Einwohnergemeindeversammlung vom 29. Mai 2015

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1 SCHNEISINGEN Einwohnergemeindeversammlung vom 29. Mai 2015 Erläuterungen zu den Traktanden Anschliessend an die Versammlung sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer herzlich zu einem Apéro eingeladen.

2 Bemerkungen Die Einladungen wurden den Stimmberechtigten in Kurzversion mit separater Post zugestellt. Soweit zu den Traktanden Unterlagen vorliegen, können diese in der Zeit vom 15. bis 29. Mai 2015 bei der Gemeindekanzlei während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Zudem stehen einige Unterlagen in Form von Dateien auf der Homepage unter der Rubrik Politik / Gemeindeversammlung zur Verfügung. Die nicht stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner sind ebenfalls freundlich eingeladen, als Gäste an der Gemeindeversammlung teilzunehmen.

3 Traktanden 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom Rechenschaftsbericht Bilanz und Erfolgsrechnung Kreditabrechnung 'Gemeindeanteil ICT-Ausrüstung Kreisschule Surbtal' 5. Kreditabrechnung 'Regenbecken Dorf' 6. Kreditabrechnung 'Dringende Abwasser-Leitungssanierungen' 7. Wasserversorgung; Ringschluss Mitteldorf; Kredit Fr. 130' Verschiedenes und Umfrage

4 Berichte und Anträge 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom kann auf der Homepage unter der Rubrik Politik/Gemeindeversammlung oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. ANTRAG Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom wird genehmigt. 2. Rechenschaftsbericht 2014 Der Rechenschaftsbericht 2014 kann auf der Homepage unter der Rubrik Politik/Gemeindeversammlung oder bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Zur Tätigkeit des Gemeinderats und der Verwaltung können auch an der Gemeindeversammlung Fragen gestellt werden. ANTRAG Der Rechenschaftsbericht des Gemeinderats über das Amtsjahr 2014 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 3. Bilanz und Erfolgsrechnung 2014 Bilanz und Erfolgsrechnung des Jahrs 2014 wurden termingerecht abgeschlossen und dem Gemeinderat überwiesen. Dieser hat vom Ergebnis Kenntnis genommen und sie an die Finanzkommission sowie die externe Revisionsstelle (BDO Visura) zur Prüfung weitergeleitet. Die Begründungen zu den Abweichungen gegenüber dem Budget sowie tabellarische Darstellungen können Sie den separaten Erläuterungen zur Erfolgsrechnung 2014 entnehmen. Es wird eine Grobübersicht über die Rechnung abgegeben. Die Detailjahresrechnung liegt während der Aktenauflage zur Einsichtnahme auf und steht als Datei auf der Homepage Rubrik Politik/Gemeindeversammlung zur Verfügung. Die Finanzkommission wird anlässlich der Gemeindeversammlung Bericht erstatten und Antrag zu Bilanz und Erfolgsrechnung 2014 stellen.

5 ANTRAG Bilanz und Erfolgsrechnung 2014 werden genehmigt. 4. Kreditabrechnung 'Gemeindeanteil ICT-Ausrüstung Kreisschule Surbtal' Die Gemeindeversammlung vom 30. November 2012 bewilligte einen diesbezüglichen Verpflichtungskredit von Fr. 50'000. Kostenübersicht Bruttoanlagekosten Fr. 34' /. bewilligter Kredit Fr. 50' Kreditunterschreitung Fr. 15' Bemerkungen Günstigere Auftragsvergaben in der offiziellen Submission sowie Zahlungen der, im ursprünglichen Kostenverteiler nicht vorgesehenen, Gemeinden Ehrendingen und Würenlingen führten zur vorliegenden Kreditunterschreitung. Die Finanzkommission hat die Kreditabrechnung geprüft und genehmigt. ANTRAG Die Kreditabrechnung 'Gemeindeanteil ICT-Ausrüstung Kreisschule Surbtal' mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 15' wird genehmigt. 5. Kreditabrechnung 'Regenbecken Dorf' Die Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2011 bewilligte einen diesbezüglichen Verpflichtungskredit von Fr. 995'000. Kostenübersicht Bruttoanlagekosten Fr. 942' /. bewilligter Kredit Fr. 995' Kreditunterschreitung Fr. 52' Bemerkungen Insbesondere die Aufwändungen für die Baumeisterarbeiten sowie für die technischen Arbeiten fielen tiefer aus als veranschlagt. Abzüglich der Vorsteuerabzüge (MwSt) resultieren Nettoinvestitionskosten von Fr. 873'

6 Die Finanzkommission hat die Kreditabrechnung geprüft und genehmigt. ANTRAG Die Kreditabrechnung 'Regenbecken Dorf' mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 52' wird genehmigt. 6. Kreditabrechnung 'Dringende Abwasser-Leitungssanierungen' Die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2013 bewilligte einen diesbezüglichen Verpflichtungskredit von Fr. 92'500. Kostenübersicht Bruttoanlagekosten Fr. 39' /. bewilligter Kredit Fr. 92' Kreditvergleich Fr. 52' Bemerkungen Folgende Gründe führten zu dieser markanten Kreditunterschreitung: Die Sanierung des Leitungsabschnitts unter dem Gebäude Ziegleren 2 konnte, aufgrund neuer Erkenntnisse im Rahmen des weiteren Projektverlaufs, deutlich günstiger realisiert werden. Die Grabarbeiten beim Teilprojekt Ziegleren wurden zu einem grossen Teil durch die Grundeigentümerschaft selber und somit auch günstiger ausgeführt. Im Leitungsabschnitt an der Sandbuckstrasse wurde nicht der gesamte Abschnitt sondern lediglich derjenige mit lokalen Deformationen erneuert. Auf den Kanalfernsehaufnahmen des Leitungsabschnitts an der Dorfstrasse aus dem Jahr 2009 wurde eine Spriesswinde in der Leitung festgestellt, an welcher sich Gegenstände verfingen. Deren Entfernung war im Rahmen dieses Kredits vorgesehen. Die Kanalfernsehaufnahmen vom Januar 2014 zeigten jedoch, dass die Spriesswinde zwischenzeitlich entfernt wurde. Somit entfielen die entsprechenden Sanierungskosten. Abzüglich der Vorsteuerabzüge (MwSt) resultieren Nettoinvestitionskosten von Fr. 36' Die Finanzkommission hat die Kreditabrechnung geprüft und genehmigt. ANTRAG Die Kreditabrechnung 'Dringende Abwasser-Leitungssanierungen' mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 52' wird genehmigt.

