Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden

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1 Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum esetz über die ebäudeversicherung im Kanton raubünden Stand

2 Inhalt Seite I. Definition versicherte efahren 1 II. egenstand und Umfang der Versicherung 4 III. Versicherungsverhältnis 22 IV. inanzierung 22 V. Schadenfall 23 VI. Inkraftsetzung 25

3 Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zum esetz über die ebäudeversicherung im Kanton raubünden estützt auf Art. 46 des ebäudeversicherungsgesetzes vom und auf Art. 4, Abs. 2 der Verordnung zum ebäudeversicherungsgesetz von der Verwaltungskommission der ebäudeversicherung erlassen am I. Definition versicherte efahren Art. 1 1 Die in Art. 11 des ebäudeversicherungsgesetzes aufgeführten versicherten efahren in der Elementarschadenversicherung sind in den Erläuterungen zum Referenzprodukt euer und Elementar der Rückversicherung (IRV) der ebäudeversicherung wie folgt umschrieben: 2 Sturmwind ist eine atmosphärisch bedingte Luftbewegung von ausserordentlicher Heftigkeit. 3 Das Vorliegen eines Sturmwinds im versicherungstechnischen Sinn wird vermutet, wenn in der Umgebung des versicherten Objekts an einer Mehrzahl von ordnungsgemäss erstellten und unterhaltenen ebäuden Schäden entstehen, insbesondere Dächer ganz oder zum Teil abgedeckt oder gesunde Bäume erheblich beschädigt werden. 4 Liegt kein Sachverhalt gemäss Abs. 3 vor, kann die Versicherung den Schaden vergüten, wenn bezüglich Definition der Begriffe Sturmwind 1

4 Hagel Hochwasser Überschwemmung Lawine des versicherten Objekts die Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h (10-Minuten-Mittel) oder Böenspitzen von mindestens 100 km/h gemessen wurden. 5 Liegt aus umgebungsbedingten ründen kein Schadenbild gemäss Abs. 3 vor und können die Messwerte gemäss Abs. 4 nicht auf das versicherte Objekt angewendet werden, kann die Versicherung den Schaden vergüten, wenn aufgrund des Schadenbilds am versicherten Objekt davon ausgegangen werden muss, dass die Voraussetzungen gemäss Abs. 3 erfüllt gewesen wären. 6 Hagel ist ein wetterbedingter Niederschlag in orm von Eiskörnern. 7 Hagel im versicherungstechnischen Sinn liegt vor, wenn dieser an einem versicherten sowie ordnungsgemäss erstellten und unterhaltenen Objekt einen Schaden durch direkte oder indirekte Einwirkung verursacht. 8 Hochwasser ist ein deutlich über dem langjährigen Mittelwert oder über den festgelegten Pegeln oder Abflussmengen liegender Wasserstand oder -abfluss in einem stehenden oder fliessenden ewässer. 9 Hochwasser im versicherungstechnischen Sinn liegt vor, wenn dieses durch Niederschläge oder Schmelzwasser ausgelöst wurde. 10 Überschwemmung ist die vorübergehende Bedeckung einer Landfläche mit Wasser. 11 Überschwemmung im versicherungstechnischen Sinn liegt vor, wenn diese direkt durch Niederschläge oder Schmelzwasser oder durch Hochwasser gemäss Abs. 9 ausgelöst wurde. 12 Eine Lawine ist das Abstürzen oder Abrutschen von Schnee- oder Eismassen in geneigtem elände. 13 Eine Lawine im versicherungstechnischen Sinne liegt vor, wenn natürlich angesammelte Schnee- oder Eis- 2

5 massen plötzlich und unaufhaltsam ins Rutschen geraten und an einem versicherten Objekt durch die Massen selbst oder durch den sie begleitenden Luftdruck Schaden entsteht. 14 Schneedruck ist die Einwirkung des ewichts einer ruhenden Schnee- oder Eismasse. 15 Schneedruck im versicherungstechnischen Sinn liegt vor, wenn sich die ruhende Schnee- oder Eismasse auf natürliche Art angesammelt hat. 16 Steinschlag ist das Niederrollen und Niedergehen von einzelnen oder mehreren esteinsbrocken. 17 Steinschlag im versicherungstechnischen Sinn liegt vor, wenn esteinsbrocken im elände auf natürliche Art und Weise niedergehen. 18 Ein Erdrutsch ist das Abrutschen von Erdreich in geneigtem elände. 19 Ein Erdrutsch im versicherungstechnischen Sinn liegt vor, wenn gewachsenes Erdreich auf natürliche Art und Weise plötzlich und unaufhaltsam ins Rutschen gerät. Ein Erdrutsch wird zudem vermutet, wenn in der Umgebung des versicherten Objekts zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes namentlich weitere ebäude beschädigt wurden, Risse und Brüche im Erdreich entstanden sind oder Bäume, Masten oder Zäune schräg gestellt wurden. 20 Eine Rüfe (auch Murgang genannt) ist ein schnell talwärts fließender Strom aus Schlamm und eschiebe. 21 Eine Rüfe entsteht, wenn im steilen elände wenig verfestigtes Material (eröll, Schutt und Erdmaterial) wasserübersättigt wird und plötzlich in Bewegung gerät. Schneedruck Steinschlag Erdrutsch Rüfe 3

