Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV"

Transkript

1 Sozialversicherungsfreibetrag 3c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1. Erklärung der Berechnung 3.. Eingaben in Agenda LOHN 4. Beispiele. Details.1. Fehlzeiten mit Kürzung der Sozialversicherungstage.. Berechnung der Sozialversicherungstage.3. Arbeitgeberzuschüsse.4. Sozialleistungen. Wichtige Informationen 3 3

2 Info für Anwender Nr. 1 Seite 1. Ziel Werden während des Bezugs von Sozialleistungen laufende Arbeitgeberleistungen gezahlt, ist zu prüfen, in welcher Höhe diese Leistungen sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei abgerechnet werden müssen. Fortgezahlte Arbeitgeberleistungen können laufende Bezüge (z. B. Pkw) oder laufende Zuschüsse (z. B. zum Krankengeld) sein. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt fällt nicht unter diese Regelung. Das Info erklärt die: Berechnung des sozialversicherungsfreien und sozialversicherungspflichtigen Anteils notwendigen Eingaben zur automatischen Berechnung in Agenda LOHN. Voraussetzungen Für die Berechnung benötigen Sie: das Vergleichsnetto die Sozialleistung Vergleichsnetto Das Vergleichsnetto ist das um die gesetzlichen Abzüge (d. h. Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung) verminderte Bruttoarbeitsentgelt einschließlich der Sachbezüge. Ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird bei der Ermittlung des Vergleichsnettos nicht herangezogen. Sozialleistung Die Sozialleistung ist der Betrag, den der Arbeitnehmer von der Krankenkasse erhält. Für die Berechnung benötigen Sie den Monatswert! Bezieht der Arbeitnehmer für einen Monat nur teilweise Sozialleistungen, muss der Tageswert mit dem Faktor 30 multipliziert werden. Grundsätzlich ist der Monatswert zu betrachten. Das gilt auch, wenn sich durch die Erfassung der Fehlzeit ein Teilmonat ergibt Vorgehensweisen Erklärung der Berechnung Laufende Arbeitgeberleistungen, die für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld) gezahlt werden, sind nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung, soweit sie zusammen mit der Sozialleistung das Vergleichsnetto nicht um mehr als 0 Euro übersteigen. Die Berechnung erfolgt nach der Gleichung: Beachten Sie: Vergleichsnetto Sozialleistung = Freibetrag gemäß 3c SGB IV Ein Zuschuss bis zur Höhe des Freibetrags gemäß 3c SGB IV ist immer sozialversicherungsfrei. Ein Zuschuss, der den Freibetrag gemäß 3c SGB IV um bis zu 0 Euro übersteigt, bleibt sozialversicherungsfrei. Ein Zuschuss, der den Freibetrag 3c SGB IV um mehr als 0 Euro übersteigt, bleibt bis zur Höhe des Freibetrags beitragsfrei. Der übersteigende Betrag wird sozialversicherungspflichtig. Beispiele zur Berechnung finden Sie auf Seite 3.

3 Info für Anwender Nr. 1 Seite Eingaben in Agenda LOHN 1. Register»Kalender«Fehlzeit im Kalender eintragen Nr Register»Festbezüge«Vergleichsnetto eingeben Lohnart 3VN (Monatsbetrag) Sozialleistung eingeben Lohnart 3SL (Monatsbetrag) Wenn der Arbeitnehmer nur einen Teil des Monats eine Entgeltersatzleistung erhält, sind die Werte für das Vergleichsnetto sowie die Sozialleistung hochzurechnen und der volle Monatsbetrag einzugeben. 3. Arbeitgeberleistung erfassen Zuschüsse zum Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld sowie Zuschüsse zum Krankengeld privat Versicherter mit der Lohnart 0074 erfassen. Laufende Bezüge (z. B. Sachbezug Pkw, vermögenswirksame Leistungen) erfassen. Beachten Sie: Arbeitgeberzuschüsse. 4. Beispiele 1. Beispiel: Voller Monat mit Unterschreitung der Freigrenze von 0 Euro Ein Mitarbeiter befindet sich nach Ende der Lohnfortzahlung weiterhin in Krankheit/Kur vom bis Das Vergleichsnetto beträgt 1.00 Euro. Der Arbeitnehmer erhält ein Krankengeld in Höhe von 900 Euro. Der Mitarbeiter hat zusätzlich ein Firmenfahrzeug mit einem geldwerten Vorteil in Höhe von 30 Euro pro Monat. Vergleichsnetto 1.00 Freibetrag 3c SGB IV 300 Geldwerter Vorteil 30 - Freibetrag 3c SGB IV 300 Übersteigender Betrag 0 Der Firmenwagen darf sozialversicherungsfrei abgerechnet werden, da die Freigrenze von 0 Euro nicht überschritten wurde.