7 7. Wasserversorgung; Ringschluss Mitteldorf; Kredit Fr. 130'000 Ausgangslage Die im Mitteldorf geplante Überbauung mit 92 Wohneinheiten erfolgt in einem wasserversorgungstechnisch weitestgehend erschlossenen Gebiet. Aufgrund der Gestaltung und Zugänglichkeit der Überbauung ist jedoch ein zusätzlicher Hydrant mit entsprechenden Zuleitungen notwendig. Dieser wird aus hydraulischen Gründen mit einem Ringschluss ins bestehende Netz eingebunden. Erschliessungsrechtliche Situation Es handelt sich somit vorliegend um eine Ergänzung des bestehenden Wasserversorgungsnetzes aufgrund eines konkreten Bauvorhabens und nicht um ein Projekt zur systematischen Erschliessung von Bauland. Ein Beitragsplan und somit die Erhebung von Erschliessungsbeiträgen würde zu unverhältnismässig unterschiedlichen Belastungen der Grundeigentümer (und dabei primär derjenigen der bereits überbauten Parzellen) führen. Aufgrund dieser beiden Gegebenheiten hat der Gemeinderat entschieden, gestützt auf 7 des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen, auf die Erhebung von Grundeigentümerbeiträgen zu verzichten. Projekt-Kurzbeschrieb Die Zuleitung zum neuen Hydranten soll vom Schlössliweg ab Hydrant Nr. 44 und anschliessend bis zur Schladstrasse als Ring erstellt werden. Die Leitung wird in den ersten 85 m im Strassenbereich des Schlössliwegs zu liegen kommen und anschliessend bis zur Schladstrasse geführt. Dieser Abschnitt wird grösstenteils unter überbauungsinternen Fusswegen realisiert. Zur Übersicht dient der Plan auf der nächsten Seite. Kosten/Finanzierung Die Kostenschätzung der Waldburger Ingenieure AG präsentiert sich wie folgt: Tiefbauarbeiten Fr. 51'000 Rohrlegungsarbeiten Fr. 46'000 Technisches Konto / Ingenieurhonorar Fr. 17'000 Diverses und Unvorhergesehenes Fr. 3'000 Mehrwertsteuer 8 % (gerundet) Fr. 10'000 Total (inkl. MwSt) Fr. 127'000 Dieses Projekt kann mit den bisherigen Gebührenansätzen finanziert werden. ANTRAG Der Kredit von Fr. 130'000 für den Ringschluss Mitteldorf wird genehmigt. 8. Verschiedenes und Umfrage Unter diesem Traktandum kann jede/r die Gemeindeversammlung besuchende Stimmberechtigte sein Vorschlags- und Antragsrecht geltend machen.

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9 PROTOKOLL DER EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 28. NOVEMBER 2014 Zeit und Ort: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Uhr, Turnhalle Aemmert Adrian Baumgartner, Gemeindeammann Beat Rohner, Gemeindeschreiber Kathrin Ruchti Suter Uma Visagaperumal Stimmberechtigte laut Stimmregister: 985 Quorum für endgültige Beschlüsse (1/5): 197 Anwesend (abgegebene Stimmrechtsausweise): 114 Beteiligung: 11.6 % Die Versammlung kann keine endgültigen Beschlüsse fassen. Über positive und negative Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung schriftlich die Urnenabstimmung verlangt werden. Traktanden: 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Mai Sicherstellung Löschwasserversorgung; Netzverbund mit WV Niederweningen; Bruttokredit Fr. 516' Erneuerung Fernsteuerungsanlage Wasserversorgung; Kredit Fr. 183' Sammelstelle 'Recyplatz'; Kredit Fr. 82' Budget 2015 mit Steuerfuss von 115 % 6. Verschiedenes und Umfrage Gemeindeammann Adrian Baumgartner eröffnet die Gemeindeversammlung und heisst die Anwesenden herzlich willkommen. Ebenso begrüsst er namentlich alle JungbürgerInnen im Kreis der Stimmberechtigten. Nach einem Hinweis auf die ordnungs- und termingerechte Einladung sowie die Möglichkeit zur Akteneinsicht geht er zur Behandlung der traktandierten Geschäfte über. 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2014 Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2014 konnte bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage eingesehen werden.

10 ANTRAG Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2014 wird genehmigt. ABSTIMMUNG Diskussionslos wird das Protokoll einstimmig genehmigt. 2. Sicherstellung Löschwasserversorgung; Netzverbund mit der WV Niederweningen; Bruttokredit Fr. 516'000 Dieses Traktandum wird durch Gemeinderat Kurt Schneider vorgestellt. Ausgangslage Gemäss Vorstudie 'Regionale Wasserbeschaffung im Surbtal/Wehntal' genügt das in unserer Gemeinde vorhandene Wasserangebot langfristig nicht, um den eigenen Spitzenbedarf an Trink- und Brauchwasser in Trockenperioden decken zu können. Für die Zone Oberschneisingen wurde daher im Jahr 2012 bereits der Netzverbund mit der WV Lengnau erstellt. Nun soll noch der Verbund mit der WV Niederweningen folgen. In einer ersten Phase ist er als Notwasserverbund vereinbart. Er kann jedoch ohne technische Aufwändungen später zu einem ständigen Verbund ausgebaut werden. Diese Möglichkeit ist im Vertrag mit der Gemeinde Niederweningen vorgesehen. Nebst diesem für die Betriebs- und Versorgungssicherheit unserer Wasserversorgung notwendigen Netzverbund besteht auch noch ein Defizit bei der gesetzlich vorgeschriebenen Löschwasserversorgung. Für die in unserer Zonenplanung ausgeschiedenen Gewerbezonen müssen 300 m 3 und für die Industriezone 600 m 3 Löschreserve vorhanden sein. Aktuell besteht eine Löschreserve von lediglich 200 m 3. Zudem muss gemäss Weisungen der Aarg. Gebäudeversicherung eine Löschwasserleistung im Industriegebiet von 3'600 l Wasser pro Minute bei einem Fliessdruck von 2 bar vorhanden sein. Dies ist heute klar nicht gewährleistet. Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist unabdingbare Voraussetzung für die Erstellung künftiger Bauten in diesen Zonen. Vorgängig des Gemeinderatsentscheids für die Realisierung eines automatisierten, leistungsfähigen Netzverbunds mit der WV Niederweningen hat er auch einen internen Ausbau mit Erweiterung des Reservoirs Dorf und Leitungskaliberverstärkung in der Hünikerstrasse prüfen lassen. Kosten von mehr als einer Million Franken für diese Lösungsvariante führten zum Entscheid für die Realisierung des vorliegenden Netzverbunds mit Nutzung der Löschreserve von Niederweningen. Kurzbeschrieb Projekt Zwischen dem Leitungsnetz beider Wasserversorgungen wird im Bereich des Kreisels Halde eine Verbindung realisiert. Diese erfolgt in einem Übergabebauwerk. Darin wird u.a. eine Druckerhöhungspumpe für die Förderung nach Schneisingen sowie eine Bypassleitung (Umgehung der Druckerhöhungsspumpe) für die Einspeisung nach Niederweningen installiert. Ebenso erfolgt die Messung der gegenseitigen Wasserbezugsmengen.

11 Im Brandfall wird die Löschreserve durch Auslösung im Feuerwehrmagazin Schneisingen freigegeben. Zudem geht die Einspeiseklappe in der Bypassleitung in Bereitschaft und öffnet sobald der Druck auf Seite Schneisingen unter ein bestimmtes Niveau fällt. So stützt die Einspeisung Niederweningen den Löschwasserbezug auf Seite Schneisingen und ermöglicht einen höheren Löschwasserbezug resp. geringere Druckverluste. Der neue Netzverbund muss in das Fernsteuerungssystem beider Wasserversorgungen integriert werden, damit ein Löschwasserbezug jederzeit kontrolliert möglich ist. Im Wasserabgabebauwerk werden alle für den Wasseraustausch notwendigen Steuerelemente sowie ein Schaltschrank eingebaut.

