Themenfeld Einheitliche Realsteuerhebesätze für die Städte im Kreis Recklinghausen

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1 Interkommunale Zusammenarbeit im Kreis Recklinghausen Anlage zur Grundsatzvorlage zur Beschlussfassung in Kreistag und Räten Themenfeld Einheitliche Realsteuerhebesätze für die Städte im Kreis Recklinghausen Kennziffer 8 Die für den Kreis Recklinghausen gebildete Finanzkommission schlägt vom Grundsatz her vor, die Höhe der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuern sowie für die Gewerbesteuer der dem Kreis Recklinghausen angehörigen Städte weitestgehend aufeinander abzustimmen. Realsteuerhebesätze Grundsteuer A (für Grundstücke der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) Grundsteuer B (für übrige bebaute und unbebaute Grundstücke) Gewerbesteuer (für die Ertragskraft eines Gewerbebetriebes) Beschlussvorschlag: Kreisweiteinheitliche Realsteuerhebesätze werden für den Kreis Recklinghausen angestrebt. Zunächst werden die Städte des Kreises Recklinghausen zu Vergleichszwecken in zwei Größenklassen eingeteilt. Zu den großen Städten des Kreises Recklinghausen zählen die Städte Castrop- Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Herten, Marl und Recklinghausen. Zu den mittelgroßen kreisangehörigen Städten zählen die Städte Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Für künftige gemeinsame Realsteuerhebesätze gelten bezogen auf die Gemeindegrößenklasse jeweils die höchsten Realsteuerhebesätze im Jahr. In der mittelfristigen Finanzplanung ( 2014) soll dieses Ziel von den Städten im Kreis Recklinghausen erreicht werden. Einheitliche Realsteuerhebesätze für die Städte im Kreis Recklinghausen Seite 1 von 11

2 Erläuterungen: Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit der Städte im Kreis Recklinghausen ist eine Finanzkommission gebildet worden. Diese für den Kreis Recklinghausen gebildete Finanzkommission regt u. a. an, die Höhe der Realsteuerhebesätze der Städte im Kreisgebiet weitestgehend zu vereinheitlichen. Von kreisweiteinheitlichen Realsteuerhebesätzen für die Städte des Kreises Recklinghausen wird aufgrund von zu großen Unterschieden in der Höhe der zur Zeit angewendeten Realsteuerhebesätze der Städte im Kreis Recklinghausen vorerst noch abgesehen. Langfristig gesehen wird jedoch eine Tendenz zu kreisweiteinheitlichen Realsteuerhebesätzen für die Städte im Kreis Recklinghausen angestrebt. Bis zur vollständigen Einführung kreisweiteinheitlicher Realsteuerhebesätze werden die Städte des Kreises Recklinghausen in zwei Größenklassen eingeteilt. Innerhalb der Größenklasse gelten für die Realsteuerhebesätze der jeweilige Höchsthebesatz als Richtwert. Die Einteilung der Städte des Kreises Recklinghausen in Größenklassen ergibt sich aus der analogen Anwendung des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Nordrhein- Westfalen (GO NW) in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) und richtet sich entsprechend nach der zum Stichtag zum maßgebenden Einwohnerzahl. Demnach werden zum Stichtag kreisangehörige Städte mit mehr als Einwohnern als große Städte und solche mit mehr als Einwohnern als mittelgroße Städte definiert. Unter Anwendung dessen, ergibt sich die im Beschlussvorschlag vorgenommene Einteilung für die Städte des Kreises Recklinghausen zur jeweiligen Größenklasse. Als vorläufige Richtwerte für künftige gemeinsame Realsteuerhebesätze für die Städte im Kreis Recklinghausen gelten innerhalb der Gemeindegrößenklasse die auf Basis des Haushaltsjahres 2010 bereits angewendeten bzw. für die Jahre und 2012 geplanten nachfolgenden Realsteuerhöchsthebesätze nach dem Stand von August Vorab ist die Vergleichbarkeit der Realsteuerhebesätze zu überprüfen und sicherzustellen. Hieraus können sich ggf. andere Höchstwerte ergeben. Das Tableau soll künftig noch um die Darstellung der Hundesteuer sowie der Vergnügungssteuer (Glücksspielautomaten) erweitert werden. Einheitliche Realsteuerhebesätze für die Städte im Kreis Recklinghausen Seite 2 von 11

