DRG MDK. Kodierung. Budgetverhandlung. Medizincontrolling. Marketing G-DRG Mediation. Ablaufoptimierung. sonderheft. Fallpauschalenkatalog

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1 Seit über 30 Jahren werden für namhafte Einrichtungen erfolgreich komplexe Lösungen im Gesundheitswesen angeboten, um dem hohen Zeit- und Kostendruck zukunftsorientiert zu begegnen und die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Wir haben in unserer jahrzehntelangen Branchenerfahrung gelernt, was entscheidend sein kann. Wir treten durch praktische Umsetzung unverzüglich den Beweis für unsere Hypothesen an und helfen Ihnen so, Ihr Unternehmen strategisch besser auszurichten und operativ weiterzuentwickeln. Dabei können Sie genau die Beratungsleistung bei uns anfordern, welche Ihr Unternehmen benötigt. Nachhaltigkeit und Verbindlichkeit sind Pfeiler unserer Firmenphilosophie. Unser Wort gilt! Dies ist die Voraussetzung für eine vertrauensvolle Partnerschaft. Wir begleiten Sie fallweise auch mit progressiven Ideen - hin auf dem Weg zum Erfolg. Budgetverhandlung G-DRG Fallpauschalenkatalog 2018 Die FuturaMed GmbH gehört zu den führenden Unternehmensberatungen im Gesundheitswesen sonderheft 18. Jahrgang 2018 G-DRG 2018 Fallpauschalenkatalog Personalwesen / Personalgewinnung DRG Kodierung Mediation Marketing Finanzplanung MDK Medizincontrolling Krankenhausfinanzierungsrecht Ablaufoptimierung Qualitätsberichte FuturaMed GmbH in Bürogemeinschaft mit der Pimed GmbH Feringastr Unterföhring Te l / www. futuram ed -gm bh. de

2 G-DRG 2018 Fallpauschalenkatalog

3 Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2018 (Fallpauschalenvereinbarung 2018 FPV 2018) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, und dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln, gemeinsam und einheitlich sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Berlin 1. Auflage Mediengruppe Oberfranken Fachverlage GmbH & Co. KG, Kulmbach Stand: 23. Oktober 2017 Eventuelle inhaltliche Änderungen der InEK nach Druck sind nicht berücksichtigt. Druck: Appel & Klinger Druck und Medien GmbH, Schneckenlohe Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme ist unzulässig und strafbar. Titelfoto: v.poth Fotolia ISBN:

4 Inhaltsverzeichnis Präambel Klarstellungen der Vertragsparteien nach 17b Abs. 2 Satz 1 KHG zur Fallpauschalenvereinbarung 2018 (FPV 2018) Ergänzende Klarstellung der Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach 2 KFPV 2004 zur Fallzusammenführung bei mehr als zwei Aufenthalten Anlage 1 Fallpauschalen-Katalog...17 Teil a Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Hauptabteilungen...18 Teil b Teil b) Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Belegabteilungen Teil c Bewertungsrelationen bei teilstationärer Versorgung Teil d Teil e Bewertungsrelationen mit gezielter Absenkung in Abhängigkeit der Median-Fallzahl bei Versorgung durch Hauptabteilungen Bewertungsrelationen mit gezielter Absenkung in Abhängigkeit der Median-Fallzahl bei Versorgung durch Belegabteilungen Anlage 2 Zusatzentgelte-Katalog Anlage 3a Nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete vollstationäre Leistungen Anlage 3b Nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete teilstationäre Leistungen Anlage 4 Zusatzentgelte-Katalog Anlage 5 Zusatzentgelte-Katalog (Definition und differenzierte Beträge) Anlage 6 Zusatzentgelte-Katalog Definition Anlage 7 Zusatzentgelte-Katalog Blutgerinnungsstörungen Hinweise zur Erläuterung der Regelung nach 3 Abs. 3 Sätze 2 bis 4 FPV 2018 Kombinierte Fallzusammenführungen

