Absolventinnen und Absolventen des Profils Versorgungsmanagement qualifizieren sich vor allem für Berufsfelder in gemeinnützigen

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1 Prüfungsordnung des Fachbereichs Oecotrophologie der Hochschule Fulda für den Bachelor-Studiengang Oecotrophologie: Verpflegungs- und Versorgungsmanagement vom 9. Juni 2010 Gemäß 20 Abs. 1, 37 Abs. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 14. Dezember 2009 (GVBl I S. 666) hat das Präsidium der Hochschule Fulda University of Applied Sciences am 1. Juli 2010 die nachstehende Prüfungsordnung für den Bachelor - Studiengang Oecotrophologie: Verpflegungs- und Versorgnungsmanagement des Fachbereichs Oecotrophologie genehmigt. 1 Studienziel, akademischer Grad (1) Durch das Studium sollen die Studierenden die für eine selbständige und verantwortliche Tätigkeit in Beruf und Gesellschaft notwendigen gründlichen Fachqualifikationen für die Berufsfelder Verpflegungs- und Versorgungsmanagement erwerben und befähigt werden, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden verantwortlich zu arbeiten und zu entscheiden. Insbesondere soll das Studium die Absolventinnen und Absolventen beruflich dazu qualifizieren, Projekte professionell zu planen, durchzuführen, zu dokumentieren und zu evaluieren individuelle Konzepte zu entwickeln für die Bearbeitung komplexer Fragestellungen die im Rahmen der Projektarbeiten erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen in der Teamarbeit auszubauen interdisziplinär zu arbeiten, insbesondere auch mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren und zielorientiert Lösungen zu finden ihre Arbeit in Verantwortung für Mitwelt und Nachwelt unter besonderer Berücksichtigung von Ethik, Nachhaltigkeit und Ernährungsökologie zu tun zur Weiterentwicklung des Berufsstandes beizutragen. Das Studium soll weiterhin die Studierenden dazu befähigen, in globalen Zusammenhängen zu denken und sie auf das Leben und Arbeiten im zusammenwachsenden Europa vorbereiten. Dazu wird die Teilnahme an Studienaustauschprogrammen und Studienpraxisaufenthalten im Ausland angeregt. Absolventinnen und Absolventen des Profils Versorgungsmanagement qualifizieren sich vor allem für Berufsfelder in gemeinnützigen oder gewerblichen Versorgungsbetrieben im Bereich Wohnen und Ressourceneinsatz unter besonderer Berücksichtigung der Beratung von Privat- und Großhaushalten. Sie können private Haushalte vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung hinsichtlich Haushaltsmanagement sowie Wohnen und Umwelt unter wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und ökologischen Gesichtspunkten beraten und einen Beitrag zum lebenslangen Lernen leisten. Sie können als Schnittstellenmanager zwischen privaten Haushalten und verschiedenen Institutionen und Dienstleistungsanbietern fungieren Absolventinnen und Absolventen des Profils Verpflegungsmanagement erhalten die Kompetenzen, die für eine verantwortliche Tätigkeit in Einrichtungen und Organisationen erforderlich sind, die Verpflegung für unterschiedliche Altersgruppen mit heterogenen Anforderungen an eine gesunde, schmackhafte Ernährung anbieten. Hierzu gehört insbesondere die Umsetzung wissenschaft-licher Erkenntnisse in Angebote für die Kita- und die Schulverpflegung. Hier verstehen sich die Absolventinnen/Absolventen als Schnittstellenmanager in allen Belangen rund um die Verpflegung junger Menschen. Zu diesen Kompetenzen gehören theoretische und praktische Kenntnisse in den Bereichen Planung und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, Beschaffung, Produktion bis hin zum Qualitätsmanagement und Controlling, sowie in der Ernährungskommunikation und der Nutzung neuer Medien. (2) Der Fachbereich Oecotrophologie der Hochschule Fulda verleiht nach bestandener Bachelorprüfung den akademischen Grad Bachelor of Science (B.Sc.).

