Mietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli

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1 Mietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli abgeschlossen zwischen Offene Kinder- und Jugendarbeit Saanenland Name Vermieterin Ansprechperson Untergstaadstrasse 8, 3780 Gstaad (Im Folgenden kurz Juga genannt) und Name Band / MusikerIn Ansprechperson (bei Gruppenmiete) (im Folgenden kurz MieterIn genannt) Personalien weiterer Bandmitglieder _

2 1.. Mietgegenstand 1.1 Die Juga vermietet und der/die MieterIn mietet einen Proberaum in den dafür vorgesehenen Räumen des JFZ Oeyelti, Oeyetliweg 30, 3792 Saanen, samt der sich (eventuell) im Objekt befindlichen Einrichtungsgegenstände und Instrumente. 1.2 Die Juga gewährleistet, dass der Proberaum hinsichtlich seiner Lage für die Ausübung von Bandproben geeignet ist und es bei der Ausübung von Band- bzw. Musik-Proben in hierfür üblicher Lautstärke zu keiner Anwohnerbelästigungen kommen kann. 1.3 Der/die MieterIn wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Anwohnerbelästigung durch zu hohe Lärmentwicklung zu verhindern.

3 1.4 Der/die MieterIn hat den Proberaum besichtigt. 2. Mietdauer 2.1 Die Vermieterin ist zuständig für die Kinder und Jugendlichen der Gemeinden Saanen, Gsteig und Lauenen im Alter von 6-20Jahren. Das Alter der MieterInnen ist entscheidend für das Zustandekommen bzw. für die Beendigung des Mietverhältnisses. In Ausnahmefällen kann einer Verlängerung der Mietdauer, d.h. über das 20.Lebensjahr hinaus, stattgegeben werden. 2.2 Das Mietverhältnis beginnt am und wird auf Monate/Jahre befristet. Es endet daher am 2.3 In beiderseitigem Einvernehmen kann die Mietdauer verlängert werden. Die Verlängerung ist für jeweils höchstens 12 Monate möglich. 2.4 Der/die MieterIn ist berechtigt, den Proberaum zu den vereinbarten Bedingungen und Zeiten zu nutzen. Er/sie trägt Sorge, dass der jeweilige Nachmieter den Raum und das gemietete Inventar nach Ablauf der Mietdauer in ordentlichem Zustand vorfindet. Unter ordentlichem Zustand verstehen wir, dass der Übungsraum sauber, aufgeräumt und frei von Instrumenten ist sofern diese nicht zum Inventar gehören. 2.5 Werden die Mietbedingungen nicht erfüllt ist der Mietvertrag von Seiten der Vermieterin jederzeit kündbar. 3. Mietzins 3.1 Als monatlichen Mietzins vereinbaren die Vertragsparteien den Betrag von CHF 3.2 Für die Nutzung des Badges (Schlüssel) ist eine Kaution von CHF pro Badge zu hinterlegen. 3.3 Der/die MieterIn überweist den Mietzins in der ersten Woche jeden Monats im Voraus auf das von der Juga angegebene Konto. 3.4 Für die Nutzung des Schlagzeuges der Juga wird ein Unkostenbeitrag von pro Monat verlangt. 4. Instandhaltung 4.1 Zu den gemieteten Räumen und den mitvermieteten Gegenständen ist Sorge zu tragen. 4.2 Der/die MieterIn ist berechtigt, den Proberaum schalldämmend bzw. isolierend auszustatten. Dies wird als eine den Proberaum verbessernde Ausnahme behandelt, d.h. die Entfernung der Isolierung nach Ende des Mietverhältnisses wird nicht zwingend verlangt. 4.3 Für die Nutzung des Schlagzeuges der Juga ist eine Kaution von CHF zu hinterlegen. Abnutzungserscheinungen sind durch die Miete abgegolten. Mutwillige Beschädigungen werden zusätzlich verrechnet.

