Versorgungsbezugsempfänger

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1 Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 14 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag 4.. Kohortenbildung 4.3. Schrittweise Reduzierung des Prozentsatzes bzw. der Höchstgrenze 4.4. Steuerklasse VI 4.. Bagatellgrenze 4.. Entbindung als Zahlstelle 4.7. Lohnsteuer und Sozialversicherung 4.8. Kassenindividueller Beitragssatz 4.9. DBA Türkei, Spanien und Norwegen Autor: BAS / Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

2 Info für Anwender Nr. 14 Seite 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger richtig anlegen und abrechnen.. Voraussetzungen Versorgungsbezüge sind Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstverhältnissen, sogenannte Betriebsrenten, wenn der Steuerpflichtige das 3. Lebensjahr vollendet hat. Arbeitgeber ist Zahlstelle Der Arbeitgeber zahlt Versorgungsbezüge an ehemalige Arbeitnehmer. Darauf entfallende Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge führt der Arbeitgeber als sog. Zahlstelle an die gesetzlichen Krankenkassen ab. Zahlstellenverfahren Versenden Sie die Anmeldungen per sv.net an die betreffende Krankenkasse. Sie erhalten eine Rückmeldung mit den sozialversicherungsrelevanten Daten für die Abrechnung in Agenda LOHN. Das Zahlstellenverfahren wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 018 in Agenda LOHN eingeführt. 3. Vorgehensweise 1. Zahlstellennummer für den Beitragsnachweis hinterlegen Bei der Abrechnung von sozialversicherungspflichtigen Versorgungsempfängern muss die Zahlstellennummer auf den Beitragsnachweis gedruckt bzw. im DEÜV-Datensatz übermittelt werden: 1.»Stammdaten Mandanten-Krankenkassen«.. Im Feld»Beitragskontonr.«die Zahlstellennummer erfassen. 3. Kontrollkästchen <Beitragskontonr. als AG-Betriebsnr./Zahlstellennr. verwenden> aktivieren. Autor: BAS / Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

3 Info für Anwender Nr. 14 Seite 3. Personaldaten für Versorgungsbezugsempfänger anlegen 1.»Stammdaten Personaldaten«.. Mitarbeiter öffnen. 3. Register»Meldewesen«: Personengruppe Art der Rente Nicht sv-pflichtige Beschäftigte, Sonderfälle. Keine Rente. 4. Register»SV«: Krankenkasse: Entsprechende Krankenkasse mit Zahlstellennummer. Umlage: Option: <Keine Umlage> aktivieren. Beitragsgruppe: Laut Rückmeldung der Krankenkasse. Beitragsgruppe 0000: Beitragsgruppe 100: Ohne Sozialversicherung. Voller Beitrag Krankenversicherung (Arbeitnehmer) und voller Beitrag Pflegeversicherung (Arbeitnehmer). Andruck auf der Abrechnung: Register»Versorgungsbezüge«Versorgungsfreibetrag abziehen: Der Versorgungsfreibetrag + Zuschlag wird berücksichtigt. Pensionär-Bagatellgrenze beachten: Beginn: Laut Rückmeldung. Monatlicher Bezug: Laut Rückmeldung. Sonderzuwendungen: Laut Rückmeldung. Bezüge von Monat/bis Monat: Laut Rückmeldung. Anzahl Bezüge/Jahr Monatlich = 1 1/4 jährl. = 4 Jährlich = 1 Freistellung der Bezüge in der Kranken- und Pflegeversicherung, falls diese ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen (Stand 017 = 148,7 Euro). Autor: BAS / Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

4 Info für Anwender Nr. 14 Seite 4 3. Versorgungsbezüge abrechnen Verwenden Sie für die Abrechnung zwingend die Agenda-Lohnarten: 0080»Versorgungsbezug Einmal.«0081»Versorgungsbezug lfd.«4. Auswertung Für abgerechnete Versorgungsbezüge erhalten Sie getrennt von normalen Arbeitnehmern eine eigene Beitragsabrechnung und eigene Beitragsnachweise. In den Allgemeinen Auswertungen sind diese besonders gekennzeichnet: Krankenkasse_Vb. Versorgungsbezüge werden in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 8 ausgewiesen. Eingetragen werden nur Bezüge, die mit den Lohnarten 0080 und 0081 abgerechnet wurden. Autor: BAS / Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

