Sozialreferat Stadtjugendamt S - II - KT

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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Stadtjugendamt S - II - KT Realisierung einer dreigruppigen Kinderkrippe Hanebergstr. (Altenheim Dom-Pedro-Platz 6) Teileigentumserwerb (Produkt 2.1.1) Gesamtkosten Kostenobergrenze: Euro (Richtgröße) davon Euro Baukosten Euro 2 Tiefgaragenplätze Euro Grunderwerbskosten Euro Grundstückskosten Euro Ersteinrichtung 1. Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms 2. Ermächtigung des Kommunalreferats zum Erwerb der Kinderkrippe 3. Änderung des Entwurfs des Mehrjahresinvestitionsprogramms Stadtbezirk 9 Neuhausen-Nymphenburg Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten In den denkmalgeschützen Gebäudeteilen des Altenheims Dom-Pedro-Pl. 6 sind zwei Gemeinbedarfseinrichtungen in Form eines Horts und einer Kinderkrippe vorgesehen. Die Landeshauptstadt München wird diese Einrichtungen im Teileigentum erwerben. Der Standort befindet sich im Planungsbereich 09.2 Neuhausen, der mit einer Krippenplatzversorgung von aktuell 22,6 Prozent (Stand März 2007) in Priorität II eingestuft ist. Die Definition der Priorität II lautet gem. Bedarfsplan für Kindertagesbetreuung: "Projekte in diesen Planungsbereichen haben große Dringlichkeit.".

2 Seite 2 Kosten Wie das Kommunalreferat mitteilt, haben die Grundstückseigentümer (Heiliggeistspital- und Dall`Armiheimstiftung) über die Münchenstift ggmbh einen Architekten mit der Aufgabe betraut, die Kosten des Umbaus der vorhandenen denkmalgeschützten Räume für eine Kinderkrippennutzung zu ermitteln. Die mit dem Baureferat abgestimmten Kosten nach DIN 276 betragen für die Kinderkrippe Euro. Darin sind nur die Kostengruppen 200 bis 600 enthalten, nicht die Planungskosten der Kostengruppe 700 sowie die Projektrisikozuschläge der Kostengruppe 900. Berücksichtigt man diese beiden Kostengruppen (700 und 900) in den Gesamtkosten, so liegen die Umbaukosten bei der Kinderkrippe bei insgesamt Mio. Euro (ohne Ersteinrichtung). Die Kosten der Beurkundung werden mit max Euro geschätzt, die Kosten für die zwei Tiefgaragenstellplätze werden mit Euro pro Tiefgaragenstellplatz angesetzt. Die aufgeführten Gesamtkosten zeigen die Kostenobergrenze auf. Nachdem die in den Obergeschossen vorgesehenen Wohnungszuschnitte möglicherweise auch auf die Raumaufteilung für die Kinderkrippe Einfluss nehmen, können sich diese Kosten möglicherweise nochmals ändern, zumal der Bauträger ankündigte, in jedem Fall einen zweiten Fluchtweg mit einzuplanen. Gemäß der Inhalte im städtebaulichen Vertrag übernehmen die beiden Stiftungen für die Gemeinbedarfseinrichtung nur die Kaufpreisanteile (Baukosten und Bodenwert), die als ursächlich gelten. Den anrechenbaren Bodenwert von 200 Euro/m² GF für den nicht ursächlichen Gemeinbedarf in Höhe von Euro zahlt das Sozialreferat an die Stiftungen. Die rechnungstechnische Abwicklung der anfallenden Gesamtkosten (Bau- und anteilige Grundstückskosten) erfolgt gemäß Flächenmanagementbeschluss vom Bei der Standortwahl, der Ausführungsart des Vorhabens und den entstehenden laufenden Folgekosten werden von der produktverantwortlichen Organisationseinheit wirtschaftliche Gesichtspunkte im Rahmen bestehender Standortalternativen, verfügbarer Ressourcen und gegebener Bedarfe berücksichtigt. Die Ersteinrichtungskosten sind standardmäßig mit Euro kalkuliert. Der Hauptanteil an den laufenden Folgekosten sind die Personalkosten, die als Anlage dem Nutzerbedarfsprogramm beigefügt sind. Die Zusammensetzung der Personalfolgekosten in Höhe von Euro ist aus dem Nutzerbedarfsprogramm ersichtlich. Der Unterhalt sowie der übrige sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand stellen im Vergleich zu den Personalkosten lediglich einen geringen Anteil an den laufenden Folgekosten dar und werden sich voraussichtlich im für eine Kinderkrippe üblichen Rahmen von rd Euro bewegen. Bei einer Kinderkrippe mit 36 Plätzen kann mit Einnahmen in Höhe von insgesamt Euro (Gebühren rund Euro, staatliche Förderung nach BayKiBiG rund Euro) pro Jahr gerechnet werden. Finanzierung Das Bauvorhaben ist im Entwurf des Mehrjahresinvestitionsprogramms in Investitionsliste 1, Gliederungsziffer 4642, Maßnahmennummer 7970, mit einem Gesamtbetrag von Euro enthalten.

