Im Zweifel Ablehnung? 9. Alpbacher Expertentreffen, 18./19. August 2014 Dr. Wolfgang Reisinger Wiener Städtische Allgemeine Versicherung AG
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- Catrin Walter
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1 Im Zweifel Ablehnung? 9. Alpbacher Expertentreffen, 18./19. August 2014 Dr. Wolfgang Reisinger Wiener Städtische Allgemeine Versicherung AG
2 Deckungsablehnung warum? 2 Schaden nicht gedeckt falscher Versicherungsvertrag falsche Vorstellungen des Kunden Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflicht Ausschlüsse Obliegenheitsverletzungen / Gefahrerhöhung grobe Fahrlässigkeit Versicherungsbetrug Meinungsverschiedenheiten über die Höhe
3 Deckungsprozesse - Ursachen 3 Marktdurchdringung mit Rechtsschutzversicherungen verdichtetes Rechtsempfinden fehlende Kompromissbereitschaft beider Seiten Ahnungslosigkeit des Schadenreferenten Ahnungslosigkeit des Rechtsanwalts
4 Verhältnis Schaden - Deckungsprozesse 4 Schadenanzahl Deckungsprozesse (1-6)
5 Was sehen wir daraus? 5 Nur jeder sechstausendste Schadenfall führt zum Deckungsprozess! Das bedeutet nicht unbedingt, dass unkompliziert erledigt werden: nicht jeder hat eine Rechtsschutzversicherung nicht jeder möchte prozessieren viele haben einen Makler, der vermittelt manchmal findet man einen Kompromiss Aber: 98% der Schadenfälle machen keine Probleme!
6 In welchen Sparten wird prozessiert Einbruch Sturm LW Kasko
7 und in welchen nicht 7 Kfz-Haftpflicht - meist Regresse wegen Obliegenheitsverletzungen - hohes Unrechtsbewusstsein der Kunden Allgemeine Haftpflicht - sehr komplizierte Sparte - Leistungsklage nicht möglich - oft Pflichtversicherung - allenfalls wegen Ausschlüssen Exotensparten (Transport, technische Versicherungen etc) - große Sachkenntnis der VN - meist Maklergeschäft - gute Kundenbeziehung - hohe Vergleichsbereitschaft beider Seiten
8 Problemfall Sachversicherung 8 Einbruch - Versicherungsfall nicht immer nachweisbar - leichtsinnige Kunden (zb gekippte Fenster) - hoher Betrugsanteil (vor allem bezüglich Schadenhöhe) Sturm - Schaden wird zur Sanierung verwendet - Verletzung von Sicherheitsvorschriften (zb zur Instandhaltung) - wenig Verständnis für Deckungsbeschreibungen (zb bei Hagel) - NatKat-Deckungen oft unklar formuliert Leitungswasser - Schaden wird zur Sanierung verwendet - Sicherheitsvorschriften oft unbekannrt (zb 72-Stunden-Klausel)
9 Problemfall Wiederherstellungsklausel 9 Zeitwert ist sofort fällig Differenz zum Neuwert erst bei Sicherung der Wiederherstellung Dazu gibt es zahlreiche Judikatur Trotzdem glauben viele Kunden *), sie haben Anspruch laut Kostenvoranschlag oder laut Gutachten, was im Prozess zu einem billigen Erfolg der Versicherung führt *) und Rechtsanwälte / und Gerichte
10 Problemfall Kfz-Kaskoversicherung 10 grobe Fahrlässigkeit relevant hohe Betrugskomponente (zb vorgetäuschte Diebstähle) fragliche Parkschäden Obliegenheitsverletzungen relativ häufig Prozesse relativ teuer Zeitwert sehr volatil (+/- 10 Prozent)
11 Wie vermeidet man sinnlose Deckungsprozesse? 11 Abschluss des richtigen Versicherungsvertrages Beratung durch fachkundigen Makler oder Rechtsanwalt in Zweifelsfällen kein Justamentstandpunkt, sondern Vergleich bei Deckungsablehnungen Vier-Augen-Prinzip bei Vorliegen der Klage: Überprüfung durch neutrale Stelle auch im Prozess kann ein Vergleichsversuch noch sinnvoll sein Differenzen nur über die Höhe: SV-Verfahren verlangen
12 und wer gewinnt? (32 Prozesse) - 15:3 für die Versicherung, 2 Unentschieden - 12 Vergleiche 2012 (44 Prozesse) - 17:7 für die Versicherung, 3 Unentschieden - 17 Vergleiche 2013 (41 Prozesse) - 15:8 für die Versicherung, 3 Unentschieden - 15 Vergleiche
13 Lohnt sich das Prozessieren? 13 Streitwert Aufwand Gewinn (=45%) (Ø ) (=72%) (Ø ) (=40%) (Ø ) Für die Versicherung (und die Rechtsanwälte) schon!
