Rundbrief 1/2015. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

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1 5. Februar 2015 Vorstand Vorsitzender: Dr. Dipl.-Psych. Peter Baumgartner Stellv. Vorsitzende: Dipl.-Psych. Ulrike Böker Rundbrief 1/2015 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, der KVBW-Vorstand hat im Weihnachtsrundschreiben das Jahr 2015 zum Jahr der politischen Auseinandersetzung ausgerufen. Wahrscheinlich hatte er dabei etliche politische Konfliktfelder im Sinne, allen voran das Versorgungsstärkungsgesetz mit seinen unsäglichen Vorgaben zum Abbau von Praxissitzen bei sogenannter Überversorgung. Sowohl KVBW als auch Kammern und Berufsverbände haben beim Gesetzgeber interveniert und vor den gravierenden Folgen für die Versorgung gewarnt. Und so gibt es erste Anzeichen dafür, dass die Regierungskoalition die beabsichtige Regelung zum Aufkauf bzw. Abbau von Praxissitzen nochmals einer Prüfung unterziehen wird. Für uns Psychotherapeuten ist außerdem nach wie vor die unbefriedigende wie rechtswidrige Honorarsituation ein zentrales Thema, das wir sowohl auf der politischen Ebene, als auch vor Gericht verfolgen. Über die Äußerungen des KV-Vorstands in dessen Weihnachtsrundschreiben zu den angeblich besten Psychotherapeutenhonoraren aller Zeiten waren Sie sicherlich gleichermaßen erstaunt wie wir. Wir haben dem KVBW-Vorstand unser Befremden darüber mitgeteilt und ihn daran erinnert, dass die Psychotherapeuten noch weit entfernt sind von ihrem verdienten Honorar. Wir warten noch immer auf den längst überfälligen Beschluss des Bewertungsausschusses, der unsere Honorare gemäß den gestiegenen Gewinnen der Vergleichsarztgruppe anpasst. Politisches und juristisches Engagement für eine angemessene Vergütung, Erhalt der Übergabemöglichkeit von Praxen an die nachfolgende Psychotherapeutengeneration in numerisch überversorgten Gebieten, Reform des Richtlinienantragsverfahrens, angemessene Rahmenbedingungen für eine Sprechstundentätigkeit: das sind unsere Themen für das Jahr Wir wünschen Ihnen und uns gutes Gelingen im neuen Jahr! Peter Baumgartner für den bvvp-bw Vorstand Dipl.-Psych. Birgitt Lackus-Reitter Gebhard Lingg, FA für PSM und PT Dipl.-Päd. Trudi Raymann, KJP Martin Klett, KJP Geschäftsstelle Sandra Hanselmann Schwimmbadstr Freiburg Telefon: Fax: Bankverbindung VB-Breisgau Süd IBAN: DE BIC: GENODE61IHR 1

2 Inhalt: Wichtige Erläuterungen zum Widerspruch III/2014 EDV-Panne bei der Abrechnung von Bereitschaftsdienst-Förderbetrag Psychotherapeuten mit höchstem Honorarumsatz seit Bestehen der KVBW??? Was kommt nach KV-Ident? Aktuelle Informationen aus Nordwürttemberg: Bezirksärztekammerwahlen Erläuterungen zum Widerspruch III/2014 Von den in der Anlage befindlichen drei Widerspruchsformularen nehmen Sie bitte nur das für Sie zutreffende Formular: o Das Formular bvvp-bw-widerspruch III/14 - Psychotherapie: für ärztl. Pten, KJP, PP, FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und soweit sie ohne RLV abrechnen FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie, Ki.-Ju.-Psychiater/innen und Nervenärzte/innen und ggf. zusätzlich o Das Formular bvvp-bw-widerspruch III/14 Samstagszuschlag: für PP/KJP, die samstags regelhaft Behandlungen durchführen oder o Das Formular bvvp-bw-widerspruch III/14 - Psychiatrie: für FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugend-Psychiater/innen und Nervenärzte/innen, soweit sie mit RLV und QZV abrechnen. 1. Zum Widerspruchstext für Psychotherapeuten: Im Vergleich zum Vorquartal hat sich an der Vergütungshöhe der einzelnen Leistungen nichts geändert. Seit Januar 2014 beträgt der Preis für eine genehmigungspflichtige Sitzung 819 Punkte x 10,13 Cent = 82,96 und für eine probatorische Sitzung 621 Punkte x 10,13 Cent = 62,91. 2

