Platz da! Das Unmögliche ermöglichen Strategien für die Planung von Zürich

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1 Platz da! Das Unmögliche ermöglichen Strategien für die Planung von Zürich Um die Zersiedelung zu stoppen, hat der Kanton Zürich beschlossen, das erwartete Bevölkerungswachstum vorrangig in den urbanen und periurbanen Gebieten zu organisieren. Die daraus resultierende Aufgabenstellung ist kurz, aber knackig: In der Stadt Zürich ist bis zum Jahr 2040 Raum für neue Einwohner zu schaffen. Zürich wird also urbaner mit allen Vor-, aber auch Nachteilen. Weil keine weiteren Einzonungen mehr möglich sind, ergibt sich daraus zwangsläufig eine höhere Dichte. Wie kann der Wirtschaftsstandort attraktiv bleiben, wie verhindert werden, dass die Mieten weiter steigen, und wie gewährleistet werden, dass die Lebensqualität in den Quartieren zu- statt abnimmt? Das Amt für Städtebau der Stadt Zürich zeigt Strategien auf, wie mehr Dichte zu mehr Lebensund Wohnqualität für alle führen kann. Autor: Patrick Gmür

2 archithese Links Baustrukturen, Freiräume, Quartiererschliessung: Die Verdichtung nach innen erfolgt quartierspezifisch. Luftaufnahme von Zürich mit dem Quartier Aussersihl im Vordergrund (Foto: Amt für Städtebau, Stadt Zürich, 2015) Jede Sekunde wird in der Schweiz ein Quadratmeter Land überbaut; dies entspricht etwa einem Fussballfeld alle zwei Stunden. Im Kanton Zürich sind es sogar fast doppelt so viele Quadratmeter wie im schweizerischen Mittel. Die damit einhergehende fortschreitende Zersiedelung ist nicht nur die Folge des Bevölkerungswachstums, sondern auch eines veränderten Lebensstils mit mehr Wohnraum und Mobilität. Sie wird seit einigen Jahren von der Öffentlichkeit kritisch wahrgenommen: 2012 hat das Stimmvolk der kantonalen Kulturlandinitiative und 2013 der Revision des Raumplanungsgesetzes mit grosser Mehrheit zugestimmt. Die nationale Initiative «Zersiedelung stoppen» ist lanciert; der Kanton Zürich hat bereits darauf reagiert. Im Kantonalen Raumordnungskonzept hält er fest, dass auf die Stadt- und urbanen Wohnlandschaften künftig mindestens 80 Prozent des Bevölkerungswachstums entfallen sollen. 1 Damit steigt der Siedlungs- und Verdichtungsdruck auf die Städte und ganz besonders auf Zürich weiter an. Die Antwort der Stadt heisst Kommunaler Richtplan. St. Gallen in Zürich einfügen Zürich ist attraktiv. Die wirtschaftliche und politische Stabilität, das umfangreiche Bildungsangebot, die hohe Sicherheit, die guten Verkehrsverbindungen, aber auch die bevorzugte geografische Lage, das unverwechselbare Stadtbild und der intakte gesellschaftliche Zusammenhalt machen Zürich zu einer der Städte mit der höchsten Lebensqualität weltweit. Bereits in den letzten 15 Jahren ist Zürich um neue Einwohner gewachsen und bis ins Jahr 2040 muss die Stadt Raum für weitere schaffen so fordert es der Kanton aufgrund der aktuellsten Wachstumsprognosen. Das heisst: Die Einwohner einer Stadt, bevölkerungsmässig so gross wie St. Gallen, müssen in Zürich zusätzlich Platz finden. Doch es gibt kein freies Bauland mehr, die Landreserven auf den Industriebrachen gehen zur Neige und die letzten verbliebenen Industriestandorte müssen um Arbeitsplätze und Gewerbeflächen langfristig zu sichern erhalten bleiben. Zudem sind die Stadtgrenzen gegeben und spätestens seit