6 II. egenstand und Umfang der Versicherung ebäudevollendende Einrichtungen und Ausbauten Art. 2 Als gebäudevollendende Einrichtungen oder Ausbauten gelten: a) alle Einrichtungen, die den umbauten Raum benutzbar machen, wie Türen, Treppen, Aufzüge, enster, ensterläden, Storen; b) die auf die Raummasse zugeschnittenen Bodenbeläge und -teppiche; c) die der Beheizung, Belüftung und Klimatisierung des Raumes dienenden Einrichtungen; d) die Beleuchtungskörper, die üblicherweise bei Erstellen des Baues angebracht werden wie Keller-, Treppenhaus-, Küchen-, Badezimmer- und aragebeleuchtung; e) die sanitären Einrichtungen; f) die der Energiezu- und -ableitung dienenden Einrichtungen wie as-, Dampf- und Wasserleitungen innerhalb des ebäudes; g) die elektrischen Einrichtungen für die Haustechnik, inkl. Leitungen; h) alle anderen Einrichtungen, die mit dem ebäude fest verbunden sind, soweit sie nicht unter Art. 4 der Verordnung fallen. Als fest verbunden gilt eine Einrichtung, wenn sie ohne selbst Schaden zu nehmen oder ohne Beschädigung des ebäudes oder eines ebäudeteils nicht entfernt werden kann; blosse Befestigung oder eine allfällige Verkleidung gilt nicht als Einbau. Zugehörigkeit der einzelnen ebäudeteile, Einrichtungen oder Ausbauten zur ebäude- und ahrhabeversicherung Art. 3 1 Die ebäudeteile, Einrichtungen und Ausbauten sind wie folgt der ebäudeversicherung raubünden () oder der ahrhabeversicherung () zugeteilt. Nicht aufgeführte Einrichtungen sind analog zuzuordnen. 4

7 2 Abgrenzungsbeispiele Absauganlagen zu betrieblichen Einrichtungen Abschluss- und Schiebewände Absturzsicherungen an/auf ebäude Abwaschmaschinen siehe Kücheneinrichtungen Abwaschtröge in landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden siehe Boiler Abwasseranlagen siehe Kläranlagen Abwasserpumpen - in der ebäudekanalisation - in Kläranlagen Aktenlifte Alarmanlagen - Brandmeldeanlagen sowie Notrufeinrichtungen in Aufzügen - private Anlagen im Wohnbereich - betriebliche Anlagen Altäre, fest verbunden (Kunst- und Altertumswert ausgenommen) Alternative Energiegewinnungsanlagen wie Wärmepumpen, Sonnenkollektoren und Solarzellen, Biogasanlagen, Windräder, Erdkollektoren, Erdregister, Erdsonden, otovoltaikanlagen, Turbinen usw. im, am, auf dem, beim ebäude - Anlagen neben dem ebäude und im Eigentum von energieerzeugenden Betrieben Anbindevorrichtungen in Ställen Anschlagkästen Antennenanlagen - für Radio- und ernsehempfang (ausser emeinschaftsantennenanlagen in Mehrfamilienhäusern) - für unk und Telefon Archivanlagen Aufzüge für Personen- und Warentransport Ausschankbuffets siehe Buffets Aussentreppen mit dem ebäude verbunden Autohebeanlagen Autoparkier- und -verstellanlagen, inkl. ahrzeuglift, 5

