Wahlen am 7. Juni Europaparlamentswahl Kommunalwahlen. - Endgültige Ergebnisse -

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1 Wahlen am 7. Juni 2009 Europaparlamentswahl Kommunalwahlen - Endgültige Ergebnisse -

2 Anmerkung zur Gleichbehandlung von Frau und Mann: Im Kommunal- bzw. Europawahlgesetz sowie in der Kommunal- bzw. Europawahlordnung werden für Personen- und Funktionsbezeichnungen grundsätzlich die männlichen Formen verwendet. Um ein flüssiges Lesen und leichtes Verstehen der Ausführungen der vorliegenden Wahlbroschüre zu gewährleisten, wurde diese Form beibehalten und auf den Zusatz - /innen verzichtet. Der Herausgeber bittet hierfür um Verständnis. Herausgeber: Redaktionsschluss: 12. Juni 2009 Satz: Entgelt: Bestellnummer: S2/2009 zu beziehen durch: Stadt Chemnitz Die Oberbürgermeisterin Bürgermeisteramt/Amt für Organisation und Informationsverarbeitung Stadt Chemnitz Amt für Organisation und Informationsverarbeitung 13,00 e (zuzüglich Versandkosten) Stadt Chemnitz Amt für Organisation und Informationsverarbeitung Abteilung Statistik, Wahlen Chemnitz Hausadresse: Markt Chemnitz Tel.: Fax: statistik@stadt-chemnitz.de Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Medien bedarf der vorherigen Zustimmung des Herausgebers. Die Weiterverwendung der Daten, auch auszugsweise, ist nur mit Quellenangabe gestattet.

3 Inhaltsverzeichnis 1 Wahl zum Europäischen Parlament Das Europäische Parlament Wahlverfahren Gesetzliche Grundlagen Wahlsystem Wahlrecht Wahlgebietsgliederung Wahlvorschläge Wahlergebnis Wahlbeteiligung Ergebnisse der Parteien und politischen Vereinigungen Ergebnisse der Europaparlamentswahl im Vergleich Stadtratswahl Wahlverfahren Gesetzliche Grundlagen Wahlsystem Wahlrecht Wahlgebietsgliederung und Wahlorganisation Wahlgebietsgliederung Wahlorganisation Wahlvorschläge Wahlbeteiligung Wahlbeteiligung in der Stadt Chemnitz Wahlbeteiligung in den Kommunalwahlkreisen Beteiligung an der Urnenwahl in den Stadtteilen Wahlergebnisse Gesamtergebnis der Stadtratswahl Wahlergebnis der Stadtratswahl in den Kommunalwahlkreisen Wahlergebnis der Stadtratswahl in den Stadtteilen Briefwahlergebnis der Stadtratswahl Ergebnisse der Stadtratswahl im Vergleich Vergleich der Stadtratswahlen Ergebnisse der Stadtratswahl im Vergleich sächsischer Großstädte Ortschaftsratswahlen Wahlverfahren Gesetzliche Grundlagen Wahlsystem Wahlrecht Wahlvorschläge Wahlgebietsgliederung Ortschaftsratswahl in Einsiedel Ortschaftsratswahl in Euba Ortschaftsratswahl in Grüna Ortschaftsratswahl in Klaffenbach Ortschaftsratswahl in Kleinolbersdorf-Altenhain Ortschaftsratswahl in Mittelbach Ortschaftsratswahl in Röhrsdorf Ortschaftsratswahl in Wittgensdorf Anhang 55 Europaparlamentswahl Stadtratswahl Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni

4 4 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni 2009

5 1 Wahl zum Europäischen Parlament 1 Wahl zum Europäischen Parlament 1.1 Das Europäische Parlament In der Zeit vom Juni 2009 fand in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft zum siebenten Mal die Direktwahl des Europäischen Parlaments, dem parlamentarischen Organ der Europäischen Gemeinschaft statt. Die Abgeordneten werden seit 1979 in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt. Hierbei wird in jedem Mitgliedstaat nach eigenen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften gewählt. In der Bundesrepublik Deutschland fand die Wahl zum 7. Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 statt. Für die neue Legislaturperiode waren insgesamt 736 Sitze im Europäischen Parlament, von denen 99 auf Deutschland entfielen, zu vergeben. Tabelle 1: Mitgliedsländer der EU und die Anzahl ihrer Sitze gemäß dem Vertrag von Nizza im Europäischen Parlament Land Bevölkerung in Mio. Sitze Beitrittsjahr zur Europäischen Gemeinschaft Belgien 10, , Gründungsmitglied Bulgarien 7, Dänemark 5, Deutschland 82, , Gründungsmitglied Estland 1, Finnland 5, Frankreich 64, , Gründungsmitglied Griechenland 11, Großbritannien 61, Irland 4, Italien 60, , Gründungsmitglied Lettland 2, Litauen 3, Luxemburg 0, , Gründungsmitglied Malta 0, Niederlande 16, , Gründungsmitglied Österreich 8, Polen 38, Portugal 10, Rumänien 21, Schweden 9, Slowakei 5, Slowenien 2, Spanien 45, Tschechische Republik 10, Ungarn 10, Zypern 0, Summe 499,8 736 x Quellen: Eurostat, Stand: (Bevölkerung) Europäisches Parlament, Informationsbüro für Deutschland: (Sitzverteilung) Seit der letzten Europawahl im Juni 2004 und dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 setzte sich das Europäische Parlament aus den in Tabelle 2 dargestellten 7 Fraktionen und 31 fraktionslosen Abgeordneten zusammen. Deutschland entsandte dabei 99 Abgeordnete in 5 verschiedene Fraktionen. Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni

6 1 Wahl zum Europäischen Parlament Tabelle 2: Sitzverteilung im Europäischen Parlament (6. Wahlperiode) Fraktion Sitze darunter Bundesrepublik Deutschland Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäische Demokraten) (CDU - 40, CSU - 9) Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament (SPD) Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (FDP) Fraktion Union für das Europa der Nationen 43 - Fraktion der Grünen/Europäische Freie Allianz (GRÜNE) Konförderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke 41 7 (DIE LINKE) Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie 22 - Fraktionslose 31 - Insgesamt Quelle: Europäisches Parlament, Informationsbüro für Deutschland: Wahlverfahren Gesetzliche Grundlagen Die Europaparlamentswahl 2009 wurde in der Bundesrepublik Deutschland auf der rechtlichen Grundlage des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394), der Europawahlordnung (EuWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2378) und des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288,1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) durchgeführt Wahlsystem Die 99, von der Bundesrepublik Deutschland zu entsendenden Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl über Listenvorschläge, die für ein Bundesland oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufgestellt werden können, gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat dabei eine Stimme. Entsprechend der Stimmenanteile, die ein Wahlvorschlag erhalten hat, werden ihm Sitze im Europäischen Parlament zugeteilt. Bei der Sitzverteilung werden nur Wahlvorschläge berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der insgesamt im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Tritt ein Wahlvorschlagsberechtigter in einzelnen Bundesländern mit verschiedenen Listen zur Wahl an, so werden diese bei der Ermittlung der Sitzverteilung als verbunden angesehen und als ein Wahlvorschlag behandelt, sofern nicht per Erklärung eine oder mehrere beteiligte Listen von der Listenverbindung ausgeschlossen worden sind. Zur Berechnung der Sitzverteilung werden alle für einen Wahlvorschlag abgegebenen gültigen Stimmen addiert und durch einen Zuteilungsdivisor, der sich aus dem Quotienten der Gesamtzahl der gültigen Stimmen aller an der Verteilung teilnehmenden Wahlvorschläge und der Anzahl der zu vergebenden Sitze ergibt, dividiert: Gesamtstimmenanzahl eines Wahlvorschlages ( ) Gesamtstimmenanzahl aller Wahlvorschläge mit mindestens 5 % Gesamtzahl der Sitze Zahlenbruchteile unter 0,5 werden auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet, solche über 0,5 werden auf die darüber liegende ganze Zahl aufgerundet. Zahlenbruchteile, die gleich 0,5 sind, werden so aufoder abgerundet, dass die Gesamtzahl zu vergebender Sitze eingehalten wird; ergeben sich dabei mehrere mögliche Sitzzuteilungen, so entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los. Entfallen nach dieser 6 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni 2009

