Leasing-Vertragsbedingungen (AGB) der BB Leasing GmbH (Leasinggeber) (Unternehmergesch ft)

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1 Leasing-Vertragsbedingungen (AGB) der BB Leasing GmbH (Leasinggeber) (Unternehmergesch ft) 1. Beginn und Dauer des Leasingvertrages a. Der Leasingnehmer ist entsprechend der vereinbarten Annahmefrist an den Leasingantrag gebunden. Der Leasingvertrag kommt durch schriftliche Annahme durch den Leasinggeber zustande. b. Der Leasingvertrag kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen werden. c. Wird der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, ist der Leasingnehmer f r die vereinbarte Dauer an diesen gebunden. Der Leasinggeber kann den Vertrag unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist schriftlich k ndigen, wenn sachlich gerechtfertigte Gr nde vorliegen ( 990 ABGB). Eine K ndigung des Leasinggebers ist insbesondere dann sachlich gerechtfertigt, wenn Umst nde eintreten, die ohne einen wichtigen Grund im Sinne von Pkt 11 der AGB darzustellen das Vertrauen in die Vertragstreue oder die Bonit t des Leasingnehmers beeintr chtigen oder eine St rung der subjektiven quivalenz von Leistung und Gegenleistung bewirken. Davon unber hrt bleibt das beiden Vertragsteilen zustehende Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund (siehe insb Pkt 11) aufzul sen. d. Wird der Leasingvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag jeweils zum Ende eines Monats unter Einhaltung einer einmonatigen Frist schriftlich zu k ndigen. F r den unter Pkt c des Leasingantrages genannten Zeitraum verzichtet der Leasingnehmer jedoch auf sein ordentliches K ndigungsrecht. Davon unber hrt bleibt das beiden Vertragsteilen zustehende Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund (siehe insb Pkt 11) aufzul sen. 2. bernahme des Leasingobjektes und Gew hrleistung a. Der Leasingnehmer ist zur unverz glichen bernahme der Lieferung am vereinbarten Ort und Termin verpflichtet. Soweit der Leasingnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist der Leasinggeber berechtigt, unter Setzung einer zweiw chigen Nachfrist vom Vertrag zur ckzutreten. F r diesen Fall ist eine Konventionalstrafe in H he von sechs Monats-Leasinggesamtentgelten (mindestens jedoch 15 % des Anschaffungswertes) vereinbart. Die M glichkeit des Leasinggebers zur Geltendmachung eines dar ber hinausgehenden tats chlichen Schadens bleibt davon unber hrt. Im brigen gelangt Pkt 7 der AGB sinngem zur Anwendung. Scheitert die bergabe aus Gr nden, die nicht auf Seiten des Leasingnehmers liegen, kann jeder Teil unter Setzung einer Nachfrist von 3 Wochen vom Vertrag zur cktreten. Schadenersatzanspr che und Vertragsstrafen sind in diesem Fall ausgeschlossen. b. Der Leasingnehmer bernimmt das Leasingobjekt vom Lieferanten im Auftrag des Leasinggebers, begr ndet f r diesen Eigentum durch stellvertretende bernahme und hat das Leasingobjekt f r den Leasinggeber inne. Der Leasingnehmer verpflichtet sich, das bernommene Leasingobjekt bei seiner bernahme auf seine Mangelfreiheit zu untersuchen. Der Leasingnehmer hat M ngel gegen ber dem Lieferanten und dem Leasinggeber unverz glich schriftlich anzuzeigen, widrigenfalls jegliche Haftung aus Gew hrleistung, Schadenersatz oder wegen Irrtums etc erlischt. Gleiches gilt, wenn der Leasingnehmer dem Leasinggeber nicht binnen sieben Tagen ein schriftliches bernahme- und M ngelprotokoll bermittelt. c. Der Leasinggeber tritt zur Erf llung seiner weiteren Gew hrleistungspflicht und bei Ausschluss von weiteren Anspr chen mit Ausnahme allf lliger Wandlungsanspr che alle gegen ber dem Lieferanten bestehenden Gew hrleistungs-, Schadenersatz- und Garantieanspr che an den Leasingnehmer ab. Mit Beendigung dieses Vertrages fallen diese Anspr che an den Leasinggeber zur ck, was hiermit bereits vereinbart und mit der tats chlichen R ckstellung bewirkt wird. Ein teilweiser oder g nzlicher Verzicht gegen ber dem Lieferanten bedarf der Zustimmung des Leasinggebers. Der Leasingnehmer hat solche Anspr che in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gegen ber dem Lieferanten geltend zu machen und den Leasinggeber schad- und klaglos zu halten. Im brigen hat der Leasingnehmer das Leasingobjekt und dessen Lieferanten selbst ausgew hlt. Er hat das Leasingobjekt gepr ft und besichtigt. Der Leasinggeber haftet weder f r Pflichten des Lieferanten oder der Wartungsfirma noch f r bestimmte Eigenschaften oder Eignung des Leasingobjektes noch f r Sch den aus dessen Gebrauch. 