Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung

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1 Anlage 7 zur BU 123/2017 (siehe Anlage 4 zur BU 119/16) Korntal-Münchingen Südlich Werre Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung September 2016 Auftraggeber: Prof. Schmid Treiber Partner Freie Landschaftsarchitekten Heidenheimer Str Leonberg Auftragnehmer: Peter-Christian Quetz, Dipl.-Biol. Gutachten Ökologie Ornithologie Essigweg 1A Stuttgart T / Natur-Voegel.QUETZ@online.de

2 2 Inhalt: 0 Zusammenfassung Einleitung, Aufgabenstellung und Projektbeschreibung Lage, Beschreibung und wesentliche Strukturmerkmale des Untersuchungsgebiets... 4 Abb.1 Lage und Abgrenzung des Untersuchungs- und Planungsgebiets Südlich Werre in Korntal-Münchingen, Ortsteil Münchingen Vögel Untersuchungsmethoden Ergebnisse... 6 Abb. 2 Tab. Verbreitung von Brutvogelarten der Roten Liste/Vorwarnliste im Bereich des Untersuchungs- und Planungsgebiets Südlich Werre in Korntal-Münchingen 7 Liste der festgestellten Vogelarten im Untersuchungs- und geplanten Wohngebiet Südlich Werre in Korntal-Münchingen Prüfung des Artenschutzes ( 44 BNatschG) sowie Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen Abs.1 Ziff.1 BNatSchG Abs.1 Ziff.3 BNatSchG Abs.1 Ziff.2 BNatSchG Literatur Anhang: Fotodokumentation... 14

3 3 0 Zusammenfassung Die Stadt Korntal-Münchingen (Landkreis Ludwigsburg) plant am südwestlichen Siedlungsrand die Ausweisung eines neuen Wohngebiets, Südlich Werre, mit einer Größe von etwa 1,6 ha. Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans und als Ergänzung zum Umweltweltbericht wurde im Frühjahr/Frühsommer 2016 eine avifaunistische Bestandserfassung durchgeführt, um das Gebiet auf die Bedeutung hinsichtlich dieser Artengruppe untersuchen zu können. Mögliche Beeinträchtigungen durch die geplanten Eingriffe auf den Artenbestand waren abzuschätzen, artenschutzrechtliche Tatbestände zu klären und ggf. Ausgleichsmaßnahmen vorzuschlagen. Das Planungsgebiet befindet sich im Übergangsbereich zwischen dem bestehenden östlichen bzw. südlichen Ortsrand Münchingens und dem angrenzenden Offenland mit Wiesen-, Ackerflächen und vereinzelten Obstbäumen. Insgesamt wurden bei der Untersuchung 23 nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Vogelarten festgestellt (und die nach der Vogelschutzrichtlinie als europäische Vogelarten ausgewiesen sind), darunter 18 Brutvogelarten und drei Vogelarten, die außerhalb brüten sowie drei Nahrungsgäste. Der Grünspecht ist darüber hinaus nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, während europarechtlich geschützte Vogelarten nach Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie nicht gefunden wurden. Fünf Arten sind in der Roten Liste Baden-Württemberg (2015) verzeichnet, davon vier Arten - Feldsperling, Gartenrotschwanz, Goldammer und Haussperling - in der Vorwarnliste, während die Feldlerche als gefährdete Vogelart (Rote Liste 3) aufgeführt ist. Das landwirtschaftlich genutzte Offenland wird allerdings nicht von Brutvogelarten besiedelt, die Feldlerche brütet weiter außerhalb. Die vier im nordöstlichen Bereich des Planungsgebiets vorhandenen Obstbäume haben jedoch eine relativ hohe Bedeutung als Bruthabitat. Es werden Maßnahmen vorgeschlagen, um die Eingriffe zu minimieren, die Beeinträchtigungen des Artenbestands zu vermeiden und Ausgleichsmöglichkeiten zu schaffen: der Rodungszeitpunkt wird auf Oktober bis Ende Februar festgelegt (Vermeidung des Tötungsverbots, 44 Abs. 1 Ziff. 1), Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen ( 44 Abs. 1 Ziff. 2) sowie Ersatz für den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw. Lebensstätten durch Aufhängen von Nistkästen und Nachpflanzung von Obstbäumen und Feldgehölzen (Zerstörungsverbot, 44 Abs. 1 Ziff. 3). Bei Realisierung der CEF-Maßnahmen haben die Eingriffe durch eine Bebauung keine Beeinträchtigungen zur Folge, die erhebliche Störungen und eine Verschlechterung lokaler Vogelpopulationen bzw. der Erhaltungszustände von Arten verursachen könnten.