7 1 Wahl zum Europäischen Parlament Berechnungsvorschrift mehr Sitze auf die Wahlvorschläge, als Sitze zu vergeben sind, wird der Zuteilungsdivisor soweit heraufgesetzt, dass sich bei der Berechnung die zu vergebende Sitzzahl ergibt; entfallen zu wenig Sitze auf die Wahlvorschläge, ist der Zuteilungsdivisor entsprechend herabzusetzen. Erhält ein Wahlvorschlag, auf den mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen entfallen, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, wird ihm zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt und die verbleibenden Sitze entsprechend der obigen Vorschrift den Wahlvorschlägen zugeteilt. Die auf eine Listenverbindung entfallenden Sitze werden nach dem oben beschriebenen Verfahren auf die beteiligten Landeslisten aufgeteilt. Die auf die einzelnen Listen entfallenden Sitze werden durch die Bewerber in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt Wahlrecht Aktives Wahlrecht (Stimmrecht) Wahlberechtigt waren alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hatten, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufhielten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Wahlberechtigt waren auch die nach 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen. Ausgeschlossen vom Wahlrecht war derjenige Deutsche oder Unionsbürger, der infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besaß, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt war; dies galt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in 1896 Abs. 4 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasste, der sich auf Grund einer Anordnung nach 63 in Verbindung mit 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befand oder der in seinem Herkunfts-Mitgliedstaat infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besaß. Der urkundliche Nachweis der Wahlberechtigung erfolgte durch Eintragung in das Wählerverzeichnis. Wahlberechtigte Unionsbürger wurden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen, sofern sie nicht bereits auf einen Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren. Bei einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland musste von wahlberechtigten Unionsbürgern erneut ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Das Wahlrecht durfte nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das galt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zum Europäischen Parlament wahlberechtigt waren. Passives Wahlrecht (Wählbarkeit) Wählbar war, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes war und das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Wählbar waren auch Unionsbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufhielten und am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besaßen und das 18. Lebensjahr vollendet hatten. Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni

8 1 Wahl zum Europäischen Parlament Nicht wählbar war derjenige Deutsche, der vom Wahlrecht ausgeschlossen war, oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besaß. Nicht wählbar war ein Unionsbürger, der in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen war, im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen war, infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besaß oder infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besaß. Niemand konnte sich gleichzeitig in der Bundesrepublik Deutschland und in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zur Wahl bewerben Wahlgebietsgliederung Das Wahlgebiet zur Europaparlamentswahl umfasste als Geltungsbereich des Europawahlgesetzes die Bundesrepublik Deutschland. Für die Stimmabgabe wurde das Wahlgebiet in Wahlbezirke eingeteilt. Die Stadt Chemnitz in den seit gültigen Grenzen gliederte sich in 163 Wahlbezirke, deren Zuschnitt sich an der kleinräumigen Gliederung des Stadtgebietes orientierte. Darüber hinaus wurden für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses 24 Briefwahlbezirke gebildet. Die Wahlbezirkseinteilung der Stadt stimmte mit der Wahlbezirksgliederung bei den Kommunalwahlen überein. 1.3 Wahlvorschläge Wahlvorschläge konnten von Parteien und von sonstigen mitgliedschaftlich organisierten Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (sonstige politische Vereinigungen) eingereicht werden. Eine Partei oder sonstige politische Vereinigung konnte entweder Listen für einzelne Länder, und zwar in jedem Land nur eine Liste oder eine gemeinsame Liste für alle Länder einreichen. Listen für ein Land waren dem betreffenden Landeswahlleiter bis spätestens 2. April 2009 (sechsundsechzigster Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, gemeinsame Listen für alle Länder dem Bundeswahlleiter bis spätestens 31. März 2009 (achtundsechzigster Tag vor der Wahl), 18:00 Uhr, schriftlich einzureichen. Um die 99 deutschen Abgeordnetensitze im Europäischen Parlament bewarben sich die 31, in Tabelle 3 angegebenen Parteien und politischen Vereinigungen. Die CDU stellte eine Landesliste für den Freistaat Sachsen, alle anderen Parteien und politischen Vereinigungen eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer auf. Die Reihenfolge der Parteien und politischen Vereinigungen in Tabelle 3 entspricht der Reihenfolge auf dem Stimmzettel, die sich entsprechend dem Europawahlgesetz ( 15 Abs. 3) nach der Zahl der Stimmen, die die Partei oder politische Vereinigung bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament im Land erreicht hatte, richtet. Die Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die zur letzten Wahl nicht antraten, schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an. Tabelle 3: Zur Europaparlamentswahl 2009 angetretene Parteien und politische Vereinigungen Listennummer Partei Abkürzung 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 2 DIE LINKE DIE LINKE 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE 5 Freie Demokratische Partei FDP 6 DIE REPUBLIKANER REP 7 Familien-Partei Deutschlands FAMILIE 8 Mensch Umwelt Tierschutz Die Tierschutzpartei 9 Feministische Partei DIE FRAUEN DIE FRAUEN 8 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni 2009