3 Tab. 1: vorläufige Richtwerte für künftige gemeinsame Realsteuerhebesätze Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer v. H. v. H. v. H Große Städte Castrop-Rauxel Dorsten Gladbeck Herten Marl Recklinghausen Mittlere Städte Datteln Haltern am See Oer- Erkenschwick Waltrop Anmerkung: Mit gekennzeichnet: Veränderungen zum Vorjahr sind nicht geplant bzw. eine Realsteuerhebesatzerhöhung wird derzeit geprüft. Fettdruck: Zukünftiger (vorläufiger) Richtwert innerhalb der Gemeindegrößenklasse, Stand 08/2010. Die Einführung eines flächendeckend, kreisweiteinheitlichen Realsteuerhebesatzes z. B. auf Basis von gewogenen Durchschnittssteuerhebesätzen, ist nach Ansicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, da die Höhe der Realsteuerhebesätze der einzelnen Städte im Kreis Recklinghausen zu unterschiedlich ist. In der Praxis wäre die Anwendung von Durchschnittshebesätzen für die Realsteuern für die Städte mit geringeren Realsteuerhebesätzen mit einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze und für die Städte, die mit der Höhe der Realsteuerhebesätze über dem Durchschnittsniveau liegen, mit einer Verringerung der derzeit angewendeten Realsteuerhebesätze verbunden. Für Haushaltssicherungskommunen würde allerdings durch eine mögliche Reduktion bereits angewendeter Realsteuerhebesätze ein Verstoß gegen den Leitfaden des Innenministeriums zu den Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung vorliegen. Dieser schreibt vor, dass eine Senkung der jeweiligen Hebesätze der Realsteuern (...) erst in Betracht kommen kann, wenn (...) der Haushaltsausgleich erreicht ist (...). Demnach scheidet für Haushaltssicherungskommunen eine Verringerung der bereits angewendeten Realsteuerhebesätze grundsätzlich aus. Da die Städte des Kreises Recklinghausen den strengen Vorgaben zur Haushaltssicherung unterlegen sind, gilt gleiches entsprechend für diese. Bei gegenwärtiger finanzieller Ausstattung der Städte und Gemeinden, kann für die Realsteuerhebesätze der Städte des Kreises Recklinghausen eine Orientierung nur an den jeweiligen Höchsthebesätzen innerhalb der Größenkategorie sowohl realistisch Einheitliche Realsteuerhebesätze für die Städte im Kreis Recklinghausen Seite 3 von 11

4 als auch zwingend geboten sein. Dadurch wird u. a. den restriktiven Anforderungen an Haushaltssicherungskommunen gerecht, indem eine Verbesserung der allgemeinen finanziellen Situation der kreisangehörigen Städte gewährleistet und gleichzeitig zur Konsolidierung der städtischen Haushalte beigetragen werden kann. Die Tendenz zu Höchsthebesätzen für die Realsteuern für die Städte des Kreises Recklinghausen würde diesbezüglich auch die Vergleichbarkeit der Städte des Kreisgebiets Recklinghausen ermöglichen. Der Beschluss richtet sich nicht auf die Festlegung konkreter Realsteuerhebesätze. Vielmehr ist die Orientierung an den Höchsthebesätzen innerhalb der Größenklasse der Städte im Kreis Recklinghausen als laufender Prozess zu verstehen, der zunächst den stetigen Vergleich der Realsteuerhebesätze der Städte im Kreis Recklinghausen erforderlich macht. Darüber hinaus sollte ein Vergleich der Realsteuerhebesätze der Städte des Kreises Recklinghausen auch mit anderen Städten und Gemeinden z. B. mit denen, die geographisch unmittelbar an den Kreis Recklinghausen grenzen, erfolgen. Der Kreis Recklinghausen, bzw. auch der Vestische Kreis genannt, ist ein Kreis des Ruhrgebiets, der sich vom nördlichen Teil des Ruhrgebiets bis ins südliche Münsterland erstreckt. Er liegt im Nordwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und ist dem Regierungsbezirk Münster zugehörig. An den Kreis Recklinghausen grenzen im Norden die Städte und Gemeinden der Kreise Borken und Coesfeld, im Osten die dem Kreis Unna angehörigen Städte und Gemeinden sowie die kreisfreie Stadt Dortmund, im Süden die kreisfreien Städte Bochum, Herne, Gelsenkirchen, Essen und Bottrop sowie im Westen der Kreis Wesel. Einheitliche Realsteuerhebesätze für die Städte im Kreis Recklinghausen Seite 4 von 11

