Kompetenzzentrum für schulische Praxisstudien (KomZeP)

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1 Kompetenzzentrum für schulische Praxisstudien (KomZeP) Praktikumsregeln für die Studiengänge Lehren und Lernen B.A. Lehramt an Grund- und Hauptschulen M.Ed. Lehramt an Realschulen M.Ed. Schulpraktische Studien und Fachpraktika Stand: TELEFON MAIL WEB

2 Schulpraktische Studien und Fachpraktika 2 Die Praktikumsregeln beziehen sich auf folgende Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung: Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG); Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Master- Studiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden; Fachspezifische Anlagen 1.1, 4.1 und 5.1 zum Allgemeinen Teil der Rahmenprüfungsordnung der Leuphana Universität Lüneburg für die Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden; Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr). Die Schulpraktischen Studien (SPS) bilden mit den einführenden Veranstaltungen in Pädagogik, Didaktik und Psychologie die Basismodule im Bachelor-Studiengang. In dem B.A.-Studiengang Lehren und Lernen B.A. sind zwei Praktika, ein Hospitations- und Assistenzpraktikum (SPS 1) und ein Unterrichtspraktikum (SPS 2), jeweils als Blockpraktikum zu absolvieren. In den M.Ed.-Studiengängen Lehramt an Grund- und Hauptschulen M.Ed. und Lehramt an Realschulen M.Ed. ist in jedem Unterrichtsfach ein Fachpraktikum zu absolvieren. Alle Praktika werden durch Veranstaltungen der Leuphana Universität Lüneburg vorbereitet und/oder begleitet. 1 Praktikazeiten Die Praktika finden i.d.r. in der vorlesungsfreien Zeit in den Monaten August/September und Februar/März statt. Die konkreten Zeiträume sind abhängig von den Schulferien und den Semesterzeiten. Bis Ende November des Vorjahres werden die Zeiträume für das nächste Sommersemester und das darauf folgende Wintersemester festgelegt und auf der Website des Kompetenzzentrums für Schulische Praxisstudien (KomZeP) und auf der Website des Studierendenservices der Leuphana Universität Lüneburg veröffentlicht. Die Fachpraktika finden nur im Wintersemester statt. Semesterbegleitende Fachpraktika sind in bestimmten Unterrichtsfächern möglich.

3 Schulpraktische Studien und Fachpraktika 3 2 Anmeldung zu den Praktika Die Anmeldung zu den Praktika erfolgt über das Online-Portal MyStudy einmal jährlich, auch wenn wie im SPS 1 und SPS 2 das Praktikum erst im darauffolgenden Semester absolviert werden wird. Das KomZeP beschließt einen Anmeldezeitraum und gibt diesen mindestens vier Wochen vor Beginn des Anmeldezeitraumes auf der Website und auf der Website des Studierendenservices bekannt. Der Zeitraum für die Anmeldung beträgt mindestens zwei Wochen. Eine Anmeldung außerhalb dieses Zeitraums ist nur für Studierende möglich, die zum Anmeldezeitraum noch nicht immatrikuliert sind. Bei fehlender oder nicht erfolgter verbindlicher Anmeldung zum Praktikum ist eine Zulassung erst wieder zum nächstmöglichen Praktikumszeitraum möglich. 3 Vergabe Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt zentral durch das KomZeP. Eine eigenständige Suche von Praktikumsplätzen durch Studierende ist nicht vorgesehen. Das KomZeP veröffentlicht i.d.r. spätestens vier Wochen vor Beginn der Praktika online über die relevanten Veranstaltungen eine Liste, aus der die Matrikelnummern der verbindlich angemeldeten Studierenden und die zugewiesenen Schulen ersichtlich werden. Voraussetzung für eine Praktikumsplatzvergabe für die SPS 1 und SPS 2 ist der Besuch der gemäß der Fachspezifischen Anlagen (FSA) festgelegten Veranstaltungen zu den jeweiligen Schulpraktischen Studien. SPS 1 und SPS 2 sollen möglichst in unterschiedlichen Schulstufen absolviert werden. Nach der Vergabe eines SPS 2 - Praktikumsplatzes wird die/der Student_in durch das KomZeP in einem festgelegten Begleitseminar angemeldet. Das Fachpraktikum muss in der Schulstufe absolviert werden, die dem Schwerpunkt des Masterstudiums entspricht. Die Praktika sollen in Gruppen (mind. zwei Studierende pro Gruppe) abgeleistet werden. Finanzielle Zuschüsse für Fahrtkosten können nicht gewährt werden.

