Inklusion - Aufgabe aller Schulen. Carola Walter, StRin (Fö), SFZ Hof Jutta Beer, KRin, Sophienschule Hof

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inklusion - Aufgabe aller Schulen. Carola Walter, StRin (Fö), SFZ Hof Jutta Beer, KRin, Sophienschule Hof"

Transkript

1 Inklusion - Aufgabe aller Schulen Carola Walter, StRin (Fö), SFZ Hof Jutta Beer, KRin, Sophienschule Hof

2 Programm 1. Was bedeutet Inklusion? 2. Warum ist sie notwendig bzw. sinnvoll? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Formen der Umsetzung 5. Aus der Praxis berichtet 6. Möglichkeiten und Grenzen

3 1. Was bedeutet Inklusion im Unterschied zur Integration? Integration: Ein Mensch mit besonderen Bedürfnissen wird in ein bestehendes System eingefügt. Nicht das System, sondern der Mensch muss sich anpassen.

4

5 Inklusion Nicht der Mensch, sondern das System passt sich an. Das System wird so gestaltet, dass keiner ausgeschlossen ist. Auch Menschen mit besonderen Bedürfnissen können teilhaben.

6 Inklusion

7 2. Warum ist Inklusion notwendig bzw. sinnvoll? Wunsch der Eltern Inklusive Gesellschaft Lernen von und miteinander soziales Lernen Anpassung an die schulische Realität

8 Was bedeutet das für die (Regel)schule? (Soziale) Teilhabe am Unterricht der Regelschule von Kindern mit Förderbedarf im Schwerpunkt Sehen Hören Körperliche und motorische Entwicklung Geistige Entwicklung Sprache Lernen Emotionale und soziale Entwicklung

9 3. Rechtliche Grundlagen Inkrafttreten der UN Behindertenrechts - konvention (BRK) am Inklusion ist geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland seit 3 Jahren!

10 Art. 24 UN-BRK: Inklusives Bildungssystem 3.1 gleichberechtigter Zugang zum allgemeinen Schulsystem 3.2 gleiche Zugangsvoraussetzungen zu bestimmten Schularten für Behinderte und Nichtbehinderte (Übertritt) 3.3 lernzielgleiches (a) oder lernzieldifferentes (b) Lernen mit der nötigen Unterstützung

11 Zu 3.1: Gleichberechtigter Zugang... Art. 2 Abs. 2 Satz 1, BayEUG Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen.

12 Art. 41 Abs.1 BayEuG (1) 1 Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule. [ ] 3 Die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welchen der im Einzelfall rechtlich und tatsächlich zur Verfügung stehenden schulischen Lernorten ihr Kind unterrichtet werden soll; bei Volljährigkeit und Vorliegen der notwendigen Einsichtsfähigkeit entscheiden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf selbst.

13 Art. 41 Abs. 4 (4) 1 Die Erziehungsberechtigten melden ihr Kind unter Beachtung der schulartspezifischen Regelungen für Aufnahme und Schulwechsel (Art. 30a Abs. 5 Satz 2, Art. 30b Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2) an der Sprengelschule, Schule mit dem Schulprofil Inklusion oder an der Förderschule an. 2 Die Aufnahme an der Förderschule setzt die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens voraus.

14

15 Zu 3.3 (a): Lernzielgleiches Lernen (nach 45 VSO) Bei Leistungsnachweisen sowie bei Abschlussprüfungen kann die Bearbeitungszeit für Schülerinnen und Schüler mit besonders ausgewiesenem sonderpädagogischem Förderbedarf, mit einer erheblichen vorübergehenden Beeinträchtigung der Motorik oder mit erheblichen Behinderungen um bis zu 50 v.h. der vorgesehenen Zeit verlängert werden. Soweit im Einzelfall erforderlich können spezielle Hilfen zugelassen oder Alternativaufgaben gestellt werden, die im Anforderungsniveau gleichwertig sind und von der Schülerin oder dem Schüler unter Berücksichtigung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, der Beeinträchtigung der Motorik oder der Behinderung im Sinn des Satzes 1 bearbeitet werden können. Die Entscheidung über die Verlängerung und die Zulassung erforderlicher spezieller Hilfen trifft die Klassenleitung bzw. die für die Prüfung eingesetzte Kommission.

16 Zu 3.3 (b): Lernzieldifferentes Lernen (Art. 30a Abs. 5 Satz 3 Bay EuG) Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen an der allgemeinen Schule die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe nicht erreichen, soweit keine schulartspezifischen Voraussetzungen bestehen. 4 Die Festschreibung der Lernziele der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch einen individuellen Förderplan sowie den Nachteilsausgleich regeln die Schulordnungen. Schülerinnen und Schüler, die auf Grund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs die Lernziele der Haupt- bzw. Mittelschulen und Berufsschulen nicht erreichen, erhalten ein Abschlusszeugnis ihrer Schule mit einer Beschreibung der erreichten individuellen Lernziele sowie eine Empfehlung über Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung und zum weiteren Bildungsweg.

17 Konsequenz: Aussetzung der Ziffernbenotung nach 44 VSO 3) Bei Schülerinnen und Schülern, bei denen zu Beginn der Schulpflicht oder zu Beginn eines Schuljahres ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde und die im Sinn des Art. 41 Abs. 1 BayEUG am Unterricht der Volksschule teilnehmen können, kann die Lehrerkonferenz mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten entscheiden, dass Leistungsnachweise nicht durch Noten bewertet, sondern mit einer allgemeinen Bewertung versehen werden. Diese Bewertung geht insbesondere auf die individuellen Leistungen und die aktuelle Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers ein. Soweit in einzelnen Fächern Leistungen erbracht werden, die dem Anforderungsniveau der jeweiligen Jahrgangsstufe entsprechen, können in diesen Fächern Noten erteilt werden. Die Erziehungsberechtigten sind vorher eingehend zu beraten.