4 5. Benutzung des Proberaums 5.1 Der/die MieterIn erhält für die Dauer des Mietverhältnisses Badges und hinterlegt eine Kaution von CHF pro Badge. 5.2 Der/die MieterIn ist berechtigt, den Raum ausschliesslich zum vorgesehenen Zweck zu gebrauchen. 5.3 Die Vermieterin orientiert den/die Mieterin über die Hausordnung. Die Hausordnung ist einzuhalten. 5.4 Die Juga und die,zuständige Person Oeyetli sind berechtigt den Proberaum zu Instandhaltungszwecken (Heizungskontrolle, Reparaturen u.ä.) zu betreten. Nach Möglichkeit wird der/ die MieterIn darüber im Voraus informiert. 5.5 Bei Kindern und jugendlichen MieterInnen unter 18 Jahren behält sich die Juga das Recht vor die Proberäume jederzeit zu betreten, um ihre Betreuungsaufgabe wahrnehmen zu können. 5.6 Der/ die MieterIn ist nicht dazu berechtigt, den Proberaum oder das bereitgestellte Inventar unterzuvermieten Bei der Nutzung eines Proberaumes durch Einzelpersonen ist eine Mehrfachvermietung möglich. 6. Rückgabe des Proberaums 6.1 Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der/ die MieterIn den Proberaum geräumt und in ordentlichem Zustand der Juga zu übergeben. 6.2 Die Badges werden der Juga zurückgegeben. Für fehlende Bagdes wird die Kaution von CHF pro Badge einbehalten. 6.3 Abnutzungen, die auf den natürlichen Gebrauch des Mietgegenstandes zurückzuführen sind, sind durch den Mietzins abgegolten. 6.4 Der/ die MieterIn hat das Recht, von ihm vorgenommene Einbauten zu entfernen oder für wesentliche Verbesserungen, die er während der Mietzeit mit der Zustimmung der Juga vorgenommen hat, Ersatz zu verlangen. 7. Verantwortlichkeit 7.1 Die Juga schliesst verbindliche Mietverträge mit Jugendlichen ab 18 Jahren. 7.2 Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zeichnen sich die gesetzlichen Vertreter mit ihrer Unterschrift im Mietvertrag verantwortlich. 7.3 In jedem Fall ist die Unterschrift des/der jugendlichen MieterIn zwingend. 7.4 Wird der Mietvertrag mit einer Gruppe/ Band geschlossen so bestimmt diese eine Person, die der Juga als Ansprechperson dient. In der Verantwortlichkeit entsteht dadurch

5 keine Hierarchie, alle Mitglieder sind in gleicher Weise verantwortlich und stimmen mit ihrer Unterschrift dem Mietvertrag zu. 7.5 Findet ein Personenwechsel in der Band statt so ist die Juga darüber zu informieren. Die neue Person wird von der Juga in den Mietvertrag aufgenommen bzw. wird aus dem Mietvertrag gestrichen. Ansprüche der Bandmitglieder untereinander sind von diesen intern zu regeln. 7.6 Ergänzungen, Nebenabsprachen bezüglich des Mietvertrages müssen in schriftlicher Form festgehalten und von beiden Seiten, der Juga und den Mietspersonen unterschrieben werden. 7.7 Eltern haften für ihre Kinder. 8. Sonstiges 8.1 Die MieterInnen der Proberäume im Jugend- und Freizeitzentrums (JFZ) Oeyetli sind mit Abschluss des Mietvertrages ein Teil des jugendlichen Organisationsteams des Oeyetli. 8.2 Die Juga lädt dazu ein, dass alle MieterInnen an regelmässigen Treffen aller MieterInnen teilnehmen (ca. 2x jährlich). 8.3 Die MusikerInnen treten nach Möglichkeit mindestens 1 x jährlich im JFZ Oeyetli auf, sei es im Rahmen von Veranstaltungen der Juga oder selbständig. Ort, Datum Vermieterin MieterIn Gesetzliche Vertreter

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