ZVV-Ticket-App Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Erwerb und die Nutzung der Mobile Ticketing App des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV)

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1 ZVV-Ticket-App Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Erwerb und die Nutzung der Mobile Ticketing App des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) Zusammenfassung Für die Beförderung von Personen mit Mobile Tickets gelten die Tarife der Schweizerischen Transportunternehmen (nachfolgend: TU), insbesondere der allgemeine Personentarif T600, sowie die Tarifbestimmungen des ZVV, des Z-Pass und des Nachtzuschlags in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus enthalten die vorliegenden AGB die spezifischen Benutzungsregeln, welche zwischen den Nutzerinnen und Nutzern der ZVV-Ticket-App und dem ZVV bzw. den TU zur Anwendung gelangen. Sämtliche Mobile Tickets der Verbünde mit Ausnahme der Multikarten sind ab dem Zeitpunkt des Erwerbs oder ab dem gewählten Datum und der gewählten Zeit gültig. Mobile Tickets des nationalen direkten Verkehrs sind ab dem Zeitpunkt des Erwerbs oder ab Uhr des gewählten Kalendertags gültig. Der Kunde muss das Mobile Ticket vor dem Einsteigen in das Transportmittel kaufen. Der Kaufvorgang ist abgeschlossen, sobald das aktuell gültige Mobile Ticket unter der Rubrik «Tickets» in der App auf dem Smartphone angezeigt wird. Die Multikarten sind vor Fahrtantritt zusätzlich zu entwerten. Sie berechtigen erst nach abgeschlossener Entwertung zur Fahrt. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor dem Einsteigen in das Transportmittel zu vergewissern, dass der Kauf vonstattenging und das Mobile Ticket auf dem Smartphone ersichtlich ist. Der Kunde muss smartphoneseitig die Netzwerkverfügbarkeit beim Ticketkauf und bei der Hinterlegung der Zahlungsdaten sowie eine ausreichende Batterieleistung für die gesamte Fahrt sicherstellen. Vor dem ersten Kauf eines Mobile Tickets muss eine zugelassenes Zahlungsmittel freigegeben werden. Beim Kauf von Mobile Tickets bzw. bei der Entwertung der Multikarten ist zu beachten, dass der Kaufvorgang bei geringer Netzwerkleistung (z.b. EDGE, E, GPRS) länger dauern kann. Es ist möglich, pro Kaufvorgang bis zu 9 Tickets pro Tickettyp zu kaufen oder eine Multikarte für mehrere Personen zu entwerten. Mitreisende, welche sich nicht in Begleitung des Kunden befinden, welcher das gültige Mobile Ticket auf seinem Smartphone vorweisen kann, fahren ohne gültigen Fahrausweis. Seite 1 von 16

2 Die Mobile Tickets des ZVV, des Z-Pass und des Nachtzuschlags sind unpersönlich und übertragbar. Kunden dürfen ihr Smartphone an andere Personen zur Fahrt mit den Mobile Tickets weitergeben. Mobile Tickets dürfen jedoch nicht an andere Smartphones übermittelt oder weitergeleitet werden. Das widerrechtliche Weiterleiten eines Mobile Tickets kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Angebote des nationalen direkten Verkehrs, welche über die «ZVV-Ticket»-App bezogen werden, sind persönlich und nicht übertragbar. Eine nachträgliche Änderung oder ein Umtausch des Mobile Tickets sowie eine Rückerstattung des Kaufpreises im Falle nicht oder nur teilweise genutzter Mobile Tickets ist nicht möglich. Davon ausgenommen sind nicht oder nur teilweise benutzte Multikarten. Diese werden gemäss Ziffer 9.1 des ZVV-Verbundtarifs, gemäss Ziffer 8.4 des Z-Pass- Verbundtarifs und gemäss Ziffer 5 der gültigen Tarifbestimmungen des Nachtzuschlags (weiterführende Informationen siehe Abschnitt VIII.) rückerstattet. Wenn die App auf dem Smartphone gelöscht wird, werden auch sämtliche Mobile Tickets unwiderruflich gelöscht. Es ist grundsätzlich nicht möglich, gelöschte Tickets wiederherzustellen. Eine Ausnahme bilden die Multikarten. Falls der Kunden diese unter der Rubrik «Einstellungen» aktiv mit seiner Handy-Nummer verknüpft hat, können die Multikarten nach einer Neuinstallation der App und der Eingabe der Handy-Nummer wiederhergestellt werden. Kann aufgrund technischer Probleme oder aus anderen Gründen mit der App kein Ticket gekauft werden, ist der Kunde verpflichtet, das Ticket über einen der anderen Verkaufskanäle (Schalter, Ticketautomaten etc.) zu beziehen. Der ZVV hält sich im Umgang mit Personendaten an die geltenden Datenschutzbestimmungen des Bundes sowie des Kantons Zürich. Es wird zudem ausdrücklich auf Ziff. 9 des allgemeinen Personentarifs T600 verwiesen. Es werden nur Daten erfasst, die für die Nutzung der App und den Erwerb von Mobile Tickets nötig sind (Kredit- bzw. Debitkarten-informationen und allenfalls -Adresse). Daten zum Nutzungsverhalten werden anonym erfasst und können zur Erkennung von Trends und zur Verbesserung der App ausgewertet werden. Die Auswertung erfolgt anonymisiert und es können keine Rückschlüsse auf einzelne Person gezogen werden. Die Daten werden nur in dem Umfang an Dritte (Verkehrsunternehmen und Transportbeauftragte im ZVV sowie externe Dienstleister) weitergegeben, soweit es für die Aufgaben, die sie im Zusammenhang mit dem Betrieb der App wahrnehmen, nötig ist. Die Dritten unterliegen bei der Erfassung und Bearbeitung der Daten den vorliegenden Datenschutz- Bestimmungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Registrierung des Zahlungsmittels ohne Mitwirkung des ZVV bei einem seiner Vertragspartner erfolgt. Der ZVV kann die in der App enthaltenen Informationen jederzeit ändern. Die Verwendung der App erfolgt auf ausschliessliches Risiko des Kunden. Der Kunde muss insbesondere selber dafür besorgt sein, sein Smartphone vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Jede Haftung des ZVV im Zusammenhang mit dem Inhalt, der Funktionalität Seite 2 von 16

