Organschaft, KStG Schaubild

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Organschaft, KStG Schaubild"

Transkript

1 Organschaft, KStG Schaubild M-AG Ausschüttung 8b I, V KStG mit jeder Ausschüttung werden 5 % besteuert 100% B-AG 100% Verluste jede KapGes ist eigenes Steuersubjekt Kein Verlusttransfer im Konzern möglich D-GmbH

2 Organschaft, KStG Funktion Überwindung des rechtssubjektbezogenen Trennungsprinzips zur Verrechnung von Verlusten der Organgesellschaften mit Gewinnen anderer Organgesellschaften bzw. des Organträgers Vermeidung des Kaskaden-Effekts des Abzugsverbots des 8b III, V KStG 175

3 Organschaft, KStG Voraussetzungen Organgesellschaft kann nur eine Kapitalgesellschaft sein (AG, GmbH, SE, KGaA) Organträger muss ein gewerbliches Unternehmen sein. Finanzielle Eingliederung: Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft steht dem Organträger zu Unbeschränkte Steuerpflicht von Organträger und Organgesellschaft Abschluss eines wirksamen Gewinnabführungsvertrages auf mind. 5 Jahre zwischen Organgesellschaft und Organträge wenn für die Organgesellschaft 302 AktG nicht unmittelbar gilt, muss sein Inhalt im Gewinnabführungsvertrag vollständig vereinbart worden sein (vgl. 17 S. 2 Nr. 2 KStG). 176

4 Organschaft, KStG Rechtsfolgen Wirkung der Organschaft: Abzuführender Gewinn und zu übernehmende Verluste werden dem Organträger zugerechnet, d.h. sowohl Gewinnabführung als auch Verlustübernahme sind trotz gesellschaftsrechtlicher Veranlassung steuerrechtlich erheblich aber beachte: Die Steuersubjektivität der Organgesellschaft bleiben bestehen. Ferner z.b. - 8b KStG bzw. 3 Nr. 40, 3c II EStG sind auf der Ebene des Organträgers anzuwenden, wenn die Organgesellschaft Ausschüttungen empfängt ( 15 S. 1 Nr. 2 KStG) - Organträger und Organgesellschaft gelten als ein Betrieb im Sinne 177 des 4h EStG ( 15 S. 1 Nr. 3 KStG)

5 Organschaft Beispiel: Die A-AG (HB/StB-Gewinn vor Ergebnisabführung = 1.000) ist 100%-tige Gesellschafterin der B-GmbH (HB/StB-Gewinn vor Ergebnisabführung = 500); es besteht ein Gewinnabführungsvertrag und auch im Übrigen wird 17 KStG genügt. Die B-GmbH wiederum ist 100 %-tige Gesellschafterin der C-GmbH; diese schüttet 100 an die B-GmbH aus. A-AG 100 % Ergebnisabführung B GmbH 100 % Ausschüttung = 100 C GmbH A-AG HB-/StB-Gewinn (inkl. Aus-schüttung der C GmbH) Gewinnabführung 500 Zwischenergebnis b I ivm 15 S. 1 Nr. 2 S. 2 KStG b V ivm 15 S. 1 Nr. 2 S. 2 KStG + 5 Einkommen der A-AG B-GmbH HB-/StB-Gewinn (inkl. Ausschüttung der C GmbH) 500 Gewinnabführung Einkommen 0 Beachte: 15 S. 1 Nr. 2 KStG verlagert die Vermeidung der Doppelbelastung folgerichtig auf die Ebene des Organträgers

6 Ausgangserkenntnis Sog. Zinsschranke Grundproblematik und Entwicklung Ausschüttungen der KapGes an den Ges ter mindern das Einkommen der KapGes nicht ( 8 III 1 KStG) Zinsen für Fremdkapital auch wenn es vom Ges ter überlassen wird mindern das Einkommen der KapGes Beispiel: Die A-AG finanziert die B-GmbH alternativ mit Fremdkapital und erhält 100 Zinsen und alternativ mit Eigenkapital und erhält eine Ausschüttung ihv 100 Fremdkapitalvariante Eigenkapitalvariante B-GmbH Gewinn (vor Zinsen) 500 Zinsen Eigenkapitaländerung 400 Korrekturen 0 Einkommen 400 A-AG versteuert 100 Zinsen A-AG 100 % B GmbH B-GmbH Ergebnis vor Ausschüttung 500 Ausschüttung Eigenkapitaländerung 400 Korrektur ( 8 III 1 KStG) 100 Einkommen 500 A-AG bezieht die Ausschüttung zu 95 % steuerfrei ( 8b I, V KStG) Sofern das Mindesteigenkapital erbracht ist, hat der Ges ter die freie Wahl, ob 179er die Kap Ges mit Eigen- oder Fremdkapital finanzieren will!

7 Sog. Zinsschranke Solange es sich um einen rein inländischen Sachverhalt handelt, besteht für den dt. Gesetzgeber kein Anlass zur Reaktion Grundproblematik und Entwicklung Ist Gesellschafter hingegen eine gebietsfremde Kapitalgesellschaft, geht über die Fremdkapitalvariante deutsches Besteuerungssubstrat verloren. Ursache: die abkommensrechtlich übliche und EU-rechtlich durch die Mutter-Tochter- sowie Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie abgesicherte Praxis der gegenläufigen Zuweisung Besteuerungsrechten an Unternehmensgewinnen einerseits und Zinsen andererseits. Ausland A-AG 100 % mit Zinszahlung geht Gewinntransfer einher Deutschland B GmbH für Deutschland misslich, weil Besteuerungssubstrat an das Ausland verloren geht (die Gewinne der B-GmbH vor Zinsen werden nicht in Deutschland besteuert, sondern vermittelt über Zinsabzug der B-GmbH und Zinsgewinn der A-AG im Ausland) für die Konzernmutter A-AG kann der Anreiz zur Gewinnverlagerung darin liegen, dass ihr Ansässigkeitsstaat für die Zinsen ein niedrigeres Steuer-niveau hat als 180 Deutschland für die Gewinne der B-GmbH

