Sonderkonzept Bäcker und Fleischer. Firmenversicherungen

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1 für Stand: Sonderkonzept Bäcker und Fleischer Firmenversicherungen - Gebündelte Firmenversicherung (Inhalt) - Mittlere-Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (MFBU) - Betriebsschließungsversicherung - Firmengebäudeversicherung - Pauschalglasversicherung - Betriebs-Haftpflichtversicherung INTER Versicherung Makler-Direktion Erzbergerstr Mannheim Tel.: Fax: Helpline@Inter.de Internet:

2 Sonderkonzept für Bäcker und Fleischer Geltungsbereich / Besondere Hinweise Das Sonderkonzept gilt nur für Paketdeckung, d.h. wenn der Versicherungsschutz jew. für alle Gefahren in der Firmeninhalt-, Mittleren Feuerbetriebsunterbrechungs- bzw. der Firmengebäudeversicherung genommen wird. Ansonsten gelten die Prämien gemäß Firmenkundentarif. nur für die Neuwertversicherung (Firmengebäude-Versicherung) nur für Risiken ohne Gefahrenerhöhungen innerhalb bzw. außerhalb des Versicherungsortes. nicht für Feuer- Industrie- Risiken (Inhalts- bzw. BU- Versicherungssumme über 1,5 Mio. ) nicht für Betriebe, in denen Geschenkartikel und insbesondere Leder-, Textil- und Schmuckwaren (auch Modeschmuck), Elektroartikel z.b. Haushaltsgeräte etc. gehandelt werden. Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung wird im Rahmen dieses Sonderkonzeptes nicht angeboten. Auch im privaten Bereich sollten die Zielgruppen Bäcker und Fleischer umfassender von den Vergünstigungen der INTER Allgemeine Versicherung profitieren. Wir bieten die Hausrat-, Haushaltglas- bzw. die Wohngebäudeversicherung und die privaten Versicherungszweige der Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung zu günstigen Konditionen. 1.1 Firmenversicherung-Inhalt Prämien RKZ Betriebsart Paketdeckung (F, ED/V, LW, ST/H) 1501 Bäckerei / Konditorei (mit Backstube) 2, Backwarenhandel 2, Fleischerei, Metzgerei und Schlachterei (mit Räucherei) 3, Fleischerei, Metzgerei und Schlachterei (reiner Handel, ohne Räucherei) 2,70 Zuschlag für Nebenbetriebe Imbiss / Stehcafe 0,30 Tagescafe 0,60 Mindestprämie 60,00

3 1.2 Besondere zuschlagfreie Einschlüsse Bäckerei/ Konditorei / Backwarenhandel In der Feuerversicherung sind Brandschäden an Backöfen und deren Inhalt gemäß Klausel 3102 abweichend von der Pauschaldeklaration bis 50% der Versicherungssumme, max ,- mitversichert, auch wenn der Brand innerhalb der Anlage ausgebrochen ist. Fleischerei/ Metzgerei / Schlachterei In der Feuerversicherung sind Brandschäden an Räucheröfen und deren Inhalt gemäß Klausel 3102 abweichend von der Pauschaldeklaration bis 50% der Versicherungssumme, max ,- bei einer Selbstbeteiligung von 10%, mindestens 500,- je Schadensfall mitversichert, auch wenn der Brand innerhalb der Anlage ausgebrochen ist. 1.3 Sonstige Vertragsbesonderheiten Es sollte im Antrag vereinbart werden, daß die abgeschlossenen Versicherungen (Feuer-, Einbruch/Diebstahl-, Leitungswasser- und Sturmversicherung) keine rechtlich selbständigen, voneinander unabhängigen Verträge sind. Die Versicherungszweige der Firmeninhaltversicherung können nicht einzeln gekündigt werden. Dies wird ggf. im Versicherungsschein als Abweichung vom Antrag kenntlich gemacht. 2. Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung (MFBU) 2.1 Prämien Zur Inhaltsversicherung wird der Abschluss der Mittleren Feuer- Betriebsunterbrechungsversicherung empfohlen. RKZ Betriebsart Paketdeckung (F, ED, LW, ST) 1501 Bäckerei/Konditorei/Backwarenhandel (mit/ ohne Backstube) 1, Bäckerei/Konditorei/Backwarenhandel (mit/ ohne Backstube - mit Stehcafe/Imbiss 2,20 als Nebenbetrieb Fleischerei, Metzgerei und Schlachterei (mit/ ohne Räucherei, reiner Handel) 1, Fleischerei, Metzgerei und Schlachterei (mit/ ohne Räucherei, reiner Handel) - mit Stehcafe/Imbiss als Nebenbetrieb - 2,60 Mindestprämie 50,00 3. Betriebsschließungsversicherung Versicherung von Betrieben gegen Schäden aufgrund behördlicher Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebsschließung) Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verkaufen oder sonst an Verbraucher abgeben, leben mit dem erhöhten Risiko, dass trotz größter Sorgfalt und peinlichster Sauberkeit durch Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Waren oder Rohstoffe Krankheitserreger in den Betrieb gelangen. Wegen der großen Gefahr, die für die Allgemeinheit besteht, können die zuständigen Behörden jeden Betrieb schließen, wenn der Verdacht besteht, dass durch ihn gefährliche und ansteckende Krankheiten (z. B. Typhus oder Salmonellen) verbreitet werden. Wird ein Betrieb behördlich geschlossen, kann dies die Existenz des Betriebes gefährden. Neben den entstehenden Einnahmeausfällen laufen die Kosten wie z. B. Löhne und Gehälter, Mieten und Pachten, Steuern oder Teilzahlungsraten für Maschinen trotz der Schließung des Betriebes weiter. Vor den wirtschaftlichen Folgen schützt die Betriebsschließungsversicherung. Sie gleicht die dem Betriebsinhaber entstehenden finanziellen Nachteile aus.

