Zusammenfassung des Barmer GEK-Hilfsmittelversorgungsvertrages (OT-2) der Produktgruppen Kompressionsstrümpfe und Strumpfanziehhilfen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zusammenfassung des Barmer GEK-Hilfsmittelversorgungsvertrages (OT-2) der Produktgruppen Kompressionsstrümpfe und Strumpfanziehhilfen"

Transkript

1 Zusammenfassung des Barmer GEK-Hilfsmittelversorgungsvertrages (OT-2) der Produktgruppen Kompressionsstrümpfe und Strumpfanziehhilfen - Der neue Hilfsmittelversorgungsvertrag (OT-2) ist eine Ergänzung zu den schon bestehenden Hilfsmittelversorgungsverträgen anderer Versorgungsbereiche mit der Barmer GEK. - Damit ist die Hilfsmittelversorgung für Versicherte der Barmer GEK jetzt in insgesamt vier unterschiedlichen Verträgen geregelt: o OT-1 / OT-2 / Stoma-Vertrag / vdek-hilfsmittellieferungsvertrag - Der OT-2 Vertrag ist seit 1. Januar 2014 in Kraft - Ein Beitritt ist bis 31. Januar 2014 erforderlich! 1. Beitrittsverfahren 1.1 Bei dem OT-2 Vertrag handelt es sich um einen Beitrittsvertrag. Das bedeutet, dass Sie individuell entscheiden können, ob Sie dem OT-2 Vertrag insgesamt oder einzelnen Anlagen beitreten möchten. 2.1 Wird zu einer Anlage der Beitritt erklärt, besteht eine Versorgungsverpflichtung für Versicherte der Barmer GEK. Sie sollten daher den Beitritt nur zu denjenigen Produktgruppen erklären, für die Sie auch eine Präqualifizierung besitzen. 3.1 Ausnahme: Die Barmer GEK verzichtet bis Ende Februar 2014 auf eine gesonderte Beitrittserklärung, wenn: i. Apotheken den Anlagen des bisherigen OT-1 Vertrages mit der Barmer GEK bereits beigetreten sind und ii. für die jeweilige Produktgruppe bzw. den Versorgungsbereich präqualifiziert sind! WICHTIG: Eine Versorgung ab März 2014 ist nur dann weiter möglich, wenn Sie bis zum 31. Januar 2014 gegenüber Ihrem Landesapothekerverband Ihren Beitritt erklären. 2. Allgemeine Vertragsinhalte: 2.1 "Eignung zur Hilfsmittelabgabe": Versorgungsvoraussetzung Die Eignung zur Hilfsmittelabgabe ist entweder durch eine Präqualifizierung oder durch eine individuelle Einzelprüfung nachzuweisen. 2.2 Genehmigung Im Vertrag preislich geregelte Hilfsmittel können bis zu einem Wert von 250 zzgl. MwSt. genehmigungsfrei abgegeben werden. Handelt es sich um höherpreisige Hilfsmittel oder sind im Vertrag keine Preise festgelegt, müssen Kostenvoranschlag und Versorgungsanzeige in elektronischer Form erfolgen.

2 3. Leistungsvergütung 3.1 Für die Versorgung mit phlebologischen Kompressionsartikeln gelten weiterhin die aktuellen bundesweiten Festbeträge. 3.2 Mindestens ein Hilfsmittel jeder Produktart muss, entsprechend der individuellen medizinischen Notwendigkeit des einzelnen Versicherten, zum Festbetrag ohne Aufzahlung (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) angeboten werden. 3.3 Mehrkosten: Wenn vom Versicherten eine höherwertige Versorgung gewünscht wird, können ihm Mehrkosten berechnet werden. In dem Fall hat der Versicherte die Erklärung zur höherwertigen Versorgung (Anhang 3 im Vertrag) abzugeben und zu unterschreiben. Bei der Abrechnung ist das Kennzeichen Hilfsmittel 06 sowie die 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer für die höherwertige Versorgung anzugeben. 3.4 Anhang 3 des Vertrages dient zugleich als Empfangsbestätigung und ist bei der Abrechnung zwingend mit einzureichen. 3.5 Die Position Hausbesuchspauschale ist für phlebologische und lymphologische Versorgungen einmalig je Versorgungsfall (Verordnung) unter folgenden Voraussetzungen zusätzlich zum Hilfsmittel zulässig: o Der Hausbesuch ist durch einen Vertragsarzt ausdrücklich verordnet. o Der Versicherte ist weder alleine, noch mit Hilfe in der Lage, die Apotheke zur Hilfsmittelversorgung aufzusuchen. o Der Versicherte bestätigt schriftlich, dass er auch mit Hilfe nicht in der Lage ist, die Apotheke aufzusuchen. o Der Krankenhausbesuch (sowie der Besuch in anderen Einrichtungen wie z.b. Reha-Einrichtung oder Heim) ist mit dem Preis für das Hilfsmittel abgegolten. Ausnahmen im Einzelfall auf Grund einer ärztlichen Verordnung sind durch den Leistungserbringer zu begründen und durch die Krankenkasse zu genehmigen. 4. Anlage 17 -Hilfsmittel zur Kompressionstherapie Anlage 17 unterscheidet wie bisher zwischen rundgestrickten (phlebologischen) Kompressionsartikeln und Kompressionsartikeln für die lymphatische Versorgung (flachgestrickt). 4.1 Liefervoraussetzungen von phlebologischen Versorgungen Vor der Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie ist grundsätzlich eine individuelle Messung der zu versorgenden Extremität durch die Apotheke durchzuführen. Ist eine Wechselversorgung für einen Patienten erforderlich, sollte diese frühestens nach 4 Wochen nach der Erstversorgung erfolgen, um eintretende Veränderungen, z. B. durch therapeutische Maßnahmen berücksichtigen zu können. Vor der Wechselversorgung ist eine erneute Messung durchzuführen.