18 Einschränkung: Art. 41 Abs. 5 (5) Kann der individuelle sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule auch unter Berücksichtigung des Gedankens der sozialen Teilhabe nach Ausschöpfung der an der Schule vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten sowie der Möglichkeit des Besuchs einer Schule mit dem Schulprofil Inklusion nicht hinreichend gedeckt werden und...

19 1... ist die Schülerin oder der Schüler dadurch in der Entwicklung gefährdet oder 2. beeinträchtigt sie oder er die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich, besucht die Schülerin oder der Schüler die geeignete Förderschule.

20 Art. 30a Abs.4 BayEUG Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören sowie körperliche und motorische Entwicklung in die allgemeine Schule bedarf der Zustimmung des Sachaufwandsträgers; Die Zustimmung kann nur bei erheblichen Mehraufwendungen verweigert werden.

21 4. Formen der Umsetzung von gemeinsamem Unterricht und Inklusion nach BayEUG: 1. Kooperationsklassen Art. 30a Abs. 7 Ziff Partnerklassen Art. 30a Abs. 7 Ziff Offene Klassen der Förderschule Art. 30a Abs. 7 Ziff Inklusion einzelner Schüler Art. 30b Abs Schulen mit dem Profil Inklusion Art. 30b Abs Klasse mit festem Lehrertandem Art. 30b Abs. 5

22 Kooperationsklassen

23 Partnerklassen

24 Offene Klassen der Förderschule

25 Inklusion einzelner Schülerinnen und Schüler

26 Schulen mit dem Schulprofil Inklusion

27 Klasse mit festem Lehrertandem

28 5. Aus der Praxis berichtet 5.1 organisatorische Aspekte 5.2 unterrichtiche und erziehliche Aspekte 5.3 Möglichkeiten und Grenzen

29 5.1 organisatorische Aspekte Lehrkraft LP für Förderschule Individueller Förderplan Überlegungen zur Leistungs- Beurteilung Eva Förderung in Unterricht und Erziehung Schaffen der Rahmenbedingungen Angemessene Förderung für dieses Kind? Wie geht es dem Rest der der Klasse und dem Lehrer? Rücksprache mit Eltern Lehrerstunden, Finanzierung, Räume, Ausstattung, Schulbegleitung Regelschule, Schule mit dem Profil Inklusion oder Förderschule Möglichkeiten, Grenzen, Erwartungen Schnuppern Internes Abwägen der Möglichkeiten,evtl. weitere Diagnose (Informelle) Elterngespräche Beratung mit Mitarbeitern und Fachleuten

30 5.2 Unterrichtliche und erziehliche Aspekte Kinder aufrichten statt unterrichten! (Dr. Charmaine Liebertz, Institut für ganzheitliches Lernen ) Art. 30b Abs. 3 Bay EUG-E: Unterrichtsformen und Schulleben sowie Lernen und Erziehung sind auf die Vielfalt der Kinder auszurichten.

31 Ganzheitliche Erziehung Nicht der Lehrplan, sondern die Bedürfnisse des Kindes sind Maßstab für den Unterricht.

32 Veränderte Lehrerrolle Teamarbeiter: Erziehungsteam! Beobachter Förderer noch immer: Beurteilender Der Klassenleiter trägt die Verantwortung für alle schulischen Belange!

33 Unterstützung durch Sonderschullehrkräfte 1. Beratung von / mit Lehrern (Umgang, Lehr- und Förderpläne, Unterrichtsplanung, außerschulische Maßnahmen) Eltern Anderen, am Erziehungsprozess beteiligten 2. Beobachtung von Schülern und Lehrkräften

34 3. Diagnostik - durch gezielte Unterrichtsbeobachtung - durch Testung von Persönlichkeit, Wahrnehmung und Intelligenz Erstellen und Fortschreiben eines ind. Förderplans 4. Förderung - von Einzelnen oder Kleingruppen - Erarbeitung von Hilfsangeboten, Lernstrategien - Verhaltenstraining 5. Differenzierung 6. Koordination

35 Veränderte Methoden Beispiel: Wochenplanarbeit in der Klasse 3a 18 Kinder, davon 16 mit Migrationshintergrund 7 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich: a) Lernen: 4 Kinder b) Verhalten: 1 Kind c) körperliche Behinderung: 1 Kind d) geistige Entwicklung: 1 Kind

36 Veränderte Leistungsbeurteilung Innerhalb einer Klasse unterschiedliche Beurteilungssysteme: 1. regulär 2. individuell (Wortgutachten) - bei Kindern mit diagnostiziertem sonderpädagogischen Förderbedarf - nach Einverständnis von SL, Lehrerkonferenz und Eltern Dem entsprechend veränderte Zeugnisse

37 Soziales Lernen gewinnt an Bedeutung innerhalb der Klasse: Rituale Ampelsystem gemeinsame Aktionen innerhalb der gesamten Schülerschaft: Hauptaugenmerk: Pausen! schulhausübergreifende Sozialziele mit Pokalgewinn schuleigenes Hausaufgabenheft mit Elterninfo

38 Praktische Tipps für (Klassen)lehrer Information der Eltern (Elternabend!) Absprache mit Fachlehrkräften Pausen, Ausflüge genau planen auch mit behinderten Kindern: liebevoller aber konsequenter Umgang enger Kontakt zu Eltern Mut zur Lücke!

