Anlage 4.D IT-Infrastruktur für die Vergabe von Fachanwendungen
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- Gerburg Bauer
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1 Landeshauptstadt München Anlage 4.D IT-Infrastruktur für die Vergabe von Fachanwendungen zur Leistungsbeschreibung für das offene Verfahren Digitale Druck- und Kopierlösung für das Direktorium der Landeshauptstadt München (LHM) Anlage_4.D_IT-Infrastruktur_Fachanwendung_Druckstrasse Landeshauptstadt München, Geschäftsbereich Zentrale Dienste, Servicebereich Vergabe
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3 Seite 3 von 18 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines zur IT-Infrastruktur der LHM Standard-IT-Infrastruktur und Ausnahmen Zukunftssicherheit Lizenzmanagement Angebotsbewertung Besonderheit der vorliegenden Ausschreibung Kompatibilität zur Client-Bebauung Ist-Situation und Bewertung der Kompatibilität zum Client Standard: Fachanwendung ist clientunabhängig Ausnahmen: Fachanwendung ist abhängig vom Client Ausnahme: Fachanwendung mit nativem Anteil auf LiMux-Basisclient Ausnahme: Fachanwendung ist Windows-Terminalserver-fähig Ausnahme: Fachanwendung mit nativem Anteil auf Windows-Standardclient Kriterienkatalog zur Bewertung der IT-Infrastruktur Kriterienkatalog zur Kompatibilität zur Client-Bebauung...16
4 Seite 4 von 18 1 Allgemeines zur IT-Infrastruktur der LHM Bei der Beschaffung von Fachanwendungen achtet die LHM darauf, dass die Fachanwendungen idealerweise in der Standard-IT-Infrastruktur der LHM ohne Anpassungen ablauffähig und betreibbar sowie unabhängig vom Betriebssystem des Arbeitsplatzrechners sind. 1.1 Standard-IT-Infrastruktur und Ausnahmen Die LHM hält zum Betrieb von Fachanwendungen eine Standard-IT-Infrastruktur bereit, die in den folgenden Kapiteln mit dem Begriff Standard bezeichnet wird. Die Beschränkung auf eine oder wenige Technologien als Standard leitet sich aus dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ab. Dennoch kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, von der Standard-IT-Infrastruktur abzuweichen. Nämlich dann, wenn der Nutzen für die Anwender einer Fachanwendung höher ist als die erhöhten Kosten für die Abweichung von der Standard-IT-Infrastruktur. Für solche Fälle behält sich die LHM vor, abhängig vom Vergabeverfahren, Ausnahmen zuzulassen. Die für das aktuelle Verfahren zugelassenen Ausnahmen sind vollständig in diesem Dokument aufgeführt und mit dem Begriff Ausnahme gekennzeichnet. Der Anbieter ist aufgefordert zu benennen, welche IT-Infrastrukturelemente für die angebotene Fachanwendung erforderlich sind bzw. zu welchen die angebotene Fachanwendung kompatibel ist. Ist die Fachanwendung zu keinem IT-Infrastrukturelement in der jeweiligen Kategorie kompatibel, so führt das zum Ausschluss des Angebotes. Unter dem Begriff IT-Infrastrukturelement versteht die LHM eine IT- Infrastrukturkomponente, ein IT-technisches Protokoll oder ein IT-technisches Datenformat, um die Entwicklung oder den Betrieb einer Fachanwendung zu unterstützen. Innerhalb einer Kategorie können alternative IT-Infrastrukturelemente gewählt werden. Die Kategorien sind: Kompatibilität zur Client-Bebauung Server-Infrastruktur Storage Back-up & Restore Datenbanken