der Kulturlandinitiative neue Einzonungen kein Thema mehr. Daher kann dies nicht ohne grosse städtebauliche und architektonische Veränderungen geschehen. Das Gebot der Stunde lautet «Verdichtung nach innen» und stellt diverse, mitunter verzwickte Herausforderungen an die Zürcher Stadtplanung. Wo genau sollen die neuen Einwohner wohnen und arbeiten, ihre Freizeit verbringen und einkaufen? Wo ihre Kinder in die Schule gehen, auf welchen Grünflächen sollen sie spielen? Wie befriedigen wir unser Mobilitätsbedürfnis, und wie kann der zusätzliche Bedarf an sozialen und technischen Infrastrukturen wie Bildungseinrichtungen oder öffentlichen Bauten, Tramlinien oder Strassen finanziert werden? Aus diesen Fragen ergeben sich übergeordnete: Wohin und wie soll sich Zürich in Zukunft städtebaulich und räumlich entwickeln? Soll grossflächig nach dem Giesskannenprinzip aufzoniert oder nur in bestimmten Gebieten verdichtet werden? Welche Bedingungen müssen gestellt und erfüllt werden, damit Zürich eben Zürich bleibt eine vielfältige, lebendige und durchmischte Stadt? 1 Kanton Zürich, Richtplan Kanton Zürich, Raumordnungskonzept, S

3 Nach der BZO ist vor der BZO 2 Die einmalige Gelegenheit, über diese Fragen nachzudenken und ein Bild der städtebaulichen und räumlichen Zukunft von Zürich zu entwickeln, heisst Kommunaler Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen der Stadt Zürich. Dieser ist das bis jetzt noch fehlende Glied der von Bund und Kanton vorgegebenen formalen Planungsinstrumente. Schweizweit ist er einer der ersten, der in einer grösseren Stadt erstellt wird, und somit in der Ausarbeitung für das Amt für Städtebau der Stadt Zürich ( AfS) eine Art Terra incognita. Der Gemeinderat überwies dem Stadtrat im Januar 2014 eine Motion zum Erlass eines kommunalen Richtplans; im Mai 2015 beschloss der Stadtrat dann, einen solchen beim Amt für Städtebau in Auftrag zu geben. Der kommunale Richtplan soll die Vorgaben des kantonalen und regionalen Richtplans konkretisieren und die räumlichen Voraussetzungen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Zürich vor dem Hintergrund des Bevölkerungswachstums und der baulichen Verdichtung schaffen. Aber auch Verdichtungspotenziale, die über die aktuell in der politischen Diskussion stehende BZO 2014 hinausgehen, sollen darin präzisiert sein. 3 Diese dienen wiederum als Grundlage für die folgenden Teilrevisionen der Bau- und Zonenordnung. Das ist eine grosse Chance doch einfach wird das nicht. Komplex oder komplexer Stadtplanung bewegt sich nicht im luftleeren Raum, sondern agiert in einem dichten Dschungel von behördenverbindlichen Vorgaben, Gesetzen, Strategien, öffentlichen, politischen und ökonomischen Interessen, die sie zu erfüllen hat und denen sie gerecht werden muss. Da sind einerseits das

4 archithese Fokusgebiet für Verdichtung Potenzial identifizieren über BZO hinaus Zielbild erarbeiten Entwicklungspotenzial identifiziert, Prozesse laufend Entwicklung im Rahmen BZO2014, keine zusätzliche Verdichtungspotenziale identifiziert Ausschlussgebiet für zusätzliche Verdichtung ( >BZO2014) nach Regionalem Richtplan Links Zürich ist eine gewachsene und wachsende Stadt. Verdichtung nach innen heisst auch Rücksichtnahme auf deren DNA. ( Plan: Amt für Städtebau, Stadt Zürich, 2015) Rechts Blick in die Werkstatt: Das Amt für