PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße Senden Sitz Senden

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1 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Münsterstraße Senden Sitz Senden PDF Ausfertigung SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau - BEBAUUNGSPLAN NR. 48 Hagenhold-Nord Stadt Sendenhorst - Ortsteil Sendenhorst Erläuterungsbericht erstellt im Auftrag der: DZ Immobilien + Treuhand GmbH Sentmaringer Weg Münster FON 0251 / FAX 0251 / durch: Projekt-Nr. : / 17 Planungsbüro für Lärmschutz Münsterstraße Senden FON / FAX / info@pbfls.de bearbeitet: Dipl.-Ing. Andreas Timmermann aufgestellt: Senden, im Juni 2017

2 U n t e r l a g e n v e r z e i c h n i s der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 48 Hagenholt Nord Stadt Sendenhorst Ortsteil Sendenhorst Nr. der Bezeichnung der Unterlage Maßstab Unterlage 1 Erläuterungsbericht 2 Übersichtslageplan 1 : Lageplan 1 : Zusammenstellung der Beurteilungspegel Verkehrslärm.1 mit Überprüfung der Anspruchsgrundvoraussetzung gem. DIN Schallschutz im Städtebau - Verkehrslärm.2 mit Gegenüberstellung der Lärmbelastungen Straßenverkehrslärm ohne / mit Neuverkehr (Summenpegel) 5 Schematischer Verkehrsbelastungsplan (Prognose PLANfall 2025) Verkehrslärm 6 Rasterlärm- / Isophonenkarte 1 : Verkehrslärm K:\aoffice\70343\70343-v1.doc Stand: Juni 2017

3 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /17 E r l ä u t e r u n g s b e r i c h t der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 48 Hagenholt Nord Stadt Sendenhorst Ortsteil Sendenhorst Gliederung 1 Allgemeines 1.1 Situation 1.2 Aufgabe 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Verordnungen, Erlasse und Richtlinien 2.2 Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte 3 Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit 3.1 Verkehrslärm Straße 4 Emissionen 4.1 Verkehrslärm Straße 5 Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse

4 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /17 1 Allgemeines 1.1 Situation Die Stadt Sendenhorst beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 48 Hagenholt Nord aufzustellen. Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes Hagenholt Nord ist die Entwicklung eines Wohnquartiers zur Deckung des aktuellen Bedarfs an Wohngrundstücken für Ein-/Zweifamilienhäuser sowie auch an Wohnungen in dichteren Bauformen im südlichen Bereich der Kernstadt Sendenhorst. Die Neubebauung soll sich in Kubatur, Höhenentwicklung und Formensprache in den umgebenden Bestand einfügen. Lage und Zuschnitt der Grundstücke sowie der Erschließungsstraßen sollen eine grundsätzlich energetisch optimierte Ausrichtung der künftigen Baukörper ermöglichen. Die Entwicklung des Baugebietes erfolgt entsprechend der Wohnbauflächendarstellung im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Sendenhorst. Die innerhalb des Planungsbereiches befindlichen Grundstücke bzw. die exakten Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind seinem zeichnerischen Teil zu entnehmen. Unter Berücksichtigung der umgebenden und im Geltungsbereich (Planungsbereich) vorgesehenen Strukturen wird die Art der baulichen Nutzung als WA - allgemeines Wohngebiet (gem. 4 BauNVO) festgesetzt. Die Erschließung des Planungsbereiches erfolgt über eine Anbindung an die L 811 (Bracht). Über diese Einmündung besteht damit eine Verknüpfung zum übergeordneten Straßennetz sowie Verbindungen zur Innenstadt in Sendenhorst. Der Geltungsbereich liegt im direkten Einwirkungsbereich der L 811 (Bracht) als Ortsdurchfahrt im Ortsteil Sendenhorst - Verkehrslärm.

5 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt / Aufgabe Die Aufgabe besteht darin, die von dem vorhandenen Verkehrsweg (L 811/ Bracht) ausgehenden Lärmemissionen zu ermitteln und die zu erwartende Lärmbelastung an den im Geltungsbereich festgesetzten Baugrenzen über einen Einzelpunktnachweis (EPS) sowie flächenhaft über Rasterlärmkarten (RLK) zu berechnen. Die Berechnungen der Verkehrslärmemissionen und -immissionen erfolgen auf der Grundlage der RLS-90 (Straße). Die Verkehrsbelastungen im Zuge der zu berücksichtigenden Straße sind den Ergebnislisten der amtlichen Straßenverkehrszählung 2015 zu entnehmen und auf den Prognosehorizont 2025 hochzurechnen. Auf der Grundlage der berechneten Immissionsbelastungen (Beurteilungspegel) an den Baugrenzen (Baufenster) bzw. innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind bei Überschreitung der maßgebenden Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 Beiblatt 1 zu Teil 1 die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109/ Tabelle 7 zu bestimmen und Vorschläge für die planungsrechtlichen Festsetzungen zum passiven Lärmschutz zu erarbeiten, soweit das Plangebiet bzw. die darin möglichen Bauvorhaben durch aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht oder nicht ausreichend geschützt werden können. Grundlage für die schalltechnische Beurteilung des Bebauungsplanes Nr. 48 Hagenholt Nord ist die - mit Teil 1 - Grundlagen und Hinweise für die Planung Beiblatt 1 zu Teil 1 - Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Teil 2 - Lärmkarten Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen Der Planungsbereich liegt im Einwirkungsbereich gewerblicher Anlagen im Sinne der TA Lärm, nicht aber von Anlagen im Sinne der 18. BImSchV Sportanlagenlärmschutzverordnung.