8 Sog. Zinsschranke Grundproblematik und Entwicklung Reaktion der Finanzverwaltung und sodann des Gesetzgebers 42 AO BFH: keine ausreichende gesetzliche Grundlage ab 1994: 8a KStG Zinszahlungen an Gebietsfremdeige EuGH: Anteilseigner Verstoß gegen wurden anknüpfend an eine bestimmte Relation von Grundfreiheiten Eigen- Fremdkapital zu vga fingiert Lit: auch diese Fassung sei unionsrechtswidrig; ferner viele handwerkliche Mängel ab 2004: 8a KStG Zinszahlungen an Anteilseigner (gleich ob gebietsfremd oder gebietsansässig) wurden zu vga fingiert seit 2008: der Gesetzgeber gibt den Versuch, Zinszahlungen an Anteilseigner als Problem der Einkommensverwendung zu regeln auf, und normiert in 4h EStG i.v.m. 8a KStG ein (rechtsformneutral ausgestaltetes) Zinsabzugsverbot und ergänzt dies in 8a II, III KStG durch besondere Regelungen für die Gesellschafterfremdfinanzierung

9 Die Zinsschranke (I) Inhalt und Zweck Zinsschranke statuiert ein Betriebsausgaben-Abzugsverbot zur Sicherung des nationalen Steuersubstrats und Abwehr missbräuchlicher Gestaltungen Zinsaufwendungen sind nur in Höhe von 30% des steuerlichen Gewinns vor Zinsen, Steuern und AfA (sog. EBITDA) abzugsfähig, soweit sie die Zinserträge übersteigen Zinsschranke erfasst jede Art der Fremdfinanzierung und geht über die bisherige Regelung zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung des 8a KStG a.f. deutlich hinaus Sie beschränkt sich nicht auf grenzüberschreitende Sachverhalte und statuiert letztlich eine Mindestbesteuerung Nicht verbrauchtes EBITDA kann in die Folgejahre vorgetragen werden (sog. EBITDA- Vortrag), 4h I 3 EStG Die dem Abzugsverbot unterliegenden Schuldzinsen dürfen in die Folgejahre übertragen werden (sog. Zinsvortrag), wenn der EBITDA- Vortrag aufgebraucht ist, 4h I 2 EStG 182

10 Die Zinsschranke (II) Ausnahmen ( 4h II 1 EStG) Freigrenze von 3 Mio. Euro Schuldzinsüberhang < 3 Mio. (lit. a), bis 2009: 1 Mio. Stand-alone-Escape Betrieb gehört nicht zu einem Konzern i.s.d. Zinsschranke (lit. b) - bei KapGes. greift die Konzernklausel nur, wenn keine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung vorliegt ( 8a II KStG) Konzern-Escape Betrieb kann nachweisen, dass seine Eigenkapitalquote > Konzerneigenkapitalquote (lit. c) - Unterschreiten um 2% ist unschädlich, bis 2009: 1% - bei KapGes. greift die Konzernklausel nur, wenn keine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung vorliegt ( 8a III KStG) 183

11 Die Zinsschranke (III) - Konzernbegriff ( 4h III 5, 6 EStG) 4h III 5: Mögliche Einbeziehung gem. 4h II 1 lit. c) S. 8, 9 maßg. Rechnungslegungstandard in den Konzernabschluss ausgenommen n. 4h II 1 lit. b) nur anteilmäßig konsolidierte Betriebe (BMF v , Tz. 61: Gemeinschaftsunternehmen, PPP-Projektges. etc.) 4h III 6: Gleichordnungskonzern, wenn Finanz-/ Geschäftspolitik mit mind. einem anderen Betrieb einheitlich bestimmt werden kann BMF v , Tz : EinzelU mit mehreren Betrieben, Betriebsaufspaltung, GmbH & Co. KG Konzern Ein Organkreis gilt als ein Betrieb ( 15 S. 1 Nr. 3 KStG) und bildet für die Zinsschranke keinen Konzern (BMF v , a.a.o., Tz. 65) 184

12 Die Zinsschranke (IV) Eigenkapitalquotenvergleich Grundgedanke: Auszehrung des inländ. Steuersubstrats durch Absaugen von Zinsen in das niedrig besteuerte Ausland ist ausgeschlossen, wenn die Eigenkapitalquote des inländ. Betriebes dem Gesamtkonzern entspricht Eigenkapital/Bilanzsumme zu Beginn des Wj. unter Berücksichtigung von Korrekturen (Schema s. BMF v , Tz. 75 f.: z.b. Hinzurechnung des im Konzernabschluss enthaltenen Firmenwerts des Betriebes, Kürzung um Anteile an anderen Konzerngesellschaften) 4h II 1 lit. c) S.8-10 EStG verlangen grds. IFRS-Standards; nur ausnahmweise nach HGB, wenn kein IFRS-Konzernabschluss in den letzten 5 Wj. zu erstellen war. Nachweispflicht liegt beim stpfl. Unternehmen (Entlastungsbeweis) 185

13 Die Zinsschranke (III) - Prüfungsdiagramm Zinsaufwendungen eines Betriebes Escape-Regeln ( 4h II EStG) nicht anwendbar anwendbar unbeschränkter Abzug Zinsschranke ( 4h I EStG) greift Zinssaldo < 30% des EBITDA Zinsaufwendungen überschreiten Zinserträge nicht Abzugsbeschränkung auf 30% des EBITDA zzgl. EBITDA- Vortrag greift! Zinssaldo > 30% des EBITDA Zinsvortrag oder EBITDA- Vortrag auf zukünftige Wj. ( 4h IV EStG) 186