8 kommerziell Autowaschanlagen - baulicher Teil - betrieblicher Teil Backöfen - in Wohngebäuden und kollektiven Haushaltungen - in Produktionsbetrieben und Betrieben des astgewerbes (Definition siehe Abs. 3 dieses Artikels) Badgeanlagen (Zutrittskontrollanlagen) Bahnanlagen - baulicher Teil (Perrondächer, Rampen, ruben, Unterführungen usw.) - übriger Teil (ahrleitungen, leise, Stellwerk, Masten, Seile usw.) Bankomaten Bänke siehe Schränke Bartheken, -tische und -stühle (auch eingebaute) Baugrubensicherungen Befeuchtungsanlagen zu betrieblichen Einrichtungen Beichtstühle Beleuchtungskörper (ohne lühbirnen, Leuchtröhren usw.) - zur rundausstattung zählende - betrieblich bedingte, wie Arbeitsplatzbeleuchtung, Spots in Läden Benzinzapfanlagen Beschattungsanlagen (wenn in Treibhäusern: ) Beschriftungen - als Raumbezeichnung und Orientierungshilfen - als Reklame- und irmenbeschriftungen Bestuhlungen siehe Schränke und auch Bartheken, -tische, -stühle Bewässerungsanlagen Bienenhäuser - baulicher Teil - betrieblicher Teil wie Kästen, Schränke Bildhauerarbeiten (Kunst- und Altertumswert ausgenommen) 6

9 Bildschirme, auch eingebaute Biogasanlagen siehe Alternative Energiegewinnungsanlagen Blachenrolltore Blitzschutzanlagen Blockheizkraftwerke - primär zur Deckung des eigenen Energiebedarfs - primär zur kommerziellen Nutzung Bodenbeläge (bei Mehrfachbodenbelägen ist ein Bodenbelag versichert) - vom ebäudeeigentümer oder Mieter/Pächter festverlegt - auf die Raumfläche zugeschnittene, aber lose verlegte Beläge: im Eigentum des ebäudeeigentümers im Eigentum des Mieters/Pächters - spezielle Hallenböden siehe Tretschicht Boiler - ohne betriebliche Nutzung - in landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden Boxen (Abferkelboxen, Buchten) in Ställen Brandabschottungen Brandmeldeanlagen aufgeschaltet auf die öffentliche euermeldestelle Briefkästen - freistehend - eingebaut Brückenwaagen Buffets - in Wohngebäuden und kollektiven Haushaltungen - im astgewerbe Bühnen - eingebaut - Elementbühnen Bühnenbeleuchtungen Bühneneinrichtungen (Vorhänge, Kulissen, Beschallungsanlagen usw.) Cheminées/Öfen, nicht betrieblich Compactusanlagen (Rollregale) 7

10 Dampfkesselanlagen - der Raumheizung und Warmwasseraufbereitung dienend - abrikationszwecken dienend Deckengemälde und Dekorationsmalereien (Kunst- und Altertumswert ausgenommen) Druckerhöhungspumpen für Wasser, ausser betriebliche Druckluft- und Vakuumanlagen Durchlauferhitzer in landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden siehe Boiler EDV-Anlagen und -Leitungen Einbruch- und Ausbruchanlagen siehe Alarmanlagen Einbauschränke siehe Schränke Elektroanlagen - für Haustechnik und Beleuchtung von der Hauseinführung bis zum Verbraucher, mit Tableaux (haustechnischer Teil) - zu betrieblichen Einrichtungen, mit Tableaux (betrieblicher Teil) Elektrizitätswerke siehe Kraftwerkanlagen Entkalkungsanlagen - zur Hauswasserversorgung - zu betrieblichen Einrichtungen Entmistungsanlagen in Ställen, baulicher Teil Entstaubungsanlagen Erdkollektoren, -register und -sonden siehe Alternative Energiegewinnungsanlagen ahnenstangen ahr- und lachsilos arbspritzanlagen und -kabinen assadenreinigungsanlagen, fest installiert assadenschutzeinrichtungen gegen Verunreinigung durch Vögel altwände enster mit lasmalerei (Kunst- und Altertumswert ausgenommen) 8

11 ernheizungen siehe Heizanlagen ernsehantennenanlagen siehe Antennenanlagen euerlöschanlagen (siehe auch Handfeuerlöscher), stationär euermeldeanlagen siehe Brandmeldeanlagen euerungsanlagen siehe Heizanlagen ilter - zu Hauswasserversorgungsanlagen - zu Industrie- und ewerbebetrieben, Reservoirs irmentafeln siehe Reklameschriften lachbildschirme, auch in Mauer eingebaute oliengewächshäuser ördereinrichtungen siehe Transportanlagen otovoltaikanlagen siehe Alternative Energiegewinnungsanlagen reibäder siehe Schwimmbäder undamente - normale lachfundationen - Spezialfundationen (wie Pfählungen, Erdanker, Rühlwände) unkanlagen und -antennen utteraufzüge und -verteileinrichtungen sowie Heukrane in landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden, inkl. Antriebsmotoren utterkocher in Käsereien und Landwirtschaft uttersilos Landwirtschaft - im ebäude, sofern nicht freiwillig bei V versichert - im reien, verankert, sofern nicht freiwillig bei V versichert uttertransportanlagen ütterungsanlagen, inkl. Tröge aragetorantrieb arderobenschränke siehe Schränke und auch Umkleidekabinen artenzäune und Einfriedungen asheizungen siehe Heizanlagen ebäudeleitsysteme der Haustechnik 9