3 Sollte nach den Messergebnissen eine Versorgung mit einem konfektionierten Produkt nicht möglich und somit eine Maßanfertigung notwendig sein, so ist der Versorgungsanzeige/ dem Kostenvoranschlag / der Abrechnung eine Kopie des Maßblattes beizufügen. In Einzelfällen kann eine Kombination aus verschiedenen Kompressionsstrümpfen und/oder -hosen erfolgen. Diese Kombinationen können aus z.b. zwei übereinander getragenen Kompressionsstrümpfen bestehen, wenn das Anziehen eines Kompressionsstrumpfes der erforderlichen Kompressionsklasse nicht möglich ist und durch die Kombination zweier Produkte die erforderliche Kompressionswirkung erreicht wird. Zusätze können ausschließlich dann zu Lasten der BARMER GEK abgerechnet werden, wenn diese auf der ärztlichen Verordnung angegeben sind. Die Position Komprimierendes Leibteil sowie Hüftbefestigung für Stumpfstrümpfe ist in den Vertragspreisen zur lymphologischen Versorgung enthalten und kann nicht zusätzlich abgerechnet werden. Bei der Abrechnung von medizinischen Kompressionsstrümpfen ist die vollständige 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer gemäß Hilfsmittelverzeichnis sowie soweit geregelt die Produktbesonderheit anzugeben. Ist eine Folgeversorgung früher als 6 Monate nach der letzten Versorgung erforderlich, ist der Versorgungsanzeige/ dem Kostenvoranschlag bzw. der Abrechnung eine ausführliche, ggf. ärztliche Begründung beizufügen. 4.2 Liefervoraussetzungen von lymphologischen Versorgungen Folgende Qualitätsansprüche müssen Apotheken erfüllen: o die Teilnahme an einer Fachschulung (z. B. Teilnahme am Seminar Lymphologische Kompressionsstrumpfversorgung in Theorie und Praxis an der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik (Bufa) in Dortmund. o Teilnahme am Refresher-Kurs der Bufa alle drei Jahre für die weitere Qualitätssicherung (Schulungsnachweise mit gleichem Fortbildungsinhalt und umfang werden ebenfalls anerkannt) o eine Mindestanzahl von 50 Versorgungen pro Jahr (kassenübergreifend) bezogen auf den Fachbetrieb.! WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass Sie für die Versorgung mit "normalen" Kompressionsartikeln der Anlage 17 des OT-2 Vertrages beitreten müssen, auch wenn Sie bereits der entsprechenden Liste des OT-l Vertrages beigetreten waren!

4 5. Anlage 02 Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe 5.1 Keine Änderung bei Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe! Bei Anziehhilfen für medizinische Kompressionsstrümpfe (Anlage 02) ist eine Vergütung von 40 Euro netto vorgesehen. Der Preis hat sich damit gegenüber der bisherigen Regelung im OT-1 Vertrag nicht verändert! WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass Sie für die Versorgung mit Strumpfanziehhilfen der Anlage 02 des OT-2 Vertrages beitreten müssen, auch wenn Sie bereits der entsprechenden Liste des OT-l Vertrages beigetreten waren! Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich möglicher Änderungen! Bamberg im Januar 2014

5 Anhang 03 zur Anlage 17 Anhang 3 zur Anlage 17 des Rahmenvertrages Empfangsbestätigung des Versicherten Patientenname/Versichertennummer: Hiermit bestätige ich mit meiner Unterschrift den Empfang der mir verordneten Produkte. Nach meinem gegenwärtigen Empfinden ist die Passform der gelieferten Kompressionshilfsmittel gut. Sollte ich Mängel in der Passform bemerken, werde ich dies dem Leistungserbringer unverzüglich mitteilen. Im Beratungsgespräch wurde ich über die Wirkungsweise der unterschiedlichen Qualitäten (Rund-/Flachstrick) aufgeklärt. Eine Anprobe wurde mit mir durchgeführt, dabei wurde ich in die Anziehtechnik sowie die Pflege der Bestrumpfung eingewiesen. Um Laufmaschen und Beschädigungen der Kompressionsware zu vermeiden, wurde ich auf die entsprechende Nagelpflege hingewiesen. Die Bestrumpfung muss mit geeigneten Haushaltshandschuhen angezogen werden, um Schäden (Laufmaschen) zu vermeiden und die Verteilung des Gestricks zu erleichtern. Die Pflegehinweise/Gebrauchsanweisung des Herstellers habe ich erhalten. Die Lieferung verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch die BARMER GEK im Eigentum des Leistungserbringers. Erklärung zur höherwertigen Versorgung: (Vom Versicherten auszufüllen) Ich bin über das Angebot einer aufzahlungsfreien Versorgung (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) informiert worden. Zutreffendes bitte ankreuzen: Ich habe mich für eine Versorgung ohne Aufzahlung entschieden. Ich habe mich für eine Versorgung mit Aufzahlung entschieden. Ich habe keine Informationen über ein aufzahlungsfreies Versorgungsangebot gewünscht. Mit der Zahlung der Mehrkosten bin ich einverstanden. Datum Unterschrift der/ des Versicherten Vom Betrieb im Falle einer Aufzahlung auszufüllen: Dem Versicherten wurde der nachfolgende, geeignete aufzahlungsfreie Versorgungsvorschlag unterbreitet: Hilfsmittelnummer (10-stellig) Bezeichnung Datum Stempel Apotheke Unterschrift Apotheke Achtung: Flachstrickversorgungen sind grundsätzlich aufzahlungsfrei durchzuführen! BARMER GEK Seite 1 von 1 Anlage 17 zum Rahmenvertrag Bekanntmachung Orthopädietechnik 2 Gültig ab DAV

