Anpassung der Mischwassereinleitung an den Stand der Technik
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- Johannes Frank
- vor 6 Jahren
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1 Anpassung der Mischwassereinleitung an den Stand der Technik Landeskonferenz Abwasser
2 Gliederung Vortrag 1 Rechtliche Grundlagen für die Anpassung der Mischwassereinleitungen im Freistaat Sachsen an SdT 2 Sachstand zur Vorlage der erforderlichen Mischwasserkonzeptionen (MWK) 3 Stand der Anpassung der Mischwassereinleitungen 4 Weiteres Vorgehen 5 Fazit Landeskonferenz Abwasser
3 1 Rechtliche Grundlagen für die Anpassung der MW- Einleitungen im Freistaat Sachsen an SdT Die Mischwassereinleitungen im Freistaat Sachsen müssen auf Grundlage der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG) Anhang 1 Kanalisationen Maßnahmen zur Begrenzung der Verschmutzung aus Regenüberläufen des WHG ( 57 Abs. 5) und des SächsWG ( 7 Satz 1) speziell nach den Grundsätzen des SMUL für die Abwasserbeseitigung im Freistaat Sachsen vom 28. September 2007 Sanierungstermin für alle Einleitungen: ! und der Wasserrahmenrichtlinie 2. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm Dezember 2015 bis Dezember 2021 Ziel: guter ökologischer und chemischer Zustand der Oberflächengewässer zeitnah an den SdT angepasst werden! Grundlage der zuständigen uwb für Durchsetzung von erforderlichen Sanierungen ist 100 Abs. 1 WHG Landeskonferenz Abwasser
4 1 Rechtliche Grundlagen für die Anpassung der MW- Einleitungen im Freistaat Sachsen an SdT Erlass LDS vom 18. Januar Handlungskonzept Mischwasser (HKMiWa) für einheitliches Vorgehen der zuständigen Wasserbehörden: 1. Überprüfung der vorliegenden Mischwasserkonzeptionen 2. Feststellung des wasserrechtlichen Handlungsbedarfs 3. Abstimmung der zuständigen uwb mit den betreffenden Aufgabenträgern einvernehmliche Festlegungen a) zur Er- bzw. Überarbeitung des Mischwasserkonzeptes b) zur Ausweisung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen c) zu Erarbeitungs-/Vorlageterminen Sollte bis zum 31. Oktober 2017 hierzu kein Einvernehmen erzielt werden, sind spätestens bis zum 31. Dezember 2017 die Festlegungen von der zuständigen uwb ordnungsrechtlich zu treffen Landeskonferenz Abwasser
5 1 Rechtliche Grundlagen für die Anpassung der MW- Einleitungen im Freistaat Sachsen an SdT Zusätzliche finanzielle Unterstützung der AT bei der Anpassung der Mischwassereinleitungen durch den Freistaat Sachsen! Richtlinie des SMUL zur Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft (Förderrichtlinie SiedIungswasserwirtschaft - RL SWW/ 2016) vom 9. Dezember 2015 RL SWW/2016, Punkt 2 Gegenstand der Förderung In Punkt 2.5 sind Neubau oder Ertüchtigung von Sonderbauwerken, wie zum Beispiel Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken, Pumpstationen und Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung aufgeführt. Fördersatz: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben! Voraussetzung: Einzelmaßnahme (Entlastungsbauwerk) ist Bestandteil eines von der uwb bestätigten MWK! Landeskonferenz Abwasser
6 2 Sachstand zur Vorlage der erforderlichen MWK Landkreis / Stadt Anzahl KA im Mischsystem Anzahl der bei der uwb Erstellungsdatum vorliegenden bzw. -zeiträume MWK Anzahl der von der uwb bestätigten MWK Anzahl der MWK mit Überarbeitungsbedarf Anzahl der nicht bei der uwb vorliegenden MWK Stadt Chemnitz Erzgebirgskreis Mittelsachsen Zwickau Vogtlandkreis LH Dresden Sächs. Schweiz- Osterz Meißen Bautzen Görlitz Stadt Leipzig Landkreis Leipzig Nordsachsen Freistaat Sachsen Landeskonferenz Abwasser
7 3 Stand der Anpassung der Mischwassereinleitungen Landeskonferenz Abwasser
8 4 Weiteres Vorgehen Weiterbildungsangebote - Die im Erlass der LDS angekündigte Weiterbildung für Wasserbehörden zum Thema Erstellung von Mischwasserkonzeptionen (MWK) wurden am Bildungszentrum Reinhardtsgrimma im August / September 2017 durchgeführt. - Alle uwb des Freistaates Sachsen und die Mitarbeiter der LDS, Ref. 40 wurden geschult. - besonderer Dank an: SMUL, LfULG, TU Dresden und Referenten! - TU Dresden, Institut für Siedlungs- und Industriewasserwirtschaft bietet für die Aufgabenträger und Planer im Freistaat Sachsen eine inhaltlich identische Fachveranstaltung an, welche am Dienstag, dem 6. März 2018, in Dresden statt findet Landeskonferenz Abwasser