2 2 Regelstudienzeit, ECTS-Punkte, Frist der Abschlussarbeit (1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. (2) Das gesamte Studium umfasst 180 ECTS- Punkte (180 Credits). (3) Die Frist für die Bachelor-Arbeit (Modul BSC) umfasst acht Wochen, entsprechend 10 ECTS- Punkten (10 Credits). 3 ECTS-Punkte (Credits), Module (1) Der Studiengang umfasst insgesamt 11 Module, die in erster Linie der Wissensverbreiterung dienen (Semester 1 3) 6 Module, die in erster Linie der Wissenserschließung dienen, davon 2 Projekt-Module in Zusammenarbeit mit der beruflichen Praxis, und 1 Modul Fallstudie 10 Module, die der Wissensvertiefung dienen (Semester 4 6) 1 Modul Berufspraktische Studien (Semester 5) 1 Modul für die Bachelor-Arbeit und das Kolloquium Die Inhalte der Module, die Anzahl der jeweiligen ECTS-Punkte sowie die jeweiligen Prüfungsleistungen ergeben sich aus den Modulbeschreibungen (Anlage 1). (2) Die ECTS-Punkte (Credits) sind ein Maß für den studentischen Arbeitsaufwand (work load). Hierzu zählen die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Arbeit im Praxismodul einschließlich deren Vorund Nachbereitung, die Teilnahme an E- Learning-Lehreinheiten und Forumsdiskussionen, eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten sowie Prüfungsvorbereitungen. (3) Die Arten der Lehrveranstaltungen sind Anlage 2 zu entnehmen. 4 Prüfungsausschuss Zusätzlich zu den in 7 der Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen an der Hochschule Fulda mit den Abschlüssen Bachelor und Master genannten Personen gehört dem Prüfungsausschuss die Praxisreferentin oder der Praxisreferent als beratendes Mitglied an. 5 Berufspraktische Studien Das Studium umfasst berufspraktische Studien im Umfang von 20 ECTS-Punkten (20 Credit Points). Das Nähere ist in der Berufspraktischen Ordnung (Anlage 3) geregelt. 6 Bewertung der Prüfungsleistungen (1) Erfolgt die Bewertung einer Prüfungsleistung anteilig durch mehrere Prüferinnen o- der Prüfer, so errechnet sich die Note aus der Zusammenfassung der entsprechend den Credits gewichteten Prüfungsteilen nach folgendem Punktesystem: Punkte (100 Punkte = 100 %) Note 97 bis 100 1,0 92 bis 96 1,3 87 bis 91 1,7 82 bis 86 2,0 76 bis 81 2,3 70 bis 75 2,7 64 bis 69 3,0 59 bis 63 3,3 55 bis 58 3,7 50 bis 54 4,0 unter (nicht bestanden) (2) Die Gesamtnote errechnet sich wie folgt: zu 25 % aus den nach Zahl der Credit Points gewichteten Noten der Module des 1. bis 3. Semesters mit Ausnahme des Moduls Sprachen zu 60 % aus den nach Zahl der Credit Points gewichteten Noten der Module des 4., 5. und 6. Semesters (ohne Bachelor- Arbeit), wobei das Praxismodul nur zur Hälfte gewichtet wird zu 15 % aus der Bachelor-Arbeit einschließlich des zugehörigen Kolloquiums, wobei die schriftliche Arbeit doppelt gewichtet wird. Prüfungsordnung Bachelor-Studiengang Oecotrophologie: Verpflegungs- und Versorgungsmanagement - 2 -

3 7 Wiederholung von Prüfungsleistungen Wurde eine studienbegleitende Prüfung mit nicht ausreichend (5,0) bewertet oder gilt sie als nicht bestanden, so kann sie zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung erfolgt in der Regel im darauf folgenden Semester, spätestens innerhalb eines Jahres. Hat die Kandidatin oder der Kandidat die Gründe für eine Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten, muss sie oder er die hierfür geltend gemachten Gründe dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzeigen und glaubhaft machen; der Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Die Meldung zur Wiederholung hat in diesem Fall unverzüglich nach Wegfall des Hinderungsgrundes zu erfolgen. Die zweite Wiederholungsprüfung findet als mündliche Prüfung statt. 8 Wahlpflichtmodule im 3. Semester Vor dem 3. Semester findet ein Einstufungstest für englische Sprachkenntnisse statt. Studierende, die das Niveau B1 oder höher erreichen, können zwischen dem Modul Sprachen und Culture Nutrition Sustainability wählen. Studierende, die das Englischzertifikat Niveau B1 nicht nachweisen können, sind verpflichtet zur Belegung des entsprechenden Englischkurses (Modul Sprachen). 9 In-Kraft-Treten Diese Prüfungsordnung tritt am 1. September 2010 in Kraft. Fulda, Prof. Dr. Christoph Klotter Dekan des Fachbereichs Oecotrophologie Anlagen: Arten von Lehrveranstaltungen 3. Studienplan Bachelor of Science Oecotrophologie: Verpflegungs- und Versorgungsmanagement 4. Modulbeschreibungen Prüfungsordnung Bachelor-Studiengang Oecotrophologie: Verpflegungs- und Versorgungsmanagement - 3 -