14 Die Zinsschranke (VI) bei Gesellschafter- Fremdfinanzierung ( 8a KStG n.f.) Schädliche Ges er-fremdfinanzierung Darlehensgeber ist unmittelbar/mittelbar > 25% am Kapital der KapGes (Darlehensnehmerin) beteiligt Vergütungen für Ges er- Fremdfinanzierung > 10% des Nettozinsaufwands der KapGes Zinsschranke greift auch außerhalb von Konzernen ( 8a II KStG) Kein Stand-alone-Escape ( 8a III KStG), aber konzerninterne Finanzierungen führen noch nicht zur Ges er-fremdfinanzierung (BMF v , Tz. 80). 187

15 Beispiel: X ist Gesellschafter der A-GmbH und hat der A-GmbH ein Darlehen gewährt, für das die A-GmbH 0,6 Mio. Zinsen gezahlt hat. Die A-GmbH hat ferner Zinsen für Darlehen an die B-Bank und die C-Bank gezahlt. Gegenüber der B-Bank hat sich X für die Schulden der GmbH verbürgt. 100 % Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung u. -verwendung X Zinsen 0,6 Mio. Bürgschaft Zinsen 2 Mio. B-Bank A - GmbH Zinsen 1,4 Mio. C-Bank Die Gewinnermittlung der A-GmbH sieht wie folgt aus: A-GmbH Gewinn (vor Zinsen, AfA) Zinsen Abschreibungen Zinserträge Steuerbilanzgewinn

WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Agenda 1. Einleitung 2. Prüfungsschema 3. Sonderthemen 4. Lösungs- und Gestaltungsansätze 07. Juni 2007 2 Einleitung Was geht nicht mehr? Unschädliche

Mehr

MR Dr. Thomas Eisgruber Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Erleichterungen bei der Zinsschranke

MR Dr. Thomas Eisgruber Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Erleichterungen bei der Zinsschranke Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Ä nderungen der Verlustund Zinsabzugsbeschränkungen Überblick Änderungen der Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen Erleichterungen bei der Zinsschranke EBITDA-Vortrag

Mehr

Die Zinsschranke eine beispiellose Steuerinnovation. StB Prof. Dr. Stefan Homburg Leibniz Universität Hannover Steuerberater in Hannover

Die Zinsschranke eine beispiellose Steuerinnovation. StB Prof. Dr. Stefan Homburg Leibniz Universität Hannover Steuerberater in Hannover Die Zinsschranke eine beispiellose Steuerinnovation StB Prof. Dr. Stefan Homburg Leibniz Universität Hannover Steuerberater in Hannover 23. Berliner Steuergespräch 18. Juni 2007 2 Gliederung A. Funktionsweise

Mehr

Sparbrief. Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene

Sparbrief. Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene Sparbrief Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene Bürger Sparbriefsumme Zinsen Rückzahlung Bank Finanzierung Projektgesellschaft 1 Details rein schuldrechtliches

Mehr

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf Inhalt A. Körperschaftsteuer...11 I. Einführung/Rechtsnatur der Körperschaftsteuer...11 II. Rechtsquellen des Körperschaftsteuerrechts...12 III. Körperschaftsteuerpflicht...12 1. Allgemeines...12 2. Ausländische

Mehr

Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Dr. Gerrit Frotscher o. Professor an der Universität Hamburg Rechtsantwalt und Fachanwalt für Steuerrecht 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2008 Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

Bereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000

Bereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000 1. Klausuraufgabe Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Körperschaftsteuer Sachverhalt Die Plastik GmbH mit Sitz in Essen stellt seit Jahren Kunststoffe her und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen

Mehr

Ausgesuchte Unternehmensfinanzierungen im Lichte des Unternehmenssteuerreformgesetzes

Ausgesuchte Unternehmensfinanzierungen im Lichte des Unternehmenssteuerreformgesetzes Ausgesuchte Unternehmensfinanzierungen im Lichte des Unternehmenssteuerreformgesetzes Stand: 10. September 2008 Tax 1 Agenda I. Zielsetzungen des Gesetzgebers und Zeitplan II. III. IV. Steuerbelastung

Mehr

BEPS & ZINSABZUG. September 2015

BEPS & ZINSABZUG. September 2015 BEPS & ZINSABZUG SCHMALENBACH-GESELLSCHAFT, AK STEUERN Dr Christian Dorenkamp Leiter Group Tax Deutsche Telekom Dr. Christian Dorenkamp, Leiter Group Tax, Deutsche Telekom September 2015 1. UNTERSCHIEDLICHE

Mehr

Internationale Unternehmensbesteuerung Teil II

Internationale Unternehmensbesteuerung Teil II Internationale Unternehmensbesteuerung Teil II Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann Consulting GmbH StBG und der Advisor Dokument GmbH WPG Bürgerstraße 21 -Haus der

Mehr

Zinsschranke und Mantelkauf nach dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008

Zinsschranke und Mantelkauf nach dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 Zinsschranke und Mantelkauf nach dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 Universität Saarbrücken Dr. Thomas Fox 26. Mai 2008 Inhaltsübersicht I. Einführung II. III. IV. Zinsschranke Verlustnutzung nach

Mehr

Steuerliche Rahmenbedingungen der Konzernfinanzierung in Deutschland

Steuerliche Rahmenbedingungen der Konzernfinanzierung in Deutschland Steuerliche Rahmenbedingungen der Konzernfinanzierung in Zinsschranke, im Zusammenhang mit Beteiligungen Professor Dr. Wolfgang Kessler Steuerberater Agenda 1. Fallgruppen Konzernfinanzierung i. Intern

Mehr

CV.1. ZinsschrankebeiKörperschaften ( 8a KStG)

CV.1. ZinsschrankebeiKörperschaften ( 8a KStG) 896 C V. 1.; 1. Zinsschranke bei Körperschaften ( 8a KStG) Pung CV.1. ZinsschrankebeiKörperschaften ( 8a KStG) Inhaltsverzeichnis Teilziffer 1. Zinsschranke bei Körperschaften... 1 54 1.1 Allgemeines...

