Beiblatt. zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

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1 Seite 241 * Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Nummer 11* Ausgegeben in München am 24. Oktober 2017 Jahrgang 2017 Inhalt Seite Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung * Ausschreibung von Schulratsstellen * Ausschreibung der Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Grund- und Mittelschulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Schwaben * Ausschreibung der Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Grund- und Mittelschulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberfranken * Besetzung der Funktionsstelle der Fachberaterin/des Fachberaters für Evangelische Religionslehre an den Gymnasien in Südbayern * Besetzung von Stellen des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien * Besetzung der Stelle des Ständigen Stellvertreters/der Ständigen Stellvertreterin am Bayernkolleg Schweinfurt * Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums * Besetzung von Stellen des Schulleiters im Bereich der staatlichen Gymnasien * Sondermaßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2018/2019; Zulassung von Diplomingenieuren (Univ.) oder Masterabsolventen der Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen für September * Fortsetzung nächste Seite

2 242 * KWMBeibl. Nr. 11*/2017 Ausschreibung der Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen * Fortbildungstagungen für Ethik-Lehrkräfte an den Gymnasien in Bayern * 34. Spieltage für das Schultheater an den Realschulen in Bayern * Offene Stellen *

3 KWMBeibl. Nr. 11*/ * Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 21. September 2017, Az. IV.10-BP4023-6b Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle für die Dauer von fünf Jahren in unterhälftiger Abordnung neu zu besetzen. Referat GMF-1 Grundschule, Musische Fächer und Ethik Aufgabenbeschreibung: Schwerpunkte der Tätigkeit sind fachliche Fragen zum Unterricht in den Fächern Kunst, Musik und Ethik. Unterrichtsentwicklung gemäß Lehrplan PLUS für die Grundschule in den Fächern Kunst, Musik und Ethik. erstellen von Zusatzmaterialien für den Lehrplan in den Fächern Kunst, Musik und Ethik und Einpflegen in das Lehrplaninformationssystem Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen Mitwirkung in der Lehrerfortbildung Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen Vorausgesetzt werden: Fachliche Qualifikationen: 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen mehrjährige einschlägige Berufserfahrung fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Grundschule, insbesondere in den Fächern Kunst, Musik und Ethik. umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens, der Bildungsstandards sowie der aktuellen Fachdidaktik für die Fächer Kunst, Musik und Ethik. sicheres und überzeugendes Auftreten Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck Die Stellenausschreibung wendet sich an Grundschullehrkräfte, die noch keine Funktionsträger sind. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, München, Herrn ID Thomas Lustig (thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräften an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121). Herbert Püls Ministerialdirektor Überfachliche Qualifikationen: Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

4 244 * KWMBeibl. Nr. 11*/2017 * für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 21. September 2017, Az. IV.10-BP4023-6b Zum 1. April 2018 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in München die folgende Stelle zu besetzen. Leiterin bzw. Leiter der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung In der Grundsatzabteilung werden auf der Grundlage wissenschaftlicher und didaktischer Erkenntnisse sowie unter Beachtung pädagogischer und psychologischer Erfordernisse folgende Aufgabenfelder bearbeitet: pädagogische Grundsatzfragen, Qualitätsentwicklung an Schulen, z. B. QmbS, Medienbildung und digitale Bildung, wissenschaftliche Begleitungen, Evaluationen, empirische Erhebungen sowie Ganztagsangebote. Die Abteilungsleiterin bzw. der Abteilungsleiter ist verantwortlich für die pädagogischen und fachlichen Angelegenheiten in der Grundsatzabteilung. Zu den Aufgaben gehören u. a. die Jahresprogrammplanung, die Aufgabenkoordination und die Personalplanung in der Abteilung, die Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen, mit der Lehrerfortbildung, der Schulaufsicht und mit außerschulischen Partnern. Erwartet werden die Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen, mehrjährige erfolgreiche Tätigkeit als Schulleiterin/Schulleiter, umfassende Kenntnis des gesamten Schul- und Bildungswesens, Kenntnisse im Bereich Bildungsforschung, Erfahrungen im Qualitäts- und Projektmanagement, Interesse und Freude am theoretischkonzeptionellen Arbeiten, überzeugendes Auftreten als Führungskraft, teamorientiertes Führungsverhalten, überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Innovationskraft, ausgeprägte kommunikative Kompetenz in Wort und Schrift. Die Stelle wird in der Besoldungsgruppe A 16 ausgeschrieben. Die Schulleiterinnen und Schulleiter bzw. die Ministerialbeauftragten oder Regierungen werden gebeten, zur Bewerbung Stellung zu nehmen. Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Die Stelle ist teilzeitfähig, insoweit die dienstlichen Abläufe das erlauben. Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse des Staatsexamens enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, München, Frau Direktorin Dr. Karin E. Oechslein zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)). Herbert Püls Ministerialdirektor