4 Anlage 1: 1 Allgemeines (1) Im Bachelor-Studiengang Oecotrophologie: Verpflegungs- und Versorgungsmanagement ist eine Praxisphase bzw. Praxismodul zu Berufspraktischen Studien integriert. Es wird von der Hochschule vorbereitet, begleitet und nachbereitet. (2) Die Hochschule bemüht sich um die rechtzeitige Bereitstellung von Praxisplätzen im erforderlichen Umfang bei geeigneten Institutionen und Unternehmen, im Folgenden Praxisstellen genannt. Die Studierenden können jedoch unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Berufspraktischen Studien auch eigene Praxisstellen vorschlagen, die auf ihre Eignung hin geprüft werden. (3) Die Berufspraktischen Studien der einzelnen Studentin oder des Studenten am Lernort Praxis werden auf der Grundlage eines Musterpraktikumsvertrages zwischen der Studentin oder dem Studenten und der Praxisstelle geregelt. 2 Aufgaben und Ziele Orientierung in den Berufsfeldern Verpflegungsmanagement und Versorgungsmanagement Erwerb praktischer Kenntnisse und Kennenlernen berufstypischer Arbeitsweisen, Einblick in technische und organisatorische Zusammenhänge der Arbeitswelt, Anwenden von routinemäßigen Arbeitsvorgängen, Erarbeitung und Ausführung von Vorschlägen zur Bearbeitung berufsrelevanter Arbeitsschritte, Perspektiven erhalten für das weitere Studium bzw. den Berufsweg durch Gespräche mit den zuständigen Vertreterinnen oder Vertretern. 3 Institutionen und Unternehmen Die Studentin oder der Student kann bei folgenden Institutionen und Unternehmen im Inund Ausland ihre oder seine Berufspraktischen Studien absolvieren: Beratungs-Institutionen Bildungsinstitutionen Große hauswirtschaftliche Betriebe Non-Profit-Unternehmen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen Großküchen Cateringunternehmen Versorgungsunternehmen 4 Tätigkeitsfelder Die Studentin oder der Student kann in folgenden Tätigkeitsfeldern im In- und Ausland ihre oder seine Berufspraktischen Studien absolvieren: Arbeitsgestaltung, Arbeitsschutz Beratung (Verbraucher, Umwelt, Energie, Ernährung, Schuldner) Einkauf und Lagerhaltung Lebensmittel-, Hygieneüberwachung Marketing, Distribution, Public Relation Produkt- und Dienstleistungsentwicklung Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement Unterweisung und Leitung von Personal Informationswesen 5 Status der Studentin oder des Studenten (1) Die Studentin oder der Student bleibt während der Zeit der Berufpraktischen Studien an der Hochschule Fulda mit allen Rechten und Pflichten von ordentlichen Studierenden immatrikuliert. Sie oder er ist keine Praktikantin oder kein Praktikant im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. (2) Andererseits ist die Studentin oder der Student an die Vorschriften ihrer oder seiner Praxisstelle gebunden, insbesondere was die Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitszeitordnung betrifft, sowie die Vorschriften über die Schweigepflicht. 6 Zeitpunkt und Dauer (1) Die Berufspraktischen Studien finden im 5. Semester statt. (2) Die Praxisphase umfasst einen zusammenhängenden Zeitraum von sechzehn Wochen Bachelor-Studiengang Oecotrophologie: Verpflegungs- und Versorgungsmanagement - 4 -

