Prävention und Gesundheitsförderung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst in NRW Stand und Perspektiven

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1 Prävention und Gesundheitsförderung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst in NRW Stand und Perspektiven Workshop des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW am 27. September 2012 in Düsseldorf

2 Prävention und Gesundheitsförderung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst Chancen, Grenzen, Herausforderungen : (1) Öffentlicher Gesundheitsdienst im Gefüge der öffentlichen Verwaltung (2) Öffentlicher Gesundheitsdienst und kommunale Selbstverwaltung (3) Öffentlicher Gesundheitsdienst im Zeichen der kommunalen Finanzkrise 2

3 Prävention und Gesundheitsförderung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst Chancen, Grenzen, Herausforderungen : (1) Öffentlicher Gesundheitsdienst im Gefüge der öffentlichen Verwaltung (2) Öffentlicher Gesundheitsdienst und kommunale Selbstverwaltung (3) Öffentlicher Gesundheitsdienst im Zeichen der kommunalen Finanzkrise 3

4 Verfassungsrechtliche Grundlagen: Artikel 28 Abs. 2 GG : Recht der Gemeinden, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (..) in eigener Verantwortung zu regeln Recht der Gemeindeverbände nach Maßgabe der Gesetze Artikel 78 Abs. 2 LVerf NRW: Kreise, Städte und Gemeinden in ihrem Gebiet als alleinige Träger der öffentlichen Verwaltung 4

5 Konsequenzen für den Landesgesetzgeber: Eine Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes in allein staatlichen Strukturen ist nicht denkbar. Eine Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf der Kreisstufe (Kreise/kreisfreie Städte) unter Ausblendung der kreisangehörigen Gemeinden ist verfassungsrechtlich unbedenklich. 5

6 Prävention und Gesundheitsförderung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst Chancen, Grenzen, Herausforderungen : (1) Öffentlicher Gesundheitsdienst im Gefüge der öffentlichen Verwaltung (2) Öffentlicher Gesundheitsdienst und kommunale Selbstverwaltung (3) Öffentlicher Gesundheitsdienst im Zeichen der kommunalen Finanzkrise 6

7 Öffentlicher Gesundheitsdienst und kommunale Selbstverwaltung (1): Monistisches Aufgabenverständnis als Besonderheit in NRW - Art. 78 LVerf NRW kennt keine Aufgaben des sog. übertragenen Wirkungskreises Alle den Kommunen in NRW zugewiesenen Aufgaben sind Selbstverwaltungsaufgaben Kommunale Gesundheitsämter sind keine Außenstellen der staatlichen Verwaltung 7

8 Öffentlicher Gesundheitsdienst und kommunale Selbstverwaltung (2): ÖGDG enthält unterschiedliche Kategorien von Aufgaben Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (Katalog in 6 Abs. 2) und pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben Folge: Unterschiedliche Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Aufsichtsbehörde je nach Gefahrenpotenzial 8

9 Prävention und Gesundheitsförderung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst Chancen, Grenzen, Herausforderungen : (1) Öffentlicher Gesundheitsdienst im Gefüge der öffentlichen Verwaltung (2) Öffentlicher Gesundheitsdienst und kommunale Selbstverwaltung (3) Öffentlicher Gesundheitsdienst im Zeichen der kommunalen Finanzkrise 9

10 Positive Entwicklungen auf der Ertragsseite: Steuereinnahmen der Kommunen in 2012 wahrscheinlich auf Rekordniveau Mittel des kommunalen Finanzausgleichs in 2012 voraussichtlich ebenfalls auf Rekordniveau Übernahme der Kosten der Grundsicherung durch den Bund wächst jetzt auf Entlastung der Kreisstufe ab 2014 in Höhe von rd. 1 Mrd. EUR jährlich 10

11 Rahmenbedingungen bleiben schwierig: Trotz guter Konjunktur: Erneuter Anstieg der Soziallasten von 2010 auf 2011 deutschlandweit in den NRW-Kommunen um 3,5 % Auswirkungen von Basel III auf Kreditvergaben Auswirkungen des Fiskalpaktes mit einer Vorverlegung der gesamtstaatlichen Schuldengrenze (0,5 % des BIP ab 2013 statt 0,35 % ab 2020) 11

12 Aktionsplan Kommunalfinanzen: Änderung des 76 GO Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs um mehr als 300 Mio. EUR jährlich Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs Umsetzung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen mit 350 Mio. EUR jährlich allein aus Landesmitteln 12

13 Konsequenzen für die kommunale Haushaltswirtschaft: Vergeblichkeitsfalle ist beseitigt Nothaushaltsrecht in Form des Leitfadens zur Haushaltssicherung tritt zum außer Kraft Haushaltsausgleich und Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes bzw. Haushaltssanierungsplans sind Maßstab aller kommunalen Handlungsmöglichkeiten 13

14 Vielen Dank für Ihr Interesse! Johannes Winkel Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW Haroldstr Düsseldorf Tel / johannes.winkel@mik.nrw.de

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