Elektronische Praxiskommunikation

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1 Interaktive Fortbildung für Dialogpartnerinnen Elektronische Praxiskommunikation Lehrheft 4 Elektronische Gesundheitskarte Elektronische Patientenakte Autor: Redaktionelle Mitarbeit und Layout: Werner M. Lamers Katja Backen Herausgeber: Ihre Ärztegenossenschaft mit freundlicher Genehmigung der 2009 Q-Pharm AG Nachdruck nicht erwünscht

2 Vorwort EDV in der Arztpraxis - Elektronische Gesundheitskarte und Elektronische Patientenakte Schon immer haben gute Ärzte die Daten ihrer Patienten gesammelt und archiviert. So konnten sie die Krankengeschichte nachvollziehen und wichtige Schlüsse für das akute Krankheitsbild ableiten und die richtige Therapieentscheidung treffen. In den letzten Jahrzehnten geschah das überwiegend in Papierkarteikarten. Doch seit die EDV auch Arztpraxen und Krankenhäuser erobert hat, werden Karteikarten mehr und mehr durch digitale Patientenakten ersetzt. Dieses Medium könnte allerdings noch viel mehr leisten, als nur die Dokumentation für Arzt und MFA zu erleichtern. In der richtigen Form könnte es den Informationsaustausch von Arzt zu Arzt, zwischen Praxen, Krankenhäusern und anderen Dienstleistern im Gesundheitswesen (Apotheken, Physiotherapeuten, Hebammen usw.) wesentlich erleichtern. Insellösungen dazu gibt es bereits viele, doch noch immer gibt es nicht die Elektronische Patientenakte (EPA) - eine einheitliche, von allen Berechtigten lesbare, beschreibbare Akte, die in strukturierter Form die Basis für Dokumentation und Kommunikation rund um die Krankengeschichte des Patienten darstellt. Nun hat der Gesetzgeber im 291a SGB V festgelegt, dass die elektronische Gesundheitskarte (egk) zumindest teilweise diese Funktion übernehmen soll. Vieles von dem, was Sie als Medizinische Fachangestellte in Sachen EPA und egk wissen sollten, finden Sie in diesem Lehrheft. Wir wünschen Ihnen ein entspanntes Lernen und viele neue Erkenntnisse. Katja Backen Werner M. Lamers

3 Inhaltsverzeichnis 1. Historie 9 2. Die Gematik Elektronische Gesundheitskarte (egk) 12 Seite 3.1 Kartenterminal Multifunktionales Kartenterminal (MKT) ehealth-bcs-terminal / ehealth-terminal aufrüstbare MKT mobile Terminals Kritik an dem egk-konzept Datenschutz in Sachen egk Heilberufsausweis Institutionsausweis Elektronische Patientenakte (EPA) Verschiedene elektronische Patientenakten Gesundheitsakte Careon Gesundheitsakte Akteonline.de Gesundheitsakte LifeSensor Die vita-x Akte Patientenakte prospegkt Patientenakte epa.nrw 31 Anhang 33 ff Lernkontrolle (dreiseitig) am Ende

4 Dieses Lehrheft zum Thema elektronische Gesundheitskarte und elektronische Patientenakte gibt Ihnen Antworten auf die wichtigsten 25 Fragen: 1. Wer ist an der Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte beteiligt? Was soll mit der elektronischen Gesundheitskarte erreicht werden? Welche Daten müssen auf der egk enthalten sein? Wodurch unterscheidet sich die egk von der KVK? Wer kann alles auf die gespeicherten Daten zugreifen? Wie funktioniert das mit der PIN? Was ändert sich nun in der Praxis mit der Einführung der egk? Wo erhalten Sie diese speziellen Kartenterminals? Und was ist mit der Finanzierung der neuen Kartenlesegeräte für die egk? Welche Kartenlesegeräte können für die egk genutzt werden? Genügt ein aufgerüstetes multifunktionales Kartenterminal für spätere Online-Anwendungen? Was für ein Terminal sollte angeschafft werden, wenn ein Neukauf ansteht? Wie ist das mit den Schnittstellen und Anschlüssen? Muss das KVK-Lesegerät in jedem Fall abdanken? Worauf muss beim Kauf eines mobilen egk-lesegerätes geachtet werden? Ab wann sind die neuen egk-lesegeräte einsetzbar? Wie reagieren Ärzte und andere Fachgruppen auf die geplante Einführung der egk? Was genau wird an dem egk-konzept kritisiert? Wer spricht sich für das egk-konzept aus und warum? Wie sicher sind die Daten auf der egk? Ist ein Missbrauch möglich? Wie wird sichergestellt, dass nur Ärzte und andere Behandler auf die egk zugreifen können? Hat jeder einzelne Arzt in der Klinik oder Praxis einen HBA? Welcher Unterschied besteht zwischen egk und EPA? Gibt es nur eine Form der EPA? Welche elektronischen Patientenakten sind derzeit auf dem Markt? 29 Seite

5 Schneiden Sie diese Abkürzungsliste entlang der gestrichelten Linie aus. Sie können sie als Lesezeichen verwenden und haben gleichzeitig immer alle verwendeten Abkürzungen zur Hand! Abkürzungsliste zum Lehrheft 4 Elektronische Praxiskommunikation - Elektronische Gesundheitskarte - Elektronische Patientenakte

6 1. Historie Ursprünglich wurden medizinische Patientendaten, wenn überhaupt, in Krankenbüchern festgehalten. Danach kamen die Karteikarten aus Papier. Sie dienten jahrzehntelang als Patientenakte bis in unsere Zeit. Diese Form der Dokumentation ist einfach und die Daten lassen sich gut gegen Verlust schützen. Um Karteikarten zu verwalten, ist jedoch ein hoher organisatorischer Aufwand und viel Platz erforderlich. Außerdem ist der Schutz vor dem Zugriff unberechtigter und die Weitergabe der Daten an andere Berechtigte umständlich. Seit den 80er Jahren setzt sich der Computer auch in den Arztpraxen mehr und mehr durch. Seitdem sind auch die ersten elektronischen Patientenakten zu finden. Auf die Vorteile der elektronischen Praxisverwaltung wurde in den vorangegangenen Lehrheften intensiv eingegangen: schnellerer Zugriff auf die Daten, platzsparende Datenspeicherung, einfachere und schnellere Weitergabe von Daten an andere Behandler und vieles mehr. Aber auch auf die Gefahren wurde in vorherigen Lehrheften hingewiesen: Die elektronisch gespeicherten Daten sind empfindlich. In Sekundenschnelle können ganze Praxiskarteien durch technische Defekte, Fehlbedienungen oder Sabotage vernichtet werden. Bei einer konventionellen Kartei wäre dazu eine gehörige Portion Sprengstoff nötig. Deshalb müssen elektronisch gespeicherte Patientendaten besonders vor Verlust geschützt werden (Datensicherung). Durch den einfachen Zugriff auf den gesamten Datenbestand und die grundsätzlich unkomplizierte Weitergabe der Daten ergibt sich ein weiteres potentielles Problem: der unberechtigte Zugriff auf diese Daten. Wo bei einer konventionellen Kartei zentnerweise Papier bewegt werden müsste, kann bei der elektronischen Variante die gesamte Kartei auf einer kleinen Magnetplatte in Größe einer Zigarettenschachtel transportiert oder in kurzer Zeit per Datenleitung übertragen werden. Doch auch diese Gefahr lässt sich mit entsprechenden Datenschutzmaßnahmen weitestgehend bannen (vgl. Lehrheft 1 und Lehrheft 3 Elektronische Praxiskommunikation ). Zunächst wurde die elektronische Kartei meist nur neben der konventionellen genutzt. Erst nach und nach trauten sich die Praxen, auf die Papierkartei zu verzichten. Zugriff auf die elektronischen Daten hatte jeweils nur die eigene Praxis. Dadurch wurden teilweise für jeden