Städtebau eruiert im Rahmen des Kommunalen Richtplans mit umfassenden Steckbriefen Stadtgebiete, die sich für eine Verdichtung nach innen eignen. (Plan: Amt für Städtebau, Stadt Zürich, Entwurf, September 2015) Raumplanungsgesetz des Bundes ( RPG), der Kantonale und Regionale Richtplan, das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich ( PBG) und die Gemeindeordnung der Stadt Zürich und andererseits die mit grosser Mehrheit befürworteten Volksabstimmungen wie die «2000-Watt-Gesellschaft» oder der wohnpolitische Grundsatzartikel «Bezahlbare Wohnungen für alle», die es umzusetzen gilt; 4 dort gibt es die Strategien 2035 des Stadtrats, die von den fünf Regierungsparteien ausgehandelte und getragene Visionen für die Stadt Zürich skizzieren. 5 So will der Stadtrat beispielsweise Zürich nachhaltig, sozialverträglich und qualitätsvoll nach innen verdichten und gleichzeitig einen attraktiven öffentlichen Raum, ausreichend Grün- und Freiräume in den sich verdichtenden Wohnquartieren und eine effiziente Infrastruktur gewährleisten oder im urbanen Raum Platz für vielfältige Lebensentwürfe sichern. Es gilt, die Interessen und Vorstellungen der verschiedenen Ebenen, Akteure und Machtträger untereinander auszubalancieren. Im Fokus der Politik In Zürich sind Städtebau und Architektur nicht nur eng mit wirtschaftlichen, sondern auch mit politischen und gesellschaftlichen Interessen verknüpft. Von links bis rechts von den Grünen über die Sozialdemokratische Partei, die Alternative Liste bis hin zur Christlichsozialen Volkspartei, der FDP und der Schweizerischen Volkspartei alle städtischen Parteisektionen beziehen Position zur Stadtentwicklung. Möglichst viel Mitspracherecht für die Bevölkerung, ein möglichst hoher 2 Mit der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich wird die zulässige Bau- und Nutzweise der Grundstücke parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich geregelt, soweit diese nicht durch eidgenössisches oder kantonales Recht bestimmt sind. Derzeit befindet sich die BZO in Teilrevision 3 In der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung 2014 stand die Schaffung zusätzlicher Verdichtungspotenziale nicht im Vordergrund. Denn gemäss geltender und revidierter BZO bestehen reale und umsetzbare Reserven für rund Personen bis Mit dem Instrument des regionalen Richtplans soll jedoch nach dem Kantonale Raumordnungskonzept und dem Regionalen Richtplan eine Entwicklung für mindestens zusätzliche Bewohnerinnen und Bewohner ermöglicht werden das heisst es sind Flächen für zusätzliche Personen zu schaffen. Die «Gesamtstrategie Siedlung» des Regionalen Richtplans nennt als Massnahme für die Umsetzung und Präzisierung der festgelegten Verdichtungsstrategien den Kommunalen Richt- und Nutzungsplanung. 4 Bis ins Jahr 2050 muss aufgrund der deutlichen Annahme des wohnpolitischen Grundsatzartikels «Bezahlbare Wohnungen für Zürich» vom 27. November 2011 der Anteil gemeinnütziger Wohnungen von aktuell 26 auf 33 Prozent erhöht werden. Auch aus diesem Grund steht die Stadtplanung immer ganz oben auf der politischen Agenda. 5 Siehe auch: Stadtrat der Stadt Zürich (Hg.), Strategien Zürich 2035, Zürich Gegenwärtig setzt sich der Stadtrat aus vier Ver tretern der SP, zwei Vertretern der FDP und jeweils einem Vertreter von AL, CVP und Grünen zusammen.

