Rotlicht trifft Blaulicht: Werbung für Prostituition. Rechtsanwalt Marko Dörre Berlin, 17. Oktober 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rotlicht trifft Blaulicht: Werbung für Prostituition. Rechtsanwalt Marko Dörre Berlin, 17. Oktober 2015"

Transkript

1 Rotlicht trifft Blaulicht: Werbung für Prostituition Rechtsanwalt Marko Dörre Berlin, 17. Oktober 2015

2 Rechtsanwalt Marko Dörre Beratung und Vertretung der Erotikbranche Medienrecht, Jugendschutz, Strafverteidigung Gründungsmitglied des JusProg ev. Beirat im Rechtshilfefond von Hydra ev.

3 Überblick zur Prostitution Öffentliche Debatte, insb. Talkshows Koalitionsvertrag vom 27. November 2013 Bundesratsbeschluss vom 11. April 2014 Entwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vom 29. Juli 2015

4 Werbung für Prostitution im Internet Alterskennzeichnung ab 18 mit JusProg Jugendschutzbeauftragter Beachtung der Berliner Liste =>

5 OWiG-Behörde Wettbewerber Bundesprüfstelle JS.NET/KJM/LMA (Polizei/StA) FSM

6 Neue Werbeverbote durch das ProstSchG Gang-Bang & Flat-Rate Kondompflicht tendenzielle Verschärfung des Werberechts?

7 Gang-Bang & Flat-Rate (1) Erlaubnispflicht für Prostitutionsgewerbe, 11 I ProstSchG Keine Erlaubnis, wenn ( 13 II Nr.1 ProstSchG) aufgrund des Betriebskonzepts, aufgrund der Angebotsgestaltung oder aufgrund der vorgesehenen Verträge mit Prostituierten oder aufgrund sonstiger tatsächlicher Umstände Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Art des Betriebes mit der sexuellen Selbstbestimmung unvereinbar ist oder der Ausbeutung von Prostituierten Vorschub leistet.

8 Gang-Bang & Flat-Rate (2) Aus der Begründung zu 13 II Nr.1 ProstSchG: Daher kann es beispielsweise trotz vorherigen Einverständnisses der Beteiligten nicht hingenommen werden, wenn kommerzielle Angebote so ausgestaltet sind, dass wie von sogenannten (Rape-)Gang-Bang - Veranstaltungen berichtet einer Vielzahl sogenannter Freier gegen ein Eintrittsgeld parallel oder in enger zeitlicher Folge die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit der Prostituierten eingeräumt wird und dabei Vergewaltigungen nachgestellt werden, weil dies zu einer Situation führt, in der die Person, die gegen Entgelt den Geschlechtsverkehr gestattet, auf die Möglichkeit verzichtet, auf die Auswahl der Kunden oder die eingesetzten Praktiken steuernd Einfluss nehmen zu können. Die Versagung der Erlaubnis beinhaltet dabei nicht zugleich ein Verbot einer bestimmten sexuellen Praxis an sich, es geht also nicht etwa um ein Verbot privater Sexparties. Die Vorschrift wirkt lediglich als Verbot, solche Praktiken als entgeltliche Angebote kommerziell zu organisieren.

9 Gang-Bang & Flat-Rate (3) Aus der Begründung zu 13 II Nr.1 ProstSchG: Auch dann, wenn bei sogenannten Flat-Rate-Bordellen (auch als Pauschal -Club, All-Inclusive -Angebot o.ä. benannt) zumindest nach außen der Anschein erweckt wird, dass die in einer Prostitutionsstätte anwesenden Prostituierten unterschiedslos zu einem an den Betreiber zu entrichtenden Pauschalpreis jederzeit für jeden Kunden verfügbar sind, dürfte ebenfalls regelmäßig ein Versagungsgrund vorliegen, denn es bildet einen Verstoß gegen das Prostitutionsgesetz, wenn Prostituierte sich für ein vorher festgesetztes Entgelt gegenüber einem Dritten zur Vornahme einer unbestimmten Zahl sexueller Akte verpflichten. Für die Beurteilung ist dabei neben der Bewerbung des Angebots nach außen auch die Gestaltung des vertraglichen Binnenverhältnisses zwischen Prostituierten und Betreiber maßgeblich. Allein die Tatsache, dass Kunden ein pauschales Entgelt zu entrichten haben, führt noch nicht zur Versagung der Erlaubnis.

