Rechtsformwahl. - Existenzgründertag Fürstenfeldbruck Stephan Haas Haas - Steuerkanzlei / Anwaltskanzlei

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1 Rechtsformwahl - Existenzgründertag Fürstenfeldbruck Stephan Haas Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht

2 Rechtsformen GmbH? Einzelunternehmen? GmbH & Co. KG? KG a.a.? Limited? Partnerschaft? AG? KG? OHG? GbR? SLNE? SAS? Gemeinschaft? Ltd. & Co. KG? Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt?

3 Entscheidungskriterien Beteiligte Haftungsrisiko Image Kapitalbeschaffung Steuerrecht Solo << >> Ensemble Branche / Berufsgruppe z.b. erhöht durch Produkthaftung? Deutschland << >> Ausland Marketing Beteiligung << >> Kapital Verpflichtungen, Kosten Verwaltungsaufwand Beschlußfassung, Entscheidungsbildung, Formalitäten Verkauf, Nachfolge Unternehmenskontinuität

4 Haftung Vertragshaftung Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit EURO-Produkthaftung Deutsche Produkthaftung Strafrecht

5 Welche Rolle wollen Sie spielen? Geschäftsleitung... Operatives Geschäft... Arbeitsteilung... Angestellte......Minimierung des Haftungsrisiko s... Geldgeber... Persönliches Vertrauen

6 Rechtsformen Personengesellschaft << >> Kapitalgesellschaft (sog. juristische Person ) - Einzelunternehmen - Gesellschaft mit beschränkter - Gesellschaft bürgerlichen Rechts Haftung (GmbH) (GbR) - Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt (sog. 1-Euro GmbH ) - Gemeinschaft - Aktiengesellschaft (AG) - Offene Handelsgesellschaft (OHG) - Kommanditgesellschaft (KG) Mischformen: GmbH& Co.KG, Limited & Co.KG

7 Einzelunternehmen Einzelunternehmen Inhaber: Unternehmer (volle Haftung)

8 Einzelunternehmen Für wen? Alle Einzelunternehmer Handelsrecht? Gewerbetreibende können sich im Handelsregister eintragen lassen (eingetragener Kaufmann, sog. e.k. ); Freiberufler nicht. Haftung? Ohne Einschränkung und Limit Handhabbarkeit? Unkompliziert und flexibel Rollenangebote? Verantwortung trägt stets der Unternehmer Gründung? Jederzeit, kein Gründungsakt, ggf. Gewerbe-/Handelsregistereintragung Verkauf und Nachfolge? Keine Probleme, Haftung für Altschulden bleibt Erben und Käufer, der eine Kaufmannsfirma weiterführt, trifft ein Haftungsrisiko Beteiligungen zwingen zur Änderung der Rechtsform Wechsel der Rechtsform? Durch Gründung und Einbringung des Betriebsvermögens, Vereinfachte Umwandlung für d. Kaufmann

9 Exkurs: Gemeinschaft Partnerschaft

10 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gesellschaft bürgerlichen Rechts Inhaber 1 Gesellschafter 1 volle Haftung Inhaber 2 Gesellschafter 2 volle Haftung Inhaber 3 Gesellschafter 3 volle Haftung

11 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Für wen? Alle, die gemeinsam tätig werden wollen Nicht Kaufleute Handelsrecht? Nein. Haftung? Jeder haftet voll für alle Gesellschaftsschulden, ohne Limit Handhabbarkeit? Unkompliziert und flexibel; mangels Kapitalerhaltungsvorschriften weniger sensibel als GmbH Rollenangebote? Rollenteilung möglich Gründung? Jederzeit, kein Gründungsakt, ggf. Gewerbeanmeldung Verkauf und Nachfolge? Nicht nachfolgefreundlich; Gestaltung im Gesellschaftsvertrag möglich. Wechsel der Rechtsform? Zur OHG und Partnerschaft einfach, zur GmbH und AG kompliziert.