9 1 Wahl zum Europäischen Parlament Listennummer Partei Abkürzung 10 Ab jetzt... Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung Volksabstimmung 11 Partei Bibeltreuer Christen PBC 12 Aufbruch für Bürgerrechte, Freiheit und Gesundheit AUFBRUCH 13 CHRISTLICHE MITTE Für ein Deutschland nach GOTTES CM Geboten 14 Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale PSG 15 Bürgerrechtsbewegung Solidarität BüSo 16 Deutsche Kommunistische Partei DKP 17 Ökologisch-Demokratische Partei ödp 18 50Plus Das Generationen-Bündnis 50Plus 19 AUF - Partei für Arbeit, Umwelt und Familie, Christen für AUF Deutschland 20 Bayernpartei BP 21 DEUTSCHE VOLKSUNION DVU 22 DIE GRAUEN Generationspartei DIE GRAUEN 23 Die Violetten, für spirituelle Politik DIE VIOLETTEN 24 Europa - Demokratie - Esperanto EDE 25 Freie Bürger-Initiative FBI 26 FÜR VOLKSENTSCHEIDE (Wählergemeinschaft), Gerechtigkeit braucht Bürgerrechte - Wir danken für Ihr Vertrauen! 27 FW FREIE WÄHLER FW FREIE WÄHLER 28 Newropeans 29 Piratenpartei Deutschland PIRATEN 30 Rentnerinnen und Rentner Partei RRP 31 Rentner-Partei-Deutschland RENTNER 1.4 Wahlergebnis Wahlbeteiligung Zur Europaparlamentswahl am 7. Juni 2009 waren in Chemnitz Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. An der Wahl beteiligten sich 46,86 % der Wahlberechtigten, d. h Wahlberechtigte machten von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch. Damit lag die Wahlbeteiligung um 3,39 %-Punkte höher als zur letzten Europaparlamentswahl im Jahr Von den insgesamt abgegebenen Stimmen waren Stimmen gültig. Tabelle 4 gibt einen detaillierten Überblick über Wahlbeteiligung und gültige bzw. ungültige Stimmen zur Europaparlamentswahl 2009 in Chemnitz; Abbildung 1 zeigt einen Vergleich der Wahlbeteiligung 2009 zu den Europaparlamentswahlen ausgewählter Vorjahre. Tabelle 4: Wahlberechtigte, Wähler und Stimmen zur Europaparlamentswahl 2009 Wahlberechtigte/Wähler/Stimmen Anzahl Anteil in % Wahlberechtigte ,00 davon ohne Wahlschein ,25 mit Wahlschein ,75 Wähler ,00 darunter Briefwähler ,23 Gültige Stimmen ,29 Ungültige Stimmen ,71 Wahlbeteiligung x 46,86 Anteil Briefwähler an den Wahlberechtigten x 8,07 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni

10 1 Wahl zum Europäischen Parlament Abbildung 1: Wahlbeteiligung zu den Europaparlamentswahlen ,14 8,07 38, ,53 6,42 37,05 Nichtwähler Briefwähler ,54 6,19 42,27 Urnenwähler ,05 5,11 62,85 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Wahlbeteiligung Ergebnisse der Parteien und politischen Vereinigungen Den höchsten Stimmenanteil zur Wahl des Europäischen Parlaments in Chemnitz erreichte die CDU mit 27,65 % der gültigen Stimmen, gefolgt von der Partei DIE LINKE mit 23,96 % und der SPD mit 15,84 % der abgegebenen gültigen Stimmen. Tabelle 5 veranschaulicht für alle, in Chemnitz zur Europaparlamentswahl 2009 angetretenen Parteien und politischen Organisationen die Anzahl erhaltener Stimmen sowie ihren Anteil an der Gesamtzahl abgegebener gültiger Stimmen. Bei der Darstellung der Ergebnisse wurden aus technischen Gründen folgende Präsentationskürzel verwendet: - Newropeans - Newropeans, - FÜR VOLKSENTSCHEIDE (Wählergemeinschaft), Gerechtigkeit braucht Bürgerrechte - Wir danken für Ihr Vertrauen! - VOLKSENTSCHEIDE. Tabelle 5: Stimmenanteile zur Europaparlamentswahl 2009 in Chemnitz Partei/ Polit. Vereinigung Gültige Stimmen Stimmenanteil in % Partei/ Polit. Vereinigung Gültige Stimmen Stimmenanteil in % CDU ,65 ödp 120 0,13 DIE LINKE ,96 50Plus 584 0,62 SPD ,84 AUF 286 0,30 GRÜNE ,32 BP 58 0,06 FDP ,38 DVU 791 0,84 REP ,82 DIE GRAUEN 380 0,40 FAMILIE ,50 DIE VIOLETTEN 157 0,17 Die Tierschutzpartei ,45 EDE 63 0,07 DIE FRAUEN 511 0,54 FBI 166 0,18 Volksabstimmung 345 0,37 VOLKSENTSCHEIDE 239 0,25 PBC 467 0,50 FW FREIE WÄHLER 853 0,91 AUFBRUCH 167 0,18 Newropeans 52 0,06 CM 170 0,18 PIRATEN ,10 PSG 72 0,08 RRP 407 0,43 BüSo 104 0,11 RENTNER ,42 DKP 161 0,17 10 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni 2009

11 1 Wahl zum Europäischen Parlament Abbildung 2: Veränderung der Stimmenanteile ausgewählter Parteien zur Europaparlamentswahl 2009 gegenüber 2004 CDU 1,05 DIE LINKE -4,21 SPD 0,97 GRÜNE 0,99 FDP 5,34-5,00-4,00-3,00-2,00-1,00 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 Verlust in %-Punkten Gewinn in %-Punkten Ergebnisse der Europaparlamentswahl im Vergleich Dem, im Folgenden in Tabelle 6 und Abbildung 3, dargestellten Vergleich der Chemnitzer Wahlergebnisse zum Land Sachsen und dem Bundesgebiet liegen die endgültigen Ergebnisse der Stadt Chemnitz sowie die vorläufigen Endergebnisse von Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland zu Grunde. Verglichen wurden die Stimmenanteile ausgewählter Parteien, die bei der Europaparlamentswahl in Sachsen kandidierten und für die Ergebnisse für die Bundesrepublik Deutschland vorlagen. Grundlage des in Tabelle 7 und Abbildung 4 dargestellten Vergleichs der Wahlergebnisse von Chemnitz mit den sächsischen Großstädten Dresden und Leipzig bilden die amtlichen Endergebnisse von Chemnitz, Dresden und Leipzig. Am weitesten über dem sächsischen Wahlergebnis lag in Chemnitz die SPD, die einen um 4,14 %-Punkte höheren Stimmenanteil als im Land Sachsen erzielte. Deutlich unter dem sächsischen Wahlergebnis lag die CDU mit einem um 7,65 %-Punkte geringeren Stimmenanteil in Chemnitz als in Sachsen. Tabelle 6: Vergleich der Chemnitzer Stimmenanteile ausgewählter Parteien zum Land Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland Partei/ Polit. Vereinigung Chemnitz Anteil gültiger Stimmen in % Sachsen Bundesrepublik Deutschland CDU 1) 26,6 27,7 36,5 35,3 44,5 37,9 DIE LINKE 28,2 24,0 23,5 20,1 6,1 7,5 SPD 14,9 15,8 11,9 11,7 21,5 20,8 GRÜNE 6,3 7,3 6,1 6,7 11,9 12,1 FDP 5,0 10,4 5,2 9,8 6,1 11,0 Sonstige 19,0 14,8 16,8 16,4 9,8 10,8 1) Das Ergebnis für die Bundesrepublik Deutschland setzt sich aus den Stimmenanteilen der CDU und CSU zusammen. Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni

12 1 Wahl zum Europäischen Parlament Abbildung 3: Vergleich der Chemnitzer Stimmenanteile ausgewählter Parteien zum Land Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland 40,0 35,0 Chemnitz Sachsen BRD Stimmenanteil in % 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 CDU DIE LINKE SPD GRÜNE FDP Sonstige Tabelle 7: Vergleich der Stimmenanteile ausgewählter Parteien zur Europaparlamentswahl 2009 in Chemnitz, Dresden und Leipzig Anteil gültiger Stimmen in % Partei/ Polit. Vereinigung Chemnitz Dresden Leipzig CDU 26,6 27,7 30,8 33,0 25,9 24,9 DIE LINKE 28,2 24,0 24,1 18,2 27,1 22,8 SPD 14,9 15,8 11,3 11,2 19,3 16,2 GRÜNE 6,3 7,3 14,3 13,7 12,1 13,1 FDP 5,0 10,4 5,6 10,0 4,3 9,6 Sonstige 19,0 14,8 13,9 13,9 11,2 13,5 Abbildung 4: Vergleich der Stimmenanteile ausgewählter Parteien zur Europaparlamentswahl 2009 in Chemnitz, Dresden und Leipzig 35,0 30,0 Cehmnitz Dresden Leipzig Stimmenanteil in % 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 CDU DIE LINKE SPD GRÜNE FDP Sonstige 12 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni 2009

13 2 Stadtratswahl 2 Stadtratswahl 2.1 Wahlverfahren Gesetzliche Grundlagen Am 7. Juni 2009 fand in Chemnitz ebenfalls die Wahl zum Stadtrat als Vertretung der Bürger der Stadt Chemnitz statt. Der Stadtrat umfasst in der neuen Legislaturperiode Mitglieder. Die Wahl wurde auf den rechtlichen Grundlagen der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Artikel 10 des SächsVwNG vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 158), des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. September 2003 (SächsGVBl. S. 428, ber S. 182), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102, 110) und der Kommunalwahlordnung (KomWO) vom 5. September 2003 (SächsGVBl. S. 440), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Februar 2009 (SächsGVBl. S. 78) durchgeführt Wahlsystem Die Stadträte wurden durch Verhältniswahl gewählt. Jeder Wahlberechtigte hatte drei Stimmen, die er wie folgt vergeben konnte: Er konnte seine drei Stimmen einem Bewerber eines Wahlvorschlages (Partei oder Wählervereinigung) geben, auf mehrere Bewerber eines Wahlvorschlages verteilen oder auf mehrere Bewerber mehrerer Wahlvorschläge verteilen. Gab der Wähler weniger als drei Stimmen ab, so wurde die Gültigkeit der Stimmabgabe dadurch nicht berührt. Bei der Vergabe von mehr als drei Stimmen war der Stimmzettel ungültig. Die Sitzverteilung der Stadträte wurde nach dem Höchstzahlverfahren von d Hondt wie folgt errechnet: (1) Berechnung der Sitzanzahl jeder Partei bzw. Wählervereinigung im Wahlgebiet Zunächst werden die Gesamtstimmenzahlen jeder Partei bzw. Wählervereinigung im Wahlgebiet (Stadt Chemnitz) ermittelt. Anschließend werden diese Gesamtstimmenzahlen durch 1, 2, 3,... usw. geteilt. Für die dabei entstehenden höchsten Quotienten (Höchstzahlen) wird der jeweiligen Partei ein Sitz zugeteilt, bis die Gesamtzahl zu vergebender Sitze erreicht ist. Die folgende Tabelle 8 verdeutlicht diese Berechnung an einem Beispiel: Tabelle 8: Beispiel zur Berechnung der Sitzanzahl jeder Partei bzw. Wählervereinigung im Wahlgebiet (Gesamtsitzanzahl = 7) Teiler Partei A Partei B Partei C Gesamtstimmen Sitz-Nr. Gesamtstimmen Sitz-Nr. Gesamtstimmen Sitze insgesamt Sitz-Nr. Ergeben sich gleiche Quotienten (Höchstzahlen) für mehr Parteien bzw. Wählervereinigungen als noch Sitze zu vergeben sind, so entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los. Erhält eine Partei oder Wählervereinigung, auf die mehr als die Hälfte aller abgegebenen gültigen Stimmen entfallen, nicht mehr als die Hälfte der Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni

14 2 Stadtratswahl zu vergebenden Sitze, so wird ihr, abweichend von der Verteilung nach Höchstzahlen, zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt. (2) Berechnung der Sitzanzahl einer Partei bzw. Wählervereinigungen im Wahlkreis Die Berechnung erfolgt analog zu Punkt (1), jetzt bezogen auf die Stimmenanzahl der Parteien und Wählervereinigungen im Wahlkreis. Basis ist hierbei die Sitzanzahl, die der Partei im Schritt (1) zugesprochen worden ist. In der folgenden Tabelle 9 ist ein Beispiel angegeben: Tabelle 9: Beispiel zur Berechnung der Sitzanzahl der Parteien bzw. Wählervereinigungen im Wahlkreis Teiler Partei A (4 Sitze) Wahlkreis 1 Wahlkreis 2 Gesamtstimmen Sitz-Nr. Gesamtstimmen Sitze insgesamt 3 1 Für Partei B und C wird analog verfahren. Sitz-Nr. (3) Bewerberzuordnung im Wahlkreis Die auf eine Partei oder Wählervereinigung in einem Wahlkreis entfallenden Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmen zugeordnet. Entfallen auf eine Partei oder Wählervereinigung in einem Wahlkreis mehr Sitze, als in diesem Bewerber vorhanden sind, so werden diese Sitze Bewerbern derselben Partei bzw. Wählervereinigung in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt, denen in anderen Wahlkreisen kein Sitz zugeteilt wird. Entfallen auf eine Partei oder Wählervereinigung im Wahlgebiet mehr Sitze, als Bewerber dieser Partei bzw. Wählervereinigung vorhanden sind, bleiben die überschüssigen Sitze unbesetzt Wahlrecht Aktives Wahlrecht (Stimmrecht, 16 SächsGemO) Wahlberechtigt für die Stadtratswahl in Chemnitz waren alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hatten, seit mindestens drei Monaten in Chemnitz mit Hauptwohnung gemeldet waren und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren. Vom Wahlrecht ausgeschlossen waren Bürger, die infolge deutschen Richterspruchs das Wahlrecht nicht besaßen oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nach deutschem Recht nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt war; dies galt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers nicht die in Paragraph 1896 Absatz 4 und Paragraph 1905 BGB bezeichneten Angelegenheiten umfasste. Passives Wahlrecht (Wählbarkeit, 31 SächsGemO) Wählbar in den Chemnitzer Stadtrat waren alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hatten und seit mindestens drei Monaten in Chemnitz mit Hauptwohnung gemeldet waren. Nicht wählbar waren Bürger, die vom Wahlrecht ausgeschlossen waren (siehe aktives Wahlrecht) oder die infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besaßen. Nicht wählbar waren ferner Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die nach dem Recht dieses Mitgliedstaates infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren hatten. 14 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni 2009

