit von Großvorhaben ( ) im Bau und Infrastrukturbereich, insbesondere ( ) des Tourismus, ist dem begrenzten Flächenangebot im alpinen Raum Rechnung zu tragen - Art. 7(3) Bodenschutz Einschlägige Bestimmungen sind in Genehmigungsverfahren zu beachten, Beispiele: Rodungsverbot im Schutzwald Art. 6(1) Bergwald Erhaltung bestehender Schutzgebiete im Sinne ihres Schutzzwecks Art. 11(1) Naturschutz Politik zur Lenkung der Sportausübung im Freien Art. 15(1) Tourismus
21 Wintertourismus und Klimawandel Klimaaktionsplan der Alpenkonvention Maßnahmen zur Milderung des Klimawandels im Bereich Tourismus, Beispiele: Regelmäßiges Umweltaudit für Tourismusgebiete einschließlich CO2-Bilanz und Berücksichtigung der Ergebnisse bei der Vergabe von Genehmigungen und/oder öffentlichen Zuschüssen, Ausbau des Bahnangebots für die Anreise zu den Tourismuszentren unter Gewährleistung der Anschlüsse zwischen den Verkehrsmitteln für die Bewältigung des letzten Kilometers Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Bereich Tourismus, Beispiel: Förderung der Entwicklung von Alternativangeboten zum Alpinskilauf Good practices, Beispiele: Alpine Pearls, Schneezug in der Region Provence-Alpes-Côte d Azur Studie Klimaneutraler Alpenraum 2050
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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