Servicekraft für Schutz und Sicherheit (Nordrhein-Westfalen)
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- Dagmar Fried
- vor 6 Jahren
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1 Servicekraft für Schutz und Sicherheit (Nordrhein-Westfalen) Ausbildung zum Ersthelfer Ausbildung zum Betriebssanitäter Ausbildung zum Brandschutzhelfer max Unterrichtseinheiten (ca. 16 Monate) Theorie max. 520 Praktikumsstunden (ca. 3 Monate) (Diese Maßnahme kann durch Leistungsträger wie, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung, Berufsförderungsdienst etc. gefördert werden) Maßnahme Nummer: Kursstart: Ständiger Einstieg ist möglich! Montag bis Freitag von 08:00 16:00 Uhr Zulassungsstelle: CERTQUA Zulassungsnummer: T Maßnahmenzertifikatnummer: 2012M
2 Lehrgangsstruktur Die Durchführung des Lehrganges findet in theoretischer, fachpraktischer und praktischer Form statt. In konkreter Anlehnung an den Rahmenplan der IHK und dem Rahmenausbildungsplan zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit werden die notwendigen und arbeitsmarktspezifischen Kenntnisse vermittelt, um die abschließende Prüfung vor der zuständigen IHK ablegen zu können. Zeitliche Planung Der theoretische Unterricht findet von Montag bis Freitag, täglich 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, in den modern eingerichteten Schulungsräumen statt. Die Umschulung dauert maximal 16 Monate und enthält ein Praktikum von ca. 3 Monaten. Im Einzelnen gliedern sich die Unterrichtseinheiten (UE) wie folgt: Lehrinhalte Elemente d. Ausbildungsberufsbildes (schwerpunkmäßige Vermittlung) Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.1) Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste beachten und anwenden Rechte von Personen und Institutionen beachten Gefährdungssituationen rechtlich bewerten Rechtsverstöße erkennen und beurteilen Sicherheitsdienste ( 3 Abs.2 Abschnitt A Nr. 2) Sicherheitsbereiche ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.2.1) Sicherheitsdienste in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen Aufgaben, Organisation und Leistungen der unterschiedlichen Sicherheitsbereiche beschreiben und Schnittstellen darstellen Stellung des Ausbildungsbetriebes innerhalb der Sicherheitsdienste bewerten Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.2.2) Kommunikations- und Informationstechnik aufgabenbezogen nutzen Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen Standartsoftware und betriebsspezifische Software anwenden Daten sichern und pflegen
3 Regelungen zum Datenschutz anwenden Dienst- und Arbeitsanweisungen beachten Dokumentationen anfertigen, beim Melde- und Berichtwesen mitwirken Qualitätssichernde Maßnahmen ( 3 Abs.2 Abschnitt A Nr. 2.3) Ziele, Aufgaben und Methoden des betrieblichen Qualitätsmanagements berücksichtigen Qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden und dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen Den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beachten und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis berücksichtigen Kommunikation und Kooperation ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.3) Teamarbeit und Kooperation ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.3.1) Möglichkeiten der Teamarbeit nutzen und gegenseitige Informationen gewährleisten Kommunikationsregeln anwenden; bei Kommunikationsstörungen Lösungsmöglichkeiten aufzeigen Interne und externe Kooperationsprozesse beachten; Kommunikationswege nutzen Selbst- und Zeitmanagement in der Teamarbeit beachten Auswirkungen von Informationen auf Betriebsklima und Arbeitsleistung beachten Kundenorientierte Kommunikation ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.3.2) Über Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsdienstleistungen informieren Auskünfte auch in einer Fremdsprache erteilen Auswirkungen von Informationen und Kommunikation mit dem Kunden auf den Geschäftserfolg berücksichtigen Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen Kommunikationsmittel und regeln im Umgang mit dem Kunden situationsgerecht anwenden Zufriedenheit von Kunden überprüfen; Beschwerden weiterleiten Schutz und Sicherheit ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr.4) Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr durchführen Gefährdungspotentiale im operativen Einsatz beurteilen und Sicherungsmaßnahmen einleiten Sicherheitsbestimmungen anwenden Wirkungsweise und Gefährdungspotential von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen identifizieren Einhaltung objektbezogener Arbeitsschutzvorschriften überprüfen, Arbeitsschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten Einhaltung von Brandschutzvorschriften überprüfen, Umweltschutzeinrichtungen
