Wegweiser für ratsuchende Familien

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1 Wegweiser für ratsuchende Familien Landesjugendamt des Landes Brandenburg, Referat Kindertagesbetreuung: Auskünfte zum Projekt Formen der Kooperation von Jugendhilfe und anderen an der Eingliederung von Kindern mit Behinderungen Beteiligten Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und drohender Behinderung wurden vom Gesetzgeber verschiedene gesetzliche Vorschriften erlassen, die unter anderem auch beinhalten, daß Leistungen für diese Zielgruppe von unterschiedlichen Leistungsträgern erbracht werden. Dennoch hat die Jugendhilfe die Verpflichtung und die primäre Aufgabe, sich um alle Kinder und Jugendlichen zu kümmern, ob mit oder ohne Behinderung und unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung. Das Jugendamt trägt im Rahmen der Jugendhilfeplanung (SGB VIII 80, 81) Mitverantwortung dafür, daß Einrichtungen und Dienste auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien geplant werden und nutzbar sind. In diesem Zusammenhang gingen beim Landesjugendamt immer wieder Anfragen von Jugendämtern, aber auch von Einrichtungsträgern, Erzieherinnen und Eltern zu gesetzlichen Grundlagen, Verfahrensweisen, Ansprechpartnern und Angeboten zur Hilfegewährung ein. Immer wieder kam und kommt es zu Problemen, sich in den Zuständigkeiten der Behörden und der Anlaufstellen zurechtzufinden. Daher wurde durch das Landesjugendamt, das unter anderem eine Beratungs- und Innovationsfunktion gemäß 85 Abs.2 SGB VIII hat, gemeinsam mit dem Unterausschuß Kindertagesstätten des Landesjugendhilfeausschusses das Projekt Formen der Kooperation von Jugendhilfe und anderen an der Eingliederung von Kindern mit Behinderungen Beteiligten initiiert, finanziell gefördert und in seiner praktischen Umsetzung begleitet. Das Hauptziel des Projektes bestand darin, in Zusammenarbeit mit zwei Jugendämtern des Landes Brandenburg (Landkreis Prignitz und Stadt Brandenburg) modellhaft Ansätze von Formen der Kooperation von Jugendhilfe und anderen an der Frühförderung und Eingliederung von Kindern mit Behinderungen Beteiligten zu entwickeln. Zwei Teilziele standen im Mittelpunkt Die bisherigen Abläufe der Hilfeplanung und -gestaltung im Bereich der Frühförderung und Eingliederungshilfe sollten analysiert werden, um die Wirkungen der verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen besser einschätzen zu können. Dazu wurden die Erfahrungen von Ämtern und Behörden, von Institutionen, von Eltern und den regionalen Frühförder- und Beratungsstellen einbezogen. Im Anschluß daran sollten Vorschläge und Perspektiven aufgezeigt werden, wie künftig die Hilfeplanung des Jugendamtes ( SGB VIII 36 und 37) in 8

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3 Zusammenarbeit mit den anderen Leistungsträgern und betreuenden Einrichtungen gestaltet werden könnte. Nach erfolgter Projektausschreibung führte das Institut für Soziale Arbeit e.v. das Projekt in der Zeit vom bis durch. Die zentralen Ergebnisse und Schlußfolgerungen des Projektes wurden durch die Projektmitarbeiter in Thesen zusammengefaßt, die hier erläuternd dargestellt werden. Zum Bedarf aus Elternsicht 1. Ein wesentlicher Elternwunsch sind wohnortnahe Angebote (insbesondere Integration in Regeleinrichtungen) für die Betreuung behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Kinder. Vorhandene Angebote sind den Eltern oft nicht bekannt, sie müßten stärker bekanntgemacht werden, und es sollten weitere Angebote geschaffen werden. 2. Neben notwendigen Hilfsangeboten für die betroffenen Kinder fragen Eltern in weitaus größerem Umfang als amtlicherseits wahrgenommen familienorientierte/-entlastende Angebote nach. Entsprechende Angebote sollten stärker propagiert und eingesetzt werden. 3. Eltern durchschauen oft nicht das Dickicht aus den für die Leistungserbringung zuständigen Ämtern und Einrichtungen. Sie wünschen wenige, in der Region bekannte, fachlich kompetent beratende und umfassend zuständige Anlaufstellen für die Veranlassung der Förderung. 4. Eltern (aber auch alle anderen Beteiligten wie Fachkräfte in den Einrichtungen und Sachbearbeiter in den Ämtern) wünschen regionale Wegweiser über Angebote, Anlaufstellen und Anspruchsgrundlagen, um Zeitverluste bei der Frühförderung zu vermeiden, die Professionalität der Beratung zu erhöhen und Verwaltungsentscheidungen zu beschleunigen. Zur Struktur der angebotenen Hilfemaßnahmen 5. Nach Wahrnehmung der Eltern, offensichtlich aber teilweise auch regional so gewollt, sind bislang zentrale Sonderangebote in stärkerem Maße vorhanden als wohnortnahe integrative Angebote in Regeleinrichtungen. 6. Die Fördermaßnahmen sind zu häufig eindimensional. Entgegen aller gesetzlichen Vorgaben wird im Regelfall eine Fördermaßnahme als ausreichend angesehen. Am ehesten wird noch eine Kombination von Eingliederungshilfemaßnahme und Krankenkassenleistung in Betracht gezogen. Bislang nicht genutzt, aber sinnvollerweise stärker genutzt werden sollte die Kombination Eingliederungshilfe ( BSHG oder KJHG) und Hilfen zur Erziehung ( KJHG). 7. Als sinnvollster Ausweg aus dem teils für alle Beteiligten unübersichtlichen Behördenaufbau und verschiedensten Angeboten sind pro Kreis wenige zentrale Anlaufstellen anzusehen, deren Mitarbeiter gut informiert sind und die eng mit allen Ämtern kooperieren (pro Kreis ca. drei, pro kreisfreie Stadt ca. eine Anlaufstelle). 10