39 5.3 Möglichkeiten und Grenzen Stolpersteine: Ausstattung: personell räumlich materiell neue Netzwerke für Kinder nötig organisatorischer / zeitlicher Aufwand Notwendigkeit zur (Lehrer)fortbildung / Ausbildung (weiterer)schulischer und beruflicher Werdegang

40 Grenzen 1. soziale Teilhabe auch nach Ausschöpfung sämtlicher Unterstützungsmöglichkeiten nicht gewährleistet 2. der Schüler in seiner Entwicklung gefährdet ist 3. die Rechte von Mitgliedern der Schulgemeinschaft erheblich beeinträchtigt werden...

41 Möglichkeiten wohnortnahe Beschulung lernen von und miteinander anders sein als gegeben ansehen Zufriedenheit Wahlmöglichkeit

42

Inklusion an der Regelschule

Inklusion an der Regelschule Inklusion an der Regelschule Fortbildungsveranstaltung für f r Lehrkräfte im Schuljahr 2011/2012 Carola Walter, StRin (Fö) Jutta Beer, KRin Christoph Eberle StR (Fö)( Programm 1. Was bedeutet Inklusion?

Mehr

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern

Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen

Mehr

1. Gesetzliche Grundlagen

1. Gesetzliche Grundlagen Information zur Erstellung einer allgemeinen Bewertung / BayEUG 2003 / VSO 2008 bei aktiver, aber nicht erfolgreicher Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Volksschulen

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im BayEUG

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im BayEUG Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im BayEUG Fachtagung Inklusive Schule der VKS München, 23. November 2011 MRin Tanja Götz 1 I. Inklusion durch

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote im Förderschwerpunkt Sprache Bayern versucht, durch eine Vielfalt schulischer Angebote für alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen

Mehr

Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG

Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG 1 Schulrechtliche Grundlagen im Arbeitsfeld des MSD Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz BayEUG Stand: 09.07.2012 Art. 2 (2) Aufgaben der Schule/Inklusiver Unterricht (2) Inklusiver Unterricht

Mehr

Dienstbesprechung. Beratungslehrer/innen

Dienstbesprechung. Beratungslehrer/innen Dienstbesprechung der unterfränkischen Beratungslehrer/innen Schuljahr 2011-12 Was Sie erwartet UN-Behindertenrechtekonvention (BRK)- Artikel 24 Inklusion Schulentwicklungsauftrag für alle Schularten Änderung

Mehr

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo

Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen. Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo FACHTAGUNG der Vertretung des kirchlichen Schulwesens in Bayern (VKS) Inklusive Schule Grundlagen Beispiele - Visionen Förderschulen in Bayern - Darstellung status quo Michael Eibl, Direktor der Katholischen

Mehr

Kurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf

Kurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf Kurztext: Sonderpädagogischer Förderbedarf Laut Artikel 41 BayEUG (2011) erfüllten Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der

Mehr

Elternbeirat Mittelschule Röttingen

Elternbeirat Mittelschule Röttingen Elternbeirat Mittelschule Röttingen Wer ein Ziel hat, findet Wege Herzlich Willkommen Januar 2013 Was Sie heute erwartet Inklusive Schulentwicklung Auftrag aller Schulen Rechtliche Aspekte Vielfalt der

Mehr

Grundschule G. E. Lessing Schule mit dem Schulprofil Inklusion

Grundschule G. E. Lessing Schule mit dem Schulprofil Inklusion Grundschule G. E. Lessing Grundschule G. E. Lessing Schule mit dem Schulprofil Inklusion In Kooperation mit der Emmi-Böck-Schule Sonderpädagogisches FZ Ingolstadt II I. Inklusion in Bayern: Allgemeine

Mehr

Informationen zur Schuleinschreibung 2015

Informationen zur Schuleinschreibung 2015 Staatliches Schulamt Pfaffenhofen Beratungsstelle Ilmmünster Barbara Amasreiter, BRin, staatl. Schulpsy. Freisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster Tel: 08441/860896 Fax: 08441/860897 www.schulberatung-pfaffenhofen.de

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

Berufliche Rehabilitation

Berufliche Rehabilitation Berufliche Rehabilitation Sigrid Welnhofer Agentur für Arbeit München Berufliche Beratung für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf berufliche Rehabilitation Inhaltsverzeichnis 1. Berufsberatung

Mehr

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern

Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Stand: Dezember 2014 Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Vorwort In Bayern gibt es eine bedeutende

Mehr

THEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule

THEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule THEMA Auf dem Weg zur inklusiven Schule DEFINITION INKLUSION Inklusion (lat. Inclusio, Einschließung) beinhaltet die Überwindung der sozialen Ungleichheit, indem alle Menschen in ihrer Vielfalt und Differenz,

Mehr

Bayerischer Elternverband e.v.

