GP Grolimund, VP Jeker U., GR Eichenberger, GR Ernst, GR Frömelt, GR Hauser M., GR Stoll. Gem.schreib Crevoisier

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1 56 Gemeinderatssitzung vom 25. April 2002 Nr. 9 Vorsitz: Protokoll: anwesend: GP Grolimund Gem.schreib. Crevoisier GP Grolimund, VP Jeker U., GR Eichenberger, GR Ernst, GR Frömelt, GR Hauser M., GR Stoll Gem.schreib Crevoisier Gäste: Herr A. Holeiter zu Trak. 2 Dauer der Sitzung: Uhr Traktanden 1. Protokoll vom 21., Öffentlich-rechtlicher Vertrag Sozialkreis Solothurnisches Leimental 3. Wohnung für Asylbewerber: Mietvertrag 4. Beitrag an die Anschaffung der Feuerwehrkombis: Entscheid der Gebäudeversicherung 5. Fotokopierapparat für Kommissionen und Vereine im Schulhaus Dorf 6. Mitteilungen 7. Rechnungen 8. Varia 1. Protokoll vom 21., Die Protokolle liegen noch nicht vor Es wird darum gebeten, die Protokolle nach Möglichkeit innert Wochenfrist zuzustellen. Dieses Ziel wird grundsätzlich angestrebt. Bei grossem Arbeitsanfall kann dies jedoch nicht immer eingehalten werden. 2. Öffentlich-rechtlicher Vertrag Sozialkreis Solothurnisches Leimental A. Holeiter: Der Vertragsentwurf wurde bereits durch den Gemeinderat Hofstetten-Flüh behandelt. Die Anregungen sind bereits in das vorliegende Papier eingearbeitet. Anlässlich der Sitzung in Witterswil wurde die Überlastung der Laienkommissionen besonders hervorgehoben. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der Zugang zu den Sozialdiensten in Breitenbach sehr schwierig sei. Die fünf Gemeinden des solothurnischen Leimentals leisten Beiträge an den

2 57 Verein für öffentliche Sozialberatung VöSB und beziehen nahezu keine Leistungen. Eine Nachfrage beim VöSB hat ergeben, dass 80 % der Arbeit des VöSB für die Gemeinde Breitenbach erbracht wird. RegioPlus wurde eingeschaltet. Die Vertreterin von RegioPlus ist Frau Helen Gianola, die gleichzeitig auch Präsidentin des VöSB ist. Frau Gianola hat sich stark gegen die Bildung des Sozialkreises solothurnisches Leimental SoSoL engagiert. Der VöSB hat eine Stelle geschaffen und ein Büro in Bättwil gemietet. Weder die Stelle noch das Büro wurden jedoch bisher besetzt. RegioPlus hat sich als Papiertiger ohne Nutzen erwiesen. Der vorliegende Vertrag wurde durch das Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit vorgeprüft. Die vorgeschlagenen Änderungen sind ebenfalls bereits berücksichtigt. Die Gemeinde Metzerlen ist noch unentschlossen. Art. 3: Im Idealfall sind alle fünf Gemeinden beteiligt. Art. 4 d): Das Einsichtsrecht ins Protokoll wird den Gemeindepräsidien auf begründeten Antrag hin gewährt. Das Einsichtsrecht in Fälle aus der eigenen Gemeinde steht üblicherweise den Gemeindepräsidien und Ressortverantwortlichen voraussetzungslos zu. Der Absatz d) ist deshalb zu streichen. Der Vertrag zur regionalen Zusammenarbeit im Sozialbereich ist eine neue Situation für die beteiligten Gemeinden. Er muss deshalb politisch gut abgestützt sein. Der Einfluss der Gemeinden muss erhalten bleiben bzw. gestärkt werden. Die Gemeinden bleiben für ihre Fälle weiterhin Unterstützungsgemeinde; der Rechnungsfluss bleibt unverändert. Nach Art. 4 