3. Leasingentgelt a. Die F lligkeitstermine f r das monatliche Leasingentgelt sind in Punkt c des Leasingantrages festgehalten. Der Entgeltanteil bis zur ersten F lligkeit wird mit dem ersten Entgelt bezahlt oder in das Entgelt eingerechnet. Zahlungen m ssen termingerecht und abzugsfrei an die vom Leasinggeber genannte Zahlstelle entrichtet werden. b. Das Leasingentgelt ist auch f r die Dauer einer Unbenutzbarkeit (Stehzeiten, Verhinderungen oder Erschwerungen des Gebrauches wegen eines Schadensfalles) des Leasingobjektes zu leisten, wenn dies auf M ngel und Ursachen nach bergabe des Leasingobjektes zur ckzuf hren ist. Der Leasingnehmer hat den Leasinggeber jedoch unverz glich von allen derartigen oder sonstigen Schadensf llen zu unterrichten. c. Das Leasingentgelt versteht sich als Entgelt f r die vereinbarte gew hnliche Nutzung. Eine dar ber hinausgehende Nutzung wird im Rahmen der Endabrechnung zus tzlich verrechnet. Die ber die vereinbarte gew hnliche Nutzung hinausgehenden Mehrkilometer sind mit dem sich aus der urspr nglichen Berechnung (Gesamtleasingentgelt durch vereinbarte Gesamtkilometerleistung) ergebenden Tarifsatz zu verrechnen. d. Einlangende Zahlungen werden in folgender Reihenfolge zur Abdeckung von aushaftenden Forderungen verwendet: 1. Nebenkosten und Verzugszinsen, 2. ausst ndige Leasingentgelte. 4. Zinsgleitklausel a. Der Zinsbestandteil des Leasingentgeltes gem Pkt c des Leasingantrages ist entweder als Fixzinssatz vereinbart oder an einen Referenzzinssatz gebunden und dementsprechend den Ver nderungen am Geld- und Kapitalmarkt unterworfen. In diesem Fall dient entweder der 3-Monats oder der 6-Monats-Euribor (European Interbank Offered Rate) als Anpassungsindikator, kaufm nnisch gerundet auf das n chste Achtel. Die Zinsanpassungen erfolgen beim 3-

2 Monats-Euribor viertelj hrlich mit Wirksamkeit ab 1. J nner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Beim 6-Monats-Euribor erfolgen die Zinsanpassungen halbj hrlich mit Wirksamkeit ab 1. J nner und 1. Juli. Es gelangt eine Zinsberechnungsmodalit t von 365/360 zur Anwendung. Die Zinsanpassung hat zugunsten und zulasten des Leasingnehmers zu erfolgen. Festgehalten wird, dass dieser Leasingvertrag einen Kreditzweck zugunsten des Leasingnehmers erf llt. Eine Pflicht zur Zahlung von Zinsen des Leasinggebers ist daher jedenfalls ausgeschlossen, auch wenn die Ver nderung des Referenzzinssatzes zu negativen Zinsen (zulasten des Leasinggebers) f hren w rde. Sollten der 3-Monats- bzw 6-Monats-Euribor nicht ver ffentlicht werden, so tritt an ihre Stelle jener Wert, der dem Indikator am ehesten entspricht. Ma geblich ist der am 20. des dem Wirksamkeitsstichtag vorangehenden Monats festgestellte und im Informationssystem Bloomberg ver ffentlichte Zinssatz. Ist dieser Tag kein Bankarbeitstag, so wird der dem 20. vorangehende Bankarbeitstag herangezogen. b. Wurde keine Anpassungsklausel vereinbart oder beabsichtigt der Leasinggeber eine ber die vereinbarte Anpassung hinausgehende nderung des Zinsbestandteils, so bietet der Leasinggeber dem Leasingnehmer diese nderung des Zinssatzes sp testens ein Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens an. Die Zustimmung des Leasingnehmers zu dieser nderung gilt als erteilt, wenn beim Leasinggeber vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Leasingnehmers einlangt. Darauf wird der Leasinggeber den Leasingnehmer im nderungsangebot, in dem das Ausma der nderung darzustellen sein wird, hinweisen. 