Infomappe. Weiterbildung Systemischer Gesundheits- und Pflegeberater nach 7a SGB XI
|
|
- Justus Reuter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Infomappe Weiterbildung Systemischer Gesundheits- und Pflegeberater nach 7a SGB XI Die DGpW Weiterbildung zum Systemischen Gesundheits- und Pflegeberater ist die erste systemische Beratungsausbildung für den Pflegeberater nach 7 a SGB XI Start: Häussler Forum, Augsburger Str. 106, Neu-Ulm Stand: Änderungen vorbehalten
2 Pflegeberatung nach 7a SGB XI Die Gesundheits- und Pflegeberatung ist ein sehr junges Aufgabenfeld. Es resultiert aus dem seit 2009 gesetzlich verankerten Anspruch Pflegebedürftiger auf eine umfassende individuelle Pflegeberatung. Ergänzt wurde der im Pflegeweiterentwicklungsgesetz festgesetzte Anspruch durch eine Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes, die die Anzahl und Qualifikation von Pflegeberatern nach 7a SGB XI regelt. Ziel der Beratungsleistung sind eine effizientere Versorgung und Kostensenkung im Gesundheitswesen. Darüber hinaus soll die Pflegeberatung durch psychosoziale Beratung, begleitende Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen verhindern, dass die Angehörigen durch die oft lang andauernde Pflege selbst erkranken und zum Pflegefall werden. Wesentliche Elemente der Angehörigenarbeit sind die psychosoziale Beratung sowie begleitende Unterstützung und Organisation von Entlastungsangebote für die pflegenden Angehörigen (z.b. durch Angehörigengruppen, Betreuungsgruppen, ehrenamtliche Helferkreise zur stundenweisen Entlastung). Gemäß 7 a SGB XI hat die Pflegeberatung insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: Systematische Analyse und Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung des Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes, mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen. Veranlassung der für den Versorgungsplan erforderlichen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse. Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans und ggf. Anpassung der veränderten Bedarfslage. Auswertung und Dokumentation des Hilfeprozesses bei besonders komplexen Fallgestaltungen. Zuständig für die Sicherstellung und Gewährleistung der Pflegeberatung sind die Pflegekassen. Dabei können sie die Beratung selbstständig durchführen oder aber an Dritte übertragen. Sofern in einem Bundesland Pflegestützpunkte (ehemals Beratungsstellen) eingerichtet sind, muss die Pflegeberatung auch dort stattfinden. Sollte es keine Pflegestützpunkte geben, kann die Beratung in der eigenen Geschäftsstelle erfolgen, an ambulante Pflegedienste oder aber an selbstständige Pflegeberater delegiert werden. Die Anzahl der Pflegeberater in Relation zu Pflegebedürftigen ist ebenfalls vom GKV vorgegeben und sieht ein Verhältnis von 1:100 vor. Daraus resultierend findet sich das Tätigkeitsfeld eines Pflegeberaters u.a. in Beratungsstellen von stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen, an Pflegestützpunkten, im Entlassungsmanagement, in einer leitenden Position der Pflege- und Gesundheitsbranche oder selbständig als Berater, Team- und Führungskräftecoach.