b) soll parallel ein Sozialhilfekommission geführt werden. Damit der Vertrag am in Kraft treten kann, muss die Mitgliedschaft beim VöSB Ende Juni per gekündigt werden. Die Kündigung und grundsätzliche Zusammenarbeit der Gemeinden muss der Gemeindeversammlung im Juni gleichzeitig vorgelegt werden. Unter Art. 2 ist zusätzlich die Pflegekinderaufsicht aufzunehmen. Es ist unklar, wer die Entschädigung für Einsätze und Sitzung unter Art. 11 festlegt. Es wäre denkbar, dass dies gemäss DGO der rechnungsführenden Gemeinde geschieht. Ebenso ist die Lohnstruktur nicht festgelegt. Die kostenwirksamen Punkte sind klar zu regeln. Die Stellenprozente basieren auf dem Zeitaufwand der Gemeindekommissionen für die Sozialarbeit (60 %). Die Suchtberatung sollte ebenfalls im Leimental vertreten sein. Es muss präzisiert werden, wer die Stellenprozente festlegt. Die Gemeinden müssen Änderungen der Stellenprozente genehmigen. Dies ist unter Art. 5 aufzunehmen. Die Frage der Wahl des/der Gemeindedelegierten ist ebenfalls zu diskutieren. Dies müsste nach der Gemeindeordnung vorgenommen werden. Die Sozialhilfekommission wird an der Urne gewählt. Es sollte überlegt werden, ob die Vormundschaftsbehörde/Sozialhilfekommission aufrecht erhalten oder eine Vertretung durch den Gemeinderat gewählt werden soll.

3 58 Es stellt sich dann die Frage, wie eine wirksame Kostenkontrolle durch die Gemeinde wahrgenommen werden könne. Die Sozialarbeit geht von der Kommission an Fachleute über. Die Kommission muss jedoch den vorgeschlagenen Massnahmen zustimmen. Die Gemeindeversammlung im Juni darf nicht Termin für den Vertrag sein. Es sind noch verschiedene Fragen zu klären und die Zeit ist kurz. Hingegen sollte die Kündigung der Mitgliedschaft beim VöSB beschlossen werden. Der Vertrag kann auch an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung beraten und beschlossen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass rechtzeitig zum Start am noch Pflichtenhefte usw. auszuarbeiten sind. Der Gemeinderat kann sich von der Gemeindeversammlung die Kompetenz zum Abschluss des Vertrag unter der Bedingung geben lassen, dass die Kosten nicht höher sein werden als beim VöSB. Es wird darauf hingewiesen, dass im ersten Jahr der Mitgliedschaft der doppelte Pro-Kopf-Beitrag geleistet werden muss. Art. 14: Die Kündigungsfrist dauert ein Jahr. Es ist anzufügen, dass die Gemeinden im ersten Jahr ihrer Mitgliedschaft den doppelten Pro-Kopf-Beitrag bezahlen müssen. GP Grolimund wird mit den anderen Gemeindepräsidien Kontakt aufnehmen. 3. Wohnung für Asylbewerber: Mietvertrag Der Mietvertrag für die Wohnung an der Talstrasse 15 in Flüh liegt in seiner definitiven Form vor. Der monatliche Bruttomietzins für die 2-Zimmer-Wohnung beträgt Fr //. Der Gemeinderat genehmigt den Mietvertrag für die Wohnung an der Talstrasse 15 in Flüh (für Asylbewerber) einstimmig. 4. Beitrag an die Anschaffung der Feuerwehrkombis: Entscheid der Gebäudeversicherung GR Frömelt: Die Beschaffung der neuen Feuerwehrkombis ist im Dezember 1999 erfolgt. Damals ging die Feuerwehr davon aus, dass diese Kombis, die den SUVA- Vorschriften entsprechen, durch die SGV subventioniert würden. Da die SGV gleichzeitig auch Rekursinstanz ist, erstaunt es nicht, dass die Beschwerde der Gemeinde durch die SGV abgelehnt wurde. Die Beschaffungskosten betrugen Fr. 6' Die Subventionen von 35 %, entspr. Fr. 2'180.75, sind abzuschreiben. Es soll nicht weiter rekurriert werden..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, gegen den Entscheid der Ver-