Bayerischer Elternverband e.v. Was Eltern in Bayern über Inklusion wissen müssen Seit dem Schuljahr 2011/2012 können Eltern behinderter Kinder grundsätzlich selbst entscheiden, ob ihr Kind auf die allgemeine oder auf die Förderschule

Mehr

Inklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und Planungen des MSW

Inklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und Planungen des MSW Fachbeirat inklusive schulische Bildung am Freitag, den 06. November 2015, 15:00-18:00 Uhr Inklusion an Berufskollegs und Zukunft der Förderberufskollegs Folgerungen aus den drei Inklusionsgutachten und

Mehr

Förderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr

Förderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr Förderkonzept der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr Integration ist ein Grundrecht im Zusammenleben der Menschen, das wir als Gemeinsamkeit aller zum Ausdruck bringen. Es ist ein Recht, auf das jeder

Mehr

Handreichung für Eltern

Handreichung für Eltern Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Inhaltsangabe Vorwort Übergang

Mehr

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen

Mehr

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW

Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW 05.11.2016 Ausblick Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem Gestaltung eines inklusiven

Mehr

Gemeinsamer Unterricht

Gemeinsamer Unterricht Gemeinsamer Unterricht Anspruch im Nds.Schulgesetz seit 1993 Regel-Ausnahme-Verhältnis 4 Integration Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14 Abs. 1 Satz 2), sollen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_3\Dr. Hell\2012\März\27793_Weiterführung von Inklusionsmaßnahmen an den Grund- und Mittelschulen_(2.

Mehr

Sophie-Scholl-Mittelschule - Im Naabtalpark Burglengenfeld WICHTIGE INFORMATIONEN ZU. PROBEARBEITEN bzw. LEISTUNGSERHEBUNGEN

Sophie-Scholl-Mittelschule - Im Naabtalpark Burglengenfeld WICHTIGE INFORMATIONEN ZU. PROBEARBEITEN bzw. LEISTUNGSERHEBUNGEN Sophie-Scholl-Mittelschule - Im Naabtalpark 38-93133 Burglengenfeld 20.09.2015 LehrerInnen- BUL MS 12 2015/16 WICHTIGE INFORMATIONEN ZU PROBEARBEITEN bzw. LEISTUNGSERHEBUNGEN 46 MSO Probearbeiten (1) Die

Mehr

Kursunterricht am Sonderpädagogischen Förderzentrum Parsberg

Kursunterricht am Sonderpädagogischen Förderzentrum Parsberg Kursunterricht am Sonderpädagogischen Förderzentrum Parsberg Der Kursunterricht betrifft das Lernen der Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik. Er unterstützt die individuelle Förderung jedes Einzelnen

Mehr

Fritz-Felsenstein-Schule Mobiler Sonderpädagogischer Dienst

Fritz-Felsenstein-Schule Mobiler Sonderpädagogischer Dienst MSD Fritz-Felsenstein-Schule Karwendelstraße 6-8 86343 Königsbrunn Informationen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Fritz-Felsenstein-Schule

Mehr

Einschulung und Inklusion

Einschulung und Inklusion Fortbildung für Beratungslehrkräfte 13. Februar 2012 Stockdorf 07. März 2012 Pfaffenhofen Einschulung und Inklusion Referenten: Monika Beer, Leonie Budjarek, Anke Denkhaus, Heinz Schlegel 1 Einschulung

Mehr

Netzwerk Inklusion Bayern Kontakt: Harbachweg 6, Aub Tel.09335/ Fax

Netzwerk Inklusion Bayern Kontakt:  Harbachweg 6, Aub Tel.09335/ Fax An das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Netzwerk Inklusion Bayern Kontakt: www.inklusion-bayern.de christine-primbs@t-online.de Harbachweg 6, 97239 Aub Tel.09335/997674 Fax 997695

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung IV\Referat IV_3\Hahn\2011\April\42008_Unterricht und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf_r.doc Bayerisches

Mehr

Inklusion in der beruflichen Bildung

Inklusion in der beruflichen Bildung Inklusion in der beruflichen Bildung Aktueller Stand der Umsetzung Februar 2014 Inhalt Inklusion in der beruflichen Bildung Rechtliche Grundlagen Inklusion in der beruflichen Bildung Erste Ansätze Inklusion

Mehr

Verband der bayerischen Bezirke

Verband der bayerischen Bezirke Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Integrationshelfern/innen an Grund- und Hauptschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige

Mehr

UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen

UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen UN-Behinderrechtskonvention umsetzen Voraussetzungen für umfassende schulische Inklusion schaffen Elke Herrmann Behindertenpolitische Sprecherin Dr. Tobias Peter Parlamentarischer Berater für Bildung und

Mehr

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung

Mehr

Konzept G 7-9. Frieden Mittelschule Schweinfurt Ludwigstr.5, Schweinfurt, Tel: 09721/ ; Fax: 09721/

Konzept G 7-9. Frieden Mittelschule Schweinfurt Ludwigstr.5, Schweinfurt, Tel: 09721/ ; Fax: 09721/ Frieden Mittelschule Schweinfurt Ludwigstr.5, 97421 Schweinfurt, Tel: 09721/ 81-533; Fax: 09721/51-830 friedenschule@schweinfurt.de Konzept G 7-9 Jahrgangsgemischte, gebundene Ganztagsklasse (Jahrgangsstufe

Mehr

Handreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik

Handreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik Handreichungen zum Sonderpädagogischen Förderplan Ein Beitrag zur lernprozessbegleitenden Diagnostik Was ist ein Sonderpädagogischer Der Sonderpädagogische Förderplan ist ein förderdiagnostisches Planungs-

Mehr

Referat Inklusion.