6 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /17 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Verordnungen, Erlasse und Richtlinien DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, Juli 2016 Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Juli 2016 DIN Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Teil 1, Juli 2002 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Beiblatt 1 zu Teil 1, Mai 1987 Lärmkarten Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen Teil 2, September 1991 DIN/ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Allgemeines Berechnungsverfahren, Teil 2, Oktober 1999 RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen BMV, Ausgabe 1992 RBLärm-92 Rechenbeispiele zu den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen BMV, Ausgabe Korrigierte Fassung 1992

7 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt / Grenz-, Orientierungs- und Richtwerte DIN 18005/ Schallschutz im Städtebau Die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen richtet sich nach den schalltechnischen Orientierungswerten für die städtebauliche Planung der DIN 18005/ Beiblatt 1 zu Teil 1. Danach sind maßgebend: reines Wohngebiet (WR) 50 db(a) tags 40 db(a) bzw. 35 db(a) nachts allgemeines Wohngebiet (WA) 55 db(a) tags 45 db(a) bzw. 40 db(a) nachts Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI) 60 db(a) tags 50 db(a) bzw. 45 db(a) nachts Kerngebiet (MK) und Gewerbegebiet (GE) 65 db(a) tags 55 db(a) bzw. 50 db(a) nachts Industriegebiet (GI) -- db(a) tags -- db(a) nachts Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Plangebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von Uhr und nachts der Zeitraum von Uhr zugrunde zu legen. Falls nach örtlichen Verhältnissen andere Regelungen gelten, soll eine mindestens achtstündige Nachtruhe sichergestellt werden.

8 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /17 3 Geräuschquellen und Ereignishäufigkeit 3.1 Verkehrslärm Straße Die Verkehrsmengen und -zusammensetzungen im Zuge des Hauptverkehrsweges, in dessen Einwirkungsbereich der Bebauungsplan Nr. 48 Hagenholt Nord liegt, wurden den Ergebnislisten der amtlichen Straßenverkehrszählung (SVZ) 2015 sowie dem Verkehrsstärkenauskunftssystem (VSAS) entnommen. Für die rechnerische Ermittlung der im Geltungsbereich zu erwartenden Lärmbelastungen wurde die Prognoseverkehrsmenge im Bezugsjahr 2025 berücksichtigt. Die Ergebnislisten der SVZ dokumentieren für die letzten Jahre nachfolgende durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken DTV [Kfz/24h]: Straße (Zählstelle-Nr.) L 811 ( ) Für den hier zu betrachtenden Streckenabschnitt ist die Zählstelle zwischen Ahlen (B 58) im Süden und Sendenhorst (L 586) im Norden maßgebend. Die aus der Verkehrsentwicklung (SVZ) zwischen den Jahren 2000 und 2010 prognostizierte Tendenz in den Verkehrsmengen wurden mit der aktuellen SVZ in 2015 nicht bestätigt, so dass für die vorliegende Untersuchung die Verkehrsmengen aus dem Verkehrsstärkenauskunftssystem (VSAS) für die Trend-Prognose 2025 auf Basis des DTV aus dem Jahr 2010 und die zugehörigen Lkw-Anteile zugrunde gelegt wurden. Im Vergleich der Ergebnisse der aktuellen SVZ 2015 mit der SVZ 2010 ist ein Rückgang der Verkehrsmenge (DTV) von rd. 25 % festzustellen. Das Ergebnis der SVZ 2015 liegt für die Zählstelle im Zuge der L 811 noch unter dem DTV aus dem Jahr Die rückläufige Tendenz im Vergleich der DTV in den Jahren 2010 und 2015 wurde bereits über VSAS prognostiziert. Auf Basis der amtlichen Straßenverkehrszählung im Jahr 2010 wurde in VSAS der DTV für die L 811 mit Kfz/24h als Entwicklung über 15 Jahre als Prognoseverkehrsmenge ermittelt. Eine weitergehende Trend-Prognose bis zum Jahr 2030 liegt für diesen Streckenabschnitt der L 811 (Bracht) derzeit nicht vor.

