Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
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- Karin Dieter
- vor 8 Jahren
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1 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ]
2 2 11. Rechtsformen Privatrechtliche Formen Einzelunternehmen Gesellschaftsunternehmen Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft ( KG ) Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)... 9
3 3 11. Rechtsformen Unterscheidung zwischen "Unternehmensform" und "Rechtsform eines Betriebes". Eine Unternehmung ist ein Betrieb des marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystems. Unter einem Betrieb versteht man eine Wirtschaftseinheit ohne diese Merkmale. Rechtsformen Im öffentlichen Recht MIT eigener Rechtspersönlichkeit Körperschaften Anstalten Stiftungen OHNE eigener Rechtspersönlichkeit Regiebetriebe Eigenbetriebe Sondervermögen Im Privatrecht Einzelkaufmann Gesellschaften im weiteren Sinne Stiftungen
4 RECHTSFORM DER BETRIEBE PRIVATRECHTLICHE FORMEN ÖFFENTLICH-RECHTLICHE FORMEN EINZELUNTERNEHMEN GESELLSCHAFTSUNTERNEHMEN FORMEN OHNE EIGENE FORMEN MIT EIGENER RECHTSPERSÖNLICHKEIT RECHTSPERSÖNLICHKEIT - reine Regiebetriebe - Körperschaft - verselbstständigte Regiebetriebe - Anstalt des öffentl. Rechts - autonome Wirtschaftskörperschaften - Öffentl. - rechtl. Stiftungen PERSONENGESELLSCHAFTEN KÖRPERSCHAFTEN AUßEN-GESELLSCHAFTEN INNEN-GESELLSCHAFT KAPITALGESELLSCHAFTEN GENOSSENSCHAFTEN - Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Aktiengesellschaft (AG) - Eingetragene Genossenschaft (eg) - Offene Handels- - Stille Gesellschaft - Gesellschaft mit gesellschaft (OHG) beschränkter Haftung (GmbH) - Kommandit- - Kommanditgesellschaft gesellschaft (KG) auf Aktien (KGaA) SONDERFORMEN MISCHFORMEN - Bergrechtliche Gewerkschaft - GmbH & CoKG - Reederei - AG & CoKG
5 11.1 Privatrechtliche Formen Einzelunternehmen Einführung in die Wirtschaftswissenschaften / Script 8 ) 5 In einem Einzelunternehmen ist der Unternehmer als Kaufmann alleiniger Träger des Risikos. Er haftet mit seinem Gesamtvermögen für die Verbindlichkeiten seiner Firma. Er kann sich durch eine Person, der er eine Handlungsvollmacht oder Prokura vergeben hat vertreten lassen. Der kaufmännische Einzelunternehmer hat alle Rechte eines Eigentümers, d.h. er selbst schließt die Geschäfte ab und ihm steht der erwirtschaftete Gewinn alleine zu. Er kann über Privatentnahmen alleine entscheiden. Andererseits ist er verpflichtet die ermittelten Mittel alleine bereitzustellen und einen Verlust alleine zu tragen Gesellschaftsunternehmen In dieser Unternehmensform tragen alle Gesellschafter unbegrenzte Haftung. Im Gegensatz zum Einzelunternehmen kann die Vertretungsmacht nicht unter Ausschluß der persönlich haftenden Gesellschafter auf Dritte übertragen werden Personengesellschaften Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, d.h. das Vermögen gehört weiterhin den Gesellschaftern, wenn auch nur zur gesamten Hand Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) [ BGB ] Die GbR ist die allgemeinste Form gemeinsamer Zweckverfolgung durch mehrere Personen in vertraglich bestimmter Weise die meistens nur vorübergehend ist. Hierbei kann es sich sowohl um natürliche, als auch um juristische Personen handeln. Auch in dieser Rechtsform liegt unbeschränkte Haftung vor. Der erwirtschaftete Gewinn, oder der entstandene Verlust wird in der Regel zu gleichen Teile verteilt Offene Handelsgesellschaft (OHG) [ BGB und HGB 105 ] Eine Offene Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaft in Form des Zusammenschlusses von mindestens zwei natürlichen Personen, deren Zweck nach 105 HGB auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Im Vordergrund steht die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter. Alle Gesellschafter müssen namentlich im Handelsregister eingetragen werden. Wie in den zuvor dargestellten Gesellschaftsformen ist auch bei der OHG die Haftung unbeschränkt. Für die Gesellschafter wird der Gewinn zu 4% des Kapitalanteils verzinst und der Rest nach Köpfen aufgeteilt.