5 Präambel Gemäß 17b Abs. 1 und 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ist für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem eingeführt worden. Der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbaren gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft gemäß 17b Abs. 2 KHG auch dessen jährliche Weiterentwicklung und Anpassung, insbesondere an medizinische Entwicklungen, Kostenentwicklungen, Verweildauerverkürzungen und Leistungsverlagerungen zu und von anderen Versorgungsbereichen, und die Abrechnungsbestimmungen, soweit diese nicht im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) vorgegeben werden. In diesem Zusammenhang vereinbaren sie gemäß 9 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 KHEntgG einen Fallpauschalenkatalog nach 17b Abs. 1 Satz 4 KHG, einen Katalog ergänzender Zusatzentgelte nach 17b Abs. 1 Satz 7 KHG sowie die Abrechnungsbestimmungen für diese Entgelte. In Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages vereinbaren die Parteien das Folgende: ABSCHNITT 1: ABRECHNUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DRG-FALLPAUSCHALEN 1 Abrechnung von Fallpauschalen (1) Die Fallpauschalen werden jeweils von dem die Leistung erbringenden Krankenhaus nach dem am Tag der voll- oder teilstationären Aufnahme geltenden Fallpauschalen-Katalog und den dazu gehörenden Abrechnungsregeln abgerechnet. Im Falle der Verlegung in ein anderes Krankenhaus rechnet jedes beteiligte Krankenhaus eine Fallpauschale ab. Diese wird nach Maßgabe des 3 gemindert; dies gilt nicht für Fallpauschalen, die im Fallpauschalen-Katalog als Verlegungs- Fallpauschalen gekennzeichnet sind; für diese Verlegungsfälle sind beim verlegenden Krankenhaus die Regelungen des Absatzes 3 entsprechend anwendbar. Eine Verlegung im Sinne des Satzes 2 liegt vor, wenn zwischen der Entlassung aus einem Krankenhaus und der Aufnahme in einem anderen Krankenhaus nicht mehr als 24 Stunden vergangen sind. (2) Ist die Verweildauer eines Patienten oder einer Patientin länger als die obere Grenzverweildauer, wird für den dafür im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesenen Tag und jeden weiteren Belegungstag des Krankenhausaufenthalts zusätzlich zur Fallpauschale ein tagesbezogenes Entgelt abgerechnet. Dieses wird ermittelt, indem die für diesen Fall im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesene Bewertungsrelation mit dem Basisfallwert multipliziert wird. Die Zahl der zusätzlich abrechenbaren Belegungstage ist wie folgt zu ermitteln: Belegungstage insgesamt (tatsächliche Verweildauer nach Abs. 7) + 1 erster Tag mit zusätzlichem Entgelt bei oberer Grenzverweildauer = zusätzlich abrechenbare Belegungstage (3) Ist die Verweildauer von nicht verlegten Patientinnen oder Patienten kürzer als die untere Grenzverweildauer, ist für die bis zur unteren Grenzverweildauer nicht erbrachten Belegungstage einschließlich des im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesenen ersten Tages mit Abschlag ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen. Abweichend von Satz 1 gilt die Abschlagsregelung auch für die Abrechnung von Verlegungs-Fallpauschalen beim verlegenden Krankenhaus. Die Höhe des Abschlags je Tag wird ermittelt, indem die für diesen Fall im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesene Bewertungsrelation mit dem Basisfallwert multipliziert wird. Die Zahl der Abschlagstage ist wie folgt zu ermitteln: Erster Tag mit Abschlag bei unterer Grenzverweildauer + 1 Belegungstage insgesamt (tatsächliche Verweildauer nach Abs. 7) = Zahl der Abschlagstage (4) Erfolgt die Behandlung sowohl in Hauptabteilungen als auch in belegärztlichen Abteilungen desselben Krankenhauses, ist die Höhe der Fallpauschale nach folgender Rangfolge festzulegen: 1. nach der Abteilungsart mit der höheren Zahl der Belegungstage 2. bei gleicher Zahl der Belegungstage in Haupt- und Belegabteilungen nach der Hauptabteilung -Sonderheft DRG-Fallpauschalenkatalog