4 4 1 Einleitung, Aufgabenstellung und Projektbeschreibung Im Rahmen des Planungsverfahrens für die Ausweisung eines Wohnbaugebiets am südwestlichen Ortsrand der Stadt Korntal-Münchingen, Ortsteil Münchingen (Landkreis Ludwigsburg), wurden im Frühjahr und Frühsommer 2016 avifaunistische Untersuchungen durchgeführt, um das Planungs- und Untersuchungsgebiet auf die Bedeutung hinsichtlich des Vorkommens von geschützten Tierarten bewerten zu können. Die Planungen waren auf mögliche Beeinträchtigungen des Artenbestands durch die vorgesehenen Eingriffe in Form eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zu prüfen, artenschutzrechtliche Tatbestände waren zu klären und ggf. Vermeidungs- oder Minderungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen vorzuschlagen. Artenschutzrechtlich ist es erforderlich, die Vorkommen aller besonders (und streng) geschützter Tierarten auf dem Areal bei den Eingriffen zu berücksichtigen, d.h. bei Rodung von Bäumen, Eingriffen in Gehölzbestände und Abbruch von Gebäuden dürfen weder Tiere getötet oder deren Entwicklungsstadien geschädigt werden (Verbotstatbestand nach 44 Abs. 1 Ziff. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Auch dürfen keine (mehrjährig nutzbaren) Nist- oder Ruhestätten zerstört werden bzw. müssen ggf. vor den geplanten Eingriffen (als CEF-Maßnahmen, vorgezogen) ausgeglichen werden (Verbotstatbestand nach 44 Abs. 1 Ziff. 3 BNatSchG). Verluste von Nist-, Ruhestätten und Quartieren sowie von faunistischen Lebensräumen müssen im erforderlichen Umfang in der Nähe des Eingriffsorts ersetzt und deren Funktionsfähigkeit vor Beginn der Bauarbeiten nachgewiesen werden. Zur Ermittlung vorhandener Habitatpotentiale und artenschutzrechtlicher Konflikte wurde vom Büro Prof. Schmid, Treiber und Partner im April 2016 eine Habitatpotentialanalyse vorgelegt. Als mögliche untersuchungsrelevante Arten bzw. Artengruppen im Gebiet wurden dabei Vögel, Totholzkäfer und Zauneidechse bestimmt und für eine Untersuchung beauftragt. 2 Lage, Beschreibung und wesentliche Strukturmerkmale des Untersuchungsgebiets Das Planungs- und Untersuchungsgebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand der Stadt Korntal-Münchingen, Ortsteil Münchingen (Landkreis Ludwigsburg). Im Norden und im Südosten grenzen die Wohngebiete an der Lerchenstraße bzw. der Ditzinger Straße an, südlich und westlich schließen sich landwirtschaftlich genutzte Flächen an, die durch die Umgehungsstraße L1141 nach Südwesten hin unterbrochen werden. Das etwa 1,6 ha große Planungsgebiet umfasst zum überwiegenden Teil Ackerflächen (Teile von Flurstücken ), im östlichen und südöstlichen Bereich befinden sich auch zwei Flurstücke (8869 und 8867) mit Grünland und vier Obstbäumen, darunter drei

5 5 alte hochstämmige Birnbäume mit mehreren Baumhöhlen und hoher Artenschutzrelevanz sowie einen Apfelbaum. Der östliche Böschungsrand, südlich des Wendekreises an der Ditzinger Straße, ist von kleineren Sträuchern und Koniferen bestanden, auch am südlichen Rand des Gebiets sowie entlang des Fuß- und Fahrradwegs, der die L1141 in westliche Richtung überquert, und des Grasweges entlang der L1141 befinden sich einzelne Gehölze bzw. Hecken. Im südöstlichen Bereich des Gebiets und parallel zur Ditzinger Straße führt ein Grasweg in Nordost-Südwest-Richtung (Flurstück Nr. 8871) zwischen Acker- und Grünlandgebiet. Die nördlichen Gebietsgrenze verläuft entlang der Hausgärten der Lerchenstraße, die z.t. mit einzelnen größeren Bäumen und Gehölzen bestanden sind. Nach 33 Naturschutzgesetz ausgewiesene geschützte Biotope, Naturdenkmäler oder andere flächenhafte Schutzgebiete (Landschafts- und Naturschutz- oder Natura Gebiete) sind innerhalb und in der Umgebung des Areals nicht vorhanden. Abb. 1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungs- und Planungsgebiets Südlich Werre in Korntal-Münchingen, Ortsteil Münchingen