7 Patienten identische Daten in den Computern der verschiedenen Arztpraxen gespeichert. So wusste der eine Behandler häufig nicht, was der andere gemacht oder verschrieben hat. Das ist oft heute noch der Fall. Bereits in der 80er Jahren gab es erste Visionäre, die von der praxis- und institutsübergreifenden elektronischen Dokumentation träumten. Eine Dokumentationsform, die jedem berechtigten Behandler Zugriff auf die Daten des Patienten ermöglicht. Es gab auch seitdem immer wieder Ansätze und Versuche, so eine Fallakte zu entwickeln und zu vermarkten. Sie sollte eine zentrale Sammlung und Verwaltung aller Patientendaten darstellen, die den Krankheits- und Behandlungsverlauf betreffen. Dazu gehören Befunddaten, Diagnosen, Therapien, Behandlungsverlauf und -ergebnisse sowie die dazugehörige Korrespondenz. Sämtliche Informationen sollten darin mit allen benötigten Formaten bzw. Medien zusammengefasst und verfügbar gemacht werden (Text, Grafik, Bild, Film, Ton). Erste Versionen waren Kreditkarten ähnliche Karten, die mit einem Magnetstreifen ausgestattet waren. Darauf konnten natürlich nicht besonders viele Daten gespeichert werden. Die Laser-Card sollte bereits Röntgenaufnahmen speichern können. Ihre Rückseite glich etwa einer CD, die per Laser gelesen und beschrieben wurde. Sie kam jedoch nie über den Prototyp hinaus. Weitere Versuche folgten mit Karten mit integrierten Chips, ähnlich der aktuellen Version der Krankenversichertenkarte (KVK). Die 1994 eingeführte KVK wurde dann quasi die erste übergreifende Teil- Patientenakte. Jedoch sind auf ihr nur Organisationsdaten zum Zwecke der Legitimation und Abrechnung gespeichert. In manchen Krankenhaus-Organisationen war man schon weiter. Dort wurden bereits elektronische Patientenakten (epa) verwirklicht. Diese kamen allerdings zunächst nur hausintern zum Einsatz, später sogar einrichtungsübergreifend in Häusern der gleichen Gruppe. Für den universellen Einsatz in verschiedenen Krankenhäusern und bei Ärzten, Apotheken und anderen Leistungserbringern wurde diese epa jedoch weniger genutzt. Die Schwierigkeiten entstanden immer wieder an den Schnittstellen ; damit ist der Übergang der Versorgungsbereiche gemeint (z. B. zwischen ambulant und stationär, Akutversorgung, Reha und Pflege). Auch für den Bereich der niedergelassenen Ärzte gibt es inzwischen eine Vielzahl von Projekten und Angeboten zum Thema übergreifende elektronische Patientenakte. Sie konnten bislang aber alle keinen durchschlagenden Erfolg verzeichnen. Das soll nun alles anders und vor allem besser werden: mit der elektronischen Gesundheitskarte (egk). Dieses Medium soll in den nächsten Jahren zunächst die KVK ablösen und später als elektronische Patientenakte fungieren.

8 Wer ist an der Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte beteiligt? 2003 wurde vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Projektkonsortium zusammengestellt. Das nannte sich bit4health 1. Es wurde beauftragt, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die bundesweite Einführung der egk vorzubereiten. Im Mittelpunkt der Arbeiten stand die Festlegung einer Rahmenarchitektur für die Telematik 2 und einer Sicherheitsinfrastruktur. Es sollten also umfassende Sicherheitslösungen ausgearbeitet werden. Eigentlich sollte die elektronische Gesundheitskarte schon zum 1. Januar 2006 eingeführt werden und die KVK ablösen 3. Darum wurde bereits im Januar 2005 eine Organisation gegründet, die die Einführung der Gesundheitskarte sicherstellen sollte, aber auch für die künftige Weiterentwicklung verantwortlich ist. Diese Organisation nennt sich Gematik. Darauf wird in Kapitel 2 noch genauer eingegangen. Doch mit der Einführung zum wurde es nichts. Gravierende technische und organisatorische Änderungen erforderten umfangreiche Tests, die sich wiederum als weitaus schwieriger und langwieriger herausstellten als ursprünglich geplant. Der Einführungstermin musste deshalb immer wieder verschoben werden. Ein Konsortium (von lateinisch: consors, -rtis = Schicksalsgenosse ) ist eine befristete oder unbefristete Vereinigung von zwei oder mehr rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen zur Führung eines gemeinsamen, genau abgegrenzten Geschäftes. (In diesem Fall handelt es sich um die Firmen IBM Deutschland GmbH, dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswissenschaft und Organisation (IAO), der SAP Deutschland AG & Co KG, der InterComponentWare AG und der ORGA Kartensysteme GmbH.) Hierbei stehen meist ökonomische Ziele im Vordergrund (Synergieeffekte, Wettbewerbsverzerrungen durch kartellähnliche Strukturen, Aufgabenzerlegung). Konsortien finden sich häufig ( ) zur Realisierung von Großprojekten. Die gegenseitigen Verpflichtungen werden in einem Konsortialvertrag vereinbart. Ein Konsortium muss nicht zwingend als solches in Erscheinung treten. Beim sogenannten stillen Konsortium ist dem Auftraggeber nicht bekannt, dass es sich um ein Konsortium handelt. ( ) Nun soll aber zum Herbst 2009 endgültig der Start erfolgen. Die Krankenkassen sind seit geraumer Zeit dabei, Fotos ihrer Mitglieder einzusammeln und haben bereits mit der Ausgabe der ersten Karten begonnen. Die Auslieferung der Kartenterminals läuft ebenfalls schon. Im Bereich der KV Nordrhein ist wegen der Verzögerung die Antragsfrist für die Erstattung der Kosten für diese Geräte verlängert worden bis zum Allerdings sind die neuen Anwendungen noch nicht fertig bzw. ausgetestet. In einem ersten Schritt soll die elektronische Gesundheitskarte daher lediglich die heutige KVK ersetzen ohne zusätzliche Anwendungen. Man spricht hier von dem egk-basis-rollout (Rollout = Ausrollen Markteinführung). Ein zweiter Schritt, der Online-Rollout, soll 2010 folgen. Er umfasst die Einführung einer zukunftssicheren Telematik-Infrastruktur mit allen dazu nötigen Komponenten und Systemdienstleistungen.