12 Kosten Kostenstelle Fr. Mess- und Abgabeschacht (Bauwerk) 210'000 Anschlussleitungen 149'000 Rechtserwerbungen, Honorare, Verschiedenes und Unvorhergesehenes 119'000 Mehrwertsteuer 38'000 Total Bruttokosten 516'000./. Subventionen 56'000 Total Nettokosten 460'000 Es wurde vertraglich vereinbart, dass wir den Investitionsanteil von Niederweningen ebenfalls übernehmen. Im Gegenzug verzichtet Niederweningen auf den praktisch gleich hohen Einkauf in ihre Löschwasserreserve. Die Gemeindeversammlung hat gemäss den finanzrechtlichen Vorschriften über den Bruttokredit zu beschliessen. Finanzierung Gemäss Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen tragen die Grundeigentümer, welche einen wirtschaftlichen Sondervorteil erhalten, die Kosten von Anlagen der Groberschliessung zu höchstens 70 %. Da mit dem vorliegenden Netz-/Löschwasserverbund die Betriebs- und Versorgungssicherheit unserer Wasserversorgung generell verbessert und gleichzeitig der nötige Löschschutz für die schon überbauten Gewerbezonen sichergestellt wird, wurde mit der Bucher- Guyer AG (Eigentümerin der Industrie- und der noch weitestgehend unüberbauten Gewerbe- und Industriezone) ein Beitragssatz von 55 % der Nettokosten (d.h. Fr. 253'000) vereinbart. Unserer Wasserversorgung verbleibt somit ein Restanteil von Fr. 207'000. Dieser Betrag ist in der Finanzplanung enthalten und kann mit den bisherigen Gebühren finanziert werden. Zusammenfassung Mit dem vorliegenden Projekt können die Synergien mit den Bauarbeiten des Kreisels Halde optimal genutzt, die Betriebs- und Versorgungssicherheit unserer Wasserversorgung erhöht und die vorgeschriebene Löschwasserversorgung für die Industrie- und Gewerbezonen in unserer Gemeinde sichergestellt werden. Gemeinderat Kurt Schneider hält ergänzend zum vorstehenden Vorlagetext Folgendes fest: Der erforderliche Löschschutz für das Industriegebiet kann auf keine andere Weise sichergestellt werden. Das vorliegende Projekt wurde im Februar 2011 erarbeitet. Der Netzverbund wäre eigentlich bereits im 2012 vorgesehen gewesen. Bedingt durch Verzögerungen beim Kreisel Halde (Einsprachen und Landerwerbsverhandlungen) kam auch dieses Projekt nicht plangemäss voran. Ebenso benötigten die Verhandlungen mit der Gemeinde Niederweningen (Vertragsabschluss 11. März 2013) sowie der Bucher-Guyer AG (Vertragsabschluss 27. August 2014) deutlich mehr Zeit als vorgesehen. Um dennoch die Synergien mit dem zwischenzeitlich begonnenen Kreiselbau optimal zu nützen, hat der Gemeinderat bereits im Sommer dieses Jahres grünes Licht für die Verlegung der erforderlichen Wasserrohre im Bereich des Kreisels gegeben.

13 Dank einer frühzeitigen Projekteinreichung erhalten wir noch Fr. 56'000 Subventionen der Aarg. Gebäudeversicherung. Seit werden keine Subventionen mehr ausgerichtet. DISKUSSION Alex Berger: Wenn sich neue Industrie ansiedeln sollte, bezahlt diese dann nochmals eine Abgeltung? Gemeinderat Kurt Schneider: Nein. Mit diesem Kostenteiler gilt das ganze Industriegebiet als erschlossen. Weitere Erschliessungsbeiträge können von Unternehmen welche sich dort ansiedeln nicht verlangt werden. Christine Widmer: Beläuft sich der Bruttokredit jetzt auf Fr. 516'000 oder auf Fr. 207'000? Die Bucher-Guyer AG bezahlt ja noch einen Beitrag. Gemeinderat Kurt Schneider: Netto (d.h. abzüglich Beitrag Bucher-Guyer AG und Subventionen) wird unsere Wasserversorgung mit Fr. 207'000 belastet. Wir müssen jedoch aus finanzrechtlichen Gründen über den Bruttokredit von Fr. 516'000 abstimmen. ANTRAG Der Bruttokredit von Fr. 516'000 für die Sicherstellung der Löschwasserversorgung und den Netzverbund mit der WV Niederweningen wird genehmigt. ABSTIMMUNG Dem Antrag wird einstimmig entsprochen. 3. Erneuerung Fernsteuerungsanlage Wasserversorgung; Kredit Fr. 183'500 Dieses Traktandum wird durch Gemeinderat Kurt Schneider vorgestellt: Ausgangslage Die gut 10-jährige Steuerungsanlage unserer Wasserversorgung genügt den Anforderungen nicht mehr. Insbesondere können die bereits realisierte resp. geplante Anlagenerweiterung (Netzverbund mit Lengnau und Niederweningen) nicht mehr oder nur mit grösserer Kostenfolge in das veraltete IT-System integriert werden. Auch das Betriebssystem hat mittlerweile nicht mehr den Stand der Technik. Neue Programme können nicht mehr integriert werden. Das Leitsystem inkl. der Kommunikation/Steuerung zu den Aussenanlagen soll deshalb ersetzt werden. Die bestehenden Schaltschränke, Armaturen, Messinstrumente usw. bleiben soweit möglich weiter in Betrieb. Heutige Situation Von der Betriebswarte im Untergeschoss des Gemeindehauses kann der Betrieb der Wasserversorgung gesteuert und überwacht werden. Darin eingebaut ist auch die Löschklappenauslösestation. Eine Nebenauslösestation befindet sich im Feuerwehrmagazin.

14 Mittels Leitsystem werden in der Betriebswarte alle wichtigen Funktionen (z.b. Wasserstände Reservoir, Stellung Löschklappe, Pumpbetrieb usw.) dargestellt. Zudem werden die verschiedenen Messwerte in den Aussenanlagen in der Anlage erfasst (Ausnahme: Das Stufenpumpwerk (STPW) Lengnau konnte nur teilweise ins Konzept integriert werden). Die Datenübertragung von sämtlichen Objekten der Wasserversorgung erfolgt mittels galvanischen Kabelverbindungen. Die Alarmierung der Funktionäre der Wasserversorgung erfolgt im Störungsfall via Telealarm. Kurzbeschrieb Projekt Das neue System muss grundsätzlich dieselben Aufgaben wie die bestehende Steuerung übernehmen, da die hydraulische Situation der Wasserversorgung unverändert bleibt. Jedoch sollen neben dem notwendigen Ersatz bestehender u.a. folgende neuen Komponenten zusätzlich mitberücksichtigt werden: Programmsteuerung zur optimalen Nutzung der Quellen in Abhängigkeit der Verbrauchskurve. Protokollsystem zur optimalen Auswertung der Prozessdaten. Aus- resp. Nachrüstung diverser Objekte mit Fernwirk-/Automatisierungsstationen (GWPW/STPW Rütihof, Leitwarte Gemeindehaus, Reservoir Dorf, Reservoir Rindel (Schnittstelle zur WV Lengnau), QWPW Butal (WV Siglistorf), Mess- und Klappenschacht Niederweningen). Einbindung der Netzverbunde mit den WV Siglistorf, Lengnau und Niederweningen in die Leitwarte. Verbesserte Verbrauchserfassung, da die bisherige nicht alle Messwerte erfassen konnte. Verbessertes Alarmierungssystem (mit SMS/Sprachprozessor/Pager). Ausrüstung der Leitwarte mit einem Ferndiagnosesystem (z.b. für Wartung, Parametrierung, Updates). Einsatz eines Bereitschaftsdienst-PC (sogenannter "abgesetzter Klient"). Damit kann der Betrieb der Wasserversorgung auch z.b. vom Wohnort des Anlagewarts oder von einem beliebigen Standort aus (wireless via Internet/VPN) überwacht werden. Kosten / Finanzierung Die Kostenberechnung (+/- 10 %) der Waldburger Ingenieure AG basiert auf Unternehmerofferten sowie auf Erfahrungen bei ähnlichen bereits realisierten Anlagensanierungen und -erweiterungen. Gestützt darauf ist für das vorliegende Erneuerungsprojekt mit Gesamtkosten von Fr. 183'500 (inkl. MwSt) zu rechnen. Die Aarg. Gebäudeversicherung richtet daran keine Subventionen aus. Dieser Kredit ist in der Finanzplanung enthalten und kann mit den bisherigen Gebühren finanziert werden. Gegenüber der bisherigen Situation ergeben sich keine erhöhten Folgekosten. Fazit Mit der Realisierung einer modernen Fernsteuerungsanlage werden die Voraussetzungen für einen optimalen, sichern und wirtschaftlichen Betrieb der Wasserversorgung für die nächsten 15 Jahre geschaffen. Wesentlich ist auch, dass mit der Realisierung einer exakten Verbrauchserfassung eine gute Überwachung des Leitungsnetzes und damit eine optimale Nutzung des vorhandenen Wasserangebots erreicht werden kann. Gemeinderat Kurt Schneider hält ergänzend zum vorstehenden Vorlagetext Folgendes fest: Aus dem privaten Bereich dürften sicher alle wissen, dass man mit einer 10-jährigen Computeranlage keine heutigen Anforderungen mehr bewältigen kann.