5 KWMBeibl. Nr. 11*/ * Ausschreibung von Schulratsstellen für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 21. September 2017, Az. III.3-BO7126.1/10/1 Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschule bewerben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), Aufgaben der Staatlichen Schulämter konkretisiert. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden. Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber bzw. die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 17. November Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor. Herbert Püls Ministerialdirektor * für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 21. September 2017, Az. III.3-BO7126.1/11/1 Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), Aufgaben der Staatlichen Schulämter konkretisiert. Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grundoder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstpos-

6 246 * KWMBeibl. Nr. 11*/2017 ten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden. Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 17. November Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor. Herbert Püls Ministerialdirektor Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden. Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 17. November * für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 4. Oktober 2017, Az. III.3-BO7126.4/11/1 Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu. Herbert Püls Ministerialdirektor Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Kronach ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), Aufgaben der Staatlichen Schulämter konkretisiert. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Ausschreibung der Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Grund- und Mittelschulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Schwaben für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 29. September 2017, Az. IV.9-BS a Die Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Grund- und Mittelschulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle in Schwaben ist zum 26. Februar 2018 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben zugeordnet. Als zentrale, schular-

7 KWMBeibl. Nr. 11*/ * tübergreifende Informations- und Beratungsstelle für Schwaben ist sie Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Schwaben. Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 14 (Beratungsrektorin, Beratungsrektor) ausgebracht. Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454, geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136)) folgende Aufgabenschwerpunkte: Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei schulischen Problemen und Krisen Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen Bei Bedarf Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule im Rahmen der Aufgabenschwerpunkte der Staatlichen Schulberatung (z. B. Supervision, kollegiale Fallberatung) Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie den Universitäten Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst oder am ISB, an der ALP Dillingen oder an den Staatlichen Schulberatungsstellen tätig sind und die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Befähigung für ein Lehramt an Grundschulen, Haupt- bzw. Mittelschulen oder Volksschulen Erweiterung des Lehramts durch ein Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt gemäß 35 Abs. 2 LPO I (nachträgliche Erweiterung oder anstelle des Studiums eines Unterrichtsfachs) mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe Nachweis über die notwendige gute wissenschaftliche Qualifikation Der Nachweis über die für die Funktionsausübung notwendige gute wissenschaftliche Qualifikation wird i. d. R. über die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt erbracht und kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten im relevanten Fachbereich (i. d. R. Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden. Besonders erwünscht sind Erfahrungen im Bereich der staatlichen Angebote zur Förderung der Lehrergesundheit oder zur Krisenintervention. Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Sie ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerberinnen bzw. Bewerber reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Schwaben ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)). Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, behält sich das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vor, die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium zu stützen. Die Regierung von Schwaben legt die Bewerbungen zusammen mit einer Stellungnahme zum Bewerberfeld dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben vor. Als für die Staatliche Schulberatungsstelle für Schwaben zuständiger Dienstvorgesetzter erstellt der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Schwaben unter Einbezie-

