Schulische Unterstützungsangebote und Beurteilungsmöglichkeiten für Flüchtlingskinder und -jugendliche in der Schule
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- Margarete Kohler
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1 Schulische Unterstützungsangebote und Beurteilungsmöglichkeiten für Flüchtlingskinder und -jugendliche in der Schule Verena Hostettler, Schulinspektorin RIO
2 Volksschule und Asylwesen; Recht auf Bildung Der Volksschulunterricht ist ein verfassungsmässiges und gesetzliches Grundrecht für alle Kinder, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. [Art. 19 BV, Art. 29 KtV] Alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter haben das Recht und die Pflicht, die Volksschule zu besuchen. [Art. 62 BV]
3 Schulung von SuS von neuzuziehenden Flüchtlingskindern
4 4. Zusätzliche DaZ-Lektionen Schulung neuzuziehende SuS aus Asylbereich 1. Grundsatz: BMV-Pool Priorisieren, ggf. umlagern 2. Bei kurzfristig eintretendem ausserordentlichem Bedarf: Kontaktaufnahme mit Schulinspektorat 3. Einreichung Gesuch nach 16.6 BMV um zusätzliche BMV- Lektionen über Dienstweg ans AKVB siehe auch: Broschüre «Flüchtlingskinder in der Volksschule»
5 RIK+
6 RIK+: schulische Integration und Einstieg in die Berufsbildung Unterrichtssprache, Lernstrategien, Alltagsorientierung und Mathematik stark individualisierter Unterricht Bedarfsgerechtes Angebot
7 RIK+ Regional organisiertes Unterrichtsgefäss Für neuzuziehende Jugendliche im Alter von (Sek I) ohne Kenntnisse der Unterrichtssprache und ohne (lateinische) Alphabetisierung Mit einer Einstiegsmöglichkeit während des ganzen Schuljahres 24 Lektionen Unterricht
8 RIK+ Nach ca. ½ Jahr erfolgt ein Richtungsentscheid Eintritt Regelklasse Sek I oder Brückenangebot der Sek II Der Übertritt erfolgt individuell bei Erreichung von definierten Kompetenzen Richtungsentscheid
9 Standorte Seit Schuljahr 2016/17 in : Bern Thun Köniz Seit Schuljahr 2017/18 neu in: Biel Burgdorf Langenthal Langnau
10 Finanzierung Besoldungskostenanteil: Wird solidarisch von allen Gemeinden gemeinsam getragen, d.h. Kanton (70%) und sämtliche Gemeinden (30%). Für Betriebs- und Infrastrukturkosten werden vom Kanton durch eine Pauschale pro SuS im RIK+ übernommen ( / SuS). Transportkosten: Die Aufenthaltsgemeinde kommt für allfällige Transportkosten von SuS im RIK+ auf.
11 Pädagogische Massnahmen: Gemäss Lehrplan (siehe AHB Kap. 6.3) sind die Lehrkräfte angehalten, für Schülerinnen und Schüler mittels verschiedener Massnahmen zur inneren Differenzierung den Unterricht an die individuellen Lernvoraussetzungen anzupassen. Eine innere Differenzierung kann nach folgenden Aspekten erfolgen: Lernvoraussetzungen der SuS Art der Hilfsmittel Interessen der SuS Sozialform Schwierigkeitsgrad der Arbeiten Ausmass u. Art der Beratung u. Betreuung Aufgabenmenge in Abhängigkeit vom Grad der methodischer Zugang und Art Selbstständigkeit des Aneignens Art der Lernkontrollen (unterschiedliche Lerntypen) Übungsdauer und Anzahl Wiederholungen
12 Was, wenn «Innere Differenzierung» nicht reicht? «Abweichung von der Beurteilung» Wichtige Gründe für das Abweichen von den Vorschriften zur Beurteilung nach Art. 27 DVBS spezifisch für DaZ-Lernende (Auszug Merkblatt): Noch unzureichende Kenntnisse der Unterrichtssprache bei Neuzuzug aus einem anderen Sprachgebiet Neuzuzug aus einem Gebiet mit einem Schulsystem, das wesentlich vom bernischen abweicht Eine allfällige Abweichung von der Beurteilung und der damit verbundenen Anpassung der Rahmenbedingungen im Unterricht ist bei DaZ- Lernenden i. d. R. nicht länger als drei Jahre nach Zuzug in den Kanton Bern bzw. in die Sprachregion zu gewähren (mit Ausnahme des Faches Deutsch) Bei Neuzuzug ohne Kenntnisse der Unterrichtssprache ist eine solche Bewilligung Standard.
13 Informationen und Materialien DaZ-Leitfaden, Kapitel 8: Beurteilung und Laufbahnentscheide > Abweichung von der DVBS - Merkblatt Abweichung von der DVBS - FAQ zum Merkblatt - Musterformular Antrag an SL Weiterbildungsangebot der PH Bern
14 Unterstützungsangebote und Materialien Neu: Broschüre «Flüchtlingskinder in der Volksschule» für Schulen und Gemeinden
15 7. Unterstützungsangebote und Materialien Leitfaden zu DaZ und zur Integration von Neuzuziehenden ohne Kenntnisse der Unterrichtssprache richtet sich an LP aller Stufen, SL, SK, SI präzisiert die kant. Vorgaben gibt Empfehlungen zur Umsetzung und Ausgestaltung ab berücksichtigt bis anhin gemachte Erfahrungen und gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen
16 Unterstützungsangebote und Materialien Elterninformationen in den 16 häufigsten Migrationssprachen Die Volksschule im Kanton Bern : Arabisch Farsi (Afghanistan, Iran) Tigrinya (Eritrea) Spezifisch zum Kindergarten: Elterninformation Kindergarten Fit für den Kindergarten
17 Unterstützungsangebote und Materialien Vermittlungsdienste für Dolmetschende Berner Fachstelle für interkulturelles Dolmetschen
18 Dispensationen (DVAD) Art.4DVAD Dispensationen sind insbesondere möglich.. Art. 4 Bst.b DVAD Auf Antrag der Erziehungsberatung.. Für da Fernbleiben von einzelnen Fächern aus besonderen Gründen, insbesondere.
19 Zusätzliche Ressourcen - SOS-Lektionen - Nachhol-Unterricht - Art Richtlinien Schülerzahlen -.
20 U was o no?
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