Landschaftspflege im Zollernalbkreis Stand und Perspektiven

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1 Landschaftspflege im Zollernalbkreis Stand und Perspektiven

2 Landschaftspflegerichtlinie (LPR) des Landes Baden-Württemberg in der Fassung vom

3 Die LPR besteht aus 5 Hauptteilen: LPR Teil A: Vertragsnaturschutz 5-jährige Verträge (meist mit Landwirten) LPR Teil B: Biotop- und Artenschutz Einjährige Einzelmaßnahmen LPR Teil C: Grunderwerb LPR Teil D: Investitionen LPR Teil E: Dienstleistungen

4 LPR Teil A1: Bewirtschaftungsverträge auf landwirtschaftlichen Bruttoflächen LPR Teil A2: Pflegeverträge auf nicht landwirtschaftlichen Bruttoflächen

5 Fördervoraussetzungen für LPR Teil A: Flächen müssen in einer Gebietskulisse liegen, z.b. Natur- und Landschaftsschutzgebiet, Natura2000 (FFH, Vogelschutzgebiet), Naturdenkmal, geschütztes Biotop, Projektgebiet, LEADER-Gebiet usw. Der Vertragsnehmer muss einen Gemeinsamen Antrag beim Landwirtschaftsamt stellen und benötigt hierzu eine Unternehmensnummer (UD-Nr.)

6 Der Landschaftspflegevertrag muss naturschutzfachlich begründbar sein und einem höherwertigeren Schutzziel dienen Auf den Flächen dürfen keine weiteren Förderanträge (z.b. Agrarumweltmaßnahmen) gestellt werden (Verbot der Doppelförderung)

7 Zuwendungsempfänger sind: Landwirte, Privatpersonen Kommunen, Gemeinde- und Verwaltungsverbände Vereine und Verbände

8 Die Zuwendung erfolgt als Vollfinanzierung Verträge werden vorrangig mit Landund Forstwirten bzw. deren Zusammenschlüssen abgeschlossen Die Auszahlung erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrags

9 LPR Teil B, Arten- und Biotopschutz

10 Maßnahmen nach LPR Teil B sind Einzelmaßnahmen, die jährlich neu beantragt bzw. beauftragt und abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt nicht über den Gemeinsamen Antrag, sondern über die Untere Naturschutzbehörde

11 WAS kann bei LPR Teil B gefördert werden?

12 1. Biotop- und Landschaftspflege Entfernen der Gehölzsukzession Auslichten von Wacholderheiden

13 Heckenpflege z.b. Heckenpflegeprojekt Nusplingen Mahd schwieriger Flächen

14 2. Biotopgestaltung und -neuanlage z.b. Renaturierung ehemaliger Fischteiche im Oberdigisheimer Ried

15 Neuanlage von Feuchtflächen bei Heselwangen Anlage eines Tümpels in Geislingen (wurde 2016 von der Gelbbauchunke besiedelt)

16 3. Artenschutz z.b. Beschaffung, Anbringung und Betreuung von Nisthilfen Aufwandsentschädigung und Beschaffung von Geräten für unsere ehrenamtlichen Fachberater (Biber, Fledermäuse, Hornissen)

17 Zuwendungsempfänger sind: Landwirte, Privatpersonen Kommunen, Gemeinde- und Verwaltungsverbände Vereine und Verbände

18 Fördersätze: Antrag: Flächensätze: 100 % Stundensätze: 70% (Vereine, Verbände) 90% (Landwirte) 50 (70)% (Kommunen) Auftrag, Vertrag: Vollfinanzierung Bei Vereine und Verbände sind seit 2016 keine Aufträge bzw. Verträge mehr möglich

19 Die Antragstellung, Beauftragung, Bewilligung und Abrechnung erfolgt über die Untere Naturschutzbehörde.

20 Die Landschaftspflege im Zollernalbkreis derzeitiger Stand

21 Beurener Heide wird über LPR B gepflegt 2 Landschaftspflegeveträge über LPR-A

22

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25 Vertragsnaturschutz (LPR-Teil A) Anzahl Verträge in dem Jahr insgesamt gültige Verträge Gesamtsumme aller Verträge (EUR) Gesamtsumme Jahr

26 Gründe für die starke Zunahme der Fördermittel LPR Teil A 1. Zunahme der Vertragsfläche: 2014: ca ha 2015: ca ha 2016: ca ha 2. Deutliche Erhöhung der Fördersätze seit 2015

27 900 Förderfläche je Gemeinde in ha Stand , ,3 86 7,7 22, , ,3 8,9 10,3

28 18 Anteil LPR-Flächen an der Gemarkungsfläche in % , , ,6 1,7 1,2 4 2,7 0,5 1,8 2,7 1 1,07 2,6 0,9 1,2 0,35 2,4 0,5 2 0

29 Euro Landschaftspflege-Richtlinie Teil B bis E Einzelmaßnahmen - bewilligte und tatsächlich ausbezahlte Gelder Gesamtsumme bewilligter Zuschuss aller Vorgänge (EUR) tatsächlich ausbezahlt (EUR)

30 Anzahl der Einzelmaßnahmen LPR B-E Anzahl Maßnahmen

31 Anzahl der Einzelmaßnahmen (LPR Teil B bis E) 2016 nach Antragsteller in Prozent Landwirte Gemeinden Privat Vereine 23,5 8,3 50,2 18 Gesamtzahl 2016: 163 Einzelmaßnahmen

32 Maßnahmen nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gesamt: LPR Teil B bis E Gesamtsumme aller Vorgänge (EUR) LPR Teil A Gesamtsumme aller Verträge (EUR)

33 Die Mähwiesenkartierung im Zollernalbkreis Kreis FFH-Mähwiesen gesamt in ha FFH-Mähwiesen in FFH-Gebieten in ha FFH-Mähwiesen außerhalb FFH- Gebieten in ha Mähwiesenanteil an Dauergrünland in % Reutlingen * Alb-Donau-Kreis * Baden-Baden * Esslingen * Freiburg * Konstanz * Rastatt * Sigmaringen * Tuttlingen * Zollernalbkreis ** * Quelle: Landtag B-W, Drucksache 15/6998 vom ** Quelle: aktuelle Mähwiesenkartierung 2014/2015

34 Rot = kartierte Mähwiesen im Zollernalbkreis Landratsamt Zollernalbkreis

35 Die Landschaftspflege im Zollernalbkreis Ausblick auf 2017

36 2017 wurden Euro für den Abschluss von Neuverträgen bewilligt

37 Neue LPR-Verträge nach Teil A (5-Jahres-Verträge): Schwerpunkt 2017: restliche Verträge mit Schäfern im Truppenübungsplatz Heuberg Vertrag mit Schäfer auf den Wacholderheiden Gemarkung Burladingen Weitere hochwertige Mähwiesen

38 Einzelmaßnahmen nach LPR Teil B bis E: Voraussichtlich im bisherigen Umfang Im Bereich Artenschutz soll das umfangreiche Monitoring seltener Vogelarten (z.b. Schwarzstorch, Sperlingskauz, Wachtelkönig, Wanderfalke, Uhu) fortgesetzt werden

39 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

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