5. Anzahlung, Depotzahlung, Kaution (unverzinst) a. Wird eine Anzahlung vereinbart, ist diese auf das monatliche Leasingentgelt f r die vereinbarte bestimmte Dauer bzw die Dauer des K ndigungsverzichtes anzurechnen. b. Ein vereinbartes Depot dient der Sicherstellung s mtlicher Forderungen des Leasinggebers aus dem Bestand oder der Aufl sung (Beendigung) des Leasingvertrages. Der Leasinggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anspr che gegen den Leasingnehmer zun chst aus dem Depot zu befriedigen (bzw zu verrechnen). In diesem Falle hat der Leasingnehmer auf Verlangen des Leasinggebers das Depot wieder aufzuf llen. Punkt b gilt sinngem f r Kautionen. c. Die Ber cksichtigung der Anzahlung, des Depots oder der Kaution erfolgt in Form einer K rzung der Kalkulationsbasis. d. Nach Beendigung des Leasingvertrages kann das Depot oder die Kaution zur Abdeckung noch offener Forderungen des Leasinggebers verwendet werden. Ein allf lliges Guthaben ist an den Leasingnehmer auszubezahlen. e. Die oben genannten Leistungen (Anzahlung, Depot, Kaution) unterliegen grunds tzlich keiner Verzinsung, da diese bereits in der Kalkulation des Leasingentgeltes inkludiert sind. 6. Nebenkosten a. Zus tzlich zum Leasingentgelt, einer vereinbarten Anzahlung, einem vereinbarten Depot oder einer Kaution oder allf lligen sonstigen vertraglich festgelegten Betr gen tr gt der Leasingnehmer die Rechtsgesch ftsgeb hr, s mtliche Steuern, Geb hren, Straf- und Versicherungspr mien im Zusammenhang mit dem Besitz und der Benutzung des Leasingobjektes, die Kosten der Zulassung, Abmeldung, Typisierung und berpr fung des Leasingobjektes. b. Zudem tr gt der Leasingnehmer s mtliche angemessenen Kosten, die dem Leasinggeber oder seinen Beauftragten vor, w hrend oder nach der Vertragsdauer erwachsen f r die i. Ermittlung des Aufenthaltes, des Dienstgebers und der Bonit t des Leasingnehmers, ii. Hereinbringung f lliger Forderungen zur Sicherstellung und Einziehung des Leasingobjektes, insbesondere auch durch Mahnung und Inkasso (zu den beim Leasinggeber und seinen Beauftragten blichen Spesen), iii. sonstigen au ergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibungen, wenn der Leasingnehmer diese Kosten durch vertragswidriges Verhalten verursacht hat. 7. Verzug und Verzugszinsen a. Bei Verzug mit mindestens einem Leasingentgelt (samt Nebenkosten) oder anderen Verpflichtungen aus dem Vertrag (vgl Pkt 2 und 3) kann der Leasinggeber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen unter Androhung des Terminverlustes die gesamte Entrichtung der noch offenen Schuld des Leasingnehmers (einschlie lich k nftiger Raten) verlangen (Terminsverlust). Der schuldhafte (qualifizierte) Verzug des Leasingnehmers bildet davon unabh ngig nach vorangegangener Mahnung einen Grund f r die au erordentliche K ndigung des Vertrages durch den Leasinggeber. b. Im Verzugsfall und auch im Aufl sungsfall schuldet der Leasingnehmer dem Leasinggeber die gesetzlichen Verzugszinsen f r die jeweils berf lligen Betr ge sowie die Kosten der Forderungsbetreibung nach Pkt 6.b.iii. Sonstige Rechte des Leasinggebers aus der Vertragsverletzung des Leasingnehmers bleiben davon unber hrt. 8. Instandhaltung des Leasingobjektes, Betrieb und Pflege a. Jede rechtliche oder faktische Verf gung, wie der Verkauf, die Verpf ndung oder die dauerhafte Standortverlegung des Leasingobjektes sowie dessen nicht blo vor bergehende berlassung an Dritte oder die nicht blo vor bergehende Nutzung durch Dritte und Ver nderungen am Leasingobjekt erfordern f r deren Zul ssigkeit die schriftliche Zustimmung des Leasinggebers. Im Falle einer unzul ssigen Weitergabe oder Nutzungs berlassung des Leasingobjektes tritt der Leasingnehmer alle Rechte aus einem solchen Vertrag an den Leasinggeber ab. Auslandsfahrten sind zul ssig, jedoch verpflichtet sich der Leasingnehmer zur Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen wie Zoll und Versicherungsbedingungen. Einbauten in das Leasingobjekt sind bei Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen zul ssig, sofern sie jederzeit ohne Besch digung bzw Hinterlassen von Spuren wieder entfernt werden k nnen. S mtliche Einbauten gehen entsch digungslos in das Eigentum des Leasinggebers ber, soweit der Leasingnehmer diese nicht auf eigene Kosten und ohne Hinterlassen von Beeintr chtigungen und Spuren, entfernt. Eingriffe Dritter (Pf ndung, ua Verf gungen) oder Sch den am Leasingobjekt sind unverz glich anzuzeigen.