Anlage 01. Vereinbarung über die Lieferung von. Milchpumpen (Produktgruppe ) Schlüssel "Leistungserbringergruppe":

Anlage 01. Vereinbarung über die Lieferung von. Milchpumpen (Produktgruppe ) Schlüssel Leistungserbringergruppe: Anlage 01 Vereinbarung über die Lieferung von Milchpumpen (Produktgruppe 01.35.01) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 11 96 000 1 Gegenstand der Anlage 1. Diese Anlage regelt den Ablauf und die Preise

Mehr

Anlage 17 Vereinbarung über die Lieferung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (Produktgruppe 17)

Anlage 17 Vereinbarung über die Lieferung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (Produktgruppe 17) Anlage 17 Vereinbarung über die Lieferung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (Produktgruppe 17) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 11 96 003 1 Gegenstand der Anlage 1. Diese Anlage regelt den

Mehr

Fragen-Antworten-Katalog für Apotheken in Sachsen und Thüringen Stand:

Fragen-Antworten-Katalog für Apotheken in Sachsen und Thüringen Stand: 1. Darf das Hilfsmittel/Produkt XY durch eine Apotheke abgegeben werden? Eine Apotheke darf alle Hilfsmittel abgeben, die im Hilfsmittelversorgungsvertrag in den Anlagen 1 bis 3 sowie 8 geregelt sind,

Mehr

Checkliste zur Kompressionsversorgung. Bei der Dokumentation ist grundsätzlich nach folgenden Vorgaben vorzugehen:

Checkliste zur Kompressionsversorgung. Bei der Dokumentation ist grundsätzlich nach folgenden Vorgaben vorzugehen: Checkliste zur Kompressionsversorgung Bei der Dokumentation ist grundsätzlich nach folgenden Vorgaben vorzugehen: 1. Archivierung der Verordnung 2. Archivierung des Maßblattes (bei Maßversorgungen) 3.

Mehr

Hinweise zur Notfallversorgung

Hinweise zur Notfallversorgung INNUNG FÜR ORTHOPÄDIE-TECHNIK NORD INNUNG FÜR ORTHOPÄDIE-TECHNIK NIEDERSACHSEN/BREMEN LANDESINNUNG FÜR ORTHOPÄDIE-TECHNIK SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFTEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Bei Schuldts Stift 3 20355

Mehr

Hilfsmittel-Richtlinie

Hilfsmittel-Richtlinie Informationen für Ärzte Hilfsmittel-Richtlinie Neufassung der Richtlinie für die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung Neuausgabe 2012 Am 1. April 2012 ist die Neufassung der

Mehr

Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen DAV und Bahn BKK / Erläuterungen 1 Gegenstand des Vertrages

Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen DAV und Bahn BKK / Erläuterungen 1 Gegenstand des Vertrages 1 Gegenstand des Vertrages Nach Absatz 1 vom Anwendungsbereich des Vertrages erfasst sind die in Anlage 1 aufgeführten Hilfsmitteln. Sofern ein Hilfsmittel nicht in Anlage 1 aufgeführt ist, kann es gemäß

Mehr

VERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf

VERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf VERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf 01.01.2012 Vertragsgruppe PG 03 und 21 Vertrag Gesetzliche Grundlage Vertragspartner Versorgung der Versicherten mit Insulinpumpen und Zubehör, Blutzuckermessgeräten,

Mehr

Vertrag gemäß 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V. BKK Novitas Schifferstraße Duisburg. (im folgenden BKK genannt)

Vertrag gemäß 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V. BKK Novitas Schifferstraße Duisburg. (im folgenden BKK genannt) Vertrag gemäß 127 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V zwischen der BKK Novitas Schifferstraße 92-100 47059 Duisburg (im folgenden BKK genannt) und den Innungen für Orthopädie-Technik Nord, Niedersachsen/Bremen

Mehr

Rahmenvereinbarung über die pauschale Abgeltung der Kosten für Inkontinenzhilfen für in Heimen untergebrachte Versicherte

Rahmenvereinbarung über die pauschale Abgeltung der Kosten für Inkontinenzhilfen für in Heimen untergebrachte Versicherte Rahmenvereinbarung über die pauschale Abgeltung der Kosten für Inkontinenzhilfen für in Heimen untergebrachte Versicherte zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft e.v., Saarbrücken - für die beigetretenen

Mehr

Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab

Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie wirksam ab 01.11.2010 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. (nachfolgend

Mehr

Seite 1 von 8. zum Vertrag vom zwischen. einerseits. der Knappschaft Regionaldirektion Chemnitz, Jagdschänkenstr. 50, Chemnitz,

Seite 1 von 8. zum Vertrag vom zwischen. einerseits. der Knappschaft Regionaldirektion Chemnitz, Jagdschänkenstr. 50, Chemnitz, Seite 1 von 8 Anlage 1 Preisvereinbarungen zum Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V für orthopädische Maßschuhe, Zurichtungen an Konfektionsschuhen Therapieschuhe und diabetes adaptierte Fußbettungen für konfektionierte

Mehr

- gültig ab

- gültig ab Anle 1: Preisvereinbarung Lymphatische Versorgung Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe (PG 17) - gültig ab 01.01.2016 - Die Vergütung ergibt sich aus dieser Anle und gilt für das Bundesland Hessen. Alle

Mehr

Verordnung häuslicher Krankenpflege

Verordnung häuslicher Krankenpflege folgen 12 Folgende Maßnahmen sind notwendig (siehe Verzeichnis der sfähigen Maßnahmen): Sonstige Maßnahmen der (einschl. und ): Ausfertigung für die Krankenkasse Muster 12a (7.2008) Antrag des Versicherten

Mehr

AvP-Kundeninformation. zur Abrechnung von Hilfsmittel-Verordnungen nach spezifizierten Hilfsmittel-Lieferverträgen 302 SGB V ab 01.