9 2. Die Gematik Von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens wurde im Januar 2005 die Gematik als sogenannte Betriebsorganisation gegründet (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh). Ihre Aufgabe wurde oben schon kurz erwähnt: die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der egk und der dazu benötigten Infrastruktur. So sollte eine Basis für weitergehende Telematikanwendungen im Gesundheitswesen geschaffen werden. Ziel ist die Ablösung der derzeitigen KVK und die damit verbundene Hoffnung auf eine sichere und effiziente Datenkommunikation zwischen Patienten, Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern, Krankenkassen usw. Die Gematik entwickelt die übergreifenden IT-Standards für den Aufbau und den Betrieb der gemeinsamen Kommunikations-Infrastruktur aller Beteiligten im Gesundheitswesen. Diese Infrastruktur soll einen einfachen, sicheren und zielgerichteten Austausch von Daten zwischen Patienten, Ärzten, Apothekern und Krankenkassen sichern. 3. Elektronische Gesundheitskarte (egk) Was soll mit der elektronischen Gesundheitskarte erreicht werden? Die Erwartungen an das Projekt egk wurden hoch gesteckt: Das Bundesministerium für Gesundheit und die Gematik planen die Vernetzung von Ärzten und Psychotherapeuten, Zahnärzten, Apotheken, Kliniken und 300 Krankenversicherungen! Dadurch soll Folgendes erreicht werden: Vermeidung von Doppeluntersuchungen verbesserte Überwachung der Arzneimitteltherapie verbesserte Kommunikation zwischen allen Beteiligen dadurch bessere Versorgung der Patienten Einsparung von Kosten Darüber hinaus sollten die Patientenrechte gestärkt werden, durch die absolute Hoheit über ihre eigenen Daten. Letzteres gewährleistet angeblich das Prinzip der zwei Schlüssel. Danach benötigt der Leistungserbringer (z. B. Arzt) die Einwilligung des Patienten in Form von zwei Aktionen:

10 1. Der Arzt muss die egk des Patienten zum Einlesen erhalten. 2. Der Patient muss eine PIN-Eingabe tätigen. Nur so kann der Arzt Einsicht in die gespeicherten Daten erhalten und auch eigene Daten hinzufügen. Selbst die Entscheidung, ob überhaupt Daten gespeichert werden und falls ja, welche, liegt allein beim Patienten. In Apotheken, Arztpraxen, Geschäftsstellen der Krankenkassen sollen die Patienten an sogenannten ekiosken (Computern mit eingebauten Kartenterminals) Zugriff auf ihre Daten erhalten und diese nach Belieben löschen können. Eventuell wird das in Zukunft sogar am heimischen PC gehen. Welche Daten müssen auf der egk enthalten sein? Die egk muss laut Gesetz alle Daten enthalten, die bereits auf der KVK gespeichert waren: Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk der Versicherte seinen Wohnsitz hat, Familienname und Vorname des Versicherten, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Krankenversichertennummer, Versichertenstatus Zuzahlungsstatus, Tag des Beginns des Versicherungsschutzes, bei befristeter Gültigkeit der Karte das Datum des Fristablaufs. An sich ist durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung auch die Aufnahme eines Fotos des Versicherten verpflichtend eingeführt worden (seit dem 14. November 2003). Durch das Foto und durch die höhere Fälschungssicherheit eines neuen Chips soll der Kartenmissbrauch eingedämmt werden. 4 Ferner muss die egk geeignet sein, zu diesen Daten auch ärztliche Verordnungen (erezept) zu speichern. Nach der zweiten Phase (Online-Rollout, vgl. Seite 11) sollen diese Daten allerdings nicht mehr auf der Karte, sondern zentral gespeichert werden.

11 medizinische Daten, soweit sie für die Notfallversorgung erforderlich sind (wie Blutgruppe, Allergien, Risikofaktoren, Implantate etc.), der elektronische Arztbrief, Daten zur Überprüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (persönliche Arzneimittelrisiken und -unverträglichkeiten), die elektronische Patientenakte ( Kapitel 6, Seite 27) weitere vom Patienten selbst oder für ihn zur Verfügung gestellte Daten (Patientenfach) Daten über in Anspruch genommene Leistungen und deren vorläufige Kosten. Wodurch unterscheidet sich die egk von der KVK? Die egk ist ebenso eine Plastikkarte wie die KVK. Sie verfügt jedoch nicht nur über einen Speicherchip. Unter den goldenen Kontaktflächen verbirgt sich ein kompletter Mikroprozessor! Darin steckt quasi ein kleiner Computer, mit allem was dazu gehört: Rechner, Datenspeicher, Betriebssystem und Anwendungsprogramme. Der Speicherplatz auf der derzeit vorgesehenen egk ist aber recht begrenzt (32 KB). Daher sollen nur die administrativen und die Notfalldaten auf ihr gespeichert werden. Auf diese Informationen muss schließlich auch zugegriffen werden können, wenn kein Zugang zum Netz zur Verfügung steht. Die übrigen Daten sollen auf zentralen Datenservern der Gematik abgelegt werden. In den Folgeversionen der egk sind allerdings höhere Speichervolumen vorgesehen. (Die sogenannte egk_m soll über 1 MB und die egk_m+ sogar über 100 MB Speicherplatz verfügen.) Geplant ist, dass auf der egk auch der Organspender-Ausweis und die europäische Krankenversicherungskarte integriert sind. Letztere ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Behandlung im EU-Ausland. Bei manchen Krankenkassen ist sie bereits auf der Rückseite der KVK enthalten.

12 Wer kann alles auf die gespeicherten Daten zugreifen? Datenschutzregelungen sind immer kompliziert und vielfältig, so auch bei der egk. Hier gilt zunächst das Bundesdatenschutzgesetz, und zwar 6. Es regelt unter anderem alles zum Thema Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien, aber auch die Rechte und Pflichten des Betroffenen. Und genau hieraus ergibt sich für den Patienten ein Auskunftsrecht über den Inhalt der gespeicherten Daten ein Auskunftsrecht über die Herkunft der Daten ein Berichtigungsanspruch hinsichtlich falscher Daten ein Löschungsanspruch hinsichtlich unzulässig gespeicherter Daten gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen. Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) ist Ihnen als Arzthelferin bzw. Med. Fachangestellte ein Begriff. Hierin sind alle Bestimmungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung zusammengefasst. Alles über die Elektronische Gesundheitskarte finden wir in 291a (vgl. Anhang Nr. 1). Zu den eben aufgeführten Rechten und Ansprüchen des Versicherten regelt 291a, dass insbesondere auf die Daten ärztlicher Verordnungen (erezept) außer dem Versicherten nur folgende Personen zugreifen dürfen: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, deren Mitarbeiter und andere Erbringer ärztlich verordneter Leistungen. Auch Psychotherapeuten haben Zugriff auf bestimmte Daten. Und auf die Notfalldaten dürfen in Notfällen auch andere Heilberufler zugreifen. Aber dieser Zugriff muss entsprechend abgesichert werden. Nach dem derzeitigen Stand kann (außer für die Notfalldaten) eine doppelte Autorisierung durch den Versicherten erfolgen: 1. Einlesen der egk und 2. Eingabe der PIN-Nummer. Der Zugriffsberechtigte (z. B. Arzt) muss sich durch den elektronischen Heilberufsausweis ausweisen. Diese sichere Authentifizierung muss ferner über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen. (Auf den Heilberufsausweis wird in Kapitel 4, Seite 26, genauer eingegangen). Beim Notfall ist das etwas anders: Für den Zugriff auf die Notfalldaten reicht der elektronische Heilberufsausweis. Beim erezept genügt ein entsprechend gesicherter Institutionsausweis oder eine vom Versicherten für den jeweiligen Zugriff erteilte Autorisierung (vgl. Kapitel Seite 26).