15 2 Stadtratswahl 2.2 Wahlgebietsgliederung und Wahlorganisation Wahlgebietsgliederung Wahlgebiet war das Territorium der Stadt Chemnitz in seinen, seit gültigen Grenzen. Die Stadt war in acht Wahlkreise unterteilt, deren Grenzen die grobräumige Gliederung der Stadt in Stadtteile berücksichtigten. Alle Wahlkreise wurden zum Vollzug der Wahlhandlung in 163 Wahlbezirke aufgeteilt, deren Zuschnitt sich an der kleinräumigen Gliederung des Stadtgebietes orientierte. In Tabelle 10 und der sich anschließenden Karte ist die Zuordnung der Stadtteile zu den Wahlkreisen dargestellt. Tabelle 10: Zuordnung der Wahlbezirke zu den Stadtteilen und Wahlkreisen Wahlkreis Stadtteile Wahlbezirke von Nr. bis Nr. Anzahl 1 02 Schloßchemnitz Furth Glösa-Draisdorf Borna-Heinersdorf Röhrsdorf Wittgensdorf Ebersdorf Hilbersdorf Euba Sonnenberg Yorckgebiet Gablenz Adelsberg Kleinolbersdorf-Altenhain Zentrum Lutherviertel Bernsdorf Reichenhain Erfenschlag Altchemnitz Harthau Einsiedel Klaffenbach Markersdorf Kapellenberg Helbersdorf Morgenleite Hutholz Kappel Schönau Stelzendorf Siegmar Reichenbrand Mittelbach Rabenstein Grüna Kaßberg Altendorf Rottluff X Stadt Chemnitz X X 163 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni

16 2 Stadtratswahl Wittgensdorf KWK 1 Glösa-Draisdorf Ebersdorf Röhrsdorf Borna-Heinersdorf Furth KWK 2 Schloßchemnitz Hilbersdorf Grüna KWK 7 Mittelbach Rabenstein Siegmar Rottluff Schönau Stelzendorf Altendorf KWK 8 KWK 6 Hutholz Kappel Kaßberg Kapellenberg Erfenschlag Altchemnitz Bernsdorf Harthau KWK 5 Zentrum Sonnenberg Lutherviertel Gablenz Reichenhain Reichenbrand Morgenleite Helbersdorf Markersdorf Yorckgebiet KWK 4 KWK 3 Einsiedel Adelsberg Klaffenbach Wahlkreiseinteilung Kommunalwahl 2009 Euba Kleinolbersdorf- Altenhain 16 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni 2009

17 2 Stadtratswahl Wahlorganisation Wählen konnten diejenigen Wahlberechtigten, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen waren. Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen war, konnte durch persönliche Stimmabgabe in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen war. Wer einen Wahlschein hatte, konnte seine Stimmabgabe in jedem Wahlbezirk des Wahlkreises oder durch Briefwahl vornehmen. Wenn es Wahlberechtigten am Tag der Wahl nicht möglich war, ihr Wahllokal aufzusuchen, konnten sie bei der Wahlbehörde einen Wahlschein und die Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen. Zur Organisation der Ermittlung der Briefwahlergebnisse für jeden Wahlkreis wurden 24 Briefwahlvorstände gebildet. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung sowie die Feststellung der Wahlergebnisse war für jeden Wahlbezirk ein Wahlvorstand, bestehend aus Wahlvorsteher, Stellvertreter und sieben Beisitzern, eingesetzt. Die Wahllokale öffneten am 7. Juni :00 Uhr und schlossen 18:00 Uhr. Die Briefwahlstelle war in der Zeit vom 18. Mai 2009 bis 5. Juni 2009, montags und mittwochs von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr (am 5. Juni bis 18:00 Uhr) geöffnet. 2.3 Wahlvorschläge Wahlvorschläge für die Stadtratswahl konnten von Parteien und mitgliedschaftlich oder nichtmitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl, dem 18. März 2009, und bis spätestens 23. April 2009, 18:00 Uhr, beim Stadtwahlleiter in der Wahlbehörde schriftlich eingereicht werden. Jede Partei oder Wählervereinigung konnte für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Wahlvorschlag für die Stadtratswahl durfte höchstens zwölf Bewerber enthalten. Ein Bewerber konnte sich nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. Bewerber, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besaßen, mussten im Rahmen ihrer Kandidatur zusätzlich eine Erklärung an Eides statt darüber, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht verloren hatten, abgeben. Unterstützungsunterschriften Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung für die Stadtratswahl musste von 25 Wahlberechtigten des Wahlkreises, die keine Bewerber des Wahlvorschlages waren, unterschrieben sein. Ein Wahlberechtigter durfte nicht gleichzeitig mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen. Ausgenommen von der Forderung nach Beibringung von Unterstützungsunterschriften waren Wahlvorschläge von Parteien, die im Sächsischen Landtag oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat aufgrund eigener Wahlvorschläge vertreten waren, und Wählervereinigungen, die seit der letzten regelmäßigen Wahl im Stadtrat aufgrund eigener Wahlvorschläge vertreten waren und deren Wahlvorschlag von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehörten, unterschrieben war. Tabelle 12: Zur Stadtratswahl in Chemnitz zugelassene Parteien und Wählervereinigungen Partei/Wählervereinigung Bewerber im Wahlkreis Gesamt DIE LINKE. Stadtverband Chemnitz (DIE LINKE) Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Freie Demokratische Partei (FDP) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Wählerinitiative Perspektive Chemnitz (Perspektive) Bürgerbewegung PRO CHEMNITZ/Deutsche Soziale Union (PRO CHEMNITZ.DSU) Liste C Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Wählervereinigung In Chemnitz wohnen Wählervereinigung Volkssolidarität Chemnitz (Vosi) Gesamt Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni

18 2 Stadtratswahl Zur Wahl in den acht Wahlkreisen stellten sich 400 Bewerber von den, in Tabelle 12 aufgeführten 11 Parteien und Wählervereinigungen. Ihre Reihenfolge in der Tabelle entspricht der Reihenfolge auf dem Stimmzettel, die sich für die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen nach der Stimmenzahl, die die Partei bzw. Wählervereinigung bei der letzten Stadtratswahl 2004 erreichte, richtet. Die Wahlvorschläge der anderen Parteien bzw. Wählervereinigungen schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an. 2.4 Wahlbeteiligung Wahlbeteiligung in der Stadt Chemnitz Zur Stadtratswahl am 7. Juni 2009 waren Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Das entsprach einem Anteil von 85,62 % der Bevölkerung von Chemnitz. An der Wahl beteiligten sich 46,85 % der Wahlberechtigten, d. h Wahlberechtigte machten von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch. Insgesamt lag damit die Wahlbeteiligung um 3,45 %-Punkte höher als zur letzten Stadtratswahl im Jahr Im Kapitel 2.6 wird die Wahlbeteiligung der Stadtratswahlen miteinander verglichen. Die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und somit in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder per Briefwahl abstimmen zu können, wurde von 8,71 % der Wahlberechtigten wahrgenommen. Von den Wahlberechtigten mit Wahlschein beteiligten sich 92,63 % an der Briefwahl. Der Anteil der Briefwähler an den Wahlberechtigten betrug somit 8,07 %; der Anteil der Briefwähler an den Wählern 17,23 %. In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Angaben zur Wahlbeteiligung nocheinmal zusammengefasst dargestellt. Tabelle 13: Wahlberechtigte und Wähler zur Stadtratswahl Wahlberechtigte/Wähler Anzahl Anteil in % Einwohner ( ) x Wahlberechtigte ,00 davon ohne Wahlschein ,29 mit Wahlschein ,71 Wähler ,00 darunter Briefwähler ,23 Wahlbeteiligung x 46,85 Anteil Briefwähler an den Wahlberechtigten x 8, Wahlbeteiligung in den Kommunalwahlkreisen Die Wahlbeteiligung an der Stadtratswahl war in den einzelnen Wahlkreisen unterschiedlich hoch. Tabelle 14 und Abbildung 5 veranschaulichen dies detailliert. Tabelle 14: Wahlbeteiligung zur Stadtratswahl in den Wahlkreisen Wahlkreis insgesamt Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung Anteil Wahlscheininhaber in % insgesamt Anteil Briefwähler in % insgesamt Anteil Briefwähler an den Wahlberechtigten in % , ,50 45,69 7, , ,81 41,37 6, , ,19 51,65 8, , ,82 46,24 10, , ,79 47,59 7, , ,88 40,48 6, , ,31 50,19 7, , ,04 50,14 9,55 Stadt , ,23 46,85 8,07 Der Wahlkreis 6 mit den Stadtteilen Helbersdorf, Morgenleite, Hutholz, Kappel verzeichnete mit 40,48 % die niedrigste, der Wahlkreis 3 mit den Stadtteilen Yorckgebiet, Gablenz, Adelsberg, Kleinolbersdorf-Altenhain mit 51,65 % die höchste Wahlbeteiligung. 18 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni 2009