AvP-Kundeninformation. zur Abrechnung von Hilfsmittel-Verordnungen nach spezifizierten Hilfsmittel-Lieferverträgen 302 SGB V ab 01. AvP-Kundeninformation zur Abrechnung von Hilfsmittel-Verordnungen nach spezifizierten Hilfsmittel-Lieferverträgen 302 SGB V ab 01. März 2010 Inhalt 1. Was muss ich beachten, wenn ich Hilfsmittel beliefern

Mehr

Der GKV-Spitzenverband. hat am 12. Dezember 2011 folgende. Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie. beschlossen.

Der GKV-Spitzenverband. hat am 12. Dezember 2011 folgende. Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie. beschlossen. Der GKV-Spitzenverband hat am 12. Dezember 2011 folgende Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie beschlossen. Inkrafttreten der neuen Festbeträge: 1. März 2012 I. Allgemeine Erläuterungen

Mehr

Vergütungsvereinbarung

Vergütungsvereinbarung Vergütungsvereinbarung zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen (gültig ab 01.04.2015) zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (nachstehend DVE genannt) - einerseits und der AOK Nordost

Mehr

Patientenrechtegesetz Bedeutung für die Hilfsmittelversorgung

Patientenrechtegesetz Bedeutung für die Hilfsmittelversorgung Informationskarte für Verordner und Leistungserbringer Patientenrechtegesetz Bedeutung für die Hilfsmittelversorgung Am 26. Februar 2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und

Mehr

Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": Vertragspartner

Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel Leistungserbringergruppe: Vertragspartner Anhang 1 zum Vertrag zwischen dem VdAK/AEV und dem BIV Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 15 00 055 1 Vertragspartner Die Vereinbarung

Mehr

SAV Aktuelle Fax-Info

SAV Aktuelle Fax-Info SAV Aktuelle Fax-Info Saarländischer Apothekerverein e.v. 66119 Saarbrücken / Zähringerstraße 5 / Tel. 0681/58406-0 / Fax 0681/58406-20 EMail: geschaeftsstelle@apothekerverein-saar.de Internet: www.apothekerverein-saar.de

Mehr

Anlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum:

Anlage 3. Quittungsheft für Zuzahlungen. Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Anlage 3 Quittungsheft für Zuzahlungen Für: Name, Vorname(n): Geb.-Datum: Quittungsheft für Zuzahlungen Praxisgebühr (ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung) Arznei- Verbandmittel

Mehr

Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen BARMER GEK und DAV Diabetes ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN

Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen BARMER GEK und DAV Diabetes ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen BARMER GEK und DAV Diabetes ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN Gegenstand des Vertrages ( 1) Der Vertrag gilt gemäß Ziffer 1 nur für Apotheken, die einer

Mehr

Pflege Ihrer Angehörigen konzentrieren können. DAS PFLEGEPAKET ist für Sie jederzeit kostenfrei und mit keinerlei Aufwand verbunden.

Pflege Ihrer Angehörigen konzentrieren können. DAS PFLEGEPAKET ist für Sie jederzeit kostenfrei und mit keinerlei Aufwand verbunden. Unsere Leistungen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben ein gesetzliches Recht auf finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse. Bis zu 40, stehen Ihnen für den Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel

Mehr

Selbsthilfeverband Inkontinenz e.v.

Selbsthilfeverband Inkontinenz e.v. Geschäftsstelle Augsburg Bahnhofstraße 14 86150 Augsburg Stellungnahme zum HHVG vom 20.09.2016 Finale Ausarbeitung An alle Mitglieder des Gesundheitsausschuss Autor: Stefan Süß (Vorstand) Herausgeber:

Mehr

Vertrag. über. die Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. zwischen

Vertrag. über. die Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. zwischen Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg und den nachfolgend benannten Ersatzkassen BARMER GEK Techniker Krankenkasse (TK) DAK-Gesundheit

Mehr

Versorgungsanzeige. Verzicht bis auf Widerruf 1,38 1,64 40,00 47,60. je Monat 97,45 104,27 ja

Versorgungsanzeige. Verzicht bis auf Widerruf 1,38 1,64 40,00 47,60. je Monat 97,45 104,27 ja Hilfsmittelnummer 01 01.35.01.1 Milchpumpen, elektrisch betrieben Tagesmietpreis 1,38 1,64 Mindestmietpreis 15,00 17,85 Sofern Mietdauer nicht vom Arzt vermerkt, Leihdauer max. 4 Wochen. Danach neues Rezept

Mehr

VERTRAGSSTECKBRIEF Rehatechnik

VERTRAGSSTECKBRIEF Rehatechnik VERTRAGSSTECKBRIEF Rehatechnik 01.04.2012 Vertragsgruppe PG 04, 10, 11, 18, 19, 20, 26, 28, 32, 33, 50 Vertrag Versorgung der Versicherten in der Rehatechnik Gesetzliche Grundlage Vertragspartner 127 Abs.

Mehr

6. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln. Vereinbarung

6. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln. Vereinbarung 6. Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung Vereinbarung zwischen der AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover, vertreten

Mehr

Anlage 1 - Vergütungsvereinbarung Leistungserbringer für die Versorgung

Anlage 1 - Vergütungsvereinbarung Leistungserbringer für die Versorgung Anlage 1 - Vergütungsvereinbarung Leistungserbringer für die Versorgung von erwachsenen Schwerhörigen mit Ausnahme von Versicherten mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit Hilfsmittelpositionsnummer

Mehr

Vergütungsvereinbarung

Vergütungsvereinbarung Anlage 2 zum Vertrag vom 01.01.2007 Vergütungsvereinbarung gemäß 125 SGB V über ergotherapeutische Leistungen ab dem 01.01.2012 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (DVE) - nachstehend