10 Kondompflicht (1) 32 ProstSchG Absatz 1: Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte sind verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden. Absatz 2: Auf die Kondompflicht ist in Prostitutionsstätten, in sonstigen regelmäßig zur Prostitution genutzten Räumlichkeiten und in Prostitutionsfahrzeugen durch einen gut sichtbaren Aushang hinzuweisen. = 6 Bayerische Hygieneverordnung

11 Kondompflicht (2) 32 Absatz 3 ProstSchG: Sexuelle Dienstleistungen dürfen nicht unter Hinweis auf eine Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen angeboten, angekündigt, angepriesen oder bekanntgegeben werden; dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige öffentliche Zugänglichmachen gleich. Satz 1 gilt auch, wenn die Werbung für ungeschützte sexuelle Dienstleistungen in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt.

12 Kondompflicht (3) Aus der Begründung zu 32 III ProstSchG: Zur Sicherung der Kondompflicht wird daher als selbständige Vorschrift ein explizites Werbeverbot eingeführt. Das Verbot erstreckt sich neben der expliziten Werbung für vaginalen, oralen und analen Geschlechtsverkehr ohne Kondom auch auf szenetypische Abkürzungen wie beispielsweise AO, FO oder sprachliche Umschreibungen wie z.b. naturgeil und tabulos.

13 Kondompflicht (4) Landgericht München I, Urteil vom 15. November 2012 Die Bewerbung von sexuellen Dienstleistungen mit Französisch Spezial bzw. Französisch Super Spezial ist wettbewerbswidrig, weil die beiden Begriffe von den angesprochenen Verkehrskreisen als Oralverkehr ohne Kondom bzw. Oralverkehr ohne Kondom mit Aufnahme verstanden werden und damit ein Rechtsbruch nach 6 der Bayerischen Hygieneverordnung in Verbindung mit 4 Nr. 11 UWG vorliegt.

14 tendenzielle Verschärfung des Werberechts? Aus der Begründung zu 13 II Nr.1 ProstSchG: Die Beurteilung der Zulässigkeit gewerbsmäßiger Angebote erfolgt nicht vollständig wertneutral, sondern anhand eines grundgesetzlich gebotenen Vorverständnisses. Aus der Begründung zu 32 III ProstSchG: Grundsätzlich ist es über die Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes jedoch möglich, aggressiven und ausufernden Formen der Werbung für sexuelle Dienstleistungen entgegenzutreten. Angesichts der unklaren Reichweite und der eher laxen Verfolgungspraxis zu 120 des Ordnungswidrigkeitengesetzes wird nun ein selbständiges Werbeverbot zur Sicherung der Zwecke des 32 normiert.

15

PROSTITUIERTEN SCHUTZGESETZ IN NIEDERSACHSEN

PROSTITUIERTEN SCHUTZGESETZ IN NIEDERSACHSEN PROSTITUIERTEN SCHUTZGESETZ IN NIEDERSACHSEN Wichtige Regelungen und Kontaktadressen prostituiertenschutzgesetz- niedersachsen.de DAS PROSTITUIERTEN- SCHUTZGESETZ Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes

Mehr

Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten

Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf April 2017 Seite 1 von 5 Hinweise für Betreiber von Prostitutionsstätten Das am

Mehr

Amtsgericht Speyer IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Amtsgericht Speyer IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Amtsgericht Speyer IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeit hat das Amtsgericht - Strafrichter - Speyer in der öffentlichen Hauptverhandlung vom 4. Oktober 2007 für Recht

Mehr

Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen zum Prostituiertenschutzgesetz vom in Ergänzung zu den im August 2014 vereinbarten Eckpunkten

Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen zum Prostituiertenschutzgesetz vom in Ergänzung zu den im August 2014 vereinbarten Eckpunkten Vereinbarungen der Koalitionsfraktionen zum Prostituiertenschutzgesetz vom 03.02.2015 in Ergänzung zu den im August 2014 vereinbarten Eckpunkten Die persönliche Anmeldepflicht für alle Prostituierte wird

Mehr

Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz Seite 1 von 9 Prostituiertenschutzgesetz Seite 2 von 9 e.v. Berufsverband der Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten Gegründet im Jahr 2007 Beteiligter (gem. 47 GGO) zum ProstSchG (aktuell

Mehr

Stadt Bielefeld Prostituiertenschutzgesetz. Informationen - Anmeldeverfahren - Rechte & Pflichten. Deutsch

Stadt Bielefeld Prostituiertenschutzgesetz.   Informationen - Anmeldeverfahren - Rechte & Pflichten. Deutsch Stadt Bielefeld Prostituiertenschutzgesetz www.bielefeld.de Informationen - Anmeldeverfahren - Rechte & Pflichten Deutsch Impressum: Herausgeber: Verantwortlich für den Inhalt und Redaktion: Ilse Buddemeier

Mehr

Hinweise für Betreiber von gewerblicher Prostitution

Hinweise für Betreiber von gewerblicher Prostitution Anlage 1 zu ProstSchGVwV-Gewerbe Hinweise für Betreiber von gewerblicher Prostitution Das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) hat für das Prostitutionsgewerbe neben