5 Tab. 2: Realsteuerhebesätze für die Jahre 2009 bis der Städte und Gemeinden der Nachbarkreise sowie der kreisfreien Städte: Kategorie Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer v. H. v. H. v. H. Kreis Recklinghausen - Castrop-Rauxel Datteln Dorsten Gladbeck Haltern am See Herten Marl Oer-Erkenschwick Recklinghausen Waltrop Kreis Borken - Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek Heiden Isselburg Legden Raesfeld Reken Rhede Schöppingen Stadtlohn Südlohn Velen Vreden Kreis Coesfeld - Ascheberg Billerbeck Coesfeld Dülmen Havixbeck Lüdinghausen Nordkirchen Nottuln Olfen Rosendahl Senden Einheitliche Realsteuerhebesätze für die Städte im Kreis Recklinghausen Seite 5 von 11

6 Kategorie Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer v. H. v. H. v. H. Kreis Unna - Bergkamen Bönen Fröndenberg/Ruhr Holzwickede Kamen Lünen Schwerte Selm Unna Werne Kreis Wesel - Alpen Dinslaken Hamminkeln Hünxe Kamp-Lintfort Moers Neukirchen-Vluyn Rheinberg Schermbeck Sonsbeck Voerde Wesel Xanten Kreisfreie Städte Dortmund A Bochum B Herne C Gelsenkirchen C Essen A Bottrop D Anmerkung: Größenkategorie 1: Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit und mehr Einwohnern. Größenkategorie 2: Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit bis unter Einwohnern. Größenkategorie 3: Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit bis unter Einwohnern. Größenkategorie 4: Kreisangehörige Städte und Gemeinden mit weniger als Einwohnern. Größenkategorie A: Kreisfreie Städte mit und mehr Einwohnern. Größenkategorie B: Kreisfreie Städte mit bis unter Einwohnern. Größenkategorie C: Kreisfreie Städte mit bis unter Einwohnern. Größenkategorie D: Kreisfreie Städte mit weniger als Einwohnern, jeweils zum Mit gekennzeichnet: Veränderungen zum Vorjahr sind nicht geplant bzw. eine Realsteuerhebesatzerhöhung wird derzeit geprüft, Stand 09/2010. Einheitliche Realsteuerhebesätze für die Städte im Kreis Recklinghausen Seite 6 von 11