Mehr

AvP-Hilfsmittelvertrags. Hilfsmittelvertrags- Datenbank

AvP-Hilfsmittelvertrags. Hilfsmittelvertrags- Datenbank AvP-Hilfsmittelvertrags Hilfsmittelvertrags- Datenbank Thema Hilfsmittelbelieferung Alle Verträge für öffentliche Apotheken zur Versorgung mit Hilfsmitteln sind in 127 Abs.2 SGB V geregelt Die AvP-Hilfsmitteldatenbank

Mehr

Vertrag Nr. : 135. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung im Bereich der Biofeedbacktherapie

Vertrag Nr. : 135. Anlage Preisvereinbarung für die Versorgung im Bereich der Biofeedbacktherapie Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung mit Inkontinenzhilfen Hilfsmittel zum Training des Beckenbodens zum Vertrag Nr. : 135 Anlage 5.15.2 vereinbarung für die Versorgung im Bereich der Biofeedbacktherapie

Mehr

Wichtige Informationen zur Abrechnung von Hilfsmittelverordnungen nach 302 SGB V

Wichtige Informationen zur Abrechnung von Hilfsmittelverordnungen nach 302 SGB V Wichtige Informationen zur Abrechnung von Hilfsmittelverordnungen nach 302 SGB V (Stand 30. November 2015) Seit dem Jahre 2010 gibt es zunehmend Hilfsmittelversorgungsverträge, die eine Abrechnung nach

Mehr

Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)

Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) folgen Komplexes urogenitale ulzerierende / respiratorische / kardiale psychiatrische / psychische Ausfertigung für die Krankenkasse Muster a (4.2011) Antrag des Versicherten Die spezialisierte ambulante

Mehr

VERTRAGSSTECKBRIEF Homecare

VERTRAGSSTECKBRIEF Homecare VERTRAGSSTECKBRIEF Homecare 01.01.2012 Vertragsgruppe PG 03, 15, 29 Vertrag Versorgung der Versicherten im Bereich Homecare (Inkontinenz, Stoma und enterale Ernährung) Gesetzliche Grundlage Vertragspartner

Mehr

Vertrag. gem. 127 Abs. 2 SGB V. zwischen der. Novitas BKK

Vertrag. gem. 127 Abs. 2 SGB V. zwischen der. Novitas BKK Vertrag gem. 127 Abs. 2 SGB V zwischen der Novitas BKK vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Ernst Butz Hermann-Blohm-Str. 3 20457 Hamburg (im folgenden Krankenkasse genannt) und Leistungserbringer

Mehr

Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe

Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag zur integrierten Versorgung im Rahmen der Geburtshilfe zwischen Deutscher Hebammenverband e.v. Gartenstraße 26 76133 Karlsruhe Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands

Mehr

Dokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb

Dokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb Dokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb Auftraggeber: Die nachfolgenden Dokumente dienen zur Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Die Dokumentenvorlage ermöglicht eine effektivere Bewertbarkeit der

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 1. Änderung

Mehr

Verträge von Krankenkassen nach 127 SGB V

Verträge von Krankenkassen nach 127 SGB V Verträge von Krankenkassen 127 SGB V Es werden nur Verträge und Inhalte benannt, worüber die KV Sachsen eine schriftliche Information erhalten hat. (Die Krankenkassen haben dem Gesetzestext eine Informationspflicht

Mehr

Technische Orthopädie Hilfsmittel - Regularien

Technische Orthopädie Hilfsmittel - Regularien 24.02.2012 Charité Technische Orthopädie Hilfsmittel - Regularien Agenda 1. Gesetzliche Grundlagen zur Himi-Versorgung Wie verordne ich das Himi richtig? Was gehört alles auf das Rezept? Zustandserhebung,

Mehr

Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen

Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen Vorabgenehmigungsverfahren (1) Die Bestellung des apothekenpflichtigen

Mehr

In IXOS stellen Sie im Modul A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank ein, welchen Verträgen und Pauschalen Sie beigetreten sind.

In IXOS stellen Sie im Modul A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank ein, welchen Verträgen und Pauschalen Sie beigetreten sind. Die A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank, Teil 1 Bei der Abgabe von Hilfsmitteln ist ein breites Wissen rund um die Verträge und Lieferbedingungen gefragt, um schnell die richtigen Artikel abgeben und Retaxationen

Mehr

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KVS genannt) und der DAK-Gesundheit Vertragsgebiet Sachsen (nachfolgend

Mehr

Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (Stand 1. Juli 2016)

Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (Stand 1. Juli 2016) Aktuelle Verträge des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (Stand 1. Juli 2016) AOK BV PG 24 Prothesen 1900000 gekündigt zum 30.06.2009, regional unterschiedliche Fortgeltung (OT-1 Vertrag) (OT-2

Mehr

Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V. über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (PG 17) zwischen

Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V. über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (PG 17) zwischen Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (PG 17) zwischen der Innung für Orthopädietechnik Nord, vertreten durch den Obermeister Matthias Bauche, Innung

Mehr

Rahmenvertrag. gemäß 127 Abs. 2 SGB V. über die Versorgung der Versicherten der Krankenkassen. durch Augenoptiker vom 06.02.2007.