6 6 3 Vögel 3.1 Untersuchungsmethoden Die Erfassung der Avifauna im Untersuchungsgebiet erfolgte an sechs Ortsterminen zwischen Anfang April und Mitte Juni 2016 (1.4., 6.4., 23.4., 6.5., 25.5., ), meist zu (früh)morgendlicher Tageszeit. Anwesende Vogelarten wurden an ihren artspezifischen Lautäußerungen (Gesang) oder als Sichtbeobachtung registriert und in vorbereitete Arbeitskarten eingetragen. Besonders geachtet wurde dabei auf revier- oder brutanzeigendes Verhalten. Während ihrer Brutzeiten im Frühjahr halten sich Brutvögel im Allgemeinen in eng begrenzten Revieren auf, die ihnen als Nahrungs- und Brutlebensraum dienen und in denen sie mehr oder weniger eindeutig feststellbar sind. Bei mehrfach revieranzeigendem (singendem) oder brutanzeigendem Verhalten am gleichen Ort kann als Status Brutvorkommen angenommen werden. Bei einmaliger Beobachtung handelt es sich meist um Vogelarten, die nur kurzzeitig bei der Nahrungssuche oder zu der für den Vogelzug typischen Jahreszeit im Untersuchungsgebiet beobachtet werden, also um Nahrungsgäste oder Durchzügler. Die methodischen Grundlagen orientierten sich an BIBBY et al. (1995) und SÜDBECK, AND- RETZKE, FISCHER, GEDEON, SCHIKORE, SCHRÖDER & SUDFELDT (2005). 3.2 Ergebnisse Es wurden insgesamt 23 nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Vogelarten festgestellt, darunter 18 Brutvogelarten, zwei Brutvogelarten außerhalb des Planungsgebiets und drei Nahrungsgäste. Der Grünspecht ist darüber hinaus nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, während europarechtlich geschützte Vogelarten nach Anhang 1 (oder Artikel 4) der Vogelschutzrichtlinie nicht gefunden wurden. Alle Arten mit Gefährdungs- und Schutzkategorien sowie Vorkommensstatus sind in der Tab. aufgeführt. In der Karte (Abb. 2) ist die Verbreitung ausgewählter Brutvogelarten (Arten der Roten Liste und Vorwarnliste) dargestellt. Fünf Arten sind in der Roten Liste Baden-Württemberg (2015) verzeichnet, davon vier Arten in der Vorwarnliste - Feldsperling, Gartenrotschwanz, Goldammer und Haussperling - sowie die Feldlerche als gefährdete Vogelarte (Rote Liste 3) aufgeführt. Dorngrasmücke, Star und Türkentaube waren in der vor 2015 gültigen Roten Liste Baden-Württembergs als Arten der Vorwarnliste ausgewiesen, Im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Fläche wurden keine Brutvogelarten festgestellt, die Feldlerche kommt weiter südwestlich auf Ackerflächen jenseits der L1141 vor. Die Acker- und Grünlandflächen des Planungsgebiets werden jedoch vereinzelt von Brut-

7 7 vogelarten der Umgebung zur Nahrungsaufnahme genutzt, etwa von Bachstelze, Sperlings-, Finken- und Rabenvogelarten. H H H FE H FE G FE GR H FE G FE H G H FL Abb. 2: Verbreitung von Brutvogelarten der Roten Liste und Vorwarnliste im Bereich des Untersuchungs- und Planungsgebiets Südlich Werre in Korntal-Münchingen: FE = Feldsperling, FL = Feldlerche, GR = Gartenrotschwanz, G = Goldammer, H = Haussperling