4 Info für Anwender Nr. 1 Seite 4. Beispiel: Voller Monat mit Überschreitung der Freigrenze von 0 Euro Ein Mitarbeiter befindet sich nach Ende der Lohnfortzahlung weiterhin in Krankheit/Kur vom bis Das Vergleichsnetto beträgt 1.00 Euro. Der Arbeitnehmer erhält ein Krankengeld in Höhe von 900 Euro. Der Mitarbeiter hat zusätzlich ein Firmenfahrzeug mit einem geldwerten Vorteil in Höhe von 400 Euro pro Monat. Vergleichsnetto 1.00 Freibetrag 3c SGB IV 300 Geldwerter Vorteil Freibetrag 3c SGB IV 300 Übersteigender Betrag 100 Die Freigrenze von 0 Euro wurde überschritten. Somit muss der Firmenwagen folgendermaßen abgerechnet werden: sozialversicherungsfrei mit 300 Euro und sozialversicherungspflichtig mit 100 Euro. 3. Beispiel: Teilmonat mit Überschreitung der Freigrenze von 0 Euro Ein Mitarbeiter befindet sich nach Ende der Lohnfortzahlung weiterhin in Krankheit/Kur vom bis Das Vergleichsnetto für den vollen Monat beträgt 1.00 Euro. Der Arbeitnehmer erhält ein Krankengeld in Höhe von 300 Euro für bis Der Mitarbeiter hat zusätzlich ein Firmenfahrzeug mit einem geldwerten Vorteil in Höhe von 00 Euro pro Monat. Erfassen Sie die Monatswerte immer so: Lohnart 3VN = 1.00 Euro Lohnart 3SL = 900 Euro Vergleichsnetto 1.00 Freibetrag 3c SGB IV für 30 Tage 300 Geldwerter Vorteil 00 - Freibetrag 3c SGB IV für 10 Tage 100 Übersteigender Betrag 00 Die Freigrenze von 0 Euro ist überschritten. Somit muss der Firmenwagen sozialversicherungsfrei mit 100 Euro und sozialversicherungspflichtig mit 00 Euro abgerechnet werden.

5 Info für Anwender Nr. 1 Seite 4. Beispiel: Teilmonat mit Unterschreitung der Freigrenze von 0 Euro Ein Mitarbeiter befindet sich nach Ende der Lohnfortzahlung weiterhin in Krankheit/Kur vom bis Das Vergleichsnetto für den vollen Monat beträgt 1.00 Euro. Der Arbeitnehmer erhält ein Krankengeld in Höhe von 300 Euro für bis Der Mitarbeiter erhält zusätzlich vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40 Euro. Erfassen Sie die Monatswerte immer so: Lohnart 3VN = 1.00 Euro Lohnart 3SL = 900 Euro Vergleichsnetto 1.00 Freibetrag 3c SGB IV für 30 Tage 300 Geldwerter Vorteil 40 - Freibetrag 3c SGB IV für 10 Tage 100 Übersteigender Betrag - 0 Die Freigrenze von 0 Euro wird durch die Brutto-Zahlungen des Arbeitgebers nicht überschritten. Somit liegt keine beitragspflichtige Einnahme im Sinne der 3c Abs. 1 Satz 1 SGB IV vor. Da die Arbeitgeberleistung aber keiner konkreten Sozialleistungsbezugszeit zugeordnet werden kann, ist der gesamte Betrag in Höhe von 40 Euro der Zeit zuzuordnen, in der noch Arbeitsentgelt erzielt worden ist ( ). Sozialversicherungspflichtig: 40 Euro...1. Details Fehlzeiten mit Kürzung der Sozialversicherungstage Fehlzeiten mit Kürzung der Sozialversicherungstage sind zum Beispiel: Krankheit/Kur nach Ende der Lohnfortzahlung mit Krankengeld Mutterschaftsgeld Elternzeit Unbezahlter Urlaub (nach Ablauf eines Monats).. Berechnung der Sozialversicherungstage Arbeitgeberleistung ist beitragsfrei Werden während einer Fehlzeit laufende Arbeitgeberleistungen gezahlt und diese beitragsfrei berechnet, erfolgt eine Kürzung der Sozialversicherungstage (30 Tage) um die Tage der Fehlzeit. Arbeitgeberleistung ist teilweise oder ganz beitragspflichtig Werden während einer Fehlzeit laufende Arbeitgeberleistungen gezahlt und diese teilweise oder ganz beitragspflichtig berechnet (aufgrund 3c SGB IV), erfolgt keine Kürzung der Sozialversicherungstage (30 Tage). Es bleibt bei 30 Sozialversicherungstagen.