Rahmenvertrag. gemäß 127 Abs. 2 SGB V. über die Versorgung der Versicherten der Krankenkassen. durch Augenoptiker vom 06.02.2007. Rahmenvertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung der Versicherten der Krankenkassen durch Augenoptiker vom 06.02.2007 zwischen dem Landes-lnnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks der

Mehr

auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Zulassungsausschuss - Ärzte - Dresden Zulassungsausschuss-Ärzte-Dresden Postfach 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer

Mehr

Anlage 5. Inhalte der Urbelege

Anlage 5. Inhalte der Urbelege Anlage 5 e der Urbelege zu den Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach 302 Abs. 2 SGB V über Form und des mit Sonstigen Leistungserbringern sowie mit Hebammen und Entbindungspflegern ( 301

Mehr

Heilmittelverordnung 18 T T M M J J. Maßnahmen der Ergotherapie. Verordnung nach Maßgabe des Kataloges (Regelfall)

Heilmittelverordnung 18 T T M M J J. Maßnahmen der Ergotherapie. Verordnung nach Maßgabe des Kataloges (Regelfall) Gebühr pflicht. Gebühr frei Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Heilmittelverordnung 18 Maßnahmen der Ergotherapie IK des Leistungserbringers Unfall/ Unfallfolgen Gesamt-Zuzahlung

Mehr

Vereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V

Vereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V Vereinbarung über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V - Knieruhigstellungsschienen/Immobilisationsschienen - zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

V E R S O R G U N G S V E R T R A G. nach 72 SGB XI über vollstationäre Pflege/Kurzzeitpflege

V E R S O R G U N G S V E R T R A G. nach 72 SGB XI über vollstationäre Pflege/Kurzzeitpflege V E R S O R G U N G S V E R T R A G nach 72 SGB XI über vollstationäre Pflege/Kurzzeitpflege Zwischen als Träger - nachfolgend Pflegeeinrichtung genannt - und der AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse als

Mehr

Tipps & Tricks. Abrechnung von Kompressionsstrümpfen nach Maß im Artikelstamm plus V. Anzeige zusammengesetzter Hilfsmittel

Tipps & Tricks. Abrechnung von Kompressionsstrümpfen nach Maß im Artikelstamm plus V. Anzeige zusammengesetzter Hilfsmittel Abrechnung von Kompressionsstrümpfen nach Maß im Artikelstamm plus V Mit dem neuem Artikelstamm + V haben Sie Sonder-PZN für die Abrechnung von Kompressionsstrümpfen nach Maß erhalten. Unabhängig davon,

Mehr

Kompressionsstrümpfe nach Maß in der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank

Kompressionsstrümpfe nach Maß in der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank Abrechnung von Kompressionsstrümpfen nach Maß in der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank Unabhängig davon, ob Sie Kompressionsstrümpfe nach Maß einzeln, paarweise oder mit Haftrand abgeben möchten, in der

Mehr

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab ,, An alle Ärztinnen und Ärzte - außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 0 03-999 Fax: (030) 3 0 03 900

Mehr

Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank Fachanwalt für Medizinrecht Berrenrather Straße Köln

Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank Fachanwalt für Medizinrecht Berrenrather Straße Köln Retaxationen Neuere Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit 1 Rechtsanwalt Dr. Valentin Saalfrank Fachanwalt für Medizinrecht Berrenrather Straße 393 50937 Köln Belieferung gefälschter Verordnung I Sachverhalt:

Mehr

Antrag auf Ermächtigung zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung

Antrag auf Ermächtigung zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung Achtung: Die Seiten 1-6 des Antrages aufgrund der elektronischen Erfassung bitte nur komplett einrei- chen!! Andernfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich. An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses

Mehr

Verordnung einer Krankenbeförderung 4

Verordnung einer Krankenbeförderung 4 Gebühr frei Gebühr pflicht. Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum geb. am Verordnung einer Krankenbeförderung

Mehr

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Photodynamische Therapie am Augenhintergrund Antrag auf Genehmigung zur

Mehr

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer

Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer Anlage 5a - Teilnahmeerklärung Leistungserbringer zu dem Vertrag zur Durchführung der strukturierten Behandlungsprogramme nach 137f SGB V Asthma bronchiale/copd zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit)

Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) Seite 1 von 5 Eignungsprüfung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) Hinweis für Bewerber- und Bietergemeinschaften: Diese werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Die Zuverlässigkeit

Mehr

... Name, Vorname geb. am Beihilfenummer. ... Straße Hausnummer. ... PLZ Wohnort. ... Dienststelle/Anstellungskörperschaft

... Name, Vorname geb. am Beihilfenummer. ... Straße Hausnummer. ... PLZ Wohnort. ... Dienststelle/Anstellungskörperschaft Antragsteller/in (Beihilfeberechtigte/r) Name, Vorname geb. am Beihilfenummer Straße Hausnummer PLZ Wohnort Dienststelle/Anstellungskörperschaft Landeskirche Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse für

Mehr

Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr...

Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr... Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag Zwischen Pflegebedürftige[r] Frau / Herr... und dem Pflegedienst... wird vereinbart : Vorbemerkung : Ziel

Mehr

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie) Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung

Mehr

Antrag beim GKV Spitzenverband auf Aufnahme von Produkten in das (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis (HMV)

Antrag beim GKV Spitzenverband auf Aufnahme von Produkten in das (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis (HMV) Antrag beim GKV Spitzenverband auf Aufnahme von Produkten in das (Pflege-)Hilfsmittelverzeichnis (HMV) aid-con Ingenieurbüro Redmer Schönningstedter Str. 130A, 21465 Reinbek Tel.: 040 / 20 90 76 40 ; Fax:

Mehr

VERTRAGSSTECKBRIEF Medizintechnik/ Atemtherapie

VERTRAGSSTECKBRIEF Medizintechnik/ Atemtherapie VERTRAGSSTECKBRIEF Medizintechnik/ Atemtherapie 01.03.2012 Vertragsgruppe PG 14, 12, 01, 27, 21 Vertrag Versorgung der Versicherten mit Medizintechnik (Atemtherapie/ Tracheostoma/ Babymonitoring/ Pulsoximetrie)

Mehr

Dokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb. Lieferung von Chemikalien im Versorgungsgebiet der KWL Rahmenvereinbarung

Dokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb. Lieferung von Chemikalien im Versorgungsgebiet der KWL Rahmenvereinbarung Dokumentenvorlage zum Teilnahmewettbewerb Lieferung von Chemikalien im Versorgungsgebiet der KWL Rahmenvereinbarung 2016-2020 Die nachfolgenden Dokumente stellen eine Hilfe zur Vereinfachung der Bewerbungsunterlagen