Mehr

Personensteuer Besitzsteuer Eigenschaften. direkte Steuer Gemeinschaftsteuer. Veranlagungsteuer. bindend für alle KStG. Körperschaftsteuer

Personensteuer Besitzsteuer Eigenschaften. direkte Steuer Gemeinschaftsteuer. Veranlagungsteuer. bindend für alle KStG. Körperschaftsteuer Personensteuer Besitzsteuer Eigenschaften direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Grundlagen Veranlagungsteuer Körperschaftsteuer bindend für alle KStG bindend nur für Finanzverwaltung KStR Rechtsquellen Einkommensteuer

Mehr

Studienarbeit KSt - 27 - Lösungshinweise

Studienarbeit KSt - 27 - Lösungshinweise Studienarbeit KSt - 27 - Lösungshinweise 1. Allgemeine Ausführungen: Die Sachsen-High-Tec GmbH (SHT GmbH) ist eine gem. 1 Abs.1 Nr.1 KStG unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft, da sie ihre

Mehr

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul VI: Steuern und Bilanzen

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul VI: Steuern und Bilanzen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul VI: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur

Mehr

Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a KStG)

Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a KStG) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder TEL +49 (0) 18 88 6 82-0 E-MAIL poststelle@bmf.bund.de

Mehr

Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung u. -verwendung

Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung u. -verwendung Abgrenzung zwischen Einkommenserzielung u. -verwendung Einkommenserzielung Einkommensverwendung = Einkommensverteilung ( 8 III S. 1 und 2 KStG) Offene Gewinnausschüttung 8 III 1 KStG Verdeckte Gewinnausschüttung

Mehr

Unternehmensbesteuerung Teil I

Unternehmensbesteuerung Teil I Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Übung 7 SS 20156 Unternehmensbesteuerung Teil I Dipl.Kfm (FH) Johannes Berens, M.Sc. Lehrstuhl für Steuerlehre und Finanzwissenschaft Übung Steuern I SS 2014 Folie 1

Mehr

Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten.

Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten. Steuerliche Aspekte bei der Finanzierung von Auslandsaktivitäten. Dr. Thomas Scheipers Partner Deloitte München 06.11.2008 1. Einleitung 1.1 Ausgangssituation Inländisches Unternehmen Kapital Deutschland

Mehr

Unternehmenssteuerreform 2008:

Unternehmenssteuerreform 2008: Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens

Mehr

Grundfälle zur Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personenunternehmen. Vortrag bei der IFA-Sektion Berlin/Brandenburg

Grundfälle zur Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personenunternehmen. Vortrag bei der IFA-Sektion Berlin/Brandenburg Grundfälle zur Besteuerung grenzüberschreitender Aktivitäten von Personenunternehmen Vortrag bei der IFA-Sektion Berlin/Brandenburg Berlin, 8. September 2010 Dr. Ragnar Könemann Rechtsanwalt/Steuerberater

Mehr

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Alternatives Outsourcing im Konzern Susanne Schreiber, Lovells München 15. Juni 2004 Besteuerungskonzept Kein einheitliches

Mehr

Inhaltsübersicht. 4.4 Unterschied in der Gesamtsteuerbelastung der Kapitalgesellschaft und des Anteilseigners. bei einer Mantelverwendung...

Inhaltsübersicht. 4.4 Unterschied in der Gesamtsteuerbelastung der Kapitalgesellschaft und des Anteilseigners. bei einer Mantelverwendung... Inhaltsübersicht Geleitwort... V Vorwort... VII Inhaltsübersicht... IX Inhaltsverzeichnis... XI Abkürzungsverzeichnis... XXI Symbolverzeichnis... XXXIII Abbildungsverzeichnis...XXXV Beispielverzeichnis...

Mehr

Zinsschranke und Leveraged Buy-Out

Zinsschranke und Leveraged Buy-Out Berliner Schriftenreihe zum Steuer- und Wirtschaftsrecht Band 61 Philipp Lukas Zinsschranke und Leveraged Buy-Out Eine Arbeit zur Anwendung der Zinsschranke auf Leveraged Buy-Out-Strukturen D6(Diss. Universität

Mehr

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater P+P. Chancen in der Krise

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater P+P. Chancen in der Krise P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater P+P Chancen in der Krise 2009 1 CHANCEN IN DER KRISE Der vorliegende Tagungsband fasst die Vorträge und Diskussionen des 9. P+P-Private-Equity-Wochenendes

Mehr

Springer Gabler PLUS. Ertragsteuern. Dinkelbach, Andreas. Zusatzinformationen zu Medien von Springer Gabler

Springer Gabler PLUS. Ertragsteuern. Dinkelbach, Andreas. Zusatzinformationen zu Medien von Springer Gabler Springer Gabler PLUS Zusatzinformationen zu Medien von Springer Gabler Dinkelbach, Andreas Ertragsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 2014 / 6. Auflage Teil II / Körperschaftsteuer

Mehr

Zinsabzug beim Beteiligungserwerb

Zinsabzug beim Beteiligungserwerb Zinsabzug beim Beteiligungserwerb Nikolaus Neubauer 21. Jänner 2015 5. Wiener Symposium zum Unternehmenssteuerrecht Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht www.wu.ac.at/taxlaw 1 Einleitung