3 und der Verwendung der App, einschliesslich der Haftung für Malware, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen untersteht die Beziehung zwischen dem ZVV und dem Kunden ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle in der Beziehungen zwischen dem ZVV und dem Kunden stehenden Streitigkeiten ist vorbehältlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen Zürich ZH. Erfüllungsort sowie Betreibungsort, letzterer nur für Personen mit Domizil im Ausland, ist Zürich ZH. I. Anwendbare Bestimmungen Für die Beförderung von Personen mit Mobile Tickets gelten die Tarife der Schweizerischen TU, insbesondere der Tarif T600 (allgemeiner Personentarif), welcher bei den mit Personal besetzten Verkaufsstellen sowie online ( einsehbar ist, sowie die Tarifbestimmungen des ZVV-Verbundtarifs 651.8, des Z-Pass- Verbundtarifs und des Nachtzuschlag-Tarifs in der jeweils gültigen Fassung, sofern sich aus den vorliegenden AGB nichts anderes ergibt. Die ZVV- Tarifinformationen sind sowohl bei den mit Personal besetzten Verkaufsstellen des ZVV als auch online einsehbar (Web-Links siehe Ziff. VIII. der vorliegenden AGB). In Ergänzung der Tarife enthalten die vorliegenden AGB die spezifischen Benutzungsregeln, welche zwischen den Nutzerinnen und Nutzern der ZVV-Ticket-App und dem ZVV bzw. den TU zur Anwendung gelangen. Die vorliegenden AGB beinhalten die Bestimmungen zur Regelung der Beziehungen zwischen den Benutzern der Mobile Ticketing App (nachfolgend «App») bzw. den Inhabern von Mobile Tickets (nachfolgend «Kunde») und dem ZVV. II. Mobile Ticketing App A) Download der App Über die Mobile Ticketing App des ZVV, können Mobile Tickets gekauft und als elektronische Kopie auf dem Smartphone des Kunden gespeichert werden. Die App kann in den App Stores Google Play und itunes gratis heruntergeladen werden. Die Nutzung der App unterliegt den vorliegenden Bedingungen. B) Nutzung der App Für die bestimmungsgemässe Nutzung der App muss der Kunde vor dem ersten Kauf eines Mobile Tickets folgende Angaben hinterlegen: (1) Informationen zum verwendeten Zahlungsmittel Seite 3 von 16

4 (2) -Adresse (optional, falls der Kunde von der Möglichkeit der Zustellung von Kaufbelegen Gebrauch machen möchte) (3) Handy-Nummer (optional, falls der Kunde von der Möglichkeit zur Sicherung der Multikarten Gebrauch machen möchte) Die Angaben des Kunden werden vom ZVV resp. vom Zahlungsdienstleister gespeichert und können Dritten zur Verfügung gestellt werden, soweit es für die Aufgaben, die sie im Zusammenhang mit dem Betrieb der App wahrnehmen, nötig ist. Solche Dritte sind insbesondere Vertragspartner des ZVV, die für das Entwickeln, Betreiben und Pflegen der App zuständig sind, sowie Zahlungsdienstleister. Der ZVV und die Dritten halten sich an die anwendbare Datenschutzgesetzgebung (vgl. Ziff. IV.). Die Zahlungsmitteldaten werden zur Erhöhung der Sicherheit nur beim Zahlungsdienstleister, nicht jedoch auf dem Smartphone des Kunden gespeichert. Wird ein Zahlungsmittel gesperrt, können zulasten desselben keine weiteren Mobile Tickets über die App erworben werden. Der Kunde kann als zusätzlichen Schutz optional ein Passwort für den Zahlungsvorgang einrichten. Der Kunde muss selber dafür besorgt sein, sein Smartphone vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Ein Anspruch auf die Nutzung der App besteht nicht. Kann aufgrund technischer Probleme oder aus anderen Gründen mit der App kein Ticket gekauft werden, ist der Kunde verpflichtet, das Ticket über einen der anderen Verkaufskanäle (Schalter, Ticketautomaten etc.) zu beziehen. C) Lizenz Mit Registrierung des Kunden gewährt der ZVV dem Kunden eine Lizenz zur Verwendung der App zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Es dürfen weder Kopien erstellt noch Unterlizenzen oder andere Rechte an der App in irgendeiner Weise an Dritte übertragen werden. Weder der Inhalt der App noch dieser zugrundeliegendes Material, welches einen Teil oder ein Element des Inhalts bildet, darf modifiziert, geändert, angepasst, auseinandergenommen, einer Rückentwicklung unterzogen oder korrigiert werden. D) Kündigung Der ZVV kann den Lizenzvertrag mit dem Kunden jederzeit kündigen und ist jederzeit berechtigt, die App vom Markt zu nehmen. E) Haftung Der ZVV kann die in der App enthaltenen Informationen jederzeit ändern. Die Verwendung der App erfolgt auf ausschliessliches Risiko des Kunden. Der Kunde muss insbesondere selber dafür besorgt sein, sein Smartphone vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Seite 4 von 16