4 Welchen Schutz bietet die Betriebsschließungsversicherung? Versicherungsumfang ( 1 Nr. 1 AVB BS) Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde aufgrund des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IFSG) beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger ( 1 Nr. 2 AVB BS) den versicherten Betrieb zur Verhinderung der Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern beim Menschen schließt; Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige eines Betriebes werden einer Betriebsschließung gleichgestellt, die Desinfektion der Betriebsräume und -einrichtung des versicherten Betriebes ganz oder in Teilen anordnet oder schriftlich empfiehlt, weil anzunehmen ist, dass der Betrieb mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet ist, die Desinfektion, Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwertung oder Vernichtung von Vorräten und Waren in dem versicherten Betrieb anordnet oder schriftlich empfiehlt, weil anzunehmen ist, dass die Vorräte und Waren mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind, in dem versicherten Betrieb beschäftigten Personen ihre Tätigkeit o wegen Erkrankung an meldepflichtigen Krankheiten, o wegen Infektionen mit meldepflichtigen Krankheitserregern, o wegen entsprechenden Krankheits- oder Ansteckungsverdachts oder o als Ausscheider von meldepflichtigen Erregern untersagt. Ermittlungsmaßnahmen oder Beobachtungsmaßnahmen anordnet, weil jemand krank, krankheits-, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist. 3.1 Allgemeiner Teil / Geltungs- und Anwendungsbereich Der Tarif gilt für alle im Betriebsartenverzeichnis dieses Tarifs genannten Betriebsarten von normalen Risiken innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zu einer Betriebsschließungs-Versicherungssumme von 1 Mio. EUR. Bei Betriebsarten, die nicht aufgeführt sind bzw. Mischbetriebe, die neben einer versicherbaren Betriebsart auch eine nicht versicherbare Betriebsart umfassen, bei sonstigen außergewöhnlichen Risiken und Betriebsschließungs- Versicherungssummen über 1 Mio. EUR bitte Anfrage Direktion. 3.2 Vertragsgrundlagen Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden aufgrund behördlicher Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebsschließung) (AVB BS 2002) 3.3 Annahmerichtlinien Die Betriebsschließungsversicherung kann nur beantragt werden, sofern eine Gebündelte Firmenversicherung (Inhalt) für den Versicherungsort bei der INTER ungekündigt besteht oder gleichzeitig beantragt wird. Der Tarif gilt ausschließlich für folgende Betriebsarten: RKZ ZZ Betriebsart Handwerk UNahrungsmittelhandwerkU Bäckerei, Konditorei mit Backstube Metzgerei, Fleischerei, Schlachterei mit Räucherei Handel UHandel mit NahrungsmittelnU Backwarenhandel ohne Herstellung Fleischerei, Metzgerei, Schlachterei ohne Räucherei - reiner Handel

