Erbschaft-/Schenkung-Steuer -

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1 Erbschaft-/Schenkung-Steuer - quo vadis? Presseerklärung der Koalition vom Michael Böhlk-Lankes Rechtsanwalt Steuerberater Erb Elsenheimerstraße München Tel: 089 / boehlk@raw-partner.de Internet:

2 Ende der Schonzeit für das Vererben oder Verschenken von Betriebsvermögen? derzeitige gesetzliche Regelung ist insgesamt verfassungswidrig, aufgrund der Regelung von Steuerbegünstigungen für Betriebsvermögen! Gesetzgeber ist vom BVerfG gezwungen worden, verfassungsgemäß nachzubessern Frist: spätestens zum

3 derzeitige gesetzliche Regelung begünstigt Betriebsvermögen unterscheidet aber zwischen: - originärem selbst genutztem (notwendigem) Betriebsvermögen - und dem sog. Verwaltungsvermögen im optimalen Fall: 100% Steuerbefreiung: bei max. 10% Verwaltungsvermögen im Normalfall 85% steuerfrei: bei max. 50% Verwaltungsvermögen im worst case : nichts steuerfrei, wenn mehr als 50% Verwaltungsvermögen! z.b. bei nur 1 EUR zuviel Verwaltungsvermögen!!!! Dies führt zu willkürlichen Ergebnissen und ist verfassungswidrig (so BVerfG) Fallbeileffekt 3

4 Derzeit keine Änderung geplant: Steuerklassen Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder (eheliche oder nichteheliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder), Enkel und Urenkel, sowie für Eltern und Großeltern (die zwei letzten jedoch nur bei einer Erbschaft) (Sonderregelung für begünstigtes Betriebsvermögen) Steuerklasse II: Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten, Eltern und Großeltern (die zwei letzten bei einer Schenkung) Steuerklasse III: gilt für alle übrigen Erwerber 4

5 Derzeit keine Änderung geplant Persönliche Freibeträge Ehegatten und eingetragene Lebenspartner ,- Kinder (je Kind und je Elternteil!) ,- Enkel (je Enkel und je Großelternteil!) ,- Je Eltern, Großeltern (nur bei Erbschaft) ,- Personen der Steuerklasse II ,- Personen der Steuerklasse III ,- ACHTUNG: Freibeträge gelten immer für einen 10-Jahreszeitraum!! (also mehrfach nutzbar!) 5

6 Derzeit keine Änderung geplant Steuersätze Wert der Schenkung Steuerklassen I II III (beim Erwerber/Erben) ,- 7% 15% 30% ,- 11% 20% 30% ,- 15% 25% 30% ,- 19% 30% 30% ,- 23% 35% 50% ,- 27% 40% 50% ab ,- 30% 43% 50% auf begünstigtes Betriebsvermögen im Ergebnis immer Steuerklasse I ( 19a Tarifbegrenzung sog. Entlastungsbetrag ) 6

7 Derzeitige Begünstigung von Betriebsvermögen - Änderung geplant! Betriebsvermögen (gutes Vermögen): Einzelunternehmen Personengesellschaft Anteile an Kapitalgesellschaft mehr als 25% davon Verwaltungsvermögen ( schlechtes Vermögen): an Dritte vermietete Grundstücke Wertpapiere Kunstgegenstände Gold, Münzen Anteile an Kapitalgesellschaften 25% oder weniger Finanzmittel (Geld, Festgeld, Forderungen), wenn sie die Schulden und 20 % des Unternehmenswertes übersteigen 7

8 Neu war im Gesetzentwurf des Bundeskabinetts: kommt nicht!!! Es bleibt vom Grundsatz bei der bisherigen Unterscheidung Verwaltungsvermögen statt Verwaltungsvermögen neue Abgrenzung ( gutes Vermögen ) : begünstigtes Vermögen nur, soweit die Wirtschaftsgüter - überwiegend (??) - der originär gewerblichen Tätigkeit (??) - nach ihrem Hauptzweck dienen! (??) Bei vermieteten Immobilien im Betriebsvermögen: Neu: begünstigt auch vermietete Vertriebsimmobilien wie z.b. Brauereigaststätten, Tankstellen, Kaufhäuser,.. 8

9 Neu im Gesetzentwurf des Bundeskabinetts ( 13b Abs. 3 Satz 2 ErbStG-Entw): - ist überholt!! - Nicht dem Hauptzweck dienen diejenigen Teile (??) des begünstigungsfähigen Vermögens, die ohne die eigentliche betriebliche Tätigkeit zu beeinträchtigen aus dem Betriebsvermögen herausgelöst werden können z.b.: - eine Fl.-Nr. (Grundstück) ist zu 2/3 bebaut, 1/3 liegt brach als Vorrat(sgrundstück); dieses Drittel könnte herausgemessen und verkauft werden? oder - im Erdgeschoss originärer Autohandelsbetrieb, im OG dessen Büros, aber im DG/ 2.OG fremdvermietete Büros Überwiegend? - oder Herauslösen von Teilen möglich? 9