4 waltungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung keine Beschwerde zu erheben. 5. Fotokopierapparat für Kommissionen und Vereine im Schulhaus Dorf 59 GP Grolimund: Der Kopierer für die Kommissionen, die Kindergärten und die Vereine wurde 1997 angeschafft. Dieser Service wurde in einer Zeit geschaffen, als es im Dorf noch keine andere Kopiermöglichkeit gab. Seit einigen Jahren kann nun auf der Post kopiert werden. Zudem verfügen viele Haushalte über einen eigenen Kopierer. Das einfache Gerät im Gang vor der Gemeindekanzlei ist nicht für Grossauflagen geeignet. Mehrmals mussten bereits grössere Reparaturen vorgenommen werden. Vor einigen Wochen ist nun das Gerät gänzlich ausgestiegen. Die Wartungsfirma hat von einer erneuten Reparatur abgeraten. Es stellt sich die Frage, ob der bisherige Service den Kommissionen und Vereinen weiterhin angeboten werden soll. Umliegende Gemeinden bieten diese Dienstleistung nicht an. Der Service sollte in eingeschränktem Rahmen weiter angeboten werden. Es soll jedoch kein neues Gerät zur allgemeinen Verfügung aufgestellt werden. Die Kommissionen sollten weiter kopieren und die Vereine den Service noch für Grossserien in Anspruch nehmen können. Die Störungen der Verwaltung müssen so klein wie möglich gehalten werden. Die Kopiervorlagen sind während den Öffnungszeiten zu bringen und zu holen. Eine Übermittlung per e- mail ist möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass das Wahlbüro an den Wahlsonntagen Zugang zum Kopierer haben müsse. Auch sollten die Gemeinderäte Kopien erstellen können. Dem Vorschlag, den Vereinen einen finanziellen Beitrag für ihren Kopierbedarf zu gewähren, wird entgegengehalten, dass die Beiträge an Vereine bereits namhaft seien. Als Alternative zur Möglichkeit, einen Kleinkopierer nur für die Kommissionen und den Gemeinderat anzuschaffen, wird vorgeschlagen, den grossen Kopierer der Verwaltung in den Garderobenbereich zu stellen. Die Gemeinderäte und Kommissionen erhalten so wieder Zugang zu einem Kopiergerät und die Vereine werden auf die Schalteröffnungszeiten verwiesen. Als Grossserie gilt ein Bedarf ab 100 Kopien..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, den Kopierer der Verwaltung in den Garderobenbereich zu verschieben. Die Vereine können Grossserien ab 100 Kopien während den Schalteröffnungszeiten zum Kopieren abgeben. 6. Mitteilungen Kanton Solothurn, Kantonale Sportfachstelle: Einladung zur Übergabefeier der Kantonalen Sportpreise 2002 am in Hofstetten-Flüh. Kanton Solothurn, Oberamt Dorneck-Thierstein: Abgabe Hundemarken Kanton Solothurn, Bau- und Justizdepartement: Verfügung in der Beschwerdesache Nr. 2000/131, Gemeinderat Rodersdorf gegen die Entscheide der Baukommission betr. Stützmauer / Böschung Haller und Böhler.