6 Fallpauschalen-Katalog Teil a) Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Hauptabteilungen G-DRG-Version 2018 DRG Verlegungsfallpauschale Partition Bezeichnung 6) Bewertungsrelation bei Hauptabteilung Bewertungsrelation bei Hauptabteilung und Beleghebamme Mittlere Verweildauer 1) Untere Grenzverweildauer Obere Grenzverweildauer Erster Tag mit Bewertungsrelation/Tag Abschlag 2), 5) Externe Verlegung Abschlag/Tag (Bewertungsrelation) Erster Tag zus. Bewertungsrelation/Tag Entgelt 3), 5) Ausnahme von Wiederaufnahme 4) Prä-MDC A01A O A01B O A01C O Lebertransplantation mit Beatmung > 179 Stunden oder kombinierter Dünndarmtransplantation Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation mit Beatmung > 59 und < 180 Stunden oder mit Transplantatabstoßung oder mit kombinierter Nierentransplantation oder mit kombinierter Pankreastransplantation oder Alter < 6 Jahre Lebertransplantation ohne kombinierte Dünndarmtransplantation, ohne Beatmung > 59 Stunden, ohne Transplantatabstoßung, ohne kombinierte Nierentransplantation, ohne kombinierte Pankreastransplantation, Alter > 5 Jahre 27,807 47,2 15 1, ,544 x x 15,097 33,2 10 1, ,406 x x 11,087 24,7 7 1, ,394 x x A02Z O Transplantation von Niere und Pankreas 10,229 24,3 7 0, ,354 x x A03A O Lungentransplantation mit Beatmung > 179 Stunden 28,129 45,9 14 1, ,574 x x A03B O Lungentransplantation ohne Beatmung > 179 Stunden 14,814 24,8 7 1, ,499 x x A04B O A04C O A04D O A04E O A05A O A05B O A06A O A06B O A06C O A07A O Knochenmarktransplantation / Stammzelltransfusion, allogen, außer bei Plasmozytom oder mit Graft-versus-Host-Krankheit Grad III und IV, mit Gabe bestimmter Stammzellen oder Alter < 16 Jahre, mit bestimmter Entnahme oder Stammzellboost Knochenmarktransplantation / Stammzelltransfusion, allogen, < 16 J., od. GVHD Grad III/IV od. auß. b. Plasmozytom, mit Gabe best. Stammz. od. GVHD III/IV od. HLA-versch., mit best. Entn. od. SZ-Boost od. m. intensivm. Komplexbeh. > 1764 / 1932 / 2760 P. Knochenmarktransplantation / Stammzelltransfusion, allogen, mit Graft-versus-Host-Krankheit Grad III und IV oder außer bei Plasmozytom, HLA-verschieden oder mit Komplexbehandlung bei multiresistenten Erregern Knochenmarktransplantation / Stammzelltransfusion, allogen, außer bei Plasmozytom Herztransplantation mit Beatmung > 179 Stunden oder intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 2646 / 2484 / - Aufwandspunkte Herztransplantation ohne Beatmung > 179 Stunden, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 2646 / 2484 / - Aufwandspunkte Beatmung > 1799 Stunden mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 2940 / 5520 / 5520 Aufwandspunkte oder mit hochkomplexem Eingriff Beatmung > 1799 Stunden mit komplexer OR-Prozedur oder Polytrauma, ohne hochkomplexen Eingriff, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 2940 / 5520 / 5520 Aufwandspunkte Beatmung > 1799 Stunden, ohne komplexe OR-Prozedur, ohne Polytrauma, mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 588 / 552 / 552 Aufwandspunkte Beatmung > 999 Stunden oder > 499 Stunden mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 4900 / 4600 / 4600 Aufwandspunkte, mit komplexer OR-Prozedur oder Polytrauma und int. Komplexbeh. > 3920 / 3680 / 3680 P. oder mit hochkompl. oder dreizeitigem Eingr. 28,185 46,2 14 1, ,628 x x 28,377 58,5 18 1, ,466 x x 16,751 41,3 13 1, ,400 x x 15,282 37,6 12 1, ,391 x x 35,798 75,6 24 1, ,358 x x 22,932 46,2 14 1, ,354 x x 71, , ,506 x x 50, , ,460 x x 42, , ,356 x x 44,470 78,3 25 1, ,480 x x 18 -Sonderheft DRG-Fallpauschalenkatalog 2018