5 Seite 5 von 18 Die LHM behält sich vor, Angaben zur IT-Infrastruktur durch Tests und Audits vor Produktivstellung zu untersuchen und zu überprüfen. Dies muss der Anbieter zulassen und nicht z. B. durch Argumentation über Reverse Engineering verbieten. 1.2 Zukunftssicherheit Die LHM möchte durch Fachanwendungen nicht an der Weiterentwicklung ihrer IT- Infrastruktur behindert werden. Es werden deshalb geplante Entwicklungen der IT- Infrastruktur aufgeführt. Der Anbieter wird aufgefordert, auch für die geplanten Veränderungen der IT-Infrastrukturelemente eine Aussage zur Kompatibilität mit der angebotenen Fachanwendung zu treffen. Die LHM unterzieht neue Releases der von ihr eingesetzten IT-Infrastrukturelemente einer Prüfung und gibt diese explizit frei. Die LHM erwartet, dass der Anbieter seine Fachanwendung an neue Releases der IT-Infrastrukturelemente in einem angemessenen Zeitraum anpasst, wenn der Anbieter die Kompatibilität zu diesen IT-Infrastrukturelementen mit dem Angebot erklärt hat. Wenn beispielsweise der Anbieter erklärt, dass die Fachanwendung unter dem Betriebssystem Red Hat Enterprise Linux in der Version 6 läuft, dann erwartet die LHM, dass die Fachanwendungen an neue Releases der IT-Infrastrukturelemente zeitnah nach der Freigabe angepasst werden. Details werden im Vertrag geregelt. 1.3 Lizenzmanagement Die LHM setzt vorrangig auf Open-Source-Technologien, die unter der GNU General Public License laufen, um die Lizenzkosten gering zu halten. Der Anbieter kann davon ausgehen, dass für die in diesem Dokument beschriebenen IT- Infrastrukturelemente entsprechende Lizenzen bei der LHM vorliegen. Sollte die angebotene Fachanwendung zum Betrieb zusätzliche Softwareprodukte zwingend erfordern, die nicht in dieser Beschreibung aufgeführt sind, so sind diese Softwareprodukte in der benötigten Lizenz-Anzahl und -Art sowie dem erforderlichen Versionsstand inkl. Systemservice bzw. Softwarepflege gemeinsam mit der Fachanwendung anzubieten. Darüber hinaus sind die jeweiligen Softwareprodukte in einer dem Angebot separat beizufügenden Anlage einzeln aufzuführen, einschließlich Angabe der Lizenz-Anzahl sowie dem jeweils erforderlichem Versionsstand.
6 Seite 6 von Angebotsbewertung Die Bewertung der angebotenen Fachanwendung hinsichtlich ihrer Kompatibilität zur IT- Infrastruktur erfolgt durch einen Preisaufschlag in Höhe der durch den Betrieb der Fachanwendung entstehenden Lebenszykluskosten (LZK) über eine für Fachanwendungen übliche Abschreibungsdauer von 5 Jahren. Lebenszykluskosten entstehen sowohl durch die Nutzung der Standard-IT-Infrastruktur als auch durch die Nutzung verfahrensspezifischer Ausnahmen von der Standard-IT-Infrastruktur. Der Betrieb von infrastrukturellen Komponenten, welche zu Ausnahmen führen, resultieren i. d. R. in höhere IT-Infrastruktur-, Lizenz- und Administrationskosten. Sind Teile der Fachanwendung auf dem Arbeitsplatzrechner zu installieren, so führt das zu Aufwänden für die Verwaltung und Verteilung der Software. Die genauen Preisaufschläge können den jeweiligen Kapiteln entnommen werden. Die Preisaufschläge gehen ausschließlich in die Angebotsbewertung ein. Die Bereitstellung der IT-Infrastruktur erfolgt durch die LHM.
7 Seite 7 von 18 2 Besonderheit der vorliegenden Ausschreibung Das vorliegende Dokument gibt mit den Kapiteln 1, 3 und 4 einen Teil der Standardinformationen und die Standardinformationserhebung wieder, die im Rahmen von neuen Fachverfahren im speziellen und neuen Anwendungen im allgemeinen bei der LHM erhoben werden. Bei dieser Ausschreibung steht die Ausschreibung einer digitalen Druck- und Kopierlösung für das Direktorium der Landeshauptstadt München inklusive der notwendigen kompletten Steuerungskomponente im Vordergrund, welche in einer DMZ betrieben werden sollen. Ein Datenaustausch mit dem Intranet der LHM ist nur über eine http-schnittstelle und ggf. Share möglich und eine Anbindung an das Internet existiert nicht. Nichtsdestotrotz inkludiert die LHM die Standardabfragen zur Kompatibilität der Anwendung, um für eventuelle Änderungsmöglichkeiten des Setups und der Integration der digitalen Druck- und Kopierlösung für das Direktorium der Landeshauptstadt München in die Infrastruktur gerüstet zu sein.
