SMS Sicherheits-Management- System Eisenbahnen Neue Anforderungen
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- Samuel Gärtner
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1 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr SMS Sicherheits-Management- System Eisenbahnen Neue Anforderungen Bruno Revelin, BAV 1
2 Umfeld Schweiz und EU»» Sicherheitsbehörde prüft weniger fachlich vermehrter Einbezug von unabhängigen Stellen (z.b. Sachverständige) Schweiz übernimmt EU-Richtlinien - Interoperabilität RL 2008/57/EG - Sicherheit (Safety) RL 2004/49/EG 2
3 Kontext mit EU-Gesetzgebung EU Gesetzgebung und Richtlinien: Sicherheits RL RL 2004/49/EG CSM on CA 1158/2010, 1169/2011 CSM on SV 1077/2012 CSM on RA 352/2009 Interop RL RL 2008/57/EG TSI s Weitere Erlasse? zb. 653/2007 CH Gesetze EBG (PBG), CH Verordnungen EBV, AB-EBV NZV STEBV VEFB / FDV Prozesse BAV Überwachung Regulation Zulassun gen/bewil ligungen Entsprechende Kunden prozesse: - Bahnen - Industrie - usw. 3
4 Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG Verordnungen (EU) 1158/2010 und 1169/2010 Anforderungen und Kriterien an die Eisenbahnunternehmen mit dem Ziel die Steuerung der Sicherheit zu verbessern - Sicherheitsgenehmigung [SiGe] Infrastruktur (ISB) und - Sicherheitsbescheinigung [SiBe] Verkehr (EVU) 4
5 Anforderungen 1158/ /2010 Anhang I Wie muss NSA prüfen? Verfahren einführen - interne Überprüfung - Qualität / Umfang - Fristen / Entscheid Bewertung Tauglichkeit der Zusammenfassung des SMS Erfüllungsgrad für jedes Kriterium dokumentiert Vorgehen Rücksprache Anhang II (+III) Anforderungen SMS 23 Anforderungen mit je 2-9 Prüfkriterien Themen, wie: - Risiken - Dokumentation - Zuständigkeiten - Personal - Organisation - Auslegung, Betrieb Instandhaltung Infra z.t. ableitbar aus TSI Betrieb Anhang III bzw. IV Überwachung Grundsätze Safety-RL Verhältnismässigkeit Kohärenz (Vergleichbarkeit mit and. NSA) Sicherheitsniveau bewerten Transparenz NSA ist rechenschaftspflichtig Kooperation mit anderen Behörden 5
6 Wer benötigt was? Rollen / Anforderungen EVU benötigt Netzzugangsbewilligung SiBe Teil A SiBe Teil B NZB» ISB benötigt SiGe Teil A SiBe Teil B (Fahrten für Unterhalt der eigenen Infrastruktur) SiGe SiBe Teil A SiBe Teil B SiBe Teil B Infra 6
7 Netzzugangsbewilligung (NZB) EVU benötigen für alle Fahrten eine NZB, ausgenommen: - reine Zahnradbahnen - besondere Strecken; M2 - Anlageteile, ausschliesslich für Instandhaltung von Fahrzeugen oder Infrastruktur Für Fahrten im Ausland sind die Zugangsrechte nach Landverkehrsabkommen (bzw. RL 91/440/EWG) zu berücksichtigen Sonderregelung im grenznahen Bereich 7
8 Sicherheitsbescheinigung (SiBe) ca. 90 EVU ca. 35 SiBe erteilt Teil A Teil B SMS (generelle Aspekte) zeigt auf, wie die Sicherheit organisiert ist Spezifische Anforderungen für den Verkehr auf dem betreffenden Netz bzw. den Strecken / mit Stellungnahme der ISB Gleichzeitige Einreichung der Gesuche Teil A und B können gleichzeitig mit einem SMS eingereicht werden Zusätzlich auch SiGe Gesuch möglich 8
9 Sicherheitsgenehmigung (SiGe) SiGe, Anforderungen A bis S SMS (generelle Aspekte) zeigt auf, wie die Sicherheit organisiert ist SiGe, Anforderungen T bis W Spezifische Anforderungen an Auslegung, Betrieb und Instandhaltung der Infrastruktur ca. 60 ISB ca. 5 SiGe erteilt Evtl. zusätzlich Teil B Infra Anforderungen analog SiBe Teil B (EVU) für Fahrten auf eigener Infrastruktur für deren Unterhalt 9
10 Übergangsbestimmung 10
11 SMS (1/3) Managementsystem SMS Instrument zur Steuerung und Zielerreichung Teil des Managementsystems, dass die Sicherheit steuert Richtlinie BAV und Umsetzungshilfe Unterstützen die TU bei der Erarbeitung bzw. Weiterentwicklung des SMS Enthalten gesetzlichen Anforderungen und Beispiele, wie diese erfüllt werden können 11
12 SMS (2/3) EVU und ISB haben bereits heute ein (implizites) SMS dokumentieren bestehende gelebte Sicherheit ergänzen bestehende Dokumente und zeigen Verbindungen systematisch auf stellen das SMS unter Berücksichtigung der Art und der Komplexität ihres Betriebes zusammen berücksichtigen dabei die gesetzlichen Anforderungen 12
13 SMS (3/3) Konvergenztabelle hilft dem EVU / der ISB zu prüfen, ob alle Anforderungen in ihrem SMS behandelt (und nachvollziehbar dokumentiert) sind hilft dem BAV, die Prüfung der SMS für SiBe bzw. SiGe zielgerichtet durchzuführen Weiterentwicklung wird das SMS gelebt, so erfolgt die Weiterentwicklung praktisch automatisch, indem Verbesserungen laufend integriert werden 13