12 efrierschränke und -truhen - in Wohngebäuden und kollektiven Haushaltungen - in Produktionsbetrieben und astgewerbe (Definition siehe Abs. 3 dieses Artikels) egensprechanlagen mit Haustüröffner und Kamera eldautomaten (siehe Bankomaten) emeinschaftsantennenanlagen in Mehrfamilienhäusern eschirrspülmaschinen - in Wohngebäuden und kollektiven Haushaltungen - in Produktionsbetrieben und astgewerbe (Definition siehe Abs. 3 dieses Artikels) etreidesilos, baulicher Teil, sofern nicht freiwillig bei V versichert etränkeautomaten und -dispenser ewächshäuser (ausser oliengewächshäuser) leisanlagen lockenanlagen - lockenstuhl - locke, inkl. elektrisches Läutwerk rundwasserisolierungen Haartrockner Hallenbäder siehe Schwimmbäder Handfeuerlöscher Handtrockner und Handtuchautomaten Hängebahnen siehe Transportanlagen Hebebühnen Heizanlagen - für ebäudeheizung, stationär, inkl. erdverlegte ernwärmeleitungen auf gleicher Parzelle - ausschliesslich für betriebliche und kommerzielle Wärmeerzeugung - transportable Lufterhitzer und Öfen, inkl. Öfen ohne Kaminanschluss Heizöltanks, inkl. erdverlegte (im/ausserhalb ebäude), ohne kommerzielle Heuaufzüge Heubelüftungsanlagen 10

13 Heugebläse Historische Bauteile siehe Kunst- und Altertumswerte Hochkamine Hochregallagergestelle nicht dachtragend, mit Kommissionieranlagen Hotelküchen Hundezwinger, sofern kein ebäude Intrusionsanlagen (Einbruchmeldeanlagen) siehe Alarmanlagen Jauchegruben, sofern nicht freiwillig bei V versichert - dazugehörige stationäre Pumpen und Rührwerke Kachelöfen Kaffeemaschinen siehe Kücheneinrichtungen Kanalisationsleitungen - im ebäude - ausserhalb ebäude Kanzeln, eingebaut Kapellen in Laboratorien, Schulhäusern usw. siehe auch Laborkapellen Käsekessis, inkl. zugehöriger Rührwerke Kassen, inkl. Kreditkartenterminal mit Korpusanlagen und Transportband Kassenschränke Kästen siehe Schränke und auch Umkleidekabinen Katafalke/Aufbahrungsgerüste Kegelbahnen - baulicher Teil, inkl. Kugelrücklauf - mechanischer Teil und Automatik Kehrichtpressen Kehrichtverbrennungsanlagen (öffentliche, gewerbliche und industrielle) - baulicher Teil - mechanischer und maschineller Teil, samt Steuerung und zugehörigen Leitungen, Öfen, Rauchgasbehandlungen 11

14 Kino- und ilmvorführeinrichtungen Kirchenbänke, fest montiert Kläranlagen (öffentliche, gewerbliche und industrielle) - baulicher Teil - mechanischer und maschineller Teil, samt Steuerungen und zugehörigen Leitungen, beweglichen und demontablen Behältern Klimaanlagen - für die Klimatisierung von Räumen, stationär inkl. Kanäle, Monoblocks und Steuerung - ausschliesslich zu betrieblichen Einrichtungen, resp. Produktionszwecken - in Spitälern wie z.b. in MRI-Räumen, CT-Räumen - in kollektiven Haushaltungen Klimasplittgeräte, stationär Kommissionieranlagen Kompressorenanlagen Kraftwerkanlagen - ebäude - technische Einrichtungen Krane und Kranbahnen siehe Transportanlagen Krematoriumsöfen Kücheneinrichtungen - in Wohngebäuden und kollektiven Haushaltungen, inkl. sämtliche eingebauten eräte - in Produktionsbetrieben zu gewerblicher Produktion - im astgewerbe (Definition siehe Abs. 3 dieses Artikels) Küchenschränke siehe Kücheneinrichtungen Kühlanlagen - Kühlräume, baulicher Teil samt Isolation und Verkleidung - Kühlzellen und Kühlräume aus ertigelementen - maschineller Teil samt Kühl- und elektrischen Leitungen - in kollektiven Haushaltungen Kühl- und Tiefkühlschränke siehe efrierschränke und -truhen Kulissen siehe Bühneneinrichtungen Kunst- und Altertumswerte soweit reproduzierbar Kunsteisbahngebäude, baulicher Teil 12