Referat Inklusion. Referat Inklusion angela.ehlers@bsb.hamburg.de 1 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 7 Wohl des Kindes Gleichberechtigter Genuss aller Menschenrechte

Mehr

REGIONALE UNTERSTÜTZUNGSSYSTEME BEI DER INKLUSION

REGIONALE UNTERSTÜTZUNGSSYSTEME BEI DER INKLUSION Beetzstr. 4, 81679 München Tel. 089 / 98 29 55 110 Fax -133 E-Mail: info@sbost.de DIENSTBESPRECHUNG HERBST 2013 REGIONALE UNTERSTÜTZUNGSSYSTEME BEI DER INKLUSION E. Handlos, M. Kansy, E. Seidl, B. Vierck,

Mehr

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes

Die Festlegung des sonderpä dägogischen. Fo rderbedärfs und des Fo rderortes P r o f. D r. C h r i s t o f S t o c k Die Festlegung des sonderpä dägogischen Fo rderbedärfs und des Fo rderortes nach dem seit dem 01.08.2014 geltenden Schulrecht des Landes NRW - Ein Überblick über

Mehr

4.1 Allgemeine Hinweise Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne. Schulpflicht

4.1 Allgemeine Hinweise Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne. Schulpflicht 4-1 Inhalt 4 Leistungsbewertung und Zeugnisse... 4-2 4.1 Allgemeine Hinweise... 4-2 4.2 Förderschwerpunkte Bildungsgänge Förderpläne Schulpflicht... 4-3 4.3 Leistungsbewertung und Zeugnisse im Gemeinsamen

Mehr

Schulische Inklusion in Bayern Erste Ergebnisse der Befragung der allgemeinen Schulen und Förderschulen Lelgemann, Walter Klose & Singer (2015)

Schulische Inklusion in Bayern Erste Ergebnisse der Befragung der allgemeinen Schulen und Förderschulen Lelgemann, Walter Klose & Singer (2015) Schulische Inklusion in Bayern Erste Ergebnisse der Befragung der allgemeinen Schulen und Förderschulen Prof. Dr. R. Lelgemann Dr. Ch. Walter Klose Philipp Singer (Dipl. Päd.)! Fragestellung Fragestellung

Mehr

Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe

Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Günter Wottke (Dipl. Soz. Päd. BA) Abteilungsleiter Soziale Dienste Kinder- und Jugendamt Heidelberg Inklusion - Grundsätzliches

Mehr

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt.

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird beantragt. An den Landesschulrat für Tirol Innrain 1 6020 Innsbruck Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (Bei der Einschulung) Antragsteller/in: Erziehungsberechtigte Schulleiter/in Zutreffendes

Mehr

Herausforderung und Chancen der Inklusion an berufsbildenden Schulen in Bayern Perspektivwechsel in der Lehrerbildung

Herausforderung und Chancen der Inklusion an berufsbildenden Schulen in Bayern Perspektivwechsel in der Lehrerbildung Herausforderung und Chancen der Inklusion an berufsbildenden Schulen in Bayern Perspektivwechsel in der Lehrerbildung Dipl.oec.troph Susanne Miesera Fachdidaktik Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft

Mehr

SCHWERPUNKTSCHULE RS+ Hachenburg. RS+ Hachenburg SJ 12/13

SCHWERPUNKTSCHULE RS+ Hachenburg. RS+ Hachenburg SJ 12/13 SCHWERPUNKTSCHULE RS+ Hachenburg Realschule Plus Hachenburg ca. 900 Schüler insgesamt über 70 Lehrpersonen In Bezug auf Schwerpunktschule: Schwerpunktschule aufgrund der Fusion seit Schuljahr 2012/2013

Mehr

31. Netzwerktreffen Köln 21. und 22. März 2011

31. Netzwerktreffen Köln 21. und 22. März 2011 Einführung und Umsetzung inklusiver Bildungsangebote Länderbericht Thüringen 31. Netzwerktreffen Köln 21. und 22. März 2011 1 Veränderte Schuleingangsphase 1998 Projekt zur Schulentwicklung Veränderte

Mehr

Sonderpädagogischen Förderzentrum Landshut-Land

Sonderpädagogischen Förderzentrum Landshut-Land Kooperationsklassen der Volksschule Ergolding in Zusammenarbeit mit dem Sonderpädagogischen Förderzentrum Landshut-Land Partnerschulen als Weiterentwicklung der Kooperationsklassen in der Hauptschule Gerda

Mehr

Krankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen

Krankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen Kr BESONDERER FÖRDERBEDARF UND NACHTEILSAUSGLEICH BEI Krankheit 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen 1.1 Bedeutung des Unterrichts für Kranke Wenn Schülerinnen und Schüler längerfristig

Mehr

Ressourcensteuerung = Verteilung der Förderschullehrer/innen/stunden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt

Ressourcensteuerung = Verteilung der Förderschullehrer/innen/stunden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt Ressourcensteuerung = Verteilung der Förderschullehrer/innen/stunden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Frankfurt Meine Schule will inklusiv arbeiten. Damit es gelingt, benötigen wir gerade am Anfang

Mehr

Wissenswertes über unsere Schule

Wissenswertes über unsere Schule Wissenswertes über unsere Schule 238 Schüler 11 Grundschullehrer 8 Horterzieher 2 Sonderpädagogen 11 Klassen Präventive Integrative Grundschule Volle Halbtagsschule mit Hort Seminarschule Leitbild Wir

Mehr

Das GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Dienstag, der 11. Februar 2014 Stadt Pulheim Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit

Das GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Dienstag, der 11. Februar 2014 Stadt Pulheim Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Das GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Dienstag, der 11. Februar 2014 Stadt Pulheim Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Jan Springob, Andreas Niessen Vier Sätze vorweg Inklusion in

Mehr

Teil 4. Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz. Grundsatz

Teil 4. Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz. Grundsatz Teil 4 Anlage (Auszug aus der BaySchO) Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz 31 Grundsatz 1 Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz dienen dazu, die Schülerinnen

Mehr

Individuelle Förderpläne sind Grundlage für die Förderung eines jeden Schülers. Diese dient der Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung.

