MiFID, Börse und Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft

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1 MiFID, Börse und Compliance - Best Execution vor dem Hintergrund der deutschen Börsenlandschaft WM Compliance Tagung 16./17. November 2006 Dr. Detlef Irmen, Vorstand Börse Düsseldorf AG 1 /

2 Übersicht 1. Rechtsgrundlagen Best Execution 2. Inhalt Best Execution 3. Ausführungsgrundsätze 4. Börsenlandschaft in Deutschland 5. Best Execution an der Börse Düsseldorf 6. Investmentfonds 7. Optionsscheine 8. Vorrang der börslichen Ausführung 9. Handelszeiten 10. Nachweispflichten / Dokumentation 11. Überwachungspflichten / Überprüfung 12. Festpreisgeschäfte 2 /

3 Rechtsgrundlagen Best Execution Grundlagen: Art 21 MiFID (Richtlinie 2004 / 39 / EG vom 21. April 2004) Nr. 33, 41 Erwägungsgründe zur MiFID Art Durchführungsrichtlinie (Richtlinie 2006/73/EG vom ) Nr Erwägungsgründe zur Durchführungsrichtlinie 33a WpHG-E Referentenentwurf Finanzmarkt - Richtlinie Umsetzungsgesetz (FRUG) vom 14. September /

4 Rechtsgrundlagen Best Execution Grundlagen: S Begründung zum FRUG - Referentenentwurf 33a Abs. 9 WpHG-E: Verordnungsermächtigung 33a Abs. 1 Nr. 5 WpHG-E: Verpflichtung von Compliance, mindestens einmal jährlich einen Bericht über die Einhaltung der Vorschriften des Abschnittes 6 zu erstatten, also auch zur Best Execution 4 /

5 Inhalt Best Execution Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss angemessene Vorkehrungen treffen, um das bestmögliche Ergebnis für seine Kunden zu erreichen Hierzu gehört Festlegung von Grundsätzen zur Auftragsausführung ( Execution Policy ) Pflicht, sicher zu stellen, dass jeder einzelne Auftrag nach Maßgabe der Grundsätze ausgeführt wird Keine unfaire Diskriminierung von Handelsplätzen Prozessorientierter Ansatz statt Garantie des bestmöglichen Ergebnisses im Einzelfall 5 /

6 Ausführungsgrundsätze Die Ausführungsgrundsätze geben die Antwort auf die Frage, welcher Ausführungsweg zu wählen ist, wenn es mehrere gibt und der Kunde keine Weisung hierzu gibt, garantiert aber nicht den besten Preis Vorherige Zustimmung der Kunden zu den Ausführungsgrundsätzen erforderlich Informationspflicht bei wesentlichen Änderungen 6 /

7 Ausführungsgrundsätze Notwendiger Inhalt der Ausführungsgrundsätze: Angaben zu den verschiedenen Ausführungsplätzen je Wertpapierart Ausschlaggebende Faktoren für die Auswahl eines Platzes Liste der Handelsplätze, an denen nach Ansicht des Unternehmens gleich bleibend die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen sind Keine Verpflichtung, die Nichtaufnahme möglicher Plätze in die Liste zu begründen 7 /

8 Ausführungsgrundsätze Kriterien für die Aufstellung der Grundsätze: Kurs Kosten Schnelligkeit Wahrscheinlichkeit Ausführung und Abwicklung Umfang und Art des Auftrags alle sonst relevanten Aspekte 8 /

9 Ausführungsgrundsätze Kriterien für die Aufstellung der Grundsätze: Gewichtung der Kriterien unter Berücksichtigung - Merkmale des Kunden - Merkmale des Kundenauftrags - Merkmale des Finanzinstruments - Merkmale des Ausführungsplatzes - Bei Retail-Kunden ( 33 a WpHG-E Privatkunden ; s. Def. in 31a WpHG-E) kommt dem Gesamtentgelt (Preis des Wertpapiers zuzüglich Kosten) die primäre Bedeutung zu 9 /

10 Ausführungsgrundsätze Die Ausführungsgrundsätze können mehrere Handelsplätze gleichwertig nebeneinander stellen; keine Verpflichtung, je Wertpapier nur einen Platz auszuwählen Nachweis gegenüber Kunden nur, dass nach den Ausführungsgrundsätzen verfahren wurde, keine Verpflichtung zur Begründung, warum zwischen mehreren möglichen in den Ausführungsgrundsätzen erwähnten Plätzen ein bestimmter ausgewählt wurde. 10 /

11 Ausführungsgrundsätze Mögliche Cluster von Wertpapierarten: Für die Erstellung der Ausführungsgrundsätze sind Wertpapiergruppen (Cluster) zu bilden; je nach Wertpapierart ergeben sich unterschiedliche Ausführungswege Aktien Inland Aktien Ausland im Inland notiert Aktien Ausland nicht im Inland notiert Anleihen/Pfandbriefe Investmentfondsanteile Optionsscheine/Zertifikate 11 /

12 Börsenlandschaft in Deutschland Besondere Situation in Deutschland: 7 Skontroführer Börsen ( Parkett ) XETRA Quotrix Leistungsversprechen der Skontroführerbörsen teils unterschiedlich Verankerung im Regelwerk unterschiedlich Börslicher Handel von offenen Investmentfonds ohne Mitwirkung der Kapitalanlagegesellschaften Breiter Markt für Optionsscheine und Zertifikate 12 /

