Infomappe. Weiterbildung Systemischer Gesundheits- und Pflegeberater nach 7a SGB XI

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1 Infomappe Weiterbildung Systemischer Gesundheits- und Pflegeberater nach 7a SGB XI Die DGpW Weiterbildung zum Systemischen Gesundheits- und Pflegeberater ist die erste systemische Beratungsausbildung für den Pflegeberater nach 7 a SGB XI Start: Häussler Forum, Augsburger Str. 106, Neu-Ulm Stand: Änderungen vorbehalten

2 Pflegeberatung nach 7a SGB XI Die Gesundheits- und Pflegeberatung ist ein sehr junges Aufgabenfeld. Es resultiert aus dem seit 2009 gesetzlich verankerten Anspruch Pflegebedürftiger auf eine umfassende individuelle Pflegeberatung. Ergänzt wurde der im Pflegeweiterentwicklungsgesetz festgesetzte Anspruch durch eine Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes, die die Anzahl und Qualifikation von Pflegeberatern nach 7a SGB XI regelt. Ziel der Beratungsleistung sind eine effizientere Versorgung und Kostensenkung im Gesundheitswesen. Darüber hinaus soll die Pflegeberatung durch psychosoziale Beratung, begleitende Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen verhindern, dass die Angehörigen durch die oft lang andauernde Pflege selbst erkranken und zum Pflegefall werden. Wesentliche Elemente der Angehörigenarbeit sind die psychosoziale Beratung sowie begleitende Unterstützung und Organisation von Entlastungsangebote für die pflegenden Angehörigen (z.b. durch Angehörigengruppen, Betreuungsgruppen, ehrenamtliche Helferkreise zur stundenweisen Entlastung). Gemäß 7 a SGB XI hat die Pflegeberatung insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: Systematische Analyse und Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes, mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen. Veranlassung der für den Versorgungsplan erforderlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse. Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans und ggf. Anpassung der veränderten Bedarfslage. Auswertung und Dokumentation des Hilfeprozesses bei besonders komplexen Fallgestaltungen. Zuständig für die Sicherstellung und Gewährleistung der Pflegeberatung sind die Pflegekassen. Dabei können sie die Beratung selbstständig durchführen oder aber an Dritte übertragen. Sofern in einem Bundesland Pflegestützpunkte (ehemals Beratungsstellen) eingerichtet sind, muss die Pflegeberatung auch dort stattfinden. Sollte es keine Pflegestützpunkte geben, kann die Beratung in der eigenen Geschäftsstelle erfolgen, an ambulante Pflegedienste oder aber an selbstständige Pflegeberater delegiert werden. Die Anzahl der Pflegeberater in Relation zu Pflegebedürftigen ist ebenfalls vom GKV vorgegeben und sieht ein Verhältnis von 1:100 vor. Daraus resultierend findet sich das Tätigkeitsfeld eines Pflegeberaters u.a. in Beratungsstellen von stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen, an Pflegestützpunkten, im Entlassungsmanagement, in einer leitenden Position der Pflege- und Gesundheitsbranche oder selbständig als Berater, Team- und Führungskräftecoach.

3 Die DGpW trägt den vorstehend genannten Anforderungen in ganz besonderer Weise dadurch Rechnung, als dass sie als erster Bildungsträger eine systemische Beratungsausbildung anbietet. Umfang der Weiterbildung 480 Stunden, davon 320 Stunden in Präsenz (10 Blöcke a 4 Tage) 130 Stunden als Fernstudium (Triadenarbeit) incl. Projektarbeit, Vorbereitung Colloquium 30 Stunden Arbeit in Intervisionsgruppen Termine Block 1: bis Block 2: bis Block 3: bis Block 4: bis Block 5: bis Block 6: bis Block 7: bis Block 8: bis Block 9: bis Block 10: bis Schulungsort Häussler Forum, Augsburger Str. 106, Neu-Ulm Zielgruppe Interessierte mit einer beruflichen Qualifikation als Gesundheits- und Krankenpfleger/in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Altenpfleger/in Sozialversicherungfachangestellte/r oder ein abgeschlossenes Studium Soziale Arbeit Kosten 3.400,- Euro inkl. Prüfungsgebühr, Kursmaterialien und Pausensnacks

4 Themenbereiche Gesundheits- und Krankenpflege sowie Pflege- und Gesundheitswissenschaften Grundlagen der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung (EBN, EBM) Qualitätsmanagement Pflege und Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz am Beispiel der Demenz u.a. Erkrankungen Medizinischer Bedarf chronisch Kranker und Pflegebedürftiger: Therapie und Rehabilitation, Hilfsmittelversorgung, Medikamente und Medikamentenverabreichung Rehabilitationsphasen Desease-Management-Programme Ärztliche Leitlinien Systemische Beratungsgrundlagen Grundlegende Begriffe der Systemtheorie Grundelemente und Methoden der systemisch-lösungsorientierten Beratung Die systemische Haltung als Berater Systemische Frage-, Gesprächs- und Interventionstechniken wie z.b. Unterscheidungsfragen, hypothetische Fragen, zirkuläre Fragen, Reframing, Metaphern, Skulpturarbeit, Reflecting Team Systemische Beratung im Kontext chronisch Kranker und deren Familien Bewältigungshandeln chronisch Kranker Bewältigungshandeln von Familien mit chronisch Kranken Resilienzcoaching Modelle der familienzentrierten Pflege (Calgary-Modell) Allgemeines Sozialrecht Allgemeines über Sozialleistungen und Leistungsträger Grundkenntnisse zu verschiedenen Rechtsbereichen Leistungen der Unfall- und Rentenversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Leistungen der Sozialhilfe Pflegegutachten Pflegerelevante Rechtsfelder Betreuungsrecht Rehabilitationsrecht Vertragsrecht der Pflegekassen Vorsorgevollmacht Heimverträge, Pflegeverträge Datenschutz

5 Case-Management Definition und Funktionen von Case- Management Konzepte des Case Managements Bedarfsermittlung, Angebotssteuerung Netzwerkarbeit Case-Management arbeitsfeldspezifische Vertiefung (Interventionslogiken) zur Umsetzung geltenden Rechts Erstellung von Versorgungsplänen unter Berücksichtigung anerkannter Klassifikationssysteme (z.b. ICF) Versorgungspläne als Mittel zur Fallsteuerung Kenntnisse sozialrechtlicher Verfahren (Verwaltungsakt, Widerspruch, Klage) Grundsätze sozialrechtliches Handeln ( 12ff SGB X) Beratungseinsatz nach 37 Abs. 3 SGB XI Konzept integrativer Angehörigenarbeit Pädagogische Grundlagen Grundlagen der Pädagogik: Lernen, Motivation, Gedächtnis, Lerntypen, Voraussetzungen für Lernen Patienten- und Familienedukation: Ziele, Inhalte von Patientenedukationsprogrammen, Voraussetzungen von Seiten der Beratung, Compliance auf Seiten des Patienten, Einsatz von Informationsmaterialien, Mikroschulungen, Schulungsprogramme, unterschiedliche Settings Moderation von Gruppen Eigenreflexion als Berater Supervision, Reflexion, Begleitung der Triaden Colloquium und Abschluss Prüfungsleistung: Teilnahme an den Intervisionsgruppen und Protokollierung der Projektarbeit Treffen Colloquium Kontakt Bei Fragen zur Weiterbildung wenden Sie sich bitte an: René Limberger Tel.: oder Manfred Vavrinek Tel.: Per

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