Mehr

Prostitution und staatliche Kontrolle

Prostitution und staatliche Kontrolle Prostitution und staatliche Kontrolle 1) Reglementierung der Prostitution als unsittliche und sozialschädliche Lebensweise der Prostituierten und ihrer Unterstützer (19. Jhd., NS) 2) Reglementierung der

Mehr

Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzepts gemäß 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzepts gemäß 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzepts gemäß 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Allgemeine Hinweise zum Betriebskonzept: Die Bezeichnung Betrieb umfasst die Ausübung eines Prostitutionsgewerbes

Mehr

Vordruck zur Erstellung eines Betriebskonzeptes gem. 16 Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)

Vordruck zur Erstellung eines Betriebskonzeptes gem. 16 Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) Allgemeine Hinweise: Vordruck zur Erstellung eines Betriebskonzeptes gem. 16 Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) Bei Beantragung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nach 12 ProstSchG

Mehr

Vordruck zur Erstellung eines Betriebskonzeptes gem. 16 Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)

Vordruck zur Erstellung eines Betriebskonzeptes gem. 16 Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) Allgemeine Hinweise: Vordruck zur Erstellung eines Betriebskonzeptes gem. 16 Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) Bei Beantragung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Prostitutionsgewerbes nach 12 ProstSchG

Mehr

Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzepts gemäß 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Betriebskonzept

Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzepts gemäß 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Betriebskonzept Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzepts gemäß 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Allgemeine Hinweise: Betriebskonzept Die Bezeichnung Betrieb umfasst die Ausübung eines Prostitutionsgewerbes

Mehr

Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzepts gemäß 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Betriebskonzept

Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzepts gemäß 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Betriebskonzept Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzepts gemäß 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Betriebskonzept Allgemeine Hinweise: Die Bezeichnung Betrieb umfasst die Ausübung eines Prostitutionsgewerbes

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1840 7. Wahlperiode 27.03.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

nach 12 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit 16 Abs. 1 und 2 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)

nach 12 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit 16 Abs. 1 und 2 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) BETRIEBSKONZEPT nach 12 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit 16 Abs. 1 und 2 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) Allgemeiner Teil für Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeuge & Prostitutionsveranstaltungen

Mehr

Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen 2372 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 27. Oktober 2016 Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen Vom

Mehr

Pflichten von Sexarbeiter/innen und Bordellbetreiber/innen. von Doña Carmen e.v. Mai 2016

Pflichten von Sexarbeiter/innen und Bordellbetreiber/innen. von Doña Carmen e.v. Mai 2016 MATERIALIEN 2 zum Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen ( Prostituiertenschutzgesetz ) Stand 23.03.2016 THEMA Pflichten

Mehr

Hinweise für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten

Hinweise für die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten 32.1 Burloer Str. 93 D - 46325 Borken Internet: http://www.kreis-borken.de Facheinheit: 32 - Sicherheit und Ordnung Fachabteilung: 32.1 - Allgemeine Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Aktenzeichen:

Mehr

Grafik zur Veranschaulichung der geplanten Änderungen des Prostitutionsgesetzes

Grafik zur Veranschaulichung der geplanten Änderungen des Prostitutionsgesetzes Grafik zur Veranschaulichung der geplanten Änderungen des Prostitutionsgesetzes Am 14.08.2014 wurden in den Beratungen der großen Koalition aus CDU/CSU und der SPD Vereinbarungen zur Neuregelung des Prostitutionsgesetzes

Mehr

Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG)

Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) ProstSchG Ausfertigungsdatum: 21.10.2016 Vollzitat: "Prostituiertenschutzgesetz vom 21. Oktober 2016

Mehr

Bund De utscher Kriminalb eamter

Bund De utscher Kriminalb eamter BDK Poststraße 4-5 D-10178 Berlin Per E-Mail an familienausschuss@bundestag.de Ihr/e Zeichen/Nachricht vom 13. Mai 2016 Ihr/e Ansprechpartner/in Heike Rudat Funktion Beauftragte Menschenhandel/Kinderhandel

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) 1. Angaben zur Person und ggf. Firma 1.1 Person Name, ggf. Geburtsname Vorname(n) Geburtsdatum Geburtsort Land Staatsangehörigkeit

Mehr

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bearbeitungsstand: 29.07.2015 17:22 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz

Mehr

Sexualpädagogisches Konzept der Kinder- und Jugendhäuser Lollar

Sexualpädagogisches Konzept der Kinder- und Jugendhäuser Lollar Sexualpädagogisches Konzept der Kinder- und Jugendhäuser Lollar Gliederung: 1. Präambel 2. Gesetzliche Bestimmungen 3. Allgemein gültige Regeln und Normen zum Thema Sexualität 4. Umsetzung in den voll-

Mehr

Betriebskonzept. Sofern zur Erläuterung weitere Blätter erforderlich sind, fügen Sie diese bitte als Anlage mit konkreter Bezeichnung bei.

