Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 20. Februar 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 20. Februar 2013"

Transkript

1 Vom Prüfling auszufüllen Kennziffer: Zeitpunkt des Beginns: Zeitpunkt der Abgabe: Berufsschule Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 20. Februar 2013 Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation, bürowirtschaftliche Abläufe 60 Minuten VSV/DVP/VSV AuF, nichtprogrammierbarer Taschenrechner Anlage: Beiliegendes Blatt zu Aufgabe 6 PRÜFUNGSHINWEISE: BITTE VOR DER BEANTWORTUNG DER AUFGABEN DURCHLESEN! Die Prüfungsarbeit besteht aus einem Sachverhalt und insgesamt 6 Aufgaben, zum Teil mit weiteren Unteraufgaben. Überprüfen Sie zunächst, ob der Aufgabensatz vollständig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die Aufsicht! Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden! Vor Beginn der Bearbeitungszeit stehen ca. fünf Minuten zum Durchlesen der Prüfungsarbeit zur Verfügung. Der genaue Beginn der Bearbeitungszeit sowie deren Ende werden von der Aufsicht bekannt gegeben. Die für jede Aufgabe erreichbare Punktzahl ist angegeben. Alle Aufgaben sind zu bearbeiten. Es sind nur die zugelassenen Hilfsmittel zu verwenden. Die Lösungen sind auf dem zur Verfügung gestellten Papier anzufertigen. Auf die sich aus Täuschungshandlungen, Ordnungsverstößen oder einem Rücktritt während der Prüfung ergebenden Folgen mache ich Sie nochmals ausdrücklich aufmerksam ( 20 und 21 der einschlägigen Prüfungsordnung). Aufgabe Erreichbare Punkte Gesamt 100 Erreichte Punkte - 1 -

2 Aufgabe 1 Die Stadt Langen stellt zum die Auszubildende, Frau Nadine Klein, geboren am , ein. Der Ausbildungsvertrag wurde nach Unterzeichnung der Vertragsparteien an die zuständige Stelle zwecks Eintragung des Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse übersendet. Die Eintragung erfolgte unter dem Hinweis, dass noch das Ergebnis der ärztlichen Erstuntersuchung nachzureichen ist, da Frau Klein minderjährig ist. a) Wer sind die Vertragsparteien bzw. wer unterzeichnet die Vertragsniederschrift? Nennen Sie zusätzlich die Rechtsgrundlage. b) Welche Mindestinhalte muss der Ausbildungsvertrag nach dem geltenden Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst enthalten? Nennen Sie sechs Bestandteile und außerdem die Rechtsgrundlage. c) Erläutern Sie unter Angabe der Rechtsgrundlage warum sich Frau Klein einer Untersuchung unterziehen muss? d) Trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Erstuntersuchung und die Nachuntersuchungen? Nehmen Sie hierzu Stellung und nennen Sie die rechtliche Grundlage. 5 Punkte 7 Punkte 5 Punkte 6 Punkte 23 Punkte Aufgabe 2 Sie sind im Rahmen Ihrer Ausbildung in der Abteilung Statistik eingesetzt. a) Ihre Ausbilderin bittet Sie die nachfolgende Tabelle zu ergänzen. Zahlen sind bis auf zwei Stellen nach dem Komma zu berechnen. -2-

3 Einwohnerzahlen der Stadt Hanau Bevölkerung absolut % absolut % Männlich Weiblich Gesamt Altergruppe unter 6 Jahre bis 15 Jahre bis 64 Jahre über 65 Jahre b) Ihre Ausbilderin bittet Sie die Bevölkerungszahlen aus dem Jahr 2011 nach Altersgruppen von den Sonderstatusstädten Hanau und Wetzlar in einem Liniendiagramm gegenüberzustellen. Aufgabe 3 Bevölkerung von Wetzlar (2011) Altergruppe unter 6 Jahre bis 15 Jahre bis 64 Jahre über 65 Jahre Im Land Hessen gibt es fünf kreisfreie Städte. 14 Punkte a) Nennen Sie diese. 5 Punkte 10 Punkte 24 Punkte b) Welcher Aufsichtsbehörde sind diese direkt unterstellt? 10 Punkte 15 Punkte -3-