6 Info für Anwender Nr. 1 Seite.3. Arbeitgeberzuschüsse Zu den Arbeitgeberzuschüssen gehören: Zuschuss zum Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld Zuschüsse zum Krankengeld privat Versicherter Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld Sachbezüge (z. B. Pkw-Nutzung, Dienstwohnung) VWL, Kontoführungsgebühren Beiträge/Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung (BAV) Sonstige geldwerte Vorteile Lohnarten einstellen Damit die Lohnarten korrekt berücksichtigt werden, sind folgende Einstellungen zwingend vorzunehmen: 1.»Stammdaten Lohnarten«+ Lohnart öffnen.. Register»Berechnung«, die Option <Teillohnberechnung> deaktivieren. 3. Register»Besonderheiten«, die Option <Erzeugen wenn Mitarbeiter in Fehlzeit> aktivieren. Wenn die zu verwendende Lohnart bereits bei einem anderen Mitarbeiter oder Mandanten mit anderen Optionen verwendet wird, muss die gewünschte Lohnart für den Arbeitgeberzuschuss vorab kopiert und entsprechend umgeschlüsselt werden: Nr. 19 Individuelle Agenda-Lohnart anlegen. Achtung 3c SGB IV ist für Einmalbezüge wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. nicht anzuwenden..4. Sozialleistungen Sozialleistungen sind: Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld Versorgungskrankengeld Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse) Krankentagegeld Elterngeld. Wichtige Informationen Nr. 149 Kalender in Agenda LOHN

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV

Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Sozialversicherungsfreibetrag 23c SGB IV Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1665 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Erklärung der Berechnung 3.2. Eingaben in Agenda

Mehr

WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V

WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V Software WISO Kaufmann, WISO Lohn & Gehalt Thema Lohnfortzahlung/Erstattung Version / Datum V 13.0.4500 Wie können die Werte für eine Lohnfortzahlung / Erstattung ermittelt werden? Um die Werte für die

Mehr

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des

Mehr

Zu den laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen zählen insbesondere:

Zu den laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen zählen insbesondere: Krankengeldzuschuss Normen 23c SGB IV 49 SGB V GR zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und Verletztengeldes vom 09.12.2015 GR betr. Beitragsrechtliche Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen

Mehr

Abrechnung von Kurzarbeit

Abrechnung von Kurzarbeit Abrechnung von Kurzarbeit Welche Eingaben sind im Programm erforderlich? Wie wird die Kurzarbeit in der Lohnabrechnung dargestellt? Wie wird die Sozialversicherung berechnet? Hintergrund Die Abrechnung

Mehr

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 2 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des

Mehr

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-

Mehr

Neuanlage / Änderung Lohnarten

Neuanlage / Änderung Lohnarten Dokumentation der K&K Personalwirtschaftliche Beratung über die Neuanlage / Änderung Lohnarten Beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen nach

Mehr

Die ausführliche Beschreibung ist den "Informationen zum Einsatz der KIDICAP-Version 6.3.1" (im DZ-Portal eingestellt) zu entnehmen.

Die ausführliche Beschreibung ist den Informationen zum Einsatz der KIDICAP-Version 6.3.1 (im DZ-Portal eingestellt) zu entnehmen. Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D2.26 FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral Sozialversicherung, Umsetzung des 23 c SGB IV Im Sozialgesetzbuch (SGB) IV wurde der 23 c neu eingefügt. Der 23 c SGB IV

Mehr

Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wird das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.

Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wird das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt. TK Lexikon Arbeitsrecht Krankengeld 3 Leistungsanspruch 3.1 Anspruchsbeginn HI2809895 HI663247 Krankengeld wird bei einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Vorsorgeoder Reha-Einrichtung

Mehr

Fehlzeitenkatalog/-index

Fehlzeitenkatalog/-index SV-relevante Fehlzeiten Die Fehlzeiten von Beschäftigten sind vom Arbeitgeber aufzuzeichnen, damit bei Teilentgeltzahlungszeiträumen die Beschäftigungszeit ermittelt wird und dadurch die Sozialversicherungstage

Mehr

Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen

Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bis zu den in 3b EStG genannten Grenzen steuerfrei. Wenn diese Grenzen überschritten werden, dann sind die Zuschläge

Mehr

Beiträge aus Einmalzahlungen

Beiträge aus Einmalzahlungen Beiträge aus Einmalzahlungen Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Beitragspflicht... 1 3. Zeitliche Zuordnung... 1 4. Monatliche Beitragsbemessungsgrenze... 2 5. Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze... 2

Mehr

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Wie die Beiträge ermittelt werden, erfahren Sie hier.

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Wie die Beiträge ermittelt werden, erfahren Sie hier. PDF-Version Einmalzahlungen Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Wie die Beiträge ermittelt werden, erfahren Sie hier. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ist grundsätzlich

Mehr

Mutterschaft in Agenda LOHN

Mutterschaft in Agenda LOHN Mutterschaft in Agenda LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 16 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abweichender Beginn der Mutterschutzfrist bei freiwilliger

Mehr

1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details. 3.5. Vereinfachungsregel für die Übernahme von Auszubildenden in Festanstellung während eines laufenden Monats

1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details. 3.5. Vereinfachungsregel für die Übernahme von Auszubildenden in Festanstellung während eines laufenden Monats Meldegründe Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1686 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 3.1. Kalenderschlüssel, die keine Meldung auslösen 3.2. Wartezeit unterdrücken 3.3. Meldefristen

Mehr

Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer)

Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Sozialversicherungsfreie Mitarbeiter (z. B. beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1653 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweisen 3.1.