3 a. Genehmigungspflichtige Leistungen und Probatorik Sowohl die genehmigungspflichtigen Leistungen als auch die probatorischen Sitzungen werden weiterhin extrabudgetär, d.h. außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zu 100% zur Euro-Gebührenordnung vergütet. Wie im Vorquartal richtet sich der Widerspruch gegen die Vergütungshöhe dieser Leistungen. Der Bewertungsausschuss ist nach einem BSG-Urteil gehalten, spätestens ab dem Jahr 2010 die Angemessenheit der Vergütung für die genehmigungspflichtigen Leistungen zu prüfen und ggf. neu zu kalkulieren. Dabei sind die Einkommenszuwächse der Vergleichsgruppe (Facharzt-Mix) zu berücksichtigen. Der Beschluss dazu, der vom Bewertungsausschuss bis zum angekündigt worden war, wird wie mehrfach berichtet weiterhin verschleppt. Der Widerspruch richtet sich darüber hinaus auch gegen die unzureichende EBM-Bewertung der Probatorik. Eine angemessene Neukalkulation ist dringend erforderlich. b) Übrige Leistungen Bezüglich der automatisch durch die KV hinzugefügten Pauschale für die psychotherapeutische Grundversorgung (Gebührenposition (FÄ PSM u. PT) bzw (ÄP, PP, KJP) bzw (Nervenärzte, Psychiater) hat sich auch im Quartal 3/2014 nichts geändert. Es handelt sich um eine Leistung, die berechnet wird, wenn bestimmte Leistungen, sogenannte K.O.-Leistungen, das sind die EBM-Ziffern für die gutachterpflichtige Antragsstellung (Ziffern und 35131),die Ziffer 35141, übende Verfahren sowie die genehmigungspflichtigen Leistungen des EBM-Kapitels 35.2, nicht abgerechnet worden sind. Die KV schickt Ihnen mit der Information zur Gesamtabrechnung bzw. mit dem Richtigstellungsbescheid eine Auflistung der zugesetzten Ziffern zu, anhand derer Sie die korrekte Abrechnung überprüfen können. Die Restleistungen innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (Grundpauschalen, Gesprächsleistungen der Fachkapitel, die Leistungen vom Kapitel 35, die nicht genehmigungspflichtig sind und nicht zur Probatorik gehören, z.b. Antragsziffern, Biographische Anamnese, Testverfahren) wurden von der KV wie in den Vorquartalen quotiert und lediglich zu 80% vergütet. Die Quotierung erfolgt, weil das für die Vergütung der Restleistungen zur Verfügung stehende Honorar nicht ausreicht. Hinzu kommt, dass im Vergleich zum Vorjahresquartal erheblich mehr Gesprächsleistungen abgerechnet worden sind, was den Honorartopf im 3. Quartal 2014 besonders strapaziert hat. c) Samstagszuschlag Ab dem 3. Quartal 2014, also dem aktuellen Honorarbescheid, wurde die Samstagsziffer bei den PP und KJP wieder grundsätzlich gestrichen. Die KV Baden-Württemberg hatte zuvor eine neue Lesart der Präambel zu Kapitel 23 EBM gefunden, die den PP und KJP die Abrechnung der Ziffer in Verbindung mit Ziffern aus dem Kapitel 35 ermöglichte. 3