Mehr

Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften

Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften Anlage 1 Anlässe für die Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften EStG, KStG, UmwStG n.f. = i. d. F. SEStEG EStG, KStG, UmwStG a.f. = i. d. F. vor Inkrafttreten SEStEG Gemeiner Wert Sachverhalte

Mehr

Die Organschaft im Umbruch. Prof. Dr. Norbert Herzig, WP/StB Direktor des Steuerseminars der Universität zu Köln

Die Organschaft im Umbruch. Prof. Dr. Norbert Herzig, WP/StB Direktor des Steuerseminars der Universität zu Köln Die Organschaft im Umbruch Prof. Dr. Norbert Herzig, WP/StB Direktor des Steuerseminars der Universität zu Köln Kurz- und mittelfristige Problemfelder kurzfristig: BFH v. 03.03.2010 I R 68/09 Verfügung

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014 Fall 3 F lebt in Bochum und ist zu 20% an der C-GmbH mit Sitz in Bochum beteiligt. Die Anteile hat sie im Juli 2010 erworben. Die C-GmbH beschließt Ende 2010 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000.000,

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz

Mehr

Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a KStG)

Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a KStG) Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin BEARBEITET VON TEL FAX E-MAIL

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... Einleitung... 1

Abkürzungsverzeichnis... Einleitung... 1 IX Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XV Einleitung... 1 Allgemeiner Teil Grundlegung, Regelungsinhalt der Zinsschranke und Bedeutung der IFRS für das deutsche Steuerrecht... 13 Erstes Kapitel

Mehr

Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften

Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil E: Laufende Besteuerung IV. Kapitalgesellschaften Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater

Mehr

Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 239. Organschaft Ziele der körperschaft und gewerbesteuerlichen

Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 239. Organschaft Ziele der körperschaft und gewerbesteuerlichen Besteuerung von KapG 2010/2011 Seite 238 Organschaft Ziele der körperschaft und gewerbesteuerlichen Organschaft Verrechenbarkeit von Verlusten in Unternehmensgruppen Vermeidung von Fehlern, die zur Unwirksamkeit

Mehr

Steuerliche Aspekte der Fremdfinanzierung nationaler und internationaler Kapitalgesellschaften

Steuerliche Aspekte der Fremdfinanzierung nationaler und internationaler Kapitalgesellschaften Wirtschaft Sarah Baier Steuerliche Aspekte der Fremdfinanzierung nationaler und internationaler Kapitalgesellschaften Unter besonderer Berücksichtigung der Zinsschranke Bachelorarbeit Bachelorarbeit an

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

Münchener Unternehmenssteuerforum

Münchener Unternehmenssteuerforum Münchener Unternehmenssteuerforum Die Organschaft im Umbruch Dr. Christian Kaeser, RA Leiter Konzernsteuerabteilung Siemens AG Münchener Unternehmenssteuerforum, 30.6.2010 P 1 Bedeutung des Ergebnisabführungsvertrags

Mehr

Grundkurs des Steuerrechts Band 11 Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Grundkurs des Steuerrechts Band 11 Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Grundkurs des Steuerrechts Band 11 Körperschaftsteuer Gewerbesteuer VII Inhaltsverzeichnis Vorwort..... V Abkürzungsverzeichnis................................................................. XVII Kapitel

Mehr

Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall)

Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall) Abfindungen Jörg-Thomas Knies 2 Neben der Besteuerung des Arbeitslohns spielt häufig auch die Frage der Besteuerung von Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit

Mehr

COFFRA. Zinsabzugsbeschränkungen in Frankreich. Compagnie Fiduciaire Franco-Allemande

COFFRA. Zinsabzugsbeschränkungen in Frankreich. Compagnie Fiduciaire Franco-Allemande COFFRA Compagnie Fiduciaire Franco-Allemande Deutsch-Französische Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft Zinsabzugsbeschränkungen in Frankreich Neue Bestimmungen durch das Finanzgesetz 2014

Mehr

Internationale Unternehmensbesteuerung Teil I

Internationale Unternehmensbesteuerung Teil I Internationale Unternehmensbesteuerung Teil I Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann Consulting GmbH StBG und der Advisor Dokument GmbH WPG Bürgerstraße 21 -Haus der

Mehr

Ein Vergleich der Zinsschranke in Deutschland mit den Regelungen in den USA, Italien, Frankreich, den Niederlanden und Schweden.

Ein Vergleich der Zinsschranke in Deutschland mit den Regelungen in den USA, Italien, Frankreich, den Niederlanden und Schweden. BDI/KPMG-Studie 2009 Ein Vergleich der Zinsschranke in Deutschland mit den Regelungen in den USA, Italien, Frankreich, den Niederlanden und Schweden. BDI/KPMG-Studie 2009 Ein Vergleich der Zinsschranke

Mehr

5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH)

5.5 Gewerbesteuer. Folie 1 Stand Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5 Gewerbesteuer Folie 1 Stand 22.06.2013 Petra Grabowski, Steuerberaterin, Diplom-Betriebswirtin (FH) 5.5.0 Einführung in die Gewerbesteuer - Rechtsgrundlagen Arbeitsanweisungen für Finanzämter GewStR

Mehr

Körperschaftsteuer. Arten von Gewinnausschüttungen offene verdeckte ( vga ) Finanzwirtschaftliche Einordnung der KSt (2005)

Körperschaftsteuer. Arten von Gewinnausschüttungen offene verdeckte ( vga ) Finanzwirtschaftliche Einordnung der KSt (2005) Überblick über den Stoff Grundlagen Historie des KSt-Rechts Steuersystematische Bedeutung, insbesondere: Verhältnis zur ESt Finanzwirtschaftliche Bedeutung Persönlicher Tatbestand Sachlicher Tatbestand

