Inhaltsverzeichnis. 1. Geltungsbereich 2 3. Inkraftsetzung Regelungen 2. Anlage. Intranetanzeige

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1 Dienstanweisung Landesbetrieb Bau Titel: Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- / pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01); Ausgabe 2001 Fassung 2005 AZ: Registriernr.: Geltungsbereich: Inkraftsetzung: H/ /0-DA_2009 DA- 04 / GB2 HNL, FB 2 in allen NL u. FB 4 NL Süd Verfasser: App.: Verteilerschlüssel: Redaktionelle Bearbeitung: Frau Sauerhering GB 2 HNL u. alle NL Herr Plato Ergänzungen erforderlich in: - keine - Außer Kraft zu setzende Regelwerke: RuVA StB 01; Ausgabe 2001; Einführungsschreiben zu den RuVA-StB 01, Ausgabe 2001 einschließlich Anhang vom (ZTV StB LBB LSA 09, Anlage 7) Inhaltsverzeichnis Seite Seite 1. Geltungsbereich 2 3. Inkraftsetzung 6 2. Regelungen 2 Anlage Anlage 1 : Baumaßnahmen unter Verwendung teer- / pechhaltiger Straßenausbaustoffe Intranetanzeige Kommentar: Die DA trifft ergänzende Regelungen zum ARS des BMVBW Nr. 29/2004 Schlagwörter / Suchbegriffe: 1. Ausbauasphalt 2. teer- / pechhaltig 3. Probenahme 4. Einstufung 5. Verwertungsverfahren 6. Dokumentation Unterschrift des gez. Datum: Zeichnungs- Dr.-Ing. Reuter berechtigten:

2 Seite 2 der Dienstanweisung DA-04 / Geltungsbereich Die Dienstanweisung gilt für den Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Hauptniederlassung, Geschäftsbereich 2 sowie die Fachbereiche 2 aller Niederlassungen und den Fachbereich 4 der Niederlassung Süd. 2. Regelungen Bezug - Änderung der Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- /pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01), Ausgabe Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 40/2001StB 26/ /17 F 2001 vom Einführungsschreiben des Landesamtes für Straßenbau einschließlich Anhang vom zu den Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- /pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01), Ausgabe (ZTV-StB LBB LSA 09, Anlage 7) - ARS des BMVBW Nr. 29/2004 S 26/ /22 Va 04 - Rundverfügung des LVwA vom 30. August 2005 Zuordnung von bituminösem und teerhaltigem Straßenaufbruch zu den Abfallarten nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) - Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) M 20 - Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat (TL AG-StB 06) - Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat (M VAG 01) Verfahrensweise Durch die Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen e.v. (FGSV) wurden unter Berücksichtigung der Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaften Abfall (LAGA), Wasser (LAWA) und Boden (LABO) die Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- / pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01), Ausgabe 2001, Fassung 2005, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und den Obersten Straßenbaubehörden der Länder aufgestellt und durch das ARS Nr. 29/2004 des BMVBW vom 15. Dezember 2004 bekannt gemacht. In den RuVA-StB 01, Fassung 2005, sind die erforderlichen Kriterien und Grenzwerte enthalten, um Ausbauasphalt mit Hilfe des Gesamtgehaltes der Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) im Feststoff bzw. des Phenol-Indexes im Eluat gegenüber teer-/ pechhaltigen Ausbaustoffen abzugrenzen und entsprechend ihrer möglichen und zulässigen Verwertung einstufen zu können. Die RuVA-StB 01, Fassung 2005, regeln weiterhin die Vorgehensweise zur umweltverträglichen Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer/-pechtypischen Bestandteilen sowie die Möglichkeit zu deren Verwertung. Hieraus ergeben sich gegenüber der Ausgabe 2001 folgende Änderungen in Ausgabe 2005: - Eine Verwertung von Ausbauasphalt Verwertungsklasse A in Deckschichten ohne Bindemittel und/oder Tragschichten ohne Bindemittel unter wasserundurchlässigen Deckschichten ist zulässig. - Eine Kaltaufbereitung ohne Bindemittel von Ausbaustoffen der Verwertungsklasse B ist nicht mehr zulässig. - Gemäß den RuVA-StB 01, Fassung 2005, wird die Festlegung getroffen, dass teer- / pechtypische Substanzen bei einem Gehalt von > 25 mg/kg PAK vorliegen. Eine abfallrechtliche Einstufung in gefährlich/nicht gefährlich erfolgt dabei nicht. Nicht im Sinne dieser Regelungen verwertbare