13 Wie funktioniert das mit der PIN? Die Abkürzung PIN steht für Persönliche IdentifikationsNummer. Sie stellt sicher, dass nur der Patient die Speicherung freiwilliger Daten erlauben und Zugriffe steuern kann. Jeder Patient hat die Möglichkeit, die Zahlenkombination seiner PIN selbst zu bestimmen. Patienten, die nicht am PIN-Verfahren teilnehmen wollen, können sich wie bisher auch ohne PIN bei allen Ärzten behandeln lassen. Arztbriefe werden dennoch innerhalb einer sicheren Infrastruktur zwischen Ärzten bzw. zwischen Ärzten und Krankenhäusern verschickt (vgl. Lehrheft 3). Sämtliche Pflichtanwendungen der egk (Auslesen der Versichertenstammdaten, Einlösung von erezepten etc.) sind auch ohne PIN-Eingabe des Patienten möglich. Seine PIN ist nur erforderlich, wenn er wünscht, dass zusätzlich medizinische Daten gespeichert und verfügbar gemacht werden. Die letzten 50 Zugriffe auf die egk werden in einem Zugriffsprotokoll festgehalten. Das ist nur für die Datenschutzkontrolle. Eine Verwendung dieser Daten für andere Zwecke ist unzulässig. Die Daten auf der egk können übrigens nicht beschlagnahmt werden so die Strafprozessordnung 6. Nach dem Willen des BMG soll auf jeden Fall der Patient Herr seiner Daten sein und bleiben. Gerade an dem Punkt setzt wiederum manche Kritik an. Denn: Eine durch den Patienten manipulierte, geschönte oder unvollständige Akte dürfte eine zielgerichtete Behandlung durch den Arzt erheblich einschränken. Sie könnte gegebenenfalls sogar lebensgefährlich werden!

14 3.1 Kartenterminal Was ändert sich nun in Ihrer Praxis mit der Einführung der egk? Zunächst sind spezielle Schreib-/Lesegeräte erforderlich. Während sich auf der KVK lediglich ein Speicherchip befindet, enthält die egk einen Prozessorchip. Dieser ist jedoch nur mithilfe eines multifunktionalen Kartenterminals (MKT) lesbar. Aber solche Geräte sind bisher in höchstens 20 % aller Praxen vorhanden. Auf die verschiedenen einsetzbaren Terminals und ihre Funktionsweisen wird in den nächsten Kapiteln noch eingegangen. Wo erhalten Sie diese speziellen Kartenterminals? Es gibt hierfür Anbieter auf dem freien Markt. Im Anhang finden Sie dazu eine umfangreiche Übersicht zugelassener Terminals mit Herstellerzusatz und Preisangaben. Aber auch viele Praxis-EDV-Partner stehen zu diesem Thema mit Rat und Tat zur Seite. Und was ist mit der Finanzierung der neuen Kartenlesegeräte für die egk? Es wurde eine sogenannte Finanzierungsvereinbarung zur Einführung der nötigen Maßnahmen getroffen, also zum Aufbau der Telematik-Infrastruktur (siehe auch Anhang 2). Diese Vereinbarung kommt von den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie besagt, dass Praxen für die Anschaffung bestimmter mobiler und stationärer Kartenterminals einen entsprechenden Zuschuss bzw. Pauschalen erhalten. Bestimmt bedeutet in diesem Fall, dass diese Geräte die sog. SICCT/eHealth-Spezifikationen erfüllen müssen 7 (Übersicht solcher Geräte im Anhang). Diese Pauschalen werden von den Krankenkassen gezahlt und über die KVen abgewickelt. Die KV Nordrhein zum Beispiel hat die finanzielle Unterstützung beim Basis-Rollout fest geregelt. Danach erhält jede Einzelpraxis im Bereich Nordrhein die Pauschale für ein stationäres Kartenterminal (430 ). Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) mit bis zu drei Mitgliedern erhalten ebenfalls die Pauschale für ein stationäres Gerät, bei vier bis sechs Mitgliedern für zwei Geräte, ab sieben Mitgliedern für drei Geräte. Eine Installationspauschale (215 ) erhält jede Einrichtung nur einmal, unabhängig davon, ob Einzelpraxis oder BAG. Als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bezeichnet man eine Kooperationsform von Ärzten oder Zahnärzten, teils auch anderen Freiberuflern. Im deutschen Gesundheitswesen handelt sich dabei meist um eine Gemeinschaftspraxis oder ein Medizinisches Versorgungszentrum. Zweitpraxen und ausgelagerte Praxisstätten erhalten eigene Pauschalen für stationäre Terminals und eigene Installationspauschalen. Jedes Mitglied, das entweder Hausbesuche macht und/oder am Notdienst teilnimmt oder beim Einsatz in Fremdpraxen arbeitet (z. B. Anästhesist), hat Anspruch auf die Pauschale für ein mobiles Kartenterminal (375 ). Bisher gibt es solche konkreten Angaben jedoch nur von der KV Nordrhein (Muster Antragsformular siehe Anhang 4). Eine BAG kann die Pauschale für mobile Kartenterminals in die Pauschale für stationäre umtauschen ; jedoch muss mindestens 1 mobiles Gerät pro Praxis verbleiben.

