Fachspezifische Bestimmungen Bachelorstudiengang Musik Studienfach Dirigieren

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1 Fachspezifische Bestimmungen Bachelorstudiengang Musik Studienfach Dirigieren (Erwerb von 240 Leistungspunkten) Vom geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen Bachelorstudiengang Musik Studienfach Dirigieren(Erwerb von 240 Leistungspunkten) vom H i n w e i s: In dem nachfolgenden Text der Fachspezifischen Bestimmungen Bachelorstudiengang Musik Studienfach Dirigieren (Erwerb von 240 Leistungspunkten) ist die erlassene Änderungssatzung eingearbeitet. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine amtliche Bekanntmachung. Bei Abweichungen oder Unstimmigkeiten sind daher die Fachspezifischen Bestimmungen Bachelorstudiengang Musik Studienfach Dirigieren (Erwerb von 240 Leistungspunkten) und die Änderungssatzung in der Form ihrer amtlichen Bekanntmachung, nicht aber der nachfolgende Text maßgeblich. Die Änderungssatzung ist während der üblichen Öffnungszeiten in Zimmer H 032 oder auf der Homepage der Hochschule unter einzusehen. Aufgrund von Art. 58 Abs. 1 i.v.m. Art. 61 Abs. 2 BayHSchG erlässt die Hochschule für Musik Würzburg die folgende Satzung: 1 Die Bestimmungen der Bachelorstudien- und Prüfungsordnung (BSPO) an der Hochschule für Musik Würzburg werden wie folgt ergänzt: Zu 7: Strukturierung des Studiums und Modularisierung Abs. 4-6: Anzahl und Beschreibung der Module bzw. Teilmodule (Studienverlaufsplan) Das Studienfach Dirigieren wird mit folgenden Modulen angeboten: Modul Teilmodul LP Fachsemester Prüfungsleistung Künstlerisches Kernfach I (KK I) Kernfach 1) ) Präsentation 3) Ergänzungsfächer 4) Musikalische Strukturen und Kontexte I (MSK I) Strukturen Kontexte Klausur 5) 16 Musikalische Strukturen und Kontexte II (MSK II) Strukturen Klausur 6) Kontexte 4 3-4

2 Fachspezifische Bestimmungen Dirigieren 2 14 Ensemblepraxis I (EP I) Hochschul-Ensembles Interpretationswerkst att Vorspiel 7) 12 Berufspraxis 8) Testat 9) Professionalisierung II (PRF II) Musiker- Selbstmanagement Musikergesundheit Zwischensummen Künstlerisches Kernfach II (KK II) Kernfach Ergänzungsfächer 10) Vortrag 11) 60 Musikalische Strukturen und Kontexte III (MSK III) Strukturen Klausur 12) 8 Professionalisierung III (PRF III) Berufspraxis 13) Präsentation 14) 12 Berufspraxis 15) Präsentation 16) Professionalisierung IV (PRF IV) Musiker- Selbstmanagement Musikergesundheit Fine Bachelor-Projekt 17) Präsentation 18) 10 Zwischensummen Kerncurriculum gesamt 207

