Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 99 - Nr. 19 / 2014 ( ) - Seite 44 -
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1 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 99 - Nr. 19 / 2014 ( ) - Seite 44 - Studienordnung für den Master-Studiengang Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeitsbildung (M.Sc.) - Fachbereich 4: Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Informatik INHALT Erster Teil: Allgemeine Regelungen 1 Aufgaben der Studienordnung 2 Struktur des Studiengangs 3 Lehrveranstaltungsformen 4 Prüfungsleistungen 5 Praktikum 6 Auslandsaufenthalt 7 Studienberatung 8 Modulhandbuch / Modulübersicht / Modellstudienpläne Zweiter Teil: Besondere Regelungen 9 Aufbau und Inhalt des Studiums 10 Spezialisierungsrichtungen Dritter Teil: Schlussbestimmungen 11 In-Kraft-Treten Anlage 1 Modulhandbuch Anlage 2 Modulübersicht Anlage 3 - Modellstudienpläne
2 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 99 - Nr. 19 / 2014 ( ) - Seite 45 - Erster Teil: Allgemeine Regelungen Auf der Grundlage des 6 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2013 (Nds. GVBl. S. 287) hat die Universität Hildesheim, Fachbereich 4 Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Informatik gemäß 44 Absatz 1 Satz 2, 41 Absatz 2 Satz 2 und 44 Abs. 1 S. 3 NHG die folgende Studienordnung für den Master-Studiengang Umwelt, Naturschutz, Nachhaltigkeit (M.Sc.) beschlossen. 1 Aufgaben der Studienordnung (1) Die Studienordnung für den Master-Studiengang Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeitsbildung (M.Sc.) enthält die Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium im Sinne der Prüfungsordnung. (2) Die Studienordnung legt in Verbindung mit der Prüfungsordnung den Inhalt und den Aufbau des Studiums fest und dient als Grundlage für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, für die Beratung der Studierenden und für die Planung des Lehrangebots. 2 Struktur des Studiengangs 1 Der Master-Studiengang Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeitsbildung (M.Sc.) hat einen Umfang von 120 Leistungspunkten (LP), wovon 30 LP auf das Mastermodul und 12 LP auf ein berufsbezogenes Praktikum entfallen. 2 Im Master-Studiengang Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeitsbildung (M.Sc.) ist eine der drei Spezialisierungsrichtungen Mensch und Umwelt in historischer Perspektive, Angewandter Naturschutz oder Nachhaltigkeitsbildung zu wählen. 3 Als Hauptfächer werden das Fach Biologie und das Fach Geographie belegt. 4 Erstfach ist das Fach, in dem die Masterarbeit geschrieben wird. 3 Lehrveranstaltungsformen 1 Die einzelnen Module bestehen i.d.r. aus mehreren Teilmodulen, denen Lehrveranstaltungen zugeordnet werden. 2 Die Lehrveranstaltungstypen sind in den Modulbeschreibungen in Anlage 1 genannt. 4 Prüfungsleistungen (1) 1 In jedem Modul mit Ausnahme des Praxismoduls ist mindestens eine Prüfungsleistung zu erbringen. 2 Das Praxismodul wird bewertet, aber nicht benotet. 3 Die jeweilige Prüfungsleistung in den übrigen Modulen kann sich als Modulprüfung auf alle im Rahmen des Moduls belegten Lehrveranstaltungen beziehen.