19 2 Stadtratswahl Abbildung 5: Wahlbeteiligung zur Stadtratswahl 2009 in den Wahlkreisen 100,00 90,00 80,00 Wahlbeteiligung in % 70,00 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 0, Stadt Wahlkreis Urnenwähler Briefwähler Nichtwähler Beteiligung an der Urnenwahl in den Stadtteilen Da eine nach Stadtteilen differenzierte Ermittlung des Wahlergebnisses für die Briefwahl nicht möglich war, ließen sich sowohl die Wahlbeteiligung als auch die Wahlergebnisse auf Stadtteilebene nur für die Urnenwahl auswerten. Die Tabelle 15 gibt einen Überblick über die Gesamtzahl der Wahlberechtigten in den Stadtteilen und die Anzahl der Wähler ohne Wahlschein, die am Wahltag in einem Wahllokal des betreffenden Stadtteils ihre Stimme abgaben. 2.5 Wahlergebnisse Gesamtergebnis der Stadtratswahl Durch die Chemnitzer Bürger wurden zur Stadtratswahl 60 Stadträte für eine Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt. Die Wahl erfolgte nach den Prinzipien einer Verhältniswahl, bei der jeder Wahlberechtigte drei Stimmen vergeben konnte. Wie aus Tabelle 16 ersichtlich, wurden von den wahlberechtigten Chemnitzer Bürgern, die sich an der Stadtratswahl beteiligten, insgesamt gültige Stimmzettel mit gültigen Stimmen abgegeben. Der Anteil ungültiger Stimmzettel lag bei 2,45 %. Tabelle 16: Anzahl gültiger Stimmen zur Stadtratswahl 2009 in Chemnitz Wahlberechtigte/Wähler/Stimmen Anzahl Anteil in % Wahlberechtigte x Wähler ,00 Gültige Stimmzettel ,55 Ungültige Stimmzettel ,45 Gültige Stimmen x Von allen gültigen Stimmen entfielen auf DIE LINKE 22,20 %, die damit das beste Ergebnis aller zur Wahl angetretenen Parteien und Wählervereinigungen erzielte. Ihr Vorsprung vor der mit 21,82 % der gültigen Stimmen zweitplazierten CDU beträgt 0,38 %-Punkte. Drittstärkste Partei wurde die SPD mit einem Stimmenanteil von 19,82 %. Aufgrund dieser Stimmenverteilung stellen DIE LINKE und die CDU mit jeweils 14 Sitzen die beiden stärksten Fraktionen im Stadtrat, gefolgt von der SPD mit 13 Sitzen. Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni

20 2 Stadtratswahl Tabelle 15: Wahlberechtigte und Wähler zur Stadtratswahl in den Stadtteilen Stadtteil Wahlberechtigte Urnenwähler in % Urnenwähler ohne WS Veränderung gegenüber Zentrum ,65 27,96 1,69 02 Schloßchemnitz ,07 32,93 2,14 11 Furth ,40 31,62 4,78 12 Glösa-Draisdorf ,26 40,40 3,86 13 Borna-Heinersdorf ,58 36,27 3,31 14 Ebersdorf ,04 39,03-1,99 15 Hilbersdorf ,51 34,44 0,07 16 Euba ,93 48,09-0,16 21 Sonnenberg ,98 31,27-0,29 22 Lutherviertel ,14 34,27-0,13 23 Yorckgebiet ,78 38,60 1,18 24 Gablenz ,26 39,41 0,85 25 Adelsberg ,62 44,41 4,21 26 Kleinolbersdorf-Altenhain ,56 52,26 3,30 41 Altchemnitz ,04 37,26-0,22 42 Bernsdorf ,72 37,30 0,42 43 Reichenhain ,75 47,36 3,39 44 Erfenschlag ,24 51,03 2,21 45 Harthau ,40 36,23 2,17 46 Einsiedel ,51 51,76-2,25 47 Klaffenbach ,32 46,75 3,57 61 Helbersdorf ,87 32,11 2,76 62 Markersdorf ,80 33,35 3,45 63 Morgenleite ,73 33,22-0,49 64 Hutholz ,68 32,16 0,52 81 Kapellenberg ,57 35,23 2,34 82 Kappel ,73 32,92 1,81 83 Schönau ,16 41,44 1,72 84 Stelzendorf ,44 43,15 1,29 85 Siegmar ,52 40,13 0,39 86 Reichenbrand ,02 38,70 2,32 87 Mittelbach ,52 47,37 3,15 91 Kaßberg ,81 37,67 3,14 92 Altendorf ,85 37,33 2,52 93 Rottluff ,41 43,94 1,47 94 Rabenstein ,05 41,30 3,75 95 Grüna ,04 37,95 4,09 96 Röhrsdorf ,28 39,67 2,61 97 Wittgensdorf ,68 42,95-2,27 20 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni 2009

21 Stadtratswahl am in Chemnitz Wahlbeteiligung Anteil in % (ohne Briefwahl) bis unter 35,0 35,0 bis unter 41,0 41,0 bis unter 47,0 ab 47,0 Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf 97