15 Laborkapellen und -tische Ladeneinbauten und -einrichtungen Laderampen Lagergestelle siehe Hochregallagergestelle Lamellenstoren Lautsprechanlagen Läutwerk siehe lockenanlagen Leitungen siehe Elektroanlagen, Heizanlagen oder sanitäre Installationen Leitungen - ausserhalb ebäude - für EDV-Anlagen, Radio/TV Leitungskanäle als ebäudeverbindung, begehbar Lichtreklamen Lichtsteuerung Liftanlagen siehe Aufzüge Lüftungsanlagen - für die Lüftung von Räumen, stationär, inkl. Kanäle, Monoblocks und Steuerung - ausschliesslich zu betrieblichen Einrichtungen, resp. Produktionszwecken - in kollektiven Hauhaltungen Melkstände, stationär, baulicher Teil Milchbassins, -kühler und -zentrifugen Mikrowellen siehe Kücheneinrichtungen Minibars, eingebaut Mistgruben und -legen siehe Jauchegruben Moloks Musikanlagen Nasslöschposten Notleuchten Notstrom- und Netzersatzanlagen - zu mit dem ebäude versicherten Einrichtungen - zu betrieblichen Einrichtungen Nottreppen 13

16 Obstpressen Öfen siehe Cheminées/Öfen Öltanks, auch erdverlegte (im/ausserhalb ebäude) - für Heizungen, die der Raumheizung dienen - für gewerbliche, industrielle oder kommerzielle Zwecke Orgeln - in Kirchen eingebaut - sonstige Ornamente siehe Deckengemälde und Dekorationsmalereien Parabolantennen siehe Antennenanlagen Parkingeinrichtungen wie Kassaautomaten, Schranken usw. Parkleitsysteme in Tiefgaragen Paternoster siehe Aufzüge Perrondächer, Putzgruben (Bahnanlagen) Personenruf- und -suchanlage Pflanzentröge, mobile (wenn gebäudevollendend: ) Pizzaöfen, betriebliche, sofern nicht freiwillig bei V versichert Pneumatische örderanlagen siehe Transportanlagen Pokalvitrinen Postfächer Postomaten siehe Bankomaten Praxiseinbauten und -einrichtungen in Arzt-, Zahnarztoder Anwaltspraxen usw. (wenn gebäudevollendend: ) Pressen aller Art Pumpen - in sanitären Anlagen und Zentralheizungen - übrige Radioantennenanlagen siehe Antennenanlagen Rampen, Rampenheizung Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, automatische, nicht betrieblich Rauchkammern - für den Eigengebrauch eingebaut - in Produktionsbetrieben oder mobil 14

17 Regenwassersammelanlagen, inkl. Tanks (im ebäude) Reklameschriften und -tafeln Reservoirs von Wasserversorgungen - baulicher Teil - mechanischer und maschineller Teil samt Steuerung Restaurantküchen - wenn in Wirtewohnung keine eigene Küche Rohrpostanlagen Rollbänder und -treppen für den Personentransport Rollregale (Compactusanlagen) Röntgenanlagen Rührwerke Sanitäre Installationen - zu hygienischen Zwecken und bei V versicherten Einrichtungen - zu betrieblichen Einrichtungen Sauerstoffanlagen Saunaanlagen - in Wohngebäuden als private Anlagen - betriebliche Anlagen: baulicher Teil, inkl. Sitz- und Liegeflächen betrieblicher Teil Schalteranlagen in Banken, Post usw. - baulicher Teil - mechanischer und betrieblicher Teil Schattieranlagen in Treibhäusern Schaufenster - baulicher Teil - übriger Teil Schiess- und Scheibenstände - baulicher Teil, inkl. festmontierter Schalldämmung - betrieblicher Teil inkl. Kugelfang etc. Schirmbars Schirmdächer Schliessanlagen Schmelzöfen Schränke 15