3 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 99 - Nr. 19 / 2014 ( ) - Seite 46 - (2) 1 Eine Modulprüfung kann auch aus mehreren Modulteilprüfungen bestehen. 2 In diesem Fall errechnet sich die Modulnote als mit den Leistungspunkten der benoteten Modulteilprüfungen gewichtetes arithmetisches Mittel. 3 Nicht benotete Modulteilprüfungen gehen in die Berechnung der Modulnote nicht ein. (3) 1 Ob für ein Modul eine Modulprüfung oder Modulteilprüfungen vorgesehen sind, ist dem Modulhandbuch (Anlage 1) zu entnehmen. 2 Veranstaltungsspezifisch sind i.d.r. folgende Prüfungsleistungen vorgesehen: a) Vorlesung/Übung: Klausur b) Seminar: Referat bzw. Referat mit Ausarbeitung bzw. eine Hausarbeit c) Projektstudium: Durchführung und Präsentation eines Projektes (in Form eines Kolloquiums) bzw. ein Projektbericht d) Exkursionen/Geländeübungen/Laborübungen: Protokoll bzw. schriftliche Ausarbeitung o- der Referat e) Portfolio: Dokumentation (z.b. im Rahmen einer Arbeitsmappe) der Lerninhalte einer Lehrveranstaltung bzw. eines Moduls und Reflektion der Lernprozesse sowie deren Ergebnisse 3 Zu allen Referaten ist ein Thesenpapier vorzulegen, welchem die Grundzüge des Referates und die wichtigste Literatur zu entnehmen sind. (4) Bei Teilmodulen, für welche im Modulhandbuch alternative Prüfungsformen aufgeführt sind, wird zu Beginn der Veranstaltung die jeweilige Prüfungsform verbindlich festgelegt und mitgeteilt. 5 Praktikum (1) 1 Im Master-Studiengang Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeitsbildung (M.Sc.) ist die Ableistung eines berufsbezogenen Praktikums, i.d.r. außerhalb der Universität, im Umfang von 8 Wochen obligatorisch. 2 Nach Rücksprache mit dem / der das Praktikum betreuenden Lehrenden ist auch eine Aufteilung in zwei Teilpraktika von jeweils 4 Wochen möglich. 3 Das Praktikum sollte in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden. (2) 1 Das Praktikum wird von einem / einer Lehrenden aus einem der Hauptfächer betreut, der / die auch den Praktikumsbericht bewertet. 2 Die Betreuung besteht mindestens aus einem vorbereitenden Gespräch sowie der Besprechung des Praktikumsberichts. 3 Dieser enthält neben einer Beschreibung der Praktikumsstelle(n) und der Aufgaben und Tätigkeiten des Praktikanten bzw. der Praktikantin eine Reflexion der gewonnenen Erfahrungen im Hinblick auf die im Master-Studiengang Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeitsbildung (M.Sc.) vermittelten Kompetenzen sowie auf das persönliche Berufsziel. 6 Auslandsaufenthalt 1 Grundsätzlich wird allen Studierenden des Master-Studiengangs Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeitsbildung (M.Sc.) ein Auslandsaufenthalt empfohlen. 2 Dabei kann es sich um ein oder mehrere Studiensemester an einer ausländischen Hochschule, um ein berufsorientierendes oder forschungsbezogenes Auslandspraktikum oder um eine Kombination aus Studien- und Praktikumsaufenthalt handeln. 3 Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, sollten eine Fachstudienberatung wahrnehmen, um insbesondere Anrechnungsfragen vorab zu klären.
4 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 99 - Nr. 19 / 2014 ( ) - Seite 47-7 Studienberatung (1) 1 Alle Lehrenden der beteiligten Fächer bieten Studienberatung zu ihren Lehrveranstaltungen an. 2 Für die Beratung zu lehrveranstaltungsunabhängigen fachbezogenen Fragen benennen die Institute der beteiligten Hauptfächer einen Fachstudienberater oder eine Fachstudienberaterin. (2) 1 Alle Studierenden sollten zu Beginn des Studiums eine Fachstudienberatung im Hinblick auf eine sinnvolle Studienplanung in Anspruch zu nehmen. 2 Dies gilt insbesondere für solche Studierende, die einen Bachelor- oder vergleichbaren Abschluss vorweisen, der inhaltlich von dem der Studienvariante Umweltsicherung des Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengangs (B.Sc.) an der Universität Hildesheim verschieden ist. (3) 1 Obligatorisch für alle Studierenden ist die Teilnahme am Mentorensystem des Studiengangs. Alle Studierenden entscheiden sich zu Beginn des ersten Studiensemesters für eine im Studiengang hauptamtlich Lehrende bzw. für einen im Studiengang hauptamtlich Lehrenden als Mentorin bzw. Mentor. 2 Die Mentorin bzw. der Mentor kann jederzeit gewechselt werden. 3 Der Wechsel muss formlos bei der neuen Mentorin bzw. beim neuen Mentor beantragt werden. 4 Mit der Mentorin/ dem Mentor sollen die Studierenden mindestens einmal pro Semester Fragen der Planung und Organisation des Studiums besprechen. 8 Modulhandbuch / Modulübersicht / Modellstudienpläne (1) Eine ausführliche Beschreibung aller Module liefert das Modulhandbuch (Anlage 1). (2) Eine Übersicht über alle im Studiengang angebotenen Module findet sich in Anlage 2 zu dieser Studienordnung. (3) 1 Zur Orientierung sind in Anlage 3 Modellstudienpläne zusammengestellt. 2 Diese sind als Orientierung gedacht und lassen sich individuellen Bedürfnissen anpassen. 3 Bei größeren Abweichungen sollte vorher eine Studienberatung in Anspruch genommen werden. Zweiter Teil: Besondere Regelungen 9 Aufbau und Inhalt des Studiums (1) Besondere Voraussetzungen 1 In einem vorausgegangenen Bachelorstudium müssen in einem der Fächer Biologie, Geographie oder Umweltwissenschaften mindestens 66 ECTS erbracht sein und insgesamt mindestens 120 ECTS aus einem naturwissenschaftlichen oder umweltwissenschaftlichen Bachelorstudium vorliegen. 2 Darüber hinaus sind Grundkenntnisse in Chemie/Umweltchemie durch Lehrveranstaltungen im Bachelorstudium oder alternativ auf dem Niveau eines Grundkurs Chemie der Sek. II nachzuweisen (z.b. Abiturzeugnis). 3 Englisch-Kenntnisse werden dringend empfohlen, Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache sind von Vorteil.