4 Aufgabe 4 Ordnen Sie folgende Regelungen den entsprechenden Begriffen der Aufbau- und Ablauforganisation zu: a) ungeplante, überraschend auftretende Situation b) geplante Dauerregelung c) fallweise Regelung d) Ergänzung einer geplanten Dauerregelung Organisation Disposition Improvisation 8 Punkte Aufgabe 5 Erläutern Sie, was unter Personalhoheit im kommunalrechtlichem Sinn zu verstehen ist. 6 Punkte Sachverhalt Sie sind im Rahmen Ihrer Ausbildung bei der Gemeinde Eppertshausen derzeit im Bereich Kinder- und Jugendförderung eingesetzt. Ihr Arbeitsplatz befindet sich im Büro Ihrer Ausbilderin, Frau Dipl. Soz. Päd. Ingrid Datzmann, die sich außer Haus befindet, als Sie angerufen werden. Ihr Dienststellenleiter fragt für seinen ortsansässigen Neffen Erwin Weinberger an, ob anlässlich des anstehenden Billardturniers im Jugendzentrum der Gemeinde Eppertshausen Auf der Settchenhöhe das Rauchen während der Veranstaltung erlaubt werden kann, da alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben. Er bittet Sie, dies zu prüfen und Herrn Weinberger die Entscheidung als Brief auf dem Postweg (Äschgasse 15) mitzuteilen. Ihr Azubi-Kollege Herr Justin Bieler (3. Ausbildungsjahr VFA) bekommt den Sachverhalt mit und gibt Ihnen den Tipp, im Nichtraucherschutzgesetz mal nachzusehen. Ihre Ausbilderin Frau Datzmann hatte vor ihrer Abwesenheit Sie gebeten, notwendige Schreiben vor zu fertigen und in der Unterschriftenmappe zu hinterlegen. Allgemeiner Hinweis: Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Hessisches Nichtraucherschutzgesetz HessNRSG) Vom 6. September Rauchverbot (1) Das Rauchen ist verboten in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen 1. von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen unge- -4-

5 achtet ihrer Rechtsform sowie des Hessischen Landtags, 2. des Hessischen Rundfunks, 3. von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach 107 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2482), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970), Aufgabe 6 Gestalten und formulieren Sie ein entsprechendes Anschreiben mit allen Bestandteilen auf dem beiliegenden Blatt. 24 Punkte 100 Punkte -5-

Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 17. Februar 2016

Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 17. Februar 2016 Vom Prüfling auszufüllen Kennziffer: Zeitpunkt des Beginns: Zeitpunkt der Abgabe: Berufsschule Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 17. Februar 2016 Prüfungsfach: Zeit:

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur Verwaltungsfachangestellten am

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur Verwaltungsfachangestellten am Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zum/zur Verwaltungsfachangestellten am Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Personalwesen 120 Minuten VSV/DVP/VSV-AuF nichtprogrammierbarer Taschenrechner Anlage:

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 3. Mai 2013

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 3. Mai 2013 Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 3. Mai 2013 Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Personalwesen 120 Minuten VSV/DVP/VSV-AuF, nichtprogrammierbarer Taschenrechner

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten am

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten am Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Verwaltungsfachangestellten am Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Wirtschafts- und Sozialkunde 90 Minuten VSV/DVP oder VSV AuF PRÜFUNGSHINWEISE: BITTE

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter am

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter am Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter am Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Verwaltungsbetriebswirtschaft 135 Minuten VSV/DVP, VSV-AuF nichtprogrammierbarer

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste am 12. Mai 2014

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste am 12. Mai 2014 Kennziffer: Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste am 12. Mai 2014 Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Wirtschafts- und Sozialkunde 90 Minuten nicht

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter am

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter am Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter am Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Anlage: Verwaltungsbetriebswirtschaft 135 Minuten VSV/DVP, VSV-AuF

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 6 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 19.05.2008 1. Prüfungsarbeit:

Mehr

Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste am 26. Februar 2014

Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste am 26. Februar 2014 Vom Prüfling auszufüllen Kennziffer: Zeitpunkt des Beginns: Zeitpunkt der Abgabe: Berufsschule Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste am

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 21.05.2008 2. Prüfungsarbeit:

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl (mit Deckblatt): 5 Kennziffer: Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste am

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer 5 (mit Deckblatt) Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 21. Mai 2012 1.

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 3. Juni 2009 4.