5 Jede Haftung des ZVV im Zusammenhang mit dem Inhalt, der Funktionalität und der Verwendung der App, einschliesslich der Haftung für Malware, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. III. Mobile Tickets A. Angebot a. ZVV, des Z-Pass und des Nachtzuschlags 1. Als Mobile Ticket erhältliche Tickets Die folgenden Artikel können als Mobile Tickets erworben werden: (1) Einzelbillette für Kurzstrecken und Lokalnetze im ZVV sowie für alle Verbindungen in den Verbundgebieten des ZVV und des Z-Pass (2) Tageskarten für Lokalnetze im ZVV sowie für alle Verbindungen in den Verbundgebieten des ZVV und des Z-Pass (3) Klassenwechsel für alle Verbindungen in den Verbundgebieten des ZVV und des Z- Pass als Einzelbillett oder Tageskarte (4) ZVV-9-UhrPass (5) ZVV-Anschlusstickets als Einzelbillett oder Tageskarte (6) Einheitlicher Nachtzuschlag (7) ZSG-Schiffszuschlag Alle aufgelisteten Artikel (exkl. ZVV-Anschlusstickets) sind auch als Multikarten erhältlich. Diese haben kein Verfallsdatum. Sämtliche Mobile Tickets (mit Ausnahme der Multikarten) sind ab dem Zeitpunkt des Erwerbs und für die auf dem Ticket angegebene Zeitdauer gültig. Die Multikarten berechtigen erst nach abgeschlossener Entwertung zur Fahrt. Der Entwertungsvorgang ist abgeschlossen, sobald das aktuell gültige Mobile Ticket unter der Rubrik «Tickets» in der App auf dem Smartphone angezeigt wird. Der Erwerb von Tickets für die erste Klasse ist nur bei Fahrten auf Bahnstrecken (z.b. SBB, Thurbo, SOB und weiteren Bahnen) und Schiffen der ZSG mit 1. Klasse sinnvoll. 2. Mobile Tickets für Mitreisende Der Kunde kann pro Kaufvorgang bis zu 9 Mobile Tickets pro Tickettyp erwerben oder eine Multikarte für mehrere Personen entwerten. Beim Kauf bzw. bei der Entwertung von Mobile Tickets für Mitreisende muss der Kunde zusammen und in unmittelbarer Nähe der Mitreisenden auf derselben Strecke (gleicher Anfangs- und Endpunkt) reisen. Mitreisende, welche sich nicht in Begleitung des Kunden befinden, welcher das gültige Mobile Ticket auf seinem Smartphone vorweisen kann, werden als Reisende ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Seite 5 von 16