Individuelle Förderpläne sind Grundlage für die Förderung eines jeden Schülers. Diese dient der Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung. Unser Förderkonzept Individuelle Förderpläne sind Grundlage für die Förderung eines jeden Schülers. Diese dient der Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung. Für wen? (Welche Schüler sollen eine Förderung

Mehr

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am

Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am Förderpläne an der Alexander-Schmorell-Schule Vorlage der Arbeitsgruppe Förderplan Beschlossen in der Gesamtkonferenz am 05.05.2009 1. Rechtliche Grundlagen - Hessisches Schulgesetz in der Fassung vom

Mehr

Elterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung

Elterninformation. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Elterninformation Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Förderung in Allgemeinen Schulen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. ifttreten der VN-BRK. s des Bayerischen Kabinetts zur Umsetzung der VN-BRK

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. ifttreten der VN-BRK. s des Bayerischen Kabinetts zur Umsetzung der VN-BRK Auf dem Weg zur Umsetzung der U N-Behindertenrechtskonvention Lösungsansätze in Bayern MR Erich Weigl Vielfalt als Bereicherung 26.03.2009 28.07.2009 03.12.2009 22.01.2010 15.04.2010 21.04.2010 ifttreten

Mehr

3.04 Gemeinsamer Unterricht für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

3.04 Gemeinsamer Unterricht für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf 3.04 Gemeinsamer Unterricht für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Konzept der Johannesschule Sundern Gemeinsamer Unterricht ist Schulalltag. Gemeinsamer Unterricht findet in allen Unterrichtsstunden

Mehr

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 27. April 2009-201D-3211-05/560 -

Mehr

HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN

HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN Arbeitsstelle Kooperation Beratung, Begleitung, Vernetzung Ansprechpartner Jugendamt und Schule Gemeinsame Projekte v. Jugendarbeit und Schule Ansprechpartner/In Inklusion

Mehr

Die Verwaltungsvorschriften werden an die Änderungen der AO-SF aus dem Jahr 2014 angepasst.

Die Verwaltungsvorschriften werden an die Änderungen der AO-SF aus dem Jahr 2014 angepasst. Stand: 31. August 2015 13 41 Nr. 2.1/Nr. 2.2 13 41 Nr. 2.2 Einleitender Text bei der Veröffentlichung im Amtsblatt Die Verwaltungsvorschriften werden an die Änderungen der AO-SF aus dem Jahr 2014 angepasst.

Mehr

Inklusion. Grundlagen SPS Wahlrecht FBZ BBS

Inklusion. Grundlagen SPS Wahlrecht FBZ BBS Was ist Inklusion? Grundlagen SPS Wahlrecht FBZ BBS Grundlagen UN-BRK (26.3.2009, Ratifizierung) Art. 24 gewährleisten ein inklusives Bildungssystem ermöglichen Teilhabe an der Bildung treffen angemessene

Mehr

Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje

Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje Zur aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung in Mecklenburg-Vorpommern Dipl.- Päd. Cornelia Fittje 1 UN Behindertenrechtskonvention Artikel 24 Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von

Mehr

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik

Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung Workshop 4 Inklusive Erziehung und Bildung als Herausforderung für kommunale Behindertenpolitik Fachkonferenz

Mehr

Grundschule Zusmarshausen SINUS Schule Referenzschule für Medienbildung

Grundschule Zusmarshausen SINUS Schule Referenzschule für Medienbildung Grundschule Zusmarshausen SINUS Schule Referenzschule für Medienbildung Zurückstellung vom Schulbesuch Stand Oktober 2011 1. Kurzinformation im Überblick In Bayern ist das Einschulungsalter gesetzlich

Mehr

Rechenschwäche und Rechenstörungen

Rechenschwäche und Rechenstörungen Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)

Mehr

Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel

Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel S c h ü l e r b o g e n Neuantrag: Wechsel des Förderortes: Änderung

Mehr

Inklusions Konzept am EMG. I. Rechtliche Grundlagen II. Situation am EMG a) Ansprechpartner am EMG b) Raumsituation III. FAQ IV.

Inklusions Konzept am EMG. I. Rechtliche Grundlagen II. Situation am EMG a) Ansprechpartner am EMG b) Raumsituation III. FAQ IV. Inklusions Konzept am EMG I. Rechtliche Grundlagen II. Situation am EMG a) Ansprechpartner am EMG b) Raumsituation III. FAQ IV. Ausblick I. Rechtliche Grundlagen Am 30. März 2007 wurde die UN-Konvention

Mehr

4. Arbeitstagung "Wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs IBB - Inklusive berufliche Bildung in Bayern

4. Arbeitstagung Wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs IBB - Inklusive berufliche Bildung in Bayern 4. Arbeitstagung "Wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs IBB - Inklusive berufliche Bildung in Bayern 06.11.2013 Regionaldirektion Bayern Fachbereich Reha/SB Berufliche Eingliederung von jungen

Mehr

Leitgedanken und pädagogische Grundsätze

Leitgedanken und pädagogische Grundsätze Leitgedanken und pädagogische Grundsätze Jede Schülerin und jeder Schüler fühlt sich angenommen! Jede Schülerin und jeder Schüler erlebt sich als kompetent! Jeder fühlt sich wertgeschätzt! Die Beziehung