Betriebskonzept. Sofern zur Erläuterung weitere Blätter erforderlich sind, fügen Sie diese bitte als Anlage mit konkreter Bezeichnung bei. Anlage 5 Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzepts gemäß 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Betriebskonzept Allgemeine Hinweise: Die Bezeichnung Betrieb umfasst die Ausübung eines Prostitutionsgewerbes

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Öffentliche Ordnung Gewerbe und Veterinärangelegenheiten Blumenauerstr. 57 30449 Hannover Eingangsvermerk (wird von der Behörde ausgefüllt) Datum: Unterschrift und

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Antragsteller/in (bei juristischen Personen / Personenvereinigungen Name und Sitz) Eingangsvermerk Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) für das Betreiben

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen Bundesrat Drucksache 156/16 BRFuss 01.04.16 Gesetzentwurf der Bundesregierung FJ - Fz - G - In - R - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution

Mehr

Geschäfte. Prostituiertenschutzgesetzes

Geschäfte. Prostituiertenschutzgesetzes ute Geschäfte ABC Das des Prostituiertenschutzgesetzes 1 Impressum Herausgeber Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.v. Wilhelmine-Gemberg-Weg 12 10179 Berlin Tel 0174 91 99 246 info@bsd-ev.info www.bsd-ev.info

Mehr

- 8 - A b s c h n i t t 2. P r o s t i t u i e r t e. Anmeldepflicht für Prostituierte

- 8 - A b s c h n i t t 2. P r o s t i t u i e r t e. Anmeldepflicht für Prostituierte - 8 - A b s c h n i t t 2 P r o s t i t u i e r t e 3 Anmeldepflicht für Prostituierte (1) Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit

Mehr

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bearbeitungsstand: 25.11.2015 15:00 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz

Mehr

Prostitutionsgesetz & Prostituiertenschutzgesetz. Ziele und Umsetzung. Dipl.-Soz. Beate Leopold, Berlin

Prostitutionsgesetz & Prostituiertenschutzgesetz. Ziele und Umsetzung. Dipl.-Soz. Beate Leopold, Berlin Prostitutionsgesetz & Prostituiertenschutzgesetz Ziele und Umsetzung Dipl.-Soz. Beate Leopold, Berlin Worum geht es? Seit 1.1.2002 in Kraft: Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten

Mehr

Gewerberechtliche Regulierung der Prostitution aus kommunaler Sicht. Fachtagung Wege aus der Grauzone VIII KommunalAkademie der FES

Gewerberechtliche Regulierung der Prostitution aus kommunaler Sicht. Fachtagung Wege aus der Grauzone VIII KommunalAkademie der FES Gewerberechtliche Regulierung der Prostitution aus kommunaler Sicht Fachtagung Wege aus der Grauzone VIII KommunalAkademie der FES 05.04.2017, Köln 1 Überblick I. Bisherige Situation II. Dortmunder Modell

Mehr

Anfrage zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Hildesheim per

Anfrage zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Hildesheim per Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat Hildesheim stadt@linksfraktion-hi.de www.stadt.linksfraktion-hi.de Stadt Hildesheim Der Oberbürgermeister Fachbereich Büro des Oberbürgermeisters (FB 10) Markt 1, Zi. 103

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) Ordnungsamt Willy-Brandt-Platz 2-6 44787 Bochum Zi. 221 Telefon: (0234) 910-1412 Fax: (0234) 910-1728 Sprechzeiten Mo. Di. u. Fr. 8.00 13.00 Uhr Do. 8.00 12.00 u. 13.00 18.00 Uhr Eingangsdatum/Hdz. Listen-Nr.

Mehr

SCHON EINGETRETENE UND ZU ERWARTENDE AUSWIRKUNGEN DER NEUEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ZUR PROSTITUTION AUF DIE SEXDIENSTLEISTENDEN

SCHON EINGETRETENE UND ZU ERWARTENDE AUSWIRKUNGEN DER NEUEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ZUR PROSTITUTION AUF DIE SEXDIENSTLEISTENDEN SCHON EINGETRETENE UND ZU ERWARTENDE AUSWIRKUNGEN DER NEUEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ZUR PROSTITUTION AUF DIE SEXDIENSTLEISTENDEN Laura-Solmaz Litschel ragazza e.v. Hamburg SPERRGEBIET UND KONTAKTANBAHNUNGSVERBOT

Mehr

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag Drucksache 18/9036 18. Wahlperiode 05.07.2016 Beschlussempfehlung *) des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen Bundesrat Drucksache 156/16 (Beschluss) 13.05.16 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Mehr