15 Welche Kartenlesegeräte können für die egk genutzt werden? Multifunktionales Kartenterminal (MKT) Das MKT ist eine Weiterentwicklung des bekannten KVK-Lesegerätes. Wie oben erwähnt, kann es jedoch neben der KVK auch die egk einlesen und bearbeiten. Daher die Bezeichnung multifunktional. Dazu wird es entweder über eine USB- oder serielle Schnittstelle direkt an den Praxiscomputer angeschlossen. Soweit ganz einfach. Allerdings: Wird die volle Funktionalität der egk eingeführt (z. B. die Online-Prüfung auf Leistungspflicht durch die Krankenkassen), so können diese Geräte nicht mehr genutzt werden! Das muss nicht zum Problem werden. Es gibt diese Terminals auch zum Aufrüsten. (Darauf gehen wir später noch genauer ein.) Ein aufgerüstetes MKT kann dann mit den erforderlichen Konnektoren verwendet werden. Das sind Geräte, die das Zugangstor von der Praxis zur Telematik-Infrastruktur darstellen (also ähnlich wie ein Router als Schnittstelle zwischen Praxis und Internet dient). Jetzt ist auch nachvollziehbar, warum die Krankenkassen den Kauf von nicht-aufrüstbaren MKT-Geräten nicht erstatten. Denn diese Geräte sind für die Zukunft nicht verwendbar ehealth-bcs-terminal / ehealth-terminal Genügt ein aufgerüstetes MKT für spätere Online-Anwendungen? Aufgerüstete MKT-Geräte sind zwar für den egk-basisrollout ausreichend, sie lassen sich jedoch nicht noch mehr aufrüsten. Neben dem MKT gibt es sogenannte ehealth-bcs- Terminals 8. Auch sie können KVK und egk verarbeiten. Das genügt zunächst für den Basisrollout. Der Unterschied zum MKT besteht allerdings darin, dass ehealth-bcs-terminals aufwärtskompatibel sind. Und genau das ist ganz wichtig für die späteren Online- Anwendungen (z. B. erezept und Notfalldatensatz). zur Erinnerung: egk-basisrollout Die egk soll in einem ersten Schritt (dem sog egk-basisrollout) lediglich die heutige KVK ersetzen ohne zusätzliche Anwendungen. (Die folgen erst später.) Dafür müssen bei den Leistungserbringern neue Lesegeräte installiert werden. Anschließend wird die egk von den Krankenkassen ausgegeben.

16 Für die Anwendungen beim zukünftigen Online-Rollout wird ein e-health-terminal benötigt. Durch ein entsprechendes Update kann das ehealth-bcs- Terminal zu einem ehealth-terminal aktualisiert werden. zur Erinnerung: Online-Rollout (geplant ab 2010) Die Betreibergesellschaft Gematik bereitet derzeit den sogenannten Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte vor. Der Online-Rollout sieht vor, zügig nach Ausgabe der neuen Karten in Nordrhein-Westfalen und der anschließenden schrittweisen Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im gesamten Bundesgebiet auch mit der Online- Anbindung der Leistungs- und Kostenträger zu beginnen. Neben dem Online-Abgleich der Versichertenstammdaten soll auch die Punkt-zu-Punkt-Kommunikation unter den Ärzten ausgebaut werden (u. a. elektronischer Arztbrief). Was für ein Terminal sollte angeschafft werden, wenn ein Neukauf ansteht? Sollte Ihr derzeitiges stationäres Lesegerät defekt sein und eine Ersatzbeschaffung gerade anstehen, ist es also sinnvoll, nur zugelassene ehealth-bcs-geräte zu kaufen. Denn sie sind für die Online-Anwendungen aufrüstbar und werden außerdem mit der o. g. Pauschale finanziell gefördert! Um ein ehealth-terminal brauchen Sie sich derzeit noch nicht zu kümmern. Im Moment gibt es nur ehealth-geräte mit einer vorläufigen Zertifizierung für die sieben Testegionen der egk. Wie ist das mit den Schnittstellen und Anschlüssen? Im egk-basisrollout werden die ehealth-bcs-terminals übergangsweise über die serielle oder eine USB-Schnittstelle angeschlossen. Die Geräte besitzen bereits einen LAN-Anschluss, der für den Konnektor-Anschluss Voraussetzung ist. Damit ist die Zukunftsfähigkeit der Geräte gegeben. Eine Liste mit den aktuell von der Gematik zugelassenen ehealth-bcs-terminals befindet sich im Anhang. Sollten Sie die Kartenterminals nicht über Ihren Praxis-EDV-Partner beschaffen, so stimmen Sie trotzdem unbedingt mit ihm ab, welche Geräte für Ihr System geeignet sind!

17 Terminals, Aufrüstung, Basis-Rollout, Update, Online-Rollout, das klingt vielleicht etwas kompliziert, aber eigentlich ist alles ganz logisch. Die folgende Übersicht soll eine kleine Verständnishilfe sein:

18 3.1.3 aufrüstbare MKT Muss das KVK-Lesegerät in jedem Fall abdanken? Nein. Bevor Sie sich irgendwelche neuen Kartenterminals beschaffen, wenden Sie sich an den Hersteller Ihres KVK-Lesegerätes. Es gibt nämlich verschiedene Kartenterminals, die als KVK-Lesegeräte verkauft wurden, aber zum Hersteller eingeschickt werden und dort zu ehealth-bcs umgebaut und aufgerüstet werden können. Dabei bleibt die volle Erstattungsfähigkeit erhalten. Eine Liste zugelassener Geräte befindet sich im Anhang mobile Terminals Auch die mobilen Lesegeräte für die KVK können in der Regel nicht mehr für die egk benutzt werden, da sie keine Prozessorkarten verarbeiten. Doch unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie hierfür Anschaffungspauschalen von den Krankenkassen (vgl. Kapitel 3.1 Seite 17). Die mobilen egk-terminals werden in zwei Ausbaustufen eingeführt: Mobile Geräte der Ausbaustufe 1 können sowohl egk als auch KVK lesen und die gespeicherten Versicherten-Stammdaten an das Praxis-Verwaltungssystem übertragen. Der Anschluss der Geräte erfolgt über die USB- oder die serielle Schnittstelle des Praxiscomputers. Mobile Geräte der Ausbaustufe 2 gibt es derzeit noch gar nicht. Sie sind frühestens im Jahr 2010 zu erwarten. Auf Seite 17 haben Sie erfahren, dass die KV Nordrhein eine Pauschale von 375 für die Anschaffung eines mobilen egk-lesegerätes zahlt. So teuer sind die heutigen Geräte bei Weitem aber nicht. Es bleibt folglich ein Restbetrag. Diesen soll die Praxis für die spätere Aufrüstung zur Aufbaustufe 2 nutzen so der Hinweis der Krankenkassen. Worauf muss beim Kauf eines mobilen egk-lesegerätes geachtet werden? Wenn Sie sich heute ein mobiles Lesegerät der Ausbaustufe 1 aussuchen wollen, finden Sie zwei Varianten am Markt: Ausbaustufe 1 minus Ausbaustufe 1 plus Diese mobilen Terminals sind nur für den egk-basisrollout geeignet. Sie können nicht auf Ausbaustufe 2 erweitert werden. Diese mobilen Terminals können per Software-Upgrade auf Ausbaustufe 2 aufgerüstet werden. Sie müssen für die Online- Anwendungen nicht ausgetauscht werden. Eine Liste der aktuell zugelassenen Geräte finden Sie im Anhang 3. Eine Checkliste zur Beschaffung stationärer und mobiler Kartenterminals ist im Anhang 4.