5 Anteil an gemeinnützigen Wohnungen, die Förderung einer familienfreundlichen Umwelt, eine polyzentrische Stadt und sozial durchmischte Quartiere, genügend Raum für Schulen und Quartierinfrastrukturen, ausreichend Grün- und Freiräume, die Revitalisierung des lokalen Gewerbes und zahlbare Gewerberäume stehen Forderungen nach möglichst wenig Reglementierung, verdichtetem Bauen unter dem Erhalt von Grünflächen, aber ohne qualitativem Anspruch oder freie Fahrt für freie Bürger entgegen. In den meisten Politikfeldern wie Sozial- und Wohn-, Umwelt-, Finanz-, Verkehrs- oder Energiepolitik spielt Stadtplanung eine wichtige Rolle. Viele dieser Forderungen und Erwartungen, aber auch die gesetzlichen und strategischen Vorgaben muss sie unter einen Hut bringen, wenn sie den Kommunalen Richtplan mehrheitsfähig machen will. Das ist komplex, fast ein Ding der Unmöglichkeit: Unterschiedlichste Interessen prallen aufeinander und Zielkonflik - te entstehen. Aber es sind nicht nur die Politiker, die bei der Stadtplanung mitdiskutieren. Planung geht alle etwas an, denn mit ihr gehen meist stadträumliche und soziale Veränderungen einher, die Einfluss auf die Atmosphäre der Quartiere haben und damit unmittelbar deren Bewohner betreffen. Planung ist daher ein Mannschaftssport: Grundeigentümer, Bauherren, Investierende, Planende und ganz wichtig die Quartierbevölkerung reden mit. Schliesslich entscheidet bedingt durch unsere Demokratie und Gesetzgebung aber der Gemeinderat darüber, welche bauliche Dichte die richtige und welches Nutzungsverhältnis das am besten funktionierende ist, wo ein Schulhaus errichtet wird oder wieviel Frei- und Grünraum es braucht. Wachsen aber richtig Zürich ist eine gewachsene Stadt, die weiter wächst, geprägt von ihrer Topografie, den übergeordneten Landschaftsräumen und ihrer städtebaulichen Geschichte. Jedes Quartier besitzt eine eigene Baustruktur, Besonderheiten und Identität. In den Strategien 2035 hält der Stadtrat fest, dass die Verdichtung räumlich differenziert und die gewachsenen Individualitäten der Stadtquartiere erhalten bleiben sollen, 6 damit Zürich noch lebenswerter wird. Die nachhaltige quartierspezifische Weiterentwicklung und das Nachdenken über die städtebauliche und räumliche Zukunft bedingt eine stetige Lektüre und Analyse der Stadt. Kenntnis über die DNA der Stadt erlaubt wertvolle Rückschlüsse darauf, wo die bauliche Verdichtung am sinnvollsten ist nämlich in der Ebene und dort, wo der öffentliche Verkehr gut ausgebaut ist und bestehende Planungen diesen weiter stärken. Es sind also nicht die grünen Hanglagen, 6 Stadtrat der Stadt Zürich (Hg.), Strategien Zürich 2035, Zürich 2015, S. 18.

6 archithese Links Von der konzeptionellen Skizze zum Zielbild am Beispiel von Zürich-Altstetten: Teilgebiete identifizieren; Identität erhalten; nach innen verdichten; räumlichen Zusammenhalt stärken; Freiräume weiterentwickeln. (Skizze: Amt für Städtebau, Stadt Zürich, 2015 ) Rechts Bauliche Differenzierung und Hierarchisierung der Strassenräume am Beispiel von Zürich-Altstetten. Sie strukturieren das Quartier und halten es räumlich zusammen. ( Schema: Amt für Städtebau, Stadt Zürich, 2015 ) die im Fokus stehen, aber auch nicht die bereits sehr dichten Stadtteile im Zentrum oder die Quartiere, die einen hohen Anteil an inventarisierten oder unter Schutz gestellten Gebäuden aufweisen. Es sind vielmehr Gebiete, die eine heterogene Baustruktur haben: Hard, Letzi, Altstetten, Oerlikon, Leutschenbach sowie Teile von Affoltern und Schwamendingen. Das Fünf-Punkte-Programm