Regelungen zur Zulässigkeit ärztlicher Informationen über Schwangerschaftsabbrüche in ausgewählten Mitgliedstaaten der EU

Regelungen zur Zulässigkeit ärztlicher Informationen über Schwangerschaftsabbrüche in ausgewählten Mitgliedstaaten der EU Regelungen zur Zulässigkeit ärztlicher Informationen über Schwangerschaftsabbrüche in ausgewählten Mitgliedstaaten der EU 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen zur Zulässigkeit ärztlicher Informationen

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

zum Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe Katholisches Büro in Berlin, des Deutschen Caritasverbandes (DCV), des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SkF), der Katholischen Frauengemeinschaft

Mehr

Aktuelles Gewerberecht in Bayern. RA Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Aktuelles Gewerberecht in Bayern. RA Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht Aktuelles Gewerberecht in Bayern RA Dr. Thomas Troidl Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gliederung 1. Spielhallen und Glücksspielrecht 2. Erste Erfahrungen mit dem Prostituiertenschutzgesetz 3. Neues zum

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 2 Ws 137/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5414 Ws 43/05 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 22 KLs 10/04 Landgericht Frankfurt/Oder 264 Js 20660/99 Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder

Mehr

Betriebskonzept nach 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Betriebskonzept nach 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) LHP_GewA_06BKonz 03.18 Aktenzeichen: Betriebskonzept nach 16 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) I. Allgemeine Informationen 1. Angaben zum Betrieb Bezeichnung (Name) des Betriebes Betreiber Anschrift

Mehr

Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz. Vorblatt

Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz. Vorblatt Ausführungsgesetz zum Prostituiertenschutzgesetz Vorblatt A. Zielsetzung Durch das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen vom 21. Oktober

Mehr

Fassung vor 2002 Geltende Fassung Entwurf. 180a Ausbeutung von Prostituierten (1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem

Fassung vor 2002 Geltende Fassung Entwurf. 180a Ausbeutung von Prostituierten (1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Synopse zur djb-stellungnahme 07-01 zum Gesetzesentwurf des Bundesrates Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Menschenhandel (BT- Drucks. 16/1343) Fassung vor 2002 Geltende Fassung Entwurf 180 a Förderung

Mehr

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Vergabe der Untersuchung Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes im Verhandlungsverfahren mit vorheriger Öffentlicher Vergabebekanntmachung nach

Mehr

Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln:

Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln: Anlage 1 Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz Aufgrund des 1 a des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz gibt sich der Landtag Rheinland-Pfalz folgende Verhaltensregeln: I. Anzeigepflichten

Mehr

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch die für die Jugendarbeit von Bedeutung sein können

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch die für die Jugendarbeit von Bedeutung sein können Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch die für die Jugendarbeit von Bedeutung sein können Stand 02.10.2009 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1256 18.04.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Prostitution

Mehr

Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) am in Kraft getreten

Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) am in Kraft getreten Rundschreiben 2/2016 Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) am 10.12.2015 in Kraft getreten Die EU-Kommission war der Auffassung, Deutschland habe die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere

Mehr

ROTLICHT-AKADEMIE.DE. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite KOBLENZ / ULM / BADEN-BADEN SEMINARREIHE. ProstituiertenSchutzGesetz

ROTLICHT-AKADEMIE.DE. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite KOBLENZ / ULM / BADEN-BADEN SEMINARREIHE. ProstituiertenSchutzGesetz ROTLICHT-AKADEMIE.DE Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite KOBLENZ / ULM / BADEN-BADEN SEMINARREIHE ProstituiertenSchutzGesetz? BETRIEBSKONZEPT / NUTZUNGSVEREINBARUNG Betreiber STEUERFALLSTRICKE ABLAUF

Mehr

Ein Überblick über die Möglichkeiten der Erstkontaktaufnahme im b2b- und b2c-bereich

Ein Überblick über die Möglichkeiten der Erstkontaktaufnahme im b2b- und b2c-bereich Ein Überblick über die Möglichkeiten der Erstkontaktaufnahme im b2b- und b2c-bereich Von Rechtsanwalt Erik Möll Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner der Sozietät Dr. Lewalder & Partner mbb Wilhelmstr. 30

Mehr

Prostitution. Modul 22 / 25: Zwischen Partizipation und Diskriminierung - Migration und Integration im nationalen und internationalen Vergleich

Prostitution. Modul 22 / 25: Zwischen Partizipation und Diskriminierung - Migration und Integration im nationalen und internationalen Vergleich 1 Prostitution Modul 22 / 25: Zwischen Partizipation und Diskriminierung - Migration und Integration im nationalen und internationalen Vergleich Antonella Tummino, Aweline Schmalz, Tanja Böhringer, Salmai

