Informationen zum Antrag auf Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

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1 Deutsche Rentenversicherung Telefon , Telefax OldenburgBremen ServiceTelefon Geschäftsstelle Bremen Schwachhauser Heerstr. 34, Bremen Postfach , Bremen Informationen zum Antrag auf Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit G320 Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Deutsche Rentenversicherung bewilligt Versicherten, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Gründungszuschuss. Ein Gründungszuschuss kann nur bewilligt werden, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorliegen und Sie die weiteren Voraussetzungen für die Bewilligung eines Gründungszuschusses erfüllen. Voraussetzungen für die Bewilligung eines Gründungszuschusses Die persönlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben liegen vor, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind unter anderem erfüllt, wenn Sie eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen. Weitere Voraussetzungen für die Bewilligung eines Gründungszuschusses sind: Sie müssen bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches SGB III (zum Beispiel Arbeitslosengeld) haben oder eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert worden ist. Die Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn Sie vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durchgeführt haben. Darüber hinaus müssen Sie der Deutschen Rentenversicherung die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen. Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen siehe Ziffer 7 und Ziffer 8. Des Weiteren müssen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen siehe Ziffer 3. Bestehen begründete Zweifel an Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit, können wir die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung verlangen. Die selbständige Tätigkeit muss geeignet sein, Sie dauerhaft in das Erwerbsleben wiedereinzugliedern. Sie müssen gesundheitlich in der Lage sein, die selbständige Tätigkeit auf Dauer auszuüben. Die selbständige Tätigkeit ist hauptberuflich auszuüben. Dies ist der Fall, wenn der zeitliche Schwerpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit auf der selbständigen Tätigkeit liegt. Wurde bereits die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch Zahlung eines Gründungszuschusses gefördert, so kann in der Regel eine weitere Förderung frühestens nach 24 Monaten erfolgen. Von dieser Frist kann wegen besonderer in Ihrer Person liegender Gründe abgesehen werden. Ein Gründungszuschuss kann nur bis zur Vollendung des 65. Lebenshres gezahlt werden. Höhe und Dauer des Gründungszuschusses Der Gründungszuschuss wird für die Dauer von 9 Monaten gezahlt. Er setzt sich zusammen aus dem Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld zuletzt bezogen haben oder bei Arbeitslosigkeit hätten beziehen können und einem pauschalen Betrag in Höhe von monatlich 300,00 Euro zu Ihrer sozialen Sicherung. Der Gründungszuschuss wird in monatlichen Beträgen nachträglich gezahlt. Der Gründungszuschuss kann für weitere 6 Monate in Höhe von monatlich 300,00 Euro gezahlt werden, wenn Sie vor Ablauf der 9monatigen ersten Förderphase Ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen. Bei begründeten Zweifeln können wir erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen Reha G320 10/08 Bl. 1