5 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 99 - Nr. 19 / 2014 ( ) - Seite 48 - (2) Inhalte des Studiums 1 Der Master-Studiengang Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeitsbildung (M.Sc.) vermittelt den Studierenden die fachwissenschaftlichen Grundlagen, die für eine unmittelbar an das Master-Studium anschließende Berufstätigkeit erforderlich sind. 2 Dazu gehören einerseits fundierte Kenntnisse bio- und geowissenschaftlicher Grundlagen sowie Grundkenntnisse in der Nachbarwissenschaft Umweltchemie und andererseits ein tiefergehendes Verständnis der wissenschaftlichen Methodik und Theoriebildung. 3 In der jeweiligen Spezialisierungsrichtung wird ein umfassendes Fachwissen hinsichtlich theoretischer Grundlagen und praktischer Anwendungsmöglichkeiten vermittelt. 4 Nach Abschluss des Studiums sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, umweltwissenschaftliche Projekte zu konzipieren, durchzuführen, zu dokumentieren, auszuwerten und darzustellen. 5 Ferner verfügen die Absolventinnen und Absolventen über die Kompetenz, fachliche Untersuchungsergebnisse auf methodische und sachliche Validität hin zu überprüfen und die fachgerechte Durchführung von Maßnahmen zu bewerten. 6 Sie besitzen ferner die Kompetenz zur adäquaten Darstellung und zielgruppengerechten Kommunikation von Sachverhalten und Untersuchungsergebnissen. 7 Der erfolgreiche Abschluss des Master- Studiums im Master-Studiengang Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeitsbildung (M.Sc.) bildet weiterhin die Grundlage für die Aufnahme eines Promotionsstudiums. (3) Aufbau und Umfang des Studiums Alle Module müssen von allen Studierenden in gleichem Umfang studiert werden. Mit der Wahl der Spezialisierung sowie dem daran angebundenen Studienprojekt erfolgt eine stärkere Vertiefung, welche dann in der Masterarbeit weitergeführt wird (s. Anlage 2, Modulübersicht). Liegen im Bereich einzelner Module oder Teilmodule bereits umfangreiche Kenntnisse vor (z.b. resultierend aus der Absolvierung des Wahl- oder Ergänzungsfaches des Bachelor- oder vergleichbaren Studiums), so werden Teilmodule im entsprechenden Umfang entweder aus den Vertiefungsmodulen oder dem Wahlmodul absolviert. Eine diesbezügliche Absprache erfolgt zu Beginn des Studiums mit der Mentorin bzw. dem Mentor. (4) Ziele des Studiums 1 Der Master-Studiengang Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeitsbildung (M.Sc.) bereitet auf eine unmittelbare Berufstätigkeit im Feld der Umwelt- und Nachhaltigkeitswissenschaften oder auf die anschließende Aufnahme eines Promotionsstudiums vor. 2 Folgende Kompetenzen werden vermittelt: Vertiefte, anwendungsbezogene biologische, geographische und umweltchemische Kenntnisse und Kompetenzen in der Anwendung von Bio- und Geostatistik (breite fachwissenschaftliche Kompetenz) Methodenkompetenz in Biologie und Geographie Fachliche Spezialisierung in einem Schwerpunkt (spezielle fachliche Kompetenz in der Spezialisierungsrichtung) Anwendung von Geo- und Umweltinformationssystemen Planungskompetenz Bewertungskompetenz im Bereich Umwelt- und Naturschutz Kommunikationskompetenz 10 Spezialisierungsrichtungen (1) 1 Während des Studiums muss eine der Spezialisierungsrichtungen Mensch und Umwelt in historischer Perspektive, Angewandter Naturschutz oder Nachhaltigkeitsbildung gewählt