8 Seite 8 von 18 3 Kompatibilität zur Client-Bebauung 3.1 Ist-Situation und Bewertung der Kompatibilität zum Client Die LHM betreibt ihre Standard-Arbeitsplatzrechner mit einem erweiterten Linux- Betriebssystem, dem so genannten LiMux-Basisclient. Die meisten Arbeitsplatzrechner sind mit dem LiMux-Basisclient ausgerüstet. Dennoch gibt es Arbeitsplatzrechner, die auf Grund von Abhängigkeiten zu bestehenden Fachanwendungen nicht auf den LiMux-Basisclient umgestellt werden können und deshalb noch mit Windows-Betriebssystemen betrieben werden. Die LHM bevorzugt standardmäßig Fachanwendungen, die unabhängig vom Betriebssystem des Arbeitsplatzrechners sind. Dadurch behindern sich die Releasezyklen des LiMux- Basisclients und die der jeweiligen Fachanwendungen nicht gegenseitig. Außerdem möchte die LHM durch neue Fachanwendungen keine weiteren Hindernisse für den Roll-out und den Betrieb des LiMux-Basisclients aufbauen. Die Arbeitsplätze aller Anwender der Fachanwendung werden mit dem LiMux-Basisclient betrieben. Neben dem Standard Fachanwendung ist clientunabhängig akzeptiert die LHM als Ausnahmen Fachanwendungen mit nativem Anteil auf LiMux-Basisclient oder Fachanwendung ist Windows-Terminalserver-fähig sind. Die Lebenszykluskosten werden gemäß folgender Tabelle ermittelt. Arbeitsplätze Lösung clientunabhängig Die Arbeitsplätze sind komplett auf den LiMux- Basisclient umgestellt. keine LZK Nur kompatibel zum LiMux-Client LZK lt. Kapitel (Ausnahme: Fachanwendung mit nativem Anteil auf LiMux-Basisclient) Windows-Terminalserver-fähig LZK lt. Kapitel (Ausnahme: Fachanwendung ist Windows-Terminalserver-fähig) Tabelle 1: Berücksichtigung der Lebenszykluskosten bei einer Client-Bebauung mit LiMux
9 Seite 9 von 18 Wenn die Fachanwendung nicht clientunabhängig ist, dann werden die Lebenszykluskosten für Windows-Clients für 60 Monate angesetzt. Die LHM akzeptiert neben dem Standard Fachanwendung ist clientunabhängig als Ausnahmen Fachanwendung ist Windows-Terminalserver-fähig oder Fachanwendung mit nativem Anteil auf Windows-Client. Die Lebenszykluskosten werden gemäß folgender Tabelle ermittelt. Die angebotene Fachanwendung ist... Berechnung der Lebenszykluskosten (LZK) clientunabhängig Windows-Terminalserver-fähig Nur kompatibel zum Windows- Client keine LZK LZK lt. Kapitel (Ausnahme: Fachanwendung mit nativem Anteil auf Windows-Standardclient) LZK lt. Kapitel (Ausnahme: Fachanwendung mit nativem Anteil auf Windows-Standardclient) Tabelle 2: Berücksichtigung der Lebenzykluskosten bei Umstellung der Client-Bebauung 3.2 Standard: Fachanwendung ist clientunabhängig Eine Fachanwendung kann technisch auf unterschiedliche Weisen clientunabhängig gestaltet werden. Folgende Architekturen werden von der LHM akzeptiert: die Fachanwendung weist ein reines Web-Frontend, nutzt ggf. Standard-Browser- Plug-Ins, erfordert aber keine eigenen Browser-Plug-ins, die clientseitige Software der Fachanwendung ist ein Java-Applet oder die clientseitige Software der Fachanwendung ist eine Java-Anwendung, die über Java-Web-Start verteilt werden kann. Java-Applets und Java-Anwendungen für die clientseitige Software einer Fachanwendung dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Fachanwendung von Mitarbeitern der LHM an ihrem