Mehr

Die Sexualstraftaten im polnischen kodex im Vergleich zum deutschen Strafgesetzbuch

Die Sexualstraftaten im polnischen kodex im Vergleich zum deutschen Strafgesetzbuch Monika Lipinska Die Sexualstraftaten im polnischen kodex im Vergleich zum deutschen Strafgesetzbuch ACADEMIC RESEARCH Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 23 Einleitung 25 I.Grundlagen und gesetzliche

Mehr

Die kaufrechtliche Garantie

Die kaufrechtliche Garantie Martin Eisenhut Die kaufrechtliche Garantie PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften VII Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 1. Teil: Inhalt und Dogmatik kaufrechtlicher Garantien 5 A. Die einzelnen

Mehr

RITT AUF DER RASIERKLINGE: IST DAS SCHON SCHLEICHWERBUNG?

RITT AUF DER RASIERKLINGE: IST DAS SCHON SCHLEICHWERBUNG? RITT AUF DER RASIERKLINGE: IST DAS SCHON SCHLEICHWERBUNG? im Rahmen der All Influencer Marketing 2017 INFLUENCER MARKETING IST DAS SCHON SCHLEICHWERBUNG? Gliederung IM ANGEBOT Schleichwerbung: Rechtliche

Mehr

ROTLICHT-AKADEMIE.DE. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite BADEN-BADEN SEMINARREIHE. ProstituiertenSchutzGesetz

ROTLICHT-AKADEMIE.DE. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite BADEN-BADEN SEMINARREIHE. ProstituiertenSchutzGesetz ROTLICHT-AKADEMIE.DE Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite BADEN-BADEN SEMINARREIHE ProstituiertenSchutzGesetz? BETRIEBSKONZEPT / NUTZUNGSVEREINBARUNG Betreiber STEUERFALLSTRICKE ABLAUF ANMELDEPFLICHT

Mehr

Regelungen zur Prostitution in anderen europäischen Ländern

Regelungen zur Prostitution in anderen europäischen Ländern Regelungen zur Prostitution in anderen europäischen Ländern 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen zur Prostitution in anderen europäischen Ländern Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 26. April 2016

Mehr

Vergleichende Werbung

Vergleichende Werbung Vergleichende Werbung Mag. Hannes Seidelberger Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb Das Verbot Wechselvolle Entwicklung Ursprünglich keine eigene Regelung im UWG Verbotsprinzip durch Rechtsprechung

Mehr

Rechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO)

Rechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO) Datenschutzverordnung DSV-O 711 Rechtsverordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 12. September 2016 KABl.

Mehr

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung

Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Coffee@EMPLAWYERS Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze zur Verhinderung des Missbrauchs

Mehr

Schleichwerbung durch Influencer Marketing: Regulierungsrahmen und Konsequenzen seiner Anwendung (Teil I)

Schleichwerbung durch Influencer Marketing: Regulierungsrahmen und Konsequenzen seiner Anwendung (Teil I) Schleichwerbung durch Influencer Marketing: Regulierungsrahmen und Konsequenzen seiner Anwendung (Teil I) Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens 10 NPresseG Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen Hat der

Mehr

Neue Rechtsprechung zur Health Claims Verordnung. die zu ihr ergangene Rechtsprechung die Bewerbung von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln

Neue Rechtsprechung zur Health Claims Verordnung. die zu ihr ergangene Rechtsprechung die Bewerbung von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln Neue Rechtsprechung zur Health Claims Verordnung 1. Nach wie vor bestimmt die Health Claims Verordnung 1924/2006/EG und die zu ihr ergangene Rechtsprechung die Bewerbung von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln

Mehr

Ass. jur. Noogie Kaufmann, Forschungsstelle Recht im DFN. 42. DFN-Betriebstagung Spam - Rechtliche Zulässigkeit nach der UWG-Reform

Ass. jur. Noogie Kaufmann, Forschungsstelle Recht im DFN. 42. DFN-Betriebstagung Spam - Rechtliche Zulässigkeit nach der UWG-Reform 42. DFN-Betriebstagung 22. 23.02.2005 - Spam - Rechtliche Zulässigkeit nach der UWG-Reform 1 Übersicht Der Anti-Spam-Paragraf 2. BGH: E-Mail-Werbung 3. Spam an Privatpersonen 4. Die UWG-Reform 5. Blick

Mehr

Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ( 72a SGB VIII) Praktische Umsetzung

Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ( 72a SGB VIII) Praktische Umsetzung Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis ( 72a SGB VIII) Praktische Umsetzung Erstellt vom Landratsamt München April 2014 Praktische Umsetzung Verein/Organisation unterzeichnet Vereinbarung mit