3 b. Von der bernahme des Leasingobjektes bis zu dessen R ckstellung ist der Leasingnehmer verpflichtet, das Leasingobjekt pfleglich und fachgerecht zu behandeln. Reparaturen und Wartungen sind, solange aufrechte Herstellergarantien den zu reparierenden Gegenstand betreffend bestehen, von einer autorisierten Markenwerkst tte gem Empfehlung der Herstellerfirma durchzuf hren, widrigenfalls er die nachteiligen Folgen tr gt. Nach Ablauf betroffener Herstellergarantien sind fachlich geeignete Werkst tten in Anspruch zu nehmen. L sst der Leasingnehmer notwendige Reparaturen nicht durchf hren, ist der Leasinggeber zur Hintanhaltung weiterer Sch den unter Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Reparatur des Leasingobjektes selbst zu veranlassen. Der Leasingnehmer hat dem Leasinggeber s mtliche daraus entstehenden Kosten und Spesen samt ffentlicher Abgaben zu ersetzen. 9. Gefahrtragung, Haftung a. Die Gefahr geht mit bergabe des Leasingobjektes im Sinne des Pkt 2b bei erstmaliger Verschaffung des Gebrauchs auf den Leasingnehmer ber. b. Der Vertrag wird durch eine g nzliche oder teilweise Unverwendbarkeit des Leasingobjektes wie zb durch Besch digung, rechtliche, technische oder wirtschaftliche Unbrauchbarkeit, Beschlagnahme, Einziehung, Verfallserkl rung und Heranziehung durch die Beh rde oder ffentliche Dienststellen (auch bei Zufall oder h herer Gewalt) nicht ber hrt. Insbesondere bleibt die Pflicht zur Zahlung des Leasingentgeltes aufrecht. c. Betragen die Reparaturkosten bei Besch digung des Leasingobjektes mehr als 60 % des Wiederbeschaffungswertes, hat der Leasingnehmer soweit ihm die weitere Nutzung des Leasingobjektes nicht zuzumuten ist das Recht, den Vertrag vorzeitig schriftlich zum Ende des Monats unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zu k ndigen. In diesem Fall ist der Leasinggeber gem Punkt 12 der Leasingvertragsbedingungen berechtigt, den Ersatz anfallender Schaden- und Ausfallsanspr che und weiterer Kosten, Steuern und Geb hren vom Leasingnehmer zu fordern. 10. Untergang des Leasingobjektes Der Untergang des Leasingobjektes (zb wegen Diebstahls oder h herer Gewalt) f hrt zur Beendigung des Leasingvertrages. Bei Diebstahl und Verlust ist der Leasingnehmer zur unverz glichen Meldung an den Leasinggeber verpflichtet. Bei Diebstahl gilt der Leasingvertrag mit dem Meldetag als aufgel st, sofern das Leasingobjekt nicht binnen 14 Tagen ab Meldung wieder aufgefunden wird. Die ausstehenden Leasingentgelte gem Pkt 13 sind vom Leasingnehmer zu ersetzen. 11. Vorzeitige Aufl sungsgr nde a. Werden Umst nde und Gr nde bekannt die eine mangelnde Bonit t oder Vertragstreue des Leasingnehmers bewirken oder erkennen lassen und somit die Erf llung der Verbindlichkeiten gegen ber dem Leasinggeber unzumutbar gef hrden, ist der Leasinggeber berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erkl rung fristlos auszul sen. Die Aufl sungsm glichkeit ist bereits gegeben, wenn einer der im Folgenden genannten Aufl sungsgr nde auch nur hinsichtlich eines Leasingnehmers oder eines Sicherheitengebers vorliegt. b. Wichtige Umst nde und Gr nde, die die Fortsetzung des Rechtsverh ltnisses f r den Leasinggeber unzumutbar machen, sind insbesondere: i. Zahlungsverzug mit zumindest einer Leasingrate, ii. Verletzungen der Vertragspflichten des Leasingnehmers, welche die Interessen des Leasinggebers nicht blo unerheblich beeintr chtigen, iii. eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Leasingnehmers, insbesondere bei Moratoriumsvereinbarungen, Zahlungseinstellungserkl rung, Abweisung eines Antrages auf Insolvenzer ffnung mangels