Mehr

Beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen nach 23c SGB IV

Beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen nach 23c SGB IV Beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen nach 23c SGB IV Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz)

Mehr

Lexware lohn+gehalt training 2015

Lexware lohn+gehalt training 2015 Lexware Training Lexware lohn+gehalt training 2015 von Claus-Jürgen Conrad 6. Auflage 2015 Haufe-Lexware Freiburg 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 06549 5 Zu Inhaltsverzeichnis

Mehr

DATEV Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN

DATEV Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN DATEV Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1605 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Export 3.2. Import 3.3. Nachbearbeitung der Personaldaten

Mehr

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen

Märzklausel. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzungen. 3. Vorgehensweise. 4. Details. 5. Verwandte Themen Märzklausel Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1684 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge 4.2. Beitragsabrechnung 4.3. Lohnkonto

Mehr

Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld Informationen zum Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse während der Mutterschutzfrist ein Mutterschaftsgeld.

Mehr

Wissensdatenbankeintrag zur Classic Line

Wissensdatenbankeintrag zur Classic Line Wissensdatenbankeintrag zur Classic Line Version 2011 WDB Artikel: 20004 Rückmeldungen von den Krankenkassen Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Rückmeldungen... 3 1.1 Vorerkrankungen... 3 1.1.1

Mehr

Inhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen

Inhaltsübersicht. Krankengeld - Einmalzahlung. Normen - Einmalzahlung Normen 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger zur Berechnung, Höhe und Zahlung des

Mehr

Datev Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN

Datev Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN Datev Lohn & Gehalt: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 105 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Export 3.. Import 3.3. Nachbearbeitung der Personaldaten

Mehr

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten

Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-

Mehr

Fehlzeiten. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Fehlzeiten. 3. Details. 4. Wichtige Informationen. 3.1. Teilweises Beschäftigungsverbot

Fehlzeiten. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Fehlzeiten. 3. Details. 4. Wichtige Informationen. 3.1. Teilweises Beschäftigungsverbot Fehlzeiten Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1624 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Fehlzeiten 3. Details 3.1. Teilweises Beschäftigungsverbot 3.2. Fehlzeiten während der Kurzarbeit 3.3. Wartezeit unterdrücken

Mehr

ENTGELTABRECHNUNG WÄHREND FEHLZEITEN

ENTGELTABRECHNUNG WÄHREND FEHLZEITEN ENTGELTABRECHNUNG WÄHREND FEHLZEITEN Dieser Leitfaden zur Programmbedienung behandelt die Besonderheiten, die Sie in STOTAX GEHALT UND LOHN bei der Lohnabrechnung aufgrund von Krankheit fehlender Arbeitnehmer

Mehr

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL KNAPPSCHAFT,

Mehr

Beachten Sie zur Familienversicherung im Übrigen den im Walhalla Fachverlag erschienenen Kurzkommentar SGB V Gesetzliche Krankenversicherung

Beachten Sie zur Familienversicherung im Übrigen den im Walhalla Fachverlag erschienenen Kurzkommentar SGB V Gesetzliche Krankenversicherung 2 Bezugsgröße Beachten Sie zur Familienversicherung im Übrigen den im Walhalla Fachverlag erschienenen Kurzkommentar SGB V Gesetzliche Krankenversicherung (ISBN 978-3-8029-7336-9). Nach 17a SGB IVist Einkommen,

Mehr

Beiträge aus Einmalzahlungen

Beiträge aus Einmalzahlungen TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Kalender in Agenda LOHN

Kalender in Agenda LOHN Kalender in Agenda LOHN Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Vorgehensweise 2 2.1. Erläuterung des Registers»Kalender«2 2.2. Allgemeine Funktionalität 6 2.3. Erfassen von Produktivzeiten 7 2.4.

Mehr

SV-Meldungen: Sondermeldung 54 und 91 bei Einmalzahlungen

SV-Meldungen: Sondermeldung 54 und 91 bei Einmalzahlungen SV-Meldungen: Sondermeldung 54 und 91 bei Einmalzahlungen Unter welchen Voraussetzungen wird eine Sondermeldung mit Meldegrund 54 - Meldung von einmalig gezahltem, nicht ausschließlich in der Unfallversicherung

Mehr

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen

Inhaltsübersicht. Einmalzahlung - Beiträge einsparen Einmalzahlung - Beiträge einsparen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Begriff 3. Zuordnung der Einmalzahlung 3.1 Grundsätzliches 3.2 Beitragsbemessungsgrenze 3.3 Anteilige Beitragsbemessungsgrenzen 3.4

Mehr

Grundlagen der Entgeltabrechnung kompakt

Grundlagen der Entgeltabrechnung kompakt Fachseminar Grundlagen der Entgeltabrechnung kompakt Basiswissen in leicht verständlicher Form Veranstaltungslink Programminhalt Der Dozent bringt Sie topaktuell auf den neuesten Gesetzesstand im Lohnsteuer-