9 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /17 Der Immissionsschutzuntersuchung liegen für die Prognose der Verkehrsmengen und Lkw- Anteile Verkehrsbelastungen (Hochrechnungsergebnisse) zugrunde, die auf den Ergebnissen der allgemeinen Straßenverkehrszählung (SVZ) im Jahr 2010 basieren. Die Ermittlung erfolgte über die Zählstelle-Nr (L 811). Die Trend-Prognose 2025 wurde dem Verkehrsstärkenauskunftssystem (VSAS) des Landes NRW wir folgt als Querschnittsbelastung entnommen: Straßenabschnitt Klasse DTV M T M N p T p N [Kfz/24 h] [Kfz/h] [Kfz/h] [%] [%] Analyse 2015 (Basis: SVZ 2015) Ahlen (B58) - Sendenhorst (L 586) (L) ,5 2,3 Prognose 2025 (ohne Neuverkehr) (Basis: VSAS) Ahlen (B58) - Sendenhorst (L 586) (L) ,0 8,2 Prognose 2025 (mit Neuverkehr) Ahlen (B58) - Sendenhorst (L 586) (L) ,6 6,2 Erläuterungen: DTV : Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24h Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Kraftfahrzeuge. M T/N : maßgebende Verkehrsstärke in Kfz/h - Tag / Nacht Auf den Beurteilungszeitraum bezogener Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden Fahrzeuge. p T/N : maßgebender Lkw-Anteil in % - Tag / Nacht Anteil der Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t in Prozent der maßgebenden Verkehrsstärke. Anmerkung: Bei der Verkehrsstärke M und dem Lkw-Anteil p bezieht sich der Be-griff maßgebend allein auf die schalltechnischen Berechnungen; für Unter-suchungen im Bereich der Straßenverkehrstechnik gelten andere Definitionen. L : Landesstraße VSAS : VSAS ist eine GIS-Applikation für Verkehrszähldaten im Umfeld von Straßendatenbanken. Als Grundlage dienen die bei Straßenverkehrszählungen anfallenden Daten von Dauerzählstellen und automatischen bzw. manuellen Zählungen. Die zu erwartende Verkehrsbelastung aus dem Neubaugebiet wurde nach dem Verfahren zur Abschätzung der Verkehrserzeugung durch Vorhaben der Bauleitplanung (Dietmar Bosserhoff) ermittelt. Die Verteilung des Neuverkehrs erfolgte zu jeweils 50 % in nördlicher und südlicher Richtung im Zuge der L 811. Die Ermittlung des Neuverkehrs ist nachfolgend beschrieben.

10 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /17 Im Plangebiet wird nach derzeitigem Kenntnisstand die Bebauung von 61 Grundstücken mit einer Erschließung über die L 811 (Bracht) ermöglicht. Unter Beachtung der gewählten Bauformen (EFH/ DHH/ Reihenhäuser) wurde von 90 WE im Plangebiet ausgegangen. Aufgrund der Typisierung des Baugebietes kann davon ausgegangen werden, dass nicht alle Grundstücke mit 2 Wohneinheiten belegt werden. Daher wird von einer reduzierten Anzahl an Wohneinheiten ausgegangen. Mit dem beschriebenen Verfahren kann das sich aus verkehrlich relevanten Vorhaben der Bauleitplanung ergebende Pkw- und Lkw-Aufkommen abgeschätzt werden. Ermittelt wird das Verkehrsaufkommen (ohne Transitverkehr) für den durchschnittlichen Werktag (Montag bis Freitag) in einer integrierten Vorgehensweise, d. h. unter Beachtung aller Verkehrsmittel. Bei dem Vorgehen wird das Verkehrsaufkommen allein auf der Basis der neuen oder veränderten Nutzungen im Plangebiet abgeschätzt (d. h. Quell- und Zielverkehr, ggf. Binnenverkehr), andere Einflussfaktoren wie z. B. Veränderungen in der allgemeinen Mobilitätsentwicklung oder Veränderungen der Zielwahl werden nicht berücksichtigt. Auch Wirkungen anderer Gebiete finden keine Berücksichtigung. Die Verkehrserzeugung in einem Plangebiet wird maßgeblich durch Vorgaben der Bauleitplanung bestimmt. Hierzu zählen die Größe der für die Nutzung vorgesehenen Flächen, die Lage der für die Nutzung vorgesehenen Flächen zur bestehenden Bebauung und zum Erschließungsnetz, die Art der Anordnung der genutzten Flächen, die Art (z. B. Wohnen, Gewerbe) und Intensität der Flächennutzung (Zahl der Einwohner bzw. Arbeitsplätze) im Plangebiet, das Ausmaß der Nutzungsmischung, die Attraktivität der verkehrlichen Erschließung der Flächen (Fußgänger-/ Fahrradverkehr, ÖPNV, MIV, Parkplatzangebot). Verkehrsaufkommen von Gebieten mit Wohnnutzung Abschätzung der Einwohnerzahl mit 3,0 Einwohner/ Wohneinheit ergibt 270 Einwohner Wegehäufigkeit 4,0 Wege je Einwohner und Werktag Verkehrserzeugung im MIV MIV-Anteil (Selbstfahrer / Mitfahrer), aufgrund Lage / Infrastruktur 60 % MIV-Anteil Der Besetzungsgrad der Fahrzeuge beträgt 1,2 Personen / Pkw. Damit ergeben sich 540 Fahrten im motorisierten Individualverkehr je Tag.