18 - eingebaut - nicht eingebaut Schulküchen Schutzraumeinrichtungen und -installationen - private - öffentliche siehe Zivilschutzanlagen Schwachstromapparate Schwachstrominstallation Schwimmbäder - im ebäude in Wohngebäuden als private Anlage betriebliche Anlagen: - baulicher Teil - mechanischer und betrieblicher Teil - im reien, sofern nicht freiwillig bei V versichert - Schwimmbadabdeckung - Pumpen und technische Einrichtungen Seilbahnen und Skilifte siehe Bahnanlagen Selbsttränkeanlagen in landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden Sickerleitungen und -platten (im/am ebäude) Silos, sofern nicht freiwillig bei V versichert Sirenenanlagen Solariumseinrichtungen Sondierstollen und -bohrungen Sonnenkollektoren und Solarzellen siehe Alternative Energiegewinnungsanlagen Sonnensegel Sonnenschirme, auch fest montierte Sonnenstoren vom ebäude ausgehend Sonnerie- und Haustür-egensprechanlagen Spaltanlagen für Abwasser Spaltenböden in Ställen Späneabsaug- und transportanlagen Spannteppiche siehe Bodenbeläge Spannungserhaltungsgerät für Ausfall Strom Speiselifte Spiegel und Spiegelschränke in Badezimmern und Toiletten, fest montiert 16

19 Sprinkleranlagen Spritzkabinen und -anlagen Sprungtürme in Hallenbädern Statuen, eingehauene und festgemauerte (Kunst- und Altertumswert ausgenommen) Staubsaugeranlagen in Wohnhäusern - in Wände und Decken verlegte Rohre - Apparate Steinhauerarbeiten siehe Bildhauerarbeiten Steamer/Dampfgarer siehe Kücheneinrichtungen Stempeluhren Storen vom ebäude ausgehend Störungsmeldeanlagen - zu mit dem ebäude versicherten Einrichtungen - zu betrieblichen Einrichtungen Stromgenerator siehe Turbinen Stromzähler Stukkaturen (Kunst- und Altertumswert ausgenommen) Stützmauern, sofern ebäudeteil Tabernakel siehe Altäre Tanksäulen Tanks, auch erdverlegt, betrieblich (Benzin, Diesel, as) Taufsteine und -becken siehe Altäre Telefonanlagen - Apparate, Leitungen und Steckdose - Leitungen in Wohnhäusern - Telefonzentrale Telefonkabinen - im ebäudeinnern - ausserhalb ebäuden Teppiche siehe Bodenbeläge Tiefkühlschränke siehe efrierschränke und -truhen Tonstudios, gewerblich - Mehrisolationen zu Tonstudiokeller - Mischpult, eingebaute Boxen usw. Trafostationsgebäude, baulicher Teil Traglufthallen 17

20 Tränkeanlagen in landwirtschaftlichen Ökonomiegebäuden, eingebaut, inkl. Begleitheizung und Computersteuerung Transformatoren Transportanlagen wie Kräne, Hängebahnen, Schrägaufzüge Treppen/Aussentreppen, mit ebäude verbunden Treppenlifte Tresore und Tresoranlagen Tresortüren als Raumabschluss Tretschicht in Tennishallen usw., lose verlegt Tribünen, sofern nicht freiwillig bei V versichert Trotten Tumbler siehe Wäschereieinrichtungen Turbinen siehe auch Alternative Energiegewinnungsanlagen - betrieblich - zum Eigengebrauch Turmkreuze, -hähne, -kugeln Turmuhren Turngeräte im ebäude - fest eingebaute - mobile Überwachungsanlagen Uhrenanlagen, auch mit Zentralsteuerung Umkleidekabinen, inkl. arderobeneinrichtungen in Schwimmbädern, Sportanlagen, Wellnessbereichen usw. Ventilationsanlagen - der Raumbenützung durch Mensch und Tier dienend - betrieblichen Zwecken dienend Verkaufskorpusse siehe Ladeneinbauten und -einrichtungen Verladerampen Verpflegungsautomaten Vertikallamellen Viehhüteapparate Videoüberwachungsanlagen siehe Alarmanlagen Viehanbindevorrichtungen siehe Anbindevorrichtungen Viehtränkeanlagen siehe Tränkanlagen 18