10 Neu: Wegfall der 50% - Grenze (bisheriger Fallbeileffekt) d.h. dem Grund nach ist alles schlechtes Vermögen nicht begünstigt und wird wie das Privatvermögen besteuert Ausnahme: wie bisher (quasi fiktiv) gutes Vermögen : Liquide Mittel ( cash incl. Forderungen) in Höhe der Schulden zzgl. 20 % (15%?) des Betriebsvermögens Meine Frage: Warum sind nur liquide Mittel in dieser Höhe begünstigt? 10

11 Neu geplant: Regelmodell mit 5 Jahren Behaltensfrist bleibt und einem Erwerb bis 26 Mio EUR (bzw. für Familienunternehmen (!?!) bis 52 Mio EUR) gilt: bei über 15 Beschäftigten 400% der Ausgangslohnsumme (Mindestlohnsumme) bis (3) neu: 5 Beschäftigte keine Lohnsummenregelung (entfällt) 6 10 Beschäftigte nur 250% der Ausgangslohnsumme Beschäftigte nur 300% der Ausgangslohnsumme 11

12 Betriebsvermögen Verschonungsregelungen derzeitiges Optionsmodell Verschonungsabschlag von 100 %: nur wenn Verwaltungsvermögen 10 % des Gesamtbetriebsvermögens sowie 7 Jahre Behaltensfrist 700 % der Ausgangslohnsumme (Mindestlohnsumme) Keine Indexierung Berechnung und Ausnahmen wie im Regelmodell Unwiderrufliches Wahlrecht (Optionsmodell) und was passiert, wenn: das Finanzamt stellt über 10% Verwaltungsvermögen fest? 12

13 Betriebsvermögen Verschonungsregelungen Geplante neue Optionsmodelle - unwiderrufliches Wahlrecht Verschonungsabschlag von 100 %: nur noch für das gute Betriebsvermögen 7 Jahre Behaltensfrist über 15 Beschäftigte; 700 % der Ausgangslohnsumme (Mindestlohnsumme) bis (3) neu 5 Beschäftigte ohne Lohnsummenklausel 6 bis 10 Beschäftigte 500% der Ausgangslohnsumme 11 bis 15 Beschäftigte 565% der Ausgangslohnsumme 13

14 Betriebsvermögen Verschonungsregelungen Lohnsummenklausel - m.e. verfassungswidrige Regelung, denn: Vorsicht Falle: Vater reduziert das Personal (Sanierung) und stirbt darauf Vater verkauft einige Filialen und stirbt Sohn als Erbe scheitert nach einem Jahr und verkauft den Betrieb Regierung beschließt Exportverbot in andere Länder 14

15 Betriebsvermögen Modelle derzeitige Verschonungsmodelle (nur wenn 20 AN oder mehr): Regelverschonung Verschonungsoption Regelverschonung Verwaltungsvermögen max. 50% Max. 10% Behaltensfrist 5 Jahre 7 Jahre Lohnsummenbindung 400% 700% Verschonungsabschlag 85% 100% Verschonungsoption Abschmelzung 20% p.a. (v. 85%) 14,28% p.a. Steuerklasse I I Lohnsumme: Ø Lohnsumme der letzten 5 Jahre 15

16 Zeitliche Dimension bisher: 5 Jahre Ø Lohnsumme Erbfall/Schenkung 2 Jahre Einlagesperre für Verwaltungsvermögen 5 Jahre Haltefrist, 400% der Lohnsumme 7 Jahre Haltefrist, 700% der Lohnsumme Werte aus der Vergangenheit relevanter Betrachtungszeitraum von 12 Jahren 16

17 Neu geplante zeitliche Dimension für Familienunternehmen Entnahme / Ausschüttungen nahezu (?) vollständig beschränkt sowie Übertragung nur auf Angehörige möglich und Abfindung erheblich (???) unter dem gemeinen Wert Erbfall/Schenkung (10) 2 Jahre Vertragsvorlauf (30) 20 Jahre gesellschaftsvertragliche Beschränkung somit insgesamt : relevanter Vertragslauf (Bindung) von (40) 22 Jahren 17

18 Noch Fragen? Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Michael Böhlk-Lankes Rechtsanwalt / Steuerberater Telefon +49 (89) Mobil +49 (171) Mail boehlk@raw-partner.de Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner mbb ist eine mittelständische Steuerberatungsund Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und eines der führenden Beratungsunternehmen im Kfz-Gewerbe. Deutschlandweit zählen wir mehrere hundert Kfz-Handels- und Servicebetriebe zu unseren Mandanten. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte: Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Gestaltungsberatung Unternehmenstransaktionen und - umstrukturierungen Beratung bei Vermögens- und Unternehmensnachfolgen Sanierungsberatung due diligence-untersuchungen Standorte: München, Bad Wörishofen, Berlin, Gera 18

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