Der Kommunale Richtplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument. Er macht grundsätzliche Vorgaben für die Verdichtungsschwerpunkte in der Gesamtstadt, definiert die nötigen Rahmenbedingungen, weist die Umsetzbarkeit hinsichtlich der öffentlichen Einrichtungen nach und schafft die Grundlagen für preisgünstigen Wohnraum. Die politische Diskussion darüber und seine Festsetzung finden im Gemeinderat der Stadt Zürich statt. Die städtebauliche und räumliche Zukunft von Zürich soll und muss in jenem Gremium diskutiert und entschieden werden, das die Bevölkerung gewählt hat; nur so ist dessen Festsetzung auch demokratisch legitimiert. Das ist wichtig. Eine zukünftige bauliche Verdichtung kann nur gelingen, wenn für die folgenden fünf Punkte mehrheitsfähige Lösungen gefunden werden: Wenn verdichtet wird, muss gleichzeitig mehr Freiraum geschaffen werden. Der Raum für die öffentlichen Infrastrukturen muss gesichert sein. Ausgehend vom nachhaltigen Wachstum, das gemäss den Strategien 2035 der Stadt Zürich angestrebt wird, soll die bauliche Verdichtung sozial- und umweltverträglich erfolgen. Um ein breites Wohnraumangebot für eine vielfältige Bevölkerung zu garantieren, ist ein Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum festzulegen. Verdichtung kostet! Wer finanziert deren Folgekosten? Die Verdichtung muss den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft entsprechen. Dazu müssen Gesetze teilweise angepasst oder neue geschaffen werden. In diesem Zusammenhang interessieren insbesondere die kantonalen Umsetzungsvorschläge für die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsbaus und den planungsbedingten Ausgleich des Mehrwerts. Ein Dummy für Zürich-Altstetten Um auszuloten, was dieses Fünf-Punkte-Programm für den Kommunalen Richtplan bedeutet, hat sich das Amt für Städtebau der Stadt Zürich am Beispiel von Altstetten, das im kantonalen Richtplan als Zentrumsgebiet definiert ist, folgende Aufgabe gestellt: Im bestehenden Quartier ist Raum für zusätzliche Einwohner zu schaffen. So simpel diese Aufgabenstellung ist, so vielschichtig ist deren Lösung.

7 Anhand statistischer Werte kann das AfS beispielsweise die Flächen für den zukünftigen Wohn- oder Schulraumbedarf ermitteln. Geht man von 50 Quadratmetern individueller Wohn- und Erschliessungsfläche pro Person aus, dann sind dies für neue Einwohnerinnen und Einwohner rund Quadratmeter. Die durchschnittliche Belegung liegt in Zürich zudem bei 2,1 Personen pro Wohnung. Das heisst, für Menschen müssen circa 7000 neue Wohnungen gebaut werden und gemäss der Gemeindeordnung der Stadt Zürich ein Drittel davon also 2333 gemeinnützig sein. Zudem sind durchschnittlich sieben bis acht Prozent dieser Einwohner im schulpflichtigen Alter. Es wird also zusätzlichen Schulraum für rund 1200 Schülerinnen und Schüler benötigt, was circa 48 Klassen oder vier Schulhäusern mit zwei Klassenzügen entspricht. Dazu kommen selbstverständlich noch Pausenplätze, Turnhallen oder Gruppen- und Spezialräume. Gemäss den Erkenntnissen von Grün Stadt Zürich (GSZ ) ist der planerische Richtwert pro Einwohner acht Quadratmeter, pro Arbeitsplatz fünf Quadratmeter Frei- oder Grünfläche. Für unser Beispiel bedeutet dies bei neuen Einwohnern Quadratmeter unterschiedlich nutzbarer Frei- und Grünflächen. Zum Vergleich: Die um 1900 angelegte Bäckeranlage im Kreis 4 ist lediglich rund Quadratmeter gross. Im Fall von Altstetten wissen wir aufgrund von Analysen der GSZ zudem, dass dieses Quartier bereits jetzt mit Frei- und n unterversorgt