Mehr

3 Höhe HI HI Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts HI Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist

3 Höhe HI HI Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts HI Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist TK Lexikon Steuern Mutterschaftsgeld 3 Höhe 3.1 Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts HI663408 HI9849793 3.1.1 Voraussetzung HI9849794 Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis

Mehr

Nachberechnung Bezüge

Nachberechnung Bezüge Nachberechnung Bezüge Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1681 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Korrektur aufgrund zu viel oder zu wenig gezahlter Bezüge 2.2. Nachzahlung von Bezügen

Mehr

Übersicht der Unterbrechungs- und Meldegründe

Übersicht der Unterbrechungs- und Meldegründe Für die Berechnung des Anspruchs auf (dieser entsteht nach 28 Kalentagen bzw. vierwöchiger Dauer des Arbeitsverhältnisses) wird standardmäßig das Eintrittsdatum des aktuellen Beschäftigungszeitraumes herangezogen.

Mehr

1) Parameter > Betriebsstätte

1) Parameter > Betriebsstätte Software Versionsnummer 11.5.3817 Kaufmann Mittelstand Thema Kurzarbeitergeld abrechnen Datum Oktober 2010 Mit Kaufmann Mittelstand 2011 rechnen Sie ab sofort auch Kurzarbeitergeld ab. Das Programm unterstützt

Mehr

Inhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - KVdR. Normen 237 SGB V. Kurzinfo

Inhaltsübersicht. Rentnerbeiträge - KVdR. Normen 237 SGB V. Kurzinfo Rentnerbeiträge - KVdR Normen 237 SGB V Kurzinfo Die Beiträge pflichtversicherter Rentner berechnen sich aus der Rente, den Versorgungsbezügen sowie dem Arbeitseinkommen. Für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags

Mehr

Festbezüge, Dialog- und Stapelbuchungen

Festbezüge, Dialog- und Stapelbuchungen Festbezüge, Dialog- und Stapelbuchungen Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1650 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Festbezüge 2.2. Dialogerfassung 2.3. Stapelerfassung 2.4. Import von

Mehr

Inhaltsübersicht. Freistellung Sozialversicherung

Inhaltsübersicht. Freistellung Sozialversicherung Freistellung Sozialversicherung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Freistellung 3. Anwendungsfälle 3.1 Arbeitskampfmaßnahmen 3.2 Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit 3.3 Elternzeit/ Elterngeldbezug 3.4 Familienpflegezeit

Mehr

Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG)

Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) AtG 310 Erläuterungen zur Berechnung der Erstattungsleistungen nach 4 Altersteilzeitgesetz (AtG) Diese Erläuterungen gelten für die Berechnung der Erstattungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG)

Mehr

Monatliche Abrechnungswerte erfassen

Monatliche Abrechnungswerte erfassen Monatliche Abrechnungswerte erfassen Bei der Erfassung der monatlichen Abrechnungswerte bietet es sich an, die Lohnarten an Hand der Gliederung der Gesamtübersicht von oben nach unten systematisch zu erfassen.

Mehr

Durchschnittslohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details. 3.1. Durchschnittslohn verwenden

Durchschnittslohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Vorgehensweise. 3. Details. 3.1. Durchschnittslohn verwenden Durchschnittslohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1660 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 3. Details 3.1. Durchschnittslohn verwenden 3.2. Anwendungsbeispiel für die Verwendung des Durchschnittslohns

Mehr

Zuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3-Monatsdurchschnitt

Zuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3-Monatsdurchschnitt Zuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3-Monatsdurchschnitt Inhaltsverzeichnis 1 Zuschlag Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) bei Urlaub nach 3- Monatsdurchschnitt... 1 2 Erfassung

Mehr

Zusatzmodul: Altersteilzeit

Zusatzmodul: Altersteilzeit Zusatzmodul: Altersteilzeit Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1613 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Arbeitsphase 3.2. Freistellungsphase 4. Details 4.1. Abrechnung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines zu DATEV Einführung in das Programm Lohn und Gehalt comfort pauschal" Institutions- und Stammdaten 27

Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeines zu DATEV Einführung in das Programm Lohn und Gehalt comfort pauschal Institutions- und Stammdaten 27 1 Allgemeines zu DATEV 11 1.1 DATEV als Dienstleister für die Personalwirtschaft 12 1.2 DATEV-Software für die Personalwirtschaft (Überblick) 12 Die Software Institutionsverwaltung" 13 Die Software RZ-Kommunikation"

Mehr

Mindest-Urlaubsvergütung Gerüstbau-Gewerbe MUV ab Anwenderdokumentation

Mindest-Urlaubsvergütung Gerüstbau-Gewerbe MUV ab Anwenderdokumentation Mindest-Urlaubsvergütung Gerüstbau-Gewerbe MUV ab 01.01.2016 Anwenderdokumentation Ausgabe: 12.2015 Seite/n 1/8 Ausgabedatum: 12.2015 Diese Dokumentation dient als Arbeitsunterlage für Anwender der pds