10 Seite 10 von 18 Arbeitsplatz genutzt wird. Für Zugänge von außen, z. B. durch den Bürger, muss die Fachanwendung ein Web-Frontend bieten. Über weitere Details der Zugänge von Bürger werden hier keine Annahmen gemacht. Die weiteren Ausführungen des Kapitels 3 beziehen sich ausschließlich auf die LHM internen Arbeitsplätze. Die LHM supportet immer zwei Versionen sowohl des Linux- wie auch des Windows- Betriebssystem. Daraus ergibt sich eine gewisse Bandbreite der zu unterstützenden Software-Versionen. Die aktuellen bzw. geplanten Versionen des Web-Browsers, der Standard-Browser-Plug-ins und der JRE (Java Runtime Environment) zeigt die folgende Tabelle:
11 Seite 11 von 18 Kategorie IT-Infrastruktur- Release Ausblick element Web-Browser Firefox 24 Es wird von der Software darüberhinaus gefordert, dass sie die zukünftigen ESR Firefox Versionen zeitnah supportet. Standard- Browser-Plugins Adobe Reader 9.5 Falls die Software Standard- Java(TM) Plug-in 7er Version Plug-ins erfordert, wird Adobe Flashplayer 11.2 darüberhinaus erwartet, dass sie zukünftige Versionen der Plug-ins zeitnah supportet. Laufzeitumgebung Java Runtime Environment 1.6 Von wird jeweils das neuste Security-Release genutzt. Ab 2014 wird darüberhinaus 1.7 eingesetzt werden. Im allgemeinen gilt: Es wird von der Software gefordert, dass sie die zukünftigen Java- Versionen zeitnah supportet. Tabelle 3: Browser und Laufzeitumgebung für den Standard-Arbeitsplatz 3.3 Ausnahmen: Fachanwendung ist abhängig vom Client Für Fachanwendungen, die nicht unabhängig vom Betriebssystem des Arbeitsplatzrechners betrieben werden können oder anderweitige Abhängigkeiten wie z. B. Schnittstellen zu Büroanwendungen zum Arbeitsplatz besitzen, werden die in den folgende Kapiteln beschriebenen Ausnahmen zugelassen. Hierzu zählen auch Fachanwendungen, die zwar ein Web-Frontend besitzen, aber Plug-ins für den Web-Browser enthalten.
12 Seite 12 von Ausnahme: Fachanwendung mit nativem Anteil auf LiMux-Basisclient Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Komponenten des LiMux-Basisclients. Eine vollständige Liste kann bei Bedarf angefordert werden. Die in Kapitel 3.2 genannten IT- Infrastrukturelemente (Webbrowser, Standard-Browser-Plugins, Laufzeitumgebung) gehören ebenfalls zum LiMux-Basisclient. Kategorie IT-Infrastrukturelement Release Ausblick Betriebssystem Ubuntu Lucid Lynx mit 32 Bit Ab 2014 wird zusätzlich Ubuntu eingesetzt. Benutzeroberfläche KDE Ab 2014 wird zusätzlich KDE 4.12 eingesetzt. Druckertreiber cups 1.5 Inkrementelle Aktualisierung in kommenden Releases Scannertreiber XSane Inkrementelle Aktualisierung in kommenden Releases Büroanwendung OpenOffice Im Laufe von 2014 wird darüberhinaus auch LibreOffice 4.1.x eingesetzt werden. -Client Thunderbird 24 Ab 2015 wird darüberhinaus der Kolab Client V14 eingesetzt. SAP-Client SAP-GUI 730 Weitere Laufzeitumgebungen glibc 2.15 Inkrementelle Aktualisierung in kommenden Releases Perl 5.14 Inkrementelle Aktualisierung in kommenden Releases Python 2.7 Inkrementelle Aktualisierung in kommenden Releases Tabelle 4: Wesentliche Komponenten des Standard-Arbeitsplatzes Die LHM erwartet eine Zusicherung des Anbieters, dass die Fachanwendung auch unter den kommenden LTS-Versionen von Ubuntu (Long Term Support) unterstützt wird bzw. bei Browser-Plug-ins zusätzlich auch unter zukünftigen ESR-Firefox-Versionen. Außerdem muss der Bieter bereit sein, sich in einem Wartungsvertrag zu verpflichten, auf Wunsch der LHM innerhalb vereinbarter Fristen die Fachanwendung an genutzte Client-Infrastrukturelemente anzupassen und ggf. Fehlerkorrekturen vorzunehmen.