4 Schulpraktische Studien und Fachpraktika 4 4 Praktikumsorte Die Praktika müssen an Grund-, Haupt-, Real-, Ober- oder Gesamtschulen in Niedersachsen absolviert werden. Ausnahmen: a) Das SPS 1 als Hospitations- und Assistenzpraktikum kann auch im Ausland absolviert werden. Hierfür sind ein formloser Antrag und eine Bestätigung der Auslandsschule, dass die erforderlichen Aufgaben der Unterrichtshospitation, -beobachtung und -assistenz an der Schule abgeleistet werden können, im KomZeP einzureichen. Das Praktikum muss in dem nach 1 festgelegten Zeitraum absolviert werden. b) Studierende, die Kinder im eigenen Haushalt betreuen oder Angehörige im eigenen Haushalt pflegen, können im KomZeP einen formlosen Antrag auf Härtefallregelung stellen. Diesem Antrag sind Nachweise (z.b. Geburtsurkunde des Kindes) beizulegen. Im Antrag muss der Name der/des Dozent_in genannt werden, die/der bereit ist, die Betreuung des Praktikums zu übernehmen. Das KomZeP ist dann bemüht, einen wohnortnahen Praktikumsplatz in Niedersachsen zu ermöglichen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Auch bei Genehmigung des Härtefalls findet das Praktikum in einer Gruppe von Studierenden statt. Das KomZeP stellt die Gruppen zusammen. 5 Krankheit und Fehlzeiten, Fehlverhalten Bei Krankheit oder anders bedingten Fehlzeiten sind unverzüglich die Praktikumsschule, die/der Mentor_in/das KomZeP und ggf. die/der Lehrende des Begleitseminars zu informieren. Wird eine Fehlzeit von zwei Tagen überschritten, ist ein Attest sowohl der Schulleitung als auch dem KomZeP vorzulegen. Fehlzeiten müssen in Absprache mit der Schulleitung, der/dem Mentor_in, dem KomZeP und ggf. der/dem Lehrenden des Begleitseminars im Anschluss an den allgemein festgelegten Praktikumszeitraum nachgeholt werden. Übersteigt die Fehlzeit eine Woche, wird im KomZeP ein Ausgleich für die Fehlzeit mit der Schulleitung geklärt. Sollte ein solcher Ausgleich von der Schule nicht angeboten werden können, ist das Praktikum im nächsten Semester zu wiederholen. Fehlen Studierende an einem Praktikumstag ohne ausreichende Entschuldigung oder aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, gilt das Praktikum als nicht erfolgreich absolviert. Bei grob fahrlässigem Fehlverhalten in der Schule behält sich das KomZeP in Absprache mit der Schulleitung vor, das Praktikum sofort zu beenden.

5 Schulpraktische Studien und Fachpraktika 5 6 Wiederholungsmöglichkeit bei den SPS 1 und SPS 2 - Praktika Prüfungsleistungen für die SPS 1 und SPS 2 Praktika ergeben sich aus den Fachspezifischen Anlagen zur RPO. Sie sind gemäß der gültigen RPO nach Praktikumsende im KomZeP einzureichen. Wird der Abgabetermin, der mit Veröffentlichung des Lehrangebots bekannt gegeben wird, nicht eingehalten, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Wird die Prüfungsleistung im ersten Wiederholungsversuch nicht bestanden, so ist das Praktikum vor dem zweiten Wiederholungsversuch erneut zu absolvieren. 7 Aufgaben der Studierenden während der SPS 1 und SPS 2 Praktika Die Studierenden nehmen am Klassen- und am Fachunterricht teil. Sie verbringen mindestens vier Zeitstunden pro Arbeitstag in der Schule. Dazu gehört auch die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen wie Dienstbesprechungen, Elternabenden o.ä. Sie erledigen die von der Universität gestellten Aufgaben nach vorheriger Absprache mit den Mentorinnen und Mentoren. Die Studierenden dokumentieren ihre Anwesenheit in der Schule in einer selbst erstellten Tabelle, die von der Mentorin/dem Mentor unterschrieben werden muss. 8 Nachweise Am Ende des Praktikums lassen sich die Studierenden das Praktikum von der Schulleitung anhand des vom KomZeP zur Verfügung gestellten Formulars bescheinigen (zweifache Ausfertigung). Das Formular ist auf der Website des KomZePs zu finden. Eine Ausfertigung muss die/der Studierende der Prüfungsleistung beifügen. Die Studierenden haben im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum eine Prüfungsleistung gemäß Fachspezifischer Anlagen zur RPO zu erbringen.

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