14 Beispiel einer Anforderung an SMS Anforderung (H) Einbezug von Personal auf allen Ebenen Kriterien (H1 und H2) Es gibt Verfahren, die sicherstellen, dass beim Festlegen, Vorschlagen, Überprüfen und Weiterentwickeln von betrieblichen Verfahren das betreffende Personal konsultiert wird Der Einbezug des Personals ist dokumentiert 14
15 Inhalte der Anforderungen (1/3) Umgang mit Risiken Risikomanagement Dokumentation des SMS Dokumenten-Management Zuständigkeitsverteilung Management-Attention Einbezug des Personals Fortlaufende Verbesserungen fliessen laufend in SMS ein 15
16 Inhalte der Anforderungen (2/3) Sicherheitsordnung des CEO/Direktors Sicherheitsziele inkl. Pläne zur Zielerreichung Verfahren zur Einhaltung von Vorgaben Gesetze, Normen, etc. Befähigung des Personals Schulung, Prüfung Umgang mit Sicherheitsinformationen In-/externe Kommunikation 16
17 Inhalte der Anforderungen (3/3) Krisen-/Störungsmanagement Unfälle, Störungen, Alarmpläne, Management-Review Insbesondere in Bezug auf SMS Weitere netzspezifische Anforderungen EVU: für die Verkehrsleistungen ISB: für den Betrieb / Unterhalt der Infrastruktur 17
18 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr SMS Sicherheits-Management- System Eisenbahnen 1. Erfahrungen 18
19 Erfahrungen aus Sicht des BAV Ganz so einfach ist die Beurteilung nicht! 19
20 Hinweise und Feststellungen aus bisherigen Erfahrungen Vieles ist vorhanden -> jedoch wenig dokumentiert Inhaltliche Tiefe unterschiedlich auch innerhalb des Unternehmens -> Gute Werkzeuge übernehmen / adaptieren Durchgängigkeit der Prozesse teilweise nicht sichergestellt -> Outputs -> Input Folgeprozesse 20
21 Hinweise und Feststellungen aus bisherigen Erfahrungen Einige Unternehmen zögern mit dem Beginn ( Experten?, Papiertiger?) -> Wie kann/soll begonnen werden? Welches sind die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten / Prozesse im Unternehmen? Ermittlung der Tätigkeiten im Kompetenzen-Management? Systematische Ermittlung der Gefahren des Unternehmens? 21
22 Hinweise und Feststellungen aus bisherigen Erfahrungen Probleme beim Umgang mit Änderungen (unsystematisch) Handwerk des Risikomanagements wird aufgezeigt, aber wann ist eine Risikobeurteilung anzustossen? Änderungen bewusst erkennen: selbst verursachte durch Kunden, Lieferanten, Akteure ausserhalb System schleichende Änderungen 22
23 Hinweise und Feststellungen aus bisherigen Erfahrungen Regelkreise sind oft nicht geschlossen Wirksamkeit der Massnahmen werden teilweise nicht überprüft Was geschieht mit den Erkenntnissen, wie kommen die Resultate, die Erfahrungen in den Regel-Kreislauf Abläufe und Werkzeuge, die das Steuern der Tätigkeit ermöglichen (Cockpit, Management Review, Organisation der Führungs-tätigkeiten) fehlen teilweise 23
24 Hinweise und Feststellungen aus bisherigen Erfahrungen Kompetenzen-Management Soll-Zustand ermitteln / festlegen; über das gesetzliche Minimum und STEBV Personal hinaus Ist-Zustand feststellen / kennen (nachvollziehbare Übersicht von Aufgaben Tätigkeiten erreichen, z.b. Vorschriftenersteller) Soll-Ist Vergleich Einsatz und Entwicklung steuern (systematisch) 24
25 Hinweise und Feststellungen aus bisherigen Erfahrungen Werkzeuge auf Tätigkeit und Komplexität des Unternehmens abgestimmt Vorgaben (Prozesse, Arbeitsanweisungen) angepasst an Komplexität und Anzahl Hierarchiestufen in Unternehmen Überbetriebliche Zusammenarbeit nicht dokumentiert (z.b. Fachgremien, gemeinsame Betriebsvorschriften) 25
26 Zwischen-Fazit aus Sicht BAV (1/3) Bei Normalspurbahnen sind erste Hürden genommen: Erstellung / Vervollständigung des SMS wird als Chance als Nutzen und Basis für einen sicheren Betrieb als Grundlage Organisation des Unternehmens beurteilt. Es gilt den begonnenen Weg fortzuführen! 26
27 Zwischen-Fazit aus Sicht BAV (2/3) Bei Meterspurbahnen sind die Unterschiede der Qualität des SMS enorm. Erstellung / Vervollständigung des SMS wird teilweise gleich wie bei Normalspur teilweise als unnötige Vorgabe mit gar nutzlosem Aufwand beurteilt. Je nach deren Stand ist der Weg - fortzuführen oder - mit Engagement zu beginnen. 27
28 Zwischen-Fazit aus Sicht BAV (3/3) Beurteilung des Nutzens für Bahnunternehmen (Sicht BAV) wenige einige viele (fast alle) Systematischer Umgang mit Risiken X Steigerung der Nachvollziehbarkeit und Transparenz X Klärung von Kompetenzen X Durchgehende Prozesse X Steigerung des Fachwissens X 28
29 THE END Jedoch nur das Ende der Präsentation Ein SMS muss leben und sich weiterentwickeln -> es ist nie fertig! 29
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