3 Die DGpW trägt den vorstehend genannten Anforderungen in ganz besonderer Weise dadurch Rechnung, als dass sie als erster Bildungsträger eine systemische Beratungsausbildung anbietet. Umfang der Weiterbildung 480 Stunden, davon 320 Stunden in Präsenz (10 Blöcke a 4 Tage) 130 Stunden als Fernstudium (Triadenarbeit) incl. Projektarbeit, Vorbereitung Colloquium 30 Stunden Arbeit in Intervisionsgruppen Termine Block 1: bis Block 2: bis Block 3: bis Block 4: bis Block 5: bis Block 6: bis Block 7: bis Block 8: bis Block 9: bis Block 10: bis Schulungsort Häussler Forum, Augsburger Str. 106, Neu-Ulm Zielgruppe Interessierte mit einer beruflichen Qualifikation als Gesundheits- und Krankenpfleger/in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Altenpfleger/in Sozialversicherungfachangestellte/r oder ein abgeschlossenes Studium Soziale Arbeit Kosten 3.400,- Euro inkl. Prüfungsgebühr, Kursmaterialien und Pausensnacks
4 Themenbereiche Gesundheits- und Krankenpflege sowie Pflege- und Gesundheitswissenschaften Grundlagen der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung (EBN, EBM) Qualitätsmanagement Pflege und Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz am Beispiel der Demenz u.a. Erkrankungen Medizinischer Bedarf chronisch Kranker und Pflegebedürftiger: Therapie und Rehabilitation, Hilfsmittelversorgung, Medikamente und Medikamentenverabreichung Rehabilitationsphasen Desease-Management-Programme Ärztliche Leitlinien Systemische Beratungsgrundlagen Grundlegende Begriffe der Systemtheorie Grundelemente und Methoden der systemisch-lösungsorientierten Beratung Die systemische Haltung als Berater Systemische Frage-, Gesprächs- und Interventionstechniken wie z.b. Unterscheidungsfragen, hypothetische Fragen, zirkuläre Fragen, Reframing, Metaphern, Skulpturarbeit, Reflecting Team Systemische Beratung im Kontext chronisch Kranker und deren Familien Bewältigungshandeln chronisch Kranker Bewältigungshandeln von Familien mit chronisch Kranken Resilienzcoaching Modelle der familienzentrierten Pflege (Calgary-Modell) Allgemeines Sozialrecht Allgemeines über Sozialleistungen und Leistungsträger Grundkenntnisse zu verschiedenen Rechtsbereichen Leistungen der Unfall- und Rentenversicherung Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Leistungen der Sozialhilfe Pflegegutachten Pflegerelevante Rechtsfelder Betreuungsrecht Rehabilitationsrecht Vertragsrecht der Pflegekassen Vorsorgevollmacht Heimverträge, Pflegeverträge Datenschutz
5 Case-Management Definition und Funktionen von Case- Management Konzepte des Case Managements Bedarfsermittlung, Angebotssteuerung Netzwerkarbeit Case-Management arbeitsfeldspezifische Vertiefung (Interventionslogiken) zur Umsetzung geltenden Rechts Erstellung von Versorgungsplänen unter Berücksichtigung anerkannter Klassifikationssysteme (z.b. ICF) Versorgungspläne als Mittel zur Fallsteuerung Kenntnisse sozialrechtlicher Verfahren (Verwaltungsakt, Widerspruch, Klage) Grundsätze sozialrechtliches Handeln ( 12ff SGB X) Beratungseinsatz nach 37 Abs. 3 SGB XI Konzept integrativer Angehörigenarbeit Pädagogische Grundlagen Grundlagen der Pädagogik: Lernen, Motivation, Gedächtnis, Lerntypen, Voraussetzungen für Lernen Patienten- und Familienedukation: Ziele, Inhalte von Patientenedukationsprogrammen, Voraussetzungen von Seiten der Beratung, Compliance auf Seiten des Patienten, Einsatz von Informationsmaterialien, Mikroschulungen, Schulungsprogramme, unterschiedliche Settings Moderation von Gruppen Eigenreflexion als Berater Supervision, Reflexion, Begleitung der Triaden Colloquium und Abschluss Prüfungsleistung: Teilnahme an den Intervisionsgruppen und Protokollierung der Projektarbeit Treffen Colloquium Kontakt Bei Fragen zur Weiterbildung wenden Sie sich bitte an: René Limberger Tel.: oder Manfred Vavrinek Tel.: Per
Infomappe. Hochschulzertifikatslehrgang Systemischer Gesundheits- und Pflegeberater nach 7a SGB XI