11 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /17 Für den Besucherverkehr ergeben sich mit dem maximalen Ansatz von 5 % aller Wege der Besucher 54 Wege je Tag. Hinzuzurechnen ist der bewohnerbezogene Wirtschaftsverkehr (Lkw-Aufkommen) mit 0,1 Kfz- Fahrten je Einwohner und damit 26 Kfz-Fahrten je Tag. Die zusätzlichen Fahrten im motorisierten Individualverkehr je Tag, die durch die Einwohner, Besucher und dem Wirtschaftsverkehr verursacht werden, ergeben sich zu 620 Kfz/24h. In der Regel teilen sich die Fahrten zu jeweils 50 % in Ziel- und Quellverkehr auf.

12 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /17 4 Emissionen 4.1 Verkehrslärm Maßgebendes Regelwerk für die schalltechnische Untersuchung sind die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" - Ausgabe RLS-90, herausgegeben vom Bundesminister für Verkehr. Die Berechnungen wurde unter Verwendung des Rechenprogramms "SoundPLAN" der SoundPLAN GmbH, Etzwiesenberg 15 in Backnang in der Version 7.4 vom durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Berechnungsunterlagen als Beurteilungspegel über Einzelpunktnachweise (EPS) und Rasterlärmkarten (RLK) dokumentiert Straße In der DIN 18005/ Schallschutz im Städtebau Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die Planung - wird die Ermittlung der Schallimmissionen der verschiedenen Arten von Schallquellen nur sehr vereinfacht dargestellt. Für die Abschätzung der zu erwartenden Schallimmissionen werden im Anhang Diagramme angegeben. Genauere Verfahren können anderen Regelwerken entnommen werden, so z. B. den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 oder den Richtlinien DIN /10.99 und VDI 2720/03.97, Blatt 1. Aufgrund dieses Hinweises der DIN 18005/07.02 erfolgten die schalltechnischen Berechnungen für den Straßenverkehrslärm nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90. Nachfolgende Ausgangsdaten liegen neben den Verkehrsmengen den Berechnungen der Emissionspegel zugrunde. D v Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw wurde im Zuge der berücksichtigten Straßen mit den derzeit zulässigen Geschwindigkeiten wie folgt in Ansatz gebracht: Straßenabschnitt zul. Höchstgeschwindigkeit Pkw/Lkw [km/h] L 811 (Bracht / Südtor) 50 / 50

13 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /17 D StrO Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen Da die Straßenoberfläche der berücksichtigten Straßen aus Asphaltbeton besteht, geht nach RLS-90 - Tabelle 4 bzw. Ergänzung der Tabelle 4 - der Korrekturwert für unterschiedliche Straßenoberflächen wie nachfolgend in die Berechnungen ein: D StrO = 0,0 db(a) D Stg Zuschlag für Steigungen und Gefälle Die Längsneigungen aller in die schalltechnischen Berechnungen aufgenommenen Straßen liegen unter 5 %. Ein Zuschlag D Stg für Steigungen und Gefälle kam daher nicht in Betracht. D E Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen Der Korrekturwert zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen wurde nicht in die Berechnung der Emissionspegel aufgenommen, sondern an anderer Stelle in die Berechnungen mit dem EDV-Programm SoundPLAN eingebunden. Ein Zuschlag K nach RLS-90 - Tabelle 2 - für lichtsignalanlagengeregelte Kreuzungen und Einmündungen war im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung nicht zu berücksichtigen. Der Einwirkungsbereich einer Lichtsignalanlage ist auf 100 m begrenzt. Eine Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion im Zuge der berücksichtigten d. h. emittierenden Straßen wurde dann in die Berechnungen aufgenommen, wenn die in den RLS-90 unter Abschnitt genannten Bedingungen erfüllt waren. Vorhandene Gebäude außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurden aus dem digitalen amtlichen Liegenschaftskataster (ALKIS) übernommen. Mit der Ausbreitungsberechnung auf der Grundlage der Rasterlärmkarte (RLK) wurde die mit dem Vorhaben geplante Bebauung innerhalb des Planungsbereiches nicht als abschirmendes oder reflektierendes Hindernis berücksichtigt.