5 60 Kanton Solothurn, Bau - und Justizdepartement: Anzeige vom gegen Unbekannt in Sachen Rennweg Rodersdorf. Kanton Solothurn, Verwaltungsgericht: Verfügung betr. EG Rodersdorf gegen Bau- und Justizdepartement betr. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Kanton Solothurn, Amt für Umwelt: Entsorgungsverzeichnis Nordwestschweiz. Kanton Basel-Landschaft, Amt für Raumplanung: Trendbericht 2001 über den Ausbau des öv-angebotes im Kanton Basel-Landschaft. Baukommission Rodersdorf: Einspracheentscheid im Baugesuchsverfahren Neubau EFH S. Bumann/D. Zingg, Chilchmattstrasse, GB 825. Die Einsprache der Gemeinde Rodersdorf wird gutgeheissen. Baukommission Rodersdorf: Einspracheentscheid im Baugesuchsverfahren Garten- und Lärmschutzmauern W. + A. Stingelin, Rösmattstrasse, GB 526. Die Einsprache der Gemeinde Rodersdorf wird teilweise gutgeheissen (die Gartenmauer wird auf die geplante Strassenbreite von 4,5 m plus 50 cm Bankett zurückversetzt.) Verein KMM: Rückkommensantrag betr. Gemeindebeitrag an den Verein. Martin Stehli-Ono, Bahnhofstrasse 1a: Schreiben betr. Fussballspielen auf dem Gemeindeplatz. Ulrich Hauser, Oelehof: Schreiben betr. Fussballtoren auf dem Schulhausplatz. Musikschulen Hinteres Leimental: Schreiben an die Musiklehrkräfte betr. Richtlinien für die Stundenplangestaltung vom Bieli Transport AG, Laufen: Verschiebedaten der Kehrichtabfuhr von Mai bis August KELSAG: Abfallbewirtschaftung - Fragebogen VetroSwiss. Gemeinde Hofstetten-Flüh: Protokollauszug betr. Änderungen DGO zu Altersgrenze/vorzeitige freiwillige Pensionierung. Verband der Gemeindebeamten des Kantons Solothurn: Ausbildungskurs Grundzüge der Behördentätigkeit. Kanton Solothurn, Amtsblatt: Eidgenössische Bekanntmachung - Richtlinien Nr. 2 des Bundesamtes für Landwirtschaft für die Kantonalen Pflanzenschutzdienste über die zeitliche Beschränkung des Verstellens von Bienen aus Feuerbrand-Befallsgebieten in Nichtbefallsgebiete. MM Partner Immobilien-Treuhand AG: Wechsel der Stockwerkeigentumsverwaltung Bahnhofstrasse 1a per Stiftung Entsorgung Schweiz: Umsetzung der Vorgezogenen Entsorgungsgebühr VREG. 7. Rechnungen

6 61 Alle Rechnungen sind jeweils durch zwei Personen zu visieren. Zwei GR oder ein GR und Chef TD, Gemeindeschreiber, Chef ZSO, Kdt Fw, Komm. Präs. Die Rechnung Oser Bauteam muss nochmals abgeklärt werden..//. Die im Rechnungsverzeichnis im Anhang aufgeführten Rechnungen wurden vom Gemeinderat genehmigt und sind zur Zahlung anzuweisen. 8. Varia GP Grolimund: Die Medienkonferenz zum Start des e-government und der Homepage in Rodersdorf am was erfolgreich und hat ein sehr gutes Echo gefunden. Landammann R. Ritschard war nebst anderen Referenten an diesem Anlass anwesend. Die Anwesenheit von Frau R. Eichenberger am anschliessenden Apéro hat erstaunt. Frau Eichenberger hat sich unter dem Vorwand, Herrn Ritschard begrüssen zu wollen, Zutritt verschafft und dem Landammann ein Flugblatt zugesteckt. Sie hat sich damit als Demonstrantin entpuppt. Das Flugblatt wurde auch der Presse abgegeben. Ein Pressevertreter hat sich im Anschluss daran telefonisch gemeldet und um Stellungnahme zu den Fragen des Flugblattes ersucht. Das Flugblatt mit beleidigenden Fragen liegt bis heute der Verwaltung nicht vor. Abgesehen davon war es ein sehr gelungener Anlass, der in kurzer Zeit vorbereitet und durchgeführt werden konnte. GR Ernst erklärt, dass sie enttäuscht, traurig und wütend darüber war, dass sie nichts von einer Pressekonferenz gewusst habe. Auch ihre Kollegen waren nicht informiert. Sie habe erst am Sonntag ein erhalten. Eine Teilnahme war ihr nicht möglich. Die teilnehmenden Gemeinderäte hatten eine offizielle Einladung, die von der Gemeindepräsidentin und dem Gemeindeschreiber unterschrieben war. GP Grolimund hat eine Einladung zu einer Sitzung mit den Musikschulbeauftragten nicht wahrgenommen, obwohl sie bereits wieder in Rodersdorf weilte. GP Grolimund hält fest, dass sie sich für diese