12 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Offene Handelsgesellschaft Gesellschafter 1 volle Haftung Gesellschafter 2 volle Haftung Gesellschafter 3 volle Haftung

13 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Für wen? Alle, die sich zusammen mit anderen kaufmännisch betätigen (Handelsgewerbe) Handelsrecht? Eintragung ins Handelsregister Haftung? Volle Haftung aller Gesellschafter für alle Schulden, ohne Möglichkeit der Begrenzung; 5 Jahre Haftung für Altschulden bei Ausscheiden Handhabbarkeit? Wie GbR Rollenangebote? Aufgabenverteilung möglich Kapitalbeschaffung? Stille Beteiligung oder Kommanditeinlage. Wegen gesetzlicher Buchführungspflicht erhöhte Attraktivität für Investoren. Gründung? Gesellschaftsvertrag, Eintragung ins Handelsregister Verkauf und Nachfolge? Keine Beendigung durch Ausscheiden/Tod (Anders als GbR) Gestaltungsmöglichkeit im Gesellschaftsvertrag; Haftung für Altschulden Wechsel der Rechtsform? Nach allen Seiten einfach

14 Kommanditgesellschaft (KG) KG (Kommanditgesellschaft) Komplementär unbegrenzte Haftung Kommanditist 1 Haftung auf Einlage begrenzt Kommanditist 2 Haftung auf Einlage begrenzt Natürliche Person (sog. "KG") GmbH (sog. GmbH & Co. KG) Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt (sog. "Unternehmungs., hb. & Co. KG) Limited (sog. "ltd. & Co. KG)

15 Kommanditgesellschaft (KG) Komplementär: Geschäftsführung und Vertretung nach Außen Volle persönliche Haftung Haftungsbegrenzung: GmbH, Unternehmergesellschaft oder Ltd. als Komplementär Kommanditist: von Geschäftsführung und Vertretung der KG ausgeschlossen keine Weisungs-oder Einflußmöglichkeiten auf Geschäftsführung (anders als GmbH-Gesellschafter), nur eingeschränktes Kontrollrecht kein Wettbewerbsverbot

16 Kommanditgesellschaft (KG) Für wen? Gemeinsame kaufmännische Betätigung Mind. Einer soll von persönlicher Haftung ausgeschlossen sein Handelsrecht? Eintragung im Handelsregister Haftung? Komplementär ohne Limit, Kommanditist nur in Höhe seiner Einlage Handhabbarkeit? Zwischen OHG und GmbH Rollenangebote? Äußerst variable Rechtsform, zahlreiche Möglichkeiten Kapitalbeschaffung? Stille Beteiligung oder Kommanditeinlage, attraktiv für Investoren Gründung? Wie bei OHG Verkauf und Nachfolge? Persönlich haftende Gesellschafter wie OHG Bei Kommanditisten problemlos möglich Wechsel der Rechtsform? Nach allen Seiten einfach

17 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) klassische GmbH Mindestkapital: ,00 EUR Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt Mindestkapital 1,00 EUR mit individueller Satzung mit gesetzlicher Mustersatzung mit individueller Satzung mit gesetzlicher Mustersatzung

18 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) GmbH juristische Person Geschäftsführer (angestellt) Haftung nur für Erfüllung der Gesellschafter 1 Gesellschafter 2 Gesellschafter 3 Haftung nur mit Kapitaleinlage *) *) Voraussetzung: Stammkapital vollständig einbezahlt!