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt Zuständige Stelle nach 73 BBiG Seitenzahl (mit Deckblatt): 6 Kennziffer: Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation am 12. Mai 2014 1. Prüfungsbereich:

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten VwFAngAusbV 1999 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenanzahl: 17 (mit Deckblatt) Kennziffer: Abschlussprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Fachangestellte(r) für Medien- und Informationsdienste

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer 5 (mit Deckblatt) Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (3-jährige Ausbildung) und Nachschreibetermin

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl (mit Deckblatt) 8 Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 3. Juni 2014 Gruppe

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau über die Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann / zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1

Mehr

1. Die Prüfungen im Überblick. Prüfungen VFA-K. Abschlussprüfung. Zwischenprüfung. Teilnahme Voraussetzung für die Abschlussprüfung (nicht Bestehen)

1. Die Prüfungen im Überblick. Prüfungen VFA-K. Abschlussprüfung. Zwischenprüfung. Teilnahme Voraussetzung für die Abschlussprüfung (nicht Bestehen) 1. Die Prüfungen im Überblick Prüfungen VFA-K Zwischenprüfung Abschlussprüfung Teilnahme Voraussetzung für die Abschlussprüfung (nicht Bestehen) Teilnahme und Bestehen Voraussetzung für eine berufliche

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*)

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*) vom 19. Mai 1999 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 1999)

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 7. Mai 2010 3. Prüfungsarbeit:

Mehr

Ausbildungsnachweis (wöchentlich) Deckblatt

Ausbildungsnachweis (wöchentlich) Deckblatt Deckblatt Heft-Nr.: Name, Vorname: Adresse: Ausbildungsberuf: Fachrichtung/Schwerpunkt: Ausbildungsbetrieb: Verantwortliche/r Ausbilder/in: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Hinweise: 1. Der

Mehr

Landesrecht TH Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: ThürNRSchutzG Ausfertigungsdatum: 20.12007 Gültig ab: 007.2008 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVBl. 2007, 257 Gliederungs-Nr: 2128-4 Thüringer

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer (mit Deckblatt) 3 Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation am 15. März 2013 2.

Mehr

Verwaltungsbetriebswirt/in (HVSV)

Verwaltungsbetriebswirt/in (HVSV) Prüfungsordnung (vom 1. Januar 2012, StAnz. vom 09.04.2012, S. 447 ff.) 1 Ziel des Lehrgangs 2 Zulassung zum Lehrgang 3 Art, Dauer und Durchführung des Lehrgangs 4 Teilgebiete und Stoffplan 5 Leistungsnachweise

Mehr

2. die Verordnung über die Berufsausbildung zu Verwaltungsfachangestellten. in den Fachrichtungen Landesverwaltung

2. die Verordnung über die Berufsausbildung zu Verwaltungsfachangestellten. in den Fachrichtungen Landesverwaltung Verordnung über die Berufsausbildung von Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern. Vom 24. Januar

Mehr

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal

Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NichtRSchutzG M-V) Vom 1 Juli 2007 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVOBl. M-V 2007, S. 239

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien / zur Kauffrau für audiovisuelle Medien vom 15. Mai 1998 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1030 vom 28. Mai 1998) Auf Grund

Mehr

Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen

Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen Nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses am 8. Juni 2016 erlässt die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf als zuständige Stelle nach 9 Berufsbildungsgesetz

Mehr

Im Auftrag Heel. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B im Hause. nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände

Im Auftrag Heel. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B im Hause. nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B im Hause nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT BEARBEITET VON Alt-Moabit

Mehr

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis)

Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) Name: Vorname: geboren am: Wohnort und Straße: Ausbildungsberuf: Fachrichtung: Ausbildungsbetrieb: Beginn der Ausbildung: Ende der Ausbildung: Betrieblicher Ausbildungsplan

Mehr

Hessisches Sozialministerium. Information für Gaststätten. Hessisches Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG)

Hessisches Sozialministerium. Information für Gaststätten. Hessisches Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) Hessisches Sozialministerium Information für Gaststätten Hessisches Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) Die Regelungen des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes für Gaststätten gültig ab 1. Oktober 2007

Mehr

G-MF1b, WISO Klausur Nr. 1. Name: Punkte: von (in %: ) Note: Unterschrift des Lehrers