2 Wichtige Hinweise zum Versicherungsschutz Zu Fragen des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Rentenversicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Fragen zum Versicherungsschutz in der Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Existenzgründer können einen freiwilligen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Somit besteht die Möglichkeit, im Falle der Aufgabe des Unternehmens einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten oder aufzubauen. Um keine Fristen zu versäumen, wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit. Informationen zur Stellungnahme der fachkundigen Stelle (Ziffer 7 und Ziffer 8) Im Folgenden teilen wir Ihnen und der fachkundigen Stelle die Kriterien zur Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung mit: Die selbständige Tätigkeit dazu gehört auch die freiberufliche Tätigkeit ist gekennzeichnet durch die frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft. Der Selbständige arbeitet im eigenen Namen und für eigene Rechnung und trägt das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit (Unternehmerrisiko). Zum Unternehmerrisiko gehört regelmäßig der Einsatz eigenen Kapitals mit der Gefahr des Verlustes. Das Unternehmerrisiko kann aber auch schon im ungewissen Erfolg des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft liegen. In diesem Fall muss die Belastung mit Risiken aber mit einem deutlichen Zuwachs an Dispositionsfreiheit und Gewinnchancen einhergehen. Dagegen kann scheinselbständig, das heißt faktisch abhängig beschäftigt sein, wer wirtschaftlich und persönlich im Regelfall nur an einen Auftraggeber gebunden ist, zum Beispiel durch Eingliederung in den organisierten Betriebsablauf und Arbeitsablauf des Auftraggebers und durch genaue Auftragsvorgaben und Terminvorgaben. Die Situation eines Scheinselbständigen gleicht der eines abhängigen Arbeitnehmers, der an das Weisungsrecht des Arbeitgebers und die Eingliederung in einen fremden Betrieb gebunden ist. Die folgenden Anhaltspunkte sind bei der Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung zu beachten. Dabei ist nicht nur auf einen einzigen Anhaltspunkt abzustellen, sondern eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen. Anhaltspunkte für eine abhängige Beschäftigung sind zusammenfassend: Persönliche Abhängigkeit, insbesondere örtliche Weisungsbindung, zeitliche Weisungsbindung, inhaltliche oder fachliche Weisungsbindung, Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers, insbesondere Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers (personelle Eingliederung), Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers (materielle Eingliederung), Fehlendes Unternehmerrisiko, insbesondere keine eigene Unternehmensorganisation (keine eigenen Mitarbeiter und Geschäftsräume, kein eigenes Betriebskapital), kein Auftreten am Markt (nur ein Auftraggeber), keine angemessene Verteilung von Chancen und Risiken (keine örtliche, zeitliche und inhaltliche unternehmerische Freiheit, kein eigener Kundenstamm, keine freie Preisgestaltung). Mit freundlichen Grüßen Ihre Deutsche Rentenversicherung Reha G320 10/08 Bl. 1 Rs.

3 Versicherungsnummer Kennzeichen (soweit bekannt) G320 Antrag auf Gründungszuschuss zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit und Stellungnahme der fachkundigen Stelle Zusatzfragebogen zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe Formular G100 Name, Vorname Geburtsdatum 1 Beschreibung der selbständigen Tätigkeit Ich werde eine selbständige Tätigkeit aufnehmen: Beginn der Tätigkeit: Art der Tätigkeit: Ort der Tätigkeit (Anschrift): Ich werde die Tätigkeit hauptberuflich ausüben Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt voraussichtlich mindestens Stunden. 2 Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens Reha G320 10/08 Bl. 2

4 3 Darstellung der Kenntnisse und Fähigkeiten für die Ausübung der selbständigen Tätigkeit (geeignete Nachweise bitte beifügen, zum Beispiel Zeugnisse, Zertifikate, Befähigungsnachweise) 4 Weitere Angaben zur selbständigen Tätigkeit 4.1 Ich bin in eine persönliche Abhängigkeit eines Auftraggebers, insbesondere durch örtliche, zeitliche, inhaltliche oder fachliche Weisungen eingebunden 4.2 Ich bin in die Organisation eines Auftraggebers, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers oder durch die Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers eingebunden 4.3 Ich habe eine eigene Unternehmensorganisation (zum Beispiel eigene Mitarbeiter, eigene Geschäftsräume, eigenes Betriebskapital) 4.4 Ich trete am Markt eigenständig auf 4.5 Chancen und Risiken sind angemessen verteilt (zum Beispiel eine örtliche, zeitliche oder inhaltliche unternehmerische Freiheit, eigener Kundenstamm, freie Preisgestaltung) 4.6 Es handelt sich um die Übernahme eines bestehenden Betriebes oder den Eintritt in einen solchen Reha G320 10/08 Bl. 2 Rs.