4 Im Zuge der Aufnahme der Neuropsychologie in den EBM-Katalog wurde die Präambel ergänzt um diesen Abschnitt für die neuropsychologischen Ziffern. Dem für die Änderung des Textes zuständigen Sachbearbeiter bei der KBV fiel dann beim Durchlesen der Präambel die unklare Formulierung auf, die die neue Lesart in unserer KV ermöglicht hatte, und er korrigierte das gleich mit. Sicher nicht im Wissen und in der Absicht, uns damit die Ziffer wieder zu verunmöglichen. Aber das ist nun das unerfreuliche Resultat. Nun bleibt uns wie gewohnt die Möglichkeit, Widerspruch einzureichen gegen die grundsätzliche Streichung der Samstagsziffer durch die KV. Das entsprechende Widerspruchsformular finden Sie im Anhang. Es gibt aber auch Erfreuliches zu berichten: Das erstinstanzliche Urteil aus Hessen, dass die Streichung der Ziffer dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht und somit rechtswidrig ist, wurde nun vom Landessozialgericht, also der nächsten Instanz bestätigt. Die Kassen werden dagegen Berufung einlegen, was in unserem Sinne ist, denn nur ein BSG-Urteil ist bindend für alle KVen und würde eine Änderung des EBM erfordern. Die Chancen stehen gut! Bis dahin hat die KV mich als Musterklägerin akzeptiert und zugesagt, alle weiteren Widersprüche ruhend zu stellen, also nicht zu bescheiden. Außerdem hat die KV dem Sozialgericht vorgeschlagen, das dortige Verfahren ebenfalls ruhend zu stellen, bis das BSG entschieden hat. Es gibt also im Moment nichts anderes zu tun als Widerspruch einzulegen und in Ruhe abzuwarten. 2. Zum Widerspruchstext für Fachärzte für Kinder- und Jugend-Psychiatrie, für Psychiatrie und Nervenärzte Für die genehmigungspflichtigen Leistungen gilt dasselbe wie unter 1 ausgeführt. Allein deshalb sollte auch von nervenärztlich und psychiatrisch Tätigen mit Psychotherapieleistungen Widerspruch eingelegt werden. Die psychiatrischen Gesprächsleistungen sind im EBM zu niedrig kalkuliert. Außerdem gilt wie in den vorherigen Quartalen, dass es bei Überschreiten der RLV-Grenzen zu erheblichen Quotierungen kommt. Im Quartal 3/2014 lag die Auszahlungsquote sogar nur bei knapp über 20%! Jede Beschneidung der ohnehin unzureichend vergüteten Gesprächsleistungen durch ein zu knappes RLV ist nicht hinnehmbar. Dagegen und gegen die EBM-Bewertung richtet sich der Widerspruch. Um die Rechtsansprüche auf eine angemessene und verteilungsgerechte Vergütung der genehmigungspflichtigen wie der nicht genehmigungspflichtigen Leistungen des Facharztkapitels offen zu halten, empfehlen wir, mit dem Widerspruchstext für psychiatrisch Abrechnende Widerspruch einzulegen. Ihre Rechtsansprüche können Sie nur offen halten, indem Sie rechtzeitig nach Erhalt des Honorarbescheides Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats 4

5 nach Eingang des Honorarbescheids bei der für Sie zuständigen Widerspruch haben Sie keinen Anspruch auf Nachvergütungen! KV vorliegen. Ohne Peter Baumgartner, Norbert Bowe, Ulrike Böker EDV-Panne bei der Abrechnung von Bereitschaftsdienst-Förderbetrag und Fahrpauschale ist noch nicht behoben! Betrifft alle ärztlichen KollegInnen, die am ärztlichen Notfalldienst in Baden-Württemberg selbst teilnehmen: Ich hatte Sie im August 2014 per Mail und in unserem Rundschreiben 4/14 vom auf einen EDV-Fehler der KVBW im Zusammenhang mit der Abrechnung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im ersten und zweiten Quartal 2014 aufmerksam gemacht und Sie dazu aufgefordert, gegebenenfalls bei der KV Baden-Württemberg Widerspruch einzulegen. Die KVBW hat ihre Zusage, den nachfolgend nochmals dargestellten Fehler bis zum dritten Quartal 2014 zu beheben, nicht einhalten können. Aufgrund der großen Zahl von