Mehr

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt

Mehr

Gemeinsame Verlautbarung zum Fortbestand des Versicherungsverhältnisses bei Arbeitsunterbrechungen ( 7 Abs. 3 SGB IV)

Gemeinsame Verlautbarung zum Fortbestand des Versicherungsverhältnisses bei Arbeitsunterbrechungen ( 7 Abs. 3 SGB IV) Gemeinsame Verlautbarung AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN,

Mehr

Eintritt/Austritt ändern oder stornieren

Eintritt/Austritt ändern oder stornieren Eintritt/Austritt ändern oder stornieren Bereich: LOHN - Info für Anw ender Nr. 1663 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Eintritt rückwirkend anlegen 2.2. Eintritt rückwirkend ändern Eintritt

Mehr

So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung

So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Unternehmer Suite, WISO Lohn & Gehalt Thema Entgeltumwandlung (Direktversicherung, VWL) Version/Datum 26.09.2013 I. Einleitung Die Entgeltumwandlung

Mehr

Lexware: Datenübernahme LOHN

Lexware: Datenübernahme LOHN Lexware: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1607 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise: Personalstammdaten 2.1. Export 2.2. Import 2.3. Nachbearbeitung der Personaldaten 2.4.

Mehr

Service- und Systemunterstützungs-Center. Mutterschutz Tarif

Service- und Systemunterstützungs-Center. Mutterschutz Tarif Mutterschutz Tarif Inhalt Mutterschutz Tarif...1 1. Allgemeines...2 2. Beschäftigungsverbote...2 2.1 Infotyp Mutterschutz/Erziehungsurlaub (IT 0080)...3 2.2 Infotyp Sollarbeitszeit (IT 0007)...3 2.3 Infotyp

Mehr

Kassensätze aktualisieren

Kassensätze aktualisieren Kassensätze aktualisieren Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 162 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen. Details.1. Adressdaten der Krankenkassen.2. Hinweis zur Aktualität.. Kassensätze einsehen.4.

Mehr

Umlageverfahren U1 und U2 Insolvenzgeldumlage

Umlageverfahren U1 und U2 Insolvenzgeldumlage Umlageverfahren U1 und U2 Insolvenzgeldumlage Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Das Aufwendungsausgleichgesetz besagt, dass Arbeitgeber, die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen,

Mehr

Hinweise zum Ausfüllen der Abrechnungsliste

Hinweise zum Ausfüllen der Abrechnungsliste Hinweise zum Ausfüllen der Abrechnungsliste Entgeltabrechnungszeitraum Steuerklasse Anzugeben ist der jeweils abzurechnende Entgeltabrechnungszeitraum. In der Regel dürfte es sich um einen Monatszeitraum

Mehr

Informationsdienst. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Letzte Aktualisierung: Januar 2008

Informationsdienst. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Letzte Aktualisierung: Januar 2008 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt Letzte Aktualisierung: Januar 2008 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Begriff 3 Berechnungsweise 3.1 Beitragsbemessungsgrenzen 3.2 Zeitliche Zuordnung 3.2.1 Zuordnung

Mehr

Vorbereitungen Vorbereitende Überlegungen Datenbankaktualisierung Grundbedienung... 23

Vorbereitungen Vorbereitende Überlegungen Datenbankaktualisierung Grundbedienung... 23 Inhalt Vorbereitungen... 13 Vorbereitende Überlegungen... 14 Datenbankaktualisierung... 15 1 Grundbedienung... 23 1.1 Programm starten und beenden... 24 Lexware professional starten...24 Programm beenden...25

Mehr

1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?

1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung? FAQ`s zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung* 1 * Zur Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages finden Sie hier weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/taetigkeit2007_10.pdf

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ^ 1 Grundlagen der Personalabrechnung 1.1 Gesetzliche und betriebliche Grundlagen Personalabrechnung 1.1.1 Gesetzliche Grundlagen 1.1.2 Betriebliche Grundlagen 1.1.3 Zusammenfassung

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung.

Mehr

Nettolohnoptimierung

Nettolohnoptimierung Nettolohnoptimierung - mehr Netto vom Brutto! 1 Steuer- und Sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn alle Geld- und Sachzuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer stellen grundsätzlich Arbeitslohn

Mehr

ENTGELTABRECHNUNG WÄHREND FEHLZEITEN

ENTGELTABRECHNUNG WÄHREND FEHLZEITEN ENTGELTABRECHNUNG WÄHREND FEHLZEITEN Dieser Leitfaden zur Programmbedienung behandelt die Besonderheiten, die Sie in STOTAX GEHALT UND LOHN bei der Lohnabrechnung aufgrund von Krankheit fehlender Arbeitnehmer

Mehr

Der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld endet

Der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld endet zuschuss Normen 14 MuSchG Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft der Krankenkassen-Spitzenverbände vom 21.03.2014 in der Fassung vom 25./26.02.2016 Kurzinfo Frauen,

Mehr

Krankengeld für Arbeitnehmer - Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit

Krankengeld für Arbeitnehmer - Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit PDF-Version Krankengeld für Arbeitnehmer - Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit Durch die BIG sind Sie bei längerer Krankheit finanziell abgesichert. Dies gilt für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Mehr

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie

Mehr

LOHN- UND GEHALTSDOKUMENTE ONLINE (LGO)

LOHN- UND GEHALTSDOKUMENTE ONLINE (LGO) LOHN- UND GEHALTSDOKUMENTE ONLINE (LGO) Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 86217 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Informationsbrief an Arbeitnehmer aushändigen 3.2.

