Sondersituationen. Grundsätze. Hilflose Person. Version:
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1 SOP Standardarbeitsanweisung für alle Mitarbeiterdes Rettungsdienstes In Rheinhessen & Bad Kreuznach Version: Sondersituationen Dr. med. Guido Scherer, ÄLRD Rettungsdienstbereiche Rheinhessen & Bad Kreuznach 1 Grundsätze Sondersituationen wie hilflose Personen, Behandlungsverweigerung oder vermeintliche oder tatsächliche ungerechtfertigte Einsätze stellen den Rettungsdienst zunehmend vor Probleme. Dies betrifft die Frage von Zuständigkeiten, die rechtlichen Grundlagen sowie die Dokumentation. Sowohl aus medizinischen als auch rechtlichen Erwägungen heraus ist eine nachvollziehbare Handlungsweise notwendig. Die nachfolgenden Grundsätze und Algorithmen (SOP, standard operating procedures) sollen dem Rettungsfachpersonal daher als konkreter Handlungsrahmen dienen. 2 Hilflose Person Der Rettungsdienst ist grundsätzlich zur Hilfeleistung verpflichtet (Garantenstellung). Auch bei unauffälligen Vitalparametern kann eine Eigen- oder Fremdgef ährdung bestehen (z. B. fehlende Stra ßenverkehrsfähigkeit, Gefahr der Auskühlung, Sturzrisiko etc.). Eine Eigen- oder Fremdgefährdung ist umgehend der integrierten Leitstelle zu melden. Über diese ist die Polizei, ggf. das Ordnungsamt, zu verständigen. Wenn möglich bzw. ohne Gefährdung zumutbar, ist der Betroffene bis zum Eintreffen an der Polizei bzw. des Ordnungsamtes zu überwachen. Hilflose Personen in Wohnungen: K önnen - eigentlich zuständige- Institutionen oder Personen nicht zeitnah Hilfe leisten, ist im Zweifel ein Transport durchzuführen. Die Einsätze sind mittels Rettungsdienstprotokoll zu dokumentieren. 3
2 Hilflose Person Situation Hilflose Person außerhalb einer Wohnung innerhalb einer Wohnung weiter weiter 4 Hilflose Person außerhalb von Wohnungen Stabile Vitalfunktionen* Check: Notarzt alarmiert? Info 1 Weiter nach entsprechenden Algorithmen z. B. bewusstlose Person, Krampfanfall Übergabe an Notarzt * Medizin. Indikation: Verletzungen, insbes. Kopf-, Hals - oder Rumpfbereich Allgemeine Hinfälligkeit Intoxikation Unterkühlung, Überwärmung Check: Sicher orientiert? Sicher gehfähig? Geschützt vor Witterung? Unverletzt? Beschwerdefrei? Unauffälliges Verhalten? Rückmeldung an ILS, Mitfahrverweigerung Einsatzende Dehydratation Bei EVM oder Schnittstellenproblem: EMF ausfü llen! Psychisch erheblich auffällig 5 Überwachung, Basisma ßnahmen kooperativ Transport in Klinik, ggf. Praxis; ggf. mit Polizei/Ordnungsamt Medizinische Indikation *? Unkooperativ, dabei mutma ßlich nicht geschäftsfähig Ordnungsamt bzw. Polizei anfordern Übergabe an Ordnungsamt / Polizei; falls erforderlich: Transport an geeignete Einrichtung (z. B. Heim) Stabile Vitalfunktionen* Check: Notarzt alarmiert? Info 1 Weiter nach entsprechenden Algorithmen z. B. bewusstlose Person, Krampfanfall Check: Zustand der Hilflosigkeit beendet? Sicher orientiert? Sicher gehfähig? Unverletzt? Beschwerde- und symptomfrei? Unauffälliges Verhalten? Überwachung, Basisma ßnahmen kooperativ Hilflose Person innerhalb von Wohnungen Unkooperativ dabei mutma ßlich nicht geschäftsfähig Rückmeldung an ILS, Einsatzende Mitfahrverweigerung Ordnungsamt bzw. Polizei anfordern Übergabe an Notarzt Akute Akute Erkrankung, Soziale Krise ** gesundheitl. ohne Notwendigkeit ohne Gefährdung * Indikation zur Klinikeinweisung: Gefährdung* akuter medizin. Hilfe Erhebliche Verletzung, z. B. Frakturverd. Fortbestehende Hilflosigkeit Transport Anforderung Situationsabhängig: Info an Familie, Intoxikation in Klinik Hausarzt oder KBD Pflegedienst, Massive Unterkühlung Erhebliche Dehydratation ** z. B. Vereinsamung Sozialstation, ggf. Gastrointestinale Blutung Verelendung Ordnungsamt oder Massive Unterernährung / Auszehrung Verwahrlosung Gesundheitsamt Psychisch erheblich auffällig andere erhebliche gesundheitl. Gefährd. Bei EVM oder Schnittstellenproblem: EMF ausfü llen! 6
3 Transportwunsch Einem Transport-Begehren ist grundsätzlich Folge zu leisten, insbesondere, wenn der Patient oder Angeh örige darauf verweisen, dass der Hausarzt oder Kassenärztliche Bereitschaftsdienst nicht erreichbar waren oder sich der Zustand nicht gebessert hat. Ausgenommen sind mutwillige Fehlalarmierungen oder offensichtlich absolute Bagatellen, bei denen keine medizinischen Ma ßnahmen erforderlich sind. Bestehen begründete Anhaltspunkte, dass die Fahrt medizinisch nicht indiziert ist, ist darauf hinzuweisen, dass die Krankenkasse ggf. die Kosten nicht übernimmt. Die Einsätze sind mittels Rettungsdienstprotokoll zu dokumentieren. 7 Transportverweigerung (1) Verweigert der Patient trotz Hinweis auf eine akute vitale Bedrohung (Bsp: Akutes Koronarsyndrom, schwerer Asthmaanfall) die Behandlung bzw. den Transport, ist entsprechend dem Indikationskatalog der Notarzt nachzufordern. Dies ist dem Patient mitzuteilen. Der Patient ist bis zum Eintreffen des Notarztes zu überwachen, es sei denn, die Besatzung wird der Wohnung verwiesen oder gefä hrdet. 8 Transportverweigerung (2) Verweigert der Patient trotz Hinweis auf eine akute Erkrankung, aber ohne Hinweis auf eine vitale Bedrohung, die Behandlung bzw. den Transport, ist dies gegen Unterschrift zu dokumentieren. Die Erkl ärung hat den Hinweis zu beinhalten, dass nach Auffassung der Besatzung ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte. dass es sich bei der RTW Besatzung nicht um Notä rzte handelt. Hinweis: Ergänzende, handschriftliche Notizen auf dem Verweigerungsformular (Rückseite DIVI-Protok.) erleichtern einen eventuell später notwendig werdenden Nachweis einer individuellen Aufkl ä rung. 9
4 Info 1 NAIK = Notarzt Einsatzkatalog RLP 10 Info 1 NAIK = Notarzt Einsatzkatalog RLP 11 EMF Sondersituation Direkt online im entsprechenden Bereich unter: 12
5 EMF Sondersituation Direkt online im entsprechenden Bereich unter: 13 Änderungen 2012 Keine inhaltlichen Änderungen Zurück zur 1. Folie 14
Sondersituationen. SOP - Standardarbeitsanweisung für Rettungsassistenten. Version: ÄLRD in Rheinland-Pfalz.
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