ist. Bildlich gesprochen müssten also mindestens acht Bäckeranlagen erstellt beziehungsweise kostbares Bauland in Parkanlagen umgewandelt werden. Bei den aktuellen Landpreisen zeigt nur schon diese Überlegung: Verdichten kostet und zwar viel. Bevor das AfS mit diesen Voraussetzungen den Dummy für Altstetten entwarf, hat es auch die vorhandenen Bauten in Bezug auf ihre Entstehungsjahre analysiert. Dies gab darüber Aufschluss, wo in den nächsten Jahren am ehesten Ersatzneubauten zu erwarten sind beziehungsweise wo sich mögliche Orte für die innere Verdichtung von selbst ergeben. Auch die bestehenden Strassenzüge, Frei- und, Park- und Sportanlagen, Schulhäuser oder Werkplätze berücksichtigten wir. Ausserdem haben wir ein qualitatives Zielbild für das Zentrum von Altstetten definiert, denn nur wer einen Mehrwert sieht, akzeptiert eine höhere Dichte. 7 Grundlage dafür bildete das gemeinsam mit der Quartierbevölkerung in einem öffentlichen Mitwirkungsprozess erarbeitete Quartierleitbild. 8 Folgende Ansprüche wurden darin definiert: ein sozial durchmischtes, dichtes und urbanes Stadtquartier genügend attraktive und öffentlich nutzbare Freiräume Ausbau von günstigem Wohn- und Gewerberaum maximale Reduktion des Individualverkehrs bei gleichzeitiger Stärkung des öffentlichen Verkehrs Ausbau des Fuss- und Velowegnetzes hoher Grünanteil im Strassenraum, in den Innenhöfen und auf den Dächern Stärkung der Beziehung zwischen Bebauung und öffentlichem Raum mittels öffentlich zugänglicher Nutzungen im Erdgeschoss Parallel dazu haben wir im Sinn eines Realitätschecks die planungsrechtliche Umsetzung auf der Stufe der Nutzungsplanung in einem genau definierten, grösseren Perimeter in Altstetten untersucht. Mit anderen Worten: Was heisst Verdichtung nach innen mit den heutigen Eigentumsverhältnissen und den kleinteiligen Parzellenstrukturen? Artikel 26 im Kapitel 1 unserer Bundesverfassung mit der Eigentumsgarantie ist immerhin eines der höchsten Güter. Jeder städtebauliche Vorschlag muss daher mit dieser Vorgabe umgehen können, denn es bringt wenig, einen visionären Entwurf zu entwickeln, der nicht umgesetzt werden kann oder Gesetzesänderungen bedingt, die nicht mehrheitsfähig sind. Aber eines ist klar: Damit tatsächlich Raum für neue Einwohner geschaffen werden kann, muss die Ausnutzungsziffer massiv erhöht werden. Konkret schlagen wir vor, dass die heute maximal mögliche Ausnutzung von bis zu 150 Prozent auf 250 bis 270 Prozent zu erhöhen ist. Dies soll jedoch nur möglich sein, wenn die genannten qualitativen Anforderungen erfüllt werden. Dazu braucht es entsprechende Regeln und Anreize, die in der Nutzungsplanung definiert werden müssen. Möglichkeiten wären Pflichtbaulinien, Vorgabe der Geschossigkeit, geschlossene Bauweisen, Definition der Baubereiche, Empfehlungen für die Erdgeschossnutzung oder Mindestarealgrössen. Wahrscheinlich wird diese zusätzliche Ausnutzung aufgrund des zu erwartenden Mehrwerts auch dazu genutzt, die zusätzlich notwendigen Freiräume, die öffentlichen Infrastrukturen oder den preisgünstigen Wohnraum einzufordern und mindestens teilweise zu finanzieren. Dabei orientieren wir uns an der sozialbedingten Bodennutzung (SoBoN ) in München oder an der gesetzlich definierten Mehrwertabgabe des Kantons Basel-Stadt. Es handelt sich also um erprobte und erfolgreiche Beispiele. 7 Amt für Raumentwicklung und Statistisches Amt des Kantons Zürich ( Hg.), Akzeptanz der Dichte, Zürich Stadt Zürich ( Hg.), Zentrumsgebiet Altstetten, Leitsätze für die räumliche Entwicklung, Oktober 2015.