4 Zu Verfahrensweisen und zur Verfahrensentwicklung 8. Im Interesse der Eltern, der beteiligten Einrichtungen und ökonomischer Abläufe in den beteiligten Ämtern sind einheitliche Antragsformulare für Sozial- und Jugendamt bzw. zumindest Kenntnis der jeweils anderen Antragsformulare erstrebenswert. Das Ausfüllen der Anträge sollte weitgehend in den Anlaufstellen erfolgen können. 9. Für alle Beteiligten (Eltern, Fachkräfte in Einrichtungen, Sachbearbeiter in Ämtern) wären regionale Wegweiser über Angebote, Anlaufstellen, Anspruchsgrundlagen sehr hilfreich. 10. Fachkräfte für Kitas, niedergelassene Haus- und Kinderärzte, Fachkräfte an Schulen, Kräfte in anderen Gemeinschaftseinrichtungen oder Einrichtungen mit kommunikativem Charakter müssen besser über Förderangebote, Anspruchsvoraussetzungen, Zugangsund Verfahrenswege zur Durchsetzung der Eingliederung behinderter Kinder (welche Gesetze greifen, welche Ämter sind zuständig, welche Antragsformulare gibt es) informiert werden, da hier die Eltern zuerst Rat suchen und ihn oftmals unzureichend erhalten. Zu Fragen der Kooperation und Koordination 11. Die Kooperation der verschiedenen, an der Eingliederung behinderter Kinder beteiligten Professionen/Dienste ist noch unzureichend. Sie klappt vorwiegend in der Anfangsphase der Eingliederung und nimmt in deren Verlauf kontinuierlich ab. 12. Da oft mehr als eine Maßnahme pro Kind bzw. Familie erfolgt/erfolgen sollte, ist eine Koordination der Maßnahmen notwendig. Dies macht eine weitestgehend einheitliche Struktur der Hilfe-/ Förderplanung aller Maßnahmen notwendig. Hier bietet sich das gegenüber dem Gesamtplanungsverfahren des BSHG weitaus elaboriertere Jugendhilfeplanungs-Verfahren des KJHG als einheitliche Grundlage an. 13. Die Einrichtung eines regionalen, interdisziplinären Fachgremiums mit Fachleuten aus der Praxis und Vertretern der Ämter / Leistungsträger erscheint als äußerst sinnvoll für die einheitliche und übergreifende Weiterentwicklung des Angebotssystems vor Ort, die Verbesserung der Kooperationsformen und die Vorbereitung von für alle Ämter verbindlichen Entscheidungen in kritischen Einzelfällen. 14. Die besten Kooperationsformen und die größtmögliche Transparenz der Angebote sind weitgehend nutzlos, wenn Hilfemaßnahmen zu spät kommen. Die Früherkennung muß dringend verbessert werden. Hier ist eine Zusammenarbeit unter anderem von Entbindungsstationen, Mütterberatung, Kitas, Ärzten, Frühförderstellen und Ämtern erforderlich. Die Erhebung der gegenwärtigen Inanspruchnahme, Wahrnehmung und Bewertung von Angeboten/Maßnahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder sowie der darauf basierenden Kooperationsfor- 11

5 men zeigt, daß die Jugendhilfe Instrumentarien zur Optimierung besitzt. Der zweibändige Abschlußbericht des Projektes, der dem Landesjugendamt vorliegt, zeigt Wege zur Verbesserung der Bemühungen um die Eingliederung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder auf. Der Abschlußbericht wurde vor kurzem allen Jugendämtern des Landes Brandenburg und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege im Land zusammen mit je einem Exemplar der entstandenen Elternwegweiser zur Verfügung gestellt. Band 1 stellt getrennt die Ergebnisse der Einzelfallanalysen, der Eltern-Befragungen, der Befragungen der beiden Frühförderstellen und der sonstigen Einrichtungen dar. Die abschließenden zusammenfassenden Schlußfolgerungen münden in einem Diskussionsmodell vereinheitlichter Verfahrensweisen. Der Anlagenband enthält die verwendeten Erhebungsbögen, einen Strukturvorschlag für einen Elternwegweiser, der so aufbereitet wurde, daß eine Übertragbarkeit auf die jeweiligen Kreise möglich ist, den zum Drucktermin des Abschlußberichtes erreichten Stand der im Projektzusammenhang erarbeiteten Elternwegweiser für die Stadt Brandenburg und den Landkreis Prignitz, zwei Erfahrungsberichte von Eltern sowie den schon im Ergebnisband enthaltenen Verfahrensvorschlag für die Hilfegewährung von Fördermaßnahmen für Familien mit Kindern mit Behinderung als gesondertes Material. Ansprechpartner zum Projekt sind im Landesjugendamt: Frau Karpinske Tel.: 03301/ im ISA: Herr Leitner Tel.: 03301/56213 in der Prignitz: Frau Pötter Tel.: 03877/60307 in Brandenburg: Frau Teichmann Tel.: 03381/

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