8 8 Tab.: Liste der festgestellten Vogelarten im Untersuchungs- und geplanten Wohngebiet Südlich Werre in Korntal-Münchingen nach sieben Untersuchungsterminen von Anfang April bis Mitte Juni 2016 RL BW Rote Liste Baden-Württemberg 2015: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste RL D Rote Liste Deutschland Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): streng geschützt (= s), alle anderen Arten (bis auf Straßentaube) besonders geschützt VSR Vogelschutzrichtlinie: alle Arten europäische Vogelarten gemäß Art. 1, 4 = Zugvogel gem. Art. 4 Status B = Brutvogel, N = Nahrungsgast, D = Durchzügler unterstrichen = in Verbreitungskarte einge- fett = artenschutzrelevante Vogelarten tragen Vogelart RL BW RL D 44 VSR Status Amsel b e B Bachstelze b e N Blaumeise b e B Buchfink b e B Buntspecht b e N Dorngrasmücke b e (B) Elster b e B Feldlerche 3 3 b e (B) Feldsperling V V b e B Gartenrotschwanz V V b e B Goldammer V V b e B Grünfink b e B Grünspecht b+s e N Hausrotschwanz b e B Haussperling V V b e B Kohlmeise b e B Mönchsgrasmücke b e B Rabenkrähe b e B Ringeltaube b e B

9 9 Vogelart RL BW RL D 44 VSR Status Rotkehlchen b e B Star V b e B Stieglitz b e B Türkentaube b e B Von wesentlicher Bedeutung für Brutvogelarten ist der Obstbaumbestand im nordöstlichen Bereich des Gebiets mit drei hochstämmigen alten Birnbäumen und einem Apfelbaum. Hier kommen sowohl höhlen- wie freibrütende Vogelarten vor, darunter auch Arten der Vorwarnliste: Feldsperling und Gartenrotschwans sowie der Star (Art der Vorwarnliste vor 2015) als Brutvogelarten und der Grünspecht (streng geschützt) als Nahrungsgast, außerdem weitere ubiquitäte Brutvogelarten. Als Freibrüter in den Kronenbereichen wurden u.a. Rabenkrähe, Ringeltaube und Stieglitz festgestellt. Entlang der nördlich und östlich angrenzenden Siedlungsränder und der Hausgärten kamen neben zahlreichen ubiquitären Vogelarten besonders Haus- und Feldsperling (Arten der Vorwarnliste) sowie Türkentaube (Art der Vorwarnliste vor 2015) vor In den Gehölzen und Hecken am südlichen Rand und außerhalb sowie entlang der Wege und Straßen kommen u.a. Goldammer und Feldsperling (Arten der Vorwarnliste) sowie Dorngasmücke (Art der Vorwarnliste vor 2015) und andere Frei- oder Heckenbrüter vor. 4 Prüfung des Artenschutzes ( 44 BNatSchG) sowie Vermeidungs-, Minderungsund Kompensationsmaßnahmen Nach 44 Abs.1 Ziff.1 BNatSchG ( Tötungsverbot ) ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten und europarechtlich geschützten Vogelarten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Hiervon können insbesondere wenig bis nichtmobile Jungtiere betroffen sein. Baulich unvermeidbare Eingriffe wie die Rodung von Obstbäumen und Gehölzbeständen sind deshalb außerhalb der Brutzeit in einem Zeitraum ab 1. Oktober bis Ende Februar vorzunehmen. Die baubedingte Zerstörung von Brutstätten und Quartieren und eine damit