22 2 Stadtratswahl In Tabelle 17 und Abbildung 6 sind die Ergebnisse aller Parteien und Wählervereinigungen dargestellt. Die aus dem Gesamtergebnis resultierende Sitzverteilung im Stadtrat wird in Abbildung 7 noch einmal graphisch veranschaulicht. Tabelle 17: Stimmenanteile der Parteien und Wählervereinigungen zur Stadtratswahl 2009 in Chemnitz Partei/ Wählervereinigung Anzahl Stimmen Stimmenanteil in % Anzahl Sitze DIE LINKE ,20 14 CDU ,82 14 SPD ,82 13 FDP ,68 7 GRÜNE ,55 4 Perspektive ,29 1 PRO CHEMNITZ.DSU ,57 3 Liste C ,99 1 NPD ,38 1 WV In Chemnitz wohnen ,46 0 Vosi ,23 2 Die gewählten Stadträte werden von 10 verschiedenen Parteien und Wählervereinigungen gestellt. Die Namen der gewählten Kandidaten, ihre Parteizugehörigkeit sowie die erreichte Stimmenzahl sind in Tabelle 18 angegeben. Abbildung 6: Stimmenanzahl der Parteien und Wählervereinigungen zur Stadtratswahl 2009 in Chemnitz DIE LINKE CDU SPD FDP GRÜNE Perspektive PRO CHEMNITZ.DSU Liste C NPD WV In Chemnitz wohnen Vosi Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni 2009

23 2 Stadtratswahl Abbildung 7: Sitzverteilung im Stadtrat Sitzverteilung im Stadtrat NPD 1 ( + 1 ) PRO CHEMNITZ.DSU 3 ( + 3 ) DIE LINKE 14 ( - 1 ) Liste C 1 ( + 1 ) FDP 7 ( + 3 ) GRÜNE 4 ( + 1 ) Vosi 2 ( + 2 ) SPD 13 ( + 3 ) Perspektive 1 ( - 2 ) CDU 14 ( -/+ 0 ) Anzahl Sitze (-/+ Sitze gegenüber dem Ergebnis der Stadtratswahl 2004) Tabelle 18: Stimmenanzahl der gewählten Stadträte Partei/ Wählervereinigung Wahlkreis Name des Stadtrates Anzahl Stimmen DIE LINKE 1 Siegel, Hans-Joachim Pester, Sabine Schaper, Susanne Hopperdietzel, Jörg Schinkitz, Heiko Dr. Langer, Eberhard Schinkitz, Verona Dr. Neubert, Peter Weber, Yvonne Gintschel, Hubert Brewig-Lange, Silke Pastor, Christine Scherzberg, Thomas Zais, Karl-Friedrich 2342 CDU 1 Dr. med. Müller, Ullrich Kleinertz, Wilma Hochmuth, Margitta Saborowski-Richter, Ines Leistner, Jürgen Höfler, Joachim Kempe, Christian Fritzsche, Tino Ulbrich, Falk Walter, Michael Höhnel, Wolfgang 3323 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni

24 2 Stadtratswahl Partei/ Wählervereinigung Wahlkreis Name des Stadtrates Anzahl Stimmen 7 Kempe, Solveig Dr. Schultz, Gerhard Patt, Almut Friederike 1366 SPD 1 Knorr, Cornelia Brückom, Axel Drechsler, Jacqueline Möstl, Klaus Dr. Becherer, Heidemarie Kraneis, Wolfgang Szymenderski, Peggy Horváth, André Müller, Detlef Wirth, Michael Bauer, Eckehard Dr. Gericke, Christoph Otto, Maik 1244 FDP 1 Konrad, Jürgen Reinshagen, Bernd Haase, Hendrik Meyer, Wolfgang Lesch, Wolfgang Dr. oec. habil. Füßlein, Dieter Prof. Dr. Schmalfuß, Andreas 2054 GRÜNE 1 Zais, Petra Lehmann, Thomas Zschocke, Volkmar Giegengack, Annekathrin 2153 Perspektive 5 Lohse, Hans-Peter 1075 PRO CHEMNITZ.DSU 2 Jahn, Benjamin Ziems, Joachim Kohlmann, Martin 1375 Liste C 1 Tillmann, Gordon 1001 NPD 5 Köhler, Katrin 876 Vosi 3 Wolf, Andreas Barthold, Steffi Wahlergebnis der Stadtratswahl in den Kommunalwahlkreisen Die von den Parteien und Wählervereinigungen in den einzelnen Wahlkreisen erzielten Stimmenanteile sind in Tabelle 20 zusammengestellt. In den angegebenen Werten sind die Briefwahlergebnisse enthalten, da die Briefwahlbezirke den Wahlkreisen eindeutig zugeordnet werden konnten. Abbildung 8 veranschaulicht die Ergebnisse nochmals graphisch für die fünf stimmenstärksten Parteien (die anderen Parteien wurden unter Sonstige zusammengefasst). Die aus der Stimmenverteilung in den Wahlkreisen resultierende Anzahl Sitze, die die Parteien und Wählervereinigungen in den acht Chemnitzer Wahlkreisen erringen konnten, sind in Tabelle 21 dargestellt. Zu beachten ist, dass sich die Wählervereinigung In Chemnitz wohnen lediglich in den Wahlkreisen 5 und 7 zur Wahl stellte. Die Berechnungsgrundlage für die Sitzverteilung auf Wahlkreisebene bildete das Verfahren nach d Hondt, das im Abschnitt erläutert wurde. 24 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni 2009

25 2 Stadtratswahl Tabelle 20: Stimmenanteile der Parteien und Wählervereinigungen zur Stadtratswahl 2009 in den Wahlkreisen Partei/ Stimmenanteile in % im Wahlkreis Wählervereinigung DIE LINKE 19,35 19,53 24,68 25,50 22,63 28,79 16,16 21,43 CDU 27,10 20,78 22,53 18,60 22,17 18,14 23,85 20,23 SPD 17,21 19,79 19,05 20,40 18,11 22,30 21,63 20,90 FDP 12,93 10,80 11,35 11,99 10,37 7,84 14,81 12,44 GRÜNE 8,43 7,89 6,74 7,96 5,42 4,84 6,26 12,38 Perspektive 1,68 1,94 1,80 2,01 3,81 2,45 2,26 2,32 PRO CHEMNITZ.DSU 3,96 6,15 4,90 4,23 5,57 4,98 4,26 2,87 Liste C 3,77 4,33 2,44 3,07 2,52 2,35 3,18 2,57 NPD 2,25 3,16 1,85 2,05 2,79 3,86 2,34 1,37 WV In Chemnitz wohnen ,11-1,35 - Vosi 3,32 5,62 4,66 4,19 4,50 4,45 3,90 3,49 Abbildung 8: Stimmenanteile ausgewählter Parteien zur Stadtratswahl 2009 in den Wahlkreisen DIE LINKE CDU SPD FDP GRÜNE Sonstige 25 Stimmenanteil in % Wahlkreis Tabelle 21: Sitzanzahl der Parteien und Wählervereinigungen zur Stadtratswahl 2009 in den Wahlkreisen Partei/ Anzahl Sitze im Wahlkreis Wählervereinigung Sitze insgesamt DIE LINKE CDU SPD FDP GRÜNE Perspektive PRO CHEMNITZ.DSU Liste C NPD WV In Chemnitz wohnen Vosi Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni

26 2 Stadtratswahl Wahlergebnis der Stadtratswahl in den Stadtteilen Die Wahlergebnisse für die Stadtteile wurden nur für die Urnenwahl ausgewertet, da die Resultate der Briefwahl nur auf Wahlkreisebene bzw. für die Stadt Chemnitz insgesamt vorliegen. Bei einem Vergleich der Stimmenanteile der Parteien und Wählervereinigungen ist zu berücksichtigen, dass Wahlberechtigte mit Wahlschein in jedem Wahllokal ihres Wahlkreises und damit in jedem, zu ihrem Wahlkreis gehörenden Stadtteil wählen konnten. In der folgenden Tabelle 22 wurden die Urnenwahlergebnisse der fünf stimmenstärksten Parteien in den Chemnitzer Stadtteilen aufbereitet. Die Abbildungen 9 bis 13 stellen für diese fünf Parteien die Ergebnisse in den Stadtteilen mit ihren höchsten bzw. niedrigsten Stimmenanteilen graphisch dar. Die sich anschließenden Stadtteilkarten zeigen für sie die prozentuale Stimmenverteilung in den Chemnitzer Stadtteilen. Tabelle 22: Stimmenanteile ausgewählter Parteien zur Stadtratswahl 2009 in den Stadtteilen (ohne Briefwahl) Stimmenanteile (Urnenwahl) in % Stadtteil DIE LINKE CDU SPD FDP GRÜNE Sonstige 01 Zentrum 30,46 15,60 16,68 12,55 7,28 17,43 02 Schloßchemnitz 18,64 21,61 19,93 11,66 10,99 17,17 11 Furth 21,67 23,97 17,16 12,75 5,66 18,79 12 Glösa-Draisdorf 15,94 32,99 14,23 10,59 7,58 18,68 13 Borna-Heinersdorf 18,64 26,32 17,13 11,44 9,10 17,37 14 Ebersdorf 16,92 24,56 18,96 12,30 7,05 20,22 15 Hilbersdorf 17,30 20,14 21,24 10,65 8,32 22,35 16 Euba 14,29 28,57 16,25 11,80 6,89 22,20 21 Sonnenberg 22,05 17,92 19,51 10,46 8,26 21,80 22 Lutherviertel 27,55 17,66 16,15 11,75 8,64 18,25 23 Yorckgebiet 27,92 19,56 20,93 8,33 6,29 16,97 24 Gablenz 27,04 20,21 20,32 9,78 5,68 16,97 25 Adelsberg 16,15 24,67 16,12 19,98 8,03 15,05 26 Kleinolbersdorf-Altenhain 14,72 45,26 11,20 12,62 5,71 10,49 41 Altchemnitz 21,93 21,97 19,27 11,47 5,31 20,06 42 Bernsdorf 22,98 19,45 23,54 11,42 8,38 14,23 43 Reichenhain 17,19 21,79 20,61 17,31 8,43 14,67 44 Erfenschlag 15,89 32,92 20,34 13,20 6,22 11,44 45 Harthau 16,01 28,02 16,28 14,83 7,61 17,25 46 Einsiedel 16,32 27,67 12,19 8,35 4,69 30,77 47 Klaffenbach 13,48 36,25 15,50 14,47 3,98 16,32 61 Helbersdorf 28,89 18,11 23,53 7,26 5,04 17,17 62 Markersdorf 26,27 16,54 18,03 9,85 4,43 24,88 63 Morgenleite 29,68 18,66 20,38 8,01 4,01 19,26 64 Hutholz 31,91 17,05 18,86 7,81 3,10 21,27 81 Kapellenberg 23,93 21,02 23,68 8,62 6,22 16,53 82 Kappel 26,74 19,01 22,06 8,39 5,32 18,48 83 Schönau 12,29 28,94 19,05 15,01 7,66 17,05 84 Stelzendorf 13,79 27,27 20,56 17,43 3,45 17,49 85 Siegmar 23,18 19,25 20,77 14,68 5,39 16,74 86 Reichenbrand 18,59 22,23 18,77 14,79 5,04 20,57 87 Mittelbach 12,39 25,63 22,54 14,89 4,82 19,74 91 Kaßberg 21,21 17,96 20,84 13,60 15,18 11,22 92 Altendorf 21,72 22,51 20,45 11,59 8,16 15,56 93 Rottluff 16,61 28,56 17,75 15,38 8,17 13,53 94 Rabenstein 14,44 26,07 15,99 21,00 6,70 15,80 95 Grüna 12,13 23,00 29,97 11,68 7,05 16,18 96 Röhrsdorf 23,37 27,58 11,45 23,15 3,86 10,59 97 Wittgensdorf 19,70 36,31 16,32 14,28 4,06 9,34 Stadt (ohne Briefwahl) 21,61 22,15 19,51 12,04 7,28 17,42 26 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni 2009

27 2 Stadtratswahl Abbildung 9: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (DIE LINKE ) DIE LINKE Hutholz Zentrum Morgenleite... Mittelbach Schönau Grüna 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 35,00 Stimmenanteil in % Abbildung 10: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (CDU ) CDU Kleinolbersdorf-Altenhain Wittgensdorf Klaffenbach... Hutholz Markersdorf Zentrum 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 35,00 40,00 45,00 50,00 Stimmenanteil in % Abbildung 11: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (SPD ) SPD Grüna Kapellenberg Bernsdorf... Einsiedel Röhrsdorf Kleinolbersdorf-Altenhain 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 Stimmenanteil in % Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni

28 2 Stadtratswahl Abbildung 12: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (FDP ) FDP Röhrsdorf Rabenstein Adelsberg... Morgenleite Hutholz Helbersdorf 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 Stimmenanteil in % Abbildung 13: Stadtteile mit den höchsten und niedrigsten Stimmenanteilen (GRÜNE ) GRÜNE Kaßberg Schloßchemnitz Borna-Heinersdorf... Röhrsdorf Stelzendorf Hutholz 0,00 2,00 4,00 6,00 8,00 10,00 12,00 14,00 16,00 Stimmenanteil in % 28 Stadt Chemnitz, Europaparlamentswahl/Kommunalwahlen 7. Juni 2009

29 Stadtratswahl am in Chemnitz DIE LINKE Stimmenanteil in % (ohne Briefwahl) bis unter 14,0 14,0 bis unter 19,0 19,0 bis unter 24,0 ab 24,0 Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf 97

30 Stadtratswahl am in Chemnitz CDU Stimmenanteil in % (ohne Briefwahl) bis unter 20,0 20,0 bis unter 23,0 23,0 bis unter 28,0 ab 28,0 Stadtteile: 01 Zentrum 02 Schloßchemnitz 11 Furth 12 Glösa-Draisdorf 13 Borna-Heinersdorf 14 Ebersdorf 15 Hilbersdorf 16 Euba 21 Sonnenberg 22 Lutherviertel 23 Yorckgebiet 24 Gablenz 25 Adelsberg 26 Kleinolbersdorf -Altenhain 41 Altchemnitz 42 Bernsdorf 43 Reichenhain 44 Erfenschlag 45 Harthau 46 Einsiedel 47 Klaffenbach 61 Helbersdorf 62 Markersdorf 63 Morgenleite 64 Hutholz 81 Kapellenberg 82 Kappel 83 Schönau 84 Stelzendorf 85 Siegmar 86 Reichenbrand 87 Mittelbach 91 Kaßberg 92 Altendorf 93 Rottluff 94 Rabenstein 95 Grüna 96 Röhrsdorf 97 Wittgensdorf 97

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