3 Seite 3 der Dienstanweisung DA-04 / Straßenausbaustoffe mit teer / - pechtypischen Bestandteilen sind grundsätzlich als gefährlicher Abfall zu beseitigen (Abfallschlüssel-Nr.: *). Bei der Verwertung von teer- / pechhaltigen Straßenausbaustoffen im Bereich der Straßenbauverwaltung Sachsen-Anhalt sind folgende Grundsätze zu den Regelungen der RuVA-StB 01, Ausgabe 2001, Fassung 2005, zu beachten: - Die Einstufung von teer- / pechhaltigem Straßenaufbruch zur Abgrenzung gefährlich/nicht gefährlich erfolgt gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und nach den Festlegungen im KrW-/AbfG. Es gelten weiterhin die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material. Sie enthalten Hinweise und Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit teer- / pechhaltigen Straßenausbaustoffen, bei denen unter besonderen Bedingungen des Umgangs im Verlauf der Arbeiten, z.b. durch Kaltfräsen oder Aufnehmen, unbeabsichtigt Stäube erzeugt werden. - Teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch wird im Bereich des LBB LSA als gefährlicher Abfall eingestuft und ist von einer Verwertung ausgeschlossen, wenn der Gehalt an der für Teer maßgeblichen Konzentration des Benzo[a]pyren (B(a)P) 50 mg/kg [ppm] übersteigt. Maßgeblicher Abfallschlüssel für teer- / pechhaltigen Straßenaufbruch ist * (kohlenteerhaltige Bitumengemische). - Ausbauasphalte, die 50 mg/kg [ppm] Benzo[a]pyren unterschreiten, sind als nicht gefährlich einzustufen (Abfallschlüssel: , Bitumengemische). - Ausgenommen von der Wiederverwendung im Bereich der Straßenbauverwaltung Sachsen- Anhalts sind teer- / pechhaltige Straßenausbaustoffe aus Aufkommen außerhalb des LBB LSA. - Der Einbau teer- / pechhaltiger Straßenausbaustoffe in Verkehrsflächen mit häufigen Aufgrabungen, z.b. Ortsdurchfahrten, ist nicht zulässig. Ergänzende Festlegungen zu den Regelungen der RuVA-StB 01, Ausgabe 2001, Fassung 2005 Planung der Baumaßnahme, Bewertung und Klassifizierung Abschnitt 3 der RuVA-StB 01, Ausgabe 2005 wird wie folgt ergänzt: Prüfstellen Probenahmen und Untersuchungen im Sinne dieser Richtlinie sind ausschließlich von nach den Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau (RAP Stra) für die Prüfbereiche G 2 und G 3 (Asphalt) anerkannten Prüfstellen durchzuführen. Die Prüfstellen sind im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung auch für an Unterauftragnehmer übertragene Teilaufgaben, das gilt insbesondere für die Feststellung wasserwirtschaftlicher Merkmale, sowie für die zu erstellenden Prüfberichte verantwortlich. Probenahme Probenahmen sind durch die Straßenbauverwaltung zu veranlassen. Die Proben müssen für die Gesamtheit der Fläche und die konstruktiven Schichten, aus denen sie entnommen wurden, repräsentativ sein. Auf die Richtlinien für die Ausarbeitung von geotechnischen Berichten für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Bau Sachsen-Anhalt (RiliGeoB 2009), Teil D, Umweltrelevante Untersuchungen, wird verwiesen.