3 Fachspezifische Bestimmungen Dirigieren 3 1) Im Teilmodul Kernfach findet Einzelunterricht im in der Eignungsprüfung gewählten Schwerpunkt (Chorleitung oder Orchesterleitung) statt, sowie im nicht als Schwerpunkt gewählten Fach, in Klavierauszugsspiel und in Partiturspiel. 2) Im Verlaufe des 2. Fachsemesters findet ein obligatorisches Orientierungsgespräch statt. Es wird vom Kernfachlehrer durchgeführt und dient der Beratung des oder der Studierenden. Es wird bescheinigt. 3) Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Probenarbeit im Umfang von 70 Minuten. Sie wird im 4. Semester erbracht. 4) Im Teilmodul Ergänzungsfächer besteht für Studierende des Schwerpunkts Orchesterleitung vom 1. bis zum 4. Semester Wahlpflicht zwischen Gesang und einem Orchesterinstrument im Umfang von je 2 LP. Studierende des Schwerpunkts Chorleitung belegen vom 1. bis zum 4. Semester Veranstaltungen zu Gesang im Umfang von je 2 LP. 5) Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Klausur im Umfang von 90 Minuten. Sie wird im 1. Semester erbracht. Sie gilt als Grundlagen- und Orientierungsprüfung gem. Art. 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 Halbsatz 2 BayHSchG. Mit Aufhebung dieser Regelung des BayHSchG verliert diese Prüfung ihre Funktion als Grundlagen- und Orientierungsprüfung. 6) Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Klausur in Tonsatz, Formengeschichte/ Analyse im Umfang von 240 Minuten. Sie wird im 4. Semester erbracht. 7) Die Prüfungsleistung besteht in einem benoteten Vorspiel im Fach Generalbassspiel im Umfang von max. 15 Min. Sie wird im 4. Semester erbracht. 8) Im Teilmodul Berufspraxis ist im 4. Semester eine Veranstaltung zu Dirigier-/ Probenpraxis im Umfang von 3 LP zu belegen. 9) Im Teilmodul Berufspraxis wird die unbenotete Prüfungsleistung im 4. Semester erbracht. 10) Im Teilmodul Ergänzungsfächer sind vom 5. bis zum 8. Semester Veranstaltungen zu Gesang im Umfang von je 2 LP zu belegen. 11) Im Teilmodul Ergänzungsfächer ist im 8. Semester eine benotete Prüfungsleistung in Form eines Vortrags im Umfang von max. 45 Min. zu erbringen. 12) Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Klausur in Gehörbildung im Umfang von 90 Minuten. Sie wird im 6. Semester erbracht. 13) Im Teilmodul Berufspraxis sind im 5. und 6. Semester zwei Veranstaltungen zu Dirigier-/ Probenpraxis im Umfang von je 3 LP sowie im 6. Semester ein externes Praktikum im Umfang von 2 LP zu belegen. 14) Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Präsentation in Dirigier- und Probenpraxis im Umfang von max. 30 Minuten. Studierende des Schwerpunkts Chorleitung legen die Prüfung im Bereich Orchesterleitung oder Korrepetition ab. Studierende des Schwerpunkts Orchesterleitung legen die Prüfung im Bereich Chorleitung oder Korrepetition ab. Sie wird im 5. Semester erbracht. 15) Im Teilmodul Berufspraxis sind im 7. Semester eine Veranstaltung zu Dirigier-/ Probenpraxis im Umfang von 3 LP sowie im 7. Semester ein externes Praktikum im Umfang von 2 LP zu belegen. 16) Die Prüfungsleistung besteht in einer benoteten Präsentation in Dirigier- und Probenpraxis im Umfang von max. 30 Minuten in dem Bereich, der nicht in der Prüfung des Moduls PRF III gewählt wurde. Sie wird im 7. Semester erbracht. 17) Das Bachelor-Projekt wird im gewählten Schwerpunkt (Chorleitung oder Orchesterleitung) durchgeführt. 18) Zu 11 Abs. 2 dieser Fachspezifischen Bestimmungen. Abs. 7: Module zur Vertiefung Zur individuellen Schwerpunktsetzung bzw. als Ergänzung zum Kerncurriculum sind aus den folgenden en Veranstaltungen im angegebenen Umfang zu belegen. In der Zeile Umfang ist die Anzahl der zu erbringenden Leistungspunkte bezogen auf das Studienjahr angegeben. Instrumentaler und vokaler Unterricht sind davon ausgenommen. Modul Teilmodul LP Fachsemester Dirigieren I (VM DIR I) Strukturen Ad Hoc Studium Generale 4 1-2

4 Fachspezifische Bestimmungen Dirigieren 4 Umfang Dirigieren II (VM DIR II) Ad Hoc Studium Generale Umfang Ergänzungsfächer Kontexte Dirigieren III (VM DIR III) Interpretationswerkstatt Ad Hoc Studium Generale Umfang Dirigieren IV (VM DIR IV) Strukturen Kontexte Ergänzungsfächer Interpretationswerkstatt Ad Hoc Studium Generale Umfang Zu 9 : Prüfungsleistungen Abs. 4: Vorspiele, Leistungen im künstlerisch-praktischen Bereich Vorspiele, Klassenstunden und verwandte Formen der Präsentation instrumentaler und vokaler Fähigkeiten dienen der Erhebung des individuellen Leistungsstandes. Für eine Prüfungsleistung bedeutet dies ein dem individuellen Fertigkeitsgrad und dem Berufsziel angemessenes Vorspiel. Bei Prüfungsleistungen im Ensemblemusizieren ist die Prüfungsleistung individuell zuzuordnen. Abs. 5: Gruppenarbeiten/Projekte Bei Gruppenarbeiten und Projekten, die künstlerisch-praktische, methodisch-didaktische und fachwissenschaftliche Aspekte im Spannungsfeld zwischen wissenschaftlicher Theoriebildung und berufsbezogener Praxis integrativ behandeln, leitet sich die Modulnote aus (a) der Erarbeitung und Durchführung (Prozess) sowie (b) der Präsentation und Dokumentation (Produkt) ab. Zu 11 : Bachelor-Arbeit Abs. 2: Die Bachelor-Arbeit ist ein Bachelor-Projekt und besteht in einer öffentlichen, auf das Kernfach bezogenen Präsentation im Umfang von max. 90 Minuten.

5 Fachspezifische Bestimmungen Dirigieren 5 Zu 15 : Bewertung der Prüfungsleistungen, Ermittlung der Gesamtnote Abs. 5: Gewichtung Die studienbegleitend erbrachten Prüfungsleistungen werden wie folgt gewichtet: Modul Anteil (in %) KK I 10 KK II 10 MSK (arith. Mittel) 20 EP 5 PRF (arith. Mittel) 25 Fine 30 Summe Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft. Die Fachspezifischen Bestimmungen vom treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule für Musik Würzburg vom und der Genehmigung des Präsidenten, vertreten durch den Vizepräsidenten, durch Schreiben vom , Az.: R-S 136/2012 Würzburg, den Theodor Nüßlein, Vizepräsident Die Fachspezifischen Bestimmungen Bachelorstudiengang Musik Studienfach Dirigieren (Erwerb von 240 Leistungspunkten) sind am in der Hochschule für Musik Würzburg niedergelegt, die Niederlegung am durch Anschlag in der Hochschule bekannt gemacht worden. Tag der Bekanntmachung ist daher der Würzburg, den Theodor Nüßlein, Vizepräsident

6 Fachspezifische Bestimmungen Dirigieren 6

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