19 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) -Gremien - GmbH Gesellschafterversammlung Geschäftsführung Gesellschafter 1 Gesellschafter 2

20 GmbH-Gesellschafter Nach vollständiger Einzahlung des Stammkapitals (mind. EUR ,00/ EUR 1,00) volle Haftungsbeschränkung - Maximales Risiko ist der Verlust dieser Stammeinlage. Ausnahmen / häufige Fehlerquellen: Ungenauigkeit bei der Bareinlage Tricks bei der Sacheinlage Griff in die Kasse / Aus Buchgeld Kapital schlagen Distanzverlust Geschäftliche Aktivität vor Eintragung ins Handelsregister und Stammeinlage Fazit: Bei richtiger Handhabung bietet die GmbH einen soliden Schutz gegen die Folgen geschäftlichen Schiffbruchs (es sei denn, der Gesellschafter hat was oftmals üblich ist persönliche Haftung übernommen, z.b. gegenüber Bank oder Vermieter) Je höher das Verlustrisiko, desto mehr spricht für eine Personengesellschaft, z.b. GmbH

21 GmbH-Geschäftsführer - eine gefährliche Verantwortung - Verantwortung für die strikte Einhaltung der Gesetze (drohende Durchgriffshaftung in das Privatvermögen) Fehlerquellen: Verstoß gegen steuerliche Verpflichtung (u.a. LSt, USt) Nichtabführen von Sozialabgaben Verspätete Insolvenzantragstellung

22 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Für wen? Jeden. Handelsrecht? Umfangreiche Bestimmungen, Eintragung ins HReg. Haftung? Beschränkt auf Stammeinlage Handhabbarkeit? GmbH verlangt Präzision Rollenangebote? Kapitalbeschaffung? Image? Alle Möglichkeiten offen Stille Beteiligung, Gesellschaftsanteile Möglichkeiten Gut, Akzent liegt mehr auf dem Unternehmen als auf der Person Gründung? Vergleichsweise aufwändig, Beachtung der Regeln Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung Verkauf und Nachfolge? Unproblematisch, Keine Nachhaftung f. Altschulden Wechsel der Rechtsform? Nach allen Seiten möglich

23 GmbH seit Formen der GmbH - Klassische GmbH, Mindestkapital EUR Mini-GmbH / 1-EURO-GmbH, sog. Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt, Mindestkapital EUR 1 Mögliche Verwendung einer Mustersatzung Gründung mit verdeckter Sacheinlage (sog. Hin- und Herzahlen ) wird hoffähig. Zustelladresse ist festzulegen Qualifikation des Geschäftsführers / Ausschlusskriterien bzw. Katalog der Straftaten, die zum Ausschluss führen wird erweitert. (Nach wie vor: Verurteilung wegen Steuerhinterziehung unschädlich!) Teilbarkeit der Anteile durch 1 EUR

24 Gesellschafterliste (online einsehbar); nur wer dort eingetragen ist, gilt als Gesellschafter. Anteilsübertragung; nunmehr gutgläubiger Anteilserwerb möglich Gesellschafterdarlehen künftig nachrangig Insolvenzrecht (gilt nun auch für englische Ltd. in Deutschland) - 64 GmbHG im InsolvenzG normiert - auch (Minderheits-) Gesellschafter sind Insolvenzantragsverpflichtet, d.h. bei führungsloser GmbH sind die (auch Minderheits-) Gesellschafter in der Pflicht! - Geschäftsführer haftet persönlich für Auszahlungen an die Gesellschafter Gesellschafterdarlehen brauchen im Überschuldungsstatus nicht mehr berücksichtigt werden. Seit in Kraft

25 Klassische GmbH Mindestkapital EUR , Kapital muß nur zur Hälfte aufgebracht werden, dies als Bar- oder Sacheinlage; d.h. es ist mit EUR d. Errichtung einer GmbH möglich. Vereinfachung der Sachgründung gilt auch bei der 1-Personen-GmbH; Sicherheitsleistung für den nicht einbezahlten Teil nicht erforderlich. (unverändert muß das Kapital nicht auf den Geschäftsbriefen der GmbH angegeben werden)