Infomappe Hochschulzertifikatslehrgang Systemischer Gesundheits- und Pflegeberater nach 7a SGB XI in Kooperation mit der Steinbeis Business Academy - Steinbeis Hochschule Berlin Der DGpW Lehrgang zum Systemischen
MehrPflegestützpunkte: unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungs- und Informationsangebote
Pflegestützpunkte: unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungs- und Informationsangebote Pflegestützpunkte Baden-Württemberg e.v. 1 Baden-Württemberg meldet Vollzug: Die Pflegestützpunkte haben ihre
MehrAngehörigenberatung am Beispiel der Pflegeberatung in der IKK Niedersachsen
Angehörigenberatung am Beispiel der Pflegeberatung in der IKK Niedersachsen Schulungsmodul 3 Landesagentur Generationendialog Niedersachsen Niedersachsen 1 Pflege- und Angehörigenberatung Gesetzliche Vorgaben
MehrCOMPASS Die Pflegeberatung der Privaten
COMPASS Die Pflegeberatung der Privaten Organisatorische Modelle der unabhängigen Pflegeberatung Dimensionen der Pflegeberatung gemäß 7a SGB XI Information und Aufklärung zu Leistungsrechtlichen Ansprüchen
MehrReform der Pflegeversicherung praktische und rechtliche Herausforderung
Reform der Pflegeversicherung praktische und rechtliche Herausforderung Individualisierung und Pflegeberatung Dr. Torsten Schaumberg, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Halberstadt Individualisierung
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrRichtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Zusammenarbeit der Pflegekassen mit anderen unabhängigen Gutachtern (Unabhängige Gutachter-Richtlinien UGu-RiLi) nach 53b SGB XI vom 06.05.2013 Der GKV-Spitzenverband
MehrLandkreis Jerichower Land
Basisanalyse Bevölkerungsstatistik 1 Im lebten mit Stichtag 31. Dezember 2012 96.251 Menschen. 49,6 Prozent von ihnen waren männlich, 50,4 Prozent weiblich. Die Altersverteilung (31.12.2010) stellt sich
MehrWas bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis
Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht
MehrLeistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI
Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt
MehrHerzlich Willkommen Ihr
Herzlich Willkommen Ihr 2 Deutschland altert 3 3 4 5 6 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung Bis 2030 steigt der Anteil der über 60jährigen um 8 Millionen auf 28,5 Mio. Menschen oder 36 % der Gesamtbevölkerung.
MehrPflegestärkungsgesetz I -
Was bringst das neue Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf? 12. Januar 2015 Pflegestärkungsgesetz I - Was verbessert sich für pflegende Angehörige ab 1. Januar 2015? Angelika
MehrM I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G
M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für
MehrCase Management als Instrument zur Erhaltung von Lebensqualität
Bärbel Dangel Case Management als Instrument zur Erhaltung von Lebensqualität Workshop: Pflege und Lebensqualität Gliederung 1. Pflegestützpunkte und Lebensqualität 2. Pflegestützpunkte als Versorgungsinnovation
MehrLEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG
LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf Verhinderungspflege 3)
MehrPFLEGEKASSE. Antrag zur KKH Pflegeberatung
Antrag zur KKH Pflegeberatung Sie möchten die KKH Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Hierfür senden wir Ihnen das Antragsformular mit der erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zu.
MehrEntlastung für pflegende Angehörige
Entlastung für pflegende Angehörige Fachtagung Unsere Zukunftselbstbestimmt und engagiert Lisa Distler, Agentur zum Auf- und Ausbau 1. Agentur zum Auf- und Ausbau Niedrigschwellige Angebote zur stundenweisen
MehrGesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke
MehrBleiben Sie unabhängig im Pflegefall.
Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen
MehrDr. Peter Pick Plenarveranstaltung Reform der Pflegeversicherung am 27. März 2012 Was erwarten die Medizinischen Dienste von einer Pflegereform?