Mehr

Arbeitszeiten. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel 2. Vorgehensweise. 3. Details. 4. Wichtige Informationen. 2.1. Gehaltsempfänger. 2.2.

Arbeitszeiten. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel 2. Vorgehensweise. 3. Details. 4. Wichtige Informationen. 2.1. Gehaltsempfänger. 2.2. Arbeitszeiten Bereich: LOHN - Info für Anw ender Nr. 1657 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. Gehaltsempfänger 2.2. Stundenlöhner 2.3. Gehaltsempfänger + Überstunden 3. Details 3.1. Berechnung

Mehr

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E.V., SIEGBURG

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E.V., SIEGBURG AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL BUNDESKNAPPSCHAFT,

Mehr

Personalbogen. Straße, Wohnort Rentenversicherungs-Nr. Steuerident.-Nr. (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Rentner/in seit Rentenart

Personalbogen. Straße, Wohnort Rentenversicherungs-Nr. Steuerident.-Nr. (Immatrikulationsbescheinigung beifügen) Rentner/in seit Rentenart Überreicht durch: Personalbogen Arbeitgeber: Name, Vorname des Arbeitnehmers Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Geschlecht männlich weiblich Geburtsort Geburtsname (falls keine RV-Nummer angegeben werden

Mehr

Lexware: Datenübernahme LOHN

Lexware: Datenübernahme LOHN Lexware: Datenübernahme LOHN Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1607 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise: Personalstammdaten 2.1. Export 2.2. Import 2.3. Nachbearbeitung der Personaldaten 2.4.

Mehr

Krankengeld. KKF-Verlag. Krankengeld 2015. Damit der Lebensunterhalt auch bei Arbeitsunfähigkeit gesichert ist.

Krankengeld. KKF-Verlag. Krankengeld 2015. Damit der Lebensunterhalt auch bei Arbeitsunfähigkeit gesichert ist. Krankengeld Krankengeld 2015 Damit der Lebensunterhalt auch bei Arbeitsunfähigkeit gesichert ist. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, niemand ist vor längerer Krankheit und einem damit

Mehr

Melde-/ Unterbrechungsgründe Übersicht

Melde-/ Unterbrechungsgründe Übersicht Entgeltfortzahlung mit AUBescheinigung Entgeltfortzahlung ohne AUBescheinigung Für die Berechnung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung (dieser entsteht nach 28 Kalentagen bzw. vierwöchiger Dauer des ses)

Mehr

Neuregelungen zum Sozialausgleich

Neuregelungen zum Sozialausgleich Neuregelungen zum Sozialausgleich Berechnung und Durchführung des Sozialausgleichs rückt näher Ab 01.01.2012 haben Sie durch den Sozialausgleich weitere Meldevorschriften zu beachten. Mit folgenden Beispielen

Mehr

1. Ich habe Fragen zu meiner Bezügemitteilung. Insbesondere verstehe ich nicht alle verwendeten Abkürzungen. An wen kann ich mich wenden?

1. Ich habe Fragen zu meiner Bezügemitteilung. Insbesondere verstehe ich nicht alle verwendeten Abkürzungen. An wen kann ich mich wenden? Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Bezüge FAQ s Versorgung Inhalt 1. Ich habe Fragen zu meiner Bezügemitteilung. Insbesondere verstehe ich nicht alle verwendeten Abkürzungen. An

Mehr

LobuOnline. Kurzanleitung

LobuOnline. Kurzanleitung LobuOnline Kurzanleitung I. Laden Sie LobuOnline 15.x unter www.abs-rz.de/lobu-online_download.html im Bereich Download herunter. Speichern Sie die Installationsdatei LobuOnline- 15.x.exe am besten auf

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,

Mehr

Antrag auf Insolvenzgeld (Arbeitnehmer)

Antrag auf Insolvenzgeld (Arbeitnehmer) Antrag auf Insolvenzgeld (Arbeitnehmer) Tag der Antragstellung/Nz. Agentur/Team Hinweise: Die Agentur für Arbeit benötigt die nachstehenden Angaben für die Beurteilung Ihres Anspruchs auf Insolvenzgeld

Mehr

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt.