Mehr

Das Jugendschutzgesetz - JuSchG

Das Jugendschutzgesetz - JuSchG Das Jugendschutzgesetz - JuSchG Was ist neu, was ist anders für den Verleih? Allgemeines! Das neue Gesetz tritt am 1. April 2003 in Kraft und heißt Jugendschutzgesetz offiziell abgekürzt JuSchG.! Das Gesetz

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 2 Ss (OWi) 155 Z/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5323 Ss (OWi) 39/05 Zul Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg 88 OWi 362/04 Amtsgericht Cottbus 1911 Js-OWi 49869/04 Staatsanwaltschaft

Mehr

Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzeptes für Prostitutionsstätten 12 ProstSchG

Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzeptes für Prostitutionsstätten 12 ProstSchG Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzeptes für Prostitutionsstätten 12 ProstSchG Allgemeine Hinweise Die Bezeichnung Betrieb umfasst die Ausübung eines Prostitutionsgewerbes i.s.d. ProstSchG durch

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF IX ZR 102/04 BESCHLUSS vom 20. Juli 2006 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Gero Fischer, die Richter Dr. Ganter

Mehr

für das Land Rheinland-Pfalz

für das Land Rheinland-Pfalz für das Land Rheinland-Pfalz 2017 Ausgegeben zu Mainz, den 24. November 2017 Nr. 15 Tag Inhalt Seite 6.11.2017 6.11.2017 14.11.2017 14.11.2017 16.11.2017 Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes

Mehr

Vereinbarung nach 72 a SGB VIII

Vereinbarung nach 72 a SGB VIII Vereinbarung nach 72 a SGB VIII Zwischen dem Kreis Borken, Fachbereich Jugend und Familie, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe vertreten durch: Christian van der Linde und der/dem vertreten

Mehr

Kurzgutachten über die Zulässigkeit des Gaststättenbetriebes eines Rauchervereins in Mecklenburg - Vorpommern

Kurzgutachten über die Zulässigkeit des Gaststättenbetriebes eines Rauchervereins in Mecklenburg - Vorpommern Kurzgutachten über die Zulässigkeit des Gaststättenbetriebes eines Rauchervereins in Mecklenburg - Vorpommern Gliederung A. Begründetheit... 1 I. Anspruchsgrundlage... 1 II. Anspruchsvoraussetzungen...

Mehr

Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung

Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung Stadt Brandenburg an der Havel Der Oberbürgermeister Vorlagen Nr.: 057/2018 FB V/32 FG Zulassungswesen und öffentliche Ordnung Fachbereich u. Dienststelle Datum: zur Behandlung in öffentlicher Sitzung

Mehr

Lauterkeitsrecht Verbraucherschutzrecht Vertragsrecht Zur systematischen Einordnung des UWG unter dem Einfluss der UGP Richtlinie

Lauterkeitsrecht Verbraucherschutzrecht Vertragsrecht Zur systematischen Einordnung des UWG unter dem Einfluss der UGP Richtlinie Lauterkeitsrecht Verbraucherschutzrecht Vertragsrecht Zur systematischen Einordnung des UWG unter dem Einfluss der UGP Richtlinie Prof. Dr. Christian Alexander Berlin, 8. Mai 2015 Überblick I. Einführung

Mehr

Das neue Prostituiertenschutzgesetz

Das neue Prostituiertenschutzgesetz Das neue Prostituiertenschutzgesetz Die folgenden Textbausteine können für die Erstellung eigener Materialien benutzt werden. Regionale Besonderheiten und Regelungen sollten an den entsprechenden Stellen

Mehr

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Schutzrichtungen j StGB

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Schutzrichtungen j StGB Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Schutzrichtungen 174-184 j StGB sexuelle Selbstbestimmung Gefahren der Prostitution Freiheit zur Wahrnehmung sexueller Vorgänge ungestörte sexuelle Entwicklung

Mehr

Vollmacht Die große Unbekannte

Vollmacht Die große Unbekannte Vollmacht Die große Unbekannte Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel 14. Juli 2016 Überblick Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis Vorsorgevollmacht und Betreuung Vorsorgevollmacht als Vertrauensakt Vergütung,

Mehr

Die UWG-Novelle 2015: Wichtige Änderungen für die Praxis

Die UWG-Novelle 2015: Wichtige Änderungen für die Praxis Die UWG-Novelle 2015: Wichtige Änderungen für die Praxis Vortrag auf der Mitgliederversammlung der Integritas 30.11.2016 A. Entwicklung und Grundprinzipien des deutschen Lauterkeitsrechts I. Die Entwicklung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. EU-Richtlinienverzeichnis Entscheidungsverzeichnis Literaturverzeichnis Internetquellen...