5 Gute subjektive und objektive Risikoverhältnisse werden bei allen zu versichernden Betrieben vorausgesetzt. Der Warenschaden kann nur zusammen mit dem Schließungsschaden versichert werden. Die Versicherungssumme für Warenvorräte darf EUR nicht übersteigen. Rabattierungen (sonstige in diesem Tarif nicht aufgeführte Risikorabatte) sind nicht gestattet. 3.4 Beginn der Versicherung / Wartezeit Versicherungsschutz kann erst nach Ablauf von 12 Tagen nach Eingang des Antrages beim Versicherer gewährt werden (Wartezeit siehe auch 9 Nr. 1 AVB BS). Der Beginn der Versicherung ist daher frühestens auf den 12. Tag nach Eingang des Antrages beim Versicherer zu legen. 3.5 Warenschaden Die Versicherungssumme für Warenvorräte und die dafür zu berechnende Prämie ist für jede Betriebsstelle gesondert zu ermitteln. 3.6 Freizügigkeit für Warenschäden Für mehrere Betriebsstellen kann Freizügigkeit vereinbart werden. In diesem Fall ist für alle Warenvorräte der in Betracht kommenden Betriebsstellen eine Gesamtversicherungssumme zu bilden, aus der sich die Prämie für den Warenschaden berechnet. 3.7 Teilbereichsdeckung Sollen von einer Betriebsstelle nur eine oder mehrere Abteilungen versichert werden (z. B. die Fleischwarenabteilung eines Supermarktes oder die Lebensmittelabteilung eines Kaufhauses), so sind der Prämienberechnung die Werte dieses Teilbereichs zugrunde zu legen. Wegen der sich aus dem übrigen Betrieb ergebenden größeren Infektionsempfindlichkeit dieses Teilbereichs ist ein Risikozuschlag von 10 % zu berechnen. 3.8 Schließungsschaden / Gegenstand der Versicherung Versichert werden entgehende Betriebsgewinne, fortlaufende Kosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen und Wiedereröffnungskosten, die durch einen Schließungsschaden verursacht werden. Es gilt die Positionen- Erläuterung zur Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung. 3.9 Entschädigung / Haftzeit Der Versicherer ersetzt im Falle einer behördlich angeordneten Schließung nach 1 Nr. 1 a AVB BS den Schaden in Höhe der vereinbarten Tagesentschädigung für jeden Tag der Betriebsschließung bis zu maximal 40 Tagen. Tage, an denen der Betrieb auch ohne die behördliche Schließung geschlossen wäre, zählen nicht als Schließungstage. Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen Ermittlung der Prämie Grundlage für die Prämienermittlung ist die Betriebsschließungs-Versicherungssumme. Diese ergibt sich aus der Differenz aus dem Nettoumsatz des letzten Geschäftsjahres und des Wareneinsatzes (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und bezogene Ware). Beispiel: Summenermittlung auf Basis des abgelaufenen Geschäftsjahres Umsatzerlöse EUR./. Materialaufwand EUR Betriebsschließungs-Versicherungssumme EUR Prämiensatz 0,38 %o Jahresnettoprämie: EUR x 0,38 %o = 152 EUR ==========