Sitzung offiziell entschuldigt habe, da sie noch Ferien habe. GR Ernst empfindet es als Vertrauensbruch, dass der Anlass vorgängig nicht besprochen wurde. Eine Zusammenarbeit im Gemeinderat sei auf diese Art nicht möglich. Offenbar sei dies bewusst so bezweckt worden. GR Stoll räumt ein, dass ausser Acht gelassen wurde, dass nicht alle Gemeinderäte über das Prozedere zur Vorbereitung einer Pressekonferenz im Bilde sein könnten. Mit der Medienkonferenz wurden verschiedene Ziele angepeilt: - erstes e-government in der Schweiz wird angekündigt - positive Meldung über Rodersdorf - ein kleines Signal wird gesetzt, dass mit dem Einsatz von modernen Kommunikationsmitteln auch in der Welt der Behörden und Verwaltungen in der Schweiz etwas in Bewegung kommt. Die Vorbereitungen sind wie folgt abgelaufen: - Mitte März wurde beim Regierungsrat um eine Teilnahme angefragt, gleich-

7 62 zeitig wurde auch ein Vertreter des "Guichet virtuel" angefragt. Der Vertreter des "Guichet virtuel" hat nach einem Treffen prinzipiell zugesagt (abhängig von einer Prüfung und dem o.k. der Projektleitung "Guichet virtuel") - 24./25.3. Telefon- und Mailverkehr mit dem Staatsschreiber K. Schwaller und grundsätzliche Zusage von Landammann R. Ritschard. Es erfolgt eine offizielle schriftliche Einladung der Gemeinde. - GR Stoll orientiert den Gemeinderat zum wiederholten Mal über den Stand des Internet-Projektes und teilt mit, dass die Aufschaltung der Rodersdorfer Homepage am erfolgen werde und eine Pressekonferenz geplant sei. Die Fernhaltung einiger Gemeinderäte macht keinen Sinn. GR Stoll wäre froh um eine breite Unterstützung des Projektes gewesen. Die Durchführung einer Pressekonferenz kann nicht geheimgehalten werden, da die Tages- und Fachpresse, Radio und Fernsehen, Gemeindepräsidien in der weiteren Umgebung und interessierte Unis und Hochschulen eingeladen wurden. - Um den erfolgte die definitive Zusage von Landammann Ritschard. - Am wurde eine Vororientierung an die Presse versandt. - In der Basler Zeitung vom erschien ein kurzer Artikel über das geplante Vorhaben. - Am wurden die Einladungen an die Presse versandt. - Am hat Herr Fässler vom "Guichet virtuel" definitiv zugesagt. - Am um Uhr wurden alle Gemeinderäte per über die genauen Zeiten der Pressekonferenz orientiert und zur Teilnahme eingeladen. - Gleichentags um Uhr hat sich GR Frömelt per angemeldet. - Um Uhr hat sich VP Jeker per abgemeldet. - Am hat sich GR Hauser persönlich angemeldet. - Am um Uhr hat sich GR Eichenberger per e.mail abgemeldet Uhr Beginn der Medienkonferenz. Am gleichen Tag erfolgt die Orientierung der Einwohner mittels Flugblatt. - GR Ernst hat nicht reagiert. Im Anschluss an die Medienkonferenz erfolgt die Aktion von Frau R. Eichenberger (SP-Kantonsrätin) und Herr S. Eugster. Frau Eichenberger mischte sich unter die Gäste und verteilte einzelnen Teilnehmern ein Flugblatt mit Fragen. Herr Eugster tat das Gleiche vor dem Kurshaus Kreuz. Das Originalflugblatt ist keinem der an der Medienkonferenz anwesenden Gemeinderäten bekannt, da es selektiv einzelnen Teilnehmern zugesteckt wurde. Die im Flugblatt gestellten Fragen werden dem Gemeinderat erst am per Mail bekanntgegeben. Sie stimmen mit den Fragen überein, die GP Grolimund und GR Stoll am Nachmittag des den Journalisten beantworten mussten. Diese Aktion kann nur als feige, verlogen, hinterhältig und schäbig bezeichnet werden. Die Fragen im Flugblatt lauteten: Stimmt es, dass diese Pressekonferenz ohne Wissen und Einverständnis des Gesamtgemeinderates stattfindet, also illegal ist? Stimmt es, dass Gemeinderat Kurt Stoll einen Beraterauftrag bei der Firma Ruf innehat? GR Stoll hält fest, dass er keine finanziellen Verbindungen irgendwelcher Art zur Firma Ruf hat. Seine Arbeit und die seiner Familie im Projekt wurde kostenlos geleistet. Alle Spesen (Telefonate, Blumen, Auto usw.) hat Kurt Stoll selber bezahlt. Es wurden keine Stunden oder Sitzungen abgerechnet.