26 Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt Besonderheiten der 1-Euro-GmbH, sog. Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt Keine neue Rechtsform, sondern Einstiegsvariante in die GmbH Firmierung als Unternehmergesellschaft,haftungsbeschränkt, alternativ UG (haftungsbeschränkt). Andere Firmierungen sind unzulässig (Zweck: Schutz des Rechtsverkehrs) und führen zur persönlichen Haftung der Gesellschafter. Kapital (bei Gründung) EUR 1 bis EUR Einlage nur in bar (keine Sacheinlagen) Minimale Haftung Verpflichtung zur Bildung zweckgebundener Rücklage (sog. Kapitalaufholung ), in die 25% des (um etwaige Verlustvorträge aus dem Vorjahr) geminderten Jahresüberschusses einzustellen sind. Vorgaben nach Zeit und Höhe existieren nicht.

27 Mustersatzung Kritik - keine Individualität/Flexibilität - wichtige Regelungsbestandteile fehlen, z.b. - keine Vinkulierungsklausel (Zustimmung verbleibender Gesellschafter zu Anteilsverkauf, Andienungspflicht, etc.) - keine Regelung bzgl. Todesfall eines Gesellschafters / Familienrecht - ist nicht ausreichend Kapital vorhanden, kann die Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt u.u. bereits bei Gründung überschuldet sein, wenn die Gründungsverbindlichkeiten höher sind als das Kapital. - Sämtliche Geschäftsführer vertreten stets einzeln und sind von Beschränkung nach 181 BGB befreit - Bezeichnung des Unternehmensgegenstandes nicht frei wählbar - Keine wesentliche Gebührenersparnis bei den Gründungskosten

28 Ltd. (Private Company Limited by Shares) Limited Juristische Person Kein Mindetskapital Director/ Board of Directors *) Shareholder 1 Keine Haftung Shareholder 2 Keine Haftung Company Secretary *) Haftung für Gesetzesverstöße

29 Ltd. Für wen? Jeder, der Haftungsschutz bei niedrigem Stammkapital anstrebt, unabh. von Staatsangehörigkeit u. Wohnsitz Handelsrecht? Umfangreiche Bestimmungen, Gesellschaftsvertrag, Registered Office in GB, Eintragung Handelsregister D Haftung? Beschränkt wie bei GmbH Handhabbarkeit? Relativ einfach, Aufwand durch doppelte Pflicht D/GB Rollenangebote? Alle Möglichkeiten offen Kapitalbeschaffung? Stille Beteiligung, Gesellschaftsanteile Image? In Deutschland z.t. exotisch bis windig, im Ausland gut Gründung? Unkompliziert und schnell, Kosten überschaubar Auf seriösen Anbieter achten, auch bzgl. Registered Office Verkauf und Nachfolge? Einfach zu realisieren Wechsel der Rechtsform? Umständlich zu allen deutschen Rechtsformen

30 GmbH & Co.KG / Ltd. & Co.KG GmbH & Co.KG Ltd. & Co.KG Komplementär GmbH / Ltd. (trägt Haftungsrisiko) Kommanditist 1 Haftung auf Einlage begrenzt Kommanditist 2 Haftung auf Einlage begrenzt 2006 Haas/Steuerkanzlei ƀ Anwaltskanzlei

31 Entscheidungskriterien Beteiligte Haftungsrisiko Image Kapitalbeschaffung Steuerrecht Solo << >> Ensemble Branche / Berufsgruppe z.b. erhöht durch Produkthaftung? Deutschland << >> Ausland Marketing Beteiligung << >> Kapital Verpflichtungen, Kosten Verwaltungsaufwand Beschlußfassung, Entscheidungsbildung, Formalitäten Verkauf, Nachfolge Unternehmenskontinuität

32 HAAS Steuerkanzlei / Anwaltskanzlei Industriestr Germering Fon 089/ Fax 089/ Mail: kanzlei@haas-germering.de HAAS Steuerkanzlei/Anwaltskanzlei Industriestraße Germering

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