14 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /17 5 Zusammenfassung und Beurteilung der Ergebnisse Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18005/07.02 von 55/45 bzw. 40 db(a) für allgemeine Wohngebiete (WA) durch die Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm, sind zum Schutz gegen Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach DIN 4109/07.16 zu beachten. Rührt die Geräuschbelastung von mehreren (gleich- oder verschiedenartigen) Quellen her, so berechnet sich der resultierende Außenlärmpegel aus den einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegeln, die gem. Punkt der DIN 4109/07.16 zu überlagern sind. Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Plangebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Verkehrslärm - ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen Die maximalen Beurteilungspegel sind im Nahbereich zur L 811 (Bracht/ Südtor) mit zu erwarten. 57 db(a) tags 49 db(a) nachts IP 4.0 Damit beträgt die Überschreitung der Orientierungswerte, die für allgemeine Wohngebiete (WA) mit 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts zu berücksichtigen sind, bis zu 2 db(a) tags 4 db(a) nachts An den untersuchten Immissionsorten der Bauflächen innerhalb des Geltungsbereiches ist festzustellen, dass die Überschreitung im Beurteilungszeitraum Tag und Nacht nur im Nahbereich zur Landesstraße durch den Straßenverkehrslärm gegeben ist s. Unterlage 4 und 6. Für das weitere Plangebiet ist eine Überschreitung der Orientierungswerte nicht nachzuweisen. Damit ist die mit der Eigenart des betreffenden Plangebietes bzw. der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt. Die Anordnung einer Lärmschutzeinrichtung ist nicht erforderlich, wenn die Anforderungen an eine zumutbare Wohn- bzw. Schlafruhe im Gebäude durch Maßnahmen des passiven Schallschutzes und/oder durch Grundrissgestaltung gewährleistet sind und im Lärmschatten gelegene Bereiche noch angemessenen Lärmbelastungen ausgesetzt sind, die jedenfalls dort Wohnen und/oder Schlafen bei gelegentlich geöffnetem Fenster noch zulässt. Die Anforderungen an den passiven Lärmschutz (Lärmpegelbereiche) sind im nachfolgenden beschrieben.

15 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /17 Verkehrslärm - mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen Variante Mit einer 2,5 m hohen Lärmschutzwand im Verlauf der Landesstraße könnte die Einhaltung der maßgeblichen Orientierungswerte von 55 db(a) tags bzw. 45 db(a) nachts im Plangebiet gewährleistet werden. Hinsichtlich der möglichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist zwischen dem angestrebten Schutzniveau sowie den bestehenden städtebaulichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzuwägen. Aus schalltechnischer Sicht hat eine Lärmschutzwand Pegelminderungen zur Folge. Sie ist jedoch zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse nicht erforderlich, wenn die unten aufgezeigten passiven Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Die Außenwerte (Orientierungswerte) können abwägend geringfügig überschritten werden. In jedem Fall muss ein zumutbarer Innenpegel (z. B. durch passiven Schallschutz) gewährleistet sein. Insoweit ist nach der Rechtsprechung eine zumutbare Wohn- bzw. Schlafruhe im Gebäude bei Innenpegeln von 40 db(a) am Tag ( Flüstersprache ) und 30 db(a) in der Nacht (leichtes Blätterrauschen) noch gewahrt. Die geringfügige Überschreitung der im Beiblatt 1 der DIN 18005/07.02 aufgeführten bzw. genannten Orientierungswerte im Einwirkungsbereich der Verkehrswege um bis zu 4 db(a) liegt damit noch im Bereich der abwägungsgerechten Akzeptanz ohne das Erfordernis eines aktiven Lärmschutzes hervorzurufen. Da nicht nur in Wohngebieten, sondern auch in Mischgebieten Wohnnutzung uneingeschränkt zulässig ist, kann angenommen werden, dass gesunde Wohnverhältnisse und ausreichende Wohnruhe grundsätzlich auch dann noch gewahrt sind, wenn lediglich die für Mischgebiete gelten Richtwerte von 60 db(a) tags bzw. 50 db(a) nachts eingehalten werden. Des Weiteren ist bei der Beurteilung der Immissionssituation zu berücksichtigen, dass die festgestellte Überschreitung des Orientierungswertes maßgeblich nur für die an die Landesstraße direkt angrenzenden Baufenster und nur für die zur Straße parallel verlaufende Baugrenze zu dokumentieren ist. Da die maximalen Lärmbelastungen in der Nacht mehr als 45 db(a) betragen können, ist der Einbau einer schallgedämmten Lüftung in Schlafräumen zu bedenken, die innerhalb der Abgrenzung des Lärmpegelbereiches III (LPB III) liegen und eine Ausrichtung der Fenster zur westlich verlaufenden Landesstraße haben. Hierzu führt die DIN 18005/07.02 im Beiblatt 1 aus, dass bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist.