Mehr

- Ausfertigung Stadtwerke -

- Ausfertigung Stadtwerke - - Ausfertigung Stadtwerke - Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für einen Jahresverbrauch bis zu 100.000 kwh für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke SWF-Gewerbe 12 (10G-SWF12)

Mehr

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen

Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen

Mehr

3. Fortschreibung der Anforderungen im Präqualifizierungsverfahren - Neuerungen - Stand

3. Fortschreibung der Anforderungen im Präqualifizierungsverfahren - Neuerungen - Stand 3. Fortschreibung der Anforderungen im Präqualifizierungsverfahren - Neuerungen - Stand 18.12.2014 Fachliche Leitung: Aufnahme zusätzlicher Berufsbilder Folgende beruflichen Qualifikationen werden mit

Mehr

- Seite 1 von 12- Die Vereinbarung wird geschlossen. zwischen der

- Seite 1 von 12- Die Vereinbarung wird geschlossen. zwischen der - Seite 1 von 12- Vereinbarung über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen (Produktgruppe 15) zum zwischen der Knappschaft Saarbrücken und dem Saarländischen Apothekerverein e.v. geschlossenen

Mehr

FAQs zu den A nderungen im Artikelstamm + V zum

FAQs zu den A nderungen im Artikelstamm + V zum FAQs zu den A nderungen im Artikelstamm + V zum 01.04.2013 Pauschalen Was ist eine Pauschale? In den Hilfsmittelversorgungsverträgen zwischen den Krankenkassen und den Apothekerverbänden sind Verträge

Mehr

Hilfsmittelversorgungsvertrag. - im Folgenden BARMER GEK genannt. Techniker Krankenkasse Bramfelder Str Hamburg. - im Folgenden TK genannt

Hilfsmittelversorgungsvertrag. - im Folgenden BARMER GEK genannt. Techniker Krankenkasse Bramfelder Str Hamburg. - im Folgenden TK genannt Elektronisches Arbeitshandbuch zwischen der BARMER GEK, Hauptverwaltung Lichtscheider Str. 89 42285 Wuppertal - im Folgenden BARMER GEK genannt handelnd für und der Techniker Krankenkasse Bramfelder Str.

Mehr

Beitrittsantrag ohne MIP-Zugang

Beitrittsantrag ohne MIP-Zugang Beitrittsantrag ohne MIP-Zugang Produktmanagement Hilfsmittel 0032 20 Postfach 10 14 44 20009 Hamburg Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg hilfsmittelmanagement@dak.de www.dak.de/leistungserbringer November 2016

Mehr

Sehr geehrte Frau Kollegin = Name =, sehr geehrter Herr Kollege = Namen =,

Sehr geehrte Frau Kollegin = Name =, sehr geehrter Herr Kollege = Namen =, BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e.v. Landesverband Bayern www.bvf-bayern.de Landesvorsitzender Dr. med. Peter Hausser stv. Landesvorsitzender Dr. med. Richard Häusler KVB 80684 München Ihr Ansprechpartner

Mehr

Primärkassen: Abgabefristen gemäß Arznei-/Hilfsmittellieferverträgen

Primärkassen: Abgabefristen gemäß Arznei-/Hilfsmittellieferverträgen Primärkassen: Abgabefristen gemäß Arznei-/Hilfsmittellieferverträgen Baden-Württemberg ALV (Stand: 01.04.2005) 3 Abs. 8 Arzneilieferungsvertrag i.v.m. 3 Abs. 1 Rahmenvertrag nach 129 SGB V Einspruchsentscheidungsfrist:

Mehr

RAHMENVERTRAG. zwischen der. Techniker Krankenkasse Bramfelder Str Hamburg. - im folgenden TK genannt - und dem

RAHMENVERTRAG. zwischen der. Techniker Krankenkasse Bramfelder Str Hamburg. - im folgenden TK genannt - und dem RAHMENVERTRAG zwischen der Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140 22305 Hamburg - im folgenden TK genannt - und dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik Reinoldistr. 7-9 44006 Dortmund (im folgenden

Mehr

Teil A: Anwendungsbereich und Anwendungsvoraussetzungen. 1 Gegenstand des Vertrages

Teil A: Anwendungsbereich und Anwendungsvoraussetzungen. 1 Gegenstand des Vertrages Vertrag über die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln durch Sanitätshäuser und sonstige Leistungserbringer Register: Teil A: Anwendungsbereich und

Mehr

Antrag auf Anstellung eines Arztes bei einem Vertragsarzt / in einem MVZ

Antrag auf Anstellung eines Arztes bei einem Vertragsarzt / in einem MVZ Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Praxisstempel Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet.

Mehr

Versorgung mit Hilfsmitteln zur Versorgung der Tracheotomie / Laryngektomie LEGS: 19 00 112

Versorgung mit Hilfsmitteln zur Versorgung der Tracheotomie / Laryngektomie LEGS: 19 00 112 Anlage 19 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln Versorgung mit Hilfsmitteln zur Versorgung der Tracheotomie / Laryngektomie LEGS: 19

Mehr

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016 KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:

Mehr

2. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung

2. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung 2. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVH genannt) und der Techniker Krankenkasse Bramfelder Straße 140, 22305

Mehr

Anlage 3 zum Vertrag vom zwischen

Anlage 3 zum Vertrag vom zwischen Anlage 3 zum Vertrag vom 01.04.2010 zwischen dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e. V. (dba), Hamburg dem Deutschen Bundesverband

Mehr

über die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssportes in Gruppen unter ärztlicher Betreuung vom 01.Januar 2016