Widersprüchen konnten diese auch noch nicht vollständig bearbeitet, der Nachzahlungsbetrag mit der Abrechnung 3/14 noch nicht allen ausgezahlt werden. Insofern gilt das Nachfolgende weiterhin: Zur Erinnerung: wenn Sie ärztlichen Bereitschaftsdienst hatten, am entsprechenden Tag oder in der entsprechenden Nacht aber keinen Patientenkontakt hatten und somit keine Leistung abgerechnet haben, kann es vorkommen, dass Ihnen der Mindestumsatz in Form des Förderungsbetrags und, sofern sie Selbstfahrer sind, auch die Fahrpauschale nicht überwiesen wurden. Das Abrechnungsprogramm der KVBW wusste dann nicht, dass Sie Dienst hatten. Derselbe Fehler ist auch im zweiten und dritten Quartal 14 wieder aufgetaucht! Überprüfen Sie bitte deshalb unbedingt Ihre Abrechnungen vom ersten bis zum dritten Quartal, ggf. auch nachträglich. Schauen Sie in den drei Honorarbescheiden nach, ob alle Ihre Dienste aufgeführt sind und ob der Förderungsbetrag jeweils berücksichtigt wurde. Geben Sie im Widerspruch den Tag des Dienstes, den Notfalldienstbezirk und außerdem an, ob es sich um einen Sitz- oder einen Fahrdienst handelte. Gebhard Lingg Psychotherapeuten mit höchstem Honorarumsatz seit Bestehen der KVBW Kaum zu glauben ist es wahr??? Im KVBW-Weihnachtsrundschreiben vom 8. Dezember verkündet der KVBW-Vorstand Die Psychotherapeuten haben, verdient, wenn auch verspätet, den höchsten Honorarumsatz seit 5

6 Bestehen der KVBW. Ein Blick in die eigenen Honorarunterlagen lässt einen erstaunt und ratlos zurück. Wo ist denn das ganze Honorar, von dem da geschrieben wird? Zwar kam in den letzten Quartalen mit der fachärztlichen Grundpauschale eine marginale Honorarverbesserung dazu. Tatsächlich aber sind die Honorare für unsere überwiegend zeitgebundenen Leistungen seit 2009 lediglich um den Orientierungspunktwert gestiegen, das sind 2,5% in fünf Jahren, dadurch wird nicht einmal die Inflationsrate ausgeglichen. Außerdem wird uns auch nach der Ausbudgetierung der Probatorik weiterhin 20% der Vergütung für die Restleistungen vorenthalten. Die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung geforderte Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen durch den Bewertungsausschuss wird seit Jahren verschleppt, ein zuletzt vom Bewertungsausschuss selbst festgelegtes Beschlussdatum ist seit über einem halben Jahr ohne Ergebnis verstrichen. Darauf haben 1500 Kolleginnen und Kollegen bei einer Demonstration in Berlin im September vergangenen Jahres unüberhörbar hingewiesen. Was also nach Erfolg klingt bzw. klingen soll, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als nicht nachvollziehbare Interpretation von Honorarstatistiken und erweckt den Eindruck, die Psychotherapeuten hätten nun endlich die angemessene Vergütung für ihre Leistungen erhalten und in Baden-Württemberg ginge es ihnen unter finanziellen Gesichtspunkten so gut wie noch nie. Es ist zwar richtig, dass die Gesamtgruppe der Psychotherapeuten das höchste Gesamthonorarvolumen seit Bestehen der KVBW hat. Alles andere wäre auch verwunderlich. Denn die Zunahme des Gesamtvolumens ist schlicht dem Umstand geschuldet, dass durch die halben Sitze die Zahl der Psychotherapeuten in der KVBW deutlich gestiegen ist. Bessere Versorgung kostet mehr Geld. Die halben Sitze unterliegen bis zur Plausibilitätsgrenze keiner Mengenbegrenzung, folglich steigt die Summe abgerechneter Leistungen. Für die Honorarsituation des einzelnen