3 Seite 3 Das Mehrjahresinvestitionsprogramm wird im Rahmen der nächsten MIP-Fortschreibung wie folgt angepasst: MIP alt: Bezeichnung (Gruppierung) Gesamtkosten in TEUR bisher finanziert Summe Programmzeitraum Zw Sum Summe Restfinanzierung 2013 ff MIP neu: Bezeichnung (Gruppierung) Gesamtkosten in TEUR bisher finanziert Summe Programmzeitraum Zw Sum Summe Restfinanzierung 2013 ff Die Kinderkrippe wird die Voraussetzungen nach Art. 19 BayKiBiG erfüllen, der staatliche kind- und nutzungszeitbezogene Förderanteil ist somit gesichert. Die Stadtkämmerei wird staatliche Investitionskostenzuschüsse nach Art. 27 BayKiBiG und vorab eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Regierung von Oberbayern beantragen. Raumprogramm Grundlage für den Architektenentwurf bildete das Raumprogramm für Kinderkrippen wie im Beschluss der Vollversammlung zu den Baustandards vom enthalten. Nach diesem Beschluss ist die Verwaltung jedoch gehalten, die Flächenbedarfe weitestmöglich an die förderfähigen Flächen anzunähern bzw. bei Überschreitungen im Einzelfall gesonderte Begründungen vorzulegen. Es ist darauf hinzuweisen, dass in den förderfähigen Flächen ein Elternwarteraum mit 17 m² enthalten ist. Nachdem das Raumbuch für städtische Kinderkrippen keinen eigenen Warteraum für die Eltern ausweist (der Wartebereich ist in den Flurbereichen integriert) und laut Finanzministerium Abweichungen bei einzelnen Raumarten ausgeglichen werden können, wurde hinsichtlich der zusätzlichen 17 m² und den 2 m² Überhang aus dem Wäschearbeitsbereich (förderfähig 22 m² lt. Raumbuch 20 m²) wie folgt verfahren: Von den insgesamt 19 m² wurden - 8 m² dem Personalraum zugeschlagen, damit entfällt eine Überschreitung, - 8 m² der Küche zugeschlagen, damit entfällt eine Überschreitung, - 3 m² dem Leitungsbüro zugeschlagen, damit ergibt sich eine Überschreitung um 2 m². Begründungen für den größeren Zuschnitt einzelner Räume in Kinderkrippen: o