15 Eine Kommunikation der Steuerungswarte mit den Komponenten in den Aussenanlagen ist nicht mehr zeitgemäss möglich und somit auch kein optimaler Betrieb der Wasserversorgung. Vom Leitsystem gemeldete Störungen können durch unseren Anlagewart neu einfacher, z.b. vom Laptop von zu Hause oder vom Handy aus, eruiert und teilweise auch behoben werden. Es braucht weniger Einsätze vor Ort. DISKUSSION Diese wird aus der Versammlung nicht gewünscht. ANTRAG Der Kredit von Fr. 183'500 für die Erneuerung der Fernsteuerungsanlage der Wasserversorgung wird genehmigt. ABSTIMMUNG Der Antrag wird einstimmig zum Beschluss erhoben. 4. Sammelstelle 'Recyplatz'; Kredit Fr. 82'000 Dieses Traktandum wird durch Gemeinderat Franz Meier vorgestellt. Ausgangslage Die aktuelle Sammelstelle an der Widenstrasse ist bereits heute, und insbesondere für den kommenden Wachstumsschub unserer Gemeinde, viel zu klein und verursacht während den bedienten Zeiten ein Verkehrschaos mit teilweise gefährlichen Situationen und Wartezeiten für die Kunden. Die Anstösser haben sich bisher nicht über den Betrieb beschwert und sind sehr nachsichtig. Die Sammelstelle wurde vor einigen Jahren eigentlich nur als Provisorium eingerichtet, weil sie vom Bauamt/Forstbetrieb dringend benötigten Platz belegt. Vorgeschichte Viele Jahre war die Sammelstelle in einem dem Feuerwehrlokal gegenüberliegenden Schopf eingemietet. Vor einigen Jahren wurde der Gemeinde das Mietverhältnis gekündigt und anstelle des Schopfs ein Einfamilienhaus erstellt. Mit dem Projekt 'Recyplatz' wurde ein neuer Standort mit Beteiligung der Nachbargemeinden gesucht. Dieses Projekt blieb jedoch trotz vieler Bemühungen erfolglos. Daraufhin wurde die Sammelstelle am jetzigen Standort errichtet. Neue Situation Gegenüber dem Schulhaus hat Hans Rudolf Schweri, Schneisingen, einen Teil der Parzelle der Erbengemeinschaft Müller übernommen. Er bietet nun der Gemeinde die Parzelle für einen neuen Recyplatz an.

16 Konzept: Für Wertstoffe, welche unter Dach gesammelt werden müssen, würden 2/3 der aktuellen Garage genutzt. Ein grosser Teil des Platzes würde mit Belag und Verbundsteinen versehen und eingezäunt. Darauf werden offene Mulden aufgestellt. Vor dem Zaun würden Mulden für Glas, Kleinmetalle, PET und Altkleider aufgestellt, welche auch ausserhalb der Öffnungszeiten erreichbar wären. Das aktuelle Entsorgungsangebot während den bedienten Zeiten würde zudem um Abfallsäcke mit Gebührenmarken, Elektrogeräte (klein und gross), Unterhaltungselektronik, Leuchtmittel, Kunststoff, Altpapier sowie Grosssperrgut und Metall/Eisen (2-mal jährlich während je eines Monats) erweitert werden. Im Gegenzug würden ab April 2015 die Haus zu Haus Abfuhren von Grosssperrgut sowie Metall/Eisen eingestellt. Dies brächte Einsparungen von rund Fr. 7'000/Jahr. Situationsplan: Kleinsammelgut Betrieb: Die Öffnungszeiten bleiben unverändert. Die jährlichen Betriebskosten setzen sich neu wie folgt zusammen: Abschreibung 10 Jahre (auf Nettoinvestition Fr. 76'000; siehe unten) Fr. 7'600 Baurechtszins, pro Jahr Fr. 18'000 Betriebskosten, pro Jahr Fr. 6'800 Kosten, pro Jahr Fr. 32'400 Die jährlichen Betriebskosten sind somit praktisch gleich hoch wie diejenigen der heutigen Sammelstelle. Investitionskosten Zulasten der Gemeinde gehen folgende Investitionen: Platz teeren, ev. mit Verbundsteinaussparung bei den Autoparkplätzen im Zentrum. Entwässerung mit Anschluss an die Kanalisation. Stromanschluss für den Presscontainer. Geeignete Beleuchtung.

17 Zwei Tore mit Maschendraht. Rabatten mit Lebendhecken als Sicht- und Schallschutz. Zwei A0-Alu-Infotafeln mit Öffnungszeiten und Hinweisen zum Angebot. Einrichtung der Garage für das Kleinsammelgut. Werkzeug und Verbrauchsmaterial. Bei Vertragsauflösung nach Ablauf der Mindestlaufzeit baut die Gemeinde die Anlagen auf eigene Kosten zurück. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung werden 50 % der nachstehenden Investitionskosten der Gemeinde von Hans Rudolf Schweri rückerstattet. Baugesuch Fr. 1'000 Befestigung Platz, inkl. Entwässerung Fr. 60'000 Zaun Fr. 15'000 Mehrwertsteuer (8 %) Fr. 6'000 Total Bruttoinvestition Fr. 82'000 Die Mehrwehrsteuer kann via Vorsteuerabzug wieder geltend gemacht werden. Damit verbleiben dem Gemeindebetrieb 'Abfallbeseitigung' Nettokosten von Fr. 76'000. Diese können mit den bisherigen Gebührenansätzen finanziert werden. DISKUSSION Claire Larcher: Die Leistungen bei der Sperrgutabfuhr werden verschlechtert. Insbesondere ältere Leute haben dann ein Problem mit der Anlieferung. Man muss auch an sie und ihre Bedürfnisse denken. Gemeinderat Franz Meier: Jede Privatperson muss sich dann selber organisieren. Die von Haus zu Haus Abfuhren sind nicht mehr zeitgemäss. Hermann Wyss unterstützt das Votum von Claire Larcher. Gemeinderat Franz Meier: Die Sperrgutabfuhr bleibt nach wie vor gratis. Lucia Gillessen: Aus ihrer Sicht sind die Sperrgutabfuhren in den Grundgebühren enthalten. Auch sie empfindet es daher als Leistungsabbau. Eventuell können auch z.b. Landwirte für Transporte angefragt werden. Das erweiterte Entsorgungsangebot findet sie jedoch lobenswert. Sie regt an 4 x pro Jahr je 14 Tage anstatt 2 x pro Jahr 1 Monat Sperrgutmulden zu stellen. Gemeinderat Franz Meier: Über den Stell-Intervall kann sicher nochmals diskutiert werden. Aus seiner Sicht kann das neue Angebot aber verantwortet werden. Andere Gemeinden machen das auch so. Hans-Jörg Roth empfindet das vorgelegt Projekt eher als minimale Lösung. Tendenziell braucht es immer mehr Platz. Ihm fehlt das Detailkonzept. Wie gestaltet sich die Laufzeit des Miet- /Baurechtsvertrags? Gemeinderat Franz Meier: Der Vertrag ist auf 10 Jahre abgeschlossen. Langfristig streben wir eine regionale Lösung an. Die heutige Übergangslösung ist nicht mehr weiter tragbar und eine Alternative zum nun vorgelegten Projekt haben wir trotz langer und intensiver Suche nicht. Hans Wörndli: Der Sperrguttransport ist für viele schwierig. Das sollte doch für die Gemeinde finanziell noch drinliegen.