21 Volieren, sofern kein ebäude Vorhänge (innerer Sonnenschutz) Waagen Wagenheber Wandlöschposten Wand- und Deckenmalereien (Kunst- und Altertumswert ausgenommen) Wandschränke siehe Schränke Wandtafeln und Kartenzüge in Schulen Warenaufzüge siehe Aufzüge Wärmekraftkoppelungsanlagen - für die ebäudeheizung - für die kommerzielle Energieerzeugung und betriebliche Nutzung Wärmepumpen für die ebäudeheizung und Warmwasseraufbereitung (siehe auch Alternative Energiegewinnungsanlagen) Wärmerückgewinnungsanlagen - als Teil der ebäudeheizung, resp. -klimatisierung - als Teil der betrieblichen Einrichtung Wärmezähler für die individuelle Heizabrechnung Wäschereieinrichtungen - in Wohngebäuden und kollektiven Haushaltungen - in ewerbe- und Industriebetrieben (Waschanstalten, ärbereien usw.) - im astgewerbe (Definition siehe Abs. 3 dieses Artikels) Wasseraufbereitungs- und -enthärtungsanlagen - zu Hauswasserversorgungen - zu betrieblichen Einrichtungen Wasserlöschposten siehe Wandlöschposten Wasseruhren Wasserversorgungsanlagen siehe Reservoirs Wechselrichter zu alternativen Energiegewinnungsanlagen Weihwasserbecken siehe Altäre Weinkühler siehe efrierschränke und -truhen Weinpressen siehe Trotten 19

22 Werkstatteinrichtungen Wertschutzanlagen siehe Alarmanlagen Whirlpools - in Wohnhäusern als private Anlage - ausserhalb von Wohnhäusern, sofern nicht freiwillig bei V versichert (nur mit Boden verbundene) - betriebliche Anlagen: baulicher Teil betrieblicher Teil Windkraftwerkanlagen, sofern beim ebäude und nicht im Eigentum von energieerzeugenden Betrieben Windmessanlagen siehe auch Windwächteranlagen Windräder siehe Alternative Energiegewinnungsanlagen Windschutznetze und -blachen, betriebliche Windschutzwände auf Balkonen und Terrassen Windwächteranlagen zu Sonnenstoren Wirtshausschilder WLAN Zähler im Besitz der Energielieferanten Zapfsäulen Zeiterfassungsgeräte Zivilschutzanlagen, öffentliche samt Lüftungs- und Notstromanlagen und eingebauten Küchen Zivilschutzeinrichtungen Zutrittskontrollanlagen siehe Badgeanlagen 20

23 3 Begriffsdefinitionen für die Anwendung der Abgrenzungsbeispiele a) Der Begriff «Wohngebäude» umfasst auch Apartwohnungen, Resortwohnungen, Personalwohnungen und -zimmer. b) Der Begriff «Kollektive Haushaltungen» umfasst auch Kantinen, Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Kliniken, Konvikte, Betriebskantinen, Personalrestaurants und Schulhäuser. Unter den Begriff «Kollektive Hauhaltungen» fallen auch Verpflegungseinrichtungen für den Eigenbedarf wie Teeküchen/ Pausenküchen in Betrieben und Schulen aller Art, in kulturellen und kirchlichen ebäuden usw. c) Der Begriff «astgewerbe» umfasst auch Hotels, Motels, Wirtschaftsteil von Aparthotels, arnihotels, Pensionen, Clubhütten, Massenquartiere, erienheime, Jugendherbergen, asthöfe, Bars, Restaurants, Kaffeehäuser, Campinggebäude, Tanzlokale und Nachtclubs. Art. 4 Als gebäudeähnliche Objekte können bei der ebäudeversicherung raubünden freiwillig versichert sein: Backofen, Bassins, Brunnen, Bunker, gedeckte artensitzplätze, Heulegen, Jauchegruben, Jauchekasten, Kunsteisbahnplatten, Mistlegen, Pavillondach, Pergolen, Pizzaöfen, Rampen, Silos, Treppen, Tribünen, Velounterstand und dergleichen. ebäudeähnliche Objekte Art. 5 1 ür den Abschluss einer freiwilligen Versicherung hat der Eigentümer oder die Eigentümerin bei der ebäudeversicherung raubünden einen schriftlichen Antrag einzureichen. 2 Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, diese kann auf Wunsch des Eigentümers oder der Eigentümerin verkürzt werden. Die ebäudeversicherung raubünden reiwillige Versicherungen 21