G-MF1b, WISO Klausur Nr. 1. Name: Punkte: von (in %: ) Note: Unterschrift des Lehrers Name: Punkte: von (in %: ) Note: Unterschrift des Lehrers Situation: In der Praxis von Dr. Kammer arbeiten die Erstkraft Frau Seifert, die MFA Frau Sonnenschein, die Auszubildende Ayse Yildiz (19 Jahre)

Mehr

Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts

Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Kennziffer Verwaltungsfachangestellte/r VFA 015/016 in Weimar am 4. Mai 2010 Schriftliche Prüfungsarbeit im Fachgebiet Personalwesen Hilfsmittel:

Mehr

INFO Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (VFA)

INFO Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (VFA) INFO Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r (VFA) Hessischer Verwaltungsschulverband Verwaltungsseminar Kassel /010 Gegenstand der Berufsausbildung 1. Der Ausbildungsbetrieb 1.1 Struktur, Stellung

Mehr

Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts

Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Kennziffer Verwaltungsfachangestellte/r VFA 015/016 in Weimar am 7. Mai 2010 Schriftliche Prüfungsarbeit im Fachgebiet Wirtschafts- und

Mehr

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen

Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen Empfehlung für das Führen von Ausbildungsnachweisen 1. Auszubildende haben während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis zu führen. Hierzu kann eines der in den Anlagen 2 und 3 beiliegenden Muster

Mehr

Empfehlung. Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für das Führen von Ausbildungsnachweisen

Empfehlung. Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für das Führen von Ausbildungsnachweisen 156 Empfehlung Titel: Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für das Führen von Ausbildungsnachweisen Ausschuss: Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) +1 Anlage Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste

Mehr

Empfehlungen einer Regelung im Bürobereich nach 48 Berufsbildungsgesetz und 42b Handwerksordnung für Behinderte

Empfehlungen einer Regelung im Bürobereich nach 48 Berufsbildungsgesetz und 42b Handwerksordnung für Behinderte Nr: 59 Erlassdatum: 11. Juni 1982 Fundstelle: DGB Berufliche Bildung - Arbeitshilfen zur Berufsbildung 2 /1986 Beschließender Ausschuss: Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) Empfehlungen

Mehr

Prüfungsordnung zur Durchführung von Zwischenprüfungen für Verwaltungsfachangestellte

Prüfungsordnung zur Durchführung von Zwischenprüfungen für Verwaltungsfachangestellte Prüfungsordnung zur Durchführung von Zwischenprüfungen für Verwaltungsfachangestellte Das Bundesversicherungsamt als Zuständige Stelle erlässt gemäß 9 BBiG folgende, am 07.05.2009 vom Berufsbildungsausschuss

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf

Mehr

Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau

Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau Verordnung zur Regelung der Berufsausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann/zur Sport- und Fitnesskauffrau vom 04.07.2007 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl (mit Deckblatt): 5 Kennziffer: Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bürokommunikation am 17. Mai 2013

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau über die Berufsausbildung zum Sportfachmann/ zur Sportfachfrau vom 04. Juli 2007 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 10. Juli 2007) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Vom 5. Oktober , 4, 7, 8 und 11 geändert durch Gesetz vom (GVBl. S.

Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Vom 5. Oktober , 4, 7, 8 und 11 geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 212-2 Fundstelle: GVBl 2007, S. 188 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz Vom 5. Oktober 2007 Änderungen 1. 2, 4, 7, 8 und 11 geändert durch Gesetz vom 26.5.2009 (GVBl. S. 205) Der Landtag Rheinland-Pfalz

Mehr

Berufsbildungsrecht. Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung.

Berufsbildungsrecht. Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung. Berufsbildungsrecht Eine systematische Darstellung des Rechts der Berufsausbildung, der beruflichen Fortbildung und der Umschulung von Dr. Hilmar Götz Professor an der Fachhochschule Lübeck Verlag C.H.Beck

Mehr

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung A. Grundsätze (1) Diese Richtlinie soll die Auslegung der

Mehr

Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts

Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Kennziffer Verwaltungsfachangestellte/r VFA Wiederholungsprüfung in Weimar am 12. November 2007 Schriftliche Prüfungsarbeit im Fachgebiet

Mehr

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001)

in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 27. Juli 2001) Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft in der Fassung vom 23. Juli 2001 (abgedruckt