14 Kann man die Kundenbeziehung noch retten? 14 VN von der Sinnhaftigkeit der Ablehnung überzeugen keine Justamentstandpunkte sachlich bleiben Vergleichsbereitschaft zeigen (auch noch im Prozess) Vergleich aktiv anbieten Rechtsmittel nur bei Fehlurteilen
15 Beispiel 1: Raub 15 Sachverhalt VN fährt mit Euro in bar nach Polen Wie sie einem Bettler Geld geben möchte, entreisst ihr ein unbekannter Täter den Geldbeutel Ablehnungsgründe: - kein Raub - grob fahrlässig - Deckungsbeschränkung auf 220 Euro Streitwert EUR
16 Beispiel 1: Lösung 16 1.Instanz: gewonnen (BG für HS Wien) 2.Instanz: gewonnen (HG Wien) Kostenzuspruch: EUR Argument: Wird die Abwehrbereitschaft des Opfers listig umgangen oder durch die Plötzlichkeit und Schnelligkeit des Vorgangs ausgeschaltet, bleibt die Tat im Bereich des Diebstahls. Fragen der groben Fahrlässigkeit und der Deckungsbeschränkung nicht relevant.
17 Beispiel 2: Kasko 17 Sachverhalt: Kunde hat Parkschadenversicherung laut SV-Gutachten Türe im Bereich Mitte großflächig eingedrückt, durchgebogen und abgeschürft, Parkschaden auszuschließen Streitwert EUR
18 Beispiel 2: Lösung 18 1.Instanz: gewonnen (BG für HS Wien) Kostenzuspruch: EUR Argument: Der VN ist es nicht gelungen, den Eintritt des Versicherungsfalls nachzuweisen. PS: Aussage des Gerichts-SV: Parkschaden wenig wahrscheinlich, aber es wäre möglich, dass ein Hubstapler mit einem Betonteil an dem Pkw entlangschrammt.
19 Beispiel 3: Einbruch 19 Sachverhalt Einbruch in ein Gasthaus VN behauptet Einsteigen des Diebes durch ein Fenster Deckungsablehnung wegen fehlender Einbruchsspuren Streitwert EUR
20 Beispiel 3: Lösung 20 1.Instanz: gewonnen (BG für HS Wien) Kostenzuspruch: EUR Argument: Der VN hat das Fenster weder versperrt noch anderwärtig gegen Einbruch gesichert. Das Fenster befindet sich im Erdgeschoß und ist straßenseitig fremden Personen leicht zugänglich. Der VN hat daher grob fahrlässig gehandelt.
21 Beispiel 4: Sturm 21 Sachverhalt Hagelschaden an den Außenjalousien AVB definieren Hagel als Zertrümmerungsschäden an den versicherten Sachen SV: optische Schäden an den Lamellen, Jalousien funktionstüchtig Deckungsablehnung, weil Jalousien nicht zertrümmert wurden Streitwert EUR
22 Beispiel 4: Lösung 22 Vergleich: EUR Eigene Kosten: EUR Motiv: Angebot des VN auf 50% des Klagsbetrags: Einzelne deformierte Lamellen müssten ausgetauscht werden, weil sonst das Öffnen und Schließen der Jalousien erschwert werde. In Anbetracht der Geringfügigkeit mit Vergleich einverstanden.
23 Beispiel 5: NatKat 23 Sachverhalt Die versicherte Liegenschaft wird durch Hochwasser beschädigt Versicherer bezahlt die Versicherungssumme von EUR VN begehrt darüber hinaus Aufräumungskosten Deckungsablehnung: Aufräumungskosten nur bei Sturm gedeckt Streitwert EUR
24 Beispiel 5: Lösung 24 Vergleich: EUR zuzüglich EUR RA-Kosten Eigene Kosten: EUR Motiv: Aussage des Agenten: er sei der Meinung, dass Aufräumungskosten in Folge eines Hochwassers mitversichert sind und hätte er dies dem VN auch mitgeteilt.
25 Beispiel 6: Kasko 25 Sachverhalt VN fährt mit einem BMW X5 auf einem Feldweg Er durchquert eine wasserführende Furt Motor saugt Wasser an und wird defekt Deckungsablehnung wegen grober Fahrlässigkeit Streitwert EUR
26 Beispiel 6: Lösung 26 1.Instanz: gewonnen (HG Wien) 2.Instanz: gewonnen (OLG Wien) Kostenzuspruch: EUR Argument: Dem VN musste die Unzulänglichkeit einer bloßen Betrachtung des Gewässers vom Fahrzeug aus klar sein, selbst wenn es rein optisch den Anschein gehabt haben sollte, dass der Untergrund einheitlich eben sei.
27 Beispiel 7: Einbruch 27 Sachverhalt Einbruch in die Wohnung des VN Zweiter Versicherer bezahlt EUR für Schmuck VN begehrt weitere EUR Deckungsablehnung: VN soll Besitz des Schmuckes nachweisen Streitwert EUR
28 Beispiel 7: Lösung 28 1.Instanz: verloren (BG für HS Wien) Kapital + Zinsen EUR Kostenzuspruch EUR Eigene Kosten EUR Argument: Die glaubwürdigen Angaben des VN stehen in Einklang mit den vorgelegten Urkunden und der glaubwürdigen Aussage des Zeugen.
29 29
30 30
31 Zusammenfassung 31 Deckungsprozesse sind seltener als man glaubt Deckungsprozesse sind nach Möglichkeit zu vermeiden Wenn man schon prozessiert, sollte man auch gewinnen Ein vom Versicherer verlorener Deckungsprozess ist das worstcase-scenario im Schadenmanagement
32 Kontakt: 32
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