4 Seite 2 - Die Gruppen- und Ruheräume entsprechen mit 42 m² bzw. 24 m² dem Raumprogramm für Kinderkrippen (siehe Beschluss der Vollversammlung zu den Baustandards vom , Tabelle). - Der Personalumkleideraum (förderfähig 0 m², umfasst lt. Raumprogramm 10 m²) wird entwurfsabhängig kleiner ausgeführt als im Raumbuch vorgesehen. Nach Arbeitsstättenverordnung muss in Einrichtungen, in denen es Zubereitungsküchen gibt, für das Küchenpersonal die Möglichkeit vorhanden sein, sich umzukleiden. - Das behindertengerechte WC (förderfähig 0 m², vorhanden 5 m²) ist zugleich Personal- WC. Nach dem neuen Behindertengleichstellungsgesetz müssen öffentliche Einrichtungen behindertengerecht ausgebaut sein. - Der Speisenvorratsraum und das Lebensmittellager (förderfähig 0 m², benötigen zusammen 20 m²) werden aufgrund des gegebenen Ernährungskonzeptes benötigt. Dieses Konzept wurde im Beschluss der Vollversammlung vom ausführlich dargestellt und vom Stadtrat so befürwortet. Nach der Lebensmittelhygieneverordnung dürfen angebrochene Lebensmittelpackungen und kurzlebige Lebensmittel nicht mit langhaltbaren Lebensmitteln zusammen gelagert werden. - Der Kinderwagenabstellraum (förderfähig 20 m²) umfasst nach Raumprogramm 25 m². Hier wurden 5 m² mehr veranschlagt, weil die Erfahrung in den bestehenden Einrichtungen gezeigt hat, dass hierfür mehr Raum benötigt wird. Die derzeit gängigen Kinderwagenmodelle sind sehr platzgreifend. Außerdem ist der Kinderwagenabstellraum als entwurfsabhängig im Raumprogramm gekennzeichnet, so dass er im Wesentlichen aus Restflächen besteht. Weiteres Verfahren Mit heutiger Beschlussfassung soll die Voraussetzung für die Realisierung der Kinderkrippe geschaffen werden. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, den Verwaltungsbeirätinnen, Frau Stadträtin Zurek und Frau Stadträtin Gebhardt, der Gleichstellungsstelle für Frauen, der Stadtkämmerei, dem Schul- und Kultusreferat, dem Baureferat, dem Kommunalreferat, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Personal- und Organisationsreferat, der Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern sowie der/dem Kinderbeauftragten des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirks und dem Sozialreferat, Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Das Nutzerbedarfsprogramm für die Realisierung einer dreigruppigen Kinderkrippe mit 36 Krippenplätzen am Standort Hanebergstr. wird genehmigt. 2. Die Ermächtigung zum Erwerb der Kinderkrippe mit Gesamterwerbskosten in Höhe von Euro, zuzüglich Erstausstattungskosten in Höhe von Euro, d.h. Gesamtkosten von insgesamt Euro, wird vorbehaltlich der vorliegenden Unbedenklichkeitsbescheinigung der Regierung von Oberbayern erteilt.

5 Seite 5 3. Gemäß Flächenmanagementbeschluss vom 4./ werden die Gesamterwerbskosten nach Bezugsfertigkeit der Kinderkrippe dem Allgemeinen Grundvermögen abgelöst. 4. Die endgültigen Raumpläne für die Kinderkrippe sowie die Ausführung sind eng mit dem Sozialreferat, Abteilung Kindertagesbetreuung, abzustimmen. 5. Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen investiven Mittel in Höhe von Euro zu gegebener Zeit - vorbehaltlich der Genehmigung der MIP-Fortschreibung - zum Haushalt anzumelden und die erforderlichen Mittel für die jährlichen Folgekosten zum entsprechenden Haushalt anzumelden. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an die Gleichstellungsstelle für Frauen z. K. o

6 Seite 2 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Schul- und Kultusreferat An das Baureferat An das Kommunalreferat An das Personal- und Organisationsreferat An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An S-Z-SP An S-Z-P An S-Z-F/H-AV An S-Z-F/RW An S-III-M An die Vorsitzende, die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher sowie die/den Kinderbeauftragte/n des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirks (7-fach) z. K. Am I.A.

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