Mehr

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder GZ IV A 2 - S 2770-18/03 Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Steuersenkungs- (StSenkG)

Mehr

Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz

Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin - Entwurf - Stand: 25. Januar 2005 Oberste Finanzbehörden der Länder GZ IV B 7 - S 2770-0/04 Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher

Mehr

Fall 36 a)/ b)/ c) BRD. Holland

Fall 36 a)/ b)/ c) BRD. Holland Fall 36 a)/ b)/ c) A-AG a) Die A-AG ist seit 1988 mit 15 % an der B-N.V. in den Niederlanden beteiligt, die umfangreiche Lizenzen verwaltet und Lizenzeinnahmen erzielt. In 2013 verkauft die A-AG ihre Beteiligung

Mehr

RECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt))

RECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) RECHTSFORMVERGLEICH Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Hybride Gestaltungen im Kontext von BEPS - Praktische Implikationen und Probleme -

Hybride Gestaltungen im Kontext von BEPS - Praktische Implikationen und Probleme - Hybride Gestaltungen im Kontext von BEPS - Praktische Implikationen und Probleme - FAST-Kongress Düsseldorf, 10. März 2016 Prof. Dr. Vassil Tcherveniachki Steuerberater 1511689_1 Hybride Gestaltungen im

Mehr

Entwurf. Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a Abs. 6 KStG) IV B 7 - S 2742a - 3/05 (bei Antwort bitte angeben)

Entwurf. Gesellschafter-Fremdfinanzierung ( 8a Abs. 6 KStG) IV B 7 - S 2742a - 3/05 (bei Antwort bitte angeben) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Entwurf POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder

Mehr

Zeile im SSFP Steuerkennziffer Formularzeile Bezeichnung Vorerfassung für Bilanzierende

Zeile im SSFP Steuerkennziffer Formularzeile Bezeichnung Vorerfassung für Bilanzierende Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Gesonderte und einheitliche Feststellung Hinweise: Für die Übergabe der Werte zur gesonderten und einheitlichen Feststellung werden

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einführung... 1. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/994279396. digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Einführung... 1. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/994279396. digitalisiert durch Einführung............................................ 1 1. Teil: Versicherungsrechtliche Grundlagen 5 1 Begriff der Versicherung... 5 A. Das Versicherungsverhältnis 5 B. Unterteilung der verschiedenen

Mehr

Internationale Aspekte der Erbschaftsteuer

Internationale Aspekte der Erbschaftsteuer 9. Steuertag der Fachhochschule Worms Internationale Aspekte der Erbschaftsteuer Dr. Jens Kollmar Rechtsanwalt/ Fachanwalt für Steuerrecht Vertretungsprofessor an der FH Worms Inhaltsübersicht A. Reformüberblick

Mehr

Grundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2009/2010

Grundzüge des Bilanz- und Bilanzsteuerrechts WS 2009/2010 Beispiel: Der Kaufmann ist Inhaber von 100.000 Aktien der T-AG, die er 2006 zum Kaufpreis von 20 das Stück erworben hatte (2 Mio. Anschaffungskosten). Die 1.000 Aktien machen am Grundkapital der T-AG rund

Mehr

Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008

Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008 Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008 Steuerliche Änderungen 2007 Steuerliche Änderungen 2007 Ausgewählte Neuerungen ab 2007 Erhöhung des Umsatzsteuersatzes Kürzung

Mehr

Entstrickung von Wirtschaftsgütern

Entstrickung von Wirtschaftsgütern Entstrickung von Wirtschaftsgütern MITax-Jahrestagung 2006 1 Entstrickung von Wirtschaftsgütern Übersicht (Entwurf SEStEG Juli 2006): Allgemeiner Entstrickungstatbestand 4 I 3, 4 EStG Ausschluss oder Beschränkung

Mehr

Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht

Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht Rechtsprechung zum Internationalen Steuerrecht Juristische Methodik am Beispiel aktueller Entscheidungen des I. BFH-Senats zu den Doppelbesteuerungsabkommen und den innerstaatlichen Vorschriften mit Auslandsbezug

Mehr

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer

Einkünfte aus Kapitalvermögen. Abgeltungsteuer Oberstufenzentrum Logistik, Touristik, Immobilien, Steuern Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten Einkünfte aus Kapitalvermögen Abgeltungsteuer F a c h b e r e i c h S t e u e r n Wesen Alle privaten

Mehr

Erbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. Oktober 2013

Erbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. Oktober 2013 Erbschaftsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 10. Oktober 2013 Anwendung der 13a und 13b ErbStG in der Fassung durch das AmtshilfeRLUmsG Durch Artikel 30 des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes

Mehr

Fremdfinanzierung von Kapitalanteilen im Körperschaftsteuerrecht ab 2011

Fremdfinanzierung von Kapitalanteilen im Körperschaftsteuerrecht ab 2011 Fremdfinanzierung von Kapitalanteilen im Körperschaftsteuerrecht ab 2011 Univ.-Ass. Mag. Martin Lehner Johannes Kepler Universität Linz Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik martin.lehner@jku.at

Mehr

Abgeltungssteuer 2009

Abgeltungssteuer 2009 Abgeltungssteuer 2009 Referent Heiko Geiger Dipl.-Bw. (BA) Steuerberater 1 Es bliebe auch im Rahmen des gesetzgeberischen Einschätzungsspielraums, wenn der Gesetzgeber alle Kapitaleinkünfte an der Quelle

Mehr

Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis

Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis 6. Konferenz Die EWIV in der europäischen Wirtschaftspraxis Aktuelles zur Besteuerung der EWIV Frankfurt a.m., 05.11.2004 Gliederung 1 Grundlagen der Besteuerung 1.1 Transparenzprinzip 1.2 Einkünfteerzielung