18 Gemeindeammann Adrian Baumgartner: Die genannten Fr. 7000/Jahr stellen das Einsparpotenzial bei der Sperrgutabfuhr dar. Die effektiven Kosten dieser Spezialabfuhr sind deutlich höher. Die Grundgebühren finanzieren das Angebot der Sammelstelle. Beim Sperrgut stellen wir einen nicht unerheblichen Abfalltourismus fest. Alle Gemeinden rundherum haben keine Sperrgutabfuhr oder dann eine gebührenpflichtige. Diesem Missbrauch wollen wir bestmöglich den Riegel schieben. Gerda Krauss: Interessierte konnten auch noch brauchbare Gegenstände von den Deponien entlang der Fahrroute holen. Wird neu dann alles gerade vor Ort zerlegt? Soll auch Kunststoff/Plastik gesammelt werden? Gemeinderat Franz Meier: Es wird nichts vor Ort zerlegt/zersägt. Wenn die Mulde voll ist wird sie geleert. Neu wird auch die Entsorgung von Kunststoff/Plastik angeboten. Christine Widmer: Wie hoch ist der Miet-/Baurechtszins im Jahr. Gemeinderat Franz Meier: Fr Marco Bonardi: Die Platzverhältnisse sind aus seiner Sicht auch mit der vorgelegten Lösung eng und die Kosten relativ hoch. Ebenso sind an beiden Orten Schulkinder betroffen. Die Betriebs- und Investitionskosten für ein Provisorium erscheinen ihm hoch. Gemeinderat Franz Meier: Im Miet-/Baurechtszins sind auch die bestehenden Garagen enthalten. Zudem kann bei einem auf mindestens 10 Jahre ausgelegten Projekt nicht von einem Provisorium gesprochen werden. Claire Larcher: Eventuell wäre es auch möglich, die Haus zu Haus Sperrgutabfuhren gebührenpflichtig zu machen und somit den Abfalltourismus zu stoppen. Gemeinderat Franz Meier: Die Durchsetzung einer Gebührenpflicht wäre nicht einfach zu handhaben und zu kontrollieren. Die Haus zu Haus Abfuhr ist einfach nicht mehr zeitgemäss. Gemeindeammann Adrian Baumgartner Die Betriebskosten (inkl. Abschreibungen der Investitionen) sind gleich hoch wie bisher. Der Platz ist jedoch deutlich grösser und das Angebot ist bedeutend besser. Die Öffnungszeiten liegen ausserhalb der Schulzeiten. So sind auch keine Schulkinder durch den Verkehr und Betrieb gefährdet. Stellt jemand einen Abänderungsantrag? (Dies wird aus der Versammlung nicht gewünscht) AUSSTAND Hansruedi Schweri begibt sich vor der Abstimmung in den Ausstand. ANTRAG Der Kredit von Fr. 82'000 für die Realisierung der Sammelstelle 'Recyplatz' wird genehmigt. ABSTIMMUNG Dem Antrag wird mit sehr grossem Mehr bei 11 Gegenstimmen zugestimmt.

19 5. Budget 2015 mit Steuerfuss von 115 % Dieses Traktandum wird durch Gemeindeammann Adrian Baumgartner vorgestellt. Der Gemeinderat unterbreitet das Budget 2015 zum zweiten Mal nach den Richtlinien und dem Kontenplan des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 314'205. Dank dem sehr guten Rechnungsergebnis 2013 dürften sich die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre (Eigenkapital) per Ende 2014 auf knapp Fr. 0.9 Mio. belaufen, womit wir zusammen mit einer moderaten Steuerfusserhöhung von 3 % den erwarteten Aufwandüberschuss durch eine Entnahme aus diesen Ergebnissen decken können. Nachdem sich die seit mehreren Jahren erwartete Bautätigkeit weiterhin verzögert und sich dadurch das Bevölkerungswachstum deutlich nach hinten verschiebt, ist die beantragte Steuerfusserhöhung aus Sicht des Gemeinderats wie auch der Finanzkommission unumgänglich. Auch das Budget 2015 widerspiegelt klar, dass wir uns mitten in einer Hochinvestitionsphase befinden. Während dieser Zeit wird grösste Ausgabendisziplin unerlässlich sein. Ertrag Im Laufe des Jahres 2014 ist die Bevölkerungszahl von Schneisingen, trotz moderater Bautätigkeit, weiter zurückgegangen. Dies hat sich auch auf die Steuereinnahmen ausgewirkt, welche stagnierten oder gar leicht rückläufig sind. Wir sind daher bei den Erträgen etwas unter den volkswirtschaftlichen Empfehlungen des Kantons geblieben und budgetieren für 2015 Steuereinnahmen von total Fr. 3'613'350. Aufwand Der betriebliche Aufwand von total Fr. 5'336'019 ist gegenüber dem Budget 2014 um rund 2 % gestiegen. Die geplanten Nettoinvestitionen der Einwohnergemeinde betragen Fr. 573'900. Aufgrund der neuen, nach HRM2 vorgeschriebenen, linearen Abschreibungsmethode beträgt der Abschreibungsaufwand inkl. Werke Fr. 395'939. Beim Aufwand machen sich die zusätzlichen gebundenen Ausgaben, vor allem bei den Beiträgen an den Personalaufwand der Volksschule und Schulgelder der Kreisschule, der Pflegefinanzierung sowie der Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten stark bemerkbar. Für 2015 betragen diese vier Positionen zusammen nun Fr. 1,465 Mio., was 46 Steuerprozenten entspricht. Aufgrund der heute bekannten Sozialhilfefälle rechnen wir für 2015 mit Nettokosten von rund Fr. 35'000. Insgesamt budgetieren wir für 2015 einen Aufwandüberschuss von Fr. 314'205, welcher durch die Bilanzüberschüsse der Vorjahre (Eigenkapital) abgedeckt. ist. Eigenwirtschaftsbetriebe Im Gemeindebetrieb Wasserversorgung wird sich der erhöhte Tarif im nächsten Jahr liquiditätswirksam machen, was sich entsprechend positiv auf den Abschluss dieses Eigenwirtschaftsbetriebes auswirkt und für die künftigen Investitionen unabdingbar ist. Die nach HRM2 vorgeschriebenen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen betragen Fr. 34'855. Das operative Ergebnis beträgt hier Fr. 65'195. Der Gemeindebetrieb Abwasserbeseitigung weist Abschreibungen von Fr. 64'802 aus. Das operative Ergebnis dieses Betriebs weist einen Verlust von Fr. 49'352 aus. Die voraussichtliche Verschuldung per Ende 2015 wird rund Fr. 1,02 Mio. betragen. Der Zinsaufwand wird sich auf rund Fr. 15'000 belaufen. Beim Gemeindebetrieb Abfallwirtschaft sind im nächsten Jahr noch keine Abschreibungen budgetiert. Diejenigen aus den Investitionen in den 'Recyplatz' müssen erst ab 2016 verbucht werden. Der Betrieb weist ein operatives Ergebnis von Fr. 13'050 aus.