13 Seite 13 von 18 Wenn Treiber für die Client-Seite bereitgestellt werden, ist nachzuweisen, dass diese auf dem LiMux-Basisclient lauffähig sind. Die Lebenszykluskosten für die Fachanwendung werden durch die Verwaltung und Verteilung der Software-Pakete bzw. Browser-Plug-ins erhöht. Hierfür muss der Anbieter die Anzahl der Softwarepakete bzw. Browser-Plug-ins angeben. Ressource pro Lebenszykluskosten für 5 Jahre [ ] Softwareverteilung 1 Softwarepaket oder Browser-Plug-in ,00 Tabelle 5: Lebenszykluskosten für Fachanwendungen mit nativem Frontend auf dem Standard- Arbeitsplatz Testsystem für den LiMux-Basisclient Ein Image ist auf Anfrage verfügbar, mittels dessen die Funktionsweise von Anwendungen auf dem LiMux Basisclients geprüft werden können. Dieses Image kann auf jeder Plattform (Windows, Linux) mit Hilfe des kostenfrei im Internet erhältlichen VMWare-Players oder der Open Source Software Virtualbox gestartet werden. Für hardwarenahe Tests kann obiges Image nur bedingt genutzt werden, da durch die Virtualisierungstechnik von VMWare die Hardware abstrahiert wird. Für grundlegende Tests auf physischer Hardware empfehlen wir die Installation und Nutzung des im Internet frei verfügbaren Ubuntu Releases in der jeweils stabilen Version (siehe für und für Ausnahme: Fachanwendung ist Windows-Terminalserver-fähig Für Fachanwendungen, die einen Windows-Client zwingend erfordern, wird eine Windows- Terminalserver-Lösung bereitgestellt.
14 Seite 14 von 18 Kategorie IT-Infrastrukturelement Version Geplante Änderung Termin der Änderung Server- Betriebssystem Windows 2008 R2 Umstellung auf Windows Server 2012 R2 In 2015 Terminalserver Citrix XenApp 6 Umstellung auf Citrix XenApp 7.5 Tabelle 6: Komponenten der Windows-Terminalserver-Lösung Für den Betrieb von Terminalservern werden Kosten angesetzt für Server Administration In 2015 Lizenzkosten für Citrix XenApp und Zugriff durch Clients (Client Access Licenses) Ressource Lebenszykluskosten für 5 Jahre [ ] Windows-Terminalserver ,-- Tabelle 7: Lebenszykluskosten bei Nutzung eines Terminalservers Ausnahme: Fachanwendung mit nativem Anteil auf Windows- Standardclient Die betreffende Fachanwendung wird an unterschiedlichen Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt, die die folgenden Windows-Konfigurationen aufweisen. Die in Kapitel 3.2 genannten IT-Infrastrukturelemente (Webbrowser, Standard-Browser-Plugins, Laufzeitumgebung) gehören ebenfalls zum Windows-Standardclient.