Psychotherapeuten hat dies allerdings keinerlei Relevanz. Wir haben den KVBW-Vorstand um ein klärendes Gespräch gebeten. Denn wenn die Aussage des KVBW-Vorstands suggerieren sollte, die Psychotherapeuten wären am Ziel ihrer berechtigten Honorarwünsche angekommen, dann wäre das ein Signal, das weit von der Realität entfernt ist. Peter Baumgartner Was kommt nach KV-Ident? Ganz einfach nach KV-Ident kommt KV-ident plus. Sicherlich sind Sie alle Besitzer einer sog. Grid-Card, des Kärtchens im Scheckkartenformat, von dem Sie bei Einreichung Ihrer Abrechnung bei der KV, oder wenn Sie sich sonst ins Mitgliederportal einloggen wollen, einen dreistelligen Code ablesen müssen. Nach Vorgaben der KBV soll dieser online-zugang aus sicherheitstechnischen Gründen zur Jahresmitte zugunsten eines sicheren Zugangs in das sog. SNK (Sicheres Netz der KVen) abgelöst werden. Dazu gibt es zwei Zugangslösungen: Einmal den Zugang via Konnektor damit hat man eine Möglichkeit zur sicheren Datenübermittlung an alle, auch Arztpraxen, die an das SNK 6

7 angeschlossen sind. Dazu müssen Sie einen Konnektor kaufen oder leasen das verursacht jährliche Kosten von mindestens 240. Die KVBW hat nun auch eine andere Option für diejenigen, die lediglich ihre Abrechnung zur KV übermitteln wollen und ansonsten sich wegen der Notfalldienste oder ins Postfach eingestellter Abrechnungsunterlagen ins Mitgliederportal einloggen wollen: Eben KV-Ident plus. Hierfür ist kein Konnektor notwendig, es kostet voraussichtlich auch kaum mehr als die alte Grid- Card, die 40 für vier Jahre gekostet hat. Die KV hat sich für diese Lösung entschlossen, da, wenn jetzt auf eine Konnektorlösung umgestellt würde, viel Geld für Konnektoren ausgegeben werden müsste die man aber in einigen Jahren, wenn denn tatsächlich die ecard mit Zusatzfunktionen ausgestattet und eine Kommunikation über die Telematikinfrastruktur möglich ist, nochmals kaufen müsste. Zur Zeit rechnet man mit konnektorgebundenen Zusatzfunktionen der ecard aber erst in 2018! Bis dahin gibt es KV-Ident plus als sicheren Zugangsweg ins SNK. Eingeführt soll dieses neue Zugangsverfahren im Bereich der KVBW ab dem 3. Quartal 2015 in kontingentierten Schritten es sollen immer jeweils Praxen das neue System übernehmen, dann werden die alten Grid- Karten aus dem Verkehr gezogen, und ein Zugang zum Mitgliederportal auf diesem Wege ist nicht mehr möglich. Was kommt da auf Sie zu? Ganz im Groben: Sie werden von der KV angeschrieben, erhalten die notwendigen Informationen zu KV-Ident plus, ordern dann bei der KV eine Software, die Sie auf dem PC installieren nur mit dieser ist der Zugang in das SNK möglich; zusätzlich erhalten Sie ein sog. etoken (ca. in USB-Stick-Größe, ist aber kein USB-Stick), mit diesem Gerät generieren Sie einen Code, den Sie dann in den PC eingeben (dieser Vorgang nennt sich Authentifizierung), dann ist der sichere Zugang zum SNK freigeschaltet, und Sie können Ihre gewünschten Dateien im Mitgliederportal einreichen oder Sie interessierende Dinge lesen. Es ist allerdings nur ein sicherer Kanal zur KV offen mit anderen Praxen können Sie auf diesem Wege nicht kommunizieren. Katharina Miller(Quelle: KVBW) Aktuelle Informationen aus Nordwürttemberg: Einige Mitglieder berichten von überlangen Wartezeiten auf den Bewilligungsbescheid. Das Patientenrechtegesetz sieht in 13 Abs. 3 a SGB V eine Stärkung der Patientenrechte auch gegenüber den Krankenkassen