20 Investitionen Die im nächsten Jahr geplanten und teilweise schon bewilligten Investitionen der Einwohnergemeinde belaufen sich auf rund 1 Mio. Franken. Die Gemeindebetriebe investieren im nächsten Jahr zusammen Fr. 944'500. Das Budget sieht Investitionseinnahmen inkl. Anschlussgebühren in den Gemeindebetrieben von Fr. 805'350 vor. Mit den bereits beschlossenen Projekten wird die Schuld der Gemeinde Ende 2014 rund Fr. 4,3 Mio. Franken betragen. Dies entspricht einer Nettoschuld pro Einwohner von Fr. 3'171. Steuerfusserhöhung um 3 % Zusammenfassend ist diese moderate Erhöhung u.a. aufgrund folgender Fakten notwendig: Die Höhe des Defizits ist derzeit strukturell bedingt. Das Steueraufkommen stagniert deutlich unterhalb der kantonalen Prognosen. Die Aktiensteuern sinken zufolge der Unternehmenssteuerreformen. Das dringend nötige Wachstum (u.a. Mitteldorf) verzögert sich weiter. Die externen Schulgelder sind gestiegen und werden weiter ansteigen. Ohne die unvorhersehbaren Nach- und Strafsteuern im 2013 hätte bereits auf 2014 eine Steuerfusserhöhung erfolgen müssen. Das noch vorhandene Eigenkapital dient uns so länger als Puffer. Die Erhöhung gibt Zeit um die Wachstumsentwicklung abzuwarten. Die Mehrbelastung der Steuerpflichtigen bleibt absolut verträglich. Gleichzeitig ist die Gemeinde weiterhin gezwungen, eine strikte Finanzpolitik zu betreiben. Gemeinderat und Finanzkommission stehen hinter dieser unabdingbaren Massnahme zur Gesunderhaltung der Gemeindefinanzen. Dass die beantragte Steuerfusserhöhung für die Steuerpflichtigen absolut tragbar ist, zeigen die folgenden Tabellen: Übersicht Steuerbelastung bei Steuerfuss 112 % und 115 % Verheiratete und Alleinstehende mit Kindern (Tarif B) steuerbares Einkommen Gemeindesteuerbetrag Gemeindesteuerbetrag Mehrbelastung bei Steuerfusserhöhung um 112% 115% 3% Fr. 30' Fr Fr Fr Fr. 60' Fr. 2' Fr. 2' Fr Fr. 100' Fr. 5' Fr. 5' Fr Fr. 130' Fr. 8' Fr. 8' Fr steuerbares Einkommen Alleinstehende ohne Kinder (Tarif A) Gemeindesteuerbetrag Gemeindesteuerbetrag Mehrbelastung bei Steuerfusserhöhung um 112% 115% 3% Fr. 30' Fr. 1' Fr. 1' Fr Fr. 60' Fr. 3' Fr. 3' Fr

21 Fr. 100' Fr. 8' Fr. 8' Fr Fr. 130' Fr. 11' Fr. 11' Fr Ausblick Wie einleitend erwähnt, befinden wir uns mitten in der Phase der grossen Investitionen. Obwohl die Schuldzinsen zur Zeit immer noch sehr tief sind, stellen Jahre der Überschuldung für jede Gemeinde eine Belastung dar. Dank den noch vorhandenen Bilanzüberschüssen der Vorjahre und einer moderaten Steuerfusserhöhung von 3 % kann der Gemeinderat den zurzeit nicht ausgeglichenen Finanzhaushalt verantworten. Ziel muss jedoch ein mittelfristig ausgeglichenes Budget sein. Dies kann nur mit einem Wachstum des Steuersubstrats, einer strikten Ausgaben- und Investitionsdisziplin sowie gegebenenfalls weiteren künftigen Steuerfusserhöhungen erreicht werden. Gemeindeammann Adrian Baumgartner hält ergänzend zum vorstehenden Vorlagetext Folgendes fest: Auf der Aufwandseite sieht der Gemeinderat faktisch keinen Spielraum mehr. Die Behörde hat die Budgetphase mit einem Aufwandüberschuss von Fr gestartet und während dem Budgetprozess Fr gespart oder gestrichen. Die Behörde ist sich bewusst, dass mit dieser Steuerfusserhöhung die Hausaufgaben noch nicht vollständig gemacht sind. In den nächsten Wochen werden sämtliche Finanzpläne überarbeitet. Alle geplanten Investitionen ab 2016 werden eingehend geprüft und betreffend ihrer Dringlichkeit beurteilt. Ebenso findet im Frühling 2015 ein Workshop zusammen mit der Finanzkommission statt. Obwohl der Spielraum sehr gering ist, erhoffen sich beide Behörden nochmals neue Erkenntnisse um die Gesundung der Gemeindefinanzen voranzutreiben. Christoph Balimann, Präsident Finanzkommission hält ergänzend zu ihrer zusammen mit den Auflageakten publizierten ausführlichen Stellungnahme zusammenfassend Folgendes fest: Das Ergebnis des vorliegenden Budgets ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich für eine Gemeinde, welche sich in einer Hoch-Investitionsphase befindet. Ein Jahresbudget muss aber auch immer im Kontext der finanziellen Gesamtlage und der längerfristigen Finanzplanung beurteilt werden. Diesbezüglich sieht die Faktenlage nicht besonders erfreulich aus. Die Finanzplanung kann nicht konkret aufzeigen, wie innerhalb der Jahre folgende Ziele und Vorgaben erreicht werden sollen: Positives operatives Ergebnis und positives Gesamtergebnis Einhaltung der kantonalen Vorgaben in Bezug auf die Verschuldung Ausgeglichener Haushalt Reduktion der Schulden Nach Beurteilung der Finanzkommission würden wir uns, trotz Steuerfusserhöhung und einem Wachstum von 160 EinwohnerInnen nach 2019 nur noch mit dem Tilgen der Schulden und einem erhöhten Finanzierungsaufwand beschäftigen. Ebenso birgt die sehr hohe Verschuldung am Ende der Planungsperiode ein nicht abschätzbares Zinsrisiko. Auch ist davon auszugehen, dass der Kanton spätestens in ca. 2 Jahren in das Geschehen eingreifen und Einfluss nehmen würde, da sämtliche für den Kanton relevanten Kennzahlen sich in die falsche Richtung bewegen. Zusätzliche Steuerfusserhöhungen wären neben anderen Massnahmen in so einem Fall nicht zu vermeiden. Daher braucht es aus Sicht der Fiko weitere Massnahmen durch den Gemeinderat: Eine realistische Beurteilung der zukünftigen Investitionen in Bezug auf Notwendigkeit, Dringlichkeit und Zeitpunkt. Dazu gehören auch transparente und verbindliche Aussagen über die finanziellen Konsequenzen und Folgekosten der jeweiligen Investitionen.