Dr. Peter Pick Plenarveranstaltung Reform der Pflegeversicherung am 27. März 2012 Was erwarten die Medizinischen Dienste von einer Pflegereform? Gliederung 1. Einführung: Leistungen des MDK für die Pflegeversicherung
MehrUnterstützung und Sicherung von Teilhabe. Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK. Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion
Unterstützung und Sicherung von Teilhabe bei Pflegebedürftigkeit Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion am 29.09.2011 in Berlin Erwartungen an eine Pflegereform,
MehrInformationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I
Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I Im November 2014 hat der Bundesgesetzgeber erneut eine Änderung des SGB XI in Form des Pflegestärkungsgesetzes I beschlossen. Das Gesetz soll
Mehr- 244 458 728 von monatlich 1)
Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem
MehrDie Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die
MehrÄnderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz
Änderungen im Recht der Pflegeversicherung durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde,
MehrAufgaben einer Pflegekasse
Fachtagung Niedrigschwellige Betreuungsangebote am 15. Juni 2004, Hannover Aufgaben einer Pflegekasse Torsten Dette Mitglied des Vorstandes, IKK-LV Niedersachsen -Landesverband Niedersachsen Gliederung
MehrReform der Pflegeversicherung
Reform der Pflegeversicherung Sozial- und Gesundheitsausschuss am 19. Mai 2008 in Schieder-Schwalenberg - Auszüge aus dem Referat des IKK Landesverbandes (Kreispflegekonferenz am 30.4.08) - Ziele der Reform
MehrHerzlich Willkommen Pflegeberater 18. März 2010 Wolfgang Schneider Kundentag
Herzlich Willkommen Pflegeberater 18. März 2010 Wolfgang Schneider Kundentag Rahmenbedingungen Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz) Ab dem
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung
MehrAmbulante Pflege der Sozialstation
Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten
Mehrstationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt
Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige
MehrERWIN-STAUSS-INSTITUT
Diese Maßnahme ist staatlich anerkannt Berufsbegleitende Weiterbildung Qualifizierung zur Casemanager/in und Pflegeberater/in Die Weiterbildung wird in Kooperation mit der Hochschule Bremen, Institut für
MehrDie Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!
Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrPFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015
PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum
MehrWas bringt die Pflegereform?
Was bringt die Pflegereform? Die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Pflegestärkungsgesetz I Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Gisela Rohmann Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz, 23.
MehrDer neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff rosenbaum nagy unternehmensberatung 2015 Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Herrn Thomas Harazim rosenbaum nagy unternehmensberatung, Stolberger Str. 114a, 50933
MehrLeistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst
MehrWeiterentwicklung in der Pflegeversicherung
BfA-Gemeinschaft 16. Oktober 2009 Köln Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung Karl-Heinz Plaumann Geschäftsführer MDK Baden-Württemberg Ein Jahr nach der Pflegereform Ein kommender Tag scheint länger
MehrV E R E I N B A R U N G
V E R E I N B A R U N G zwischen dem GKV-Spitzenverband 1, Berlin und dem Bundesversicherungsamt, Bonn nach 8 Abs. 3 Satz 10 SGB XI vom 01. Juli 2008 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrDeutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz. Die wichtigsten Verbesserungen
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz Beilage zu Leitfaden zur Pflegeversicherung 13. Auflage 2012, August 2012 Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2012 ein Gesetz zur Reform der
MehrAm 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.
Peiting, Januar 2015 Pflegereform Änderungen ab 2015 Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt. Die Änderung
MehrRund ums Thema Pflegestufen
Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz
MehrPflegeleistungen 2015
Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des
MehrPflegeleistungen ab 1. Januar 2015
Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00
MehrHilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz
Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegeversicherungsgesetz besteht seit 1995. (Beitragszahlungen begannen) Seit 1996 werden Menschen mit Pflegebedarf unterstützt durch Geld- oder Sachleistungen
MehrDas ändert sich ab 1. Januar 2015
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe
MehrNiedrigschwellige. Betreuungsangebote
Niedrigschwellige Vernetzungstreffen Marktplatz der Generationen Dipl.-Soz. Lisa Distler, Leiterin der Agentur zum Auf- und Ausbau Gründung März 2012 Träger: Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft
MehrPflegeberatung als neue Leistung