7 In dem aufgeführten Vergleich sind die Städte und Gemeinden der dem Kreis Recklinghausen benachbarten Kreise nach Einwohnerzahlen kategorisiert dargestellt. Auffallend ist hierbei, dass von den nördlich gelegenen Städten und Gemeinden der Kreise Borken und Coesfeld bis hin zu den Städten, die zentral im Ruhrgebiet angesiedelt sind, wie Gelsenkirchen, Bottrop, Essen und Herne ein erheblicher Anstieg in der Höhe der Realsteuerhebesätze festzustellen ist. Während die am Rande des Ruhrgebiets liegenden Städte und Gemeinden geringere Realsteuerhebesätze anwenden und hinsichtlich einer Erhöhung zurückhaltender agieren, trifft dieses auf die typischen Städte des Ruhrgebietes nicht zu. Die Nähe zum Ruhrgebiet wirkt sich somit unmittelbar auf die Höhe der Realsteuerhebesätze aus. Aus den Gesprächen mit den einzelnen Kommunen, die für das Jahr 2010 noch geringe Hebesätze vorweisen, ging allerdings hervor, dass auch diese in Zukunft eine flächendeckende Hebesatzerhöhung anstreben werden. Aber auch die Städte und Gemeinden, die erst kürzlich die Realsteuerhebesätze erhöhten, denken über erneute Anhebungen nach. Von 67 Städten und Gemeinden der anliegenden Nachbarkreise erhöhten für das Jahr 2010 insgesamt 16 Städte und Gemeinden die Hebesätze für die Realsteuern. Dieses entspricht einem Wert von ca. 25 Prozent. Besonders fällt die Realsteuerhebesatzerhöhung der Städte im Kreis Unna auf. Von den zehn kreisangehörigen Städten des Kreises Unna erhöhten acht Städte für das Jahr 2010 die Realsteuerhebesätze. Im Einzelnen sind als große Städte der Größenklasse 1 die kreisangehörigen Randstädte des Ruhrgebiets die Städte Lünen und Unna sowie aus dem Kreis Wesel die Städte Dinslaken, Moers und Wesel zu nennen. Die Stadt Lünen nimmt mit einem für das Jahr geplanten Hebesatz in Höhe von 330 Prozentpunkten sowohl für die Grundsteuer A als auch für die Grundsteuer B mit 520 Prozentpunkten sowie für die Gewerbesteuer mit 470 Prozentpunkten Höchstwerte ein. Dem folgt die kreisangehörige Stadt Unna mit einem Hebesatz für die Grundsteuer A in Höhe von 280 Prozentpunkten und mit 450 Prozentpunkten für die Grundsteuer B. Lediglich die Stadt Moers (Kreis Wesel) übersteigt den Hebesatz für die Gewerbesteuer der Stadt Unna mit 460 Prozentpunkten um 10 Prozentpunkte geringfügig. Die Realsteuerhebesätze der übrigen großen Städte fallen im Gegensatz dazu vergleichsweise geringer aus. Ein deutlicher Unterschied ist hier zu den Realsteuerhebesätzen der zum Kreis Borken angehörigen Stadt Bocholt zu erkennen. Der Unterschied zur süd-östlich gelegenen Stadt Lünen beträgt hier z. B. für den Hebesatz der Grundsteuer A 138 Prozentpunkte, für die Grundsteuer B 139 Prozentpunkte und für die Gewerbesteuer 67 Prozentpunkte. Zum Vergleich mit den Städten der Größenklasse 1 des Kreises Recklinghausen liegen die höchsten Hebesätze für die Grundsteuer A bei 285 Prozentpunkten, für die Grundsteuer B bei 530 Prozentpunkten und für die Gewerbesteuer bei 480 Prozentpunkten. Unterschiede sind hierbei vor allem bei den Hebesätzen für die Grundsteuern zu erkennen. Aber auch bei den kreisfreien Nachbarstädten des Kreises Recklinghausen sind Höchstwerte für die Realsteuerhebesätze zu erkennen. Die typischen Städte des Ruhrgebiets wie Gelsenkirchen und Bottrop wenden für die Grundsteuer A einen Hebesatz in Höhe von je 265 Prozentpunkten an. Für die Grundsteuer B beträgt dieser je 530 Prozentpunkte. Während die Stadt Essen für die Grundsteuer B noch für 2009 einen Hebesatz in Höhe von 510 Prozentpunkten vorsah, wurde dieser für das folgende Jahr drastisch um 80 Prozentpunkte auf nun 590 Prozentpunkte erhöht. Der Einheitliche Realsteuerhebesätze für die Städte im Kreis Recklinghausen Seite 7 von 11