16 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /17 Die Aussagen zu erforderlichen Ausweisungen von Lärmpegelbereichen infolge der erwarteten Verkehrslärmbelastungen berücksichtigen die derzeitige Verkehrsführung über die L 811 mit der zukünftigen Verkehrsbelastung im Bezugsjahr (Prognosehorizont) Kann der Planungsbereich durch die Anordnung aktiver Lärmschutzmaßnahmen nicht geschützt werden, ist ggf. die Ausweisung passiver Lärmschutzmaßnahmen Festsetzung von Lärmpegelbereichen notwendig. Verkehrslärm - passive Lärmschutzmaßnahmen Eine Ausweisung von Lärmpegelbereichen erfolgt grundsätzlich dann, wenn der Orientierungswert überschritten wird. Die Lärmpegelbereiche sind Grundlage für die Festlegung der Außenbauteildämmung nach DIN /07.16 und dienen allgemein einer einprägsamen Kennzeichnung der äußeren Lärmbelastung. Der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN /07.16 Tabelle 7 ergibt sich für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (06.00 Uhr bis Uhr) und für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (22.00 Uhr bis Uhr) plus Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung (größeres Schutzbedürfnis in der Nacht). Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem um 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag um 10 db(a), d. h. maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, die die höhere Anforderung ergibt. Für die vorliegende Immissionssituation ist der für den Tag zugehörige Beurteilungspegel bestimmend und daraus der maßgebliche Außenlärmpegel L a zu ermitteln. Die erforderlichen gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raumes S S zur Grundfläche des Raumes S G nach Gleichung 33 der DIN /07.16 mit dem Korrekturfaktor K AL zu korrigieren. Für Außenbauteile, die unterschiedlich zur maßgeblichen Lärmquelle orientiert sind, siehe DIN /07.16, In Einzelfällen kann es wegen der unterschiedlichen Raumgrößen, Tätigkeiten und Innenraumpegel in Büroräumen und bestimmten Unterrichtsräumen (z. B. Werkräume) zweckmäßig oder notwendig sein, die Schalldämmung der Außenwände und Fenster gesondert festzulegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht in Erwägung zu ziehen.

17 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /17 Es wird folgende planungsrechtliche Festsetzung empfohlen: "Innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen der Lärmpegelbereiche (LPB) müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von 48 BauONW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109/07.16 Schallschutz im Hochbau Tabelle 7 erfüllt werden. Nach außen abschließende Umfassungsbauteile sind so auszuführen, dass sie entsprechend den Lärmpegelbereichen folgende Schalldämm-Maße aufweisen: Lärmpegel- maßgeblicher erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß bereich Außenlärmpegel der Außenbauteile nach DIN 4109 La [db(a)] erf. R w,res. [db(a)] Wohnräume Büroräume II III Die geringfügigen Anforderungen an die Schalldämm-Maße im Lärmpegelbereich II zeigen auf, dass diese bereits mit der Standardausführung bzw. durch die Anforderungen der EnEV-UVO erfüllt werden. Es sind daher keine erhöhten Anforderungen an den Schallschutz zu stellen. Für alle überwiegend zum Schlafen genutzten Räume sind bei Gebäudefronten mit Überschreitung der Orientierungspegel (Außenbelastungen) für den Beurteilungszeitraum Nacht schallgedämmte Lüftungen erforderlich, da bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm nur voll wirksam sind, wenn die Fenster und Türen bei Lärmeinwirkung geschlossen bleiben. Hierzu wird folgende Festsetzung empfohlen: In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern innerhalb der gekennzeichneten Abgrenzungen des Lärmpegelbereiches III (LPB III) mit Ausrichtung zur Landesstraße sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Die schallgedämmte Lüftung ist nicht erforderlich, wenn nur oder zusätzliche Fenster in den seitlichen Fassaden liegen. Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Daher ist bei Überschreitung des Orientierungswertes in der Nacht die Anordnung von Schalldämmlüftern in Schlafräumen mit Fenstern an den Gebäudeseiten mit Lärmbelastungen von mehr als 45 db(a) vorzusehen.

18 Seite Erläuterungsbericht zum Projekt /17 Verkehrslärm - vorhabenbezogener Verkehr (Neuverkehr) Die vorhabenbedingte Verkehrszunahme führt im Zuge der unmittelbar der Erschließung des Plangebietes dienenden Landesstraße zu einer weitergehenden Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 im Beurteilungszeitraum Tag und Nacht. Im Verlauf der Landesstraße 811 werden die Orientierungswerte tags und nachts bereits im Bestand überschritten. Die durch den Verkehrslärm verursachten Beurteilungspegel werden aufgrund der vorhabenbedingten Verkehrszunahme um 0,7 db(a) tags bzw. 0,2 db(a) nachts erhöht. Die kritischen Schwellenwerte von 70 db(a) tags bzw. 60 db(a) nachts werden jedoch mit Abstand nicht erreicht. Die vorhabenbedingten Pegelerhöhungen gegenüber dem Prognose 0 Fall (ohne Neuverkehr) liegen mit 0,2 bis 0,7 db(a) unterhalb der bei 1 db(a) liegenden Schwelle zur Wahrnehmbarkeit durch das menschliche Gehör. Weitere Ergebnisse können der Unterlage 4.2 entnommen werden. In Bezug auf die geringe Erhöhung der Lärmbelastung durch die vorhabenbedingten Verkehre sowie die ermittelten Lärmbelastungen, ist die Wirkung der Verkehrszunahme in Verbindung mit dem Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 Hagenholt Nord unbedenklich. Für die Ermittlung der zu erwartenden Lärmbelastungen durch den Verkehrslärm wurde eine Trendprognose berücksichtigt, die von einer weiteren Zunahme der Verkehrsmenge bis zum Jahre 2025 ausgeht. Die Prognose der zu erwartenden Lärmbelastung ist damit an der zu erwartenden Verkehrsentwicklung orientiert. Bearbeitet: Senden, Juni 2017 (Dipl.-Ing. A. Timmermann) Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Tel / Fax