Mehr

VII. Organschaftsspezifische Regelungen zur Einkommensermittlung

VII. Organschaftsspezifische Regelungen zur Einkommensermittlung VII. Organschaftsspezifische Regelungen zur Einkommensermittlung 89 VII. Organschaftsspezifische Regelungen zur Einkommensermittlung 1. Die gesetzlichen Vorschriften der 14 16 KStG Neben den allgemein

Mehr

Steuern und Finanzplanung im Konzern

Steuern und Finanzplanung im Konzern Oliver Fehrenbacher Steuern und Finanzplanung im Konzern Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkurzungsverzeichnis 16 Einleitung 21 A. Problemstellung 21 B. Ziel der Arbeit 22 C. Gang

Mehr

Zum 1. Januar 2008 wird das Unternehmenssteuerreformgesetz

Zum 1. Januar 2008 wird das Unternehmenssteuerreformgesetz Foto: dpa Die Reform der Unternehmenssteuer Auswirkungen auf die Besteuerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs einer gemeinnützigen Krankenhaus GmbH : Dr. M. Kaufmann, Dr. F. Schmitz-Herscheidt Die

Mehr

Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010

Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Seite 1 von 9 Beispiel 1 Die österreichische M-AG hat zum Stichtag 31.12.2005 80% der Anteile an der österreichischen T-AG erworben. M-AG und T-AG haben

Mehr

Unternehmensteuerreform 2008 und deren Auswirkungen auf Kapitalgesellschaften

Unternehmensteuerreform 2008 und deren Auswirkungen auf Kapitalgesellschaften Unternehmensteuerreform 2008 und deren Auswirkungen auf Kapitalgesellschaften Referent: Steuerberater Vereidigter Buchprüfer www.shwt-kanzlei.de 1 Inhalt 1. Ziele der Unternehmensteuerreform 2. Überblick

Mehr

9.28 Zeile 29: Übertrag aus Anlage A In Zeile 29 sind die Beträge aus der Anlage A Zeile 15 zu übernehmen.

9.28 Zeile 29: Übertrag aus Anlage A In Zeile 29 sind die Beträge aus der Anlage A Zeile 15 zu übernehmen. 74 9. Vordruck KSt 1 A 9.27 Zeile 28: Verdeckte Einlagen nach 8 Abs. 3 Satz 4 ff. KStG In Zeile 28 sind verdeckte Einlagen i.s.v. 8 Abs. 3 Satz 4 ff. KStG dem Einkommen außerbilanziell hinzuzurechnen.

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag 26. Oktober 2016 Gewinnabführungsvertrag zwischen KWS SAAT SE Organträgerin KWS Services Deutschland GmbH Organgesellschaft (1) KWS SAAT SE mit Sitz in Einbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts

Mehr

50d Abs. 3 EStG Anwendungsfragen unter besonderer Berücksichtigung des BMF-Schreibens v Prof. Dr. Carsten Pohl LL.M.

50d Abs. 3 EStG Anwendungsfragen unter besonderer Berücksichtigung des BMF-Schreibens v Prof. Dr. Carsten Pohl LL.M. 50d Abs. 3 EStG Anwendungsfragen unter besonderer Berücksichtigung des BMF-Schreibens v. 24.1.2012 Prof. Dr. Carsten Pohl LL.M. Übersicht Sinn und Zweck des 50d Abs. 3 EStG Tatbestand des 50d Abs. 3 EStG

Mehr

Barausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000

Barausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000 Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Ex-Tag der Ausschüttung: 24.07.2015 Valuta: 31.07.2015 Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 17.07.2015 Name des Investmentvermögens: LUX-PROTECT FUND BOND INVEST

Mehr

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und Aufgabe 1: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt ( 9 AO) in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) - Welteinkommensprinzip Liegt keine unbeschränkte Steuerpflicht vor, beschränkte

Mehr

Die neuen Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung im Rahmen von 8a KStG

Die neuen Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung im Rahmen von 8a KStG Die neuen Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung im Rahmen von 8a KStG erstellt durch: Manuela Aldenhoff Dipl.-Kffr., Steuerberaterin Arno Prangenberg Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater Korthäuer

Mehr

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der msg life ag und. der Geschäftsführung der msg life central europe gmbh

Gemeinsamer Bericht. des Vorstands der msg life ag und. der Geschäftsführung der msg life central europe gmbh Gemeinsamer Bericht des Vorstands der msg life ag und der Geschäftsführung der msg life central europe gmbh zum Gewinnabführungsvertrag vom 2. Mai 2016 zwischen der msg life ag und der msg life central

Mehr

SS VO Finanzrecht KSt SS

SS VO Finanzrecht KSt SS VO Finanzrecht Körperschaftsteuer und Umgründungen Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger lb SS 2013 12. Einheit 2 Kapitalertragsteuer im Konzern Empfänger natürliche Person: Grundsätzlich

Mehr

Körperschaftsteuer Gewerbesteuer

Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer von Wolfgang Zenthöfer Regierungsdirektor Dozent an der Fachhochschule für Finanzen Nordkirchen Gerd Leben Professor an der Verwaltungsfachhochschule Rotenburg/Fulda 14.,

Mehr

Insolvenzrecht und Steuern visuell

Insolvenzrecht und Steuern visuell Holger Busch Herbert Winkens Insolvenzrecht und Steuern visuell 2. Auflage Inhaltsverzeichnis XIX 1.4.2 Körperschaftsteuerliche Organschaft 315 1.4.3 Gewerbesteuerliche Organschaft 315 1.5 Allgemeine Folgen

Mehr

Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik

Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik Übung zu Gewinnermittlung und Gewinnermittlungspolitik Lösung zu den Übungsaufgaben 1-5 Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Carsten Schelkmann Dipl.-Kfm. Alexander Weitz Raum: WST-C.11.13 Raum: WST-B.11.04 Sprechstunde:

Mehr

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden

Überblick über die Besteuerung von Zinsen und Dividenden Überblick über die Besteuerung von und Von dem Überblick werden nicht erfasst: Personengesellschaften oder sonstige juristische Personen als Empfänger internationale Sachverhalte Ist der Empfänger von

Mehr

Unternehmensteuerreform 2008

Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer

Mehr

Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013

Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode. Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 Aktuelle Probleme von Freistellungs und Anrechnungsmethode Prof. Dr. Roland Ismer Vortrag vom 20. Juni 2013 ÜBERBLICK A. Einführung B. Aktuelle Probleme bei der Freistellungsmethode C. Aktuelle Probleme

Mehr

Körperschaftsteuer Aktuell: Steuererklärung 2015 für Praktiker April Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle

Körperschaftsteuer Aktuell: Steuererklärung 2015 für Praktiker April Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle April 2016 Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-sv.de. Die Seminare inkl. Arbeitsunterlagen werden von qualifizierten Referenten

Mehr

für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind

für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen alle Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind 1 2 3 4 5 6 7 8 9 An das Finanzamt Grün umrandete Felder nur vom Finanzamt auszufüllen. 11 30 14 Allgemeine Angaben Bezeichnung der Körperschaft Körperschaftsteuererklärung und Erklärung zu gesonderten

Mehr

8. Freiburger Arbeitstagung

8. Freiburger Arbeitstagung 8. Freiburger Arbeitstagung 14.-15. 15. November 2007 Besteuerung von Hochschulen Gestern, Heute und Morgen --- Aktuelle Entwicklungen im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht Dieter Kurz & Lars Leibner Finanzministerium

Mehr

Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt

Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt KSt - Studieneinheit 32 Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt Inhalt: 1. Übungsaufgaben 2. Das Gesellschafter-Geschäftsführergehalt 3. Lösungshinweise zu den Übungsaufgaben nach Ziff.1. KSt - Stud-E

Mehr

Straße, Hausnummer Postleitzahl Postfach. Postleitzahl Ort Telefonisch erreichbar unter Nr.

Straße, Hausnummer Postleitzahl Postfach. Postleitzahl Ort Telefonisch erreichbar unter Nr. St.-Nr. 11 3 11 Vorgang 2011 Zeile 1 An das Finanzamt Steuernummer Allgemeine Angaben Bezeichnung der Körperschaft Körperschaftsteuererklärung Erklärung zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen,

Mehr

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber

Mehr

Unternehmensteuerreform 2008 Entlastung für den Mittelstand?

Unternehmensteuerreform 2008 Entlastung für den Mittelstand? 8. Oktober 2007 Unternehmensteuerreform 2008 Entlastung für den Mittelstand? ANDREAS KÖHL WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INNERE REGENSBURGER STRASSE 4 84034 LANDSHUT I. Hintergründe Voranschreitende Globalisierung

Mehr

Besteuerung der öffentlichen Hand Karin H eger Heger

Besteuerung der öffentlichen Hand Karin H eger Heger Besteuerung der öffentlichen Hand Karin Heger Zweck der Besteuerung der öffentlichen Hand Vermeidung von Wettbewerbsbeeinträchtigungen g Verteilung des Steueraufkommens entsprechend der Finanzverfassung

Mehr

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. S. Nr. und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 6.2.204 bis 30..205 Ex-Tag der Ausschüttung: 5.03.206 Valuta: 5.03.206 Datum

Mehr

Outsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1

Outsourcing & Beteiligungen. Folie Nr. 1 Outsourcing & Beteiligungen Folie Nr. 1 Fallbeispiel: GmbH & Hochschule Hochschule Räume, Anlagen, Patente Arbeitsleistung, Know-How Gründer / Absolventen Miete, Dividenden, Veräußerungsgewinne 49 % 51

Mehr

2014 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.

2014 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung. Finanzamt Steuerpflichtiger Anlage zur Feststellungserklärung KSt 1 F Anlage zum Feststellungsbescheid 201 Die mit einem Kreis versehenen Zahlen bezeichnen die Erläuterungen in der Anleitung zur Körperschaftsteuererklärung.

Mehr

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen

je Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2009/2010 30. September 2010 Datum Ausschüttungsbeschluss: 21.01.2011 LBLux Fonds T.OP Zins AL Ex-Tag: 26.01.2011 LU0226340460 für die in der Bundesrepublik

Mehr

Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB

Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB Lösung 1 Grundsätzlich ist Adalbert mit seinen in Deutschland erzielten Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig nach 1 Abs. 4 i.v.m. 49 EStG. Er hat unter dieser Bedingung keinen Anspruch auf eine

Mehr

Zeile 14b (neu): Besonderheiten bei Organgesellschaften und deren Zinsaufwendungen

Zeile 14b (neu): Besonderheiten bei Organgesellschaften und deren Zinsaufwendungen 13.1 Anlage A zur Körperschaftsteuererklärung KSt 1 A 301 13.1.12 Zeile 14a: Zinsschranke ( 4h EStG) 14a Zeile 14a nur ausfüllen, wenn die Zinsaufwendungen mindestens 3 Mio. betragen und/oder ein Zins-

Mehr

Entwurf Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften ( 8c KStG)

Entwurf Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften ( 8c KStG) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Entwurf 20.02.2008 POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen

Mehr

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München

Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer

Mehr

Mitbestimmungs- und des Drittelbeteiligungsgesetzes

Mitbestimmungs- und des Drittelbeteiligungsgesetzes 1. Aufsichtsratspflichtige Unternehmen: Geltungsbereich des Mitbestimmungs- und des Drittelbeteiligungsgesetzes Für die Frage, ob in einem Unternehmen ein Aufsichtsrat gebildet werden muss, ist zwischen

Mehr