6 Der Erwerb von Gruppenbilletten (gemäss ZVV-Verbundtarif Ziffer 2.6) ist mit der App nicht möglich. 3. Mobile Tickets für Hunde und Velo Für Hunde können gemäss Tarifbestimmungen Mobile Tickets zum ermässigten Fahrpreis 2. Klasse erworben werden, unabhängig vom Fahrausweis des Kunden. Für den Selbstverlad von Velos können gemäss den Tarifbestimmungen Mobile Tickets 2. Klasse erworben werden, wobei Kunden mit GA oder Halbtax sowie Kinder bis 16 Jahre für ihr Velo den ermässigten Preis bezahlen. Die Familienvergünstigung wird gewährt. Bedingungen: Reise im Familienverband (mindestens ein Elternteil); die Eltern haben für ihre Fahrräder Billette. Für Kinder von 6-16 Jahren gelten folgende Preise: Kind von 6-16 Jahren mit Junior-Karte: Velo gratis Kind von 6-16 Jahren ohne Junior-Karte: ermässigter Preis für Velo Kind von 6-16 Jahren zu GA Familia (Junior-Karte nicht notwendig): Velo gratis Kunden mit anderen Fahrausweisen bezahlen für ihr Velo den vollen Preis. In diesen Fällen ist jeweils zu prüfen, ob die Velo-Tageskarte des nationalen direkten Verkehrs die günstigere Alternative wäre. Im Übrigen gelten sowohl für Mobile Tickets für Hunde als auch Velos die Bestimmungen für Mitreisende gemäss Ziffer III. A.2. b. Nationaler direkter Verkehr 1. Als Mobile Ticket des nationalen direkten Verkehrs erhältliche Tickets Die folgenden Artikel können als Mobile Tickets erworben werden: (1) Streckenbillette (2) City-Tickets (3) Tageskarten zum Halbtax (4) Velo-Tageskarten (5) Kinder-Tageskarten 2. Mobile Tickets des nationalen direkten Verkehrs für Hunde und Velo Für Hunde und Velo können E-Tickets erworben werden. Diese lauten auf den Namen und das Geburtsdatum der Person, welche durch den Hund/das Velo begleitet wird. Diese Person hat sich gemäss Ziffer I) auszuweisen. Seite 6 von 16

7 3. Mobile Tickets des nationalen direkten Verkehrs für Kinder Für Kinder können E-Tickets erworben werden. Diese lauten auf den Namen und das Geburtsdatum des Kindes. Dieses hat sich gemäss Ziffer K) auszuweisen. B) Ticketkauf vor dem Einsteigen Der Kunde muss das Mobile Ticket vor dem Einsteigen in das Transportmittel kaufen bzw. die Multikarte vor dem Einsteigen in das Transportmittel entwerten. Nach dem Einsteigen in das Transportmittel erworbene bzw. entwertete Mobile Tickets sind ungültig. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor dem Einsteigen ins Transportmittel zu vergewissern, dass der Kauf- bzw. der Entwertungsvorgang vollständig abgeschlossen wurde. Der Kaufbzw. Entwertungsvorgang ist abgeschlossen, sobald das aktuell gültige Mobile Ticket unter der Rubrik «Tickets» in der App auf dem Smartphone angezeigt wird. Der Kunde muss smartphoneseitig die Netzwerkverfügbarkeit beim Ticketkauf und bei der Hinterlegung der Zahlungsdaten sowie eine ausreichende Batterieleistung für die gesamte Fahrt sicherstellen. Bei Kauf und Entwertung von Mobile Tickets ist zu beachten, dass der Kaufvorgang bei geringer Netzwerkleistung (z.b. EDGE, E, GPRS) länger dauern kann. Das Kontrollpersonal setzt in der Kontrollapplikation beim Einsteigen in das Transportmittel einen Zeitstempel, welcher den genauen Einstiegszeitpunkt festhält. Das Kontrollpersonal kann feststellen, ob ein Ticket erst nach Abfahrt des Transportmittels gelöst wurde. Mobile Tickets, welche erst nach Abfahrt des Transportmittels gelöst wurden, werden erkannt und sind ungültig. C) Übertragbarkeit a. Mobile Tickets des ZVV, des Z-Pass und des Nachtzuschlags Die Mobile Tickets des ZVV, des Z-Pass und des Nachtzuschlags sind unpersönlich und übertragbar. Kunden dürfen ihr Smartphone an andere Personen zur Fahrt mit den Mobile Tickets weitergeben. Mobile Tickets dürfen jedoch nicht an andere Smartphones übermittelt oder weitergeleitet werden. Solche Handlungen können strafrechtliche Konsequenzen haben. Davon ausgenommen ist die erlaubte Übertragung mobiler Multikarten. Falls der Kunde die mobilen Multikarten unter der Rubrik «Einstellungen» aktiv mit seiner Handy-Nummer verknüpft hat, können die Multikarten nach einer Neuinstallation der App und der Eingabe der Handy-Nummer auf dem bisherigen Smartphones oder auf einem neuen Smartphone wiederhergestellt werden. Seite 7 von 16