13 Best Execution schon heute an der Börse Düsseldorf MiFID Best Execution Börse Düsseldorf Quality Trading = Regelwerk heute Preis Kosten XETRA-Garantie (oder besser) Niedrige Courtage Schnelligkeit Orderbearbeitung in max. 2 Minuten (i.d.r. viel schneller / Automatisierung in bestimmten Segmenten) Ausführungswahrscheinlichkeit 100% für Retail-Orders wegen Liquiditätsgarantie der Skontroführer (Makler) Zusätzlich: Überwachung der Best Execution durch die Behörde Handelsüberwachungsstelle der Börse Düsseldorf 13 /

14 Investmentfonds Müssen Investmentfonds über die Börse erworben werden? Preisfeststellung an der Börse und auf klassischem Weg unterscheiden sich grundsätzlich Börse: Schnelle Ausführung und kein Ausgabeaufschlag; KAG: Gerechneter Preis nach InvG einmal am Tag Begründung Referentenentwurf FRUG, S. 47: Fondsorders unterfallen InvG als lex specialis, 33a WpHG-E nicht einschlägig 14 /

15 Investmentfonds Position aus MiFID nicht ableitbar Kunde will Fonds kaufen oder verkaufen Wenn es zwei grundsätzlich verschiedene Ausführungsmöglichkeiten gibt - Primärmarkt / Sekundärmarkt -, Klarheit erforderlich, welchen Weg das Wertpapierdienstleistungsunternehmen wählt Thema ist in den Ausführungsgrundsätzen zu erwähnen Wertpapierdienstleistungsunternehmen kann sich mit guten Argumenten für den Primärmarkt KAG oder den Sekundärmarkt Börse entscheiden Weiß der Kunde von beiden Ausführungswegen und Entscheidung der Bank, kann er sich darauf einrichten 15 /

16 Optionsscheine Dürfen oder müssen Optionsscheine direkt beim Emittenten erworben werden? Preis der Optionsscheine an der Börse in der Regel identisch mit dem Emittentenquote Börsliche Ausführung etwas teurer wegen der Courtage Aber: Handelsüberwachung 16 /

17 Vorrang der börslichen Ausführung Für eine Ausführung außerhalb eines geregelten Marktes oder eines MTF ist immer eine Vereinbarung mit dem Kunden erforderlich, die auch in allgemeiner Form getroffen werden kann; eine Bestimmung in den Banken-AGB oder den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte wird aber voraussichtlich nicht genügen Für den Erwerb oder die Rückgabe von Fondsanteilen bei der KAG zweifelhaft ob dies einschlägig ist ( Primärmarkt ). Bei Ausführung gegen den internen Markt des Unternehmens oder einer anderen Bank ausdrückliche Zustimmung des Kunden auch bei Fonds und von Bank selbst emittierten Optionsscheinen erforderlich. 17 /

18 Handelszeiten Welche Konsequenzen ergeben sich aus unterschiedlichen Börsenzeiten XETRA/Parkett? Frage stellt sich, wenn XETRA Ausführungsweg Unlimitierte tagesgültige Order nach Uhr an Parkett, da sie sonst verfällt Limitierte Order auch an Parkett, da Möglichkeit der Ausführung noch am gleichen Tag besteht Sinnvoll: Vorherige Klärung mit den Kunden 18 /

19 Nachweispflichten / Dokumentation Nachweispflicht gegenüber dem Kunden Nachzuweisen ist (nur), dass die Order entsprechend der Policy ausgeführt wurde Kein Nachweis, dass der bestmögliche Preis im Einzelfall erzielt wurde; nicht Teil der Policy Es kann auf Daten Dritter zurückgegriffen werden (auch Börsen) Dokumentation für Zwecke der Aufsicht Dokumentation der Erstellung der Policy Unterrichtung der Kunden Implementierung in der Bank (Arbeitsanweisungen, technische Systeme) 19 /

20 Überwachungspflichten / Überprüfung Überwachung der Ausführungsqualität an den Handelsplätzen Sofern das Leistungsangebot der Börse im Regelwerk verankert und damit auch von der HÜSt überwacht, keine eigene Überwachungspflicht der Bank Börse Düsseldorf zusätzlich TÜV-zertifiziert Überwachung der Qualität anderer Ausführungswege durch Stichproben 20 /

21 Überwachungspflichten / Überprüfung Jährliche Überprüfung der Execution Policy Mindestens einmal im Jahr ist Überprüfung erforderlich Bei inländischen Börsen kann man sich auf Überprüfung des Leistungsangebots beschränken, wenn dieses im Regelwerk der Börse verankert ist; keine Verpflichtung, die Ausführungsqualität selbst zu prüfen / entsprechende Datenbanken auszubauen Börse Düsseldorf ist bereit, die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr im Internet zur Verfügung zu stellen 21 /

22 Festpreisgeschäfte Umgang mit Festpreisgeschäften Erwägungsgrund 69 Durchführungsrichtlinie: Handel auf eigene Rechnung ist von Best Execution Regeln erfasst S. 49 Begründung Referentenentwurf FRUG: so auszulegen, dass Konditionen Marktlage entsprechen müssen (ähnlich Leitfaden Bankenverband, S. 138) 22 /

23 Festpreisgeschäfte Ist mehr erforderlich, als bislang nach MaH (MaRisk)? Bei Renten ( Bankangebot ) Verpflichtung, Preis mehrfach täglich anzupassen Börsenpreis entspricht Marktlage OTC Produkte wie SWAPS / individuell vereinbarte Derivate - formal wie Festpreisgeschäfte - aber in der Regel keine zwei Ausführungswege - es gibt nur das eine, individuelle Geschäft 23 /

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