Mehr

Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerinnen. Aufgabensammlung

Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerinnen. Aufgabensammlung Zwischenprüfung 2011 im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerinnen Aufgabensammlung Zwischenprüfung 2011 im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker / Vermessungstechnikerin Aufstellung

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte

Mehr

Schriftliche Prüfungsarbeit zum mittleren Schulabschluss 2008 im Fach Mathematik 23.06.2008

Schriftliche Prüfungsarbeit zum mittleren Schulabschluss 2008 im Fach Mathematik 23.06.2008 Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Schriftliche Prüfungsarbeit zum mittleren Schulabschluss 2008 im Fach Mathematik 23.06.2008 Arbeitsbeginn: Bearbeitungszeit: 11:00 Uhr 120 Minuten

Mehr

G r u n d s ä t z e. Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter

G r u n d s ä t z e. Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter G r u n d s ä t z e zur Durchführung von Zwischenprüfungen im anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter im Land Rheinland-Pfalz Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Musterprüfung. geboren am: Der ganze Aufgabensatz ist zusammen mit den anderen Unterlagen im Einlegeumschlag abzugeben.

Musterprüfung. geboren am: Der ganze Aufgabensatz ist zusammen mit den anderen Unterlagen im Einlegeumschlag abzugeben. Musterprüfung Prüfung Xpert Business Finanzwirtschaft Aufgaben Name, Vorname: geboren am: in: Beginn der Prüfung: Uhr Abgabe der Prüfung: Uhr Der ganze Aufgabensatz ist zusammen mit den anderen Unterlagen

Mehr

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005)

BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch und (Ausbildender) Frau/Herrn geboren am/in (Auszubildende/-r) wohnhaft

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin. vom 05. April 2001 über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker / zur Verpackungsmittelmechanikerin vom 05. April 2001 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 12. April 2001) Auf Grund des 25

Mehr

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Fakultät für Informatik Lehrstuhl für Simulation 05. Februar 2009 Klausur Schlüsselkompetenzen I und II Gesamtzahl der erreichbaren Punkte: 100 Anzahl der Aufgaben:

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel

Verordnung. über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27b Abs. 1 HwO

B. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27b Abs. 1 HwO Richtlinien der Handwerkskammer Flensburg zur zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung gemäß Beschluss des Berufsbildungsausschusses der Handwerkskammer Flensburg vom 5. November 2008 sowie

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008 über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005

Mehr

Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des "Medizinischen Fachangestellten"

Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des Medizinischen Fachangestellten Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf der/des "Medizinischen Fachangestellten" i.d.f. des Beschlusses des Vorstandes der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz vom 10.01.07

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 8. Juni 2011 5.

Mehr

Telefonist / Telefonistin

Telefonist / Telefonistin Rechtsgrundlagen für die Ausbildung Behinderter 1 nach 48² Berufsbildungsgesetz Telefonist / Telefonistin 1 Mit Änderung des Berufsbildungsgesetz durch Artikel 14 des Gesetzes vom 30.11.2000 (BGBL. I.

Mehr

Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts

Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts Kennziffer Verwaltungsfachangestellte/r VFA in... am 11. Mai 2009 Schriftliche Prüfungsarbeit im Fachgebiet Verwaltungsbetriebswirtschaft

Mehr

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung A. Grundsätze (1) Diese Richtlinie soll die Auslegung der

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin nach 37 BBiG. Juni/Juli/August 2012

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin nach 37 BBiG. Juni/Juli/August 2012 Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin nach 37 BBiG Juni/Juli/August 2012 Schriftliche Prüfung Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Wirtschafts- und Sozialkunde 60

Mehr

I. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27 Abs. 1 HwO

I. Abkürzung der Ausbildungszeit und Teilzeitausbildung gem. 8 Abs. 1 BBiG / 27 Abs. 1 HwO Richtlinien der Handwerkskammer Münster über die Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG/ 27 HwO) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung

Mehr

Ausbildung in allen Bereichen

Ausbildung in allen Bereichen 2 Der Ausbildungsbetrieb in der Gesamtwirtschaft Ausbildung in allen Bereichen 1 In allen Bereichen einer Volkswirtschaft werden Jugendliche ausgebildet. Tragen Sie jeweils drei Beispiele von Betrieben