8 Die Wiederherstellung der mobilen Multikarten ist nicht möglich, solange noch ein aktuell gültiges Entwertungsticket vorhanden ist. b. Mobile Tickets des nationalen direkten Verkehrs Die Mobile Tickets des nationalen direkten Verkehrs sind persönlich und nicht übertragbar. Sie gelten ausschliesslich zusammen mit einem: auf die reisende Person lautenden gültigen amtlichen Ausweis (z.b. Reisepass, Identitätskarte, Führerausweis) oder auf die reisende Person ausgestellten gültigen Halbtax oder Generalabonnement oder auf die reisende Person lautenden SwissPass. D) Voraussetzungen für den Kauf von Mobile Tickets Für den Kauf eines Mobile Tickets hat der Kunde folgende Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen: (1) Der Kunde muss die App auf sein Smartphone heruntergeladen und installiert haben. (2) Das vom Kunden verwendete Smartphone muss über eine aktive, funktionierende SIM-Karte verfügen, welche bei Zugang zu einem Mobilfunknetz den Empfang von mobilen Daten gewährleistet. (3) Der Kunde muss im Besitz der in der App zugelassenen Zahlungsmittels sein und dieses in der App registrieren und wo erforderlich freischalten. (4) Im Hinblick auf die Kontrolle sollen auf dem Smartphone Standardwerte für Schriftstile, Schrifttyp und Schriftgrösse eingestellt sein. Der Kunde trägt das Risiko, dass bei abweichenden Einstellungen Mobile Tickets oder Teile davon nicht lesbar sind und deswegen nicht anerkannt werden. E) Sicherstellen der technischen Voraussetzungen Für die Mobile-Ticket-Fähigkeit des Smartphones, die Sicherstellung der technischen Einstellungen und die Funktionsfähigkeit (einschliesslich smartphoneseitig Netzwerkzugang und Stromversorgung) ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. F) Zahlungsmittel Der Kunde hat sicherzustellen, dass das gewählte Zahlungsmittel über ein ausreichendes Limit für seine Käufe verfügt und nicht gesperrt ist. Zu beachten sind ggf. die von den Herausgerbern der Zahlungsmittel festgelegten Maximalbeträge pro Transaktion / Zeitfenster. Seite 8 von 16

9 G) Gültigkeit a. Tarif und allgemeine Hinweise 1. Mobile Tickets des ZVV, des Z-Pass und des Nachtzuschlags Folgende Tarife kommen zur Anwendung: der ZVV-Verbundtarif für Tickets des ZVV; der Z-Pass-Verbundtarif für Tickets des Z-Pass; der Nachtzuschlag-Tarif für den einheitlichen Nachtzuschlag. Die Mobile Tickets enthalten die Informationen betreffend Geltungsbereich (z.b. Zonen) Geltungsdauer, Klasse, Ermässigung und Preis. Die Geltungsdauer beginnt mit dem Kauf des Mobile Tickets. Es ist nicht möglich, Mobile Tickets zu erwerben, die ab einem späteren Zeitpunkt gültig sind. Die Verlängerung der auf dem Ticket angegebenen Geltungsdauer ist nicht möglich. i. Einzelbillette bzw. entwertete Mehrfahrtenkarten Einzelbillette bzw. Mehrfahrtenkarten für alle Verbindungen im Verbundgebiet des ZVV und des Z-Pass können als Mobile Tickets zum vollen und ermässigten Preis erworben werden. Die Einzelbillette bzw. die entwertete Mehrfahrtenkarte des ZVV und des Z-Pass berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten innerhalb der gelösten Zonen oder Lokalnetze ZVV: Kurzstrecke und Lokalnetz: 30 Minuten 1-2 und 3 Zonen: 1 Stunde 4 und mehr Zonen: 2 Stunden Z-Pass: 2 und 3 Zonen: 1 Stunde 4 bis 10 Zonen: 2 Stunden Alle Zonen: 3 Stunden Fahrtunterbrechungen sind gestattet, sofern die Fahrt innerhalb der zeitlichen Gültigkeit des Tickets fortgesetzt und beendet wird. ii. Tageskarten bzw. entwertete Tageswahlkarten Seite 9 von 16

10 Tageskarten bzw. Tageswahlkarten für alle Verbindungen in den Verbundgebieten des ZVV und des Z-Passes und für die Lokalnetze im ZVV können als Mobile Tickets zum vollen und ermässigten Preis erworben werden. Die Tageskarten bzw. die entwerteten Tageswahlkarten des ZVV und des Z-Pass berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebig vielen Fahrten innerhalb der gelösten Zonen oder Lokalnetze. Im ZVV sind die Tageskarten vom Kaufzeitpunkt an 24 Stunden gültig. Im Z-Pass sind Tageskarten vom Kaufzeitpunkt bis um 05:00 Uhr morgens des Folgetages gültig. iii. Klassenwechsel bzw. entwertete Klassenwechsel-Multikarte Ein Klassenwechsel bzw. eine Klassenwechsel-Multikarte für Verbindungen in den Verbundgebieten des ZVV und des Z-Pass können als Mobile Tickets zum vollen und ermässigten Preis als Einzelbillett oder Tageskarte erworben werden. Der Klassenwechsel des ZVV und des Z-Pass berechtigt zusammen mit einem gültigen Ticket innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebig vielen Fahrten in der 1. Klasse innerhalb der gelösten Zonen: Klassenwechsel ZVV Klassenwechsel als Einzelbillett für 1-2 und 3 Zonen: 1 Stunde Klassenwechsel als Einzelbillett für 4 und mehr Zonen: 2 Stunden Klassenwechsel als Tageskarte: Ab dem Kaufzeitpunkt für 24 Stunden Klassenwechsel Z-Pass Klassenwechsel als Einzelbillett für 2 und 3 Zonen: 1 Stunde Klassenwechsel als Einzelbillett für 4 bis 10 Zonen: 2 Stunde Klassenwechsel als Einzelbillett für alle Zonen: 3 Stunden Klassenwechsel als Tageskarte: Ab dem Kaufzeitpunkt bis um 5 Uhr morgens des Folgetags iv. ZVV-9-UhrPass bzw. entwertete ZVV-9-UhrPass-Multikarte Der ZVV-9-UhrPass bzw. die ZVV-9-UhrPass-Multikarte für Verbindungen im Verbundgebiet des ZVV können als Mobile Tickets zum vollen und ermässigten Preis als Tageskarte erworben werden. Der ZVV-9-UhrPass berechtigt innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer in allen Zonen des ZVV zu beliebig vielen Fahrten. Der ZVV-9-UhrPass gilt am Kauftag wie folgt: Montag bis Freitag: ab 09:00 Uhr (massgebend ist die effektive Abfahrtszeit, nicht die Fahrplanzeit) bis um 05:00 morgens des Folgetages Seite 10 von 16