Mehr

Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen

Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg 2015 Staatliches Schulamt Donaueschingen Folie 2 Gesetzlicher Rahmen (Überblick) Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 20.07.2015: Inklusionsgesetz

Mehr

Die Schule für alle. Der Gemeinsame Unterricht

Die Schule für alle. Der Gemeinsame Unterricht Pädagogik Marco Nadorp Die Schule für alle. Der Gemeinsame Unterricht Studienarbeit Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG... 2 2. DAS AO-SF-VERFAHREN... 2 3. DER GEMEINSAME UNTERRICHT... 3 3.1. INKLUSION IM

Mehr

Inklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe

Inklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe Inklusive Bildung Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe Arbeitskreis Barrierefreies Tübingen 06.07.2016 Rathaus Tübingen, Ratssaal 05.07.16 1 Bericht und Austausch

Mehr

Schulkonzeption der Dohrmann-Schule Bad Bevensen, d.

Schulkonzeption der Dohrmann-Schule Bad Bevensen, d. Hier: Schulkonzept/Entwicklungs- und Arbeitsschwerpunkte 29549 Bad Bevensen Lönsweg 12 Telefon 05821-2460 FAX 05821-477043 Schulkonzeption der Dohrmann-Schule Bad Bevensen, d. 1. Schulkonzeption 1. 1 Allgemeine

Mehr

Kleines chinesisches. sches Wörterbuch sonderpädagogischer. gischer Fachbegriffe

Kleines chinesisches. sches Wörterbuch sonderpädagogischer. gischer Fachbegriffe Kleines chinesisches sches Wörterbuch sonderpädagogischer gischer Fachbegriffe Impressum Herausgeber: Regierung von Oberbayern Sachgebiet Förderschulen Maximilianstraße 39, 80538 München Redaktion: Dr.

Mehr

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein

Inklusive Bildung in Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Christine Pluhar Inklusionsbeauftragte der Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Fulda, 27.11.2012 Begriffsbestimmung : qualitativ hochwertige Bildung

Mehr

Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom Gl.-Nr.: Fundstelle: NBl. Schl.-H S. Änderungsdaten: keine

Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom Gl.-Nr.: Fundstelle: NBl. Schl.-H S. Änderungsdaten: keine Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung (SoFVO) Vom 19.06.2002 Gl.-Nr.: Fundstelle: NBl. Schl.-H. 2002 S. gültig von: 1.8.2002 +) gültig bis: Änderungsdaten: keine Eingangsformel: Aufgrund des

Mehr

Die inklusive Schule in Südtirol / Italien Gemeinsames Lernen unter Anerkennung der Verschiedenheit

Die inklusive Schule in Südtirol / Italien Gemeinsames Lernen unter Anerkennung der Verschiedenheit Die inklusive Schule in Südtirol / Italien Gemeinsames Lernen unter Anerkennung der Verschiedenheit Dr. Schenk Rosemarie Deutsches Bildungsressort, Bereich Innovation und Beratung, Südtirol Das Schulsystem

Mehr

Information für die Eltern zu LRS in der Grundschule

Information für die Eltern zu LRS in der Grundschule Astrid-Lindgren-Schule Schützenstr. 10 59597 Erwitte Information für die Eltern zu LRS in der Grundschule Entsprechend dem LRS-Erlass des Landes NRW (1991), den Grundsätzen der Kultusministerkonferenz

Mehr

Beschlüsse der 45. Hauptversammlung des Verband Sonderpädagogik e.v. vom in Saarbrücken

Beschlüsse der 45. Hauptversammlung des Verband Sonderpädagogik e.v. vom in Saarbrücken Beschlüsse der 45. Hauptversammlung des Verband Sonderpädagogik e.v. vom 10.-12.11.2011 in Saarbrücken Leitlinien Die vom Bundesausschuss im Februar 2011 beschlossenen Leitlinien sollen als Grundlage für

Mehr

Die Behindertenrechtskonvention. Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung der KMK am in Bremen

Die Behindertenrechtskonvention. Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung der KMK am in Bremen Department für Pädagogik und Rehabilitation Lehrstuhl Lernbehindertenpädagogik, Prof. Dr. Ulrich Heimlich Die Behindertenrechtskonvention (BRK) und die Sonderpädagogik Plenumsvortrag auf der Fachtagung

Mehr

Verkehrserziehung und Inklusion

Verkehrserziehung und Inklusion Verkehrserziehung und Inklusion Überblick Vorbemerkungen (Inklusion, Recht, Kompetenzen) Hinweise für die Praxis am Beispiel der Radfahrausbildung Möglichkeit zum Austausch 2 Bedeutung von Inklusion UN-Behindertenrechtskonvention

Mehr

Organisation Externe Beschulung

Organisation Externe Beschulung Organisation Externe Beschulung Rechtliche Grundlagen Hess. Schulgesetz 53 (3) Zwischen der Förderschule und der allgemeinen Schule können Formen der Kooperation entwickelt werden, in denen das Kind Schülerin

Mehr

Fragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule

Fragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule www.tmbjs.de Fragen und Antworten zur Thüringer Gemeinschaftsschule Stand: Januar 2015 1. Wie muss an der Gemeinschaftsschule ab der Klassenstufe 5 bezüglich der Lehrpläne und Anspruchsebenen unterrichtet

Mehr

Übertritt und Schulwechsel in Bayern: So geht die Schulkarriere weiter

Übertritt und Schulwechsel in Bayern: So geht die Schulkarriere weiter Übertritt und Schulwechsel in Bayern: So geht die Schulkarriere weiter Alles zum Übertritt von der Grundschule an die weiterführenden Schulen, alle Regelungen zu Übertritten an andere Schulen und Hinweise