6 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 99 - Nr. 19 / 2014 ( ) - Seite 49 - werden. 2 Nachfolgend sind die Varianten, in denen eine Spezialisierung gewählt werden kann, im Einzelnen beschrieben. (2) Spezialisierungsrichtung Mensch und Umwelt in historischer Perspektive 1 In der Spezialisierung Mensch und Umwelt in historischer Perspektive stehen Fragen der Wechselwirkungen zwischen Organismen und ihrer Umwelt im Fokus des Interesses. 2 Dabei werden sowohl die Auswirkungen von Organismen, einschließlich des Menschen, auf ihre Umwelt als auch die vielfältigen Umwelteinwirkungen auf Organismen in den Blick genommen. 3 Behandelt werden Fragestellungen unter historischen Blickwinkeln. 4 Das Themenspektrum behandelt vor allem die Rekonstruktion der Lebens- und Umweltbedingungen vergangener menschlicher und tierischer Populationen und der ihr zugrunde liegenden Landschaftsnutzung. 5 Diese Spezialisierungsrichtung vermittelt den Studierenden umfangreiche Kenntnisse der Forschungsansätze und Methoden, die für Untersuchungen im Rahmen der Anthropologie und Archäozoologie sowie der Geoarchäologie und Landschaftsforschung eingesetzt werden. (3) Spezialisierungsrichtung Angewandter Naturschutz 1 Diese Spezialisierung vermittelt den Studierenden umfangreiche Kenntnisse der Methoden zur Erfassung und Bewertung von Lebensgemeinschaften als einer zentralen Voraussetzung zur Durchführung von Maßnahmen des Arten- und Naturschutzes bis hin zu aktuellen Fragen der Bioindikation und des Umwelt- und Biomonitorings. 2 Es werden zudem die wissenschaftlichen Grundlagen sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Natur- und Umweltschutzes an exemplarisch ausgewählten Beispielen vorgestellt. 3 Fundierte Kenntnisse zentraler Aspekte der Umweltplanung und des Umweltrechtes runden diesen Themenkomplex ab. 4 Des Weiteren steht die Landschaftsforschung im Mittelpunkt des Interesses. 5 Dabei wird bei einer ganzheitlichen Betrachtung der Fokus auf die abiotischen, insbesondere anthropogen überprägten Landschaftsfaktoren gelegt. 6 Das Wirkungsgefüge von Ursachen, Ausmaß und Folgen der Entwicklung und Belastung von Landschaften steht dabei im Zentrum. 7 Ein methodischer Schwerpunkt ist die Verwendung und Anwendung von Geographischen Informationssystemen sowie bio- und geostatistischen Verfahren. (4) Spezialisierungsrichtung Nachhaltigkeitsbildung 1 In der Spezialisierung Nachhaltigkeitsbildung werden insbesondere die Herausforderungen der Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation mit einem Schwerpunkt in der Bildung für nachhaltige Entwicklung angesprochen. 2 Im Fokus der Ausbildung steht dabei die Erlangung fachlicher und zielgruppenspezifischer Vermittlungskompetenzen im inter- und transdisziplinären Themenkomplex der nachhaltigen Entwicklung. 3 Die Studierenden befähigen sich, themenimmanente Komplexität von nachhaltigkeitsrelevanten Themen zu bewältigen und diese adressatengerecht aufzubereiten, um handlungsleitende Informations- und Bildungsangebote zu konzipieren, anzuwenden und deren Wirksamkeit auch im Sinne eines übergeordneten Qualitätsmanagements zu evaluieren und zu bewerten. 4 Aspekte der Umweltpsychologie finden hierbei ebenso Eingang wie die Berücksichtigung unterschiedlicher internationaler Perspektiven (global denken lokal handeln) sowie die interkulturell verschiedenen Ansprüche an Kommunikationsprozesse und Bildungsinstrumente. 5 Ziel ist es, Studierende als gestaltungskompetente Akteure der Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung in ihr späteres Berufsleben zu entlassen.
7 Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 99 - Nr. 19 / 2014 ( ) - Seite 50 - Dritter Teil: Schlussbestimmungen 11 In-Kraft-Treten 1 Diese Studienordnung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der Universität Hildesheim am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft. 2 Sie gilt erstmals für die Studierenden, die zum WS 2014/15 ihr Studium aufgenommen haben.
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