9 4 Weiteres Vorgehen Weiterbildungsangebote Inhaltliche Schwerpunkte der geplanten Fachveranstaltung Einführung in die Thematik Betrieb von Kläranlagen (KA) unter Mischwassereinfluss Ermittlung der erforderlichen Grundlagen, ausgehend von den Eigenkontrollergebnissen der KA Vorstellung des Verfahrensablaufes zur Erstellung von MWK Aspekte der praktischen Anwendung des Regelwerkes A 128 Vorstellung von Maßnahmen zur Behandlung von erhöhten Mischwasserabflüssen in KA Anwendung immissionsorientierter Ansätze in MWK Landeskonferenz Abwasser
10 4 Weiteres Vorgehen Erkenntnisse aus der Weiterbildung August/September Die Überarbeitung, Neuerarbeitung und fachliche Bewertung von Mischwasserkonzepten (MWK) ist fachlich anspruchsvoll. 2. Ausgangspunkt für ein stimmiges MWK ist die ordnungsgemäße Vorbereitung, d. h. ausgehend von der hydraulischen / klärtechnischen Reinigungsleistung der aufnehmenden Kläranlage müssen die Berechnungsgrundlagen nach A 128 (Kap. 6) bestimmt werden. 3. Die MW-Konzepterstellung ist ein (z. T. auch iterativer) Prozess, der nur in Abstimmung mit allen Beteiligten gelingt. Dies zeigt sich an dem Schema Verfahrensablauf zur Erstellung einer Mischwasserkonzeption nach A Landeskonferenz Abwasser
11 4 Weiteres Vorgehen Verfahrensablauf zur Erstellung MWK Rot umrandete bzw. markierte Felder (1-6) signalisieren, dass hier zwingend Abstimmungen mit zuständiger Wasserbehörde und ggf. LDS erforderlich sind! Landeskonferenz Abwasser
12 4 Weiteres Vorgehen Verfahrensablauf zur Erstellung MWK 1 Grundlagendaten zur Ermittlung des Gesamtspeichervolumens nach A 128 Vorbereitung MW-Konzept Landeskonferenz Abwasser
13 4 Weiteres Vorgehen 2 Abstimmung der Anforderungen und der Berechnungsgrundlagen mit der zuständigen unteren Wasserbehörde Wahl des Bemessungs- und Nachweisverfahrens Verfahrensablauf zur Erstellung MWK MW-Konzepterstellung Landeskonferenz Abwasser
14 4 Weiteres Vorgehen 3 Nachweisverfahren Verfahrensablauf zur Erstellung MWK - Abstimmung von Methoden, Nachweis- und Rechengrößen mit der zuständigen uwb - Aufbau des Modells, Durchführung von Schmutzfrachtberechnungen MW-Konzepterstellung Landeskonferenz Abwasser
15 4 Weiteres Vorgehen Verfahrensablauf zur Erstellung MWK 4 Nachweisführung (Entlastungsbauwerk, Mindestvolumen, Entlastungsgrößen etc.) MW-Konzepterstellung Übergabe/Vorstellung Ergebnisse uwb, LDS, Ref Bestätigung MWK durch uwb 6 Umsetzung Einzelmaßnahme (SdT) Landeskonferenz Abwasser
16 5. Fazit Erstmalige Erfassung über die Berichtstabelle 4a (zum 15. Juni 2017) kann den tatsächlichen Handlungsbedarf nur annähernd widerspiegeln, da die Abstimmungen der zuständigen uwb mit allen betreffenden Aufgabenträgern zur notwendigen Überarbeitung bzw. Neuerarbeitung der MWK noch nicht abgeschlossen sind (terminliche Festlegungen dazu, gemäß Erlass LDS, bis ). Erst mit der nächsten Berichterstattung zum 15. Juni 2018 kann erstmalig eine umfassende Aussage zum Stand und zur Notwendigkeit der Über- bzw. Neuerarbeitung von MWK im Freistaat Sachsen getroffen werden Landeskonferenz Abwasser
17 5. Fazit Die Erarbeitung von stimmigen MW-Konzepten kann nur in enger Zusammenarbeit aller Beteiligten, d. h. Aufgabenträger, Planer, zuständiger Wasserbehörde und LDS (Ref. 40) sichergestellt werden. MW-Konzepte müssen bei Bedarf angepasst werden, so dass sich eine wasserrechtliche Bestätigung immer auf einen nachvollziehbaren Stand des MWK beziehen muss. Die Vorlage eines wasserrechtlich bestätigten MW- Konzeptes ist die Grundvoraussetzung sowohl für die Erteilung eines Wasserrechtes, als auch für eine mögliche Förderung (nach RL SWW/2016) des konkreten Bauwerkes der Mischwasserbehandlung bzw. -entlastung Landeskonferenz Abwasser
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Landeskonferenz Abwasser
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