über die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssportes in Gruppen unter ärztlicher Betreuung vom 01.Januar 2016 Abkommen zwischen - der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) Glinkastr. 40, 10117 Berlin vertreten durch den Hauptgeschäftsführer, Herrn Dr. Joachim Breuer - der Sozialversicherung für

Mehr

V E R T R A G. nach. 127 Abs. 2 SGB V. über die Versorgung der gesetzlich Versicherten mit Hilfsmitteln. zwischen. dem IKK Landesverband Nord Schwerin

V E R T R A G. nach. 127 Abs. 2 SGB V. über die Versorgung der gesetzlich Versicherten mit Hilfsmitteln. zwischen. dem IKK Landesverband Nord Schwerin Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung der gesetzlich Versicherten mit Hilfsmitteln zwischen dem IKK Landesverband Nord, dem BKK-Landesverband NORD, der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Schleswig-Holstein

Mehr

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg -

Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg - Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte - Hamburg - Humboldtstraße 56 (040) 22 80 2-342 oder 22 80 2-320 22083 Hamburg (040) 22 80 2-420 U N T E R L A G E N zur Antragsstellung auf Z U L A

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Der Landrat

Antrag auf Gewährung einer Der Landrat Kreis Düren Antrag auf Gewährung einer Der Landrat Investitionskostenpauschale Sozialamt 50/01 Frau Lauscher Bismarckstr. 16 Telefon 02421 / 22-1406 52348 Düren Telefax 02421 / 22-2061 Antrag auf Gewährung

Mehr

auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Zulassungsausschuss - Ärzte - Chemnitz Zulassungsausschuss - Ärzte - Chemnitz Postfach 1164 09070 Chemnitz Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer

Mehr

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Pflegeeinrichtung Vertragsärztin/Vertragsarzt Adresse Praxisanschrift Institutskennzeichen (IK) LANR BSNR 1 Gegenstand und Ziele des Kooperationsvertrages (1)

Mehr

Schlüsselnummer:

Schlüsselnummer: Versorgungs- und Vergütungsvertrag nach 127 Abs. 2 SGB V Schlüsselnummer: 19 91315 zwischen der Diabetikerbedarf db GmbH Walshagenstraße 127 48429 Rheine im folgenden Leistungserbringer genannt und der

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen

Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen 2. Symposium Unterstützte Kommunikation in der Praxis Frankfurt/M., 11. September 2009 GKV-Spitzenverband Abteilung Gesundheit - Hilfsmittel

Mehr

Ergänzungsvereinbarung

Ergänzungsvereinbarung Ergänzungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und der Techniker Krankenkasse Bramfelder Straße 140, 22305

Mehr

FOTODOKUMENTATION. Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 17: Hilfsmittel zur Kompressionstherapie. Inhalt

FOTODOKUMENTATION. Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 17: Hilfsmittel zur Kompressionstherapie. Inhalt FOTODOKUMENTATION Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 17: Hilfsmittel zur Kompressionstherapie Inhalt 1. Definition von Kompressionstherapie 2. Rundstrick versus Flachstrick 3. Indikationen und Kontraindikationen

Mehr

Gefahren für die Versorgungsqualität und Lösungsansätze

Gefahren für die Versorgungsqualität und Lösungsansätze BVMed-Medienseminar 14. Oktober 2014, 10 bis 13 Uhr, Berlin Fokusthema: Die Versorgung pflegeintensiver Patienten nach dem GKV-FQWG Gefahren für die Versorgungsqualität und Lösungsansätze Raimund Koch

Mehr

Vertrag gemäß 89 SGB XI vom 09.06.2011

Vertrag gemäß 89 SGB XI vom 09.06.2011 Vertrag gemäß 89 SGB XI vom 09.06.2011 mit Gültigkeit für Leistungen ab dem 01.01.2012 über die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung für Pflegedienste, die

Mehr

Sind Kürzungen durch Kostenträger bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen hinzunehmen?

Sind Kürzungen durch Kostenträger bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen hinzunehmen? Sind Kürzungen durch Kostenträger bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen hinzunehmen? Europäisches Bildungszentrum Bundesfachschule für Orthopädie-Schuhtechnik Samstag, 21. November 2015 1 Gliederung Einführung

Mehr

Vereinbarung. zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. (Katarakt-Vereinbarung) zwischen

Vereinbarung. zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. (Katarakt-Vereinbarung) zwischen Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zwischen der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin,,,,,,,,, der Bundesknappschaft

Mehr

GKV-Spitzenverband. Eigenanteils- und Zuschussempfehlungen bei Hilfsmitteln mit Gebrauchsgegenstandsanteil

GKV-Spitzenverband. Eigenanteils- und Zuschussempfehlungen bei Hilfsmitteln mit Gebrauchsgegenstandsanteil GKV-Spitzenverband Anhang II des Gemeinsamen Rundschreibens der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln vom 18. Dezember 2007 in der Fassung vom 20. Dezember

Mehr

Bestellung. deutschlandspflegepaket.de. Was ist Deutschlands Pflegepaket und wer hat einen Anspruch darauf? Der Ablauf Ihrer Bestellung:

Bestellung. deutschlandspflegepaket.de. Was ist Deutschlands Pflegepaket und wer hat einen Anspruch darauf? Der Ablauf Ihrer Bestellung: Bestellung Bei Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter: 05204 / 98902 Was ist Deutschlands Pflegepaket und wer hat einen Anspruch darauf? Deutschlands Pflegepaket beinhaltet die monatliche Lieferung

Mehr

Grundlagen der Homecare- Versorgung in Deutschland

Grundlagen der Homecare- Versorgung in Deutschland Offenes Forum Homecare vom 12. bis 14. Februar 2008 auf der Altenpflege + ProPflege, Hannover Grundlagen der Homecare- Versorgung in Deutschland Jana Künstner Leiterin Referat Homecare Bundesverband Medizintechnologie

Mehr