6 6 Aufgabe (1) : An einer Gesellschaft sind fünf Gesellschafter mit folgenden Einlagen beteiligt : A = B = C = D = E = 0 Ermitteln Sie den Gewinn- bzw. Verlustanteil eines jeden Gesellschafters, wenn die Gesellschaft einen (1) Gewinn von , (2) Gewinn von bzw. (3) Verlust von erzielt, Im Gesellschaftsvertrag keine Regelungen über die Gewinn und Verlustverteilung getroffen sind und es sich um eine GbR bzw. OHG handelt! Aufgabe (2) : EBERHARDT und Herr MUTH sind Gesellschafter einer OHG. Herr EBERHARDT ist mit an der Gesellschaft beteiligt und Herr MUTH mit Verteilung des Jahresgewinns von nach HGB. * Einlage von Gesellschafter EBERHARDT am 30.Juni * Entnahme von Gesellschafter MUTH mit Zustimmung von EBERHARDT am 31. März und am 30. September Ermitteln Sie den Kapitalbestand der beiden Gesellschafter am Jahresende! Aufgabe (3) : An einer OHG sind die Gesellschafter A, B und C mit Kapitalanteilen von , und beteiligt. a) Welche Beträge können die Gesellschafter im Laufe des Jahres aus der Gesellschaft maximal entnehmen, wenn der Gesellschaftsvertrag keine Bestimmungen über das Entnahmerecht erhält? b) Der Jahresgewinn beträgt Ermitteln Siedie Kapitalanteile der Gesellschafter, wenn die Gewinnverteilung nach den gesetzlichen Regelungen erfolgt und der die Verzinsung übersteigende (nicht entnommene ) Gewinn den Kapitalanteilen zugeschrieben wird!
7 Kommanditgesellschaft ( KG ) [ HGB ( und ) und BGB ( ) ] Eine Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Der Unterschied zur OHG liegt darin, dass es in dieser Firmenform Gesellschafter gibt, die nicht mit ihrem gesamten Vermögen haften, sondern nur in Höhe ihrer Einlage und auch kein Recht der Unternehmensleitung haben. In der Gesellschaft muß aber mindestens ein Vollhafter, der Komplementär, und ein Teilhafter, der Kommanditist, im Handelsregister eingetragen sein. Auch in der KG verhält man sich bei der Gewinnverteilung nach den gleichen Regeln wie bei der OHG. Aufgabe (4) : Fünf Gesellschafter haben folgendes Vermögen : Gesellschafter Gesellschaftseinlage (zusätzliches) Privatvermögen ( in ) ( in ) A B C D E Wie hoch ist das haftende Vermögen, wenn es sich handelt a) um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR )? b) um eine Offene Handelsgesellschaft ( OHG )? c) um eine Kommanditgesellschaft ( KG ) mit A und D als Komplementäre sowie B und C und E als Kommanditisten?
8 8 Aufgabe (5) : An einer KG sind A und B als Komplementäre, C, D und E als Kommanditisten beteiligt. Es gelten folgende Daten : Gesellschafter Kapitalanteil Privatvermögen Geschäftsführergehalt A B C / D / E / Ermitteln Sie den auf jeden Gesellschafter entfallende Gewinnanteil, wenn der Jahresgewinn beträgt und der Gesellschaftsvertrag folgende Verteilungsreglungen vorsieht : (1) Aus dem Gewinn ist zunächst der Unternehmerlohn zu zahlen (2) sodann ist die gesetzlich vorgesehene Verzinsung der Kapitalanteile vorzunehmen (3) 50% des Restgewinns sind im Verhältnis des haftenden Vermögens zu verteilen (4) die restlichen 50% des Gewinns sind nach Köpfen zu verteilen.
9 Kapitalgesellschaften [ AktG ] Der Unterschied zur Personengesellschaft liegt darin, dass der/die Eigenkapitalgeber und Unternehmer nicht die gleichen sind. Bei den Kapitalgesellschaften liegt auch eine begrenzte Haftung in Höhe des Stammkapitals/Grundkapitals vor, so dass das Privatvermögen der Gesellschafter unberührt bleibt. Wichtig ist, dass eine Kapitalgesellschaft eine juristische Person darstellt und somit eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt. Ein Wechsel der Gesellschafter berührt die Eigenschaft des Unternehmens nicht Aktiengesellschaft (AG) [ AktG ] Eine Aktiengesellschaft ist eine typische Rechtsform für Großunternehmen, die hohem Kapitalbedarf haben. Bei ihr ist das Nominalkapital in Aktien zerlegt. Zu Gründung einer AG muß es mindestens fünf Gründer geben, die ihren Zusammenschluß notariell beurkunden lassen. Das Grundkapital muß zumindest einen Wert von haben. Die Geschäftsführung wird durch drei Organe geleitet, den Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Das Gesellschaftsvermögen der juristischen Person haftet in voller Höhe. Der festgestellte Jahresabschluß wird gemäß der Bestimmung der Hauptversammlung verteilt. Zur Sicherheit muß dieser Jahresabschluß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) [ GmbH-Gesetz ] Auch diese Kapitalgesellschaft stellt eine juristische Person dar und muß daher auch notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Das Stammkapital muss mindestens betragen. Das oberste Willensorgan einer GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Hier wird der Jahresabschluß festgelegt und die Geschäftsführung überwacht. Auch in der GmbH gibt es in der Regel einen Aufsichtsrat, doch er ist kein bedingtes Organ. Die Aufgaben eines Aufsichtsrates einer AG werden in der GmbH von der Gesellschafterversammlung bewältigt. In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird der Gewinn laut Gesellschaftsvertrag in der Regel nach Geschäftsanteilen verteilt.
10 10 Aufgabe (6) : Banken sind häufig im Aufsichtrat einer Aktiengesellschaft vertreten, ohne selbst an der AG nennenswert beteiligt zu sein. Wie ist das zu erklären, und welche Vorteile ergeben sich daraus für die AG und die betreffende Bank?
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