19 Auch die mobilen Kartenterminals ( MobiKT ) müssen von Ihrer Praxissoftware unterstützt werden. Sprechen Sie daher vor einer Anschaffung mit Ihrem EDV-Partner und lassen Sie sich entsprechend beraten! Ab wann sind die neuen egk-lesegeräte einsetzbar? Sämtliche neuen egk-lesegeräte (stationäre ebenso wie mobile) sind in der Lage, neben der egk auch die KVK einzulesen. Daher können Sie diese Geräte nach ihrer Anschaffung sofort verwenden, unabhängig davon, wie weit die egk-einführung zu diesem Zeitpunkt schon fortgeschritten ist. Unser Tipp: Treffen Sie beim Kauf des Terminals mit dem Lieferanten eine Regelung über das spätere Software-Update bzw. den Austausch auf ein Geräte der Ausbaustufe 2 und versuchen Sie so, insgesamt in dem finanziellen Rahmen der Pauschale von 375 zu bleiben!

20 3.2 Kritik an dem egk-konzept In Kapitel 3 auf Seite 12 ff wurde auf die erhofften Vorteile für alle Beteiligten eingegangen. Und theoretisch klingt die erforderliche technische Aus- und Aufrüstung logisch und umsetzbar. Dennoch gibt es Kritik an diesem Konzept: Wie reagieren Ärzte und andere Fachgruppen auf die geplante Einführung der egk? Viele ärztliche Verbände und andere Institutionen reagierten bislang ablehnend auf die geplante Einführung der egk in ihrer jetzigen Form. Klar gegen die geplante Einführung ausgesprochen haben sich der Virchow-Bund NAV (Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands) IPPNW (Internat. Ärzte f. d. Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung) VDÄÄ (Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte) die Freie Ärzteschaft e. V. die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten der Freie Verband Deutscher Zahnärzte die Kammern bzw. die letzten Ärztetage die Gesellschaft für Informatik der Chaos Computer Club u. v. a. Was genau wird an dem egk-konzept kritisiert? Immer wieder kamen Bedenken insbesondere zu Datensicherheit, Handling und Finanzierbarkeit zur Sprache. Andere Kritiker bezweifeln sowohl den angegebenen Nutzen der egk als auch die Berechnungen bezüglich der Kosten und der Einsparungen. Als Risikofaktoren werden ferner vor allem die Handhabung und die laufenden Betriebskosten angesehen. Im schlimmsten Fall könnten einfachste Vorgänge in der Praxis zu zeitlichen Verzögerungen führen; z. B. bei der Erstellung eines erezeptes durch die eventuell zeitraubende Handhabung der Karte, die Eingabe der Patienten-PIN oder gar vom Patienten vergessene PIN etc. Außerdem befürchtet man technische Schwierigkeiten beim Verbindungsaufbau mit den Datenservern. DSL ist auch noch nicht in allen Regionen Deutschlands verfügbar, zumindest nicht immer zuverlässig. Was machen die Praxen dann? Wie kann die Versorgung Kranker sichergestellt werden, wenn in der Praxis kein DSL zur Verfügung steht? Als weiteres Problem hat sich in den Tests das Zweischlüssel-Prinzip herausgestellt: In der Testregion Schleswig-Holstein wurden von den ausgegebenen egk 75 Prozent entweder durch falsche PIN-Eingabe gesperrt oder durch den Versuch, die Notfalldaten ohne Arztkarte zu speichern. Damit nicht genug: Bei den Ärzten sperrten 30 Prozent ihren Heilberufsausweis, weil sie sich partout nicht mehr an die Signatur-PIN erinnern konnten.

21 10 Prozent davon sperrten ihren neuen Arztausweis endgültig und mussten mit neuen Ausweisen ausgerüstet werden. Kritik kommt auch von Seiten mancher Politiker und den Krankenkassen. Ihnen geht der Datenschutz zu weit. Zudem stören sie sich z. B. an der Freiwilligkeit der Datenspeicherung und den Eingriffsmöglichkeiten der Patienten. Etliche Ärzte und Datenschützer dagegen warnen vor der Gefahr des gläsernen Patienten. Durch die egk würden die Krankenkassen schnelle und präzise Informationen über die Versorgung ihrer Mitglieder und die Diagnosen bekommen, was die leichte Überwachung und Überprüfung von Arzt und Patient ermöglicht. Bislang versprechen die Erfahrungen mit der egk bzw. deren Einführung auch nicht unbedingt nur Gutes. Mehrfach wurden die Tests und die Einführung verschoben. Bezüglich der Praktikabilität und der Datensicherheit gibt es unterschiedlichste Auskünfte, die offensichtlich zu einem großen Teil von den verschiedenen Interessenlagen geprägt sind. Vor allem die Fragen zu Handling und Datenschutz erregen immer wieder die Gemüter. Der langfristig geplante Nutzeffekt scheint nicht so sicher, wie es gern von interessierter Seite dargestellt wird. Das gilt insbesondere in Bezug auf die schnelle Verfügbarkeit von Notfalldaten die Vermeidung von Doppeluntersuchungen eine verbesserte Arzneimitteltherapieüberwachung eine leichtere Kommunikation zwischen den Praxen und mit anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen mehr Effizienz insgesamt eine bessere Versorgung der Patienten gleichzeitig Kosten zu sparen Wer spricht sich für das egk-konzept aus und warum? Dennoch wird das Projekt von Seiten der Krankenkassen, der Regierung und der Industrie stark vorangetrieben. Für die Kassen geht es um Kontrolle und Kostenersparnis, für die Politiker um ein Prestige-Projekt, dessen Scheitern man sich nicht erlauben mag, für die Industrie geht es um Gewinn oder Verlust. Schließlich hat man milliardenschwere Aufträge an Land gezogen, die zunächst aber umfangreiche Investitionen erforderten. 3.4 Datenschutz in Sachen egk Wie sicher sind die Daten auf der egk? Ist ein Missbrauch möglich? Gefürchtet wird vor allem, dass die egk den Datenschutz der Patienten bedroht. Ein Ärztefunktionär behauptete im September 2007 klar und deutlich:... die egk ist der Schlüssel zu einer gigantischen Vernetzung des Gesundheitswesens über das Internet mit zentraler Speicherung auch der intimsten Patientendaten, intimer Daten der Menschen, unserer Patienten. Andere Ärzte befürchten ebenfalls, dass Gesundheits- und Krankheitsdaten der ärztlichen Obhut entzogen werden und damit den Schutz durch die Schweigepflicht verlieren. Auch die Verwertung der Daten zum Zweck der Kontrolle des Verhaltens von Ärzten und Patienten wird als Gefahr gesehen mit der Befürchtung, dass die egk als gigantisches Überwachungsprojekt angelegt sei.