8 Hebesatz der kreisfreien Städte für die Gewerbesteuer bewegt sich im Rahmen von 460 Prozentpunkten (Städte Bochum und Herne) bis 490 Prozentpunkten (Stadt Bottrop). Auffallend sind wiederum die Abweichungen in der Höhe der Grundsteuerhebesätze. Die mittleren bis kleineren Städte der an den Kreis Recklinghausen liegenden Nachbarkreise weisen dagegen deutlich geringere Realsteuerhebesätze vor. Hierbei handelt es sich überwiegend um kreisangehörige Städte und Gemeinden der Größenklasse 2 und 3, die nördlich an das Ruhrgebiet grenzen und dem näheren Münsterland sowie dem Niederrhein zuzuordnen sind. Mit wenigen Ausnahmen entsprechen die Realsteuerhebesätze der Städte und Gemeinden der Kreise Borken und Coesfeld auch im Jahr 2010 mehr oder weniger den zur Ermittlung der Steuerkraft angewendeten fiktiven Hebesätzen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG). Diese liegen für die Grundsteuer A bei 192 Prozentpunkten, für die Grundsteuer B bei 381 Prozentpunkten und für die Gewerbesteuer bei 403 Prozentpunkten. Die dem Kreis Borken angehörige Gemeinde Raesfeld wendet für 2010 einen Hebesatz für die Grundsteuer A in Höhe von 245 Prozentpunkten an. Dagegen beträgt der Grundsteuerhebesatz A in Reken lediglich 180 Prozentpunkte. Während die Stadt Rhede für die Grundsteuer B einen Hebesatz in Höhe von 400 Prozentpunkten vorsieht, fällt der Hebesatz in den übrigen Städten und Gemeinden des Kreises Borken um ca. 20 bis 70 Prozentpunkte deutlich geringer aus. Bei dem Hebesatz für die Gewerbesteuer sind dagegen kaum erhebliche Abweichungen zu erkennen. Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Isselburg in Höhe von 416 Prozentpunkten liegt mit nur 16 Prozentpunkten Unterschied über dem Hebesatz der Gemeinde Reken und dem der anderen Städte und Gemeinden im Kreis Borken. Die mittleren und kleinen Städte des Kreises Coesfeld wenden ähnliche Realsteuerhebesätze an. Der Hebesatz für die Grundsteuer A der Stadt Coesfeld und der Gemeinde Nottuln fallen im Vergleich mit den anderen Städten im Kreis Coesfeld mit 224 Prozentpunkten am höchsten aus. Für plant Nottuln eine Erhöhung um 11 Prozentpunkte auf einen Hebesatz in Höhe von 235 Prozentpunkte. Auch für die Grundsteuer B weist die Gemeinde Nottuln für 2010 im Kreis Coesfeld den höchsten Hebesatz mit 495 Prozentpunkten vor. Für ist eine Anhebung um 95 Prozentpunkte auf 590 Prozentpunkte geplant. Im Gegensatz dazu legen die Städte Dülmen und Coesfeld für die Festsetzung der Grundsteuer B einen Hebesatz von ca. 400 Prozentpunkten zu Grunde. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll für die Gemeinde Rosendahl laut ung für das Jahr rund 462 Prozentpunkte betragen. Ebenfalls erhöht die Gemeinde Nottuln geringfügig den Hebesatz für die Gewerbesteuer von 430 auf 446 Prozentpunkte. Lediglich die Haushaltssatzung der Kleinstadt Olfen sah für das Jahr 2010 eine Hebesatzverminderung für die Grundsteuer B sowie für die Gewerbesteuer vor. Der Hebesatz beträgt für das Jahr 2010 für die Grundsteuer B derzeit 360 Prozentpunkte und für die Gewerbesteuer nunmehr 395 Prozentpunkte. Als mittlere kreisangehörige Stadt im Ruhrgebiet ist die dem Kreis Unna angehörige Stadt Bergkamen zu nennen mit den Hebesätzen für die Grundsteuer A in Höhe von 280 Prozentpunkten, für die Grundsteuer B mit 435 Prozentpunkten und für die Gewerbesteuer in Höhe von 450 Prozentpunkten. Bis auf den Höchsthebesatz für die Grundsteuer B der Gemeinde Nottuln fallen die Realsteuerhebesätze der Stadt Bergkamen höher aus als die Hebesätze der Städte und Gemeinden der Kreise Borken und Coesfeld. Für das Jahr 2010 beträgt der Unterschied im Durchschnitt für Einheitliche Realsteuerhebesätze für die Städte im Kreis Recklinghausen Seite 8 von 11

9 den Hebesatz der Grundsteuer A ca. 80 Prozentpunkte, für die Grundsteuer B ca. 50 Prozentpunkte und für den Hebesatz der Gewerbesteuer ca. 40 Prozentpunkte. Auffallend sind wiederum die enormen Schwankungen in der Höhe der Hebesätze für die Grundsteuern. Die im Norden nahe des Münsterlandes gelegenen Städte und Gemeinden wenden im Vergleich zu den südlichen kreisangehörigen Städten des Ruhrgebietes erheblich geringere Realsteuerhebesätze an. Für die mittleren Städte der Größenklasse 2 des Kreise Recklinghausen belaufen sich für 2010 die Höchsthebesätze für die Grundsteuer A auf eine Höhe von 240 Prozentpunkte, für die Grundsteuer B auf 450 Prozentpunkte und für die Gewerbesteuer auf einen Höchstwert von 470 Prozentpunkten. Geographisch betrachtet verbindet der Kreis Recklinghausen z. B. durch die Städte Haltern am See, Datteln und Dorsten die Ausläufe des Münsterlandes mit dem Ruhrgebiet und nimmt dadurch eine Sonderstellung ein. Nicht zuletzt ist aufgrund dessen eine Einteilung der Städte des Kreises Recklinghausen in Größenklassen für die Bestimmung einer Richtlinie für die Realsteuerhebesätze sinnvoll und erforderlich. Tab. 3: Finanzielle Auswirkungen einer möglichen Hebesatzerhöhung am Beispiel einer Stadt der Größenklasse 1 zum Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer (brutto) Hebesatz (alt/neu) Vorauszahlung für das Jahr 2010 Finanzielle Auswirkungen Pro Einwohner , ,39 Summe Summe pro Einwohner + 30,20 Bei Anwendung der möglichen Hebesätze auf die Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 2010 ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen. Nachforderungen aus Vorjahren werden dabei nicht berücksichtigt. Da der Hebesatz der Grundsteuer A mit 285 Prozentpunkten der bereits angewendete Höchsthebesatz für die Größenklasse 1 im Kreis Recklinghausen ist, ergeben sich hier keine finanziellen Auswirkungen. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2010 betragen bei dem Hebesatz in Höhe von 285 Prozentpunkten ca Durch die Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B an den für die Größenklasse 1 zu Grunde gelegten Richtwert in Höhe von 530 Prozentpunkten, könnten Mehreinnahmen in Höhe von ca. 1,9 Mio. erwirtschaftet werden. Bei Einheitliche Realsteuerhebesätze für die Städte im Kreis Recklinghausen Seite 9 von 11