19 Stadt Sendenhorst 48 Erläuterung: Stadt Sendenhorst - BBauPlan Nr. 48 "Hagenholt Nord" 48 Übersichtslageplan M. 1 : Unterlage: 2 Blatt: 1 (1)

20 Br%%252cke Baum- und Strauchbewuchs Gehweg Gehweg Helmbach Bebauungsplan Nr. 48 "Hagenholt Nord" Stadt Sendenhorst Planen, Bauen und Eigenbetrieb Kirchstraße Sendenhorst Karte Lärmpegelbereich III Lärmpegelbereich III Lärmpegelbereich II Lärmpegelbereich II Acker 292 Lageplan Unterlage 3 Stand: Juni 2017 IP Unland IP 2.0 Baum- und Strauchbewuchs 214 Radweg (Verbst.pflaster) Baum & Strauchbewuchs inkl. Fundament/Ruine Weg Unland L 811 Weg (unbefestigt) 1256 IP 3.0 Baum- und Strauchbewuchs 293 Zeichenerklärung Bracht 66 IP 4.0 IP 5.0 Hochspannungsmast Acker 70 Freileitung Holzmast WA Allgemeines Wohngebiet Lärmpegelber. gem. DIN 4109, Tab. 7 MI Mischgebiet GB Gemeinbedarf Hauptgebäude Lärmpegelber. II db(a) Lärmpegelber. III db(a) Geltungsbereich Lärmpegelber. IV db(a) Baugrenze Lärmpegelber. V db(a) Abgrenzung unterschl. Nutzung Abgrenzung Lärmpegelbereiche Emissionslinie Straße Immissionsort mit Nr. Straßenachse Signalanlage Baum- und Strauchbewuchs Maßstab 1: m Weg (unbefestigt) 251 Verbst. Pflaster Steg Münsterstraße Senden FON / FAX /

21 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden UNTERLAGE 4 ZUSAMMENSTELLUNG DER BEURTEILUNGSPEGEL - V ERKEHRSLÄRM - - mit Überprüfung der Anspruchsgrundvoraussetzung gem. DIN Schallschutz im Städtebau Verkehrslärm - - mit Gegenüberstellung der Lärmbelastungen Straßenverkehrslärm ohne / mit Neuverkehr (Summenpegel) - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 48 ²Hagenhold Nord² Juni 2017

22 Bebauungsplan Nr. 48 "Hagenhold Nord" Zusammenstellung der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Punktname HFront SW Nutz OW P Verkehr OW-Überschr. maßgeb. Lärmpeg. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht AußenLP Bereich [db(a) [db(a)] [db(a)] [db(a)] IP WA 1 - Nord W EG WA ,0 60 II 1.OG WA ,9 3,2 62 III IP WA 1 - Nord N EG WA II 1.OG WA II IP WA 1 - Nord S EG WA OG WA II IP WA 2 Nord W EG WA ,9 60 II 1.OG WA ,7 3,0 61 III 2.OG WA ,9 3,2 62 III IP WA 2 Nord N EG WA II 1.OG WA II 2.OG WA II IP WA 2 Nord S EG WA II 1.OG WA II 2.OG WA II IP WA 2 Mitte W EG WA ,0 60 II 1.OG WA ,8 3,1 62 III 2.OG WA ,0 3,3 62 III IP WA 2 Mitte N EG WA II 1.OG WA II 2.OG WA II IP WA 2 Mitte S EG WA II 1.OG WA II 2.OG WA II IP WA 2 Sued W EG WA ,3 61 III 1.OG WA ,0 3,3 62 III 2.OG WA ,2 3,5 62 III IP WA 2 Sued N EG WA II 1.OG WA II 2.OG WA II IP WA 2 Sued S EG WA II 1.OG WA II 2.OG WA II IP WA 1 Sued W EG WA ,3 61 III 1.OG WA ,0 3,3 62 III IP WA 1 Sued N EG WA OG WA II IP WA 1 Sued S EG WA OG WA II Projekt-Nr.: 70343/17 SoundPLAN 7.4 Planungsbüro für Lärmschutz Münsterstr Senden Unterlage 4 Seite 1