22 Solchen Kritikpunkten halten die Befürworter der egk entgegen, dass gerade die informationelle Selbstbestimmung der Patienten sowohl durch geltendes Recht als auch durch technische Maßnahmen wirksam geschützt wird. Die egk sei geradezu als Modellprojekt anzusehen, das diese Anforderungen vorbildlich umsetzt. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, sieht bei der egk jedenfalls keine grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Probleme. Nach seiner Meinung reicht es, dass generell alle medizinischen Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten gespeichert werden dürfen. Ohne diese Erlaubnis werden lediglich die Daten gespeichert und weitergeben, die für das elektronische Rezept erforderlich sind. Auch sei das Zugriffskonzept technisch und rechtlich so ausgestaltet, dass das Patientengeheimnis gewahrt bleibe. Weiterhin sieht er die Grundsätze der Datensparsamkeit und Datenvermeidung eingehalten. Die Daten sind nach dem aktuellen Stand der Technik durch aufwändige kryptographische, asymmetrische Verschlüsselungsverfahren auch sehr wirksam vor unbefugtem Zugriff geschützt. Doch wie sieht das in der Zukunft aus? Allein die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, was in kürzester Zeit möglich werden kann. Was gestern noch als absolut sicher galt, wird heute problemlos geknackt. Erfahrungsgemäß weckt eine große Ansammlung von Daten auch immer Begehrlichkeiten. Versicherer, Politiker, Arbeitgeber und Datenhändler werden nach Wegen suchen, an diesen wertvollen Schatz heranzukommen und Heerscharen von Hackern könnten es sich zum Sport machen, in die geschützten Bereiche einzudringen.

23 4. Heilberufsausweis Wie wird sichergestellt, dass nur Ärzte und andere Behandler auf die egk zugreifen können? Dazu dienen die elektronischen Heilberufsausweise 9 (HBA). Das sind personenbezogene Sichtausweise im Scheckkartenformat. Sie verfügen über einen Mikroprozessorchip mit kryptographischen, also verschlüsselten Funktionen. Mit ihnen können sich Angehörige der Heilberufe (z. B. Ärzte und Apotheker) gegenüber der Telematik-Infrastruktur ausweisen und vertraulich (kodiert) kommunizieren. Der deutsche HBA enthält außerdem eine qualifizierte Signatur des entsprechenden Nutzers, mit der er eine verbindliche elektronische Unterschrift leisten kann. Die Einführung der egk macht den elektronischen Arztausweis zwingend erforderlich: Er ist quasi die Eintrittskarte in die Gesundheitstelematik. Denn ohne ihn können die geplanten Funktionen der egk nicht genutzt werden. Nur durch die Legitimation mit Hilfe des HBA können Ärzte zukünftig auf die Patientendaten der egk zugreifen, elektronische Dokumente rechtsgültig signieren und für den Versand über Datenleitungen sicher verschlüsseln. Erst mit dem HBA werden Telematik-Anwendungen bundesweit möglich, wie z. B. das elektronische Rezept, die elektronische Arzneimitteldokumentation und der elektronische Arztbrief. 5. Institutionsausweis Hat jeder einzelne Arzt in der Klinik oder Praxis einen HBA? Analog bzw. ergänzend zum personenbezogenen HBA gibt es die sogenannte Secure Module Card (SMC). Sie ist ein institutionsbezogener Ausweis, der auf jeden Fall den Dienst der Authentifizierung beinhaltet und eine Einrichtung des Gesundheitswesens mit den entsprechenden Rechten ausweist. Die Karte entspricht technisch weitgehend dem Heilberufsausweis, ist jedoch nicht personen-, sondern institutionsbezogen und wird lediglich bei Systemstart mit einer PIN freigeschaltet. Sinnvoll ist das z. B. in der Apotheke, in der viele Mitarbeiter berechtigt sind, Medikamente auszugeben. Hier ist es nicht Authentifizierung Unter Authentifizierung versteht man zweierlei. Erstens, das Verfahren zur Feststellung der Identität einer Person, um den Zugang zu technischen Systemen zu kontrollieren. So authentifiziert man sich z. B. bei der Anmeldung an ein Netzwerk. Zweitens: die Prüfung der Authentizität, also der Herkunft und Unverfälschtheit von elektronischen Dokumenten und Daten.

24 nötig, im Netz zu vermerken, wer es ausgegeben hat, hier interessiert nur, in welcher Apotheke das geschehen ist. Auch in Arztpraxen könnte die Karte zum Einsatz kommen, damit der Arzt sich nicht bei jedem Zimmerwechsel neu einloggen muss. Man unterscheidet die Institutsausweise nach: SMC-B: SMC-A: SMC-K: zeigt die Identität einer Institution in der Telematik-Infrastruktur (Wer sind wir?), wird innerhalb einer Institution zur Zuweisung von Rechten gegenüber der egk genutzt (Was dürfen wir?), enthält notwendige Zertifikate und Schlüssel für den Konnektor. 6. Elektronische Patientenakte (EPA) Welcher Unterschied besteht zwischen egk und EPA? Auch wenn die egk in der Endzielsetzung gleichsam als elektronische Patientenakte fungieren soll, so ist und bleibt sie doch das, wofür sie primär geschaffen wurde: ein Administrationsinstrument. Die EPA-Funktionen sind allenfalls Nebeneffekte. Natürlich nur, wenn der Patient zustimmt. Dieser muss sowohl dem ersten Arzt erlauben, die Informationen abzulegen, als auch den nächsten Behandlern genehmigen, sie zu lesen. Mit diesem Prinzip lässt sich nicht nur viel Papier und Filmmaterial sparen. Befunde, Anamnesen, Diagnosen, Therapien und Arztbriefe können damit bequem verwaltet werden. Auch für den Patienten hat die EPA eine Reihe von Vorteilen: Unterlagen muss er nicht von einem Arzt zum anderen transportieren. Die Röntgenaufnahme vom Radiologen kann sein Internist einsehen, sobald er wieder zur Besprechung bei ihm ist. Niemand muss etwas überbringen oder per Post versenden. Wenn alles reibungslos läuft, sind die Daten in Sekundenschnelle auf dem Schreibtisch des abrufenden Arztes. Sämtliche Gesundheitsinformationen stehen dem Behandler auf Wunsch des Patienten zur Verfügung. Keine Vorerkrankung wird vergessen, auch keine aktuelle oder frühere Medikation, wenn sie in der EPA dokumentiert wurde. Welcher Patient hat sich nicht schon bei Anamnesen geirrt, z. B. beim Datum früherer Operationen? Ein genau informierter Arzt ist in der Regel auch ein besserer Arzt.