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Hiervon ausgenommen und zu unterscheiden sind Geringverdiener z.b. Auszubildende oder Personen

Mehr

Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1708 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Vereinfachungsregel 3.2. Automatische Ermittlung des Grundlohns

Mehr

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Kassel. Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Kassel. Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der GKV-Spitzenverband, Berlin AOK-Bundesverband GbR, Berlin BKK Dachverband e.v., Berlin IKK e.v., Berlin Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Kassel Knappschaft, Bochum Verband der

Mehr

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei Neueinstellung von Mitarbeitern

Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei Neueinstellung von Mitarbeitern Fragebogen zur versicherungsrechtlichen/lohnsteuerrechtlichen Beurteilung bei Neueinstellung von Mitarbeitern Mandantennummer Mandantenname Name, Vorname Geburtsdatum Rentenversicherungsnummer Geburtsort

Mehr

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. GHPersonal. Sozialversicherungsfreie Minijobs Was gilt es zu beachten bei kurzfristig Beschäftigten?

Gemeinsam. für Ihre Zukunft. GHPersonal. Sozialversicherungsfreie Minijobs Was gilt es zu beachten bei kurzfristig Beschäftigten? GHPersonal Sozialversicherungsfreie Minijobs Was gilt es zu beachten bei kurzfristig Beschäftigten? Gerade für die Urlaubszeit, für Saisontätigkeiten oder Vertretungen wird oft nach günstigen Aushilfen

Mehr

KIDICAP-Umsetzung der Einbeziehung des Krankentagegeldes in die Regelung des 7 Abs. 3 SGB IV

KIDICAP-Umsetzung der Einbeziehung des Krankentagegeldes in die Regelung des 7 Abs. 3 SGB IV Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D2.26 KIDICAP-Umsetzung der Einbeziehung des Krankentagegeldes in die Regelung des 7 Abs. 3 SGB IV Erstellt von: G. Pniok Stand: 03/ 2008 Seite 1 von 10 BTS237 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW

Berechnung des. gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V. gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Berechnung des Krankengeldes gemäß 47 Abs. 1, 2 und 6 SGB V und des Krankengeldzuschusses gemäß 24 Abs. 4 7 TV AWO NRW Präsentation des Konzernbetriebsrates des AWO-Bezirks Westliches Westfalen e.v. Höchstgrenzen

Mehr

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung

Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung 1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat

Mehr

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL KNAPPSCHAFT,

Mehr

Geldwerte Vorteile und Mitversteuerungen auf der Bezügemitteilung

Geldwerte Vorteile und Mitversteuerungen auf der Bezügemitteilung Geldwerte Vorteile und Mitversteuerungen auf der Bezügemitteilung A) Geldwerte Vorteile (Sachbezüge) Fließt dem Arbeitnehmer Arbeitslohn zu, der nicht in Geld besteht, sondern in Form von Sachbezügen (Wohnung,

Mehr

Folge: Der Mitarbeiter profitiert dann in deutlich höherem Maße als bei einer normalen Gehaltserhöhung.

Folge: Der Mitarbeiter profitiert dann in deutlich höherem Maße als bei einer normalen Gehaltserhöhung. Jobtickets als Mittel zur Mitarbeiterbindung Steigender Fachkräftemangel erhöht den Druck für Arbeitgeber, durch Beschäftigungsanreize sowohl bei Neueinstellungen als auch zur Mitarbeiterbindung, erfolgreich

Mehr

Diese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende.

Diese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende. TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Lohnsteuer 1 Essenszuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn 1.1 Mahlzeiten in betriebseigener Kantine HI726848 HI2264772 HI2762005 Werden arbeitstägliche Mahlzeiten

Mehr

Qualifizierter Meldedialog

Qualifizierter Meldedialog Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1647 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen 2.2. Kassenmeldung der Krankenkasse

Mehr

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das überhaupt? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte

Mehr

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E.V., SIEGBURG

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E.V., SIEGBURG Anlage zu Punkt 5 der Niederschrift AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN

Mehr

Nur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:

Nur per  . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich

Mehr

Geschäftsprozesse als Wertströme erfassen, dokumentieren und auswerten

Geschäftsprozesse als Wertströme erfassen, dokumentieren und auswerten Lerngebiet 4: Geschäftsprozesse als Wertströme erfassen, dokumentieren und auswerten 5. Exkurs: Buchungen im Beschaffungs- und Absatzbereich 5.1 Grundlagen Personalaufwendungen sind die Gegenleistung eines

Mehr

Elektronisches Meldeverfahren für das Aufwendungsausgleichsgesetz

Elektronisches Meldeverfahren für das Aufwendungsausgleichsgesetz Elektronisches Meldeverfahren für das Aufwendungsausgleichsgesetz Copyright 2013 mesonic software gmbh 27383 Scheeßel Hirschberger Str. 18 Tel. +49-(0)4263-93 90-0 Fax: +49-(0)4263-8626 lohn@mesonic.com

Mehr

Krankengeld 2015. Auch bei Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert.

Krankengeld 2015. Auch bei Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert. Krankengeld 2015 Auch bei Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert. Guten Tag, damit Sie sich weiterhin voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, kommt nach dem Ablauf der Entgeltfortzahlung

Mehr