Mehr

Schriftliche Prüfungsarbeit zum mittleren Schulabschluss 2008 im Fach Mathematik

Schriftliche Prüfungsarbeit zum mittleren Schulabschluss 2008 im Fach Mathematik Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Schriftliche Prüfungsarbeit zum mittleren Schulabschluss 2008 im Fach Mathematik 11.06.2008 Arbeitsbeginn: 10.00 Uhr Bearbeitungszeit: 120 Minuten

Mehr

Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) in der ab dem gültigen Fassung. Art. 1 Ziel

Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) in der ab dem gültigen Fassung. Art. 1 Ziel Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) in der ab dem 01.08.2009 gültigen Fassung Art. 1 Ziel Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren

Mehr

Rechte und Pflichten eines Auszubildenden. Exemplarische Einordnung des Unterrichtsentwurfs

Rechte und Pflichten eines Auszubildenden. Exemplarische Einordnung des Unterrichtsentwurfs Rechte und Pflichten eines Auszubildenden Exemplarische Einordnung des Unterrichtsentwurfs Oeconomix Einbindung des AzubiQuiz Lernfeld 1: In Ausbildung und Beruf orientieren Schulform: Berufsbildende Schule

Mehr

Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen

Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Name Straße PLZ, Ort IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen

Mehr

ABSCHLUSSPRÜFUNG 2011 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER

ABSCHLUSSPRÜFUNG 2011 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER ABSCHLUSSPRÜFUNG 2011 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER Prüfungsaufgabe: Bearbeitungszeit: Erlaubte Hilfsmittel: Wirtschafts- und Sozialkunde 90 Minuten

Mehr

Beispiel für einen Ausbildungsplan

Beispiel für einen Ausbildungsplan Beispiel für einen Ausbildungsplan Betrieblicher Ausbildungsplan der Bibliothek der Medizinischen Hochschule Hannoverfür Fachangestellte für Medien- Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek Ausbildungszeit:

Mehr

Abendrealschulen Abschlussprüfung. Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Abendrealschulen

Abendrealschulen Abschlussprüfung. Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Abendrealschulen Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Abendrealschulen Vom 5. September 2006 (GBl. S. 297; K.u.U. S. 302) Auf Grund von 23 Satz 1 Nr. 6 des Privatschulgesetzes in der Fassung

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau )

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann / zur Immobilienkauffrau ) vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Der Senat von Berlin GesSozV I G 11 Telefon: 90 28 (9 28) 2617 Drs/4524 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - des Senats von Berlin über: Entwurf

Mehr

Ausbildung am Deutschen Institut für Ernährungsforschung

Ausbildung am Deutschen Institut für Ernährungsforschung Ausbildung am Deutschen Institut für Ernährungsforschung - Bewirb Dich am DIfE! - Impressum Herausgeber: Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam- Rehbrücke (DIfE), Institut der Leibniz-Gemeinschaft,

Mehr

Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Archiv

Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Archiv 1 Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Archiv BETRIEBLICHER AUSBILDUNGSPLAN AUSBILDUNGSBEHÖRDE: AUSZUBILDENDE/R Name: Vorname: geb.am: zeit vom bis: AUSBILDUNGSORTE

Mehr

Verordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998

Verordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998 Verordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998 Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.August196g(BGBI. 1 S. 1112),der zuletzt gemäß Artikel 35 der Sechsten

Mehr

Statistik II. Aufgabe 1

Statistik II. Aufgabe 1 Statistik II, SS 2004, Seite 1 von 7 Statistik II Hinweise zur Bearbeitung Hilfsmittel: - Taschenrechner (ohne Datenbank oder die Möglichkeit diesen zu programmieren) - Formelsammlung für Statistik II

Mehr

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 2. Mai 2013

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 2. Mai 2013 Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r am 2. Mai 2013 Prüfungsfach: Zeit: Hilfsmittel: Verwaltungsbetriebswirtschaft 135 Minuten VSV/DVP, VSV-AuF nichtprogrammierbarer

Mehr

Ü b e r s i c h t. A. Grundsätze

Ü b e r s i c h t. A. Grundsätze Richtlinien zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung ( 8 BBiG) sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung ( 45 Abs. 1 BBiG) für den Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte

Mehr

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie. zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie. zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung Bau und Stadtentwicklung Blatt 1 Richtlinie zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit, zur Teilzeitberufsausbildung sowie I. Grundsätze zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung (1) Diese