10 10 verbundene Tötung potenziell anwesender Jungtiere kann so vermieden werden. Eine Gefahr für Alttiere besteht nicht, diese können problemlos ausweichen. Da im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen ansonsten keine Brutvogelarten gefunden wurden, ist hier keine Bauzeitenregelung erforderlich. Vogelarten, die während oder auch außerhalb der Brutzeit aus der Umgebung in das Gebiet zur Nahrungsaufnahme einfliegen, und Durchzügler können ausweichen und sind existenziell nicht tangiert, so dass kein Verbotstatbestand nach 44 Abs.1 Ziff.1 BNatSchG eintritt. Anlagebedingt können Tiere durch technische Anlagen, Barrieren oder Fallen geschädigt oder getötet werden. Entsprechende Bodenfallen für Tiere sind zu vermeiden bzw. ausreichend zu sichern. Sollten die geplanten Gebäude an den Fassaden mit großen und nicht strukturierten Glasflächen ausgestattet werden, ist das Risiko besonders groß, dass es anlagebedingt zu Beeinträchtigungen durch Kollision von Vögeln an Glasflächen kommen wird (Vogelschlag); generell besteht entlang von Gehölzrändern diesbezüglich eine erhöhte Gefahr. In diesem Fall sind Maßnahmen zur Vermeidung erforderlich, etwa durch großflächige und dichte Markierungen von Glasflächen mit außenseitigem Anbringen z.b. von Punktrastern mit mindestens 25 % Deckungsgrad (SCHMID, WALDBURGER & HEYNEN 2012). Zudem sollten Außenbeleuchtungen vermieden bzw. umweltfreundlich installiert und Lichtimmissionen verringert werden. Nach 44 Abs.1 Ziff.3 BNatSchG ( Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ) ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten und der europarechtlich geschützten Vogelarten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, es sei denn, die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang wird nicht beeinträchtigt bzw. kann durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen weiterhin gewährleistet werden ( 44 Abs. 5). Mehrjährig nutzbare Nester höhlenbrütender Vogelarten der Vorwarnliste - Feldsperling und Gartenrotschwanz (vor 2015 auch der Star) - sowie nichtgefährdeter, auch freibrütender Arten sind vor allem an den drei großen Obstbäumen innerhalb des Planungsgebiets vorhanden. Während bei den ungefährdeten Höhlenbrütern davon ausgegangen werden kann, dass die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang durch den Verlust von Niststätten nicht beeinträchtigt wird, sind für die Brutvogelarten der Vorwarnliste an vorhandenen hochstämmigen Obstbäumen im nahen Umfeld als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen insgesamt mindestens neun Nistkästen aufzuhängen (mit unterschiedlichen Einflugöffnungen, - 26 mm, 32 mm, 45 mm und ovales Einflugloch). Durch die Rodung der Obstbäume - Verlust der Baumkronen - und einzelner Gehölze werden in geringfügigem Umfang auch Lebensräume oder Teilhabitate freibrütender Vo-

11 11 gelarten der Vorwarnliste zerstört - Goldammer und Dorngasmücke am südlichen Rand - sowie mehrerer ungefährdeter Arten. Da freibrütende Vogelarten sich in jeder Brutsaison ihr Nest neu bauen, tritt der Verbotstatbestand nicht ein, wenn die baubedingten Eingriffe zu einem naturverträglichen Zeitpunkt außerhalb der Brutzeit (1. Oktober bis Ende Februar) erfolgen. Der Verlust von Habitatstrukturen für Arten der Vorwarnliste ist dagegen durch die Anpflanzung von hochstämmigen Obstbäumen und von Gehölzen in der nahen Umgebung vorgezogen auszugleichen. Nach 44 Abs.1, Ziff.2 BNatSchG ( Störungsverbot ) verbietet erhebliche Störungen wild lebender Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Die Realisierung der Bebauungsplanung führt zum Verlust einer 1,6 ha großen Acker- und Grünlandfläche, die als Nahrungsbiotop für Brutvogelarten aus der Umgebung und Durchzügler genutzt wird, sowie von vier alten höhlenreichen Obstbäumen, die Fortpflanzungs-, Aufzucht-, und Ruhestätten für typische, höhlen- sowie freibrütende und z.t. auf der Vorwarnliste verzeichnete Vogelarten bieten. Während der Bauphase werden durch Baubetrieb (Menschen und Maschinen) sowie Baustelleneinrichtung, -lagerflächen, -zufahrten und -verkehr, vor allem durch Lärm und Erschütterungen, Beeinträchtigungen verursacht, die sich durch Lebensraumverlust, Störungen und Verdrängungseffekte negativ auf seine Bewohner auswirken. Auch von dem Wohngebiet und durch verstärkte Nutzung der Umgebung durch die neuen Bewohner werden Störungen auf das Umfeld und Vogellebensräume ausgehen. Die meisten der festgestellten Vogelarten sind verbreitete bis häufige und in den Siedlungs- und Siedlungsrandgebieten meist noch überall anzutreffende Vogelarten. Die Ansprüche dieser (weder in der Roten Liste noch in der Vorwarnliste verzeichneten) Arten (s. Tab.) sind während und nach der Realisierung des Vorhabens im Umfeld in ähnlicher Weise erfüllt. Von einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen dieser Vogelarten durch die Eingriffe ist nicht auszugehen. Für Vogelarten, deren lokale Bestände in ihrem Erhaltungszustand durch die Eingriffe vermutlich beeinträchtigt werden (Arten der Vorwarnliste) sollten hingegen vorgezogene Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden: vor allem für Feldsperling und Gartenrotschwanz sowie für Star u.a. ubiquitäre Arten sind Nistkästen (mit unterschiedlichen Einflugöffnungen, 26 mm, 32 mm, 45 mm und oval) aufzuhängen sowie im Außenbereich hochstämmige Obstbäume zu pflanzen und Einzelgehölze (Feldgehölze bzw. Hecken) neu anzulegen.