8 248 * KWMBeibl. Nr. 11*/2017 hung des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle eine Stellungnahme zu den Bewerbungen und übermittelt diese gesammelt an das Staatsministerium (Ref. IV.9). Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben sowie beim Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Schwaben vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt. Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Herr StD Michael Kirchmeir (Tel.: 089/ ) gerne zur Verfügung. Termin zur Vorlage der Bewerbung bei der Regierung von Schwaben und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9) nach Erscheinen des Amtsblatts. drei Wochen fünf Wochen Herbert Püls Ministerialdirektor Ausschreibung der Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Grund- und Mittelschulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberfranken für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 29. September 2017, Az. IV.9-BS a Die Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Grund- und Mittelschulen an der Staatlichen Schulberatungsstelle in Oberfranken ist zum 26. Februar 2018 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken zugeordnet. Als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstelle für Oberfranken ist sie Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Oberfranken. Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 14 (Beratungsrektorin, Beratungsrektor) ausgebracht. Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454, geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136)) folgende Aufgabenschwerpunkte: Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei schulischen Problemen und Krisen Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen Bei Bedarf Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule im Rahmen der Aufgabenschwerpunkte der Staatlichen Schulberatung (z. B. Supervision, kollegiale Fallberatung) Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie den Universitäten Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst oder am ISB, an der ALP Dillingen oder an den Staatlichen Schulberatungsstellen tätig sind und die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Befähigung für ein Lehramt an Grundschulen, Haupt- bzw. Mittelschulen oder Volksschulen Erweiterung des Lehramts durch ein Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt gemäß 35 Abs. 2 LPO I (nachträgliche Erweiterung oder anstelle des Studiums eines Unterrichtsfachs) mehrjährige und aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe Nachweis über die notwendige gute wissenschaftliche Qualifikation Der Nachweis über die für die Funktionsausübung notwendige gute wissenschaftliche Qualifikation wird i. d. R. über die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt erbracht und kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten im relevanten Fachbereich (i. d. R. Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.

9 KWMBeibl. Nr. 11*/ * Besonders erwünscht sind Erfahrungen im Bereich der staatlichen Angebote zur Förderung der Lehrergesundheit oder zur Krisenintervention. Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Sie ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerberinnen bzw. Bewerber reichen ihre Bewerbung (bitte ohne Bewerbungsmappe/Kunststoffhefter) unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Oberfranken ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)). Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, behält sich das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vor, die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium zu stützen. Die Regierung von Oberfranken legt die Bewerbungen zusammen mit einer Stellungnahme zum Bewerberfeld dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken vor. Als für die Staatliche Schulberatungsstelle für Oberfranken zuständiger Dienstvorgesetzter erstellt der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberfranken unter Einbeziehung des Leiters der Staatlichen Schulberatungsstelle eine Stellungnahme zu den Bewerbungen und übermittelt diese gesammelt an das Staatsministerium (Ref. IV.9). Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken sowie beim Leiter der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberfranken vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt. Für weitere Auskünfte steht im Staatsministerium Herr StD Michael Kirchmeir (Tel.: 089/ ) gerne zur Verfügung. Termin zur Vorlage der Bewerbung bei der Regierung von Oberfranken und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9) nach Erscheinen des Amtsblatts. drei Wochen fünf Wochen Herbert Püls Ministerialdirektor Besetzung der Funktionsstelle der Fachberaterin/des Fachberaters für Evangelische Religionslehre an den Gymnasien in Südbayern für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 2. Oktober 2017, Az. V.2-BO5125-6b Zum 26. Februar 2018 ist die Funktionsstelle der Fachberaterin/des Fachberaters für Evangelische Religionslehre an den Gymnasien in Südbayern zu besetzen. Ihre Aufgaben als Fachberaterin/Fachberater (vgl. für Unterricht und Kultus über Aufgaben der Fachberater/innen in Evangelischer Religionslehre an den Gymnasien in Bayern vom 12. Februar 2007 (KWMBl. I S. 129)): Die Fachberaterinnen bzw. Fachberater besuchen im Auftrag der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst den Unterricht in Evangelischer Religionslehre. Sie haben dabei insbesondere Didaktik, Methodik und