8 63 Stimmt es, dass Gemeinderat Kurt Stoll diesen Tatbestand verschwieg, als das betreffende Traktandum an der Gemeindeversammlung behandelt wurde - und gleichzeitig die Meinung vertrat, es sei nicht nötig eine Offerte bei der Konkurrenz einzuholen? Wie im Protokoll der GV vom festgehalten, ist die in Rodersdorf eingesetzte Gemeinde-Software (GeSoft V7) von der Firma Ruf AG. Es gibt keine e-government-lösung, die mit dieser Software zusammenarbeitet. Die gesteckten Ziele wurden erreicht und das Projekt findet grosses Echo und Beachtung. Nur gewisse verblendete Fanatiker werfen Steine. Gewisse Gemeinderäte thematisieren frei erfundene Fehler und gehen über das Resultat des Projektes und die Leistungen eines motivierten Teams hinweg. Ein Teil der Gemeinderäte erachtet den Umstand, dass sie im Vorfeld der Pressekonferenz nicht speziell begrüsst worden sind, als grosses Problem, während die beleidigenden Unterstellungen einer Kantonsrätin und eines Parteikollegen offenbar kein Problem darstellen und auch keiner Distanzierung wert sind. GR Eichenberger findet das Vorgehen im Zusammenhang mit der Pressekonferenz eine Frechheit. VP Jeker beurteilt die Zusammenarbeit im Gemeinderat als schwierig und schlägt vor, ausserhalb der Funktion als Gemeinderat informelle Gespräche über die Probleme zu führen und einen neuen Anfang zu suchen. GR Frömelt weist darauf hin, dass es sich um einen Presseanlass und nicht um einen Gemeinderatsanlass gehandelt habe. Er räumt ein, dass der Anlass im Gemeinderat klarer hätte angekündigt werden können. GR Eichenberger bemerkt, dass Frau Eichenberger betr. dem Rennweg noch eine Rechnung mit GR Stoll offen habe. Er erachtet die emotionale Reaktion als kontraproduktiv. Er ist allerdings der Meinung, dass das Vorgehen vom Gesamtgemeinderat hätte beschlossen werden müssen. Zudem hätte allen Gemeinderäten eine offizielle Einladung zugestellt werden müssen. GR Hauser erklärt, dass er und nicht GR Stoll eine Bemerkung betr. Rennweg gemacht habe. GP Grolimund kritisiert das Verhalten von Frau Eichenberger, die sich unter falschem Vorwand Zutritt zur Pressekonferenz verschafft habe. Sie habe sich als Demonstrantin entpuppt, was der Zusammenarbeit keineswegs förderlich sei. GR Ernst wünscht die Ansetzung eines Gesprächstermins vor der nächsten GR-Sitzung. Sie betrachtet die Information im Gemeinderat als ganz entscheidenden Punkt. GP Grolimund weist darauf hin, dass sich neue Gemeinderäte Zeit nehmen sollten, um sich in die Geschäfte und den Arbeitsabläufe einzuarbeiten. GR Frömelt bemerkt, dass zu den Fragen im Flugblatt (Anschuldigungen) von Seiten der SP-Gemeinderäte keine Stellung bezogen bzw. Distanzierung erfolgt sei

9 64 Die Gemeindepräsidentin Der Gemeindeschreiber

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