kostendeckenden Verm gens, Vorlage des Verm gensverzeichnis gem 47 EO, au ergerichtlichem Ausgleich, Zahlungsunf higkeit oder berschuldung (ausgenommen f r den Zeitraum von sechs Monaten nach Er ffnung eines Insolvenzverfahrens, sofern mit der Vertragsaufl sung die Fortf hrung des Unternehmens gef hrdet ist und f r die Vertragsaufl sung auf Seiten des Leasinggebers kein wichtiger Grund etwa der Untergang des Leasinggutes besteht), jeweils hinsichtlich des Leasingnehmers, des Gesch ftsf hrers oder hinsichtlich eines pers nlich haftenden Gesellschafters des Leasingnehmers, iv. Tod oder Handlungsunf higkeit des Leasingnehmers, soweit keine Rechtsnachfolge oder Fortsetzung der Zahlung der Leasingraten von Dritter Seite erfolgt, v. Verlegung des Wohn- oder Unternehmenssitzes oder des st ndigen Aufenthaltes des Leasingnehmers au erhalb sterreichs ohne Zustimmung des Leasinggebers, vi. unrichtige Angaben seitens des Leasingnehmers ber seine wahre wirtschaftliche Situation bei Vertragsabschluss des Vertrages bzw das Verschweigen von Tatsachen oder Umst nden, bei deren Kenntnis der Leasinggeber den Vertrag nicht abgeschlossen h tte, vii.bei Aufk ndigung des im Vertrag vereinbarten Versicherungsschutzes durch den Versicherer und dem Ausstehen einer sofortigen Ersatzbeschaffung durch den Leasingnehmer.

4 12. Entzug des Ben tzungsrechtes Erf llt der Leasingnehmer eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag unberechtigt nicht oder ist er mit der R ckstellung des Leasingobjektes gem Pkt 13 in Verzug, so hat der Leasinggeber das Recht, ihm das Ben tzungsrecht zu entziehen und sich ohne Ank ndigung und auch ohne Mitwirkung des Leasingnehmers den unmittelbaren Besitz am Leasingobjekt zu beschaffen, mit anderen Worten, dieses einzuziehen. Nach Behebung des vertragswidrigen Zustandes ist das Leasingobjekt dem Leasingnehmer wieder zur ckzustellen. 13. R ckstellung des Leasingobjektes / Vertragsabrechnung a. Bei Beendigung des Leasingvertrages oder Entzug des Ben tzungsrechtes ist das Leasingobjekt vom Leasingnehmer betriebsf hig (mit Ausnahme des Endigungsgrundes Pkt 10) mit allem Zubeh r und Unterlagen an jene inl ndische bernahmestelle zur ckzustellen, an der die Verwertung oder Sch tzung des Leasingobjektes erfolgt. Die Kosten und Gefahr der R ckstellung tr gt der Leasingnehmer. Erfolgt eine Verz gerung der R ckstellung, ist der Leasingnehmer vorbehaltlich weiterer Anspr che, insbesondere Kosten des Versicherungsschutzes, zur Fortzahlung eines Ben tzungsentgeltes in H he des anteiligen Leasingentgeltes bis zur tats chlichen R ckstellung verpflichtet. Bei der bergabe ist ein Protokoll ber den Zustand des Leasingobjektes anzufertigen. K nnen Papiere, Unterlagen und die Schl ssel vom Leasingnehmer nicht bergeben werden, tr gt er die Kosten der Ersatzbeschaffung. b. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsaufl sung ist der Leasingnehmer verpflichtet, dem Leasinggeber unbeschadet dessen Anspruches auf r ckst ndige Leasingentgelte samt Zinsen und Kosten gem Pkt 6 und Pkt 7 die Summe aller bis zum urspr nglichen Vertragsende bzw bis zum Ende des K ndigungsverzichtes des Leasingnehmers noch ausstehenden Leasingentgelte zuz glich des vertraglich vereinbarten Restwertes, abgezinst auf den Tag der F lligkeit des Anspruches auf Ersatz des Schadens/Ausfalls zu ersetzen. Die Abzinsung erfolgt je nach Vereinbarung zum vertraglich festgelegten Fixzinssatz oder zum 3- bzw 6-Monats-Euribor, wobei der Durchschnittswert des letzten Monats des vorangegangenen Quartals herangezogen wird. S mtliche dem Leasingnehmer aus der vorzeitigen Vertragsbeendigung