10 250 * KWMBeibl. Nr. 11*/2017 Lehrplanbezug des Unterrichts sowie die Rahmenbedingungen des Faches in den Schulen zu prüfen. Ferner beraten sie die Lehrkräfte und auf Wunsch auch die Schulleitung der besuchten Schulen. Die Fachberaterinnen bzw. Fachberater veranstalten im Auftrag der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst regionale und überregionale Fortbildungen. Sie führen die Seminartage und die sog. Vierwochenkurse durch. Sie machen Angebote für die Nachqualifikation von Lehrkräften und wirken an der Qualitätssicherung des Religionsunterrichts an bayerischen Gymnasien mit. Als Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner stehen sie allen Lehrkräften zur Verfügung, die Evangelische Religionslehre am Gymnasium unterrichten. Sie arbeiten eng mit dem Institut für Lehrerfortbildung am Religionspädagogischen Zentrum Heilsbronn und der Gymnasialpädagogischen Materialstelle der Evang.-Luth. Kirche in Bayern zusammen. Sie halten Kontakt zu den Seminarlehrkräften, der ISB-Referentin bzw. dem ISB-Referenten, der Arbeitsgemeinschaft evangelischer Religionslehrkräfte an den Gymnasien in Bayern (AERGB), den Fachreferentinnen und -referenten der Ministerialbeauftragten und den Schulbeauftragten; sie sind Mitglieder im Religionspädagogischen Koordinierungsausschuss (RPK). Dem Staatsministerium und der Evang.-Luth. Kirche in Bayern stehen sie für besondere Aufgaben im Bereich des evangelischen Religionsunterrichts zur Verfügung. Ihr Profil als Fachberaterin/Fachberater: erfolgreiche Unterrichtstätigkeit am Gymnasium mit breitem Unterrichtseinsatz (Erfahrungen in allen Altersstufen einschließlich Oberstufe); Erfahrungen als Fachbetreuerin bzw. Fachbetreuer sind wünschenswert; nachgewiesene gute oder sehr gute fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kenntnisse und Kompetenzen im Fach Evangelische Religionslehre; ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten sowie kommunikative und soziale Kompetenzen (insbesondere Konflikt- und Integrationsfähigkeit, Bereitschaft zur fachlichen Vernetzung und zur Zusammenarbeit mit der Fachberaterin/dem Fachberater für Evangelische Religionslehre an den Gymnasien in Nordbayern); überzeugende Lehrerpersönlichkeit, die den gymnasialen Bildungs- und Erziehungsauftrag vertritt und damit nicht nur in fachlicher Hinsicht Vorbild für Lehrkräfte ist; Bereitschaft zur Fortbildung in allen für die Tätigkeit relevanten Aufgabenfeldern, auch hinsichtlich fächerübergreifender Bildungs- und Erziehungsziele; Innovationsbereitschaft; hohe Einsatzbereitschaft; Kenntnis wesentlicher Regelungen des Schulund Dienstrechts; Bereitschaft, sich als fachliche Führungskraft auch in die Schulentwicklung und in die Fortbildung von Lehrkräften einzubringen. Es können sich Beamtinnen bzw. Beamte des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Besoldungsgruppe A 14 und höher, Nachweis über eine gute oder sehr gute wissenschaftliche Qualifikation im einschlägigen Fach sowie mindestens dreijährige Unterrichtstätigkeit am Gymnasium nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Berücksichtigt wird bei der Funktion der Fachberaterin/des Fachberaters darüber hinaus auch die wissenschaftliche Qualifikation im einschlägigen Fach. Der Nachweis der für die Funktionsausübung notwendigen guten oder sehr guten wissenschaftlichen Qualifikation wird in der Regel über die entsprechende Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung erbracht, kann aber ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen im relevanten Fachbereich (in der Regel Promotion, Habilitation, einschlägige fachwissenschaftliche Publikationen) ergänzt werden. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben. Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll an einer Schule in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern oder Schwaben beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule in den betreffenden Regierungsbezirken versetzen zu lassen. Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Zu den Bewerbungen ist durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe der Bewerbung bis