5 Info für Anwender Nr. 14 Seite Details Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag Der Altersentlastungsbetrag und der Versorgungsfreibetrag werden nebeneinander gewährt, wenn ein Arbeitnehmer nach seinem 3. Lebensjahr neben Versorgungsbezügen noch weiteren Arbeitslohn bezieht, der keinen Versorgungsbezug darstellt. Verwenden Sie zwingend für die Versorgungsbezüge die Lohnarten 80 und 81 sowie für weiteren Arbeitslohn eine normale Lohnart wie z. B. 000»Gehalt«. 4.. Kohortenbildung Der Abbau des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags wird durch Bildung von Kohorten berechnet. Nach der Tabelle des 19 Abs. EStG werden Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag zu Beginn des Versorgungsbezugs ermittelt und lebenslang beibehalten Schrittweise Reduzierung des Prozentsatzes bzw. der Höchstgrenze Im Beginnjahr wird der Versorgungsfreibetrag bzw. Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag eingefroren. Maßgebend ist das Jahr, in dem der Steuerpflichtige das 3. Lebensjahr erreicht. Jahr Versorgungsfreibetrag in % Versorgungsfreibetrag Höchstgrenze Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 00 oder früher 40,0 % Euro 900 Euro ,0 %.80 Euro 84 Euro 01 8,8 %.10 Euro 48 Euro 013 7, %.040 Euro 1 Euro 014, % 1.90 Euro 7 Euro 01 4,0 % Euro 40 Euro 01,4 % 1.80 Euro 04 Euro 017 0,88 % 1.0 Euro 48 Euro 4.4. Steuerklasse VI Mit der Steuerklasse VI darf kein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag abgerechnet werden. Der Sachverhalt wird von LOHN automatisch berücksichtigt. 4.. Bagatellgrenze Für Versorgungsbezüge werden bis zu einer Höhe von 148,7 Euro (017) keine Beiträge zur Sozialversicherung erhoben. Autor: BAS / Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

6 Info für Anwender Nr. 14 Seite 4.. Entbindung als Zahlstelle Unternehmen mit regelmäßig weniger als 30 beitragspflichtigen Versorgungsempfängern können bei den Krankenkassen eine Entbindung von der Einbehaltungs- und Abführungspflicht der Beiträge beantragen Lohnsteuer und Sozialversicherung Lohnsteuer LOHN ermittelt automatisch den Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsbetrag, wenn der Empfänger das 3. Lebensjahr erreicht hat:»personaldaten Register: Adresse: Feld: Geburtsdatum«. Sozialversicherung Von Versorgungsbezügen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten, sofern der Empfänger in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert ist. Die Beiträge trägt der Empfänger der Versorgungsbezüge alleine in voller Höhe Kassenindividueller Beitragssatz Wenn der individuelle Beitragssatz einer Krankenkasse geändert wird, wird die Änderung mit einer zweimonatigen Verzögerung wirksam. In diesem Zeitraum werden Versorgungsbezugsempfänger mit dem bisherigen kassenindividuellen Beitragssatz abgerechnet. Hinweis Da landwirtschaftliche Krankenkassen keinen kassenindividuellen Beitragssatz für den Zusatzbeitrag festsetzen, gilt für bei der LKK versicherte Versorgungsbezugsempfänger grundsätzlich immer der durchschnittliche Beitragssatz DBA Türkei, Spanien und Norwegen Für beschränkt steuerpflichtige Versorgungsbezugsempfänger (Betriebsrentner) wird ab der Lohnsteuerabzug für Versorgungsbezüge begrenzt, wenn die Arbeitnehmer ihren Wohnsitz und Ansässigkeit im jeweiligen Land haben und ihnen die Vorteile des Abkommens nach dem DBA Türkei, Spanien oder Norwegen zustehen. Agenda LOHN berechnet den begrenzten Lohnsteuerabzug automatisch. Beachten Sie folgende Besonderheiten: DBA Spanien: Keine Berücksichtigung von Versorgungsbezügen, die vor dem 1.Januar 01 begonnen haben. DBA Türkei: Der verbrauchte Freibetrag wird auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 34 ausgewiesen. Die Versorgungsbezüge werden auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 8 ausgewiesen:»auswertungen Allgemeine Auswertungen Monats- oder Jahresordner (Jahres)-Lonhsteuerbescheinigungen«. Hinweis Für Arbeitnehmer mit begrenztem Lohnsteuerabzug aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens ist kein Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber zulässig. Agenda LOHN unterdrückt den Lohnsteuerjahresausgleich mit einem Hinweis auf der Abrechnung Brutto-Netto-Bezüge. Autor: BAS / Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

7 Info für Anwender Nr. 14 Seite 7 Begrenzten Lohnsteuerabzug berechnen lassen 1.»Stammdaten Personaldaten Arbeitnehmer öffnen Register: Versorgungsbezüge«.. Option <Versorgungsfreibetrag abziehen> aktivieren. 3. Im Feld»Doppelbesteuerungsabkommen bei beschränkter Steuerpflicht«das Land auswählen. Autor: BAS / Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG

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