24 teilt den Zeitpunkt der Auflösung der Versicherungsdeckung schriftlich mit. III. Versicherungsverhältnis Ausnahmen von der Neuwertversicherung Art. 6 Bei ebäuden mit historischer Bausubstanz wie z.b. Schlössern kann der Eigentümer oder die Eigentümerin wählen, ob er bzw. sie diese mitversichern will oder nicht. Anhand der detaillierten Schätzung berät die ebäudeversicherung raubünden den Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin. IV. inanzierung ebäude mit Elementarrisikoprämie Art. 7 olgende ebäude werden mit einer Elementarrisikoprämie belegt: a) Treibhäuser; b) ebäude, welche über 50% aus las oder ähnlich gegen Sturmwind, Schneedruck oder Hagel empfindliche Baustoffe bestehen; c) ebäude in gefährlicher Nähe eines Lawinenzugs, Rüfenauslaufs, Steinschlaggebiets, Wasserlaufs; d) ebäude gemäss Artikel 15 des ebäudeversicherungsgesetzes, sofern keine geeigneten und zumutbaren Massnahmen vor wahrscheinlichen Elementargefahren möglich sind; e) ebäude, die gemäss Art. 16, Abs. 2 des ebäudeversicherungsgesetzes versichert sind. 22

25 V. Schadenfall Art. 8 1 Dem eschädigten ist der Zeitpunkt der Schadenbesichtigung rechtzeitig bekanntzugeben. Aufwendungen, die dem eschädigten in diesem Zusammenhang entstehen, werden nicht entschädigt. 2 Der eschädigte ist berechtigt, auf seine Kosten einen Sachverständigen beizuziehen. Aufgebot zur Schadenbesichtigung Art. 9 ebäudeteile, die vor dem Schadenereignis entfernt wurden, und bauliche Investitionen (An- und Umbauten) ohne Baubewilligung, ohne Bauzeitversicherung oder die nicht eingeschätzt sind, dürfen nicht in die Schadenschätzung einbezogen werden. Ausschluss von ebäudeteilen Art. 10 In der Bauzeitversicherung werden bei der Schadenschätzung ebäudeteile und ebäudeeinrichtungen von dem Zeitpunkt an berücksichtigt, wo sie eingebaut oder sonst wie mit dem ebäude dauernd verbunden sind. Der Wert im Zeitpunkt des Schadeneintrittes ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen. Bauzeitversicherung Art. 11 Bei einer vereinbarten Versicherungssumme wird der Schaden im Verhältnis der vereinbarten Versicherungssumme zum Neuwert des ebäudes im Zeitpunkt des Schadenereignisses entschädigt. Bei Vereinbarungen, in welchen nur die historische Bausubstanz nicht versichert ist, wird der Rest des ebäudes zum Neuwert bzw. Zeitwert entschädigt. Vereinbarte Versicherungssumme 23

26 Wiederherstellungskosten Art Unter die Wiederherstellungskosten fallen nur Aufwendungen, die bei der amtlichen Schätzung zur Ermittlung des Neuwerts zu berücksichtigen sind. 2 Erleidet ein ebäude vor oder während der Wiederherstellungsarbeiten oder vor oder während der Beseitigung verwendbarer Überreste einen weiteren Schadenfall, so wird die vorausgegangene Schadenschätzung durch eine neue Schadenschätzung ersetzt, die den gesamten Schaden zu umfassen hat. Nebenleistungen Art. 13 Die Entschädigung für die Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten setzt sich zusammen aus den Kosten, die die Aufräumung des ebäudeplatzes und der ganz abgeschätzten ebäudeteile sowie die Abfuhr und Entsorgung des ebäudeschuttes bis zum nächsten Ablagerungs- oder Entsorgungsplatz normalerweise verursachen. Verzinsung Art. 14 Zinsguthaben unter r werden nicht entschädigt. ebäudeversicherungsnummern Art In emeinden, in denen kein Vermessungswerk besteht, müssen die versicherten ebäude die Versicherungsnummer tragen. 2 Die ebäudeversicherung raubünden bestimmt die Ausführung der Nummernschilder. 3 Die Kosten der Nummernschilder gehen zu Lasten der ebäudeversicherung raubünden. 24

27 VI. Inkraftsetzung Art. 16 Diese ergänzenden Bestimmungen treten per in Kraft. Inkraftsetzung 25

28 Die Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung zum esetz über die ebäudeversicherung im Kanton raubünden sind abrufbar unter Rubrik Versicherung/esetzliche rundlagen Ausserdem sind über diesen Link verfügbar: esetz und Verordnung über die ebäudeversicherung im Kanton raubünden Richtlinien für bauliche Schutzmassnahmen und für den angemessenen Objektschutz bei Bauvorhaben in efahrenzonen Allgemeine Bestimmungen über die ebäudeversicherung raubünden

29 ebäudeversicherung raubünden Ottostrasse 22 T +41 (0) postfach +41 (0) Chur info@gvg.gr.ch

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