23 Bebauungsplan Nr. 48 "Hagenhold Nord" Zusammenstellung der Lärmbelastungen durch Verkehrslärm mit Ausweisung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Spalten- Spalte Beschreibung nummer 1 Punktname Bezeichnung des Immissionsortes 2 HFront Himmelsrichtung der Gebäudeseite 3 SW Stockwerk 4 Nutz Gebietsnutzung 5-6 OW Orientierungswert gemäß DIN tags/nachts 7-8 P Verkehr Beurteilungspegel Prognose Verkehrslärm tags/nachts 9-10 OW-Überschr. Überschreitung des Orientierungswertes durch Verkehrslärm tags/nachts 11 maßgeb. maßgeblicher Außenlärmpegel gem. DIN Lärmpeg. Lärmpegelbereich gem. Tabelle 8 DIN 4109 Projekt-Nr.: 70343/17 SoundPLAN 7.4 Planungsbüro für Lärmschutz Münsterstr Senden Unterlage 4 Seite 2

24 Bebauungsplan Nr. 48 "Hagenhold Nord" Gegenüberstellung der Lärmbelastungen Prognose 2025 NULLfall zu MITfall Objekt- HFront SW Nutz Prog. NULLfall Prog. MITfall AW-Überschr. Diff. P MIT/ NULL Anpruch nummer Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht S7-5 S8-6 passiv [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Heinrich-Esser-Straße 4 Auslösewert Tag: 70 Nacht: 60 [db(a)] 3 O EG WA ,7 0,1 nein 1.OG WA ,7 0,1 nein Südtor 18 Auslösewert Tag: 70 Nacht: 60 [db(a)] 4 SO EG WA ,6 0,1 nein 1.OG WA ,7 0,1 nein Hagenholt 1 Auslösewert Tag: 70 Nacht: 60 [db(a)] 5 W EG WA ,7 0,1 nein 1.OG WA ,6 0,2 nein Projekt Nr /17 Lärmschutz Altenberge Münsterstr Senden Unterlage 4.2 Seite 1 SoundPLAN 7.4

25 Bebauungsplan Nr. 48 "Hagenhold Nord" Gegenüberstellung der Lärmbelastungen Prognose 2025 NULLfall zu MITfall Spalten- Spalte Beschreibung nummer 1 Objekt- Objektnummer 2 HFront Himmelsrichtung der Gebäudeseite 3 SW Stockwerk 4 Nutz Gebietsnutzung 5-6 Prog. NULLfall Beurteilungspegel Prognose 2030 NULLfall tags/nachts 7-8 Prog. MITfall Beurteilungspegel Prognose 2030 MITfall tags/nachts 9-10 AW-Überschr. Überschreitung des Auslösewertes bei Prognose 2030 MITfall tags/nachts Diff. P MIT/ NULL Differenz von Prognose 2030 MITfall zu NULLfall tags/nachts 13 Anpruch Anspruch auf passiven Lärmschutz tags/nachts Projekt Nr /17 SoundPLAN 7.4 Lärmschutz Altenberge Münsterstr Senden Unterlage 4.2 Seite 2

26 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden UNTERLAGE 5 SCHEMATISCHER VERKEHRSBELASTUNGSPLAN (Prognose PLANfall 2025) - VERKEHRSLÄRM - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 48 ²Hagenhold Nord² Juni 2017

27 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden UNTERLAGE 6 RASTERLRÄRM- ISOPHONENKARTE - VERKEHRSLÄRM - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 48 ²Hagenhold Nord² Juni 2017

28 40,0 Stadt Sendenhorst Planen, Bauen und Eigenbetrieb Kirchstraße Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 48 "Hagenholt Nord" Karte 1 P Prognose Unterlage 6 Stand: Juni 2017 T L ,0 60,0 55,0 55,0 50,0 50,0 45,0 45,0 40,0 Berechnung: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Beurteilung: Beurteilungszeitraum Tag Uhr Immissionsort: 4.0 m über Grund Beurteilungspegel in db(a) < 35,0 35,0-40,0 40,0-45,0 45,0-50,0 50,0-55,0 55,0-60,0 60,0-65,0 65,0-70,0 70,0-75,0 75,0-80,0 >= 80,0 Zeichenerklärung Geltungsbereich Gebäude Nebengebäude geplante Hausgruppen Emissionslinie Straße Emissionslinie Schiene Maßstab 1: m Münsterstraße Senden FON / FAX /

29 Stadt Sendenhorst Planen, Bauen und Eigenbetrie Kirchstraße Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 48 "Hagenholt Nord" Karte 1 P Prognose Unterlage 6 Stand: Juni 2017 N 55,0 55,0 L ,0 50,0 45,045,0 40,0 40,0 35,0 35,0 Berechnung: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Beurteilung: Beurteilungszeitraum Nacht Uhr Immissionsort: 4.0 m über Grund Beurteilungspegel in db(a) Zeichenerklärung < 35,0 35,0-40,0 40,0-45,0 45,0-50,0 50,0-55,0 55,0-60,0 60,0-65,0 65,0-70,0 70,0-75,0 75,0-80,0 >= 80,0 Geltungsbereich Gebäude Nebengebäude geplante Hausgruppen Emissionslinie Straße Emissionslinie Schiene Maßstab 1: m Münsterstraße Senden FON / FAX /

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