22 Eine Analyse und Reduktion der laufenden und geplanten Aufwände mit dem Ziel, den betrieblichen Aufwand zu reduzieren und ein positives operatives Ergebnis zu erzielen. Eine genaue Überwachung der Steuerertrags-Entwicklung. Die verfolgte Wachstumsstrategie ist eine zwingende Notwendigkeit geworden. Nur mit steigenden Steuereinnahmen werden wir wieder in den "grünen" Bereich kommen. Entwicklung und Anpassung der Gebühren bei den Werken um deren Finanzierungsbedarf zu decken. Werden alle geplanten Investitionen in diesen Bereich umgesetzt, ist hier derzeit von Gebührenerhöhungen auszugehen. Die Fiko ist sich bewusst, dass es keine leichte Aufgabe ist, die aktuelle finanzielle Lage wieder zu normalisieren. Es ist auch klar, dass dies nicht in 2-3 Jahren erreicht werden kann und grosse Anstrengungen seitens Gemeinderat, Behörden aber auch der Unterstützung der Bevölkerung bedarf. Es werden für die erfolgreiche Umsetzung, insbesondere bei der Reduktion der Aufwände, schwierige und politisch unpopuläre Massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen sein. Auch in diesen Punkten ist der Gemeinderat auf das Verständnis und die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Um mit dem Budget 2016 eine der aktuellen Situation gerecht werdende Vorlage sowie eine entsprechende Finanzplanung präsentieren zu können, hat sich die Fiko mit dem Gemeinderat auf folgendes Vorgehen geeinigt: Erstellung einer Finanzstrategie bis Ende 2014, welche die finanziellen Ziele und Rahmenbedingungen beinhaltet um das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen. Die Überarbeitung und Detaillierung der Aufgaben- und Finanzplanung (Einwohnergemeinde und Werke) zusammen mit dem Rechnungsabschluss 2014 um aufzuzeigen, wie die in der Finanzstrategie definierten finanziellen Ziele innerhalb der Planungsperiode erreicht werden sollen. Durchführung einer strukturierten Analyse der Aufwände mit dem Ziel, diese zu reduzieren um das operative Ergebnis in die positive Richtung zu bewegen. Die Fiko ist sich bewusst, dass diese Feststellungen und Aussagen nicht bei jedermann auf Freude und positives Gehör stossen werden. Es ist aber ihre Pflicht auf Umstände hinzuweisen, die das finanzielle Gleichgewicht der Gemeinde gefährden und Massnahmen vorzuschlagen wie diesen begegnet werden kann. Es ist wichtig und richtig, die Fakten frühzeitig auf den Tisch zu legen. Nur so können gemeinsam Lösungswege gefunden werden. In diesem Sinn empfiehlt die Fiko das Budget 2015 mit einer Steuererhöhung von 3 % zur Annahme im Sinne eines ersten Schrittes zur Stabilisierung der Finanzlage und mit dem Auftrag, die Finanzsituation unserer Gemeinde innerhalb der Planperiode zu normalisieren. DISKUSSION Bruno Wenzinger: Was ging in den letzten 10 Jahren denn eigentlich schief? Hat der Stimmbürger einfach immer "Ja" gesagt und niemand hat gemerkt, dass sich die finanzielle Lage verschlechtert hat? Gemeindeammann Adrian Baumgartner: Eigentlich lief nichts wirklich schief. Verschiedene gebundene Ausgaben sind in unvorhersehbarer Höhe und schnell angestiegen. Ohne das letztjährige Steuergeschenk der ausserordentlichen und einmalig hohen Nach- und Strafsteuern von gut 1.2 Mio. wäre alles noch früher gekommen. Auch verzögert sich das dringend nötige Bevölkerungswachstum leider weiter.

23 Urs Stöckli: Warum sind die externen Schulgelder derart gestiegen? Es sind ja jetzt weniger SchülerInnen auswärts. Vizeammann Susanne Frei: Das Thema ist relativ komplex. Dafür sind verschiedene Gründe entscheidend: Bei den Schulgeldern sind die Lehrerlöhne die grössten Kostentreiber. Der Kanton rechnet die Pensen auf Grund der Schülerzahlen aus und stellt uns die Löhne in Rechnung. Dies sind gebundene Ausgaben, die sich nur mit weniger Schüler = kleinere Pensen = tiefere Lohnkosten verändern würden, dies bedeutet jedoch auch weniger Schüler = Gefährdung des Schulstandorts. Beispiele von solchen Diskussionen laufen in unmittelbarer Nähe. Gleichzeitig sind bei höheren Löhnen auch höhere Sozialleistungen auszurichten. Ein zweiter Punkt sind die Mietkosten, es braucht ein Schulzimmer für die jeweiligen Klassen ob wenig Schüler oder mehr Schüler in die Klasse gehen. Hier ist einzig bei einer Zusammenlegung der Klassen eine Möglichkeit Zimmer zu sparen was dann jedoch wieder auf den Gesamtschulbetrieb aufgerechnet würde, die Klassengrösse und die Zusammenlegung der Klassen wird auch indirekt durch den Kanton gesteuert. Man kann die Schulzimmer nicht einfach für ein halbes oder ganzes Jahr an Schulfremde vermieten. Die Schulmaterialien machen nur einen kleinen Teil der Kosten aus, aber trotzdem braucht es angepasste Lehrmittel, auch die sind z.t. vom Kanton vorgegeben, also gebundene Ausgaben. Die Budgetposten, die durch die Schulen und deren Vertreter, sowie durch den Gemeinderat beeinflusst werden können sind nur ein Bruchteil des Ganzen. In diesem Teil wird von allen Seiten mögliches Einsparpotenzial eruiert und wo möglich gekürzt. Der Kanton übertrug einen höheren Kostenanteil der Schulfinanzen an die Gemeinden und übernimmt im Gegenzug höhere Kostenanteile des Gesundheitswesens, also eine Kostenumverteilung. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Umverteilung nicht 1:1 funktioniert und die Kosten z.l. der Gemeinden nach wie vor höher sind. Auf kantonaler Ebene laufen Verhandlungen zu dieser Frage. Katharina Ruchti Suter, Mitglied Kreisschulpflege: Die Oberstufenschulhäuser sind genau gleich teuer. Die Mietkosten werden einfach auf weniger Kinder aufgeteilt. Auch andere Fixkosten werden gesamthaft nicht weniger, sondern auf weniger Kinder verteilt. Daher steigen die Kosten pro SchülerIn an. Die Kosten sinken gesamthaft nicht linear zu den Schülerzahlen. Roger Tanner: Wir sprechen heute von 3 % Steuerfusserhöhung. Er sieht jedoch, dass es bald 10 % braucht für ein ausgeglichenes Budget. Gemeindeammann Adrian Baumgartner: Die 3 % sind eine politische Grösse. Mit dem vorhandenen Eigenkapital wird uns auch der Kanton noch zu nichts zwingen. Die Finanzplanung wird noch überarbeitet und nötigenfalls Investitionen gestrichen oder in spätere Jahre verschoben werden. Das Bevölkerungswachstum wird hoffentlich bald kommen und die erwarteten Steuereinnahmen generieren. Auf Seite der durch die Gemeinde beeinflussbaren Fixkosten (z.b. Primarschule, Verwaltung) sind wir bereits dafür vorbereitet. Dort werden keine neuen Aufwändungen auf uns zukommen. Beide Massnahmen sollen eine Verbesserung der Situation bringen. Alex Berger stellt fest, dass in den vergangenen Jahren jeweils ein Defizit vorausgesagt wurde. Eingetroffen ist dann aber praktisch immer ein Einnahmenüberschuss. Wohin ging dieses Geld? Der Anteil Steuernachträge wird aus seiner Sicht deutlich unterschätzt. Dort erwartet er etliche Erträge, welche noch nicht budgetiert sind. Weshalb dann eine Steuerfusserhöhung? Es geht ihm dabei nicht um den Frankenbetrag sondern um das Prinzip. Wir wissen ja nicht, wie es im nächsten Jahr herauskommen wird. Er hätte eher in den letzten Jahren eine Steuerfusssenkung erwartet. Er stellt daher folgenden Antrag: Der Steuerfuss sei bei 112 % zu belassen.