4 Seite 4 der Dienstanweisung DA-04 / Tabelle 1: Vorgaben für die Probenahme aus Asphalt Größe der anstehenden Probenahme Asphaltflächen Probenahmevorschrift bis 2000 m² 2000 m² m² größer m² mindestens 2 Bohrkerne ) 1 ) 2 je angefangene 2000 m² zwei weitere Bohrkerne ) 1 ) 2 je angefangene 4000 m² zwei weitere Bohrkerne ) 1 ) 2 TP Asphalt Teil 27 ) 1 Bohrkerne in Einzelschichten zerlegt und getrennt untersuchen ) 2 In Abhängigkeit von der Zusammensetzung, dem Zustand der vorgesehenen Schicht kann für eine repräsentative Probenahme die Entnahme von Bohrkernen 30 cm erforderlich sein. Die Tabellen 2 und 3 enthalten Vorgaben für die Probenahme aus mit Bindemittel getränkten Baustoffgemischen. Tabelle 2: Mindestanzahl der Einzelproben von Baustoffgemischen in Abhängigkeit von der zu beprobenden Menge und der Korngröße) 1 Maximale Korngröße des ungebundenen Baustoffgemisches Straßenausbaustoff Anzahl der Proben bis 50 bis 50 t 150 t > 150 t < 32 mm 5 1 je 10 t 15 > 32 mm 3 3 je 50 t 8 ) 1 In Anlehnung an LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung /Beseitigung von Abfällen, Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA Nr.: 32; Stand 12/2001) Tabelle 3: Mindestgewicht der Teilproben von Baustoffen in Abhängigkeit vom Größtkorn) 1 Korngröße der Probe > 32 mm < 32 mm weitestgehend homogenes Material [kg] 10 5 ) 1 In Anlehnung an LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung / Beseitigung von Abfällen, Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA Nr.: 32; Stand 12/2001)

5 Seite 5 der Dienstanweisung DA-04 / Eine Voruntersuchung auf das Vorhandensein von PAK nach EPA und/oder eluierbaren Phenolen kann durch Schnellverfahren erfolgen, die im Arbeitspapier 27/2 Prüfung von Straßenausbaumaterial auf carbostämmige Bindemittel Schnellverfahren beschrieben sind. Die Probenahmen sind durch Probenahmeniederschriften zu deklarieren. Die Probenvorbereitung / - lagerung und Untersuchung erfolgt gem. Arbeitspapier 27/3 Prüfung von Straßenbaumaterial auf carbostämmige Bindemittel -Quantitative Bestimmung-. Verwertungsverfahren Abschnitt 4 der RuVA-StB 01, Ausgabe 2005 wird wie folgt ergänzt: Anforderungen an die Lagerung von teer- / pechhaltigen Ausbaustoffen Teer- / pechhaltige Ausbaustoffe der Verwertungsklassen B und C sind vor Wasserzutritt zu schützen. Erfolgt die zeitweilige Lagerung nicht unter Dach, dürfen teer- / pechhaltige Straßenausbaustoffe nur auf einer wasserdichten Unterlage mit Sickerwasserfassung gelagert und müssen durch Abdecken gegen Durchfeuchten geschützt werden. Das Sickerwasser ist ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Diese zeitweilige Lagerung darf nicht in Heilquellen-, Trinkwasser- und Naturschutz- sowie Überschwemmungsgebieten erfolgen. Tabelle 4: Verwertungsverfahren für Straßenausbaustoffe im Bereich des LBB LSA Verwertungsklasse A Ausbauasphalt PAK nach EPA im Feststoff [mg/kg] / [ppm] B[a]P im Feststoff [mg/kg] / [ppm] Art der Straßen- Ausbaustoffe Phenolindex im Eluat [mg/l] Verwertungsverfahren ,05 Kaltverarbeitung ohne Bindemittel unter wasserdurchlässiger Schicht Z 1.2 LAGA M ,1 Heißmischverfahren gem. RuVA 4.1 oder Kaltverarbeitung mit oder ohne Bindemitteln unter wasserundurchlässiger Schicht gem. RuVA 4.2 / 4.3 B Ausbaustoffe mit teer-/ pechtypischen Bestandteilen > 25 bis ,1 Kaltmischverfahren mit Bindemittel gem. RuVA 4.2 oder unter Einhaltung der Anforderungen der Einbauklasse 2 gem. LAGA 1997, Straßenaufbruch, Pkt auch ungebunden Verwertung möglich mit folgenden Einschränkungen: - Einsatz nur in Großbaumaßahmen - vollflächige Überbauung durch wasserundurchlässige Schicht - in Erddämmen mit technischen Sicherungsmaßnahmen C > > 0,1 Kaltmischverfahren mit Bindemittel gem. RuVA 4.2 Prüfungen Abschnitt 5 der RuVA-StB 01, Ausgabe 2005 wird wie folgt ergänzt:

6 Seite 6 der Dienstanweisung DA-04 / Kontrollprüfungen Art, Umfang und Häufigkeit der Kontrollprüfungen sind gemäß den für die jeweilige Schicht geltenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV) durchzuführen. Dokumentation Die Ergebnisse von Prüfungen und der Einbau von teer- / pechhaltigen Straßenausbaustoffen ist umfassend zu dokumentieren. Bei Verwertung ist stets ein Nachweis über die verarbeitete Menge und den Einbauort zu führen und in der Bauakte nachprüfbar aufzubewahren. Zur diesbezüglichen Dokumentation ist der im überarbeiteten Datenspiegel zur Abnahmeniederschrift gem. V-3/97-44 Einführung eines Datenspiegels zur Erfassung fertig gestellter Bauleistungen (Ergänzter Datenspiegel vom ) zu nutzen. Das nachstehende Formblatt Baumaßnahmen unter Verwendung teer- / pechhaltiger Straßenausbaustoffe (Anlage 1) ist bei Wiederverwendung entsprechender Straßenausbaustoffen vom Auftraggeber zu führen. RuVA-StB 01 Die RuVA-StB 01 einschließlich der Erläuterungen zu den Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- / pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, Ausgabe 2001, Fassung 2005 (Nr. FGSV 795) für den Geschäftsbereich der Straßenbauverwaltung Sachsen-Anhalt sind verbindlich anzuwenden. Die RuVA-StB 01, Fassung 2005, sind bei Planungen, der Beurteilung der Eignung der hier behandelten Baustoffe sowie der Entscheidung über Art und Ort der Verwendung im Hinblick auf Wasser- und Bodenschutz zu berücksichtigen. Die RuVA-StB 01, Fassung 2005, sowie diese DA sind den Bauverträgen zugrunde zu legen. Die RuVA StB 01 sind unter der FGSV-Nr. 795 beim FGSV-Verlag zu beziehen. 2. Inkraftsetzung Diese Dienstanweisung tritt am in Kraft. Gleichzeitig werden die Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- / pechtypischen Bestandteilen, für die Verwertung von Ausbaustoffen mit teer- /pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01), Ausgabe 2001, außer Kraft gesetzt.

7 Anlage 1 Seite 1 von Anlage 1 der Dienstanweisung DA- 04/2009-2n4 Baumaßnahmen unter Verwendung teer-/pechhaltiger Straßenausbaustoffe Bauamt (NL) Angaben zur Herkunft Maßnahme Prüfbericht-Nr. Menge Wiederverwendung in Baumaßnahme Bauamt (NL) Baumaßnahme (BAB/B/L- Nr.: und NK-Stationierung) Fahrbahnkonstruktion PAK nach EPA (mg/kg)/ [ppm] Phenolindex (mg/l) Art Dicke (cm) Decke Tragschichten Untergrund / Unterbau Mengenangabe zur Baumaßnahme verwendete teer-/pechhaltige Straßenausbaustoffe Verwendete Bindemittel oder Bitumenemulsionen Abfallschlüssel Abfallschlüssel * Eignungsnachweis-Nummer Mischguthersteller Einbaufirma Herstellungs-/Einbaudatum Art Einbaubedingungen Menge (t) Besonderheiten beim Einbau (ggf. Probleme) Angaben über durchgeführte Kontrollprüfungen Zeitpunkt des Überbauens mit der nächsten Schicht... Datum; Unterschrift

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