Inhaltsverzeichnis. EU-Richtlinienverzeichnis Entscheidungsverzeichnis Literaturverzeichnis Internetquellen... Inhaltsverzeichnis EU-Richtlinienverzeichnis... 15 Entscheidungsverzeichnis... 17 Literaturverzeichnis... 21 Internetquellen... 43 A. Einführung... 45 I. Zweck der Untersuchung... 45 II. Kinder und Jugendliche

Mehr

Bauernfängereimethoden? Oliver Renner Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Bauernfängereimethoden? Oliver Renner Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von Anlegeranwälten/ Interessensgemeinschaften Bauernfängereimethoden? Oliver Renner Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 1. Einleitung 2. Verstoß gegen das anwaltliche Werbeverbot 3.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Bundesrat Drucksache 855/10 (Beschluss) 11.02.11 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene

Mehr

Der Weg ins Online-Geschäft

Der Weg ins Online-Geschäft Der Weg ins Online-Geschäft Strategien zur Vermeidung von Risiken auf dem Weg online Dr. Felix Buchmann Stuttgart, 3.2.2014 Die Entscheidung für den Weg online - Bedeutung des E-Commerce wächst stetig

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/4758. des Ministeriums der Justiz

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/4758. des Ministeriums der Justiz LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/4758 zu Drucksache 17/4577 07. 12. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD)

Mehr

Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg

Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg Polizeiliches Vorgehen im alltäglichen Umgang mit der Prostitution im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte Fachtagung "Prostitution in Mecklenburg-Vorpommern",

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung von 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung von 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) Bundesrat Drucksache 761/17 12.12.17 Gesetzesantrag der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Aufhebung von 219a StGB (Werbung für den Abbruch der

Mehr

Jugendschutz in Online-Spielen und App-Stores 18.10.2012. Referenten: Rechtsanwältin Rafaela Wilde Dipl.-Jur. Jakob Wahlers

Jugendschutz in Online-Spielen und App-Stores 18.10.2012. Referenten: Rechtsanwältin Rafaela Wilde Dipl.-Jur. Jakob Wahlers Jugendschutz in Online-Spielen und App-Stores 18.10.2012 Referenten: Rechtsanwältin Rafaela Wilde Dipl.-Jur. Jakob Wahlers WILDE BEUGER SOLMECKE RECHTSANWÄLTE Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE Medienkanzlei

Mehr

Lösungsskizze zur 2. Klausur EinkommensteuerR vom

Lösungsskizze zur 2. Klausur EinkommensteuerR vom Lösungsskizze zur 2. Klausur EinkommensteuerR vom 27.11.2013 Vorab: Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Abgrenzung von Einkünften auf der Ebene der Einkünftequalifizierung. Sie knüpft in Ansehung

Mehr

DATENSCHUTZ & WERBUNG

DATENSCHUTZ & WERBUNG DATENSCHUTZ & WERBUNG 30 MINUTEN MIT FACHANWÄLTIN STEFANIE BRUM R I G H T ANWALTSKANZLEI VERBORGENE SCHÄTZE - WIE AUS KUNDENDATEN MEHR REISEN WERDEN TEIL 1 DIE RECHTLICHEN GRUNDLAGEN 1 AUSGANGSFRAGEN Wie

Mehr

Wir möchten hier unsere Bedenken zu den einzelnen Punkten wiedergeben und konstruktive Lösungsansätze unsererseits aufzeigen.

Wir möchten hier unsere Bedenken zu den einzelnen Punkten wiedergeben und konstruktive Lösungsansätze unsererseits aufzeigen. 02.09.2014-1- www.berufsverband-sexarbeit.de Stellungnahme und Alternativ-Vorschläge des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen zum den von der CDU/SPD beschlossenen Eckpunkten eines Gesetzes

Mehr

3 0 M I N U T E N M I T F A C H A N W Ä LT I N S T E F A N I E B R U M R I G H T A N WA LT S K A N Z L E I

3 0 M I N U T E N M I T F A C H A N W Ä LT I N S T E F A N I E B R U M R I G H T A N WA LT S K A N Z L E I DATENSCHUTZ & WERBUNG 3 0 M I N U T E N M I T F A C H A N W Ä LT I N S T E F A N I E B R U M R I G H T A N WA LT S K A N Z L E I VERBORGENE SCHÄTZE - WIE AUS KUNDENDATEN MEHR REISEN WERDEN TEIL 1 DIE RECHTLICHEN

Mehr

Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Gliederung: Einleitung 1 1. Kapitel 7 Historischer Rückblick 7 1.) Die Geschichte und Strömungen der Frauenbewegung in Bezug auf die Prostitution von 1865-2001 8 a.) Die Frauenbewegung zwischen 1865 und

Mehr