6 3.11 Tagesentschädigung Die Tagesentschädigung beträgt 3,8 %o der Betriebsschließungs-Versicherungssumme für jeden Tag der behördlichen Betriebsschließung. Beispiel: Betriebsschließungs-Versicherungssumme Tagesentschädigung: EUR x 3,8 %o = EUR EUR ========== Wichtiger Hinweis: Die Entschädigung für den Schließungsschaden ist auf maximal das 40-fache der vereinbarten Tagesentschädigung begrenzt Warenschaden / Gegenstand der Versicherung Als Ware kommen alle am Versicherungsort befindlichen eigenen und ihnen gleichgestellten Rohstoffe für Fertigung sowie in Arbeit befindliche und vollendete Erzeugnisse und sonstige im Betrieb geführte Waren und verwertbaren Abfälle einschließlich des Verpackungsmaterials in Betracht. Fremde Ware ist, soweit diese ihrer Art nach zu den versicherten Vorräten und Waren gehört und dem Versicherungsnehmner zur Bearbeitung, Benutzung und Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde ( 5 c) AVB BS), mitversichert und daher in die Versicherungssumme einzurechnen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmte konkret zu bezeichnende Warenkategorien (z. B. Vollkonserven, Spirituosen) vom Versicherungsschutz ausschließen Pauschaldeklaration Pauschaldeklaration Betriebsschließungsversicherung Besondere Leistungseinschlüsse Die Betriebsschließungsversicherung schließt folgende Leistungen ein: Verlängerte Haftzeit Zahlungsdauer der Tagesentschädigung für jeden Tag der Betriebsschließung ( 2 Nr. 3. a) AVB BS) Unterversicherungsverzicht (Schließungsschaden) ( 2 Nr. 3. a) AVB BS) Desinfektionskosten für Betriebsräume/-einrichtungen ( 2 Nr. 3. b) AVB BS) Brauchbarmachung oder Vernichtung der Vorräte und Waren ( 2 Nr. 3. c) AVB BS) Desinfektionskosten von Vorräten und Waren ( 2 Nr. 3. c) AVB BS) Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen bei Tätigkeitsverboten ( 2 Nr. 3. d) AVB BS) Ermittlungs- und Beobachtungskosten ( 2 Nr. 3. e) AVB BS) Selbstbehalte ( 2 Nr. 7 AVB BS) Fremdes Eigentum im Besitz des Versicherungsnehmers ( 5 Abs. c) AVB BS) Die Entschädigungsgrenzen z. B. bei mehrfacher Anordnung ( 2 Nr. 5 AVB BS), bei Betriebsschließung und Tätigkeitsverboten ( 2 Nr. 6 AVB BS) sind zu beachten. bis zu maximal 40 Tage vereinbart bis zur 6-fachen Tagesentschädigung bis zu 10 % der Versicherungssumme für Warenschaden bis zu 10 % der Versicherungssumme für Warenschaden für die beschäftigten Personen bzw. des Betriebsinhabers für eine Ersatzkraft längstens für 6 Wochen insgesamt bis zur Tagesentschädigung bis zur 6-fachen Tagesentschädigung keine versichert PD BSV Form 01/06 Stand:

7 3.14 Prämien / Versicherungssteuer Die gesetzliche Versicherungssteuer beträgt z. Zt. in der Betriebsschließungsversicherung 19 % Prämie Schließungsschaden Zur Ermittlung der Grundprämie ist von der Betriebsschließungs-Versicherungssumme auszugehen. Diese ergibt sich aus der Differenz aus dem Nettoumsatz des letzten Geschäftsjahres und des Wareneinsatzes (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und bezogene Ware). Die Prämiensätze gelten für einjährige Laufzeit für alle im Betriebsartenverzeichnis dieses Tarifs genannten Betriebsarten. Die Mindestprämie ist zu beachten. Versicherungssummen Grundprämien Mindestprämie bis 1 Mio. EUR 0,38 %o 15,00 EUR über 1 Mio. EUR Dir Prämie Warenschaden Für die Versicherung des Warenschadens richtet sich die Prämie nach der Versicherungssumme, die dem in den kommenden 12 Monaten zu erwartenden Warenhöchstwert entspricht. Die Prämiensätze gelten für einjährige Laufzeit für alle im Betriebsartenverzeichnis dieses Tarifs genannten Betriebsarten. Die Mindestprämie ist zu beachten. Versicherungssummen Grundprämien Mindestprämie bis EUR 2,4 %o 10,00 EUR über EUR Dir. 4. Firmengebäudeversicherung 4.1 Prämien RKZ Betriebsart Paketdeckung (F, LW, ST / H) 1501 Bäckerei/Konditorei/Backwarenhandel (mit/ ohne Backstube) 1, Bäckerei/Konditorei/Backwarenhandel (mit/ ohne Backstube - mit 1,80 Stehcafe/Imbiss als Nebenbetrieb Fleischerei, Metzgerei und Schlachterei (mit/ ohne Räucherei, reiner 1,50 Handel) 1502 Fleischerei, Metzgerei und Schlachterei (mit/ ohne Räucherei, reiner Handel) - mit Stehcafe/Imbiss als Nebenbetrieb - 1,80 Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse und zusätzliche Einschlüsse - siehe Firmenkundentarif bzw. Direktionsanfrage- Mindestprämie 75, Sonstige Vertragsbesonderheiten Es sollte im Antrag vereinbart werden, daß die abgeschlossenen Versicherungen (Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung) keine rechtlich selbständigen, voneinander unabhängigen Verträge sind. Die Versicherungszweige der Firmengebäudeversicherung können nicht einzeln gekündigt werden. Dies wird ggf. im Versicherungsschein als Abweichung vom Antrag dokumentiert.