24 Gemeindeammann Adrian Baumgartner: Die letztjährigen Nach- und Strafsteuern waren in ihrer Höhe absolut einzigartig und einmalig. Wir können nicht wieder von nur nahezu ähnlichen Vorgaben ausgehen. Die grossen Investitionen haben sich halt leider immer verzögert. Jetzt kommt alles miteinander. Die Überschüsse der letzten Jahre wurden und werden restlos in Projekte (Strassensanierungen, PWI, Schulhauserweiterung, drei Kreisel, Liegenschaftsunterhalt usw.) investiert. Zudem besteht ja noch ein Eigenkapital - als Rest der Bilanzüberschüsse - von rund 0.9 Mio. Franken. Auch bei optimistischer Betrachtung muss festgehalten werden, dass wir nicht alle künftigen Investitionen streichen können. Zudem sind die Ausführungen der Finanzkommission zu beachten. Diese Steuerfusserhöhung gibt uns etwas mehr, aber dennoch nicht zu viel, Spielraum. Es ist nicht viel Geld für jeden Einzelnen. Unsere Dorfgemeinschaft kann davon aber profitieren. Hermann Wyss unterstützt den Antrag von Alex Berger. Die Diskussion wird nicht weiter gewünscht. EVENTUALABSTIMMUNG ÜBER STEUERFUSS Der Antrag des Gemeinderats für einen Steuerfuss von 115 % vereinigt 52, derjenige von Alex Berger auf Beibehaltung des Steuerfusses von 112 % 49 Stimmen auf sich. ANTRAG Das Budget 2015 und der Steuerfuss von 115 % werden genehmigt. SCHLUSSABSTIMMUNG Dem Antrag wird mit 64 Stimmen bei 23 Gegenstimmen entsprochen. Bruno Wenzinger: Wie viel Unterschriften braucht es für ein Referendum? Gemeindeammann Adrian Baumgartner: 10 % von 985. Alex Berger: Korrekterweise hätte man bei der Abstimmung über den Steuerfuss auch die Enthaltungen aufnehmen sollen. Gemeindeammann Adrian Baumgartner: Die Versammlung beschliesst mit der Mehrheit der Stimmenden. Eine separate Erfassung der Enthaltungen ist rechtlich nicht nötig und auch tatsächlich nicht möglich. Es kann ja niemand zu einer Stimmabgabe unter "Enthaltungen" verpflichtet werden. 6. Verschiedenes und Umfrage Vizeammann Susanne Frei: Pünktlich auf Schuljahresbeginn im August und mit einer kleinen Feier im September konnte die Schulhauserweiterung ihrem Zweck übergeben werden. SchülerInnen und Lehrpersonen freuen sich über die neuen Räume und Möglichkeiten. Auch der Gemeinderat möchte allen am Projekt Beteiligten seinen herzlichen Dank aussprechen. Der RAS-Zentrum Breitwies Ehrendingen wird als Leichtpflegeheim und der Standort in Kaiserstuhl als Pflegewohngruppe betrieben. Diese Wohngruppe ist für ältere Mitmenschen gedacht, welche

25 im Alltag nur sehr wenig Betreuung und Unterstützung benötigen. Sie ist leider schon länger defizitär. Der Vorstand macht sich daher Gedanken, wie es dort weitergehen soll. Im Gegensatz dazu soll das RAS-Zentrum Breitwies erweitert werden. Entsprechende Abklärungen und Gespräche laufen. Der Betrieb dürfte daher baldmöglichst um 12 Betten erweitert werden. Aber auch dort gibt es noch betriebswirtschaftliche Herausforderungen. Gemeinderat Martin Robmann:. Bis 18. November lag ein Gesuch zur Änderung des Betriebsreglements des Flughafens Zürich auf. Im Wesentlichen geht es dabei um einen Pistenausbau mit neuen Abflugkonzepten. Diese Massnahmen werden mit der Notwendigkeit einer Kapazitätserhöhung begründet. Für unsere Gemeinde würde dies mehr Fluglärm mit sich bringen. Der Gemeinderat hat daher - zusammen mit etlichen regionalen Gremien und Organisationen - Einsprache beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eingereicht. Wir bleiben in diesem Dossier am Ball und werden die Bevölkerung bestmöglich informieren. Gemeinderat Kurt Schneider: Bei der Überbauung Mitteldorf sind wir derzeit im Detailbereinigungsverfahren. In den vergangenen Wochen fanden diesbezügliche Sitzungen mit den Bauherrschaften statt. Nun werden am 16. Dezember noch die Verhandlungen mit den drei EinwenderInnen statt finden. Anschliessend wird baldmöglichst die Baubewilligung erteilt. Am 25. April 2015 führen alle Energiestädte des Surbtals einen gemeinsamen Energietag durch. Er findet bei uns statt und wir verbinden ihn mit einem Wassertag. Es wird in den Bereichen Energie und Wasser einige interessante Aktionen und Ausführungen geben. Gemeindeammann Adrian Baumgartner: Kreisel Halde: Wie bereits im heutigen Aktuell zu lesen war, müssen wir bei diesem Projekt Mehrkosten in Kauf nehmen. Diese belaufen sich im Idealfall auf ca. Fr. 270'000, im schlechtesten Fall auf ca. Fr. 520'000. Dies bei einem teuerungsbereinigten Ursprungskredit von netto Fr. 1'400'000. Hauptgrund für diese erheblichen Mehrkosten sind die schlechten Bodenverhältnisse. Das Kantonsprojekt stützte sich auf ein geologisches Gutachten aus dem Jahr Darin wurde nicht von solch einem schlechten Baugrund ausgegangen. Weitere Gründe sind die nachträglichen Lärmsanierungsmassnahmen, höhere Entsorgungskosten des Altbelags aufgrund neuer rechtlicher Vorschriften sowie die Baustellenflutungen in diesem Sommer. Der Gemeinderat ist natürlich absolut nicht erfreut über die Situation. Immerhin konnten wir in intensiven Verhandlungen mit dem Kanton den Kostenteiler zu unseren Gunsten deutlich verbessern. So trägt der Kanton neu 61 % und nicht wie bisher nur 51 % der Gesamtkosten. Im weitern haben wir die Projektverantwortlichen eindringlich darauf hingewiesen, dass das Idealfallszenario anzustreben ist und wir umgehend einzubeziehen sind, falls dem nicht so ist, um unsererseits mitentscheiden zu können. Der Gemeinderat hat auch rechtliche Schritte gegen den Geologen und den Kanton geprüft. Alle diesbezüglichen Abklärungen mit einem spezialisierten Baurechtsjuristen haben leider keine realen Erfolgschancen aufgezeigt. Stand PWI: Dieses grosse Sanierungsprojekt unserer Flurstrassen und Hofzufahrten konnte erst kürzlich abgeschlossen werden. Die Kosten sollten sich, nach Aussagen des leitenden Ingenieurs, im Kreditrahmen bewegen. Am 8. Dezember 2014 erfolgt die finale Bauabnahme seitens Kanton. Wir hoffen, die Kreditabrechnung baldmöglichst präsentieren zu können. Patrick Steiner: Wie sieht es aus mit dem Zuzug von jüngeren Leuten und Familien? Wie ist der Stand der Zonenplanung? Man hat seit fast 2 Jahren nichts mehr gehört. Unser Dorf braucht eine Entwicklung.

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