8 archithese Bestand Bestehende und projektierte Gebäude Plätze Wald Zürich Hard Letzi Altstetten Bestand Bestehende & projektierte Gebäude Plätze Wald M 1:10' Meter Stadt Zürich / Amt für Städtebau / Lindenhofstrasse 19 / Postfach / 8021 Zürich Tel / Erst.:18. Juni 2015 / afsmed Ideales Szenario Haerle / Klostermann Bestehende und projektierte Gebäude Plätze und Strassenachsen Entwurf Haerle / Klostermann Neue öffentliche Zürich Hard Letzi Altstetten Bebauung Entwurf Bestehende & projektierte Gebäude Plätze & Strassenachsen Neue öffentliche Grünraume M 1:10' Meter Stadt Zürich / Amt für Städtebau / Lindenhofstrasse 19 / Postfach / 8021 Zürich Tel / Erst.:18. Juni 2015 / afsmed Pragmatisches Szenario Amt für Städtebau Bebauung Entwurf Entwurf AfSBestehende und projektierte Gebäude Plätze und Strassenachsen Neue öffentliche Zürich Hard Letzi Altstetten Bebauung Entwurf Bestehende & projektierte Gebäude Plätze & Strassenachsen Neue öffentliche Zwischen Pragmatismus und Idealismus: Zwei mögliche Szenarien, um die bauliche Verdichtung in Altstetten zu konkretisieren und Antworten auf das Fünf-Punkte-Programm zu finden. Diese Zielbilder helfen, zukünftige baurechtliche Vorgaben und Regeln abzuleiten. ( Pläne: Amt für Städtebau, Stadt Zürich, 2015; Haerle Hubacher Architekten / Klostermann & Feddersen Architektur, 2015 ) M 1:10' Meter Stadt Zürich / Amt für Städtebau / Lindenhofstrasse 19 / Postfach / 8021 Zürich Tel / Erst.:29. Juni 2015 / afsmed

9 Realitätscheck Die statistischen Erfahrungswerte, die Ist-Analyse, das qualitative Zielbild, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die strategischen Vorgaben bildeten die Grundlage für verschiedene Szenarien, die wir für Altstetten entwickelten. Diese stellten wir einer Begleitgruppe, die aus Marcel Meili, Annette Gigon, Christoph Haerle, Vittorio Magnago Lampugnani, Rainer Klostermann, Martin Waser und Peter Noser zusammengesetzt war, zur Diskussion. Schliesslich haben die Architektenteams Gigon / Guyer, Haerle Hubacher mit Klostermann sowie Lampugnani eigene Entwürfe für Altstetten erarbeitet, die wir wiederum vertieft diskutiert und kritisiert haben. Ein Szenario reagiert zum Beispiel mit unterschiedlichen Regelungstiefen auf die gegebene Parzellierung. Die Freiräume entstehen nach dem Möglichkeitsprinzip also an Orten, wo beispielsweise mit einer Genossenschaft über einen Landabtausch verhandelt werden könnte, oder sie entstehen dort, wo die Stadt selbst Land besitzt. Ein anderes Szenario geht von einem «idealistischen» Stadtbild aus. Bei diesem entsteht ein grosser öffentlicher Freiraum, der den Bahnhof Altstetten mit dem heutigen Zentrum Lindenhof und der Kirche verbindet. Auf diese Weise könnte ein attraktives, mit verschieden öffentlichen Transportmitteln erschlossenes Zentrum entstehen. Dies bedingt jedoch ein klares einheitliches Regelwerk, das massiv ins Grundeigentum eingreifen würde. Die Frage, ob dieses Szenario mehrheitsfähig wäre, sei dahingestellt. Der Kommunale Richtplan samt dem Erläuterungsbericht wird behördenverbindlich sein. Dies bedeutet, dass er einen hohen Abstraktionsgrad aufweisen muss und nicht parzellenscharf sein darf. Das ist richtig, denn der kommunale Richtplan sollte mindestens für die nächsten 15 Jahre gültig sein und auf mögliche gesellschaftliche Entwicklungen reagieren können. Gleichzeitig gilt: Bauwillige Investoren und Grundeigentümer verlangen Planungssicherheit; die Politik muss deshalb sicherstellen, dass die Bedingungen, die im Kommunalen Richtplan festgelegt sind, auf der nächsten Planungsebene umgesetzt werden können. Die Umsetzung kann mittels eines hoheitlichen Akts erfolgen also zum Beispiel durch die Änderung der Bau- und Zonenordnung, die Festlegung von Baulinien 9 mit Werkplänen 10 oder amtlichen Quartierplänen. 