8 5. Pauschalglasversicherung Außen und Innenverglasungen (siehe Firmenkundentarif -Glasversicherung für Geschäfte und Betriebe) sind bis 8 qm Einzelgröße pauschal versichert. Prämienbemessungsgrundlage ist abweichend vom Firmenkundentarif die Inhaltsversicherungssumme. 5.1 Prämien Inhaltsversicherungssumme Jahres-Netto-Prämie bis ,- 83,00 von ,- bis ,- 125,00 über ,- Anfrage Dir. 5.2 Sonstige Besonderheiten Voraussetzung für den Abschluss dieser vereinfachten Pauschalglasversicherung: Gleichzeitiger Abschluss der Firmeninhaltversicherung Auf die Pauschalprämien finden die im Glastarif für Geschäfte und Betriebe aufgeführten Rabatte keine Anwendung. Bei Angriff- und einbruchhemmender Verglasung, bei gebogenen Scheiben etc. sind die Zuschläge gemäß Tarif zu beachten. Werbeanlagen -siehe Firmenkundentarif- 6. Haftpflichtversicherung 6.1 Prämien Die Deckungssummen betragen je Versicherungsfall Variante 1: ,-- für Personenschäden ,-- für Sachschäden ,-- für Vermögensschäden oder Variante 2: ,-- pauschal für Personen- und Sachschäden ,-- für Vermögensschäden oder Variante 3: ,-- für Personenschäden ,-- für Sachschäden ,-- für Vermögensschäden oder Variante 4: ,-- pauschal für Personen- und Sachschäden ,-- für Vermögensschäden oder Variante 5: ,-- pauschal für Personen- und Sachschäden ,-- für Vermögensschäden Die Gesamtleistung für alle Versicherungsleistung eines Versicherungsjahres beträgt das doppelte dieser Deckungssummen. WKZ Betriebsart ME Prämie Var. 1 MIP Var. 1 Prämie Var. 2 od. 3 MIP Var. 2 od. 3 Prämie Var. 4 MIP Var. 4 Prämie Var. 5 MIP Var Bäckerei Person 19,70 89,60 20,50 93,00 23,30 105,80 25,60 116, Fleischerei Person 19,70 89,60 20,50 93,00 23,30 105,80 25,60 116,30 Kleinbetrieberabatt bis 5 Personen von 20 % möglich (auch auf MIP)

9 6.2 Innerhalb der Grundprämie sind zuschlagfrei mitversichert: Stehimbiss/ Stehcafe im Nebenbetrieb Bearbeitungsschäden bis 5.000,- je Versicherungsfall (2-fach maximiert p.a.) Fett- und Ölabscheider ( Umweltdeckung Baustein 2.4, Risikoklasse 3.6) Auslandsschäden( incl. Export ) Auslieferung von Waren und Kalten Platten Erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung ( Fehlen zugesicherter Eigenschaften ) 6.3 UDie Privathaftpflicht für eine/n namentlich genannten Betriebsinhaber/in ist beitragsfrei mitversichert! 6.4 Zuschläge Für die Privathaftpflichtversicherung eines jeden weiteren Betriebsinhabers/in Deckungssummen Variante 1: Personenschäden 1,5 Mio., Sachschäden 500Tsd.,Vermögensschäden 50Tsd. Standard-Deckung: 38,90 Standard-Plus-Deckung: 50,40 Deckungssummen Variante 2: Personen- u. Sachschäden pauschal 1,5Mio.,Vermögensschäden 50Tsd. Deckungssummen Variante 3: Personenschäden 2 Mio., Sachschäden 1 Mio. Vermögensschäden 50Tsd. Standard-Deckung 40,40 Standard-Plus-Deckung 52,40 Deckungssummen Variante 4: Personen- u. Sachschäden pauschal 2 Mio., Vermögensschäden 50Tsd. Standard-Deckung 45,60 Standard-Plus-Deckung 59,60 Deckungssummen Variante 5: Personen- u. Sachschäden pauschal 3 Mio., Vermögensschäden 50Tsd. Standard-Deckung 50,50 Standard-Plus-Deckung 65,50

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