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1 EVR-Forum Qualität im Krankenhaus Qualität als Steuerungsinstrument im Gesundheitswesen/Krankenhaus Bochum, 15. Februar 2017 WILHELM WALZIK - BMG 1

2 1. Wie ist die Lage der Krankenhäuser? (Ertrags)lage der Häuser: * Nicht gut, schlecht, ausreichend, sondern zunächst: * unterschiedlich (je nach Ländern, Trägern, Indikationen) gesetzliche Rahmenbedingungen sollten zumindest so sein, dass die richtigen Antworten auf unterschiedliche Situationen ermöglichen, um gute, angemessene Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten (Koalitionsvereinbarung: Krankenhaus der Zukunft soll gut, sicher und gut erreichbar sein. ) 2

3 2. Kennzahlen zum Versorgungsangebot der Häuser ( ) Zunahme der Fallzahlen und der Fallschwere (+ 23,7 %) bei Rückgang der Belegungstage (- 30,5 %) sowie Rückgang der Verweildauer von 12,6 auf 7,5 Tage; Rückgang der durchschnittlichen Auslastungsquote der Häuser von 83,1 % auf 77,3 %; erhebliche Ausweitung der Ausgaben der Kostenträger (45 Mrd auf 82,3 Mrd. 2013), d.h. fast verdoppelt; steigende Arztzahlen und weiterer Rückgang des Pflegepersonals 3

4 2. Kennzahlen zum Versorgungsangebot der Häuser ( )? Spitzenplatz im internationalen und europäischen Vergleich bei der Betten-Einwohner-Relation); Rückgang bzw. Stagnation der Investitionsfinanzierung der Länder (3,7 Mrd auf 2,7 Mrd. 2013, bei Jahresbedarf von rund 6 Mrd. ); Fazit: Immer mehr und schwere Krankenhausfälle, immer kürzere Krankenhausaufenthalte, bei Rückgang der wirtschaftlichen Auslastung der Häuser und gleichzeitig deutlich expandierenden Ausgaben der Kostenträger sowie stagnierenden unzureichenden Investitionen der Länder. 4

5 3. (ordnungspolitische) Grundannahmen der Reform Krankenhausplanung ist und bleibt Aufgabe der Länder im Rahmen der Daseinsvorsorge, Planung durch die Krankenkassen ist weder wünschenswert noch im Bundesrat realisierbar; Investitionsfinanzierung der Länder im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung ist unzureichend (bei einer jährlichen Lücke von rund 3 Mrd. ); eine wesentliche Steigerung der Investitionen der Länder ist auf absehbarer Zeit nicht zu erwarten; 5

6 3. (ordnungspolitische) Grundannahmen der Reform das stationäre Versorgungsangebot ist nicht immer und überall bedarfsangemessen; keine substitutive Steuer- oder Beitragsfinanzierung dieser Investitionslücke, um die gewachsenen, bestehenden Strukturen zu finanzieren; vielmehr sind Veränderungsprozesse des Versorgungsangebotes zu organisieren; die Belastbarkeit der Kostenträger in einem beitragsfinanzierten System mit prozentualen Zusatzbeiträgen der Mitglieder ist begrenzt; 6

7 4. Krankenhausstrukturgesetz KHSG: Ergebnis eines zweijährigen Arbeitsprozesses: * 2014: Eckpunkte; * 2015: KHSG-Gesetzgebung; * 2016: G-BA-Umsetzung, BMVV; * 2017 ff.: (zu großen Teilen) beginnende Wirksamkeit 7

8 5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen? Krankenhausversorgung soll gut und sicher sein (Koalitionsvertrag) Krankenhausplanung im Rahmen der Daseinsvorsorge weiter Ländersache Einführung von planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in die Krankenhausbedarfsplanung der Länder; G-BA hat am Beschluss über eine Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren getroffen, RL liegt BMG zur Rechtsprüfung vor 8

9 5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen? Qualitätsverträge: G-BA legt bis vier Leistungen oder Leistungsbereiche fest; Verträge sind befristet und sollen eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung fördern; Vertragspartner auf Bundesebene vereinbaren Rahmenvorgaben bis ; Qualitätsorientierte Vergütung Qualitätszu- und abschläge: G-BA legt bis zum Leistungen und Leistungsbereiche fest; befristet auf 3 Jahre; Zuschlagshöhe vereinbaren Vertragspartner auf Bundesebene bis

10 5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen? Problem: Rückgang des Pflegepersonals? Verbesserung der Finanzierung von Pflege durch: * Pflegezuschlag (ab 2017 ff. Ablösung des bisherigen Versorgungszuschlages durch einen Pflegezuschlag in Höhe von 500 Mio. Euro); * Neuauflage des Pflegestellenförderprogramms (ab , 2016:110 Mio., 2017: 220 Mio., 2018: 330 Mio. basiswirksam); * Verlängerung der Finanzierung des Hygieneförderprogramms; * Einführung einer Tarifrefinanzierungsklausel sowie * Expertenkommission Pflege beim BMG; Auftrag bis zum : erhöhter pflegerischer Bedarf; sachgerechte Abbildung allg. Pflegebedarf 10

11 5. Krankenhausstrukturgesetz: passende Antworten auf anstehende Fragen? weitere Maßnahmen: Zuschläge für Notfallversorgung (G-BA-Auftrag: : gestuftes System für Abbildung der notwendigen Vorhaltungen für die unterschiedliche Teilnahme an der Notfallversorgung (Maximalversorger, Haus der Grundversorgung etc.); Zentrumszuschläge (Schiedsamt, ); Zentren sollen überörtlich und krankenhausübergreifend Aufgaben wahrnehmen, besondere Leistungen vorhalten an einzelnen Standorten konzentriert sein; Ausweis im Krankenhausplan erforderlich 11

12 6. Fazit und Ausblick Viele Fragen sind durch die Reformen beantwortet Belastungen der Kostenträger durch das KHSG ist vergleichsweise hoch Weiterhin ungelöstes Problem: Investitionskostenfinanzierung 12

13 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! 13

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