4 überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten Einhaltung objektbezogener Umweltschutzvorschriften überprüfen, Umweltschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten, Schutz betriebsinterner Daten überwachen Großschadensereignisse erkennen und situationsbezogene Maßnahmen berücksichtigen Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) Wirkung des eigenen Verhaltens auf Betroffene und die Öffentlichkeit berücksichtigen Konfliktpotenziale feststellen und bewerten, Verhalten anpassen und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder -bewältigung ergreifen Methoden der Deeskalation anwenden ordnende Anweisungen erteilen, auch in englischer Sprache Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen Hilfsmaßnahmen einleiten und Erstmaßnahmen durchführen Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und Gefahren Verhaltensnormen und -muster von Personen und Gruppen situationsabhängig berücksichtigen Tätermotive und -verhalten beurteilen; Besonderheiten von Tätergruppen berücksichtigen Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel ( 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6) technische Hilfsmittel auswählen, handhaben, pflegen u. deren Funktionsfähigkeit prüfen Funktionsweise von sicherheitstechnischen Einrichtungen darstellen Bedienelemente sowie Leitstellen- und Kommunikationstechnik handhaben, Kontrollinstrumente ablesen, Informationen auswerten und Maßnahmen ergreifen Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1) Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( 3 Abs.2 Abschnitt B Nr. 2) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung erklären Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften darstellen Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ( 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu Ihrer Vermeidung ergreifen Berufsbezogene Arbeitsschutz- Unfallverhütungsvorschriften anwenden Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen Umweltschutz ( 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr.4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen insbesondere: mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären Für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen Waffensachkundeunterricht gemäß 7 WaffG Waffengesetz und Waffenverordnungen Waffenarten Behandlung von Waffen Waffenbesitz, Waffenbesitzkarte Einfuhr von Waffen, Munition Überlassen von Waffen an Personal Besonderheiten bei Veranstaltungen Folgen bei Verstößen Verbotene Waffen Umgang und Aufbewahrung von Waffen Waffensachkundeprüfung gemäß 7 WaffG theoretische Prüfung ( Waffenrecht und Waffentechnik) praktische Prüfung ( Waffenhandhabung und Schießen) Englische Sprachkompetenz Grundlegende Begriffe des Sicherheitsgewerbes und der richtigen Ansprache von Personen Wegbeschreibungen, Vokabeln u. Kommunikation für verschiedene Einsatzbereiche
6 Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. DGUV Information Rechtliche Grundlagen sowie Aufgaben und Pflichten Chemische und physikalische Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen Brandursachen und Brandrisiken Brandstoffe, Brandklassen, geeignete Löschmittel Feuerlöschgeräte und Einrichtungen, Einsatzmöglichkeiten, Einsatzgrenzen, vorgeschriebene Prüfungen Verhalten im Brandfall Rettungswege in Gebäuden, Beschilderung, Pläne Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung Ausbildung Ersthelfer gem. DGUV Vorschrift1 Sofortmaßnahmen am Unfallort Lebensrettende Sofortmaßnahmen (z.b.: stabile Seitenlage, Herz-, Lungen- Wiederbelebung, Schockbehandlung) Grundsätze der Wundversorgung Erste Hilfe bei Knochenbrüchen und Sportverletzungen Ursache und Hilfeleistung bei akuten Erkrankungen Grundregeln der Brandbekämpfung und Erste Hilfe bei Verbrennungen Maßnahmen bei Vergiftungsnotfällen Allgemeines Verhalten in Notfallsituationen Ausbildung zum Betriebssanitäter gem. BGG 949 Ausbildung zum Erste Hilfe gem. DGUV Vorschrift1, siehe oben Die Aufgaben des Betriebssanitäters nach der UVV Rechtsgrundlagen Vorgehen im (Notfall-) Einsatz Bewusstsein Störungen Bewusstsein Atmung Störungen Atmung Herzkreislauf/Gefäße Störungen Herzkreislauf Wiederbelebung Schock verschiedener Ursachen Stoffwechselentgleisungen Über-/Unterzuckerung
7 Zusatzqualifikationen Ausbildung zum Ersthelfer gem. DGUV Vorschrift 1 Ausbildung zum Betriebssanitäter gem. BGG 949 Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. DGUV Information Waffensachkunde gem. 7 WaffG Prüfungen / Abschlüsse / Zertifikate Abschlussprüfung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit vor der IHK zu Köln, inkl. IHK Zertifikat Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gem. 34a GewO, inkl. IHK Zertifikat Ersthelfer gem. DGUV Vorschrift 1, inkl. Zertifikat Betriebssanitäter gem. gem. BGG 949, inkl. Zertifikat Brandschutzhelfer gem. DGUV Information , inkl. Zertifikat Waffensachkunde gem. 7 WaffG, inkl. staatlich anerkanntem Zertifikat Zertifikat des Trägers über die Teilnahme am Lehrgang inkl. aller erworbenen Qualifikationen
8 Maßnahmenträger: Trägerzulassung durch: Zulassungsnummer: Anschrift Zentrale: Telefon: Fax: log-o consult GmbH CERTQUA T Siegburger Straße Köln 0221 / / Lehrgangsdauer: Schulungsorte: Lehrgangsbeginn: Lehrgangsende: max UE Theorie max. 520 Praktikumsstunden Siegburger Straße 223, Köln und Wilhelm-Beckmann-Straße 6, Essen TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ
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