5 an einer Praxisstelle. Unterbrechungen sind grundsätzlich nachzuholen. (3) Die tägliche Arbeitszeit entspricht der üblichen Arbeitszeit der Praxisstelle. 7 Zulassung Zur Prüfung im Praxismodul wird zugelassen, wer alle Module der ersten drei Semester im Bachelor-Studiengang erfolgreich absolviert hat. 8 Anerkennung der Praxisphase (1) Die Studentin oder der Student beantragt im Praxisreferat die Anerkennung der Berufspraktischen Studien. (2) Zur Anerkennung der Berufspraktischen Studien ist eine Praxisreflexion aus fachwissenschaftlicher Sicht als schriftliche Ausarbeitung und mündliche Präsentation vorzulegen. (3) Der Nachweis über die abgeleistete Praxisphase ist Voraussetzung für die Meldung zur Bachelorarbeit. 9 Praktikumsvertrag (1) Vor Beginn der Praxisphase der Berufspraktischen Studien schließt die Studentin oder der Student mit der Praxisstelle einen Praktikumsvertrag ab. Vor Abschluss des Vertrages hat die Studentin oder der Student die Zustimmung des Fachbereichs, vertreten durch das Praxisreferat, einzuholen. (2) Der Praktikumsvertrag regelt insbesondere die Verpflichtung der Studentin oder des Studenten, a) die ihr oder ihm gebotenen Praktikumsmöglichkeiten regelmäßig wahrzunehmen, b) die im Rahmen des Praktikumsplanes der Praxisstelle übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, c) den Anordnungen der Praxisstelle und der von ihr beauftragten Person nachzukommen und d) sich an die in der Praxisstelle geltenden Ordnungen, insbesondere an die Unfallverhütungsvorschriften und an geltende Arbeitszeitregelungen zu halten, sowie Fernbleiben von der Praxisstelle (wegen Krankheit o.ä.) umgehend mitzuteilen. e) die Schweigepflicht im gleichen Umfang einzuhalten, wie die in der Praxisstelle Beschäftigten, die Verpflichtungen der Praxisstelle, a) die Studentin oder den Studenten für die jeweils festzusetzende Zeitdauer entsprechend der Ordnung für die Berufspraktischen Studien bei sich auszubilden, b) einen Praktikumsplan zu erstellen, c) der Studentin oder dem Studenten ein qualifiziertes Zeugnis über Praktikumszeit und -inhalte auszustellen, d) die Studentin oder dem Studenten die Teilnahme an den praxisbegleitenden Veranstaltungen des Fachbereichs Oecotrophologie zu ermöglichen. e) eine Praxisbeauftragte oder einen Praxisbeauftragten der Praxisstelle zu benennen. 10 Versicherungsschutz (1) Die Studentin oder der Student ist während der Praxisphase kraft Gesetzes gegen Unfall versichert. Im Versicherungsfall übermittelt die Praxisstelle auch der Hochschule einen Abdruck der Unfallanzeige. (2) Das Haftpflichtrisiko der Studentin oder des Studenten an der Praxisstelle ist für die Laufzeit des Vertrages durch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung der Praxisstelle gedeckt. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird empfohlen. (3) Die Studentin oder der Student ist während der Praxisphase grundsätzlich nach den Bestimmungen der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert. Bei Ableistung der Praxisphase im Ausland wird der Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Krankenversicherung empfohlen. (4) Die Studentin oder der Student ist während der Praxisphase grundsätzlich nach den Bestimmungen der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert. Bei Ableistung der Praxisphase im Ausland wird der Abschluss einer privaten Haftpflicht- und Krankenversicherung empfohlen. Bachelor-Studiengang Oecotrophologie: Verpflegungs- und Versorgungsmanagement - 5 -

6 Anlage 2: Arten von Lehrveranstaltungen Die Lehrenden des Fachbereiches Oecotrophologie achten bei der Durchführung der Lehrveranstaltungen darauf, dass gesicherte hochschuldidaktische Erkenntnisse angewandt werden. Geeignete Lehr- und Lernmethoden und angemessener Einsatz von technischen Mitteln sollen aktives Lernen ermöglichen und zu einem optimalen Studium beitragen. (1) Vorlesungen dienen der Vermittlung von Grundlagenwissen, Lehrmeinungen, Fakten und Methoden auf der Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse in Form des Vortrages. Vorlesungen sollen durch geeignete Medien unterstützt werden. (2) Im