Pflegeberatung als neue Leistung AOK - Die Gesundheitskasse Herzlich willkommen zu dieser Veranstaltung! AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Inhalte Vorstellung meiner Person Gesetzliche Grundlagen Pflegeberatung
MehrHerzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler
Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich
MehrLebensqualität bei Demenzerkrankung Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg 19. Mai 2008
Die Lebensqualität demenzkranker Menschen aus der Perspektive des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen Dr. Peter Pick Geschäftsführer Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der
MehrPflegegeldversicherung
Pflegegeldversicherung Entscheidungs- und Auswahlkriterien i Start Thorulf Müller Pflege 2014 1 Die Kosten Zu den Kosten der Pflegebedürftigkeit gibt es die absurdesten Aussagen: Die Kosten werden entweder
MehrDie wichtigsten Veränderungen durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz
Verbesserte Pflegeversicherungsleistungen für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, die zu Hause leben (ab 01.01.2013) Die wichtigsten
MehrStellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,
MehrWeiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft in Einrichtungen der Altenhilfe und ambulanten Pflegediensten 2016-2017
Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft in Einrichtungen der Altenhilfe und ambulanten Pflegediensten 2016-2017 13.06.2016 25.07.2017 Diese Weiterbildung entspricht den Regelungen des Sozialgesetzbuchs
MehrGesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)
Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen
MehrNeue Aspekte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege
Neue Aspekte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV. vom 10.11.2003) 1 Gliederung der Ausbildung: 2100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht 2500
Mehrmicura Pflegedienste Köln
micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten
MehrWEITERBILDUNG FÜR LEITUNGSAUFGABEN IN PFLEGEEINRICHTUNGEN BERUFSBEGLEITEND 1 WEITERBILDUNG FÜR LEITUNGSAUFGABEN IN PFLEGEEINRICHTUNGEN
DEB-GRUPPE FORT- UND WEITERBILDUNG BERUFSBEGLEITEND 1 2 4 5 DEUTSCHES ERWACHSENEN-BILDUNGSWERK gemeinnützige GmbH Zentrales Informations- und Beratungsbüro der DEB-Gruppe. Pödeldorfer Straße 81. 96052
Mehr» Innovative Modelle im
» Innovative Modelle im Versorgungsmanagement durch Case-Management in zwei kommunalen Kliniken mit Evaluationsergebnissen Ulm, Michael Müller Pflegedirektor Klinikum Itzehoe » Zur Person» Diplom-Pflegewirt
MehrJuni 2008. Pflegereform 2008. Pflege. Was ändert sich für die Versicherten?
Juni 2008 Pflegereform 2008 Was ändert sich für die Versicherten? Mit dem In-Kraft-Treten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 1. Juli 2008 ändert sich für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen
MehrAmbulante Versorgung psychisch kranker Menschen
Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen Der Weg durch den Dschungel der Sozialgesetzgebung ist mühsam aber möglich Dr. Michael Konrad 30.06.15 Eingliederungshilfe Bundesteilhabegesetz als Weiterentwicklung
MehrZu Hause pflegen: Vorbereitungen
k o m p a k t Zu Hause pflegen: Vorbereitungen Pflegedienst, Wohnraumanpassung, Hilfsmittel Dieses E-Book kompakt ist ein Auszug aus dem Ratgeber Pflege zu Hause organisieren. Zu Hause pflegen: Vorbereitungen
MehrNeue Aspekte des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz KrPflG) vom 16. Juli 2003
Neue Aspekte des Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz KrPflG) vom 16. Juli 2003 (Bundesgesetzblatt Nr. 1442 vom 21. Juli 2003) 1 Führen der Berufsbezeichnung: Neue Berufsbezeichnung:
MehrEscher: Pflege zu Hause und im Heim
Escher. Ihr MDR-Ratgeber bei Haufe Escher: Pflege zu Hause und im Heim von Regine Blasinski 1. Auflage 2009 Escher: Pflege zu Hause und im Heim Blasinski schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrLieber Kunde von Senior Mobil,
Senior Mobil älter werden+verständnis finden Senior Mobil Karin Ehlers Gasstr. 10 / Ykaernehus 24340 Eckernförde Telefonnummern Büro: (0 43 51) 47 64 33 Handy: (01 72) 7 03 88 22 Fax: (0 43 51) 72 64 99
MehrReform der Pflegeversicherung
HERZLICH WILLKOMMEN! Beratungsgesellschaft für Sozial- und Betriebswirtschaft mbh Reform der Pflegeversicherung Pflegebedürftige Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf können im Pflegeheim
MehrLeistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015
Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen
MehrPflegekräfte aus Polen: Änderungen ab dem 1.5.2011
Pflegekräfte aus Polen: Änderungen ab dem 1.5.2011 Fachtagung Grenzenlose Dienstleistungen im deutsch-polnischen Wirtschaftsraum Auswirkungen für Unternehmer und Verbraucher Frankfurt (Oder), 27. Oktober
MehrPflegeberatung ein bundesweites Netzwerk des bpa
Pflegeberatung ein bundesweites Netzwerk des bpa Beratung in bewegten Zeiten: Neue Bedarfe neue Märkte? Henning Kühne Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa) Landesgeschäftsstelle Niedersachsen
MehrPflegebedürftig was nun?
BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit
MehrNeue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz
Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz 20 Jahre Mehr Leistungen und bessere Betreuung für Pflegebedürftige Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen erhalten
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrBehandlungspflege in Werkstätten für behinderte Menschen
Behandlungspflege in Werkstätten für behinderte Menschen Werkstätten:Messe 2012 Nürnberg Jasmin Fischer Rechtsanwältin Iffland & Wischnewski Rechtsanwälte Begriffsbestimmung Behandlungspflege Grundpflege
MehrKrankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de
Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,
MehrDAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?
DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen
MehrAmbulante Pflegeberatung
Ambulante Pflegeberatung Grundlagen und Konzepte für die Praxis Bearbeitet von Anja Palesch 1. Auflage 2012. Taschenbuch. 244 S. Paperback ISBN 978 3 17 022045 4 Format (B x L): 17 x 24 cm Gewicht: 478
MehrPro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.
Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität
MehrWorkshop 6 Beratung in der Pflege Auftrag und Wirklichkeit
Workshop 6 Beratung in der Pflege Auftrag und Wirklichkeit Leitung: Prof. Dr. Renate Zwicker Pelzer Als Fachleute bei uns zu Gast Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung (dip), Köln Klaus Dumeier
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrGeld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege
Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.
MehrPflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen
Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung
MehrDie Pflegeversicherung wird neu gestaltet
Die Pflegeversicherung wird neu gestaltet Erstes und Zweites Pflegestärkungsgesetz 09.11.2015 1 Pflegeleistungen ab 2015 Erstes Pflegestärkungsgesetz Pflegestufe Pflegegeld (Pflege durch Angehörige) Pflegesachleistung
MehrWEITERBILDUNG ZUM/ZUR PRAXISANLEITER/IN BERUFSBEGLEITEND
DEB-GRUPPE FORT- UND WEITERBILDUNG BERUFSBEGLEITEND 1 1 2 3 4 5 6 DEUTSCHES ERWACHSENEN-BILDUNGSWERK gemeinnützige GmbH Zentrales Informations- und Beratungsbüro der DEB-Gruppe. Pödeldorfer Straße 81.
MehrMitarbeiter pflegen! Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflegeverantwortung Checkliste für Ihre persönliche Pflegeplanung
und Pflegeverantwortung Checkliste für Ihre persönliche Pflegeplanung Radebeul Checkliste für pflegende Angehörige Ein Pflegefall tritt oft plötzlich und ungeplant ein. Selten sind Angehörige darauf vorbereitet,
MehrWir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen:
Wir bieten Ihnen... SGB XI Leistungen: Körperpflege angepasst auf Ihre individuelle häusliche Situation Hauswirtschaft Pflegeberatung für Patienten, die Geldleistungen erhalten Wir bieten Ihnen... SGBV
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrZertifizierte Weiterbildung. Case Management
Zertifizierte Weiterbildung Case Management Für Fachkräfte aus den Bereichen Soziale Arbeit, Gesundheit, Pflege, Rehabilitation und Beschäftigungsförderung Weiterbildung nach den Standards und Richtlinien
MehrLeistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote?
Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 Chancen für neue Angebote? Belinda Hernig Referentin Pflege Abteilung Gesundheit Verband der Ersatzkassen e.v., Berlin 19. Jahrestagung der Betreuungsbehörden/-
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
Mehrmicura Pflegedienste München Ost
In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung
MehrVorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen
Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Pflegestützpunkte im Land Bremen: Bremen-Vahr Bremen-Vegesack Bremerhaven Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10.00 13.30
Mehr