erwachsenden Kosten (zb Sch tzungskosten des Leasingobjektes) werden dem Leasingnehmer angelastet, soweit die vorzeitige Vertragsaufl sung nicht durch den Leasinggeber schuldhaft verursacht wurde. c. Von dem unter Pkt 13 a oder 13 b ermittelten Betrag sind der durch einen vom Leasinggeber bestellten gerichtlich beeideten Sachverst ndigen festgesetzte Sch tzwert des Leasingobjektes zum Zeitpunkt der R ckstellung sowie eine dem Leasinggeber allenfalls nach Vertragsablauf zugeflossene Versicherungsleistung sowie eine erlegte Depot- oder Kautionszahlung bzw noch nicht in Anrechnung gebrachte Anzahlung lt Pkt c des Leasingantrages abzuziehen. Zum Abzug des Verkehrswertes des Leasingobjektes kommt es nur insoweit, als sich dieses bei Geltendmachung des Ersatzanspruches in der alleinigen Verf gungsmacht des Leasinggebers befindet. Wird der Zeitwert durch Unfallschaden beeinflusst, ist eine eventuell an den Leasinggeber bezahlte Entsch digung zur Wertminderung anzurechnen. Der Abzug des Verkehrswertes erfolgt derart bedingt, dass sich der Schaden-/Ausfallsbetrag entsprechend erh ht, falls eine Verwertung auf Basis des urspr nglich ermittelten Verkehrswertes nicht zustande kommt. Diesen Schaden/Ausfall zuz glich allf llig gesetzlicher Umsatzsteuer hat der Leasingnehmer dem Leasinggeber innerhalb von 14 Tagen nach an ihn ergangener Aufforderung zu ersetzen. Ein den Verkehrswert bersteigender Teil des Verkaufswertes (Nettoverkaufspreis abzgl der bei der Verwertung auflaufenden Kosten) ist zu Gunsten des Leasingnehmers zu ber cksichtigen. Von einem nach Abdeckung aller Anspr che des Leasinggebers verbleibenden Verwertungsmehrerl s aus dem Verkauf des Leasingobjektes erh lt der Leasingnehmer 75 %, von einem Verwertungsmindererl s hat der Leasingnehmer 75 % zu bezahlen. Die Zahlung hat jeweils binnen 7 Tagen nach Bekanntgabe/nach Kenntnis durch den Leasinggeber zu erfolgen. Der Leasinggeber ist berechtigt, diesen Anspruch auch gegen allf llige Forderungen aus anderen mit dem Leasingnehmer abgeschlossenen Rechtsgesch ften aufzurechnen. 14. Solidarhaftung - Leistungsempf nger F r alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften s mtliche Leasingnehmer als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand. Bei einer Mehrheit von Leasingnehmern k nnen Rechte und Anspr che aus diesem Leasingvertrag nur durch den an erster Stelle genannten Leasingnehmer dem Leasinggeber gegen ber geltend gemacht werden. Der Leasinggeber ist andererseits berechtigt, nach seiner Wahl an einen der Leasingnehmer mit Wirkung f r alle Leasingnehmer rechtserhebliche Mitteilungen zu richten, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen. Der an erster Stelle genannte Leasingnehmer gilt als Leistungsempf nger im Sinne des 11 Abs 1 Zi 2 UStG. Auszufertigende Papiere k nnen lediglich auf einen der Leasingnehmer ausgestellt werden. 15. Versicherungen a. Die im Leasingantrag vereinbarten Versicherungen sind auf den Namen des Leasingnehmers abzuschlie en, zugunsten des Leasinggebers zu vinkulieren und auf Dauer des Leasingvertrages aufrecht zu halten. Der Leasinggeber ist berechtigt, die Versicherung von der Vinkulierung zu verst ndigen und die Versicherungen auf Kosten des Leasingnehmers abzuschlie en sowie die Pr mienbetr ge auf Rechnung des Leasingnehmers zu bezahlen. b. Der Leasingnehmer tritt alle ihm aus den vorgeschriebenen Versicherungen zustehenden Rechte zur Sicherung an den Leasinggeber ab. Im Schadensfall hat der Leasingnehmer den Leasinggeber unverz glich zu verst ndigen und ist der Leasinggeber berechtigt, die Anspr che aus dem Versicherungsvertrag