11 Samstag, Sonntag und allgemeine Feiertage: ohne zeitliche Einschränkung bis um 05:00 morgens des Folgetages. v. ZVV-Anschlussbillett Anschlussbillette für Verbindungen im Verbundgebiet des ZVV können als Mobile Tickets zum vollen und ermässigten Preis als Einzelbillett oder Tageskarte erworben werden. Mit einem Anschlussbillett kann der Geltungsbereich eines Verbundtickets überfahren werden. Das ZVV-Anschlussbillett ist nur zusammen mit dem Verbundfahrausweis gültig und muss an eine im Verbundticket enthaltene Zone oder an ein Lokalnetz anschliessen. ZVV-Anschlussbillette haben folgende Gültigkeitsdauer: ZVV-Anschlussbillette für 1-2 und 3 Zonen: 1 Stunde ZVV-Anschlussbillette für 4 und mehr Zonen: 2 Stunden ZVV-Anschlussbillette als Tageskarte: Ab dem Kaufzeitpunkt für 24 Stunden. vi. Einheitlicher Nachtzuschlag bzw. entwertete Multikarte Nachtzuschlag Der einheitliche Nachtzuschlag bzw. die Multikarte Nachtzuschlag kann als Mobile Ticket erworben werden. Er berechtigt freitag-, samstagnachts und an Spezialtagen zusammen mit einem gültigen Ticket zur unbeschränkten Nutzung des ZVV-Nachtnetzes sowie sieben weiterer Nachtnetze, namentlich in den Verbünden A-Welle, Flextax, Ostwind, Tarifverbund Zug, Tarifverbund Schwyz, Z-Pass sowie in den Nachtzügen Zürich-Luzern. Der Nachtzuschlag ist jeweils gültig vom Kaufzeitpunkt an bis um 05:00 Uhr morgens des Folgetages. vii. ZSG-Schiffszuschlag Der ZSG-Schiffszuschlag bzw. die Multikarte ZSG-Schiffzuschlag kann als Mobile Ticket erworben werden. Er berechtigt zusammen mit einem gültigen Ticket zur Nutzung der Schiffe der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) auf dem Zürichsee, dem Obersee und der Limmat. Ausgenommen sind die Traumschiffe der ZSG. Der ZSG-Schiffszuschlag ist jeweils gültig vom Kaufzeitpunkt an bis um 05:00 Uhr morgens des Folgetages. 2. Mobile Tickets des nationalen direkten Verkehrs Es gelten die Tarife der Schweizerischen TU. Die Mobile Tickets enthalten die Informationen betreffend Geltungsbereich (z.b. Strecke), Geltungsdauer, Klasse, Ermässigung und Preis. Seite 11 von 16

12 Die Geltungsdauer der Mobile Tickets des nationalen direkten Verkehrs beginnt mit dem Kauf des Mobile Tickets oder ab Uhr des gewählten Kalendertags. Die Verlängerung der auf dem Ticket angegebenen Geltungsdauer ist nicht möglich. Die Gültigkeit für das Angebot des nationalen direkten Verkehrs erlischt um Uhr des dem letzten Geltungstag folgenden Tages. b. Abfahrtsort Der Abfahrtsort wird beim Kauf durch den Kunden definiert. Wenn die GPS-Funktion auf dem Smartphone eingeschaltet ist, schlägt diese dem Kunden die nächstgelegenen Abfahrtshaltestellen vor (Locate-me-Funktion). Der Kunde kann manuell eine davon abweichende Abfahrtshaltestelle definieren. c. Kaufpreis Die App informiert den Kunden vor dem Kauf über den Kaufpreis des Mobile Tickets. H) Kontrolle der Mobile Tickets a. Speicherung der Mobile Tickets Alle Mobile Tickets werden vom ZVV elektronisch und zentral gespeichert. Der Kunde erhält eine elektronische Kopie des Tickets auf sein Smartphone. Der Kunde darf die elektronische Kopie bis zum Ende der Fahrt nicht löschen und sie auch nicht an ein anderes Smartphone übermitteln oder weiterleiten. Letzteres kann strafrechtliche Konsequenzen haben. b. Kontrolle Der Kunde muss dem Kontrollpersonal das Mobile Ticket auf dem Smartphone vorweisen und auf Aufforderung durch das Kontrollpersonal sämtliche Kontrollelemente und alle Anzeigeebenen sichtbar machen. Andere Tickets (Halbtax-Abonnement, Verbund- und Streckenbillette, etc.) sind zusammen mit dem Mobile Ticket vorzuweisen. Bei Angeboten des nationalen direkten Verkehrs ist zusätzlich vorzuweisen: ein auf die reisende Person lautenden gültiger amtlicher Ausweis (z.b. Reisepass, Identitätskarte, Führerausweis) oder ein auf die reisende Person ausgestelltes gültiges Halbtax oder Generalabonnement oder ein auf die reisende Person lautender SwissPass. Seite 12 von 16