11 KWMBeibl. Nr. 11*/ * spätestens drei Wochen nach Erscheinen dieses Amtsblatts Stellung zu nehmen. Die aktuelle dienstliche Beurteilung (in der Regel die periodische Beurteilung 2014) oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. I S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) ist beizufügen. Um einen einheitlichen Vollzug der Beurteilungsrichtlinien zu gewährleisten, wird gebeten, sich vor Erstellung einer Anlassbeurteilung ins Benehmen mit der zuständigen Dienststelle der Ministerialbeauftragten bzw. des Ministerialbeauftragten zu setzen. Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen. Herbert Püls Ministerialdirektor Besetzung von Stellen des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 2. Oktober 2017, Az. V-BP An folgenden Gymnasien ist zum 24. Februar 2018 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters des Schulleiters zu besetzen: 1. Rudolf-Diesel-Gymnasium Augsburg und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 960 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben. 2. Robert-Koch-Gymnasium Deggendorf und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 820 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern. 3. Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 680 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken. 4. Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 860 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken. 5. Frankenwald-Gymnasium Kronach und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 740 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken. 6. Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 570 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken. 7. Vöhlin-Gymnasium Memmingen Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 860 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben. 8. Pestalozzi-Gymnasium München Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 980 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.

12 252 * KWMBeibl. Nr. 11*/ Johann-Andreas-Schmeller-Gymnasium Nabburg Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 770 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz. 10. Lessing-Gymnasium Neu-Ulm Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 740 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben. 11. Gertrud-von-le-Fort-Gymnasium Oberstdorf und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 520 Schülerinnen und Schüler). Das Gymnasium ist eine Eliteschule des Wintersports mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich des Leistungssports. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben. 12. Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1200 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz. 13. Humboldt-Gymnasium Vaterstetten und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1540 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost. Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird. Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht jedoch an Seminarschulen. Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule ( 24 Abs. 1 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit der Schulleiterstellvertreterin/des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert. Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) an den für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens 4 Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen. Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammen-

13 KWMBeibl. Nr. 11*/ * hang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt. Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen a) durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule, b) durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten. Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben. Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen. Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen. Herbert Püls Ministerialdirektor Besetzung der Stelle des Ständigen Stellvertreters/der Ständigen Stellvertreterin am Bayernkolleg Schweinfurt für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 2. Oktober 2017, Az. V-BP Am Bayernkolleg Schweinfurt ist zum 24. Februar 2018 die Stelle des Ständigen Stellvertreters/der Ständigen Stellvertreterin zu besetzen. Die Schule ist ein Gymnasium des zweiten Bildungswegs (etwa 330 Schüler und Schülerinnen). Sie führt eine sprachliche Ausbildungsrichtung mit Englisch als erster und Französisch, Latein oder Russisch als zweiter Fremdsprache. An der Schule unterrichten ca. 40 hauptamtliche Lehrkräfte. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken. Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird. Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht jedoch an Seminarschulen. Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule ( 24 Abs. 1 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters/der Schulleiterstellvertreterin bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert. Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer sieben Tage zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) an die für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte. Die für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens 4 Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Füh-

14 254 * KWMBeibl. Nr. 11*/2017 rungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen. Einem Außenbewerber/Einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich beim Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt. Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen c) durch den Schulleiter/die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule, d) durch den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, ihrerseits eine Stellungnahme abzugeben. Bewerber und Bewerberinnen, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen. Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen. Herbert Püls Ministerialdirektor Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 2. Oktober 2017, Az.V-BP An folgenden Gymnasien ist zum 24. Februar 2018 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen: 1. Benedikt-Stattler-Gymnasium Bad Kötzting Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 660 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. 2. Clavius-Gymnasium Bamberg und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1180 Schülerinnen und Schüler). 3. Gymnasium Kirchheim bei München und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1250 Schülerinnen und Schüler). 4. Gymnasium Kirchseeon Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1120 Schülerinnen und Schüler). Das Gymnasium ist eine Schule mit dem Profil Inklusion. 5. Albert-Einstein-Gymnasium München Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 860 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. 6. Maria-Theresia-Gymnasium München und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 890 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule führt Förderklassen für Hochbegabte und ist ein Kompetenzzentrum für Begabtenförderung. 7. Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt a.d. Aisch Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 940 Schülerinnen und Schüler). 8. Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Oberasbach und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1180 Schülerinnen und Schüler). 9. Albrecht-Altdorfer-Gymnasium Regensburg Die Schule ist ein Sprachliches, ein Humanistisches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches

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