geltend zu machen sowie Entsch digungsquittungen bzw Abfindungserkl rungen auszustellen. Ausschlie lich der Leasinggeber ist berechtigt, die Zahlungen entgegenzunehmen. Er hat diese auf offene Verbindlichkeiten des Leasingnehmers anzurechnen. Es gilt 1416 ABGB. Dem Leasingnehmer zugekommene Versicherungsleistungen, welcher Art und aus welchem Rechtsgrund immer, hat dieser unverz glich an den Leasinggeber weiterzuleiten. Ausgenommen hiervon sind Wertminderungsanspr che aus Haftpflichtf llen. Der Leasingnehmer wird etwaige Wertminderungsanspr che aus

5 Haftpflichtf llen gegen ber der Versicherung des Sch digers im eigenen Namen geltend machen und allenfalls auch gerichtlich durchsetzen. Die daraus resultierenden Zahlungen stehen dem Leasingnehmer zu. c. Der Leasingnehmer hat die Reparatur (und gegebenenfalls berstellung) unter Beachtung des Pkt 8.b. des Leasingobjektes durch/in eine Markenwerkst tte oder eine gleichwertige Werkst tte und die Erstellung eines Kostenvoranschlages zu veranlassen. Reparaturauftr ge sind im Namen und auf Rechnung des Leasingnehmers zu erteilen. bersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten inkl USt 3.000,-, ist die schriftlichen Zustimmung des Leasinggebers einzuholen. Der Leasinggeber entscheidet im Einzelfall, ob er die Schadensgutmachung gegen ber Dritten oder der Kaskoversicherungsanstalt selbst durchsetzt oder die Geltendmachung soweit eine entsprechende Prozessf hrung nicht aussichtslos ist dem Leasingnehmer berl sst. Im ersten Fall hat der Leasingnehmer eine etwa erforderliche Vollmacht auszustellen. Im Fall eines Fremdverschuldens kann der Leasinggeber bestimmen, ob der Schaden ber die Kaskoversicherung reguliert wird oder der Unfallgegner in Anspruch zu nehmen ist. Hat der Leasingnehmer nachweislich ber seinen Auftrag den Schaden reparieren lassen und der Leasinggeber die Mitteilung erhalten sowie hinsichtlich der Reparatur des Leasingobjektes berdies entschieden, dass der Fall ber den Kaskoversicherer zu regulieren ist, wird der Leasinggeber bei der Kaskoversicherung die von dieser anerkannten bzw errechneten Ersatzleistung f r die Reparaturkosten (ausgenommen hiervon sind sowohl tats chliche als auch wirtschaftliche Totalsch den sowie Versicherungsleistungen aus dem Titel Reparaturkostenabl se) zugunsten des Leasingnehmers freigeben. d. Soweit eine Versicherung keinen Ersatz leistet (Selbstbehalt, mangelnde Deckung, Eigenverschulden des Leasingnehmers, Obliegenheitsverletzung, etc), hat der Leasingnehmer alle Sch den selbst zu tragen bzw dem Leasinggeber zu ersetzen. Er hat dem Leasinggeber auch die von diesem bezahlte Umsatzsteuer, die von der Versicherung nicht refundiert oder f r die ein Vorsteuerabzug nicht gew hrt wurde, zu ersetzen. 16. Zustellung - Form - Sonstiges a. Der Leasingnehmer hat nderungen seines Wohn- u Firmensitzes dem Leasinggeber unverz glich schriftlich bekannt zu geben. Bis zur Bekanntgabe k nnen Erkl rungen rechtswirksam an die letztbekannte Anschrift gesendet werden. b. Jede nderung des Leasingvertrages bedarf der Schriftform. c. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Leasingvertrages, f hrt nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages. An die Stelle einzelner nichtiger Bestimmungen tritt soweit vorhanden das dispositive Recht. 