11 Es sind aber auch gemeinsame Lösungen möglich. Dabei stehen die formellen und informellen Planungsinstrumente wie Sonderbauvorschriften, 12 private Gestaltungspläne, 13 kooperative Planungen oder «superprivate» Quartierpläne 14 zur Auswahl. Die Arbeit hat erst begonnen. Da der Gemeinderat den Kommunalen Richtplan festsetzt, muss dieser von links bis rechts breit abgestützt und mehrheitsfähig sein. Bis dieser ihn diskutiert und festsetzt, das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich ihn prüft, die kantonale Baudirektion ihn genehmigt und der Stadtrat ihn in Kraft setzt, ist es noch ein langer Weg. Dichte als Qualität Verschiedene in den letzten Monaten entstandene gute Beispiele wie die Siedlung Kalkbreite 15 oder das neue Quartier der Genossenschaft mehr als wohnen 16 zeigen, wie Dichte funktionieren kann. Im kürzlich erschienen Buch Dichte Atmosphäre. Über die bauliche Dichte und ihre Bedingungen in der mitteleuropäischen Stadt ist zu lesen: 17 «Ab einer gewissen Dichte ( AZ > 150%) wird die Bebauungsstruktur geschlossener und die privaten Aussenräume schrumpfen stark zugunsten öffentlicher Flächen. Versteht man Urbanität als städtebauliche und architektonische Manifestation eines dichten, gemischten gesellschaftlichen Lebens, so beginnt hier das wirkliche Stadtleben, das entsprechende öffentliche Aktionsräume und Bühnen benötigt.» 18 Es ergeben sich ökonomische Potenziale für öffentliche Erdgeschossnutzungen. Wenn eine gute Erschliessung mit öffentlichem Verkehr gewährleistet ist, attraktive Aussenräume zur Verfügung gestellt werden, vielfältige Kontakte möglich sind und gleichzeitig preisgünstiger Wohnraum vorhanden ist und eine ausgewogene soziale Durchmischung erreicht wird, bietet Dichte einen Mehrwert für alle. 19 «Dichte darf nicht doof sein», schrieb die NZZ kürzlich etwas salopp, aber sehr richtig. 20 Der Kommunale Richtplan wird die planungsrechtlichen Grundlagen schaffen, damit in Zürich eine intelligente, lebendige und vielfältige Dichte entstehen kann. Von der Verantwortung für die Verantwortung Stadtplanung ist Knochenarbeit, hartes Brot oder trocken wie Zwieback, aber sie bietet auch unglaubliche Chancen. Trotz aller gesetzlichen, strategischen, politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Vorgaben und trotz der unglaublichen Komplexität der Aufgabe entwerfen und gestalten wir die bauliche und räumliche Zukunft der Stadt Zürich. Es sind zwar keine kühnen städtebaulichen Visionen, keine radikalen Veränderungen, dafür sind sie aber realistisch und mehrheitsfähig. Städtebau ist ein kollektiver Akt. Eine Stadt ist ein Gemeinschaftswerk, das Raum und Zeit überdauert. Auch aus diesen Gründen stellt sich bei jeder Planung, bei jedem Bau die Frage nach der städtebaulichen und architektonischen Qualität. Das Neue muss genauso gut oder noch besser sein als das Alte. Wenn unsere Städte wachsen, muss die Qualität stimmen und für die Bevölkerung ein Mehrwert geschaffen werden. Nur wenn diese beiden Maximen gesichert sind, gelingt eine Verdichtung im positiven Sinn.

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