5 4.7 Bei der Tätigkeit handelt es sich um: leichte Arbeit Die Tätigkeit wird überwiegend mittelschwere Arbeit schwere Arbeit. im Sitzen Prozent im Stehen Prozent im Gehen Prozent ausgeübt. Ungünstige Bedingungen bei Ausübung der selbständigen Tätigkeit: Die Arbeit erfordert häufiges Bücken, Tragen schwerer Lasten beziehungsweise sie ist in Zwangshaltungen zu verrichten:, nähere Angaben: 4.8 Ich habe an einem Existenzgründerseminar teilgenommen 4.9 Ich habe bereits in der Vergangenheit Gründungszuschuss, Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erhalten, letzter Bezug bis und von welcher Stelle? 5 Angaben zu Leistungen der Agentur für Arbeit 5.1 Ich bin arbeitslos seit: 5.2 Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit habe ich Anspruch auf Entgeltersatzleistungen von der Agentur für Arbeit (zum Beispiel Arbeitslosengeld) bitte Leistungsbescheid beifügen! 5.3 Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit übe ich eine Beschäftigung aus, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wird 6 Erklärung und Information Ich versichere, dass ich sämtliche Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe. Mir ist bekannt, dass wissentlich falsche Angaben die Erbringung von Leistungen ausschließen können. Ich werde der Deutschen Rentenversicherung unverzüglich alle Änderungen mitteilen, die Auswirkungen auf die Leistung haben könnten. Ich bin darüber informiert, dass der Deutschen Rentenversicherung durch die Abgabe einer fachkundigen Stellungnahme keine Kosten entstehen dürfen. Ort, Datum Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers Anlagen X Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt (für gewerbliche Berufe) oder beim Finanzamt (für freiberufliche Tätigkeiten) Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragung in die Handwerksrolle (im handwerklichen oder handwerksnahen Bereich) Reha G320 10/08 Bl. 3

6 7 Hinweis zur Einholung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung Von einer fachkundigen Stelle ist nachfolgend eine Stellungnahme über die Tragfähigkeit der Existenzgründung einzuholen. Anschließend ist der Antrag an die Deutsche Rentenversicherung zu senden. Fachkundige Stellen sind: Industrie und Handelskammer Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter, Unternehmensberater Handwerkskammer Geldinstitut Fachverband sonstige berufständische Kammer (zum Beispiel Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer und Architektenkammer) Rechtsanwalt (soweit auf Wirtschaftsrecht spezialisiert) Als Grundlage für die Stellungnahme der fachkundigen Stelle werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt: Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens (siehe Ziffer 2) Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweis) Kapitalsbedarfsplan und Finanzierungsplan (gegebenenfalls mit Hilfestellung der fachkundigen Stelle) Umsatzvorschau und Rentabilitätsvorschau (gegebenenfalls mit Hilfestellung der fachkundigen Stelle) 8 Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach 33 Abs. 3 Nr. 5 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX) in Verbindung mit 57 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III) Zur Person Sind die Voraussetzungen für das Existenzgründungsvorhaben in fachlicher und branchenspezifischer Hinsicht gegeben? Sind die Voraussetzungen für das Existenzgründungsvorhaben in kaufmännischer und unternehmerischer Hinsicht gegeben? Sind die Zulassungsvoraussetzungen (zum Beispiel Konzession, Eintragung in das Handelsregister, in die Handwerksrolle) für das Existenzgründungsvorhaben gegeben? Zum Vorhaben Erscheint das Leistungsangebot auch in absehbarer Zeit konkurrenzfähig? Schätzt der Existenzgründer die voraussichtlichen Umsätze realistisch ein? Schätzt der Existenzgründer die voraussichtlichen Betriebsergebnisse vor Steuern realistisch ein? Schätzt der Existenzgründer den voraussichtlichen Kapitalbedarf realistisch ein? Kann das zu erwartende Einkommen dem Existenzgründer voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten? Reha G320 10/08 Bl. 3 Rs.

7 An der Selbständigkeit der Tätigkeit bestehen insbesondere Zweifel, weil örtliche, zeitliche, inhaltliche oder fachliche Weisungsbindung besteht; Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Auftraggebers oder Arbeit mit Arbeitsmitteln des Auftraggebers gegeben ist; keine eigene Unternehmensorganisation (zum Beispiel kein Auftreten am Markt, keine angemessene Verteilung von Chancen und Risiken) vorliegt. Erscheint mit dem Vorhaben der Aufbau einer tragfähigen Existenzgründung insgesamt realisierbar? Falls, bitte kurze Begründung (gegebenenfalls auf einem Beiblatt): Diese Stellungnahme wurde von der fachkundigen Stelle gemäß 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III nach Durchsicht der vorgelegten Unterlagen sowie aufgrund der vom Antragsteller gemachten Angaben abgegeben. Datum, Stempel und Unterschrift der fachkundigen Stelle Reha G320 10/08 Bl. 4

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