17. Daten bermittlungs- und Auskunftsrecht; Werbung a. Der Leasinggeber ist berechtigt, mit Auskunftsstellen, die er blicherweise in Anspruch nimmt (zb Allgemeiner Kreditschutzverband), Bonit tsinformationen auszutauschen und anl sslich der Behandlung des Leasingantrages sowie im Rahmen der Verwaltung des Gesch ftsfalles die zur Wahrung seiner berechtigten Interessen ihm notwendig erscheinenden Informationen einzuholen. Der Leasingnehmer erm chtigt daher den Leasinggeber, insbesondere in das Namensverzeichnis des Grundbuchs Einsicht zu nehmen und stimmt ausdr cklich der bermittlung der seitens des Leasinggebers angefragten Daten zu. b. Der Leasingnehmer erkl rt sein Einverst ndnis, dass der Leasinggeber die Kundendaten zum Zwecke der Bonit tsbeurteilung, zur Erf llung seiner vertraglichen Verpflichtungen und zu Marketingzwecken EDV-m ig verarbeitet, verwaltet und analysiert und dazu Dienstleistungsunternehmen (Unternehmen der HYPO Bank Burgenland AG-Gruppe, Kooperationspartner und Tochtergesellschaften der HYPO Bank Burgenland AG oder Dritte), die eine rechtm ige und sichere Datenverarbeitung gew hrleisten, im In- und Ausland, einschlie lich Unternehmen in Nicht- EU-Mitgliedstaaten, in Anspruch nimmt. c. Der Leasingnehmer stimmt einer bermittlung der Daten aus dem bestehenden Vertragsverh ltnis an Unternehmen des HYPO Bank Burgenland AG-Konzerns zu Marketingzwecken und Werbung ausdr cklich zu. In diesem Zusammenhang erteilt der Leasingnehmer auch seine ausdr ckliche Zustimmung, dass der Leasinggeber sowie die vorangef hrten Konzernunternehmen den Leasingnehmer mittels Telefon, Telefax, GSM, oder diesen gleichartigen Kommunikationsmitteln sowie durch direkte Mailing-Aktionen bewerben d rfen. Insbesondere erteilt der Leasingnehmer auch seine ausdr ckliche Zustimmung zur bermittlung dieser Daten an den Verk ufer des Deckungsobjektes, welcher im Vertrag angef hrt ist. Der Leasingnehmer erteilt ferner seine ausdr ckliche Zustimmung zur Verwendung von Voice Mail Systemen und automatischen W hlsystemen durch den Leasinggeber zum Zwecke der Vertragsabwicklung, des Kundenservices, der Werbung sowie der Eintreibung von Forderungen des Leasingnehmers. Weiters erteilt der Leasingnehmer seine ausdr ckliche Zustimmung gem 62 WAG und 107 TKG zu telefonisch oder durch gleichartige Kommunikationsmittel durchgef hrten Werbema nahmen hinsichtlich Wertpapierprodukten und sonstigen Veranlagungen. d. Die vorgenannte Erm chtigung gilt auch als Zustimmung f r eine Auskunftserteilung gem 38 Abs 2 Z 5 BWG. Der Leasingnehmer wurde darauf hingewiesen, dass diese Erkl rung eine freiwillige Einverst ndniserkl rung ist, die keinen Einfluss auf den Abschluss des Vertrages mit dem Leasingnehmer hat, und mit sofortiger Wirkung widerrufen werden kann. O Ich w nsche nicht, von dem im Absatz 17c erw hnten Unternehmen beworben zu werden. 18. Abtretung von Rechten Der Leasinggeber ist berechtigt, alle oder einzelne Rechte (insbesondere auch das Eigentumsrecht am Leasingobjekt) aus diesem Vertrag auf Dritte zu bertragen. 19. Gerichtsstand und Erf llungsort a. F r alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, wird Eisenstadt als Gerichtsstand vereinbart.

6 b. Erf llungsort ist der Sitz des Leasinggebers in Eisenstadt. 20. nderungen der Vertragsbedingungen f r Leasing nderungen dieser Vertragsbedingungen werden dem Leasingnehmer an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse zur Kenntnis gebracht. Die ge nderten Gesch ftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Leasingnehmer nicht binnen 30 Tagen nach Zustellung schriftlich widerspricht. Der Leasinggeber verpflichtet sich, bei bersendung der ge nderten Vertragsbedingungen schriftlich auf die 30-t gige Frist und auf die Auslegung des Verhaltens des Leasingnehmers hinzuweisen. BB Leasing GmbH Sitz der Gesellschaft: Eisenstadt Handelsgericht Eisenstadt, FN: s

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