vor. Konkret soll mit der Vorschrift eine Beschleunigung des Antragsverfahrens von Leistungen für versicherte GKV-Patienten bewirkt werden. Danach hat die Krankenkasse über einen Antrag auf Leistung spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen zu entscheiden. Falls eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt werden muss - wie dies bei der bewilligungspflichtigen Psychotherapie der Fall ist - beträgt die Bewilligungsfrist fünf Wochen. Ist bis zu diesem Zeitpunkt keine Entscheidung erfolgt, gilt die Leistung als bewilligt. Psychotherapeuten können also bei einer längeren Verzögerung der Bewilligungen beantragter psychotherapeutischer Leitungen auf 13 Abs. 3 a SGB V Bezug nehmen und ein entsprechendes 7

8 Schreiben an die Krankenkasse schicken, die dann die beantragten Leistungen bewilligen muss, auch wenn (noch) keine gutachterliche Stellungnahme vorliegt. Zu beachten sind dabei die genauen Fristen, die Post gilt als zugestellt innerhalb von drei Werktagen. Dazu folgender Textvorschlag: Nachdem auf den Antrag auf Psychotherapie vom (Datum) bisher keine Reaktion erfolgte, verweise ich auf das Patientenrechtegesetz, 13, Abs. 3 a SGB V, wonach die Krankenkasse über einen Antrag auf Leistung, falls eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt werden muss, spätestens bis zum Ablauf von fünf Wochen zu entscheiden hat. Nachdem diese Frist verstrichen ist, gilt die Leistung laut Gesetz als bewilligt. Ich bitte deshalb um Zusendung des entsprechenden Bewilligungsbescheids! Um Verzögerungen bei der Erstellung der Konsiliarberichte zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Patienten bzw. bei Kindern deren Eltern darum zu bitten, sich aktiv um die baldige Erstellung bei ihrem Arzt einzusetzen. Trudi Raymann Bezirksärztekammerwahlen: Über das erfreuliche Ergebnis der Bezirksärztekammerwahlen hatten wir bereits per Mail berichtet. Es ist sogar noch erfreulicher. Aus dem Kreis unserer berufspolitisch Aktiven und Mitglieder in den 4 Landesverbänden des bvvp-bw haben insgesamt nicht nur 7, sondern sogar 8 ärztliche PsychotherapeutInnen ein Mandat für die jeweilige Vertreterversammlung der 4 Bezirksärztekammern errungen: In Südbaden: Dr. Regine Simon, Norbert Bowe und Dr. Verena Wild-Barth. In Südwürttemberg: Dr. Regine Trostel, Gebhard Lingg. In Nordwürttemberg: Dr. Annette Berthold-Brecht. In Nordbaden: Dr. Michael Knoke, Dr. Detlef Lorenzen (Lieber Kollege Dr. Lorenzen, bitte verzeihen Sie, dass wir Sie erst übersehen haben). Kurz nach Redaktionsschluss für diesen Rundbrief werden am die konstituierenden Vertreterversammlungen in den 4 Bezirken stattfinden. Die wichtigsten Tagesordnungspunkte dabei sind: die Wahl des Vorstands der jeweiligen Bezirksärztekammer, die Wahl der Mitglieder zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (es kandidieren in SW Dr. Regine Trostel, in SB Dr. Verena Wild-Barth, aus NB und NW liegt mir noch keine Meldung vor), die Wahl der Delegierten zum deutschen Ärztetag, sowie die Wahl der Mitglieder einiger Ausschüsse, die auf Bezirksebene eingesetzt werden. Am findet dann die konstituierende Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg statt. Dann finden die Wahlen des Präsidenten und des Vorstands der Landesärztekammer statt und es werden die Ausschüsse auf Landesebene besetzt. Wir werden weiter berichten. Gebhard Lingg 8

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