25 Voraussetzung für einen ausreichenden Nutzen ist allerdings, dass die EPA auch zumindest regional einigermaßen verbreitet ist. Wenn zu wenige mitmachen, bleibt der Nutzen dürftig. Gibt es nur eine Form der EPA? Nein. Der Begriff EPA wird sehr unterschiedlich verwendet. Es gibt drei Variationen: a) Die in der Regel federführend von Ärzten organisierte EPA. Sie beinhaltet eine umfassende Sammlung medizinischer Daten und ist einrichtungsübergreifend. Sie dient primär dem Datenaustausch in Ärztenetzen. b) Die von manchen Klinikkonzernen genutzte elektronische Fallakte. Sie ist auf einen bestimmten Behandlungszusammenhang beschränkt. Meist ist es nur eine Erweiterung des Krankenhausverwaltungssystems auf externe Bereiche. c) Einige von gewerblichen Anbietern oder auch Krankenkassen beworbene und von Patienten geführte Gesundheitsakten. Sie beinhalten eine lebenslange, permanente Gesundheitsdatensammlung. Einige Anbieter gehen davon aus, dass immer mehr Patienten bereit sein werden, für die Nutzung einer solchen Akte Geld zu zahlen und wittern ein großes Geschäft. Der Internetkonzern Google hat vor einiger Zeit angekündigt, eine weltweit abrufbare Patientenakte zu schaffen und wird sich den Aufwand mit sicher satten Gewinnen über Werbeeinnahmen wieder hereinholen. EPA unterscheidet man danach, vom wem sie geführt wird: Da gibt es zunächst die Diese legt sich der Patient selbst an, und zwar bei entsprechenden Serviceanbietern. Dafür zahl er meist auch eine Gebühr. Der Patient selbst gibt dann den an seiner Behandlung beteiligten Ärzten und Therapeuten den Zugriff auf diese Informationen. Daneben gibt es die also von Ärzten, Therapeuten etc. Hierbei stellt ein Arzt oder ein Krankenhaus die Patientenakte anderen beteiligten Ärzten zur Verfügung, die an der Behandlung des einzelnen Patienten beteiligt sind. Nach Einwilligung des Patienten können diese dann auch weitere Patienteninformationen einstellen.

26 Organisiert wird das meist über ein Einweiser- bzw. Zuweiserportal. Das ist eine webbasierte Plattform, mit dem die beteiligten Ärzte und andere Berechtigte fallspezifische Patientendaten zur Verfügung stellen oder abrufen können. Anders als bei der egk sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte bei den gewerblichen EPA übrigens durchaus Risiken und warnt vor der Benutzung. Der Patient sucht den Arzt auf. Der Arzt untersucht und behandelt den Patienten. Er empfiehlt die Führung einer Gesundheitsakte und bittet seine Helferin, für diesen Patienten eine Gesundheitskarte auszustellen. Die Gesundheitskarte wird ausgestellt. Der Patient unterschreibt die Einwilligungserklärung zur Führung einer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte. Die Ergebnisse werden wie üblich in der Praxis-EDV erfasst, selektiert und in die sektorenübergreifende Patientenakte gesendet. 7. Verschiedene elektronische Patientenakten US-Präsident Barack Obama will in den nächsten Jahren zweistellige Milliardenbeträge in die Entwicklung von Patientenakten stecken und hofft, auf diese Weise das kränkelnde US- Gesundheitssystem zu retten. Bei uns in Deutschland werden EPA (manchmal auch EGA genannt - elektronische Gesundheitsakte) bereits seit über 20 Jahren konzipiert, entwickelt und propagiert. Nur ernsthaft durchgesetzt hat sich bislang noch nichts. Welche elektronischen Patientenakten sind derzeit auf dem Markt? 7.1 Gesundheitsakte Careon Die Gesundheitsakte der Firma Careon wird z. B. den Mitgliedern einiger Betriebskrankenkassen als kostenlose Serviceleistung angeboten. Generell können Patienten bei Careon auf ihre Krankendaten online im Internet zugreifen. Neben der Erinnerung an Arzttermine per Mail gibt es eine Reihe optionaler Nutzungsmodule. Weitere Infos unter

27 7.2 Gesundheitsakte Akteonline.de Die elektronische Gesundheitsakte akteonline.de ist an der Uni Münster entwickelt. Hier handelt es sich um eine webbasierte Dienstleistung, die Patienten eine sichere Ablage, Verwaltung und Weitergabe ihrer medizinischen Daten über das Internet ermöglichen soll. Einige Krankenhäuser, Patientenvereine etc. stellen ihren Patienten bzw. Mitgliedern diesen Dienst kostenlos oder zu günstigen Konditionen zur Verfügung. Näheres unter Gesundheitsakte LifeSensor LifeSensor ist ein Produkt der Walldorfer Firma ICW. Es ist ebenfalls eine webbasierte Gesundheitsakte, in der Patienten alle medizinischen Informationen ablegen, verwalten und einsehen können. Das Unternehmen wirbt mit folgender Aussage: Mit LifeSensor organisieren Sie schnell und zuverlässig alle Behandlungen, Termine und Befunde. Sie haben Ihre Gesundheit im Griff. Jederzeit, an jedem Ort. Ihre Daten sind nicht mehr Bestandteil einer anonymen Mappe im Hängeregister Ihres Arztes. Sie erschaffen sich eine eigene Gesundheitshistorie, die Sie selbst einsehen und vervollständigen können. Mit dieser EGA können chronisch Kranke, wie zum Beispiel Diabetiker, Zusatzinformationen wie Blutzuckerwerte, Diäten oder Bluthochdruck eintragen. Erwachsene zahlen eine Jahresgebühr von 60. Näheres unter Die vita-x Akte Vita-X ist ein Unternehmen der Compugroup. Das ist ein Konzern, das seit Jahrzehnten im Markt der Praxiscomputer aktiv ist wurde ein Gemeinschaftsprojekt im Raum Trier gestartet, an dem die Vita-X AG, das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz und die regionale KV beteiligt waren. Laut Aussage auf der Homepage des Unternehmens ist Vita-X: Eine einzigartige Dokumentation für Ihre Gesundheit. Und das Beste: Sie können Ihre vita-x Patientenakte auch schnell und einfach von zu Hause einsehen und Ihre persönlichen Daten wie z. B. Blutzuckerwerte, BE-Einheiten bestimmter Gerichte, Gewicht, Kalorienverbrauch, sportliche Tätigkeiten u. v. m. eintragen. Dazu nutzen Sie ganz einfach das Internet und loggen sich mit jedem gängigen Browser über einen persönlichen Zugangscode ein. Steigern auch Sie Ihre Behandlungsqualität. Vernetzen Sie Ihre Ärzte und genießen Sie mehr Sicherheit durch eine lückenlose Dokumentation Ihrer medizinischen Daten. Nähere Infos finden Sie unter

28 7.5 Patientenakte prospegkt Die elektronische Patientenakte im prosper-gesundheitsnetz. Diese epa ist auf einen Teil des nördlichen Ruhrgebietes begrenzt. Jeder, der im prosper-gesundheitsnetz Bottrop als Knappschafts- oder DAK-Versicherter eingeschrieben ist, kann diese Akte bekommen. Die Nutzung ist kostenlos. Geplant ist die Teilnahme von Versicherten, 50 Ärzten und eines Krankenhauses im Gesundheitsnetz prosper Bottrop. Gestartet wurde das Projekt im Januar Weiter e Infos unter Patientenakte epa.nrw Dieses Projekt wurde im Rahmen der Telematik-Initiative der Landesregierung Nordrhein- Westfalens gestartet. Unter Beteiligung vieler Unternehmen und Institutionen der IT- und Gesundheitsbranche sollen Standards, Spezifikationen und Vereinbarungen für eine arztgeführte EPA entwickelt werden. Federführend dabei ist das Zentrum für Telematik im Gesundheitswesen GmbH in Krefeld. Nähere Infos unter

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