Mehr

Schriftliche Prüfung

Schriftliche Prüfung Prüfungsausschuss für die Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Prüfungstermin: 2004 Datum: 06. 10. 2004 Maximale Punktzahl: 100 Note: Name: Ausgegeben: 06. Oktober 2004-15.30 Uhr

Mehr

Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Bibliothek

Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Bibliothek 1 Ausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste Fachrichtung: Bibliothek BETRIEBLICHER AUSBILDUNGSPLAN AUSBILDUNGSBEHÖRDE: AUSZUBILDENDE/R Name: Vorname: geb.am: zeit vom bis:

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Zwischenprüfung 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund

Mehr

Ludwig-Erhard-Schule. Informationen zum Kaufmann zur Kauffrau für Büromanagement

Ludwig-Erhard-Schule. Informationen zum Kaufmann zur Kauffrau für Büromanagement Informationen zum Kaufmann zur Kauffrau für Büromanagement 2 3 4 5 6 Neue Prüfungsordnung Gestreckte Abschlussprüfung Wegfall der Zwischenprüfung Prüfung von Inhalten des 1. Ausbildungsjahres nach 15 Monaten.

Mehr

V E R T R A G. über die Abrechnung der Gebührenforderung der Ärzte im Rahmen von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

V E R T R A G. über die Abrechnung der Gebührenforderung der Ärzte im Rahmen von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen V E R T R A G über die Abrechnung der Gebührenforderung der Ärzte im Rahmen von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

K L A U S U R. Bearbeitungshinweise: Bitte tragen Sie hier Ihre Kennziffer ein: Bitte tragen Sie hier Ihren Namen ein: 60 Minuten.

K L A U S U R. Bearbeitungshinweise: Bitte tragen Sie hier Ihre Kennziffer ein: Bitte tragen Sie hier Ihren Namen ein: 60 Minuten. Bitte tragen Sie hier Ihre Kennziffer ein: Bitte tragen Sie hier Ihren Namen ein: K L A U S U R Bachelor 2008/I Einführung in die VWL Prof. Dr. Peter Bofinger Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, Geld

Mehr

MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen

MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen Barrierefreies Wohnen 1. Einleitung Jeder Mensch hat das Recht darauf, in einer passenden Wohnung zu leben. Das

Mehr

Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg

Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg Bezeichnung: Servicekraft betriebliche Verwaltung Einsatzbereich: Wirtschaft und Verwaltung Zielstellung: Nach

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin

Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin Vom 16. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969

Mehr

Technische Universität München Fakultät für Mathematik Mathematik 1 (Elektrotechnik) Probeklausur Prof. Dr. Anusch Taraz 24.

Technische Universität München Fakultät für Mathematik Mathematik 1 (Elektrotechnik) Probeklausur Prof. Dr. Anusch Taraz 24. Note: Name Vorname Lerngruppen-Nummer Tutorübung-Nr. Hiermit bestätige ich, dass ich vor Prüfungsbeginn darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass ich im Falle einer plötzlich während der Prüfung auftretenden

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Servicekraft für Schutz und Sicherheit Fachkraft für Schutz und Sicherheit Herzlich willkommen! 1 Problem: Bisher gab es nur einen dreijährigen Beruf Lösung: Zusätzlicher Beruf: Servicekraft für Schutz

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation / zur Kauffrau für Marketingkommunikation 1

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation / zur Kauffrau für Marketingkommunikation 1 über die Berufsausbildung zum Kaufmann für / zur Kauffrau für 1 vom 31. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 17 vom 13. April 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Ordnungsamtspraxis: Gaststätten und Nichtraucherschutz - online

Ordnungsamtspraxis: Gaststätten und Nichtraucherschutz - online Ordnungsamtspraxis: Gaststätten und Nichtraucherschutz - online Bearbeitet von Uwe Schmidt 1. Auflage 2011. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8276 4253 0 Gewicht: 10 g Wirtschaft > Verwaltungspraxis > Kommunal-

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2009 Seite 446

Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2009 Seite 446 Seite 1 von 5 7123 Verordnung über die Abschlussprüfung für die Ausbildungsberufe zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten und zur Fachangestellten für Bürokommunikation/zum Fachangestellten

Mehr