13 Auf Aufforderung des Kontrollpersonals ist diesem das Smartphone zu Kontrollzwecken auszuhändigen. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, Smartphones zu bedienen, um eine ordnungsgemässe Kontrolle vornehmen zu können. Der Kunde hat den Anweisungen des Kontrollpersonals Folge zu leisten. Im Hinblick auf die Kontrolle sollten auf dem Smartphone die Standardwerte für Schriftstile, Schrifttyp und Schriftgrösse eingestellt sein. Der Kunde trägt das Risiko, dass bei abweichenden Einstellungen Mobile Tickets oder Teile davon nicht lesbar sind. Kann der Kunde das Mobile Ticket nicht mit allen Anzeigeebenen und Kontrollelementen vorweisen bzw. kann ein Mobile Ticket aufgrund fehlender Aktualität oder Funktionsfähigkeit des Smartphones oder aufgrund eines unleserlichen Displays oder unleserlicher Schrifteinstellungen nicht kontrolliert werden, wird der Kunde als Reisender ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Mobile Tickets sind nicht personalisiert und können nicht nachträglich vorgewiesen werden. I) Fahren ohne gültigen Fahrausweis Kann der elektronische Fahrausweis aus technischen oder anderen Gründen nicht generiert werden, ist der/die Benutzer/in nicht im Besitze eines gültigen Fahrausweises. Die fehlende Funktionsfähigkeit der Anwendung legitimiert den/die Benutzer/in nicht, eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis anzutreten. Er oder Sie hat vor Antritt der Fahrt mittels eines anderen Kanals einen gültigen Fahrausweis zu organisieren. Für das Angebot des nationalen direkten Verkehrs gelten die Bestimmungen des Tarifs (Reisende ohne gültigen Fahrausweis, Missbrauch, Fälschung) sinngemäss. Für das Angebot des ZVV haben Reisende ohne gültigen Fahrausweis gemäss ZVV-Verbundtarif Ziffer 4.82 einen Zuschlag, der sich im Wiederholungsfall erhöhen kann, sowie eine Fahrpreispauschale zu bezahlen. Die aktuelle Gebührenordnung ist auf zu finden. J) Missbrauch und Fälschung Bei Missbrauch oder Fälschung gelten für das Angebot des nationalen direkten Verkehrs die Bestimmungen des Tarifs (Reisende ohne gültigen Fahrausweis, Missbrauch, Fälschung) und bei Verbundfahrausweisen der entsprechende Verbundtarif. Der ZVV behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Missbrauch oder Fälschung die ZVV-Ticket- App für den/die betreffende/n Benutzer/in zu sperren. K) Vergessenes persönliches Abonnement Hat der Kunde oder eine seiner Begleitpersonen ein persönliches Abonnement (z.b. Halbtax-Abonnement) vergessen, kann er dieses innerhalb von 10 Tagen zusammen mit dem Mobile Ticket an einem Schalter einer ZVV-Unternehmung vorweisen (Bankauszüge, Posteinzahlungsbüchlein, Fotokopien und Ähnliches sind keine gültigen Tickets). Das Seite 13 von 16