Mehr

Bayern auf dem Weg zu inklusiven Schulen. Inklusive Partnerklassen der Astrid-Lindgren-Schule an der Nordschule Kempten (Allgäu)

Bayern auf dem Weg zu inklusiven Schulen. Inklusive Partnerklassen der Astrid-Lindgren-Schule an der Nordschule Kempten (Allgäu) Bayern auf dem Weg zu inklusiven Schulen Inklusive Partnerklassen der Astrid-Lindgren-Schule an der Nordschule Kempten (Allgäu) Wir sind: Christine Miller-Sobotha Rektorin Grundschule Kempten-Nord Grundschule

Mehr

Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz)

Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10. (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz) Verwaltungsvorschriften zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Jahrgangsstufen 3 bis 10 (VV-Arbeits- und Sozialverhalten - VVArbSoz) Vom 24. August 2006 geändert durch Verwaltungsvorschriften

Mehr

Schul- und Kultusreferat

Schul- und Kultusreferat Telefon 2 33 28930 Telefax 2 33 28940 Schul- und Kultusreferat Fachabteilung 4 Grund-, Haupt- und Förderschulen Sonderpädagogische Förderung in der Landeshauptstadt München Das sonderpädagogische Konzept

Mehr

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen Individuelle Förderung, Lernstudio

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen Individuelle Förderung, Lernstudio Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein Westfalen Individuelle Förderung, Lernstudio Handlungsrahmen zur Umsetzung des 4 AO-GS Redaktionell überarbeitete Fassung Juni 2006 Aufnahme

Mehr

Herzlich willkommen! Bonns Fünfte Inklusive Gesamtschule der Bundesstadt Bonn. Eduard-Otto-Straße Bonn Tel.: Fax:

Herzlich willkommen! Bonns Fünfte Inklusive Gesamtschule der Bundesstadt Bonn. Eduard-Otto-Straße Bonn Tel.: Fax: Bonns Fünfte Inklusive Gesamtschule der Bundesstadt Bonn Herzlich willkommen! Eduard-Otto-Straße 9 53129 Bonn Tel.: 0228-77 75 04 Fax: 0228-77 75 25 bonnsfuenfte@schulen-bonn.de www.bonnsfuenfte.de 06.10.2016

Mehr

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I

Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I 1. An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I RdErl. des Ministeriums für Schule,

Mehr

Schüler/in mit einem sonderpädagogischen Gutachten

Schüler/in mit einem sonderpädagogischen Gutachten Schüler/in mit einem sonderpädagogischen Gutachten Schüler/in mit Sinnes- oder körperlichen Beeinträchtigungen Schüler/in mit sonderpädagogischem Förderbedarf SPS Schüler/in mit hohem Zuwendungsbedarf

Mehr

Schulische Erziehungshilfe durch das Förderzentrum Lernen der Stadt Rendsburg. Bähnk/Petersen

Schulische Erziehungshilfe durch das Förderzentrum Lernen der Stadt Rendsburg. Bähnk/Petersen Schulische Erziehungshilfe durch das Förderzentrum Lernen der Stadt Rendsburg beraten begleiten vernetzen Erziehungshilfe im Förderzentrum Lernen der Stadt Rendsburg BE: Beratung schulische Erziehungshilfe

Mehr

Sonderpädagogische Schülerakte Teil I

Sonderpädagogische Schülerakte Teil I Teil I I. Einleitung des Verfahrens: 4 Abs.1 SoFVO Deckblatt Name: Vorname: geb. am: Staatsangehörigkeit: Anschrift der meldenden Schule / Schulstempel Das Personensorgerecht liegt bei: Eltern: / Mutter:

Mehr

Pädagogisches Konzept der Käthe- Kollwitz Schule

Pädagogisches Konzept der Käthe- Kollwitz Schule Pädagogisches Konzept der Käthe- Kollwitz Schule Integrative Beschulung Die Käthe- Kollwitz Schule ist seit 2000 eine Verbundschule, in der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen,

Mehr

Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst

Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Nummer 18 München, den 27. September 2011 Jahrgang 2011 Inhaltsübersicht Datum Seite I. Rechtsvorschriften

Mehr

Förderschul-Lexikon. AsA Das Alternative schulische Angebot (AsA) Außenklassen. BayEUG. BaySchFG Benotung. Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen

Förderschul-Lexikon. AsA Das Alternative schulische Angebot (AsA) Außenklassen. BayEUG. BaySchFG Benotung. Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderschul-Lexikon Stand 3/09 Aktive Teilnahme AsA Das Alternative schulische Angebot (AsA) Außenklassen BayEUG BaySchFG Benotung Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung Berufsschulstufe

Mehr

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim - 116 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen II / 5 Orientierungshilfen Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim Informationen über gesetzliche Grundlagen

Mehr

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte AO-SF Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes und die Entscheidung über den Förderort Schulamt für die Städteregion

Mehr

Verband der bayerischen Bezirke

Verband der bayerischen Bezirke TP PT Aus Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Schulbegleitern an allgemeinen Schulen (Regelschulen) bei der Beschulung von Schülern/innen mit Behinderung i.s.d. 54 Abs. 1, Satz 1 Nr.1 SGB XII (12.

Mehr

Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung

Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung - 38 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 5 Orientierungshilfen Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung Informationen über gesetzliche Grundlagen und Hinweise zur

Mehr