7 Fallpauschalen-Katalog Teil a) Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Hauptabteilungen G-DRG-Version 2018 DRG Verlegungsfallpauschale Partition Erster Tag mit Bewertungsrelation/Tag Abschlag 2), 5) Externe Verlegung Abschlag/Tag (Bewertungsrelation) A07B O A07C O A07D O A07E O A07F O A09A O A09B O A09C O A09D O A09E O A09F O Bezeichnung 6) Bewertungsrelation bei Hauptabteilung Beatmung > 999 Stunden oder > 499 Stunden mit intensivmed. Komplexbeh. > 4900 / 4600 / 4600 Punkte, mit kompl. OR-Proz. und ECMO ab 384 Stunden od. mit Polytrauma od. Alter < 16 J. oder intensivmed. Komplexbeh. > - / 3220 / - Punkte Beatmung > 999 Stunden oder > 499 Stunden mit intensivmed. Komplexbeh. > 4900 / 4600 / 4600 Punkte, mit komplexer OR- Prozedur, ohne ECMO ab 384 Stunden, ohne Polytrauma, Alter > 15 Jahre oder mit intensivmed. Komplexbeh. > 2352 / 1932 / 2484 Punkte Beatmung > 999 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, ohne Polytrauma, Alter > 15 Jahre, mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 1176 / 1656 / - und < 2353 / 1933 / 2485 Aufwandspunkte, mit komplexer Diagnose oder komplizierender Konstellation Beatmung > 999 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, ohne Polytrauma, Alter > 15 Jahre, ohne komplexe Diagnose, ohne komplizierende Konstellation, mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 392 / 368 / 368 Aufwandspunkte oder Beatmung > 1799 Stunden Beatmung > 999 Stunden ohne komplexe OR-Prozedur, ohne Polytrauma, Alter > 15 Jahre, ohne komplexe Diagnose, ohne komplizierende Konstellation, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 392 / 368 / 368 Aufwandspunkte, ohne Beatmung > 1799 Stunden Beatmung > 499 Stunden oder > 249 Stunden mit IntK > 2352 / 1932 / 2208 P., mit hochkomplexem Eingriff oder kompl. OR- Proz. und Alter < 16 Jahre, mit IntK > 1764 / 1932 / - P. oder mit sehr kompl. Eingr. und IntK > - / 2208 / - P. Beatmung > 499 Stunden oder > 249 Stunden mit int. Komplexbeh. > 2352 / 1932 / 2208 P., mit angeb. Fehlbild. od. Tumorerkr., Alter < 3 J. oder mit hochkompl. Eingr. oder mit kompl. OR-Proz. oder int. Komplexbeh. > 1764 / 1932 / - P. und Alter < 16 Jahre Beatmung > 499 Stunden oder > 249 Stunden mit int. Komplexbeh. > 2352 / 1932 / 2208 P., mit komplexer OR- Prozedur oder Polytrauma oder int. Komplexbeh. > 1764 / 1656 / 2208 P. oder mit komplizierender Konstellation oder Alter < 16 Jahre Beatmung > 499 Stunden, ohne komplexe OR-Prozedur, ohne Polytrauma, Alter > 15 Jahre, ohne komplizierende Konstellation, mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 1470 / 1380 / 1656 und < 1765 / 1657 / 2209 Aufwandspunkte Beatmung > 499 Stunden, ohne komplexe OR-Prozedur, ohne Polytrauma, Alter > 15 Jahre, ohne komplizierende Konstellation, mit intensivmedizinischer Komplexbehandlung > 1176 / 1104 / 1380 u. < 1471 / 1381 / 1657 Punkte, mit komplexer Diagnose oder Prozedur Beatmung > 499 Stunden, ohne komplexe OR-Prozedur, ohne Polytrauma, Alter > 15 Jahre, ohne komplizierende Konstellation, ohne intensivmedizinische Komplexbehandlung > 1176 / 1104 / 1380 Aufwandspunkte, ohne komplexe Diagnose oder Prozedur Bewertungsrelation bei Hauptabteilung und Beleghebamme Mittlere Verweildauer 1) Untere Grenzverweildauer Obere Grenzverweildauer Erster Tag zus. Bewertungsrelation/Tag Entgelt 3), 5) 36,565 69,0 22 1, ,490 x x 28,731 59,4 19 1, ,384 0,443 x 27,098 57,0 18 1, ,306 0,430 x 22,504 58,5 19 1, ,262 0,369 x 19,874 59,1 77 0,227 0,319 x 32,493 57,9 18 1, ,467 x x 21,745 39,5 12 1, ,481 x x 17,990 34,7 11 1, ,350 x x 17,807 39,7 12 1, ,302 0,421 x 15,474 33,7 10 1, ,308 0,427 x 13,232 31,0 9 1, ,288 0,399 x Ausnahme von Wiederaufnahme 4) -Sonderheft DRG-Fallpauschalenkatalog

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