15 Seite 15 von 18 Kategorie IT-Infrastrukturelement Release Ausblick Betriebssystem Windows 7 SP1 mit 64 Bit Büroanwendung OpenOffice Im Laufe von 2014 wird darüberhinaus auch LibreOffice 4.1.x eingesetzt werden. -Client Thunderbird 3.1.x Ab 2015 wird darüberhinaus der Kolab Client V14 eingesetzt werden. SAP-Client SAP-GUI 730 Tabelle 8: Konfiguration Windows-Client A Wenn Treiber für die Client-Seite bereitgestellt werden, ist nachzuweisen, dass diese auf dem Windows-Standardclient lauffähig sind. Die Lebenszykluskosten für die Fachanwendung werden durch die Verwaltung und Verteilung der Software-Pakete bzw. Browser-Plug-ins erhöht. Hierfür muss der Anbieter die Anzahl der für die einmalige Installation zu verteilenden Softwarepakete angeben. Ressource pro Kosten [ ] Softwareverteilung 1 Softwarepaket oder Browser-Plug-in ,-- Tabelle 9: Lebenszykluskosten für Fachanwendungen mit nativem Frontend auf einem Windows-Standardclient
16 Seite 16 von 18 4 Kriterienkatalog zur Bewertung der IT-Infrastruktur Im Kriterienkatalog zur IT-Infrastruktur werden die einzelnen Kriterien als Ausschluss- (A), Bewertungs- (B) oder Informationskriterien (I) gekennzeichnet. Als Ausschlusskriterium klassifizierte Rahmenbedingungen oder Anforderungen sind als Pflicht-/Mindestanforderungen zu verstehen. Mit (A) gekennzeichnete Kriterien führen zum Ausschluss des Angebotes, wenn diese mit "Nein" beantwortet werden. Mit (B) gekennzeichnete Kriterien fließen mittels Berücksichtigung von Lebenszykluskosten in die Bewertung des Angebotes ein. Mit (I) gekennzeichnete Kriterien sind für die LHM als Information interessant und es werden Angaben erbeten. Die Angaben hierzu sind freiwillig und fließen nicht in die Wertung der Angebote ein. Näheres zur Unterscheidung der Kriterien und zur Angebotsbewertung entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen zu diesem Verfahren. 4.1 Kriterienkatalog zur Kompatibilität zur Client-Bebauung Kriterium Bezeichnung Angabe (A) A.I.1 Bestätigen Sie, dass die angebotene Fachanwendung unabhängig vom Client gemäß Kapitel 3.2 oder kompatibel zum LiMux-Basis-Client gemäß Kapitel oder Windows-Terminalserver-fähig gemäß Kapitel oder kompatibel zum Windows-Standardclient gemäß Kapitel ist. Antwort: Ja/Nein
17 Seite 17 von 18 Kriterium Bezeichnung Angabe (B) B.I.1 Geben Sie an, ob die Fachanwendung komplett unabhängig vom Client-Betriebssystem gemäß Kapitel 3.2 ist. Antwort: Ja/Nein (B) B.I.1.1 Falls die Fachanwendung abhängig vom Client-Betriebssystem ist, dann geben Sie an, ob die Fachanwendung kompatibel zum LiMux- Basis-Client gemäß Kapitel ist. Antwort: Ja/Nein (B) B.I.1.2 Falls die Fachanwendung abhängig vom Client-Betriebssystem und kompatibel zum LiMux-Basis-Client ist, dann geben Sie die Anzahl der Software-Pakete und Browser-Plug-ins an. Antwort: Anzahl der Softwarepakete und Browser-Plug-ins (B) B.I Falls die Fachanwendung abhängig vom Client-Betriebssystem und kompatibel zum LiMux-Basis-Client ist, dann versichern Sie, dass die Fachanwendung auch unter den kommenden LTS-Versionen von Ubuntu unterstützt wird. Antwort: Ja/Nein (B) B.I Falls die Fachanwendung abhängig vom Client-Betriebssystem und inkompatibel zum LiMux-Basis-Client ist, dann geben Sie an, ob die Fachanwendung kompatibel zum Windows-Terminalserver gemäß Kapitel ist. Antwort: Ja/Nein
18 Seite 18 von 18 Kriterium Bezeichnung Angabe (B) B.I.1.3 Falls die Fachanwendung abhängig vom Client-Betriebssystem ist, dann geben Sie an, ob die Fachanwendung kompatibel zum Windows-Standardclient gemäß Kapitel ist. Antwort: Ja/Nein (B) B.I Falls die Fachanwendung abhängig vom Client-Betriebssystem und kompatibel zum Windows-Standardclient ist, dann geben Sie die Anzahl der Software-Pakete und Browser-Plug-ins an. Antwort: Anzahl der Softwarepakete und Browser-Plug-ins (B) B.I.1.4 Falls die Fachanwendung abhängig vom Client-Betriebssystem ist, dann geben Sie an, ob die Fachanwendung kompatibel zum Windows-Terminalserver gemäß Kapitel ist. Antwort: Ja/Nein Datum Unterschrift im Original (Kopien können nicht gewertet werden), ggf. Firmenstempel
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