seminaristischen Unterricht werden die Lehrinhalte durch enge Verbindung des Vortrags mit Beispielen aus der Praxis erweitert. Die oder der Lehrende entwickelt und vermittelt den Lehrstoff unter von ihr oder ihm veranlasster Beteiligung der Studierenden. (3) In Übungen erfolgt das Durcharbeiten von Lehrstoffen sowie die Erarbeitung grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten. Einer kleinen Gruppe von Studierenden werden Einzel- und/oder Gruppenarbeiten gestellt, um sie in der Fachmethodik und Lösung exemplarischer Aufgaben zu schulen. (4) Das Seminar dient zur Erarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu wesentlichen Fragestellungen des Faches oder zur Beurteilung vorwiegend neuer Problemstellungen mit wissenschaftlichen Methoden durch überwiegend von Studierenden vorbereitete Beiträge. (5) In der Laborübung werden durch die Bearbeitung praktischer, experimenteller Aufgaben unter Anleitung der oder des Lehrenden sowie der Auswertung und Dokumentation von Beobachtungen und Messwerten Kenntnisse erworben und vertieft. (6) Beim strukturierten E-Learning werden Lehrinhalte in Form online-basierter Lernmaterialien und Informationsquellen vermittelt. Darüber hinaus können Fragestellungen des Fachgebietes bearbeitet werden. Die Lernprozesse werden durch die/den Lehrenden begleitet. (7) In Projekten bearbeiten die Studierenden in Gruppenarbeit unter Anwendung der Methoden des Projektmanagements fachübergreifende und berufsfeldbezogene Themen. Durch forschendes Lernen sollen die Studierenden von Studienbeginn an zu einem interdisziplinären und problemlösungsorientierten Denken angeregt und dadurch auf die komplexe Berufspraxis vorbereitet werden. Das Projektstudium soll Schlüsselqualifikationen wie persönliche, soziale und organisatorische Kompetenz, aber auch Fachkompetenzen vermitteln. (8) Exkursionen sind vom Fachbereich Oecotrophologie vorbereitete Lehrveranstaltungen außerhalb der Hochschule. Sie dienen dem Kennenlernen von Unternehmen und Institutionen mit Arbeitsfeldern für Absolventinnen und Absolventen und sollen den Bezug zwischen Studium und Berufsfeld vertiefen. Bachelor-Studiengang Oecotrophologie: Verpflegungs- und Versorgungsmanagement - 6 -

7 Anlage 3: Studienplan Bachelor of Science: OE: Verpflegungs- und Versorgungsmanagement (Module zu 5 Credits, wenn nicht anders angegeben) Struktur des ersten Studienabschnitts: Grundlagen der Sozialwissenschaftliche 1. Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften(10 Credits) Grundlagen 2. Lebensmittel I: Verarbeitete Lebensmittel Technik I Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen Wirtschaft II: Funktionsbereich der BWL Forschungsmethoden I Ernährung I: Ernährungsphysiologie Forschungsmethoden II Projekt 1 (15 Credits, davon 5 im 3. Semester) Struktur des zweiten Studienabschnitts: Lebensmittelverarbeitung, Hygiene und Ernährung und Dienstleistungswirtschaft 3. Technik in der Speisenplanung in der GV 1: Grundlagen GV und im privaten Haushalt Haus- und Versorgungstechnik Dienstleistungswirtschaft 2: Organisations- und Wertschöpfungsmanagement Recht Kommunikation Berufspraktische Studien (20 Credits) und Bachelorarbeit (10 Credits) Produkt- und Dienstleistungsentwicklung Wahlpflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlmodul Sprache oder Culture Nutrition - Sustainability Studienprojekt 1 (15 Credits, davon 10 im Semester) Marketing, Presse und Öffentlichkeitsarbeit Prozessmanagement Studienprojekt 2: Vertiefung oder Spezialisierung Fallstudie Wahlpflichtmodule: Profil Versorgungsmanagement ( Lifecycle Management ): Versorgungswirtschaft Wohnökologie im Lebenszyklus Beratung im Lebenszyklus Profil Verpflegungsmanagement ( Lifecycle Catering ): Verpflegungsmanagement Großküchenplanung Education Catering Bachelor-Studiengang Oecotrophologie: Verpflegungs- und Versorgungsmanagement - 7 -

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