10 Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B um 55 Prozentpunkte kann pro Einwohner mit zusätzlichen Mehreinnahmen in Höhe von 15,81 gerechnet werden. Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes z. B. um 30 Prozentpunkte auf den Richtwert in Höhe von 480 Prozentpunkten wäre mit Vorauszahlungen auf Basis des Jahres 2010 in Höhe von ca und Mehreinnahmen in Höhe von ca. 1,7 Mio. verbunden. Dieses würde Mehreinnahmen in Höhe von ca. 14,39 pro Einwohner entsprechen. Von dem Gewerbesteuerbruttoaufkommen sind die Gewerbesteuerumlage sowie die Finanzierungsbeteiligung Fonds deutsche Einheit (Erhöhung der Gewerbesteuerumlage) abzuziehen. Eine Erhöhung des Hebesatzes wirkt sich jedoch nicht auf die Höhe der zu zahlenden Umlagen aus. Im Ergebnis könnte mit Mehreinnahmen in Höhe von ungefähr 3,6 Mio. bzw. in Höhe von ca. 30,- pro Einwohner geplant werden. Tab. 4: Finanzielle Auswirkungen einer möglichen Hebesatzerhöhung am Beispiel einer Stadt der Größenklasse 2 zum : Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer (brutto) Hebesatz (alt/neu) Vorauszahlung für das Jahr 2010 Finanzielle Auswirkungen Pro Einwohner + 0,22 + 6,19 + 6,66 Summe Summe pro Einwohner + 13,07 Soweit die möglichen Hebesatzrichtwerte für mittelgroße Städte des Kreises Recklinghausen (Größenklasse 2) z. B. auf die Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 2010 angesetzt werden, ergeben sich die genannten finanziellen Änderungen. Nachforderungen aus Vorjahren bleiben wieder unberücksichtigt. Die Vorauszahlungen für die Grundsteuer A belaufen sich für das Haushaltsjahr 2010 bei Anwendung des aktuellen Hebesatzes von 220 Prozentpunkten auf eine Höhe von ca Bei Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A von 220 auf 240 Prozentpunkte, wären Mehreinnahmen in Höhe von ca zu erwarten. Werden die Vorausleistungen für das Jahr 2010 für die Grundsteuer B zu Grunde gelegt, wären bei einer möglichen Hebesatzerhöhung um 20 Prozentpunkte Mehreinnahmen in Höhe von ca oder in Höhe von ca. 6,00 pro Einwohner zu erzielen. Einheitliche Realsteuerhebesätze für die Städte im Kreis Recklinghausen Seite 10 von 11

11 Ausgehend von dem Bruttoaufkommen der Gewerbesteuervorauszahlungen für das Haushaltsjahr 2010 könnte bei einer Hebesatzerhöhung um 20 Prozentpunkte auf 470 Prozentpunkte für das Folgejahr ein Betrag in Höhe von ca. 5,9 Mio. angesetzt werden. Im Ergebnis steigen die Einnahmen aus der Gewerbesteuervorauszahlung um rund In der Summe könnten durch die Anpassung der Realsteuerhebesätze auf die Höhe der Richtwerte Mehreinnahmen in Höhe von ca bzw. ca. 13,00 pro Einwohner erwirtschaftet werden. Für eine beabsichtigte Erhöhung der Realsteuerhebesätze wird ein gesonderter Beschluss über die Realsteuerhebesatzsatzung notwendig. Einheitliche Realsteuerhebesätze für die Städte im Kreis Recklinghausen Seite 11 von 11

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