14 Personal vergleicht die Personalien auf dem Abonnement mit den Angaben auf Teil 3 des Meldezettels bzw. Formular Stimmen sie überein, wird der Fall gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr von fünf Franken gemäss Ziffer des ZVV-Verbundtarifs erledigt. L) Keine Änderung, kein Umtausch, keine Rückerstattung und keine Anrechnung Eine nachträgliche Änderung oder ein Umtausch des Mobile Tickets ist nicht möglich. Rückerstattungen bei Nicht- oder Teilbenützung werden keine gewährt. Ebenso ist eine nachträgliche Anrechnung (z.b. zu vergessenem / verlorenem Abo, zu Abo-Kauf etc.) ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Tickets des nationalen direkten Verkehrs sowie nicht oder nur teilweise benutzte Multikarten. Diese werden gemäss Ziffer 9.1 des ZVV-Verbundtarifs, gemäss Ziffer 8.4 des Z-Pass-Verbundtarifs und gemäss Ziffer 5 der gültigen Tarifbestimmungen des Nachtzuschlags (weiterführende Informationen siehe Abschnitt VIII.) rückerstattet. ZVV-Contact erteilt unter der Telefonnummer Auskunft zur Rückerstattung von Multikarten und Tickets des nationalen direkten Verkehrs. Die Rückerstattungen können auch gleich über diesen Kanal vorgenommen werden. Für die Rückerstattung muss jeweils die ID des Tickets angegeben werden. IV. Datenschutz Der ZVV hält sich im Umgang mit Personendaten an die geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen (Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992, SR [DSG]; Verordnung über den Datenschutz vom 14. Juni 1993, SR [VDSG]) sowie an das Gesetz über die Information und den Datenschutz des Kantons Zürich vom 12. Februar 2007 (IDG).. Es wird zudem ausdrücklich auf Ziff. 9 des Allgemeinen Personentarifs T600 der Schweizerischen Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs verwiesen. A) Bearbeitung von Daten Der ZVV erfasst und bearbeitet nur Daten, die für die Nutzung der App und den Erwerb von Mobile Tickets nötig sind. Zu diesen Daten gehören die Kundeninformationen gemäss Ziffer II.B, die gespeicherten Mobile Tickets, sowie die Daten im Zusammenhang mit dem Einsatz des Zahlungsmittels. Daten zum Nutzungsverhalten werden anonym erfasst und können zur Erkennung von Trends und zur Verbesserung der App ausgewertet werden. Die Auswertung erfolgt anonymisiert und es können keine Rückschlüsse auf die Person gezogen werden. Seite 14 von 16

15 Der ZVV verwendet angemessene Sicherheitssysteme, um die Personen- und Kundendaten gegen vorhersehbare Risiken zu schützen. Die Daten werden nur in dem Umfang an Dritte (Verkehrsunternehmen und Transportbeauftragte im ZVV sowie externe Dienstleister) weitergegeben, soweit es für die Aufgaben, die sie im Zusammenhang mit der App wahrnehmen, nötig ist (z.b. Kontrolle, Hosting, Betrieb und Wartung der App, Zahlungsdienstleistung). Die Dritten unterliegen bei der Erfassung und Bearbeitung der Daten den vorliegenden Datenschutz- Bestimmungen. Die Datenübertragung ist verschlüsselt und der Zugriff auf die Daten erfolgt geschützt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Registrierung des Zahlungsmittels ohne Mitwirkung des ZVV bei einem seiner Vertragspartner erfolgt. B) Informationen betreffend Zahlungsmittel Die Informationen zu den verwendeten Zahlungsmitteln werden weder auf dem Smartphone noch in der App oder beim ZVV gespeichert. Die Registrierung der Kreditoder Debitkarten über die App erfolgt direkt beim Zahlungsdienstleister Datatrans AG, Kreuzbühlstrasse 26, CH-8008 Zürich, Tel , Die Speicherung dieser Daten erfolgt in der Schweiz. C) Anfragen Fragen zum Datenschutz können an folgende Adresse gerichtet werden: Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) Mobile Tickets Hofwiesenstrasse Zürich V. Änderung der Tarife und der AGB Die TU behalten sich das Recht vor, die Beförderungsbedingungen und die Tarife des nationalen direkten Verkehrs bei Bedarf jederzeit zu ändern. Der ZVV behält sich das Recht vor, diese AGB, die Beförderungsbedingungen und den ZVV-Verbundtarif jederzeit zu ändern. Ebenso behalten sich die teilnehmenden Verbünde Änderungen des Z-Pass-Verbundtarifs sowie des Nachtzuschlag-Tarifs vor. Änderungen dieser AGB werden wirksam, wenn der Kunde diese im Rahmen eines Updates der App oder in anderweitiger Form annimmt. Wenn den neuen AGB nicht zugestimmt wird, ist die App nicht mehr benutzbar. Änderungen der Benützungsvorschriften sowie der Tarife des nationalen direkten Verkehrs, des ZVV, des Z-Pass und des Nachtzuschlags bedürfen keiner Zustimmung durch den/die Nutzer/in. Diese Änderungen werden ohne Zustimmung wirksam. Seite 15 von 16

16 VI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen untersteht die Beziehung zwischen dem ZVV und dem Kunden ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle in der Beziehung zwischen dem ZVV und dem Kunden stehenden Streitigkeiten ist vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen Zürich ZH. VII. Fragen und Support Bei Fragen zur App können Sie sich an folgende Adresse wenden: Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) Mobile Tickets Hofwiesenstrasse Zürich VIII. Download AGB Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann unter eingesehen werden. Die AGB können von dort gespeichert und ausgedruckt werden. Die jeweils gültigen Tarifbestimmungen des ZVV können unter eingesehen, von dort gespeichert und ausgedruckt werden. Die jeweils gültigen Tarifbestimmungen des Z-Pass können unter eingesehen, von dort gespeichert und ausgedruckt werden. Die jeweils gültigen Tarifbestimmungen des Nachtzuschlags können unter eingesehen, von dort gespeichert und ausgedruckt werden. Die jeweils gültigen Tarifbestimmungen des nationalen direkten Verkehrs können unter eingesehen werden. Version 3, gültig ab August 2017 Seite 16 von 16

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