12 12 Bei Umsetzung der genannten Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen ist davon auszugehen, dass sich die Erhaltungszustände der lokalen Populationen der betroffenen Vogelarten durch die Eingriffe im Geltungsgebiet und durch erhebliche Störungen in Folge des geplanten Baugebiets insgesamt nicht verschlechtern. 5 Literatur BAUER, H.-G., E. BEZZEL, & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Brutvögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. 2. Aufl. 3 Bde. - Aula-Verlag Wiesbaden. BAUER, H.G., M. BOSCHERT, M.I. FÖRSCHLER, J. HÖLZINGER, M. KRAMER & U. MAHLER (in Vorbereitung): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvögel Baden- Württembergs. 6. Fassung, Stand Naturschutz-Praxis Artenschutz. BIBBY, C. J., N. D. BURGESS & D. A. HILL (1995): Methoden der Feldornithologie. - Neudamm Verlag, Radebeul. GLUTZ VON BLOTZHEIM, U. N., K. M. BAUER & E. BEZZEL ( ): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Bd in 23 Teilbänden. Aula-Verlag GmbH. - Genehmigte Lizenzausgabe ebook (2001), Vogelzug-Verlag im Humanitas-Buchversand. GRÜNEBERG, C., H.G. BAUER, H. HAUPT, O. HÜPPOP, T. RYSLAVY & P. SÜDBECK (2015): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fsssung. HÖLZINGER, J. (1987): Die Vögel Baden-Württembergs (Avifauna Baden-Württemberg). Bd.1: Gefährdung und Schutz (3 Teilbände). -Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. HÖLZINGER, J. (1997): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 3.2: Singvögel 2. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. HÖLZINGER, J. (1999): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 3.1: Singvögel 1. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart. HÖLZINGER, J., H.G. BAUER, P. BERTHOLD, M. BOSCHERT, & U. MAHLER (2007): Rote Liste der Brutvögel Baden-Württembergs, 5. Fass., Stand: Hrsg.: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg. QUETZ, P.-CH. (2003): Faunistische Bestandserhebungen von Siedlungsbereichen, Neubaugebieten und naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen in der Stadt Korntal- Münchingen (Vögel und Fledermäuse). Untersuchung und Bewertung von 15 Untersuchungsflächen in den Stadtteilen Korntal, Münchingen und Kallenberg, mit Vorschlägen für Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen - Auftrag Stadt Korntal-Münchingen, Stadtbauamt/Umweltstelle.

13 13 QUETZ, P.-CH. (2015): Erfassung von Feldbrütern auf ausgewählten Ackerflächen 2013 im Landkreis Ludwigsburg. Wiederholungskartierung von Auftrag Landratsamt Ludwigsburg. QUETZ, P.-CH., N. ANTHES, CH. RANDLER & T. PANTLE (2001): Artenschutzprogramm Brutvogelarten der offenen Feldflur im Landkreis Ludwigsburg. - Gemeinsames Naturschutzprojekt 2000/2001 der Stiftung Umwelt und Naturschutz der Kreissparkasse Ludwigsburg und des Landratsamts Ludwigsburg. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Radolfzell. Anhang: Fotodokumentation

14 14 Drei hochstämmige Birnbäume und ein Apfelbaum als wertvolle Vogel-Bruthabitate Blick von Südwesten auf die Ackerflächen des Planungs- und Untersuchungsgebiets

15 15 Blick von Nordosten über die Böschung und die Obstbäume auf die Offenlandflächen

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